Buschlinger
Verwaltungs GmbH (vormals: Peter Buschlinger GmbH)
Grünstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.331,50 |
30.514,50 |
| I.
Sachanlagen |
23.331,50 |
30.514,50 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.864.966,81 |
1.836.314,67 |
| I.
Vorräte |
188.678,25 |
181.245,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
739.749,84 |
720.239,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
936.538,72 |
934.829,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
52,80 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
611.554,57 |
552.497,52 |
| Aktiva |
2.524.905,68 |
2.419.326,69 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
641.554,57 |
582.497,52 |
| davon
Verlustvortrag |
582.497,52 |
536.727,73 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
611.554,57 |
552.497,52 |
| B.
Rückstellungen |
2.351.489,35 |
2.267.927,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
173.416,33 |
151.398,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
167.416,33 |
145.398,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.000,00 |
6.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
6.000,00 |
6.000,00 |
| Passiva |
2.524.905,68 |
2.419.326,69 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2021
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungs-grundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Gesellschaft stellt gemäß § 264
Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 800
€ werden aufgrund des bestehenden Wahlrechtes im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den
Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
II 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. 600.000,00 € eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: 600.000,00 €).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
600.000,00 € (Vorjahr: 600.000,00 €).
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresergebnisses. Der Bilanzverlust des Vorjahres
beträgt 582.497,52 €.
Das Stammkapital beträgt 30.000,00 EUR. Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· durchschnittlicher Marktzinsvon
1,87%für eine Laufzeit von10 Jahren, der von der
Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G" Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr betragen
172.504,46 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer fünf Jahre betragen
0,00 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte gesichert sind betragen 0,00 €.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 7.728,89 € (Vorjahr:
0,00 €).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die
außerordentlichen
Aufwendungen (§ 277 IV 2 HGB) betreffen die
Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung,
die aufgrund der Umbewertung nach den neuen
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind
und gem. Art. 67 I 1 EGHGB in jedem Geschäftsjahr zu
mindestens 1/15 zugeführt werden.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch Herr Peter
Buschlinger, Kaufmann Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
Bilanzverlust des Geschäftsjahres in Höhe von
641.554,57 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Grünstadt, den 07.06.2022
Peter Buschlinger GmbH
Peter Buschlinger Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2022
festgestellt.
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