Park-Wohnbau GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
438,00 |
964,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
438,00 |
964,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
436.714,79 |
787.303,66 |
| I.
Vorräte |
197.227,26 |
668.847,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.278,85 |
45.397,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
634,88 |
107,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
213.208,68 |
73.059,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.173,67 |
5.042,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
441.326,46 |
793.310,58 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
169.127,31 |
354.503,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
107,38 |
107,38 |
| III.
Bilanzgewinn |
143.519,93 |
328.895,75 |
| davon
Gewinnvortrag |
268.895,75 |
150.445,81 |
| B.
Rückstellungen |
56.751,00 |
101.774,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
215.448,15 |
337.033,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
215.448,15 |
337.033,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
441.326,46 |
793.310,58 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Park-Wohnbau GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in
Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der GuV ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden, falls notwendig, in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die
Rückstellungen wurden mit ihrem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gem.
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2.2. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig, wurden steuerrechtliche Regelungen
mit berücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln und vorsichtig bewertet. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von dem Zeitpunkt der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
3.1. Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42
Abs. 3 GmbHG
Zum 31. Dezember 2011 bestanden Ausleihungen an
Gesellschafter in Höhe von 634,88 € und
Verbindlichkeiten in Höhe von 110.437,50 €.
3.2. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen Avalkredite in Höhe von
461.200,00 €.
4
. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen
geführt:
Geschäftsführer: Herr Bernd Klaus
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
5
. Unterzeichnung durch die Geschäftsführung
gem. § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
56072 Koblenz
gez. Bernd Klaus
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2012 festgestellt.
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