Jashari GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Schütze seit 23.12.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ACTIVE CAPITAL GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.10.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGHRB 116452 Amtsgericht Hamburg A. Allgemeine Angaben Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die GmbH ist im Weg der Bargründung am 25.10.2010 errichtet worden. Die Geschäftstätigkeit wurde am 1.11.2010 aufgenommen.Für die Geschäfte der Gesellschaft liegt eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO vor. Die Gesellschaft befasste sich in 2010 ausschließlich mit der Vermittlung von Gesellschaftsanteilen (Fonds). Die Umsätze 2010 waren daher ausschließlich steuerfrei mit der Folge, dass keinerlei Vorsteueransprüche gegeben waren. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. 2010 ist ein Rumpfwirtschaftjahr, daher wurden keine Vorjahreswerte ausgewiesen. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig. Im Berichtsjahr waren die Gesellschafter Patrick Schütze, wohnhaft Güntherstraße 6, 22087 Hamburg, und Kristian Bandick, wohnhaft Cordt-Buck-Weg 2, 22844 Norderstedt, jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer bestellt. Für die Geschäftsführertätigkeit wurden 2010 keine Entgelte gezahlt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Handelsbilanz Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurde die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Gliederung des Gesamtkostenverfahrens erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen erfolgten die Bilanzierung sowie die Bewertung nach folgenden Grundsätzen und Methoden: Die Bilanzierung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben. Auf die Zugänge des Sachanlagevermögens wird die Jahresabschreibung monatsanteilig ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Waren sowie der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen war nicht vorhanden. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht. Latente Steuern sind nicht ausgewiesen, da kein Unterschied zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Gewinn besteht. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses sind Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag über gesamt 3.143,85 € für 2010 gebildet worden. Zum Bilanzstichtag bestehen keine außerbilanziellen Posten "Investitionsabzugsbeträge". Schwerin, den 24. August 2011 gez. G.Krüger
P.Schütze, K. Bandick Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.09.2011 |
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