SONAPRO GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Becher seit 16.1.2026 | Geschäftsführer |
Marius Knöfler seit 16.1.2026 | Geschäftsführer |
Ute Knöfler seit 25.8.2011 | Prokura |
Jens Knöfler seit 10.9.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Jens Knöfler | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SONAPRO Informationssysteme GmbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022Sonapro Informationssysteme GmbH, Chemnitz
1. VORBEMERKUNG
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die
Regelungen der Satzung zugrunde.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Sonapro Informationssysteme GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch
genommen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde
nach den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die Geschäftsführung geht von einem positiven
Fortbestehen des Unternehmens aus.
3. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268 - 274 a, 276 - 278 HGB, erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 a
erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
Die erhaltenen Anzahlungen wurden wie im Vorjahr bis zum
aktivierten Bestand offen von den Vorräten abgesetzt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2021
zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden
werden unverändert fortgeführt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Herstellkosten, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibung (Nutzungsdauer 15 Jahre) bewertet.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände
(Software und Lizenzen) wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis
zu fünf Jahren), bewertet.
Das übrige
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
pro rata temporis bewertet. Den Abschreibungen wurden
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von drei bis 15
Jahren zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten nicht mehr als 800 EUR betragen, werden
im Jahr ihrer Anschaffung zu Anschaffungskosten aktiviert
und im selben Jahr vollständig abgeschrieben und als
Abgang behandelt. Das Wahlrecht, Wirtschaftsgüter,
deren Anschaffungskosten 250, nicht aber 1.000 EUR
übersteigen, zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt
und dementsprechend kein Sammelposten gebildet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte bei den
unfertigen Leistungen grundsätzlich zu den
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt und grundsätzlich innerhalb eines Jahres
fällig. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten TEUR 215
Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um
Forderungen aus Darlehen.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem
Nennwert zum Bilanz-stichtag bilanziert.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist zum
rechnerisch ermittelten Wert der Vorauszahlungen
bilanziert.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sicherheiten wurden
nicht gestellt. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von TEUR 1.430. Diese
resultieren aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 937)
und aus Darlehen (TEUR 79).
Als
passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit diese Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Es
handelt sich dabei um Vorauszahlungen für die
Teilnahme an Wartungs- und Supportverträgen.
4. SONSTIGE ANGABEN
Im Jahresdurchschnitt wurden 5 (Vorjahr: 6) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Zu alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr 2022
Herr Jens Knöfler und Herr Helmut Bernhart bestellt.
Die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
5. Angabe zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im
Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt (Angaben
in EUR):
Chemnitz, 29. Dezember 2023
Jens Knöfler Helmut Bernhart
Geschäftsführer Geschäftsführer
Chemnitz, den 29. Dezember 2023 gez. Jens Knöfler Helmut Bernhart Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Dezember 2023 |
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