Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 203714
Eingetragen
18.9.1991
Branche
Großhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenHerstellung von Schrauben und NietenGroßhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke a. n. g.
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Befestigungs-Systemen aus Metall und der Groß- und Einzelhandel mit Bedachungs- und Klempnerbedarfsartikeln inklusive Maschinen und Werkzeuge.

Historie

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Management

NameRolle
Dorothee Weigold
seit 2.3.2006
Geschäftsführer
Rudolf Treiber
seit 2.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Teinacher Str. 38, 71634 Ludwigsburg
82.500 €
50.00%
Teinacher Str. 31, 71634 Ludwigsburg
82.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SM-Befestigungssysteme GmbH

Ludwigsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 14.129,00 17.112,00
I. Sachanlagen 13.979,00 16.962,00
II. Finanzanlagen 150,00 150,00
B. Umlaufvermögen 446.493,57 406.395,76
I. Vorräte 420.936,14 394.073,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.622,38 12.295,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.935,05 26,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.241,00 1.241,00
D. Aktive latente Steuern 86.912,51 75.477,70
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 263.162,83 251.985,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 811.938,91 752.211,73

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 165.000,00 165.000,00
II. Gewinnrücklagen 44.179,11 44.179,11
III. Verlustvortrag 461.164,38 338.654,98
IV. Jahresfehlbetrag 11.177,56 122.509,40
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 263.162,83 251.985,27
B. Rückstellungen 419.346,57 370.723,51
C. Verbindlichkeiten 392.592,34 381.488,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 811.938,91 752.211,73

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die SM-Befestigungssysteme GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaft des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitesgehend im Anhang aufgeführt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: SM-Befestigungssysteme GmbH   

Firmensitz laut Registergericht: Ludwigsburg

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Stuttgart

Register-Nr.: 203714

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit hierfür die Gründe nicht mehr bestehen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen.

Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspriese abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Abgesehen von handelsrechtlichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB.

Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bzw. Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§  253 Abs. 2 Satz 2 HGB). 

Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen.

Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Der Wert der in sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen gegen Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 3.852,70 (Vorjahr: EUR 3.852,70).

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der in der Bilanz gesondert ausgewiesene Posten "Aktive latente Steuern" resultiert aus temporären Differenzen durch abweichenden Wertansätzen bei der Pensionsrückstellung. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von 29,30 %

Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz wurde der Jahresfehlbetrag in den Verlustvortrag einbezogen.

Im Rahmen der Liquiditäts- und Finanzplanung ergibt sich eine positive Fortbestehensprognose. Wesentlich dafür ist die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 290 an die Gesellschaft, welches im Verhältnis zu den übrigen Verbindlichkeiten nachrangig ist.

Zum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB die aktiven latenten Steuern in Höhe von 86.912,51 €.

Pensionsrückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§  253 Abs. 2 Satz 2 HGB). 
Dieser Zinssatz beträgt 3,2100 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden keine Lohn- und Gehaltssteigerungen und keine Rentensteigerungen zugrunde gelegt.

Am 26. Februar 2016 hat der Bundesrat das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" gebilligt. Das Gesetz ist am 16. März 2016 verkündet worden und am 17. März 2016 in Kraft getreten. Im Zuge des Gesetzes wurde § 253 HGB hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen geändert und der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pensionsrückstellungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre verlängert. Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2017 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von  EUR 940.971,00. Diese liegen um  EUR 102.573,00 (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2017 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 102.573,00 unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 940.971,00. Diese wurden mit Deckungsvermögen (EUR 530.757,28) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet.

Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (EUR 22.369,39) wurden mit den Zinszuführungen (EUR 29.266,00) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten.
Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß versicherungsmathematischer Gutachten.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 359.152,99 (Vorjahr: EUR 341.244,43).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 33.439,35 (Vorjahr: EUR 40.243,79).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 23 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen resultieren aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Dorothee Weigold, Dipl. Betriebswirtin, Geschäftsführer der SM-Befestigungssysteme GmbH, Ludwigsburg
Rudolf Treiber, Dipl. Ing., Geschäftsführer der SM-Befestigungssysteme GmbH, Ludwigsburg
Auf die Angabe der Geschäftsführer-Bezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Ludwigsburg, den 09.05.2019

Dorothee Weigold

Rudolf Treiber

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2019 festgestellt.

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