R. Weiss
Maschinenbau GmbH
Crailsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
TEuro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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7.666,00
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4,9
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II. Sachanlagen
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355.687,50
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460,6
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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2.479.275,74
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922,4
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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2.640.716,37
|
2.778,6
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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178.134,12
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1.244,4
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
42.665,45
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37,3
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Summe Aktiva
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5.704.145,18
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5.448,2
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
TEuro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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60.000,00
|
60,0
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II. Gewinnvortrag
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3.395.001,95
|
3.035,4
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III. Jahresüberschuss
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214.574,99
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359,6
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B. Rückstellungen
|
1.484.530,38
|
1.197,0
|
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C. Verbindlichkeiten
|
550.037,86
|
796,1
|
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Summe Passiva
|
5.704.145,18
|
5.448,2
|
ANHANG
für das Geschäftsjahr 2018
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der R. Weiss Maschinenbau GmbH,
Zur Flügelau 28, 74564 Crailsheim (Ulm, HRB 671039)
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des BilRUG aufgestellt. Ergänzend zu die sen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestelltaufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die biszum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEV
ERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 S. 4
HGB waren im Berichtsjahr nicht zu bilden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
die Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der
Verwaltungsgemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen nach
§ 255 Abs. 3 HGB wurden nicht aktiviert.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Auf den Ausweis aktiver latenter Steuern wurde
aufgrund des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
verzichtet. Eine mögliche aktive latente Steuer
resultiert aus den unterschiedlichen Wertansätzen
für die Pensionsrückstellungen.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wer den künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet,
wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Für die Gesellschaft wurde zum 31.12.2018 eine
versicherungsmathematische Berechnung unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
erstellt.
Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wurde im Umstellungsjahr von BilMoG
ausgeübt. Zum 31.12.2018 beträgt der noch nicht
in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung €
27.593,17.
Zur Abdeckung des Risikos wurden verschiedene
Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an den
Geschäftsführer, Herr Reinald Weiss,
verpfändet wurden. Der Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2018 beträgt
€ 170.651,65.
Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB
ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen der
Bewertung der Rückstellung für Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen mit dem
10-Jahres-Durchschnittszinssatz von 3,21% und dem
7-Jahres-Durchschnittszinssatz von 2,32 % beträgt
€ 164.742,83. Dieser Unterschiedsbetrag ist für
die Ausschüttung gesperrt.
Der Ausweis des Zinsänderungseffektes erfolgt in
den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von
€ 35.819,91.
Die versicherungsmathematische Berechnung der
Pensionsrückstellung zum 31.12.2018 weist eine
planmäßige Zuführung der
Pensionsrückstellung für das Geschäftsjahr
in Höhe von € 76.493,21 aus.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen bestehen in Höhe
von € 615.846,61.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2018 auf
insgesamt € 550.037,86, davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr € 550.037,86.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als 5
Jahre bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB haben
nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2018 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
finanziellen Verpflichtungen:
|
Höhe der mtl.
Verpflichtung
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Jahresbetrag
|
|
€
|
€
|
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Mietvertrag
Geschäftsräume
|
18.169,38
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218.032,56
|
|
Leasingverträge
|
2.275,98
|
27.311,76
|
|
Mietvertrag Maschinen etc.
|
8.413,54
|
100.962,50
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IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 80
Mitarbeiter beschäftigt.
V. Angaben gern. § 42 Abs. 3 GmbH
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum
31.12.2018 in Höhe von € 0,00.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum 31.12.2018 in Höhe von €
22.771,03.
Crailsheim, den 21. November
2019
gez.
Herr Reinald Weiss
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 21. November 2019
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