Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 17612
Eingetragen
16.2.2009
Branche
Herstellung von KüchenmöbelnHerstellung von elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Planung, Lieferung und Montage von Küchen und weiteren Inneneinrichtungen sowie der Handel mit Elektrogeräten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

66386 St. Ingbert
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Domus Küchentechnik GmbH

St. Ingbert

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

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Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 42.415,00 53.784,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 228.874,48 243.531,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 207.361,20 184.205,78
III. Wertpapiere 0,00 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.311,49 20.350,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.622,00 4.383,61
Summe Aktiva 546.584,17 506.255,64

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 0,00 0,00
III. Gewinnrücklagen 0,00 0,00
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 135.437,15 163.829,05
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 65.313,48 -28.391,90
B. Rückstellungen 32.557,00 44.325,00
C. Verbindlichkeiten 288.276,54 301.493,49
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Passiva 546.584,17 506.255,64

ANHANG

I. ALLGEMEINE ANGABEN

1. Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss der Domus Küchentechnik GmbH, mit Sitz in 66386 St. Ingbert, eingetragen beim Amtsgericht Saarbrücken unter der Nr. HRB 17612, wurde nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft hat die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

2. Geschäftsführer

Geschäftsführer war im Berichtsjahr:

Herr Matthias Schales, Elektroinstallateur, St. Ingbert

Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 2 Angestellte und 2 gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt.

4. Angabe und Begründung der Abweichungen bei Aufbau und bei der Gliederung der Bilanz und der GuV

Entsprechend der Vorschrift des § 265 Abs. 5 HGB wurden folgende Posten in die Bilanz aufgenommen:

Bilanz:

Aktivseite:

B. II. 2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern

5. Leasingverträge, Mietverträge, sonstige Verpflichtungen

Außer den regelmäßig wiederkehrenden Vertragsabschlüssen im Rahmen des laufenden Geschäftsverkehrs sind Verträge von wesentlicher Bedeutung, die die Gesellschaft über den Rahmen des im Geschäftsverkehr üblichen hinaus verpflichten, im Berichtsjahr und bis zur Zeit meiner Berichtserstellung nicht abgeschlossen worden.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Angabe der auf die Posten von Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

BILANZ

Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 wird die steuerliche Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs 2 EStG in Anspruch genommen.

Umlaufvermögen

Die Vorräte werden auskunftsgemäß zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet. Die Anschaffungskosten der Fertigerzeugnisse und Waren entsprechen nach den Angaben der Berichtsfirma den effektiven Einstandskosten.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine erkennbaren Einzelrisiken enthalten. Das latente Risiko aus Liefer- und Leistungsforderungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung gedeckt.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen entsprechen den voraussichtlichen Abschlusszahlungen für das Jahr 2023.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen auskunftsgemäß alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HBG) aufgestellt.

III. Ergänzende Angaben zur Bilanz

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 298.078,45. Die Verbindlichkeiten sind durch branchenüblichen Eigentumsvorbehalte besichert.

Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten

In der Position „Forderungen gegenüber Gesellschaftern“ sind Forderungen aus Vorlagen und Verrechnungen des Gesellschafter-Geschäftsführers Herr Matthias Schales in Höhe von EUR 109.005,69 enthalten. Die Forderung wurde im Berichtsjahr mit 3,5 % p.a. verzinst.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Angaben darüber, wie die Ertragsteuern das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis belasten (§ 285 HGB)

Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen im Berichtsjahr zu 100 % auf das ordentliche Ergebnis.

 

St. Ingbert, den 08. Januar 2026

gez. Matthias Schales

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Januar 2026

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