Unternehmensberatung
Reinmuth FO GmbH
Luitpoldstraße 1, 63897 Miltenberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg, Dipl.-Wirtschaftsingenieur FH Reinmuth seit 13.6.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reinmuth FO GmbH (vormals: Reinmuth Galvanik GmbH)Miltenberg (vormals: Bürgstadt)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht: Firmenname laut Registergericht: Reinmuth Galvanik GmbH Firmensitz laut Registergericht: Erfstraße 22, 63927 Bürgstadt Registergericht: Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 6463 Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit
werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
vorzunehmenden Vermerke ebenso wie
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §§ 264, 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. IV. Angaben zur Bewertung der einzelnen BilanzpositionenEinzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu
den historischen Anschaffungs-
Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. 3. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung
4. VorräteVorräte sind nicht vorhanden. 5.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zinssatz | 1,82% |
| erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen | 0,00% |
| zugrunde gelegte Sterbetafel | Prof. Klaus Heubeck 2018 G |
Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde gewählt, weil die Verwendung dieser Bewertungsmethode zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen Darstellung der Verpflichtung der Bilanzierenden führt.
Im Rahmen des Übergangs der Wertansätze des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergab sich bei den
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ein
negativer Unterschiedsbetrag (Überdeckung) in
Höhe von EUR 6.141,00 zwischen dem Wertansatz des
bisher angewandten Bewertungsverfahrens und dem Wertansatz
des nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
anzuwendenden Bewertungsverfahrens.
Dieser Betrag wurde den freien Gewinnrücklagen
zugeführt.
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre anstelle der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre beläuft sich auf Euro 4.587,00 (§ 253 Abs. 6 HGB). Dieser Unterschieds-betrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) lagen in folgender Höhe vor:
| Bezeichnung | EUR |
| Ausleihungen | 0,00 |
| Forderungen | 6,17 |
| Verbindlichkeiten | 0,00 |
Sonstige Angaben
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
II. Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
III. Arbeitnehmer
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 7.
Bürgstadt, den 27.02.2025
gez. Jörg Reinmuth, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.2.2025.
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