Bieberstein GmbHLiquidiert

Im Neuneck 2, 78609 Tuningen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 602394
Eingetragen
16.4.1999
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzGroßhandel mit Roh- und SchnittholzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Betrieb einer Schreinerei und Zimmerei, sowie der Handel mit Möbeln, Fenstern, Türen, anderen Holzprodukten, und artverwandten Produkten des Baugewerbes. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Bieberstein GmbH

Tuningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012

Bilanz

Aktiva

31.3.2012
EUR
31.3.2011
EUR
A. Anlagevermögen 58.005,50 71.662,24
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.120,00 1.474,00
II. Sachanlagen 55.885,50 69.547,50
III. Finanzanlagen 1.000,00 640,74
B. Umlaufvermögen 145.474,75 153.369,40
I. Vorräte 61.233,82 72.520,00
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 7.983,18 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 80.856,55 76.152,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 92,82 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.384,38 4.697,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.715,17 5.412,77
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 26.898,91 29.564,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 234.094,33 260.008,65

Passiva

31.3.2012
EUR
31.3.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss 2.665,33 3.397,89
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 26.898,91 29.564,24
B. Rückstellungen 12.400,00 12.190,00
C. Verbindlichkeiten 221.694,33 247.818,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 234.094,33 260.008,65

Anhang


 
A. Allgemeine Angaben

1.  Der Jahresabschluss der Bieberstein GmbH für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
 
2. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmale und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften bzw.
KapCo.-Gesellschaften. Für die Bilanz und den Anhang werden insoweit die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3. Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, auch nach Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Regelungen des HGB, weiterhin soweit als möglich an den steuerlichen Bestimmungen orientiert, um möglichst geringe Abweichungen zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rechnungslegung zu generieren.
 Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

  Anlagevermögen

4. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Im Geschäftsjahr 2011/2012 kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die Zugänge zum immateriellen und zum Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.

 Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00 € nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EstG. Die steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach herrschender Meinung für die Handelsbilanz übernommen werden.

5. Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bewertet. Es kommt grundsätzlich das gemilderte Niederstwertprinzip zum Zuge, so dass die Vermögensgegenstände nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet werden.
 Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis vorgenommen.

  Umlaufvermögen

6. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. " Vorräte" ausgewiesenen unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten wurden dabei entsprechend dem Arbeitsfortschritt retrograd auf Basis der Rechnungsendpreis ermittelt. Von diesem Wertansatz wurde für den im Rechnungsendpreis enthaltenen Reingewinn und die ebenfalls enthaltenen allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten einen Abschlag von 10 % vorgenommen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.

7. Die unter den Vorräten ausgewiesenen fertigen Erzeugnisse und Waren wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern angezeigt, wurde jedoch der am Bilanzstichtag niedrigere beizulegende Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.

8. Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (1% des Nettoforderungsbestandes).

  Rückstellungen

9. Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
 Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufwenden wurden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr keiner Abzinsung unterworfen.

Verbindlichkeiten

10.  Die passivierten Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.

C. Angaben zur Bilanz

11. Der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis der Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig.

12.  Die Darstellung eines Anlagegitters wird nach § 274a Nr. 1 HGB unterlassen.

13. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

14.  In der Bilanz sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im Anhang angebracht:
 Zum Bilanzstichtag 31. März 2012 bestehen Forderungen gegenüber dem Gesellschafter Jörg Bieberstein in Höhe von 5.905,99 € (Vorjahr: 5.717,33 €). Die Verzinsung der Forderungen erfolgt mit 3%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB.

15.  Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich vollumfänglich um Positionen mit einer Restlauzeit von unter einem Jahr.

16.

Die vom Gesetz  geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen sich aus der
 
 
 
 
 
 
nachfolgenden Übersicht entnehmen:
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
gesichert
Art der
Restlaufzeit in Jahren
Verbindlichkeiten


Sicherheit
< 1
>1 und <5
>5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
157.307,73
157.307,73
1,2,3
75.304,32
33.481,87
48.521,54
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
27.852,90
25.612,44
4
 
 
 
Sonstige Verbindlichkeiten
36.533,70
7.873,90
1,3,5
 
 
 
(davon ggü. Gesellschaftern)
(7.873,90)
(8.998,74)
1,3,5
 
 
 
(davon aus Steuern)
(15.182,54)
(0,00)
 
 
 
 
 
244.750,77
199.792,81
 
 
 
 
1) Grundschulden zugunsten der Volksbank Donau-Neckar eG für das Grundstück "Im Neuneck 2"
 
 
 
 
 
 
in Höhe von insgesamt € 540.404,32
 
 
 
 
 
 
2) Sicherungsübereignung Fahrzeug "Peugeot"
 
 
 
 
 
 
3) Selbstschuldnerische Bürgschaft Herr Jörg Bieberstein i.H.v. € 102.258,38
 
 
 
 
 
 
4) Eigentumsvorbehalte
 
 
 
 
 
 
5) persönliche Haftung Herr Jörg Bieberstein
 
 
 
 
 
 


 

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

17. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben vollumfänglich verzichtet.

E. Sonstige Angaben

18. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen.

19.  Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2011/2012 von
 
 - Herrn Jörg Bieberstein, Tuningen, Holztechniker und Schreinermeister
 geführt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 Auf die Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung wird in Anwendung der Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB verzichtet.

78609 Tuningen, den                     
......................................................
Bieberstein GmbH
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2012 festgestellt.

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