3 L Solar
GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.239.082,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.239.082,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
162.300,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.699,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
158.600,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
705,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.402.087,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.394.411,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.300,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.316.299,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
51.811,98 |
| B.
Rückstellungen |
4.448,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.227,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.227,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.402.087,05 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der 3L Solar GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Verrechnungsvorschriften des § 246
HGB wurden beachtet.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen
wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern
der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von
Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahre TEUR 0.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt TEUR 0.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Jörg Lupus, Kaufmann, geführt.
Pforzheim, den 21. Dezember 2011
3L Solar GmbH
Die Geschäftsführung
gez. Jörg
Lupus
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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