Precitec
Vision GmbH & Co. KG
Neu-Isenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.367,64 |
101.937,85 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
662,14 |
1.102,51 |
| II.
Sachanlagen |
69.705,50 |
100.835,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.513.942,56 |
2.287.059,68 |
| I.
Vorräte |
636.028,79 |
523.880,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.062.308,76 |
1.004.202,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
5.561,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.815.605,01 |
758.976,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
53.507,41 |
62.372,31 |
| Summe
Aktiva |
3.637.817,61 |
2.451.369,84 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.301.913,98 |
1.445.608,84 |
| I.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
402.455,65 |
348.815,78 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag im Sinne des 264c Abs. 2 HGB
bei Personen(handels)gesellschaften |
208.338,74 |
207.354,73 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
1.691.119,59 |
889.438,33 |
| B.
Rückstellungen |
474.718,03 |
478.114,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
861.185,60 |
527.646,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
861.185,60 |
527.646,37 |
| Summe
Passiva |
3.637.817,61 |
2.451.369,84 |
Anhang
Precitec Vision GmbH & Co. KG
Neu-Isenburg
HR 41841, Amtsgericht Offenbach am Main
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2022
GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
Aufstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 der Precitec Vision
GmbH & Co. KG (im Folgenden auch kurz "Gesellschaft"
genannt) wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
gesonderten Regelungen für Personengesellschaften
erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt als kleine Personengesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Von den Erleichterungen
für kleine Gesellschaften (§ 288 Abs. 2 HGB)
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen
linear.
Die planmäßigen Abschreibungen gehen im
Wesentlichen von folgenden Nutzungsdauern aus: 5 Jahre
für Software, 3 bis 14 Jahre für
Gebäudeteile, 6 bis 8 Jahre für technische
Anlagen und Maschinen, 3 bis 14 Jahre für andere
Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen werden nicht
aktiviert.
Die Bewertung des
Finanzanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten. Niedrigere Werte werden angesetzt, wenn
voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen.
Langfristige verzinsliche
Ausleihungen werden mit ihrem Nominalbetrag
bewertet.
Die Vorräte an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren werden
mit den Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tagespreisen
angesetzt. Die unfertigen Leistungen und fertigen
Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Neben
den direkten Material- und Fertigungskosten werden dabei in
angemessenem Umfang auch Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Kosten des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, berücksichtigt. Fremdkapitalkosten
werden nicht einbezogen.
Die Vorräte werden auf den beizulegenden Wert
abgeschrieben, wenn dieser aufgrund von gesunkenen
Wiederbeschaffungskosten oder Absatzmarktpreisen,
Überbestand oder Ungängigkeit am
Abschlussstichtag niedriger ist als die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die
liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigen
Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die
wirtschaftlich einer bestimmten Zeit nach dem Stichtag
zuzuordnen sind.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert und bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs
umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Absatz 1
Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip
(§ 253 Absatz 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Anhangsinformationen werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Neben den üblichen Eigentumsvorbehalten
wurden keine weiteren Sicherheiten bestellt.
Die Position
Festkapital entspricht den Pflichteinlagen der
Kommanditisten sowie der Einlage der Komplementärin.
Die Ergebnisverteilung des Geschäftsjahres 2022
wurde entsprechend den gesellschaftsvertraglichen
Regelungen vorgenommen und ist bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses bereits berücksichtigt.
SONSTIGE ANGABEN
Komplementärin
Komplementärin der Gesellschaft ist Precitec
Consulting GmbH, Eschborn mit einem mit einem Stammkapital
von TEUR 25.
Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2022 und zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Jahresabschlusses gehörten der
Geschäftsführung an:
Dr. Benno Stork genannt Wersborg, Ingenieur
Dr. Thilo Stork genannt Wersborg, Ingenieur
Dr. Michael Bauer, Kaufmann
Dr. Stephan Biermann, Physiker (bis 04.03.2022)
Klaus Löffler, Ingenieur (ab 14.03.2022)
Hinsichtlich der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Neu-Isenburg, den 25. April
2023
gez.
Dr. Benno Stork gen. Wersborg
gez.
Dr. Thilo Stork gen. Wersborg
gez.
Dr. Michael Bauer
gez.
Klaus Löffler
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2023
festgestellt.
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