SuK
Composites GmbH
Kierspe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 24.03.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
7.800,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.788,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11,56 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.019,75 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
118.332,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.153,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
143.332,91 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
118.332,91 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
125.653,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.153,16 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2010
der SuK Composites GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
2) Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
3 ) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn‑
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückskosten
verrechnet.
5) Das Anlage‑ und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen.
Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten
"sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs‑ und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2. Bewertungsmethoden
1 ) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche
Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs‑ bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
6) Die Herstellungskosten der aktivierten
Eigenleistungen wurden unter Berücksichtigung der
Einzelkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bzw. der
gem.
R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter
Einbeziehung notwendiger Gemeinkosten und anderer
Kostenbestandteile gem. § 255 Abs. 2 Satz 3 und 4 HGB
ermittelt.
7) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine
ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
1. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.‑Posten
1. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB in Höhe
von 0,00 € vorgenommen
2. periodenfremde Aufwendungen / Erträge
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 0,00
enthalten.
E. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Witulski geführt.
2. Rangrücktritt
Der Gesellschafter hat sich dazu verpflichtet, im
Rang hinter alle übrigen Gläubiger der SuK
Composites GmbH zurück zu treten.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Anhang
ergibt, wird hiermit versichert.
Ort, Datum ___________________
Unterschrift ___________________
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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