Lion
Properties X GmbH
Hildesheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
25.000,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
25.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
11.551.780,97 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.551.780,97 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
2.052.937,35 |
0,00 |
| I.
Vorräte |
69.191,74 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.245,29 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.955.500,32 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.857,70 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
426.161,35 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.041.737,37 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
20.754,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.245,99 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
446.915,36 |
4.245,99 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
426.161,35 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.840,00 |
1.540,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.037.897,37 |
2.705,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.041.737,37 |
25.000,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2007
Allgemeine Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen wird
nur insoweit Gebrauch gemacht, als die
Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses dadurch keine
Einschränkung erfährt.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2007 bilanziell
überschuldet. Dennoch wird nach § 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB unter Fortführungsgesichtspunkten bilanziert, da
das Mezzanindarlehen der Gesellschafterin (658 TEuro) die
wirtschaftliche Überschuldung beseitigt und somit eine
wirtschaftliche Überschuldungssituation im Sinne der
Insolvenzordnung nicht vorliegt.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Lion Properties X GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert bilanziert.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden
Geschäftsjahr führen.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
§§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB
Aufgliederung der Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben 1.531,58 TEuro eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr und 12.506,33 TEuro eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren. Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind 12.506,33 TEuro durch Grundschulden gesichert.
Die Darlehen sind formal kurzfristig, wirtschaftlich
wurden sie jedoch langfristig gewährt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
davon aus Steuern: Euro 969,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: Euro 381,46
§ 285 Nr. 10 HGB
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten im
Berichtsjahr an:
Christian Beilicke, Kaufmann
Joachim Nothdurft, Dipl. Sparkassenkaufmann
§ 285 Nr. 14 HGB
Konzernzugehörigkeit
Die Lion Properties X GmbH ist nach § 290 Abs. 1
HGB Tochtergesellschaft der Hanseatic Holding AG,
Hildesheim. Auf die Pflicht zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses ist gemäß § 293
Abs. 1 HGB aufgrund der nicht erreichten
Größenkriterien verzichtet worden.
§ 268 Abs. 1 HGB
Ergebnisverwendung
Das vorliegende Wirtschaftsjahr schließt mit
einem Jahresfehlbetrag von Euro 446.915,36.
Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Lion Properties X GmbH
Christian Beilicke
Geschäftsführer
Hildesheim, den 22.
September 2008
Geschäftsführer
Joachim
Nothdurft
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