DPL
Performance Pooling GmbH
Soest
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 20.03.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
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31.12.2018
EUR |
20.3.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
100.130,80 |
100.006,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
100.130,80 |
100.006,50 |
Passiva
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31.12.2018
EUR |
20.3.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
97.295,71 |
100.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.435,09 |
6,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
100.130,80 |
100.006,50 |
Anhang
1.
Erläuterungen, Angaben und Begründungspflicht
zur Bilanz
Der Jahresabschluss der DPL Performance Pooling GmbH
mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HR B 12417) zum
31. Dezember 2018 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Anwendung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die
Gesellschaft ist "Kleinstkapitalgesellschaft"
gemäß § 267 a Abs. 1 HGB; im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses wurden Erleichterungen
gemäß § 288 HGB zum Teil in Anspruch
genommen.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
A K T I V A
Anlagevermögen
Ein Ausweis von Anlagevermögen erfolgt zum
Bilanzstichtag nicht.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Anwendung der
Vorschrift des § 250 HGB als Ausgabe vor dem
Bilanzstichtag, soweit Aufwand für eine bestimmte Zeit
danach, gebildet.
P A S S I V A
Kapital
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
ausgewiesen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
1.2
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Methoden - oder Variantenwechsel von Bilanzierung
oder Bewertung im Vergleich zum Vorjahr sind nicht
anzumerken.
2.
Sonstige Pflichtangaben
Die sonstigen Pflichtangaben erfolgen unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 288 HGB), ansonsten uneingeschränkt in der
Reihenfolge des § 285 HGB.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit
bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht bestellt.
Mitarbeiter
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Im Jahresdurchschnitt
waren beschäftigt:
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2018
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2017
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Verwaltung
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0
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0
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Gewerblich
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0
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0
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0
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0
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Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse
Vorschüsse, Kredite oder
Haftungsverhältnisse sind nicht anzumerken.
Geschäftsführung; sonstige Organe
Geschäftsführer:
Horst Gutzeit, 59494 Soest
Dem Geschäftsführer ist
Alleinvertretungsbefugnis erteilt; er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschaftsversammlung zur Beschlussfassung vor:
"Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag
wird in neuer Rechnung
als Verlust
vorgetragen."
Soest, 18. September 2019
gez.
Horst Gutzeit
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2019 festgestellt.
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