Bauträger für Wohngebäude
GEHG - Service GmbHLiquidiert
45899 Gelsenkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Wigge seit 3.4.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
Monika Wigge | 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GEHG - Service GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz
AnhangAllgemeiner HinweisDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Es wurde die Bewertung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) durchgeführt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2011 wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB kein Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzierung entspricht den Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 und der §§ 268 bis 274a HGB. Bei der Bewertung der Bilanzpositionen wurden die §§ 252 bis 256 beachtet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögenssind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend Ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00, sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 31. Dezember 2009 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a., für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der Ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Bestände an Waren wurden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Marktpreisen angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungenbeinhalten ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der HRB Nr. 9837 eingetragene Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist vollständig eingezahlt. Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung auf neue Rechnung vorgetragen und entsprechend mit dem vorhandenen Verlustvortrag verrechnet. Der übersteigende Teil wurde in den Gewinnvortrag eingestellt. Unter den anderen Gewinnrücklagen wird die Kapitalanpassung gemäß Art. 67 Abs. 6 EGHGB für die sich zum 01.01.2010 ergebende latente Steuerbelastung ausgewiesen. Verbindlichkeiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr. Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 5). Sonstige Angaben Geschäftsführung Herr Frank Wigge, Kaufmann, Gelsenkirchen. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Gelsenkirchen, 17. Dezember 2012 GEHG-Service GmbH Frank Wigge ErgebnisverwendungsbeschlussBeschlussfassung der Ergebnisverwendung 2011 erfolgte am 20.12.2012. |
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