Tüffers & Partner GmbH
Hubertusstraße 33, 41334 Nettetal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Tüffers seit 21.5.2014 | Geschäftsführer |
Gabriele- gen. Gaby - Tüffers seit 21.5.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tüffers & Partner GmbHNettetal (vormals: Viersen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2013Tüffers & Partner GmbH, NettetalI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Tüffers & Partner GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft hat die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde gemäß § 6 Absatz 2a EStG in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet der über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur geleistete Zahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte zum Bilanzstichtag über dem Erfüllungsbetrag lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Pensionsrückstellungen Die bei der Bewertung verwandten Annahmen sind:
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen bei der AXA Lebensversicherung AG sind insolvenzfest abgetreten. Der Versicherungswert umfasst das Deckungskapital einschließlich de Ansprüche aus Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen, sofern diese im Vertrag eingeschlossen sind, sowie evtl. bereits vorhandene Werte aus der Überschussbeteiligung (vgl. Wertermittlung der AXA Lebensversicherung AG vom 17.12.2013). Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch Grundschulden auf den Objekten Brüggen und Viersen, eine Höchstbetragsbürgschaft des Herrn Tüffers, die Verpfändung eines Bausparguthabens und Abtretung der Axa-Investmentfonds IV. Sonstige Angaben Organe: Herr Marco Tüffers, Versicherungskaufmann, Nettetal Frau Gabriele Tüffers, Bürokauffrau, Nettetal Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Nettetal, 3. Dezember 2014 gez. durch Marco Tüffers und Gaby Tüffers
Nettetal, den 03. Dezember 2014 gez. Gaby und Marco Tüffers Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.12.2014 |
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