Endl
GmbH
Ransbach-Baumbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.121,00 |
10.848,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.121,00 |
10.848,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.414,31 |
80.079,02 |
| I.
Vorräte |
38.168,02 |
53.704,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.372,33 |
25.658,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
873,96 |
716,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.118,06 |
6.622,62 |
| D.
Aktive latente Steuern |
4.559,97 |
4.581,55 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
163.846,80 |
110.252,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
248.060,14 |
212.384,14 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
136.252,95 |
176.904,54 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
53.593,85 |
-40.651,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
163.846,80 |
110.252,95 |
| B.
Rückstellungen |
34.601,64 |
39.862,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
213.458,50 |
172.521,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
122.913,06 |
74.429,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
248.060,14 |
212.384,14 |
Anhang
der
Endl GmbH
56235 Ransbach-Baumbach
für das Geschäftsjahr 2011
I n h a l t
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Erläuterungen zur Bilanz
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
V. Ergänzende Angaben
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Endl GmbH hat ihren Sitz in Ransbach-Baumbach und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter dem
Aktenzeichen HRB 5035 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Endl GmbH für das
Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des HGB
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Anhang wurde nach den Vorschriften der
§§ 284 ff. HGB sowie des GmbH-Gesetzes unter
Berücksichtigung der Angaben, die sich aus dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009
ergeben, aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundsätzlich liegt bilanzielle
Überschuldung vor, so dass die Voraussetzungen des
§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO i.V.m. § 19 Abs. 2 InsO
gegeben sind. Die Bewertung wurde jedoch trotz der
bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da der
Gesellschafter-Geschäftsführer Frank Endl
hinsichtlich seiner Pensionszusage und bezüglich des
von ihm gewährten Darlehen einen Rangrücktritt
vereinbart hat. Dementsprechend sind die
Pensionsrückstellung und die Verbindlichkeiten
gegenüber Frank Endl nicht in einer
Überschuldungsbilanz auszuweisen. Des Weiteren sind im
Anlagevermögen geringe stille Reserven vorhanden, die
im Rahmen einer Unternehmensbewertung nach
Fortsetzungsgrundsätzen zur Heilung der bilanziellen
Überschuldung beitragen würden. Darüber
hinaus hat der Gesellschafter-Geschäftsführer
Frank Endl für zwei für die GmbH eingegangene
Bürgschaftsverhältnisse ebenfalls
Rangrücktritte vereinbart.
Die Bilanz wurde als Handelsbilanz vor Verwendung des
Jahresergebnisses durch die Gesellschaft aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- /
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der linearen und degressiven Methode ermittelt. Die
Nutzungsdauer, die den Abschreibungen zugrunde liegt,
ist unter Berücksichtigung des technischen
Fortschritts und der wirtschaftlichen Veralterung
geschätzt.
Für die Anschaffung abnutzbarer beweglicher
Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG
wurde seit dem Wirtschaftsjahr 2008 jeweils ein
Sammelposten gebildet, der im Berichtsjahr und in den
folgenden vier Wirtschaftsjahren um jeweils ein
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wurde.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Das Deckungskapital für
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen
für Pensionsverpflichtungen wurde mit 174.249,36 Euro
im Berichtsjahr ausgewiesen. Die Berechnung erfolgte durch
die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Zum Bilanzstichtag wurden die verpfändeten
Rückdeckungsverpflichtungen (sog. Planvermögen)
gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den entsprechenden
Pensionsrückstellungen verrechnet.
Die Vorräte wurden zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko, Zinsverlust und
Mahnaufwand wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu
Forderungen in Höhe von 1 % ausreichend Rechnung
getragen.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag
darstellen, ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt linear
entsprechend der Laufzeiten.
Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe
eingezahlt und zum Nennwert bilanziert.
Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie wurden pauschal mit einem, einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden,
durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253
Abs. 2 Satz. 2 HGB). Die Pensionsverpflichtungen
betragen zum Bilanzstichtag 192.551,00 Euro.
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
analog § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt (§ 274
Abs. 1 S. 2 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 28,775 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 370%.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken. Die Bewertung
erfolgt zum Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagespiegel.
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro.
Die Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen
1.061,15 Euro (lfd. Verrechnung).
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) angewendet.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
- Rechnungszins
|
5,14 %
|
- Rententrend
|
0,00 %
|
- Richttafeln 2005 G von
Dr. Klaus Heubeck
|
|
-
Fluktuationswahrscheinlichkeit
|
0,00 %
|
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögensgegenständen wurden folgende Werte
ermittelt:
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
192.551,00
|
Vermögenswerte
(Zeitwerte)
|
-174.249,00
|
Pensionsrückstellung nach Saldierung
|
18.302,00
|
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer Frank Endl
bestehen als Darlehen in Höhe von 56.336,19 Euro und
werden mit einem Zinssatz von 3,25% verzinst, sowie als
Gesellschafterkonto in Höhe von 2.367,69 Euro und wird
mit 6% verzinst.
Verbindlichkeiten gegenüber dem ausgeschiedenen
Gesellschafter Stefan Endl bestehen in Höhe von
8.694,94 Euro. Die Verbindlichkeiten werden mit einem
Zinssatz von 5% verzinst.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind
durch die üblichen Eigentumsvorbehalte abgesichert.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind ungesichert.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gliederung erfolgte nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).
V. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2011 war Herr Frank Endl. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf eine Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird nach § 288 HGB
verzichtet.
Zum Ende des Geschäftsjahres waren 1
Geschäftsführer und 6 Angestellte/Arbeiter und
Aushilfen beschäftigt.
An sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. §
285 Nr. 3a HGB aus Pacht, Miet- und Leasingverträgen
werden in 2012 mtl. 5.208,43 Euro fällig.
Es bestand eine umsatzsteuerliche Organschaft
zwischen Frank Endl Vermietung (Organträger) und der
Endl GmbH (Organgesellschaft).
Ransbach-Baumbach, den 04. Juni 2013
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2013 durch die
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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