Erbelding Fotografie GmbHLiquidiert

61440 Oberursel (Taunus), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 3128
Eingetragen
20.2.1985
Branche
Bildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer DienstleistungenTätigkeiten von WerbeagenturenKünstler- und Modelagenturen
Gegenstand
Die Durchführung von Fotoaufträgen aller Art für Werbe- Mode- und Industrie-Kunden

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Erbelding Fotografie GmbH

Oberursel/Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 65.367,00 82.384,00
I. Sachanlagen 65.367,00 82.384,00
B. Umlaufvermögen 337.266,24 368.484,19
I. Vorräte 1.316,62 696,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.959,11 17.233,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 307.990,51 350.554,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.777,78 2.298,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 410.411,02 453.166,44

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 229.056,01 284.019,97
I. gezeichnetes Kapital 26.075,88 26.075,88
II. Kapitalrücklage 22.789,65 22.789,65
III. Gewinnvortrag 235.154,44 84.542,77
IV. Jahresfehlbetrag 54.963,96 -150.611,67
B. Rückstellungen 136.507,96 125.390,96
C. Verbindlichkeiten 44.847,05 43.755,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 410.411,02 453.166,44

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich grundsätzliche Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Bei der Gesellschaft haben sich hieraus keine wesentlichen Veränderungen der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, nur die vom Handelsgesetzbuch geforderten Mindestangaben in dem nachfolgenden Anhang zu machen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Im Rahmen der Erfüllung der Offenlegungspflichten im Sinne von §§ 325f HGB wird die Befreiungsvorschrift im Sinne von § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen und die Entwicklung des Anlagevermögens nicht veröffentlicht.

Finanzanlagen

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Sämtliche Forderungen in Höhe von € 27.157,12 und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 26.075,88 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten in Höhe von € 44.847,05 haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 41.912,02 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Horst Erbelding

Fotografenmeister

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Oberursel, den 19. Dezember 2011

………………………………………..

Horst Erbelding

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2011.

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