L & S Immobilien GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beate, Ortenberg Lapp seit 2.2.2023 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
R & B Immobilien GmbHBüdingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Anhang 2020Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Gliederung_des Jahresabschlusses Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Friedberg unter der Nummer HRB 3823 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Büdingen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften in der Fassung des am 25. Mai 2009 verkündeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie unter Anwendung des HGB i. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Er enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse, Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft, die nach den Grundsätzen einer vollständigen und periodengerechten Jahresabschlusserstellung zu berücksichtigen sind. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert beibehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer geschätzt. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen beweglicher Anlagegegenstände kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten nicht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter angemessener und ausreichender Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Bilanzvermerken. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Besondere Sicherheiten wurden nicht bestellt. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigte, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin, ist Frau Beate Lapp, Ortenberg. Büdingen, den 28. Januar 2022 ............................... (Beate Lapp) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 14. Februar 2022 festgestellt. |
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