Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6463
Vorher
Herbert Reinmuth GmbHReinmuth Galvanik GmbH
Eingetragen
25.2.1997
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens das Halten und Verwalten von Immobilien auf eigene Rechnung, insbesondere Vermietungen und Verpachtungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jörg Reinmuth
Erfstraße 22, 63927 Bürgstadt
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reinmuth FO GmbH (vormals: Reinmuth Galvanik GmbH)

Miltenberg (vormals: Bürgstadt)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.508.436,35 2.222.523,92
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 84.864,00 515,00
II. Sachanlagen 2.371.272,35 2.169.708,92
III. Finanzanlagen 52.300,00 52.300,00
B. Umlaufvermögen 6.189.380,42 1.965.808,29
I. Vorräte 0,00 25.701,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 377.410,47 432.712,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6,17 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.811.969,95 1.507.394,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.626,97 7.363,39
Summe Aktiva 8.709.443,74 4.195.695,60

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.166.480,35 3.628.999,47
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 130.384,00 130.384,00
III. Gewinnvortrag 2.807.080,67 2.861.227,20
IV. Jahresüberschuss 203.015,68 611.388,27
B. Rückstellungen 333.047,00 369.396,00
C. Verbindlichkeiten 509.925,72 197.300,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 505.445,72 192.820,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.480,00 4.480,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.699.990,67 0,00
Summe Passiva 8.709.443,74 4.195.695,60

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: Reinmuth Galvanik GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Erfstraße 22, 63927 Bürgstadt

Registergericht: Aschaffenburg

Register-Nr.: HRB 6463

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmenden Vermerke ebenso wie
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, soweit dies zulässig ist, vorzugsweise im Anhang aufgenommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §§ 264, 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

IV. Angaben zur Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplan-mäßigen Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung
dauerhaft ist.

4. Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

6. Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden.

7. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.

8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

9. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

10. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Das gezeichnete Kapital von EUR 26.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Aus steuerrechtlichen Sonderabschreibungen der Vorjahre entstandene niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wurden in Höhe von EUR 124.243,00 zugunsten der Gewinnrücklagen wertaufgeholt.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,82%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00%
zugrunde gelegte Sterbetafel Prof. Klaus Heubeck 2018 G

Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde gewählt, weil die Verwendung dieser Bewertungsmethode zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen Darstellung der Verpflichtung der Bilanzierenden führt.

Im Rahmen des Übergangs der Wertansätze des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergab sich bei den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ein negativer Unterschiedsbetrag (Überdeckung) in Höhe von EUR 6.141,00 zwischen dem Wertansatz des bisher angewandten Bewertungsverfahrens und dem Wertansatz des nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes anzuwendenden Bewertungsverfahrens.
Dieser Betrag wurde den freien Gewinnrücklagen zugeführt.

Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre anstelle der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich auf Euro 4.587,00 (§ 253 Abs. 6 HGB). Dieser Unterschieds-betrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) lagen in folgender Höhe vor:

Bezeichnung EUR
Ausleihungen 0,00
Forderungen 6,17
Verbindlichkeiten 0,00

Sonstige Angaben

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

II. Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

III. Arbeitnehmer

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 7.

 

Bürgstadt, den 27.02.2025

gez. Jörg Reinmuth, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.2.2025.

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