ASK
GmbH
Schwalbach
am Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
138.399,00 |
152.828,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.564,79 |
44.760,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.522,45 |
15.570,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
22.494,75 |
3.514,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
226.980,99 |
216.673,48 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.940,00 |
6.112,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
223.040,99 |
210.561,48 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
26.023,86 |
64.793,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.933,49 |
75.653,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
226.980,99 |
216.673,48 |
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Königstein unter HRB 7111 eingetragen.
Das gezeichnete Kapital beträgt €
25.000,00. Zum Bilanzstichtag war das gezeichnete Kapital
voll eingezahlt.
Alleiniger vertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Maxim Rybak.
Gegenstand der Unternehmung ist die Vermietung von
Luxusfahrzeugen, die Organisation und Durchführung von
Jagdreisen in Osteuropa sowie die Vermittlung von Krediten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden
Grundsätzen der §§ 238-263 HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß den §§
264-335 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte sind
mit den Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert, sofern sie
der Abnutzung unterliegen.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um angemessene
planmäßige bzw. degressive Abschreibung bewertet
und nach § 268 Abs. 2 HGB mittels EDV erstellten
Anlagegitter dargestellt.
In den Vorjahren angeschaffte geringwertige
Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von 150,00 bis
1.000,00 € netto werden im Rahmen der Poolabschreibung
über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Neu
angeschaffte Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis
410,00 € netto werden einheitlich im Jahr der
Anschaffung als Betriebsausgabe abgezogen.
Sofern Vorratsvermögen vorhanden ist, wird
dieses von der Gesellschaft bestandsmäßig zum
Abschlussstichtag erfasst.
Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Die Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Forderungen sind durch abgestimmte
Saldenlisten nachgewiesen. Spezielle Einzelrisiken sind
-soweit vorhanden- durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Die übrigen Forderungen wurden
nach Notwendigkeit pauschal wertberichtigt.
Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 5 Abs. 5 Nr. 1
EStG, welche in nachfolgenden Wirtschaftsjahren als Aufwand
aufzulösen sind, wurden entsprechend im
Jahresabschluss gebildet und ausgewiesen.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Sofern solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen
sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind durch
abgestimmte Saldenlisten nachgewiesen. Der Ansatz erfolgte
in Höhe des Rückzahlungsbetrages. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, sind die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit
von über 5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag
nicht.
Anzusetzende latente Steuern ergaben sich nicht.
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten gem. §
251 HGB bestehen nicht.
Es bestanden Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von € 64.793,98, welche
mit 6% aus dem mittleren Kontostand angemessen verzinst
wurden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Angabe der Vergütung für die
Geschäftsführung unterleibt. Von der
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht
Der Jahresfehlbetrag 2012 beträgt €
18.759,49. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
Zur Beseitigung der bestehenden Überschuldung
der ASK GmbH in Höhe von € 22.274,32 wurde ein
qualifizierter Rangrücktritt mit dem allein
vertretungsberechtigten
Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Maxim
Rybak, der Art vereinbart, dass der
Gesellschafter-Geschäftsführer mit seinen
Forderungen in Höhe von € 22.274,32 aus dem
Gesellschafter-Verrechnungskonto gegen die ASK GmbH hinter
alle Forderungen aller gegenwärtigen und
zukünftigen Gläubiger der ASK GmbH
zurücktritt.
Hofheim, den 05.06.2014
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Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Maxim Rybak
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2014 festgestellt.
Maxim Rybak
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