WGF-COLCOTON GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 21314
Eingetragen
26.8.2008
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenHerstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus
Gegenstand
Das Gasieren und Mercerisieren von Baumwollgarnen, das Spulen von Garnen aller Art sowie der Handel mit Garnen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Hasenack
seit 26.8.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wuppertal
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WGF COLCOTON GmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008

BILANZ zum 31. Dezember 2008

WGF COLCOTON GmbH, Wuppertal

AKTIVA

  Euro Euro
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.833,00  
II. Sachanlagen 10.643,00 20.476,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 399.000,00  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 230.795,52  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.558,52 685.354,04
    705.830,04

PASSIVA

   
    Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00
II. Jahresüberschuss   373,72
B. Rückstellungen   1.720,99
C. Verbindlichkeiten   678.735,33
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 592.735,33    
    705.830,04

Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2008

WGF COLCOTON GmbH, Wuppertal

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der WGF COLCOTON GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit>5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Klaus Hasenack geführt.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten 86.000,00 Euro

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

 

Wuppertal im Juni 2010

Klaus Hasenack

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