Bieberstein
GmbH
Tuningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2012
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.005,50 |
71.662,24 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.120,00 |
1.474,00 |
| II.
Sachanlagen |
55.885,50 |
69.547,50 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
640,74 |
| B.
Umlaufvermögen |
145.474,75 |
153.369,40 |
| I.
Vorräte |
61.233,82 |
72.520,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
7.983,18 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
80.856,55 |
76.152,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
92,82 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.384,38 |
4.697,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.715,17 |
5.412,77 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.898,91 |
29.564,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
234.094,33 |
260.008,65 |
Passiva
|
|
31.3.2012
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
2.665,33 |
3.397,89 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
26.898,91 |
29.564,24 |
| B.
Rückstellungen |
12.400,00 |
12.190,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
221.694,33 |
247.818,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
234.094,33 |
260.008,65 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der Bieberstein GmbH
für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
2. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr
keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften bzw.
KapCo.-Gesellschaften. Für die Bilanz und den
Anhang werden insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288
HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB
vollumfänglich in Anspruch genommen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3. Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden, auch nach Anwendung der
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
geänderten Regelungen des HGB, weiterhin soweit als
möglich an den steuerlichen Bestimmungen orientiert,
um möglichst geringe Abweichungen zwischen
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rechnungslegung zu
generieren.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Anlagevermögen
4. Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Im Geschäftsjahr 2011/2012
kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde
auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die
Abschreibung auf die Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00
€ nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EstG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
5. Die
Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens sind mit den
Anschaffungskosten einschließlich der
Anschaffungsnebenkosten bewertet. Es kommt
grundsätzlich das gemilderte Niederstwertprinzip zum
Zuge, so dass die Vermögensgegenstände nur bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem am
Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet
werden.
Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis
vorgenommen.
Umlaufvermögen
6. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. "
Vorräte" ausgewiesenen
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB
angesetzt. Die Herstellungskosten wurden dabei entsprechend
dem Arbeitsfortschritt retrograd auf Basis der
Rechnungsendpreis ermittelt. Von diesem Wertansatz wurde
für den im Rechnungsendpreis enthaltenen Reingewinn
und die ebenfalls enthaltenen allgemeine Verwaltungs- und
Vertriebskosten einen Abschlag von 10 % vorgenommen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
7. Die unter den
Vorräten ausgewiesenen
fertigen Erzeugnisse und Waren wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern angezeigt, wurde jedoch der am
Bilanzstichtag niedrigere beizulegende Wert
gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
8. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (1% des
Nettoforderungsbestandes).
Rückstellungen
9.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr aufwenden wurden diese mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
10. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
C.
Angaben zur Bilanz
11. Der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig.
12. Die Darstellung eines
Anlagegitters wird nach § 274a Nr. 1 HGB
unterlassen.
13. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu
einem Jahr.
14. In der Bilanz sind Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. März 2012 bestehen
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter Jörg
Bieberstein in Höhe von 5.905,99 € (Vorjahr:
5.717,33 €). Die Verzinsung der Forderungen erfolgt
mit 3%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247
BGB.
15. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer Restlauzeit von
unter einem Jahr.
16.
Die vom Gesetz
geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen
sich aus der
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nachfolgenden
Übersicht entnehmen:
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Gesamt
|
gesichert
|
Art der
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Restlaufzeit
in Jahren
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
Sicherheit
|
< 1
|
>1 und <5
|
>5
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
157.307,73
|
157.307,73
|
1,2,3
|
75.304,32
|
33.481,87
|
48.521,54
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
27.852,90
|
25.612,44
|
4
|
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
36.533,70
|
7.873,90
|
1,3,5
|
|
|
|
(davon ggü.
Gesellschaftern)
|
(7.873,90)
|
(8.998,74)
|
1,3,5
|
|
|
|
(davon aus Steuern)
|
(15.182,54)
|
(0,00)
|
|
|
|
|
|
244.750,77
|
199.792,81
|
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|
1) Grundschulden
zugunsten der Volksbank Donau-Neckar eG für das
Grundstück "Im Neuneck 2"
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in Höhe von
insgesamt € 540.404,32
|
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2)
Sicherungsübereignung Fahrzeug "Peugeot"
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3) Selbstschuldnerische
Bürgschaft Herr Jörg Bieberstein i.H.v.
€ 102.258,38
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|
4) Eigentumsvorbehalte
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|
5) persönliche
Haftung Herr Jörg Bieberstein
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D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
17. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
18. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine
Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
19. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden
im Geschäftsjahr 2011/2012 von
- Herrn Jörg Bieberstein, Tuningen,
Holztechniker und Schreinermeister
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
78609 Tuningen,
den
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Bieberstein GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2012 festgestellt.
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