SM-Befestigungssysteme GmbH
Ludwigsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.129,00 |
17.112,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.979,00 |
16.962,00 |
| II.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
446.493,57 |
406.395,76 |
| I.
Vorräte |
420.936,14 |
394.073,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.622,38 |
12.295,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.935,05 |
26,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.241,00 |
1.241,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
86.912,51 |
75.477,70 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
263.162,83 |
251.985,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
811.938,91 |
752.211,73 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
165.000,00 |
165.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
44.179,11 |
44.179,11 |
| III.
Verlustvortrag |
461.164,38 |
338.654,98 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
11.177,56 |
122.509,40 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
263.162,83 |
251.985,27 |
| B.
Rückstellungen |
419.346,57 |
370.723,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
392.592,34 |
381.488,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
811.938,91 |
752.211,73 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die SM-Befestigungssysteme GmbH ist zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaft
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitesgehend im Anhang aufgeführt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht:
SM-Befestigungssysteme GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Ludwigsburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stuttgart
Register-Nr.: 203714
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die in
den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit hierfür die
Gründe nicht mehr bestehen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen.
Die
Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen
umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren
Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen
Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten
Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die
anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Fremdkapitalkosten
werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Reparaturkosten werden sofort
als Aufwand erfasst.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder den
niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der
Gründe für die Abschreibungen werden
entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspriese abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen.
Abgesehen von handelsrechtlichen Eigentumsvorbehalten
sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des
Durchschnittswertverfahrens.
Die
unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die
aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2
HGB.
Des Weiteren werden angemessene Teile der
Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für
soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige
soziale Leistungen und für die betriebliche
Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen,
soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf
die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.
Rückdeckungsversicherungsansprüche werden
auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bzw.
Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten
Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich
Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnung nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden
pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§
253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden mit den
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der Altersversorgungs- und
ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind (sog.
Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung
des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden
Zeitwert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Aufwand
und Ertrag aus der Veränderung der latenten Steuern
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem
Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als sog.
davon-Vermerk ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der in sonstigen
Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen
gegen Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 3.852,70
(Vorjahr: EUR 3.852,70).
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der in der
Bilanz gesondert ausgewiesene Posten "Aktive latente
Steuern" resultiert aus temporären Differenzen durch
abweichenden Wertansätzen bei der
Pensionsrückstellung. Die Bewertung der latenten
Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen
Steuersatz in Höhe von 29,30 %
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz wurde der Jahresfehlbetrag
in den Verlustvortrag einbezogen.
Im Rahmen der Liquiditäts- und Finanzplanung
ergibt sich eine positive Fortbestehensprognose. Wesentlich
dafür ist die Gewährung eines
Gesellschafterdarlehens im Geschäftsjahr 2018 in
Höhe von TEUR 290 an die Gesellschaft, welches im
Verhältnis zu den übrigen Verbindlichkeiten
nachrangig ist.
Zum Abschlussstichtag unterliegen der
Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB die
aktiven latenten Steuern in Höhe von
86.912,51 €.
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnung nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden
pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§
253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Dieser Zinssatz beträgt 3,2100 %. Bei der
Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden keine Lohn- und
Gehaltssteigerungen und keine Rentensteigerungen zugrunde
gelegt.
Am 26. Februar 2016 hat der Bundesrat das
"Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften"
gebilligt. Das Gesetz ist am 16. März 2016
verkündet worden und am 17. März 2016 in
Kraft getreten. Im Zuge des Gesetzes wurde § 253
HGB hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen
für Altersversorgungsverpflichtungen geändert und
der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz
für die handelsrechtliche Abzinsung von
Pensionsrückstellungen berechnet wird, von sieben auf
zehn Jahre verlängert. Daraus ergeben sich zum
31. Dezember 2017 Rückstellungen für
Pensionen in Höhe von EUR 940.971,00. Diese
liegen um EUR 102.573,00 (Unterschiedsbetrag) unter
dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen,
der sich zum 31. Dezember 2017 bei Anwendung des
Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte.
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 102.573,00
unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR
940.971,00. Diese wurden mit Deckungsvermögen (EUR
530.757,28) gemäß § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB verrechnet.
Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (EUR
22.369,39) wurden mit den Zinszuführungen (EUR
29.266,00) gemäß § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo ist im
Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche
Aufwendungen" enthalten.
Der beizulegende Zeitwert der saldierten
Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital
zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß
versicherungsmathematischer Gutachten.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 359.152,99
(Vorjahr: EUR 341.244,43).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
33.439,35 (Vorjahr: EUR 40.243,79).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 23
sonstige finanzielle Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen
resultieren aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Dorothee Weigold, Dipl. Betriebswirtin,
Geschäftsführer der SM-Befestigungssysteme GmbH,
Ludwigsburg
Rudolf Treiber, Dipl. Ing., Geschäftsführer
der SM-Befestigungssysteme GmbH, Ludwigsburg
Auf die Angabe der
Geschäftsführer-Bezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die
Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt.
Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Ludwigsburg, den
09.05.2019
Dorothee
Weigold
Rudolf
Treiber
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2019
festgestellt.
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