Echterdinger Bank eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Annette Northfield seit 25.9.2023 | Prokura |
Mark Grönert seit 25.9.2023 | Prokura |
Frank Struck seit 2.11.2021 | Prokura |
Martin Uwe Kittelberger seit 12.2.2014 | Vorstandsmitglied |
Dietmar Rudolf Schmid seit 13.10.2010 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Echterdinger Bank eGLeinfelden-EchterdingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Geschäftsgebiet und Geschäftsaktivitäten Am 14. März 1914 kamen im Gasthof Lamm 35 Echterdinger Bürger zusammen, um den Echterdinger Darlehenskassenverein zu gründen. Bis heute gehört die Genossenschaft ihren über 2.000 Mitgliedern und ist damit die mitgliederstärkste Vereinigung in Echterdingen. Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet, welches die Stadt Leinfelden-Echterdingen und die umliegenden Gemeinden umfasst. In Einzelfällen begleiten wir auch Investitionen außerhalb des Geschäftsgebiets. Unsere wesentlichen Geschäftsaktivitäten basieren auf dem Privat- und Firmenkundengeschäft, bestehend aus dem Kredit- und Einlagengeschäft, dem Vermittlungsgeschäft und dem Zahlungsverkehr einschließlich Kontoführung. Als Vertriebswege stehen unseren Kunden die Geschäftsstelle sowie der digitale Zugang zur Verfügung. Als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung wird das Eigengeschäft betrieben. Wir nutzen im Rahmen unserer Dienstleistungen das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Personal- und Sozialbereich Zum Jahresende beschäftigten wir 18 Mitarbeiter/-innen, davon 4 Teilzeitkräfte. Der durchschnittliche Personalbestand hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Im Geschäftsjahr 2023 kündigte eine Mitarbeiterin, zwei weitere schieden wegen der Erreichung des Renteneintrittsalters aus unserem Unternehmen aus. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten lag zum Stichtag 31. Dezember 2023 bei 45,3 Lebensjahren und die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit betrug 12,2 Jahre. Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter/-innen haben wir rund 27 TEUR für die Teilnahme an 16 Präsenz-Schulungstagen und weiteren 27 Webinaren investiert. Darüber hinaus wurden Inhouseseminare durchgeführt. Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des BVR Unsere Bank ist der Sicherungseinrichtung beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) angeschlossen. Diese Sicherungseinrichtung hat nach § 1 ihres Statuts die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Mit dem Beitritt zu diesem Garantieverbund und durch die Abgabe einer Garantieerklärung haben wir eine Beitrags- und Garantieverpflichtung gegenüber dem BVR übernommen. Ferner sind wir Mitglied der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG), welche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem gemäß dem Einlagensicherungsgesetz (DGSD-Umsetzungsgesetz) amtlich anerkannt ist. Gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum BVR-ISG ist damit eine Beitragsgarantie gegenüber dem BVR-ISG verbunden. Dies betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutssicherungsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Instituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllmaßnahmen nach Deckungsmaßnahmen. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Quellen: Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vom 6. März 2024 - "Geschäftsentwicklung der Genossenschaftsbanken im Jahre 2023", "Hintergrundmaterial zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken" des BVR vom 4. März 2024 und des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) - "Entwicklungsübersicht zum 31.12.2023" und "Verbundbilanz der Volks- und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg per 31.12.2023". Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene Wirtschaftsschwäche dauerte in Deutschland das gesamte Jahr 2023 an. Sie war geprägt durch mehrere kräftige Leitzinsanhebungen und damit als Folge höhere Kreditzinssätze, aber auch durch einen gravierenden Fachkräftemangel und Materialengpässe sowie einen deutlichen Kaufkraftentzug als Ergebnis der nach wie vor hohen Teuerung. Überlagert wurden diese Einflüsse von den hohen Unsicherheiten infolge des eskalierenden Nahostkonflikts zum Jahresende 2023 und dem wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Aufgrund der Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Im Verarbeitenden Gewerbe belasteten die trotz der nachlassenden Preisdynamik insgesamt noch immer sehr hohen Energiepreise, die nur langsam schwindenden Materialengpässe und die globale Nachfrageschwäche die Lage. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Wirtschaftsbereichs gab daher nochmals leicht nach. Sie sank gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % und damit in gleichem Umfang wie 2022 (-0,3 %). Auch die Baukonjunktur präsentierte sich abermals schwach. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr (-3,3 %) verminderte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes 2023 nochmals, wenngleich mit einer Veränderungsrate von -0,2 % weniger stark als zuvor. Hemmend auf die Aktivitäten des Wirtschaftsbereichs wirkten vor allem die weiterhin hohen Baukosten, der anhaltende Mangel an Arbeitskräften und die, wegen der gestiegenen Zinsen, verschlechterten Finanzierungsbedingungen. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Mio. Menschen im Vorjahr auf 2,6 Mio. Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (5,3 %). Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Der Leitzins im Euroraum erreichte mit 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität den vorläufigen Höhepunkt. Die Anleihenmärkte waren im Jahr 2023 von hoher Volatilität geprägt. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten im Jahr 2022, mit einer Erholung von den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks im Jahr 2022. Die zehnjährige Bundesanleihe erreichte ihre maximale Rendite von 2,97 % am 28. September 2023. Zum Jahresende erbrachte sie mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Auch die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Stuttgart verlief zäh. Seit der Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart im Herbst 2021 erlebt die Wirtschaft in der Region mehrere Auf und Abs, jedoch mit einem klaren negativen Trend. Hohe Energiekosten, Inflation, schwacher Konsum, eine rückläufige Auftragslage und Fachkräftemangel belasten zunehmend die Unternehmen in der Region. Aktuell fehlt es der Wirtschaft an den nötigen Impulsen, um wieder in Schwung zu kommen. (Quelle: IHK-Konjunkturumfrage für die Region Stuttgart vom 22. Januar 2024). Die deutschen Genossenschaftsbanken konnten in diesem dämpfenden Wirtschaftsumfeld ihre Kreditvergabe leicht steigern. So erhöhten sich die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken im Vorjahresvergleich um 20 Mrd. EUR auf 777 Mrd. EUR (+2,6 %). Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb weitgehend stabil. Das gestiegene Zinsniveau eröffnete den Kunden erstmals seit der Negativ- und Nullzinsphase attraktive Anlagemöglichkeiten in klassischen Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen. Viele Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in diese Einlagenformen um. Anderseits belasteten die höheren Lebenshaltungskosten infolge der Inflation die Sparfähigkeit der Kunden. Im Ergebnis betrugen die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken Ende 2023 860 Mrd. EUR (-0,2 %). Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Mrd. EUR konstant. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg hielten ihre addierte Bilanzsumme auf dem Niveau des Vorjahres und steigerten ihr Kreditgeschäft um 2,2 % auf 136,4 Mrd. EUR. Die Einlagen sind mit einem Plus von 1,2 % auf 157,2 Mrd. EUR ebenfalls gestiegen. Das Betriebsergebnis vor Risiko stieg 2023 um 17,1 % auf 1,7 Mrd. Euro. Dahinter standen ein um 11,1 % auf 3,2 Mrd. Euro gestiegener Zinsüberschuss sowie ein um 1,6 % auf 1,3 Mrd. Euro erhöhter Provisionsüberschuss. Das Betriebsergebnis nach Risiko stieg um 730,4 % auf 1,6 Mrd. Euro. Das haftende Eigenkapital erhöhte sich um 3,3 % auf 19,9 Mrd. Euro. Die Volks- und Raiffeisenbanken im Südwesten zählen aktuell mehr als 6,5 Mio. Kunden, rund 3,6 Mio. Mitglieder und beschäftigen 19.892 Mitarbeitende (umgerechnet auf Vollzeitstellen). 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Betriebsergebnis vor Bewertung Als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank ist die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE/dBS misst die ordentliche Ertragskraft der Bank in Relation zu ihrer Größe, gemessen an der durchschnittlichen (Brutto-)Bilanzsumme, d. h. vor Abzug von Wertberichtigungen auf Basis einer täglichen Gewichtung. Das Betriebsergebnis vor Bewertung ist das um Bewertungsergebnisse und betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren bereinigte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Als Zielgröße streben wir eine Relation von mindestens 0,75 % an. Cost-Income-Ratio (CIR) Zur Beurteilung der Kosteneffizienz setzen wir als bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator die Cost-Income-Ratio (CIR) ein. Diese Kennziffer setzt die angefallenen Verwaltungsaufwendungen (GuV-Posten 10 und 11) ins Verhältnis zum erzielten Rohergebnis (GuV-Posten 1 - 3 und 5 - 7 und Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen). Bei der Berechnung werden betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren eliminiert. Als Zielgröße streben wir einen Wert von 68,0 % an. Dienstleistungsergebnis Bei der Steuerung der zinsunabhängigen Erträge stellen wir als bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator auf unser wesentlichstes Betätigungsfeld, das Provisionsgeschäft, ab. Der Provisionsüberschuss als Differenz zwischen den GuV-Posten 5 und 6 soll im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme den Wert von 0,6 % nicht unterschreiten. Anzahl der Mitglieder Unsere Mitglieder und Teilhaber stehen im Mittelpunkt unserer Betätigung. Daher haben wir die Anzahl der Mitglieder bzw. der Zuwachs von diesen als bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator definiert. Darüber hinaus überwachen wir insbesondere nachfolgende finanzielle Leistungsindikatoren: - Forderungen an Kunden - Einlagen von Kunden - Zinsüberschuss - Verwaltungsaufwendungen - Bewertungsergebnis Forderungen an Kunden - Bewertungsergebnis Eigenanlagen - Eigenmittelausstattung - Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Das geplante Betriebsergebnis vor Bewertung von TEUR 2.153 wurde mit einem Wert von TEUR 1.720 nicht erreicht. Der Vorjahreswert lag bei TEUR 1.964. Der höhere Zinsüberschuss konnte den Rückgang der Provisionserträge und die gestiegenen Verwaltungsaufwendungen nicht kompensieren. Die Rentabilitätskennzahl "BE vor Bewertung/dBS" sank im Vorjahresvergleich von 1,00 % auf 0,91 %. Sie lag damit unter unserer letztjährigen Prognose von 1,05 %. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 64,7 % (Vorjahr: 58,6 %) und damit ungünstiger als unsere letztjährige Prognose von 56,9 %. Der Provisionsüberschuss sank aufgrund geringerer Vermittlungsprovisionen aus dem Immobilienbereich um TEUR 159 auf TEUR 959. Im Verhältnis zur dBS lag er bei 0,51 % (Vorjahr 0,57 %) und damit unter unserem Zielwert und unter unserer letztjährigen Prognose von TEUR 1.115 bzw. 0,55 %. Die Anzahl der Mitglieder als bedeutsamster nichtfinanzieller Leistungsindikator liegt mit 2.173 um 47 Mitglieder unter dem Niveau des Vorjahres. In unserer Strategie haben wir definiert, im Geschäftsjahr 2023 100 neue Mitglieder zu gewinnen; mit einem Neuzugang von 29 Mitgliedern im Geschäftsjahr haben wir dieses Ziel verfehlt. Zu berücksichtigen ist, dass wir im Sinne unseres satzungsmäßigen Förderauftrages die Mitgliedschaft als Basis einer weitergehenden Geschäftsbeziehung sehen und daher Mitgliedschaften ohne zusätzliche Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen nicht zulassen.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten) und 2 (Andere Verpflichtungen). Die Bilanzsumme der Echterdinger Bank eG ist im Jahr 2023 um 9,8 % auf 174,3 Mio. EUR rückläufig. Der scharfe Zinsanstieg hat im Jahr 2023 einen starken Wettbewerb um Kundeneinlagen ausgelöst. Im Jahresverlauf zogen unsere Kunden über 18,1 Mio. EUR an Einlagen ab. Damit wurde der Passivüberhang reduziert; der Liquiditätsabfluss wurde durch die Fälligkeit sowie den Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von insgesamt 17,7 Mio. EUR kompensiert. Trotzdem lagen zum Jahresende 2023 die Kundeneinlagen mit einem Strukturwert von 82,5 % an der Bilanzsumme immer noch deutlich über dem Durchschnitt genossenschaftlicher Banken in Baden-Württemberg von 75,3 %. In unserer letztjährigen Prognose waren wir von einem Anstieg der durchschnittlichen Kundeneinlagen von 5,0 % in 2023 ausgegangen. Mit einem Rückgang des durchschnittlichen Einlagevolumens um 2,8 % auf 156,2 Mio. EUR haben wir unser Wachstumsziel nicht erreicht. Bei den außerbilanziellen Geschäften handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie unwiderrufliche Kreditzusagen. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen unter Vorjahresniveau, da insbesondere die Kreditzusagen zum Jahresende deutlich stärker in Anspruch genommen wurden als im Vorjahr. Die durchschnittliche (Brutto-)Bilanzsumme (dBS) sank von 195,6 Mio. EUR auf 189,5 Mio. EUR um 3,1 %; sie bildet die Basis von relativen Kenngrößen der Ertragslage.
Im Geschäftsjahr ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, weswegen sich die Kundenforderungen um 2,6 Mio. EUR bzw. 2,3 % reduziert haben. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Privatkunden insbesondere bei privaten Immobilienfinanzierungen, auf die rund 55,5 % des Kundenkreditvolumens entfallen. Im gewerblichen Bereich (rund 44,5 %) dominieren Kreditvergaben an das Baugewerbe. Rückgänge waren sowohl bei den Privatkunden als auch im gewerblichen Bereich zu verzeichnen. In unserer letztjährigen Prognose waren wir von einem Anstieg des durchschnittlichen Kundenkreditvolumens von 5,0 % in 2023 ausgegangen. Mit einem Anstieg des durchschnittlichen Kundenkreditvolumens um 7,4 % auf 120,5 Mio. EUR haben wir dieses Wachstumsziel trotz des bis zum Bilanzstichtag rückläufigen Stichtagswerts erreicht. Entsprechend unserer Geschäftsstrategie verfolgen wir unverändert das Ziel, die uns aus anvertrauten Kundeneinlagen zur Verfügung stehende Liquidität in regionale Kreditvergaben zu lenken. Mit dem Überhang an Kundeneinlagen tätigen wir Geld- und Kapitalmarktanlagen. Aufgrund der stark rückläufigen Kundeneinlagen haben wir die Anlagen in Wertpapieren im Rahmen von Fälligkeiten sowie durch Verkäufe reduziert. Der Bilanzausweis ist dadurch um 16,7 Mio. EUR bzw. 29,8 % rückläufig.
Mit der Rückkehr der Zinsen wurden die kurzfristigen Termineinlagen stark nachgefragt. Ihr Anstieg speiste sich jedoch größtenteils aus Umschichtungen zulasten täglich fälliger Einlagen und kurzfristiger Spareinlagen. Damit reagierten die Anleger auf die weiter gestiegene Renditedifferenz zwischen den marktnah verzinsten kurzfristigen Termineinlagen und den nicht verzinsten Kontokorrenteinlagen. Am auffälligsten ist jedoch der hohe Rückgang der bilanzwirksamen Kundengelder insgesamt, der insbesondere auf einen verschärften Wettbewerb um Kundeneinlagen zurückzuführen ist. Unsere Kunden haben weiterhin flexible Einlageformen mit kurzfristigen Laufzeiten bevorzugt. Zum Bilanzstichtag sind 93,6 % der Kundeneinlagen innerhalb von 3 Monaten kündbar oder fällig. Um die Eigenkapitalbasis zu stärken, bietet die Echterdinger Bank nachrangige Einlagen in Form eines Nachrangigen Vermögensbriefs an. Darüber hinaus nutzten unsere Kunden die Angebote unserer Verbundpartner in Form von Wertpapieranlagen, Lebensversicherungen sowie im Bauspargeschäft.
Mit den gestiegenen Zinsen brach die Nachfrage nach Immobilien ein. Die Immobilienvermittlung wurde zusehends herausfordernder und der Ertrag halbierte sich nahezu im Jahresvergleich. Die Kreditvermittlung an unsere Verbundpartner ging ebenfalls zurück. Im Gegensatz dazu hat sich das Bauspargeschäft positiv entwickelt, konnte aber unterm Strich die fehlenden Erträge nicht ausgleichen. Der geplante absolute Provisionsüberschuss von TEUR 1.115 bzw. 0,55 % der dBS wurde deshalb mit einem erzielten Wert von TEUR 959 bzw. 0,51 % der dBS verfehlt. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Das Jahr 2023 war von unterjährig weiter steigenden Zinsen geprägt. Da die Verzinsung der Aktiva stärker zugenommen hat als die der Passiva ist unser Zinsüberschuss auf TEUR 3.846 bzw. 2,03 % der dBS angestiegen. Er lag damit über unserer letztjährigen Prognose, bei der unter der Annahme von konstanten Zinsen von einem Wert in Höhe von TEUR 3.773 bzw. 1,85 % der dBS ausgegangen waren. Der ordentliche Provisionsüberschuss liegt TEUR 159 unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang des Provisionsüberschusses ist auf das Vermittlungsgeschäft, insbesondere auf die Immobilienprovisionen zurückzuführen. Der geplante absolute Provisionsüberschuss von 1.115,0 TEUR bzw. 0,55 % dBS konnte mit einem erzielten Wert von 959,4 TEUR absolut und im Verhältnis zur dBS (0,51 %) nicht erreicht werden. Der ordentliche Verwaltungsaufwand (einschließlich Abschreibungen) ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 375 bzw. 13,5 % gestiegen und lag mit TEUR 3.157 deutlich über unserem Prognosewert von TEUR 2.780. Ursächlich hierfür waren zeitweise Doppelbesetzungen aufgrund von Nachbesetzungen, höhere Gehälter und höhere Zuführungen zu den versteuerten und unversteuerten Pensionsrückstellungen. Dieser Anstieg liegt in dem Anpassungsbedarf aufgrund aufgelaufener Inflationseffekte begründet. Darüber hinaus bezahlte die Echterdinger Bank eG 50,0 % der steuerlich möglichen Inflationsausgleichsprämie an ihre Mitarbeiter. Unsere Cost-Income-Ratio als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator liegt bei 64,7 % (Vorjahr 58,6 %). Unser strategisches Ziel dieser Kennziffer liegt bei <= 68,0 %. Das (ordentliche) Betriebsergebnis hat sich um TEUR 244 auf TEUR 1.720 verringert. Bei einer dBS von 189,5 Mio. EUR ergibt sich für unseren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator eine relative Größe von 0,91 % der dBS (Vorjahr 1,00 % der dBS). Das (ordentliche) Betriebsergebnis liegt über dem Durchschnitt der Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg (2023: 0,71 % der dBS). Unser strategischer Zielwert liegt bei mindestens 0,75 % der dBS. Die Kennzahl liegt zum Jahresende 2023 unter unserer Prognose (1,05 % der dBS), was trotz des höheren Zinsüberschusses auf die Planabweichungen beim Provisionsüberschuss sowie bei den Verwaltungsaufwendungen zurückzuführen ist. Die Abweichungen zum Ausweis und der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich durch betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren, die wir eliminiert haben. Der saldierte Bewertungsaufwand bei den Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 166 liegt unter unserer Planung (TEUR 320), die aus den kalkulatorischen erwarteten Verlusten und unter Berücksichtigung des unsicheren wirtschaftlichen Umfelds abgeleitet wurde. Für die Risiken im Kreditgeschäft haben wir unsere Bestände, entsprechend den rechtlichen Vorgaben, bewertet und ausreichende Vorsorge getroffen. Das Bewertungsergebnis aus den Eigenanlagen / Beteiligungen hat sich von -2.460 TEUR auf 833 TEUR deutlich verbessert. Grund hierfür waren die Wertaufholungen bzw. Zuschreibungen der im Vorjahr abgeschriebenen festverzinslichen Wertpapiere und realisierte Kursgewinne. Von den Kursgewinnen und Zuschreibungen entfallen TEUR 431 auf realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der Gesamtbeitrag aus den Eigenanlagen / Beteiligungen liegt mit TEUR 833 etwas günstiger als der Planwert, der von einem Gesamtbeitrag aus Eigenanlagen von TEUR 733 ausgegangen war. Unsere Ermittlung der Nettoreserven des Zinsbuchs im Rahmen der verlustfreien Bewertung nach den Grundsätzen des IDW RS BFA 3 n. F. zeigt, dass unser Zinsbuch zum 31. Dezember 2023 nicht mit drohenden Verlusten belastet ist. Das saldierte Bewertungsergebnis (GuV-Posten 13 bis 16) ist maßgeblich durch Zuführungen zu Vorsorgereserven nach § 340f HGB in Höhe von 1.050 TEUR beeinflusst. Das relative Betriebsergebnis vor Steuern hat sich von -0,33 % der dBS auf 1,25 % der dBS deutlich verbessert. Es ist durch hohe Entlastungen aus der Realisierung von Kursreserven aus den Eigenanlagen begünstigt. Durch diese einmaligen Entlastungen konnten wir unseren Planwert von 1,26 % der dBS nahezu erreichen. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Refinanzierung unserer Aktiva erfolgt entsprechend unserem Geschäftsmodell vor allem über die Kundeneinlagen, die 82,5 % der Bilanzsumme entsprechen. Weiterhin nutzen wir Refinanzierungen bei Kreditinstituten mit 4,1 % und unser Eigenkapital (ohne nachrangige Verbindlichkeiten) mit 10,0 %. Die Refinanzierungen bei Kreditinstituten bestehen nahezu ausschließlich gegenüber der DZ BANK. Mit 55,0 % betrifft der überwiegende Anteil davon weitergeleitete Förderkredite. Aufgrund der aktuellen Zinsstruktur bestehen bei den Kundeneinlagen in hohem Umfang kurzfristige Verfügungsmöglichkeiten. So entfallen 73,1 Mio. EUR auf täglich fällige Gelder, weitere 53,2 Mio. EUR sind Spareinlagen, überwiegend mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wir sehen in unseren Kundeneinlagen eine breite Streuung, weil nur 19,8 % der Einlagen auf Einlagen von Kunden über je 500 TEUR entfallen. Auf die größte Einlage entfallen 4,3 % der Kundeneinlagen, auf die 10 größten Einlagen 13,1 %. Die hieraus resultierenden Abrufrisiken sind nach unserer Einschätzung aufgrund der Liquiditätsausstattung der Bank und des bisherigen Kundenverhaltens vertretbar. Investitionen 2023 investierten wir in zwei höhenverstellbare Schreibtische (ca. TEUR 7,5) und IT-Hardware für insgesamt TEUR 16,6. Alle anderen Anschaffungen waren, auch für unsere Verhältnisse, noch unbedeutender. Liquidität Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Gemessen an der Liquidity Coverage Ratio (LCR) und der Net Stable Funding Ratio (NSFR) konnten wir weiterhin eine geordnete Liquiditätslage aufweisen. Die LCR erreichte zum Jahresende eine Quote in Höhe von 169,3 %; unterjährig lag die niedrigste Monats-Ultimo-Quote bei 136,0 %. Bei der NSFR lag der niedrigste Quartalsendwert bei 130,9 %, zum Jahresende lag der Wert bei 132,9 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Aus unserer Liquiditätsplanung sind keine Liquiditätsengpässe erkennbar. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Der Erfüllung unserer Mindestverpflichtung sind wir jederzeit nachgekommen. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage In unserem Institut sind umfangreiche Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen getroffen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden von uns im Geschäftsjahr 2023 stets gut eingehalten. Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB und erwirtschafteten Rücklagen. Unter Berücksichtigung der Zuführungen aus dem Jahresergebnis, die noch der Zustimmung der Generalversammlung bedürfen, liegt der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals (ohne nachrangige Verbindlichkeiten) an der Bilanzsumme bei 10,0 %. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,05 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Der Rückgang der Eigenmittel um TEUR 126 ist vor allem auf das Vorjahresergebnis zurückzuführen, das durch hohe Abschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere belastet war. Die aufsichtsrechtliche Gesamtkapitalquote hat sich von 17,1 % um 1,1 %-Punkte auf 18,2 % erhöht, da der Rückgang der Eigenmittel durch den Rückgang des Gesamtrisikobetrages i. S. v. Art. 92 Abs. 3 CRR überkompensiert wurde. Sie liegt über den gesetzlich notwendigen Kapitalanforderungen. Nach unserer Unternehmensplanung ist von einer Einhaltung der Kapitalquoten bei dem erwarteten Geschäftsvolumenszuwachs durch die geplanten Rücklagenzuführungen auch zukünftig auszugehen. Kundenforderungen Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebiets ermöglichten uns auf Basis nachfolgender Strukturwerte zum 31. Dezember 2023 weiter eine angemessene Streuung unserer Ausleihungen:
Schwerpunkt unseres Kreditgeschäfts stellen Kredite mit wohnwirtschaftlicher Verwendung dar. Vor dem Hintergrund dieser Kennzahlen und Relationen halten wir die eingegangenen Risiken für vertretbar. Besondere Risiken sehen wir hierbei - auch mit Blick auf das aktuelle Marktumfeld, das von Baukostensteigerungen sowie gestiegenen Zinsen bei rückläufigen Immobilienpreisen geprägt wird - nicht. Die durch die Generalversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer sowie sämtliche Kreditgrenzen der CRR wurden während des gesamten Berichtszeitraums eingehalten. Für akute Risiken sind in voller Höhe Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Die latenten Risiken sind auf Basis unserer Risiko- und Stresstests durch Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven nach § 340f HGB ausreichend abgedeckt. Diese wurden vom entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Daneben besteht noch der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Die Echterdinger Bank eG investiert im Rahmen ihrer Eigenanlagenstrategie und dem darauf aufbauenden Limitsystem in verschiedene Assetklassen. Ein Großteil des Bestandes ist in festverzinsliche Wertpapiere von in- und ausländischen Kreditinstituten und Unternehmen investiert. Die Eigenanlagen in Wertpapieren wurden durch Verkäufe und Endfälligkeiten reduziert. Außerhalb der DZ BANK entfällt auf den größten Schuldner ein ungedecktes Volumen im Nennwert von 1.500,0 TEUR. Alle Schuldtitel verfügen über ein externes Rating innerhalb des Investmentgrades. Die durchschnittliche Duration der Wertpapiere der Bank beträgt zum 31. Dezember 2023 4,0 Jahre. Die Modified Duration beträgt 3,36 %. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden am Bilanzstichtag nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Ein Teil unserer Wertpapiere ist dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere sollen bis zur Endfälligkeit im Bestand gehalten werden. Für die Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgt eine Abschreibung unter den Einlösungskurs auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei dauernder Wertminderung (Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip). Durch das geänderte Zinsumfeld weisen die festverzinslichen Wertpapiere hohe zinsinduzierte Kursverluste aus. Wir gehen bei Fälligkeit der Wertpapiere von einer Einlösung zum Nennwert und daher von einer nur vorübergehenden Wertminderung aus. Bonitätsinduzierte Wertminderungen liegen nach unseren Analysen nicht vor. Zum Bilanzstichtag wurden Wertpapiere mit einem Bilanzwert von TEUR 25.021 (ohne Zinsabgrenzung) nicht mit dem strengen Niederstwert bewertet. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Geschäftsentwicklung der Bank war im Geschäftsjahr 2023 bei einem unterjährig weiter gestiegenen Zinsniveau durch einen deutlichen Abfluss von Kundeneinlagen geprägt. Die Bilanzsumme ist um 9,8 % auf 174,3 Mio. EUR rückläufig. Im Dienstleistungsgeschäft konnten aufgrund des herausfordernden Immobilienmarktes die geplanten Ergebnisse aufgrund stark rückläufiger Vermittlungsprovisionen nicht generiert werden. Mit dem weiteren unterjährigen Anstieg der Marktzinsen im Zuge der Anhebung der Leitzinsen hat sich unser Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr um TEUR 262 erhöht, da wir höhere Nettozinsmargen erzielen konnten. Gleichwohl haben sich die direkten und indirekten Auswirkungen der konjunkturellen Risiken und der hohen Inflationsraten belastend auf unser operatives Ergebnis ausgewirkt. Zuschreibungen sowie die Realisation von Kursgewinnen aus Eigenanlagen führten zu einer erheblichen Entlastung der Ertragslage. Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zu anderen ähnlich großen Kreditgenossenschaften als gut, weil das operative Ergebnis über dem Durchschnitt dieser Gruppe liegt obwohl zweifellos ein sehr herausforderndes Jahr hinter uns liegt. Die Wirtschaftlichkeit der Bank - gemessen anhand der CIR - hat sich von 58,6 % auf 64,7 % verschlechtert. Sie liegt ungünstiger als der Wert unserer letztjährigen Prognose, unser strategisches Ziel haben wir jedoch erfüllt. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr übererfüllt wurden. Die für erkennbare bzw. latente Risiken in angemessener Höhe gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven nach § 340f HGB wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Die Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumensentwicklungen erfolgen hierbei auch durch Expertenschätzungen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken bei gleichzeitiger Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils. Zur Risikosteuerung und Begrenzung haben wir Limitierungen vorgenommen. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive war auf der Grundlage der verwendeten Verfahren und des vorhandenen Risikodeckungspotenzials gegeben und stellte sich zum Berichtsstichtag wie folgt dar:
Die ermittelten Werte sind aufgrund der geänderten Konzeption nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Auf die Angabe der Vorjahreszahlen wurde daher verzichtet. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von sechs Monaten für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert, dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risikoarten und Risikomessung Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag sind das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet, deren Limithöhe sowie Risikoauslastung in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind.
Die ermittelten Werte sind aufgrund der geänderten Konzeption nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Auf die Angabe der Vorjahreszahlen wurde daher verzichtet. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Die Risikoartenlimite wurden auf Grundlage der verwendeten Verfahren eingehalten. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Adressenausfallrisiko stellt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder anderen schuldrechtlichen Instrumenten dar. Es beinhaltet das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Kreditrisiko reflektiert die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration oder der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Dabei wird ausschließlich auf die potenzielle Erfolgswirkung abgestellt. Das Adressenausfallrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eintreten und kann ein Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erzeugen. Das Adressenausfallrisiko wird aufsichtsrechtlich durch die Eigenmittel-Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), einschließlich den Großkreditvorschriften, quantitativ sowie durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (so genannte MaRisk) qualitativ begrenzt. Durch das Kreditrisikomanagement erfolgt die Steuerung und Kontrolle der Kreditrisiken nach den Grundsätzen und Leitlinien für die Kreditpolitik des Vorstandes. Zur Eingrenzung unserer Kreditrisiken haben wir, ausgehend von unserer Struktur und Risikotragfähigkeit, ein Limitsystem eingerichtet, das wir bei der Kreditvergabe und -steuerung beachten. Daneben minimieren wir die Kreditrisiken bereits bei der Kreditvergabe durch eine ausreichende Besicherung und die Beurteilung der künftigen Kapitaldienstfähigkeit. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im Wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und eigene Erkenntnisse. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentrationen implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk für 12 Monate) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Auf dieser Basis ist unser Risikolimit (anteilig 2,0 Mio. EUR) zum 31. Dezember 2023 zu 36,6 % ausgelastet. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Auf dieser Basis ist unser Risikolimit (Anteilig 7,2 Mio. EUR) zum 31. Dezember 2023 zu 44,8 % ausgelastet. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktpreisrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktpreisrisiko stufen wir auf Basis der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eine eintägige Verbarwertung mittels Resampling. Auf dieser Basis ist unser Risikolimit zum 31. Dezember 2023 zu 77,6 % ausgelastet. Ein Aktienrisiko besteht aufgrund des Verkaufs der Aktien nicht mehr. Das Währungsrisiko beschränkt sich auf den Sortenbestand. Ergänzend werden weitere barwertige Berichtsgrößen als zusätzliche Informationen bei geschäftspolitischen Entscheidungen berücksichtigt. Liquiditätsrisiko Unter dem Liquiditätsrisiko verstehen wir die Gefahr, den Zahlungsverpflichtungen nicht uneingeschränkt und fristgerecht nachzukommen bzw. Finanzmittel nur zu erhöhten Kosten beschaffen zu können. Risikotreiber sind insbesondere das Refinanzierungskosten- und Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Das Refinanzierungskostenrisiko wird auch aufgrund der Einbindung in den genossenschaftlichen FinanzVerbund als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich unwesentlich eingestuft und daher in der Risikotragfähigkeit nicht limitiert. Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank wird maßgeblich durch das Kundengeschäft bestimmt. Sie stellt die Basis der Liquiditätsausstattung dar. Die Liquiditätsrisiken werden anhand von Plan-Liquiditätsablaufbilanzen sowie Stress-Liquiditätsablaufbilanzen überwacht. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir das operationelle Risiko als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Das Risiko hat eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes Schadenspotenzial. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten und umfangreiche Kontrollhandlungen. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken das unerwartete Risiko im Rahmen eines Vorstandsansatzes geschätzt. Auf dieser Grundlage erfolgt vierteljährlich eine Verbarwertung anhand der Abläufe für Kontokorrentkonten. Auf dieser Basis ist unser Risikolimit zum 31. Dezember 2023 zu 89,3 % ausgelastet. Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, deren Eintritt sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Unternehmensreputation auswirken können, stellen ein Nachhaltigkeitsrisiko dar. Auf Basis unserer Risikoinventur ist das Nachhaltigkeitsrisiko keine eigenständige Risikoklasse, sondern wirkt querschnittlich über alle Risikoklassen. Nachhaltigkeitsrisiken werden von uns im Rahmen der Risikoinventur identifiziert, analysiert und bewertet. Angelehnt an das Projekt der Genossenschaftlichen FinanzGruppe "Nachhaltige Finanzen" haben wir für die Folgezeit weitere Maßnahmen zur Steuerung des Risikos innerhalb der identifizierten Risikoarten vorgesehen. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei dem Reputationsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien auch im Berichtszeitraum 2024 gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt ist und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank zu 54,6 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotential beträgt 35,0 %. Ein Vergleich der Risikolage zum Vorjahr ist aufgrund der Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzeption zum 1. Januar 2023 nicht möglich. Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Zinsentwicklung jedoch entspannt. Bestandsgefährdende Risiken sind auch aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Die bestehenden anhaltenden Unsicherheiten am Zins- und Kapitalmarkt sowie aus dem geopolitischen Umfeld und die hohe Inflation können sich auf die Risikolage der Bank auswirken. Kurzfristig gehen wir daher von einem zurückhaltenden Investitionsverhalten unserer Kunden und steigenden Ausfallwahrscheinlichkeiten im Kreditportfolio (Segment Bauträger) aus. Wir erwarten jedoch nicht, dass sich die möglicherweise steigenden Ausfallwahrscheinlichkeiten im Kreditportfolio wesentlich auf unser bilanzielles Bewertungsergebnis auswirken werden. Gleichwohl ist im Hinblick auf unseren Branchenschwerpunkt im Baugewerbe und Grundstücks- und Wohnungswesen bei einem weiter rückläufigen Investitionsklima am Immobilienmarkt mit höheren Risiken für unseren bilanziellen Bewertungsaufwand aus dem Kreditgeschäft zu rechnen. Bei einer gegenüber dem Planszenario deutlich ungünstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die wir im risikoartenübergreifenden, adversen Szenario simulieren, ergeben sich für die Planjahre 2024 und 2025 insbesondere durch die Verschlechterung des Kreditportfolios (höhere Ausfallwahrscheinlichkeiten, sinkende Sicherheitenwerte) deutlich höhere Bewertungsaufwendungen für das Kreditgeschäft. Wir gehen in diesem Szenario von einem Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft von TEUR 650 in 2024 und TEUR 750 in 2025 aus. Die Gesamtkapitalquote würde in diesem Szenario zunächst auf 19,3 % in 2024 steigen und dann auf 18,2 % in 2025 sinken. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wären weiter eingehalten. Das höchste Risiko für unseren bilanziellen Zinsüberschuss für die Jahre 2024 und 2025 besteht bei leicht fallenden Zinsen. In diesem Szenario liegt der Zinsüberschuss in 2024 um TEUR 104 und in 2025 um TEUR 39 unter unserem Planwert. In diesem Szenario ergibt sich jedoch aufgrund von Zuschreibungen auf Wertpapiere ein besseres Bewertungsergebnis, welches den geringeren Zinsüberschuss überkompensieren würde. Chancen für den bilanziellen Zinsüberschuss ergeben sich bei dem Szenario steigende Zinsen (TEUR +38 in 2024 und TEUR +65 in 2025). In diesem Szenario würde unser Ergebnis jedoch durch höhere Bewertungsaufwendungen aus Wertpapieren nennenswert belastet werden. Chancen für die geschäftliche Entwicklung und die Ertragslage bestehen bei einer gegenüber unseren Erwartungen günstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In diesem Umfeld könnten die in unserer Planung berücksichtigten Bewertungsaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft nicht in der prognostizierten Höhe erforderlich werden. Zudem könnte ein Wirtschaftswachstum über den unserer Prognose zugrundeliegenden Annahmen zu einer höheren Kreditnachfrage und Wachstum im Kredit- und Dienstleistungsgeschäft mit positiven Auswirkungen auf den Zins- und Provisionsüberschuss führen. D. Prognosebericht Aufbauend auf der strategischen Geschäftsausrichtung der Bank im Rahmen einer Fünfjahres-Planung wird diese jährlich überprüft und angepasst. Die nachstehende Prognose für die Jahre 2024 und 2025 basiert auf der Überprüfung und Anpassung unserer Eckwertplanung von Ende 2023. Bei dieser Überprüfung gingen wir von folgenden Rahmenbedingungen aus. Für das Jahr 2024 planen wir mit einer stagnierenden Wirtschaft mit leicht positiven Impulsen im zweiten Kalenderhalbjahr und im Jahr 2025 sowie einer zurückgehenden Inflationsrate. Das Beschäftigungsniveau erwarten wir aufgrund der absehbaren Verknappung des Arbeitsvolumens für die Jahre 2024 und 2025 konstant. Grundsätzlich gehen wir in unserer Planung von einem konstanten Zinsniveau aus. Eine wesentliche Grundlage der Planung ist die Erwartungshaltung in Bezug auf das Wachstum der Kundenkredite und der Kundeneinlagen gegenüber dem vorhergehenden Bilanzstichtag. In den kommenden beiden Jahren rechnen wir mit einem Anstieg der durchschnittlichen Kreditausleihungen und den durchschnittlichen Einlagen um je 5,0 % p.a. Der Zinsüberschuss ist weiterhin von elementarer Bedeutung für die Ertragslage unserer Bank. Im Geschäftsjahr 2023 konnten wir einen ordentlichen Zinsüberschuss von TEUR 3.846 erwirtschaften. Unsere Eckwertplanung basiert auf der Annahme, dass der Zinsüberschuss bei einem konstanten Zinsniveau und dem geplanten Kundenvolumen bei ansonsten unveränderter Geschäftsstruktur ab dem Jahr 2025 ansteigt. Hintergrund sind zum einen auslaufende Zinsbindungen unserer Kundenforderungen sowie im Eigengeschäft bei einem deutlich höheren Zinsniveau. Positive Effekte werden sich zusätzlich durch die geplante Ausweitung des Kundenkreditgeschäfts ergeben. Gleichwohl wird ein höherer Zinsaufwand für Kundeneinlagen im Jahr 2024 zunächst belastend wirken. Auf Basis der aktuellen Zinsstruktur sowie unserer Annahmen zum Wachstum gehen wir für die Jahre 2024 und 2025 von einem Zinsüberschuss in Höhe von TEUR 3.803 bzw. TEUR 4.151 aus. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir einen ordentlichen Provisionsüberschuss von 959 TEUR erzielt. Wir sehen den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator "Dienstleistungsergebnis" mit einem Provisionsüberschuss auf TEUR 1.135 für 2024 (0,62 % der dBS) bzw. von TEUR 1.165 für 2025 (0,61 % der dBS) vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Zuwachs soll insbesondere durch wieder höhere Vermittlungsprovisionen realisiert werden. Die ordentlichen Verwaltungsaufwendungen (einschließlich Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen) haben sich im Jahr 2023 um TEUR 375 auf TEUR 3.157 erhöht und liegen damit deutlich über dem Planwert von TEUR 2.780. Die hohe Inflationsrate hatte über die Preise, Gehaltsanpassungen und Zahlungen an unsere Pensionsberechtigten bzw. die Rückstellungen dafür einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung. Bei den Verwaltungsaufwendungen rechnen wir perspektivisch mit höheren Aufwendungen von TEUR 3.236 im Jahr 2024 und TEUR 3.336 im Jahr 2025. Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter um 5,0 % sowie unveränderte Mitarbeiterkapazitäten berücksichtigt. Den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator CIR hatten wir für das Jahr 2023 mit 56,9 % geplant; auf Grund der Planabweichungen im Provisionsergebnis sowie bei den Verwaltungsaufwendungen war die CIR mit 64,9 % im Jahr 2023 ungünstiger. Für die CIR gehen wir für 2024 von einem Wert von 64,9 % bzw. 62,1 % in 2025 aus. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator BE/dBS lag im Geschäftsjahr 2023 bei einem Betriebsergebnis vor Bewertung von TEUR 1.720 bei 0,91 %. Aufgrund des steigenden Zins- und Provisionsüberschusses rechnen wir in den kommenden zwei Jahren mit einer positiven Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung auf TEUR 1.752 (0,96 % der dBS) im Jahr 2024 bzw. TEUR 2.035 (1,07 % der dBS) im Jahr 2025. Den Bewertungsaufwand aus dem Kreditgeschäft haben wir mit TEUR 320 im Jahr 2024 bzw. TEUR 330 im Jahr 2025 angesetzt. Den Bewertungsaufwand haben wir unter Berücksichtigung des unsicheren wirtschaftlichen Umfelds auf Basis einer Expertenschätzung ermittelt. Auf Basis unserer Zinsprognose (konstante Zinsen) sehen wir für 2024 und 2025 bei den Eigenanlagen einen Ertrag von TEUR 348 bzw. von TEUR 318. Im Planungszeitraum ergeben sich nach den hohen zinsinduzierten Kurswertabschreibungen im Jahr 2022 aufgrund der fälligen festverzinslichen Wertpapiere und der Verkürzung der Restlaufzeiten positive Bewertungsergebnisse, die im Zeitverlauf abnehmen. Insgesamt wird für die kommenden zwei Geschäftsjahre mit einem Betriebsergebnis nach Bewertung von TEUR 1.779 (0,97 % der dBS) bzw. TEUR 2.022 (1,06 % der dBS) gerechnet. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2024 bis 2028 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von geplanten Zuführungen zum Eigenkapital keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Mit einer Gesamtkapitalquote von 18,8 % im Jahr 2024 und 19,0 % im Jahr 2025 werden wir die aufsichtsrechtlichen Anforderungen übererfüllen. Hinsichtlich unseres bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikators "Anzahl der Mitglieder" planen wir die Anzahl der Mitglieder den Geschäftsjahren 2024 und 2025 jeweils um 100 neue Mitglieder auszubauen. Insgesamt erwartet uns - gemessen am Betriebsergebnis vor Bewertung - im Jahr 2024 bei steigenden Provisionserträgen eine leicht verbesserte und zufriedenstellende Ertragslage. Diese wird es uns ermöglichen, eine Dividende an unsere Mitglieder auszuschütten, unser Eigenkapital zu stärken und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Leinfelden-Echterdingen, 22. März 2024 Echterdinger Bank eG Der Vorstand Martin Kittelberger Dietmar Schmid 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Echterdinger Bank eG, Leinfelden-EchterdingenGenossenschaftsregisternummer 220068 beim Amtsgericht StuttgartAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Echterdinger Bank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Pauschalwertberichtigung wurde zum 31. Dezember 2023 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt. Der erwartete Verlust wird auf Basis der Risikoparameter Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall, der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt sowie der erwartenden zukünftigen Zahlungen für alle unter der Bilanzposition Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen sowie weiterer nicht beanspruchter Kreditzusagen) geschätzt. Die Pauschalwertberichtigungen werden von dem Aktivposten in der Bilanz abgesetzt, für den sie gebildet wurden. Im Hinblick auf offene Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Im Geschäftsjahr 2023 waren im Bereich der Bauträgerfinanzierungen höhere Ausfallraten zu beobachten, als modellkonform zu erwarten waren. Diesem Umstand haben wir durch Parameteranpassungen außerhalb der Regelprozesse Rechnung getragen. Die Pauschalwertberichtigungen haben sich dadurch unwesentlich erhöht. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven nach § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Von den Wahlrechten nach § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Wertpapiere Für die Bewertung der Wertpapiere wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Umwidmungskursen über pari werden im Jahr der Anschaffung oder Umwidmung in das Anlagevermögen auf den niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine Umwidmungen in das Anlagevermögen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwert bzw. maximal zum Einlösungskurs bewertet. Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt werden, werden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Dabei werden lineare Abschreibungssätze verwendet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich geltend gemacht werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktive latente Steuern Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.). Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die erstmalige Einbuchung der Rückstellung erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Sie betreffen laufende Rentenverpflichtungen, die mit dem Barwert bilanziert sind. Für die Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. Ergänzend wurde bei Renten, die nach dem Verbraucherpreisindex anzupassen sind, die auf Basis einer geschätzten Entwicklung des Verbraucherpreisindex zu erwartende Anpassung im Jahr 2024 in Höhe von 13,4 % bereits vollständig berücksichtigt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,83 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinses aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 13. Um einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu geben, insbesondere im Hinblick auf eine zutreffende Darstellung der Personalaufwendungen, werden die Zinsänderungseffekte bzw. die Erfolgswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen unter dem GuV-Posten 12 "Sonstigen betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 15.623.427 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 2.074.137 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 3.963.904 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Bei den Anleihen und Schuldverschreibungen des Anlagevermögens (mit Ausnahme von einem Wertpapier, das am Bilanzstichtag über pari notiert) wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 2.044.570 auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag nach § 253 Abs. 3 S. 6 HGB unterlassen, weil die Wertminderungen nicht von Dauer sind; diese sind weitestgehend auf zinsinduzierte Marktpreisanpassungen auf Grund des deutlich gestiegenen Zinsniveaus zurückzuführen. Bislang sind bei diesen Wertpapieren keine Störungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen aufgetreten. Da die Bonitäten der Schuldner auf Basis renommierter Ratingagenturen im Wesentlichen innerhalb des Investmentgrades liegen und uns von diesen auch sonst keine negativen bonitätsbezogenen Anhaltspunkte vorliegen, gehen wir bei diesen von einer vollständigen Erbringung der vertraglichen Zins- und Tilgungsleistungen aus. Den Buchwerten dieser Wertpapiere in Höhe von 25.021.368 (ohne Zinsabgrenzung) stehen Zeitwerte in Höhe von 22.976.798 gegenüber. Beteiligungen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Ausschließliche Tätigkeit des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Anteilsbesitz der DZ BANK AG. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 403.296 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 106.402 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Nachrangige Vermögensgegenstände In den Posten bzw. Unterposten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 53.828 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 7.118.614 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 3.548 (Vorjahr EUR 13.309) enthalten. Passive latente Steuern Es bestehen keine passiven latenten Steuern. Aus abweichenden steuerlichen Bewertungsvorschriften bestehen in den Posten Forderungen an Kunden, Wertpapiere, Beteiligungen und Rückstellungen Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen, die zu aktiven latenten Steuern führen. In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurden diese nicht angesetzt. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 36.125 an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
Für die weiteren nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Mit den Gläubigern wurden Kündigungsfristen von 10 Jahren vereinbart. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten liegt zwischen 7 und 9 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 1,25 % bis 1,75 % ausgestattet. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen In den Zinsaufwendungen sind Ausgleichszahlungen in Höhe von EUR 178.210 (Vorjahr EUR 0) an die genossenschaftliche Zentralbank für vorzeitig aufgelöste Termineinlagen enthalten. Negative Zinsen aus Passivgeschäften sind in den Zinsaufwendungen (GuV 2) als Reduktion des Zinsaufwands enthalten. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Immobilienvermittlung, Vermittlung von Bausparverträgen, Vermittlung von Versicherungen, Vermittlung von Krediten, Vermittlung von Wertpapieren und Fonds und der Depotverwaltung nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein und machen 0,2 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 37.854 (Vorjahr EUR 54.442) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Bewertungsergebnis Das saldierte Bewertungsergebnis der GuV-Posten 13 und 14 ist durch die Zuführung von Vorsorgereserven nach § 340f HGB in Höhe von EUR 1.050.000 beeinflusst. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 383 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 10.302 enthalten. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 7.409. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die früheren Mitglieder des Vorstands erhielten EUR 173.168. Für frühere Mitglieder des Vorstands bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 2.218.501. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 254 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 2.807.039. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 12.707, diesem stehen EUR 5.633.000 frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 450.244. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art.435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Kittelberger, Martin, Geschäftsleiter Vertrieb Schmid, Dietmar, Geschäftsleiter Produktion und Steuerung Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf, ggf. Arbeitgeber Klein, Hans, - Vorsitzender - , Geschäftsführer, Architekten Klein GmbH Kaiser, Frank, - stellvertretender Vorsitzender - , Teamleader Quality Assurance & Quality Manager, CENIT AG Moll, Michael, selbstständiger Gärtnermeister Raff, Hartmut, Geschäftsführer, Raff Elektrofachgeschäft GmbH Veit, Frederic, Partner, RTS Steuerberatungsgesellschaft KG Vollmering, Karin, Angestellte, Stadt Leinfelden-Echterdingen, seit 21.07.2023 Fehrle, Otto, Rentner, bis 21.07.2023 Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 82.123,81 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 963,30 (Bilanzgewinn von EUR 83.087,11) - wie folgt zu verwenden:
Leinfelden-Echterdingen, 12. März 2024 Echterdinger Bank eG Der Vorstand Martin Kittelberger Dietmar Schmid Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Echterdinger Bank eG, Leinfelden-Echterdingen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Echterdinger Bank eG, Leinfelden-Echterdingen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 112,6 Mio. EUR. Dies entspricht 64,6 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1,5 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 10,2 Mio. EUR. Die Identifizierung und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Einzelbewertung der Kundenforderungen insbesondere im gewerblichen Kreditgeschäft für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. Im diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, die Höhe des Credit-Value-at-Risk, die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen bzw. von den wirtschaftlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres stark betroffenen Branchen und die Gesamtzusage berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Bei der Auswahl haben wir insbesondere Kreditengagements berücksichtigt, die von den rückläufigen Konjunkturaussichten und von der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt betroffen sind. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Auswirkungen der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt, zu den Kreditstrukturen sowie den Verfahren der Risikofrüherkennung enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Prüfung nach § 89 WpHG in Bezug auf die Erfüllung der Pflichten nach § 84 WpHG - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des Unternehmensregisters - Bestätigung Untersuchungshandlungen zur Kostenumlage gemäß § 16 FinDAG gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Beatrix Keuntje.
Stuttgart, 15. Juli 2024 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Beatrix Keuntje, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Weiter hat der Aufsichtsrat den gesonderten nicht finanziellen Bericht nach § 289b HGB geprüft. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Herr Michael Moll und Herr Hartmut Raff aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Leinfelden-Echterdingen, 17. September 2024 Der Aufsichtsrat Hans Klein, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Echterdinger Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Echterdinger Bank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Echterdinger Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 4.927. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 15,0. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 1.332. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 283 und betreffen laufende Steuern. Die Echterdinger Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Generalversammlung vom 11.10.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 82.123,81 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 963,30 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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