Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 23351
Eingetragen
5.3.2004
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind jegliche Geschäfte auf dem Gebiet der Rückversicherung in allen ihren Zweigen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Fatih Öztürk
seit 12.1.2026
Prokura
Vorstandsmitglied
Mario Mages
seit 9.11.2020
Vorstandsmitglied
Andreas Hilf
seit 5.2.2016
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Incura AG

Ingelheim am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bericht des Aufsichtsrates

der Incura AG

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Tätigkeit des Vorstands laufend überprüft. Er ist hierzu in zwei Sitzungen zusammengetreten. Außerdem hat er sich regelmäßig schriftlich über den Gang der Geschäfte, die Umsatzentwicklung, die Rentabilität und die Liquidität der Gesellschaft berichten lassen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) sowie den Solvency II Bericht und den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die axis advisory + audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (axis) hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Des Weiteren hat axis auch den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) sowie den Solvency II Bericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft und ebenfalls mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsberichte von axis betreffend Jahresabschluss, Lagebericht und Abhängigkeitsbericht zur Kenntnis genommen und dem Ergebnis ihrer Prüfung in allen Teilen zugestimmt. Die Prüfung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss hat zu keinerlei Beanstandungen geführt.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwände und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns an.

 

Ingelheim am Rhein, 22. April 2024

Der Aufsichtsrat

Dr. Kathrin Knebusch, Vorsitzende des Aufsichtsrates

INHALTSVERZEICHNIS

Jahresabschluss und Lagebericht 2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

INHALTSVERZEICHNIS

JAHRESBILANZ ZUM 31.12.2023

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01.01. - 31.12.2023

ANHANG

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

II. Erläuterungen zur Bilanz

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

IV. Entwicklung der Aktivposten A

V. Ergänzende Angaben

LAGEBERICHT

JAHRESBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

AKTIVSEITE

Anhang 31.12.2023 31.12.2022
TZ T€ T€ T€ T€
A. KAPITALANLAGEN
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 126.021 127.209
2. Einlagen bei Kreditinstituten 9.500 135.521 9.500 136.709
B. FORDERUNGEN
I. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 80 222
II. Sonstige Forderungen 203.338 203.418 57.979 58.201
davon: an verb. Unternehmen T€ 203.338; Vorjahr T€ 57.454
C. RECHNUNGABGRENZUNGSPOSTEN
Abgegrenzte Zinsen und Mieten 494 316
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 599 45
SUMME DER AKTIVA 340.032 195.271

PASSIVSEITE

A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 2.000 2.000
II. Kapitalrücklage 228.000 98.000
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 200 200
2. andere Gewinnrücklagen 16.412 246.612 16.220 116.420
IV. Bilanzgewinn 4.522 192
251.134 116.612
B. VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN
I. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag = Nettobetrag 1.491 957
II. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen 85.905 87.396 77.402 78.359
C. ANDERE RÜCKSTELLUNGEN (1)
I. Steuerrückstellungen 1.324 95
II. Sonstige Rückstellungen 153 1.477 178 273
D. ANDERE VERBINDLICHKEITEN (2)
Sonstige Verbindlichkeiten 25 27
davon: an verb. Unternehmen T€ 25; Vorjahr T€ 27
SUMME DER PASSIVA 340.032 195.271

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01.01. - 31.12.2023

Anhang 2023 2022
TZ T€ T€ T€ T€
I. VERSICHERUNGSTECHNISCHE RECHNUNG
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung (3)
Gebuchte Bruttobeiträge = verdiente Beiträge 15.226 15.226 13.645 13.645
2. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle Bruttobetrag = Nettobetrag (4) 3 1.044
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Bruttobetrag = Nettobetrag 535 538 -2.710 -1.666
3. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung Bruttobetrag = Nettobetrag (5) 3.046 2.687
4. ZWISCHENSUMME 11.642 12.624
5. Veränderung der Schwankungsrückstellung und ähnlicher Rückstellungen 8.502 10.015
6. VERSICHERUNGTECHNISCHES ERGEBNIS FÜR EIGENE RECHNUNG 3.140 2.609
II. NICHTVERSICHERUNGSTECHNISCHE RECHNUNG
1. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 1.008 566
b) Erträge aus Zuschreibung 0 1.008 0 566
2. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlage Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 23 42
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 0 23 2.244 2.286
985 -1.720
3. Sonstige Erträge (6) 1.949 115
4. Sonstige Aufwendungen (7) 241 1.708 296 -181
5. ERGEBNIS DER NORMALEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 5.833 708
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (8) 1.311 516
7. JAHRESÜBERSCHUSS/BILANZGEWINN 4.522 192

ANHANG

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist unter der Firma Incura AG mit Sitz in Ingelheim am Rhein im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 23351 eingetragen.

Wir haben den Jahresabschluss der Incura AG zum 31.12.2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie nach den geltenden Vorschriften des Aktiengesetzes und des Gesetzes über die Beaufsichtung der Versicherungsunternehmen (VAG) aufgestellt. Gemäß § 341 a Abs. 1 HGB wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sonstige Kapitalanlagen

Gemäß den Vorstandsbeschlüssen wurden die in 2023 erworbenen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere dem Anlagevermögen zugeordnet, da diese dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dauernd zu dienen. Durch diese Zuordnung werden Abschreibungen vermieden.

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB nur bei dauerhafter Wertminderung. Bei Anschaffungskosten über pari (oder über dem Nominalwert) werden Abschreibungen bis zum Rückzahlungsbetrag vorgenommen.

Der Zeitwert der Inhaberschuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere beträgt 123.143 T€, der Buchwert 126.021 T€, die nach § 341b Abs. 2 HGB wie Anlagevermögen bilanziert werden. Daraus ergeben sich stille Lasten von 3.455 T€ und stille Reserven von 577 T€. Die Zeitwertermittlung erfolgt anhand von Börsenkursen.

Auf eine Abschreibung wurde verzichtet, da es sich hierbei um temporäre Wertschwankungen aus der Veränderung des Marktzinses handelt.

Die Bewertung der Einlagen bei Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert. Der Zeitwert entspricht dem Nominalwert.

Forderungen

Die Forderungen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um erforderliche Einzelwertberichtigungen, angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Bewertung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgte zum Nennwert.

Latente Steuern

Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehren. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich umkehren werden. Die Bewertung der Bilanzdifferenzen zum Bilanzstichtag erfolgte mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 26,68 % (Vorjahr 26,68 %). Dieser setzt sich zusammen aus 15,0 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie 10,85 % Gewerbesteuer (Vorjahr 10,85 %).

Der Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz erfolgt unsaldiert (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Soweit sich eine Steuerentlastung ergibt, wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt. Im Anhang wird die Veränderung der latenten Steuern unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" gesondert erläutert.

Die aktiven latenten Steuern zum 31.12.2023 entfallen auf folgende Bilanzposten:

Differenz Handels- vs. Steuerbilanz Aktive latente Steuern
T€ T€
Kapitalanlagen 2.193 585
Sonstige Rückstellungen 53 14
Stand 31.12.2023 2.246 599
Stand zum 01.01.2023 45
Veränderung +554

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft (2.000 T€) ist auf 20.000 Stückaktien ohne Nennbetrag aufgeteilt. Der Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von 4.522 T€ soll thesauriert werden.

Gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Dezember 2023 erfolgte am 20. Dezember 2023 eine Einzahlung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 130.000 TE in die Kapitalrücklage. Dadurch erhöhen sich die Kapitalrücklagen von 98.000 T€ auf 228.000 T€.

In der Hauptversammlung vom 17. April 2023 wurde beschlossen, dass der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 192 T€ vollständig in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wird. Die anderen Gewinnrücklagen erhöhten sich dadurch von 16.220 T€ auf 16.412 T€.

Ausschüttungssperre

Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB bestehen zum 31.12.2023 ausschließlich in Höhe des Aktivüberhangs latenter Steuern in Höhe von 599 T€ (Vorjahr 45 T€).

Versicherungstechnische Rückstellungen

Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gemäß § 341g HGB werden grundsätzlich nach den Vorgaben der Vorversicherer beziehungsweise eines externen Schadendienstleisters gebildet. Im Versicherungszweig Transport wurde in 2023 eine Rückstellung für einen Vorjahresschaden gebildet. Im Versicherungszweig Sach- und Betriebsunterbrechung wurde einer der zwei Vorjahresschäden mit 9 T€ aufgelöst und der andere um 137 T€ erhöht. Für einen weiteren Vorjahresschaden wurde eine Rückstellung gebildet. Erstmalig mussten für zwei Vorjahresschäden in der Sparte Haftpflicht ebenfalls Rückstellungen in Höhe von 312 T€ gebildet werden.

Aus der für Vorjahre gebildeten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Nettoabwicklungsverlust in Höhe von 538 T€ (Vorjahr Nettoabwicklungsgewinn 2.573 T€) verzeichnet.

Die Schwankungsrückstellung wurde gemäß § 341h HGB und § 29 RechVersV sowie der Anlage zu § 29 RechVersV gebildet. Diese Rückstellung erhöht sich insgesamt um 1.612 T€ in der Sparte Sach/BU (Vorjahr 3.157 T€). Für den Versicherungszweig Haftpflicht wurde eine Großschadenrückstellung gemäß § 341h Abs. 2 HGB i.V.m. § 30 Abs. 1 RechVersV gebildet. Im Berichtsjahr erfolgte eine Zuführung in Höhe von 6.890 T€ (Vorjahr 6.857 T€).

Andere Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen resultieren aus ungewissen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

Andere Verbindlichkeiten

Die sonstige Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
(1) ANDERE RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 153 178
davon ausstehende Rechnungen 38 59
davon interne und externe Abschlusskosten 60 58
davon zukünftige Betriebsprüfung 53 53
ANDERE RÜCKSTELLUNGEN 1.477 273
(2) ANDERE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen 25 27
davon sonstige Verbindlichkeiten 25 27
davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 25 27
ANDERE VERBINDLICHKEITEN 25 27

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

2023 2022
T€ T€
(3) VERDIENTE BEITRÄGE AUF EIGENE RECHNUNG
nach Regionen
Europa 15.142 13.414
davon Deutschland 9.617 9.143
Nord- und Südamerika 84 231
davon Bermuda, Kanada 84 231
15.226 13.645
VERDIENTE BEITRÄGE AUF EIGENE RECHNUNG 15.226 13.645

Die gebuchten Beiträge entfallen auf das in Rückdeckung genommene Haftpflichtgeschäft in Höhe von 9.616 T€ (Vorjahr 9.143 T€) sowie auf das Sach- und Betriebsunterbrechungsgeschäft in Höhe von 5.610 T€ (Vorjahr 4.502 T€).

(4) AUFWENDUNGEN FÜR VERSICHERUNGSFÄLLE FÜR EIGENE RECHNUNG

Für den Versicherungszweig Sach- und Betriebunterbrechung sind 3 T€ (Vorjahr 907 T€) für Geschäftsjahresschäden angefallen.

Der Verlust aus der Abwicklung der Vorjahresschäden in Höhe von insgesamt 538 T€ resultiert im Berichtsjahr aus einem Verlust in der Sparte Transport in Höhe von 85 T€, in der Sparte Sach-und Betriebsunterbrechungsgeschäft von 131 T€ sowie einem Verlust in der Sparte Haftpflicht von 322 T€ (Vorjahr Gewinn Transport 23 T€ und Gewinn Sach/BU 2.555 T€).

(5) AUFWENDUNGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSBETRIEB

davon Abschlussaufwendungen 2.528 2.260
davon Verwaltungsaufwendungen 518 427
AUFWENDUNGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSBETRIEB 3.046 2.687
2023 2022
T€ T€
(6) SONSTIGE ERTRÄGE
davon Cashpoolzinsen 1.943 101
davon sonstige Erträge 6 14
davon an verbundene Unternehmen 1.943 101
SONSTIGE ERTRÄGE 1.949 115
(7) SONSTIGE AUFWENDUNGEN
davon Honorare 226 263
davon Beiträge IHK 4 1
davon sonstige Aufwendungen 11 32
SONSTIGE AUFWENDUNGEN 241 296
(8) STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG 1.311 516
davon latente Steuern -554 431

PERIODENFREMDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

Das Jahresergebnis ist durch periodenfremde Erträge in Höhe von 15 T€ (Vorjahr 2.588 T€) positiv beeinflusst. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Die periodenfremden Aufwendungen liegen bei 547 T€ (im Vorjahr 5 T€), die auf eine Zuführung zur Rückstellung für Schäden der Vorjahre zurückzuführen ist. Die Steuern der Gesellschaft beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von 84 T€ und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 694 T€.

IV. ENTWICKLUNG DER AKTIVPOSTEN A im Geschäftsjahr 2023

Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Abschreibungen Stand 31.12.2023
T€ T€ T€ T€ T€
A. Kapitalanlagen
Sonstige Kapitalanlagen
1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 127.209 15.796 16.984 0 126.021
2. Einlagen bei Kreditinstituten 9.500 0 0 0 9.500
Summe A. 136.709 15.796 16.984 0 135.521
Insgesamt 136.709 15.796 16.984 0 135.521

V. ERGÄNZENDE ANGABEN

Honorar des Abschlussprüfers

Das von unserem Abschlussprüfer berechnete Honorar für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 50 T€ betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

Nachtragsbericht

Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind nach unserem Kenntnisstand keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten.

Aufsichtsrat

Dr. Kathrin Knebusch (Vorsitzende)

 

Leiterin Factory Inhalativa

Frank Hübler

 

Mitglied der Unternehmensleitung (ab 01.01.2024), Finanzen (ab 01.05.2024) *

Dr. Dr. Susanne Listl-Nörr

 

Leiterin Corporate Legal Strategy and Governance

* gemäß Aufsichtsratsbeschluss der Boehringer AG vom 7. September 2023

Vorstand

Roman Paasche (Vorsitzender)

 

Captive Manager

Mario Mages

 

Leiter Corporate Insurance

Beschäftigte

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Konzernabschluss

Die Boehringer Ingelheim International GmbH hat uns gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie mit 100 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft C.H. Boehringer Sohn AG & Co. KG, Ingelheim am Rhein, (kleinster und größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Der für die Gesellschaft befreiende Konzernabschluss und er Konzernlagebericht werden an die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Bilanzgewinn der Incura AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 beträgt 4.522.080,17 €.

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in die Gewinnrücklage einzustellen.

 

Ingelheim am Rhein, den 23. Februar 2024

Roman Paasche

Mario Mages

LAGEBERICHT

GRUNDLAGEN ZUR GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die Incura AG betreibt für den Unternehmensverbund Boehringer Ingelheim das Rückversicherungsgeschäft in den Versicherungszweigen Sach- und Betriebsunterbrechungssowie Haftpflichtversicherung (Produkt-, Betriebsstätten- und Umwelthaftpflichtversicherung). Dabei gewährt die Incura AG den Erstversicherern der operativen Einheiten Rückversicherungsschutz im Wege der "Nichtproportionalen Rückversicherung". Die Transportversicherung befindet sich seit dem 01.01.2018 in Abwicklung.

Im Berichtsjahr übernahm die Incura AG Deckungsstrecken von insgesamt 35 Mio. € für die Sach- und die Betriebsunterbrechungsversicherung für alle Gesellschaften im Unternehmensverbund außer für diejenigen in Deutschland, Japan und USA. Vorzeichnender Erstversicherer ist die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG.

Das Engagement in der Haftpflichtversicherung wurde in 2023 grundsätzlich wie in 2022 fortgeführt. Die Deckungsstrecke in der Produkthaftpflichtversicherung der Incura AG beläuft sich auf 99,5 Mio. € nach 0,5 Mio. € Selbstbehalt für alle Gesellschaften bis auf diejenigen in Deutschland und USA. Weiterhin wird das Betriebsstätten- und Umwelthaftpflichtrisiko (Störfallbasis) für alle Gesellschaften bis auf diejenigen in Deutschland und USA rückversichert. Kanada ist nach einem Selbstbehalt von 5 Mio. € in die Deckung eingeschlossen. Vorzeichnender Erstversicherer ist die HDI Global SE.

Die Incura AG versichert derzeit nur Risiken des Unternehmensverbundes Boehringer Ingelheim. Hinsichtlich der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren orientiert sich die Incura AG daher grundsätzlich an den Leitlinien des Unternehmensverbundes.

Die Incura AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeitenden. Die Funktionen/Aufgaben werden im Rahmen von Ausgliederungen durch Mitarbeitende aus Unternehmen des Konzerns und durch externe Dienstleister erbracht.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Jahr 2023 wurde die globale Wirtschaft erneut mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Nach einer starken wirtschaftlichen Erholung zu Beginn des Jahres, begünstigt durch sinkende Energiepreise sowie gelockerte COVID-19 Regulierungen in China, reduzierten sich die Wachstumserwartungen zur Jahresmitte auf ein moderates Niveau. Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verringerte sich das globale Wirtschaftswachstum von + 3,5 % im Jahr 2022 auf + 3,1 % im Jahr 2023. Der Rückgang im Wirtschaftswachstum und die schleppende Erholung resultieren aus verschiedenen Faktoren. Positiv wirkte, dass die direkt mit der COVID- 19 Pandemie verbundenen Auswirkungen weitestgehend überwunden wurden. Im Mai 2023 hob die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den weltweiten Corona Gesundheitsnotstand auf. Nach den Auswertungen des IWF haben sich die stark beeinträchtigten Lieferketten weitestgehend wieder normalisiert - sowohl die Lieferkosten als auch die Lieferzeiten konnten das Niveau vor der Pandemie wieder erreichen. Belastend wirkten dagegen die noch vorhandenen Langzeitfolgen der COVID-19 Pandemie und die andauernden Kriege in der Ukraine und in Israel. Zudem beeinflussten konjunkturelle Maßnahmen, wie die Straffung der Geldpolitik zur Eindämmung der Inflation und die Rücknahme von steuerlichen Unterstützungen, die globale Wirtschaftsleistung. Darüber hinaus sorgten steigende geopolitische Spannungen und Konflikte für eine größere Unsicherheit.

Das reale Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) in der Europäischen Union (EU) fiel in den ersten drei Quartalen 2023 ernüchternd aus, da die zwar rückläufige, jedoch immer noch hohe Inflation, eine straffere Geldpolitik und eine schwache Auslandsnachfrage dies begünstigen. Aufgrund eines unsicheren Konsumklimas ist nicht von einer Steigerung im vierten Quartal auszugehen. Für das Jahr 2023 wird aktuell ein BIP-Wachstum von 0,6 % (2024 voraussichtlich 1,3 %) erwartet.

Das reale BIP der deutschen Wirtschaft gab im Geschäftsjahr 2023 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr nach. Dies geschah ebenfalls aufgrund der im vorherigen Absatz für die EU genannten Gründe sowie bedingt durch rückläufige Konsumausgaben.

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich im vergangenen Geschäftsjahr gut behauptet und blickt verhalten optimistisch auf das laufende Jahr 2024. Die Versicherer verbuchten 2023 über alle Sparten hinweg ein leichtes Beitragsplus von 0,6 %. Für dieses Jahr erwartet der Sektor vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation ein Beitragswachstum von 3,8 %.

Geschäftsverlauf

Die Geschäftsentwicklung der Incura AG im Berichtsjahr 2023 ist als erfolgreich einzustufen.

Die Incura AG konnte aufgrund gestiegener Einnahmen sowie des positiven Schadenverlaufs ein positives versicherungstechnisches Ergebnis erzielen. Sie erzielte Beitragseinnahmen von rund 15,2 Mio. €, die sich wie prognostiziert um 1,6 Mio. € erhöhten. Dies entspricht einer Steigerung von 11,6 %.

Der aus der Vergangenheit gute Schadenverlauf des Unternehmensverbundes Boehringer Ingelheim setzte sich im Berichtsjahr mit einer Schadenquote von 3,5 % positiv fort. Die sehr gute Schadensquote im Vorjahr lag bei -12,2 % und war bedingt durch hohe Abwicklungsgewinne bei den Vorjahresschäden. Die positive Schadenquote des laufenden Jahres ist bedingt durch Abwicklungsverluste der Vorjahresschäden in Höhe von 0,5 Mio. € aufgrund von Nachmeldungen von Schäden aus Vorjahren sowie Nachreservierungen von bekannten Vorjahresschäden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Rückstellungen für alle Versicherungszweige gebildet. Für den Versicherungszweig Haftpflicht 0,3 Mio. €, für die Sparte Sach- und Betriebsunterberechnungsversicherung 1,1 Mio. € und für den Bereich Transport eine Rückstellung in Höhe von 0,08 Mio. €.

Mit einem schwachen Anstieg von 0,4 Mio. € auf 3,0 Mio. € erhöhten sich die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb. Die Kostenquote erhöhte sich geringfügig auf 20,0 % (Vorjahr 19,7 %) und blieb, wie prognostiziert, stabil.

Als finanziellen Leistungsindikator sehen wir die "Combined Ratio" der Incura AG an, die 23,5 % (Vorjahr 7,5 %) beträgt. Die nach wie vor als positiv zu bewertende "Combined Ratio" im Berichtsjahr hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des höheren Schadenaufwandes und der leicht gestiegenen Kostenquote erhöht.

Für das dem Pharmaprodukthaftpflichtrisiko immanente Großschadenrisiko erhöhte sich die Rückstellung gemäß § 341h Abs. 2 HGB um 6,9 Mio. € auf 74,2 Mio. €. Die Schwankungsrückstellung gemäß § 341h Abs. 1 HGB erhöhte sich aufgrund des höheren Schadenaufwandes im Vergleich zum Vorjahr nur um 1,6 Mio. € auf 11,7 Mio. €.

Bedingt durch die insgesamt positive Entwicklung insbesondere der gestiegenen Beiträge verbesserte sich das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung von 2,6 Mio. € auf 3,1 Mio. €. Dies ist eine Steigerung von rund 0,5 Mio. €.

In den einzelnen Versicherungszweigen ergaben sich folgende Entwicklungen:

In der Produkthaftpflichtversicherung erhöhten sich die Beiträge von 9,1 Mio. € auf 9,6 Mio. €. Dies ist eine Steigerung von rund 5,2 %. Für zwei Schäden wurden 0,3 Mio. € zurückgestellt. Bei einer auf 18,5 % gestiegenen Kostenquote ergibt sich ein versicherungstechnisches Ergebnis von 0,6 Mio. € in der Haftpflichtsparte.

In der Sach-/Betriebsunterbrechungsversicherung erhöhten sich die Beiträge von 4,5 Mio. € auf 5,6 Mio. €. Dies ist eine Steigerung von rund 24,6 %. Die Schadenquote stieg von -36,5 % auf weiterhin positive 2,3 %. Die Kostenquote sank auf 22,6 %, daraus ergibt sich für die Sparte Sach/BU ein versicherungstechnisches Ergebnis von 2,6 Mio. €.

In der Sparte Transport ist aufgrund einer Nachmeldung eines Schadens ein Verlust von 0,08 Mio. € zu verzeichnen.

Das nicht versicherungstechnische Ergebnis hat sich aufgrund der Zinsentwicklung sehr positiv entwickelt und ist Hauptgrund für das sehr gute Jahresergebnis.

Das Kapitalanlageergebnis ist von einem Verlust von 1,7 Mio. € auf einen Gewinn von 1,0 Mio. € gestiegen. Die Erträge aus Kapitalanlagen sind im Wesentlichen durch höhere Zinserträge in Höhe von 0,4 Mio. € gestiegen. Außerdem fielen im Berichtsjahr keine bilanziellen Abschreibungen auf Wertpapiere (Vorjahr -2,2 Mio. €) an.

Die Erträge aus Kapitalanlagen beinhalten Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €). Die Nettoverzinsung betrug im Geschäftsjahr 0,73 % (Vorjahr -1,29 %).

Das übrige Ergebnis stieg aufgrund der in den sonstigen Erträgen enthaltenen Zinserträge aus dem Cash-Pool, die sich gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. € erhöhten.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 4,5 Mio. € liegt wegen den bereits genannten Effekten weit über dem prognostizierten Geschäftsjahresergebnis und dem Vorjahresergebnis Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Aufgrund der Erweiterung des Engagements der Incura AG in der Sparte Haftpflicht ab dem 01.01.2024 erfolgte im Dezember 2023 eine Kapitalerhöhung von 130,0 Mio. €. Das Eigenkapital der Incura AG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 134,5 Mio. € von 116,6 Mio. € auf 251,1 Mio. €. Dies resultiert aus beschriebener geplanter Erweiterung in der Sparte Haftpflicht getätigten Einzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB um 130,0 Mio. €, der vorgeschlagenen Thesaurierung des Jahresüberschusses in Höhe von 4,5 Mio. € zum Bilanzstichtag sowie der Einstellung des Vorjahresergebnis ist die Gewinnrücklagen von 0,2 Mio. €. Die Mittel der Gesellschaft sind in Höhe von 126,0 Mio. € (Vorjahr 127,2 Mio. €) in festverzinslichen Staatsanleihen und Pfandbriefen mit gutem Rating (Mindestrating AA) angelegt. Weiterhin wurden 9,5 Mio. € als Einlagen bei Kreditinstituten platziert. Die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 203,3 Mio. € werden im Rahmen des Cash-Pool- Vertrages mit der Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH angelegt und sind kurzfristig verfügbar. Hierin sind die Einzahlung in die Kapitalrücklage enthalten, diese werden in 2024 unter Berücksichtigung der Kapitalanlagenleitline in längerfristige renditestärkere Anlagen überführt. Dem Eigenkapital von 251,1 Mio. € und den Verpflichtungen aus versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 87,4 Mio. € stehen Kapitalanlagen in Höhe von 135,5 Mio. € und das Guthaben aus dem Cash-Pool-Vertrag von 203,3 Mio. € gegenüber. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Chancen- und Risikomanagement

Ziel des bei Boehringer Ingelheim implementierten Risikomanagements ist es, geschäftsspezifische und insbesondere den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken so früh wie möglich zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.

Es ist das Bestreben des Unternehmensverbundes, im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements, bei der Betrachtung der Risiken auch die ihnen gegenüberstehenden Chancen zu berücksichtigen. Das Chancenmanagement beruht auf den Strategien und Zielen des Unternehmens sowie der einzelnen Geschäfte und operativen Geschäftseinheiten und ist Bestandteil der konzernweiten Planungs- und Steuerungssysteme. Die Geschäftsverantwortlichen tragen hierbei die direkte Verantwortung für die frühzeitige und systematische Identifizierung, Analyse und Nutzung von Chancen.

Die Verantwortungsträger der wesentlichen Geschäfte und Funktionen sind in den Prozess der Risikoermittlung und -beurteilung eingebunden. Das konzernweite Risiko- und Informationssystem gewährleistet, dass sämtliche identifizierten Risiken sorgfältig analysiert und bewertet werden. Nach einer entsprechenden Kategorisierung erfolgt die Einleitung von Gegenmaßnahmen, deren Umsetzung einer konsequenten Überwachung unterliegt.

Die Incura AG ist weiter in dieses Risikomanagementsystem des Unternehmensverbundes Boehringer Ingelheim eingebunden. Damit soll sichergestellt sein, dass die Incura AG alle nennenswerten Risiken, die sie als Rückversicherer übernimmt, abschätzen kann. Hinsichtlich der Haftpflichtversicherung ist zudem mit dem Zedenten (HDI) vereinbart, dass Schadenzahlungen, die den Betrag von 100.000 € übersteigen, vorab mit der Gesellschaft abzustimmen sind. Hinsichtlich der Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung (Zürich) ist vereinbart, dass Schäden über 100.000 € der Gesellschaft zu melden sind. Darüber hinaus sind die operativen Einheiten des Unternehmensverbundes Boehringer Ingelheim gehalten, alle größeren Schäden umgehend an die Boehringer Ingelheim Secura Versicherungsvermittlungs GmbH - als Dienstleister der Incura AG - zu melden.

Unabhängig davon hat die Incura AG in 2023 ihre eigene Risikofrüherkennungserfassung fortgesetzt, mit deren Hilfe die wesentlichen Risiken aufgenommen, inventarisiert und dokumentiert werden, um zusätzlich zu dem vorerwähnten System des Unternehmensverbundes Boehringer Ingelheim ergänzend ein eigenes an den Rückversicherungsspezifika orientiertes Früherkennungssystem vorzuhalten.

Das Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) wurde als zentrales Element des Risikomanagements unter Beachtung der geltenden Leitlinien eingeführt; der daraus resultierende Report wurde fristgerecht bei der BaFin eingereicht. Neben der Beurteilung der geschäftsbedingten Risiken und des sich hieraus ergebenden Gesamtsolvabilitätsbedarfs ist die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderung und die Bewertung der Risikotragfähigkeit fester Bestandteil des ORSA. Die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung der Gesellschaft erfolgt auf Basis der Standardformel, wonach die Gesellschaft auch ausreichend kapitalisiert ist.

Die quantitativen Solvabiltätsanforderungen nach dem Solvency II Regime werden durch unsere vorhandene Eigenmittelausstattung vollständig erfüllt. Aktuell sind neben den bereits genannten Risiken aus unserer Sicht keine sonstigen Risiken vorhanden. Die Risikolage hat sich seit dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.

Die vier Schlüsselfunktionen Interne Revision, Compliance, Risikomanagement und Versicherungsmathematische Funktion sind eingerichtet und bilden einen wichtigen Bestandteil des Governance-Systems. Rechtliche sowie aufsichtsrechtliche Veränderungen des Umfeldes der Incura AG wie Solvency II und die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement werden verfolgt bzw. beachtet, um rechtzeitig die möglicherweise notwendigen Änderungen in die Wege leiten zu können. Gemäß § 30 VAG überprüft jährlich eine an einen externen Dienstleister ausgelagerte interne Revision die Geschäftsorganisation.

Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren Management

Die maßgeblichen Risiken der Incura AG sind versicherungstechnische Risiken, Risiken aus dem Ausfall von Forderungen, Risiken aus der Kapitalanlage, operationale Risiken und sonstige Risiken.

Die versicherungstechnischen Risiken sind dadurch begrenzt, dass die Incura AG derzeit nur Risiken, die aus dem Bereich des Unternehmensverbundes stammen, versichert. Diese sind weitestgehend bekannt und werden eng beobachtet. Zur Beurteilung werden auch die von der Boehringer Ingelheim Secura GmbH ermittelten Daten zum Sach- bzw. Betriebsunterbrechungsrisiko und die Ergebnisse der Produktionsstättenbesichtigungen herangezogen. Sie sind daher vergleichsweise gut kalkulierbar, sodass hier kein erhöhtes Risiko gesehen wird. Zudem stützt sich die Gesellschaft auf Beurteilungen der Erstversicherer.

Für die Incura AG bestehen grundsätzlich Risiken aus dem Ausfall von Forderungen. Allerdings sind diese minimiert, da nur mit entsprechend solventen Zedenten zusammengearbeitet wird. Darüber hinaus fallen die Zedenten unter die kontinuierliche Marktbeobachtung. Im Jahr 2024 wird die Allianz Global Corporate & Specialty SE als neuer Zedent im Rahmen der weiter unten beschriebenen Erweiterung im Bereich der Haftpflichtversicherung aufgenommen. Auch hier handelt es sich um einen solventen Zedenten der zukünftig ebenfalls unter die kontinuierliche Marktbeobachtung fällt.

Forderungsausfälle gegenüber Zedenten sind aufgrund der bestehenden Erfahrungen nicht zu erwarten. Die Incura AG arbeitet mit den größten und bonitätsstärksten Partnern in diesem Bereich zusammen:

Allianz Global Corporate & Specialty SE [Rating A.M. Best: (A+/stable)] max. Ausfallrisiko: 2,1 Mio. € (netto)

HDI Global SE [Rating A.M. Best: (A+/stable)] max. Ausfallrisiko: 13,6 Mio. € (netto)

Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG [Rating A.M. Best: (A+/stable)] max. Ausfallrisiko: 10,8 Mio. € (netto)

Wir sehen das maximale Ausfallrisiko in der Höhe der nicht abgerechneten Rückversicherungsprämien.

Die Kapitalanlagepolitik und die Anlagengrundsätze für die Incura AG sind in der Kapitalanlagenleitlinie beschrieben. Im Bereich der Risiken aus Kapitalanlagen wird das Marktpreisrisiko aufgrund der buy-and-hold-Strategie als nicht wesentlich eingestuft. Aus der Verschiebung der Zinskurve um 1 Prozentpunkt nach oben würde sich ein potentieller Verlust in Höhe von 2,7 Mio. € ergeben. Der umgekehrte Fall würde zu einer entsprechenden Bildung von stillen Reserven führen. Im Bereich des Kredit- und Ausfallrisikos wird das Risiko durch die Vorgaben von Mindestratings begrenzt.

Bei Staatsanleihen muss mindestens ein Rating im AA-Bereich von der Ratinggesellschaft S&P oder einer anderen namhaften Ratinggesellschaft (Moody's, Fitch) vorliegen.

Bei Covered Bonds muss ein AAA-Emissionsrating von der Ratinggesellschaft S&P oder einer anderen namhaften Ratinggesellschaft (Moody's, Fitch) mindestens vorliegen.

Die Geldeinlagen erfolgen ausschließlich in Termingelder bei Finanzinstituten für die mindestens ein Rating im BBB-Bereich von der Ratinggesellschaft S&P oder einer anderen namhaften Ratinggesellschaft (Moody's, Fitch) vorliegt.

Nominalwerte nach Credit Rating (31.12.23):

Gesamt:

Credit Rating Nominal Value € %
AAA 53.250.000 39 %
AA+ 42.800.000 31 %
AA 22.700.000 17 %
AA- 18.500.000 13 %
137.250.000 100 %

Durch die Laufzeiten der Kapitalanlagen von maximal fünf Jahren und das zur Verfügung stehende Cashpool-Konto, besteht auch kein Liquiditätsrisiko. Dies wird zusätzlich dadurch untermauert, dass die Verteilung der Anlagen auf fünf verschiedene Laufzeitbänder erfolgt. Das Währungsrisiko auf der Aktivseite wird dadurch eliminiert, dass die Anlagen in Euro erfolgen und damit keine Währungsschwankungen vorliegen können. Lediglich die sich aus der derzeitigen Wirtschaftssituation ergebende Volatilität der Zinsen könnte langfristig die Ertragslage negativ beeinflussen.

Unter die operationalen Risiken fallen insbesondere Änderungen im politischen, rechtlichen und steuerlichen Umfeld; auch diese werden regelmäßig überwacht. Da die Incura AG keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, ergeben sich operationale Risiken nur aus bezogenen Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen sowie externen Dienstleistern. Langjährige Expertise wirken sich hierbei risikomindernd aus.

Ergebnis der bisherigen Risikobestandsaufnahmen ist, dass aus den operationalen Risikofeldern keine größeren, nicht aufzufangenden Risiken zu erwarten sind.

Chancen

Jedes unternehmerische Handeln birgt neben Risiken auch Chancen. Die Chancen liegen zum einen für die Incura AG im unverändert guten Risikostandard der gezeichneten Risiken und damit auf einem voraussichtlich auch zukünftig niedrigen Schadensniveau. Zum anderen können durch eine Geschäftsausweitung, z.B. durch die Aufnahme des Rückversicherungsgeschäftes in weiteren Versicherungssparten, Chancen entstehen. Diese Chancen werden regelmäßig geprüft. Das Engagement der Incura AG wird weiterhin von der Überzeugung getragen, dass die versicherten Boehringer Ingelheim-Einheiten ein vergleichsweises geringes Risiko darstellen.

Gesamtaussage zur Risikolage

Zusammenfassend sehen wir unter Berücksichtigung der von uns ergriffenen Maßnahmen derzeit keine Entwicklungen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Gesellschaft bestandsgefährdend beeinträchtigen.

PROGNOSEBERICHT

In einem relativ stabilen Marktumfeld, das gleichwohl in Teilbereichen, so insbesondere in der Produkthaftpflichtversicherung pharmazeutischer Risiken, weiterhin angespannt bleibt, behält die Incura AG in 2024 ihr Engagement bei. Im Bereich der Haftpflichtversicherung erweitert die Incura AG ihr Engagement mit einer zusätzlichen Deckungsstrecke in Höhe von insgesamt 119 Mio. €. Für das Geschäftsjahr 2024 streben wir zum Vorjahr leicht steigende Bruttoprämieneinnahmen für die Sparten Sach-/Betriebsunterbrechungsversicherung sowie Produkthaftpflichtversicherung an. Hinzukommen werden Prämien aus der Erweiterung im Bereich der Haftpflichtversicherung von ca. 14,5 Mio. €.

Darüber hinaus werden auch in 2024 wieder Möglichkeiten und Chancen der Geschäftsausweitung, z.B. durch die Aufnahme des Rückversicherungsgeschäftes in weiteren Versicherungssparten, geprüft. Das Engagement der Incura AG wird weiterhin von der Überzeugung getragen, dass die versicherten Boehringer Ingelheim-Einheiten ein vergleichsweises geringes Risiko darstellen.

Wir gehen für unser Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 - die Fortsetzung der Vorjahresentwicklung unterstellend - von einer auskömmlichen Schadenquote aus.

Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir inklusive der Erweiterung im Bereich der Haftpflichtversicherung ohne wesentliche regulatorische Einflüsse mit einer stabilen Kostenquote.

Das Zinsniveau ist aufgrund von anhaltender Inflation in 2023 weiterhin leicht erhöht. Durch die "Buy and Hold" - Strategie mit gestaffelten Restlaufzeiten der Wertpapiere hat sich der Effekt jedoch nicht sofort niedergeschlagen. Erst mit dem Auslaufen und Kauf neuer Papiere kann das Portfolio von den Zinsen profitieren. Durch die Erweiterung der Captive und der damit verbundene Anstieg des verwalteten Kapitals, kann in Q1 2024 ein größeres Volumen in Papiere mit höheren Kapitalerträgen angelegt werden. Zusammen mit der positiven Zinsentwicklung wird für 2024 mit höheren Zinserträgen gerechnet.

Auf dieser Grundlage unserer Einschätzung hinsichtlich der gestiegenen Prämienerwartungen und der Zinsentwicklung, sowie einer durchschnittlichen Schadenentwicklung und stabilen Kostenquoten, erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss über dem Niveau des Jahres 2023.

Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen

Die Incura AG ist gemäß § 17 AktG ein von der Boehringer Ingelheim International GmbH (BII) abhängiges Unternehmen. Auf Grund dieses Abhängigkeitsverhältnis hat der Vorstand der Incura AG einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 1 AktG erstellt. Er schließt mit der Erklärung, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat sowie dass Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens weder getroffen noch unterlassen wurden.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Incura AG, Ingelheim:

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Incura AG, Ingelheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Incura AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU- APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Schwankungsrückstellungen und ähnliche Rückstellungen

1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Schwankungsrückstellungen und ähnliche Rückstellungen in Höhe von T€ 85.905 ausgewiesen. Diese setzen sich aus den Teilrückstellungen

a)

Schwankungsrückstellung für die Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung

b)

Großrisikenrückstellung für die Produkthaftpflichtversicherung von Pharmarisiken

zusammen.

 

Zu a) Die Ermittlung der Schwankungsrückstellung erfolgte entsprechend der Anlage zu § 29 RechVersV. Für den Versicherungszweig Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung wurde ein Beobachtungszeitraum von 15 Jahren zu Grunde gelegt.

 

Zu b) Die Großrisikenrückstellung für die Produkthaftpflichtversicherung von Pharmarisiken wurde gemäß § 30 Abs. 1 RechVersV gebildet.

Diese Sachverhalte sind von besonderer Bedeutung, da es sich hier um den betragsmäßig bedeutsamsten Posten (25,3 % der Bilanzsumme) handelt.

2. Wir haben die Neuberechnung der Schwankungsrückstellung im Versicherungszweig Sach- und Betriebsunterbrechung zum 31. Dezember 2023 sowohl zahlenmäßig als auch systematisch lückenlos hinsichtlich der Voraussetzungen der Rückstellungsbildung, der Basisdaten des Beobachtungszeitraums und der Berechnungsschritte sowie des Berechnungsergebnisses geprüft.

Weiterhin haben wir im Rahmen der Neuberechnung der Großschadenrückstellung für die Produkthaftpflichtversicherung von Pharmarisiken die Richtigkeit der Berechnungsparameter (insbesondere verdiente Beiträge), die vollständige Anwendung der Regelungen des § 30 Abs. 1 RechVersV und die rechnerische Richtigkeit geprüft.

3. Die Angaben zu den Schwankungsrückstellungen und ähnlichen Rückstellungen sind im Anhang enthalten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft,

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt und von der Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit Datum vom 29. August 2023 beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Incura AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Prof. Dr Jochen Axer.

Wir erstatten diesen Prüfungsbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F.).

 

Köln, den 23. Februar 2024

axis advisory + audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Axer, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

74 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.