Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 10030
Eingetragen
8.9.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung der Roßmann & Homrighausen GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Roßmann
seit 8.9.2005
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ROHO Verwaltungs-GmbH

Oberursel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 20.384,91 19.680,29
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.384,91 19.680,29
Bilanzsumme, Summe Aktiva 20.384,91 19.680,29

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 19.326,79 18.003,70
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinnvortrag 5.503,70 4.302,78
V. Jahresüberschuss 1.323,09 1.200,92
B. Rückstellungen 747,92 725,77
C. Verbindlichkeiten 310,20 950,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 20.384,91 19.680,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der § 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Ebenfalls wird von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der ROHO Verwaltungs-GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind in Höhe des zu erwartenden Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 20.384,91 13.995,74

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennwert angesetzt.

Auf das Gezeichnete Kapital ist der Betrag von € 12.500,00 eingezahlt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 310,20 310,20 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Michael Homrighausen, Geschäftsführer, Langen

Herrn Stephan Roßmann, Geschäftsführer, Hüttenberg

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Name Sitz Rechtsform
Roßmann & Homrighausen GmbH & Co.KG Oberursel GmbH & Co.KG

Sonstiges

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Von der Vereinfachungsregel des § 286 HGB ist Gebrauch gemacht worden.

Unterzeichnung gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Oberursel, 12. April 2012

Geschäftsführer

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