JOST
GmbH
Iserlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.554,00 |
140.949,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.213,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
92.320,00 |
90.765,00 |
| III.
Finanzanlagen |
51.021,00 |
50.181,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.336.598,63 |
7.075.033,59 |
| I.
Vorräte |
1.871.022,80 |
1.737.227,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
187.420,78 |
314.567,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.278.155,05 |
5.023.238,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.261,00 |
14.352,00 |
| Aktiva |
6.507.413,63 |
7.230.334,59 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.402.066,96 |
5.670.278,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
127.850,00 |
127.850,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
3.742.428,39 |
3.495.960,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.531.788,57 |
2.046.467,69 |
| B.
Rückstellungen |
848.365,41 |
1.259.854,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
256.981,26 |
300.201,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
256.981,26 |
300.201,80 |
| Passiva |
6.507.413,63 |
7.230.334,59 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die JOST GmbH hat ihren Sitz in Iserlohn. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 55
eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
Satz 2, 266 ff HGB).
Der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
liegen die gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 bzw. 275 HGB zugrunde; mögliche
Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht
vorgenommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Für die Offenlegung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1, 326 HGB in Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen werden
folgende Grundsätze und Methoden angewandt:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Grundlage
für die planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden
linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Wert bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung
gem. § 6 Abs.2 EStG voll abgeschrieben.
Das
Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
bilanziert.
Die
Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind für
vorausgezahlte Beträge gebildet worden, die
Aufwendungen bzw. Erträge für Zeiträume nach
dem Bilanzstichtag betreffen.
Für alle ungewissen Verbindlichkeiten werden
Rückstellungen gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem, ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
IV.
Einzelangaben zur Bilanz
1.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Pensionsrückstellung wurde aufgrund der
Pensionszusage an den Geschäftsführer gebildet.
Die Rückstellung für Pension wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
liegt das versicherungsmathematische Gutachten zum
30.06.2023 vom 10.07.2023 vor. Es wurden folgende Annahmen
für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr.
24 HGB);
· Rechnungszins von 1,80%
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
2.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
|
Gesamtbetrag
|
d a
v o n R e s t l a u f z e i t
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
198.512,59
|
198.512,59
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
(278.383,44)
|
(278.383,44)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
58.468,67
|
58.468,67
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr
:)
|
(21.818,36)
|
(21.818,36)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
|
256.981,26
|
256.981,26
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
(300.201,80)
|
(300.201,80)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" beinhaltet
EUR 8.797,56 (Vj.: EUR 8.885,84) Verbindlichkeiten aus
Steuern und EUR 356,11 (Vj.: EUR 911,87) Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit.
3.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Aus Miet- und Mietleasingverträgen bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen von jährlich rund
EUR 163.392,00 (Vj.: EUR 139.100,00).
V.
Sonstige Angaben
1.
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Johannes W. Engels
- alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit -
Herrn Philip Leonhard Göke
Iserlohn, den 16.
Februar 2024
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gez. Johannes W. Engels
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|
gez. Philip Leonhard
Göke
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2024
festgestellt.
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