Video Center Dirrigl GmbHLiquidiert

82256 Fürstenfeldbruck, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 75002
Eingetragen
19.12.1984
Branche
Einzelhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikVerlegen von ComputerspielenEinzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern (ohne Audiobooks)
Gegenstand
Vidiothek mit Ein- und Verkauf sowie Verleih von Videofilmen, Compaktdiscs, Computerspielen und -geräten inklusive Zubehör, sowie Verkauf von Süßigkeiten und Getränken

Historie

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Management

NameRolle
Rudolf Dirrigl
seit 11.4.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Video Center Dirrigl GmbH

Fürstenfeldbruck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012

Bilanz

Aktiva

31.3.2012
EUR
31.3.2011
EUR
A. Anlagevermögen 9.728,00 15.296,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 9.727,00 15.295,00
B. Umlaufvermögen 13.575,70 14.171,44
I. Vorräte 7.162,88 7.215,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 802,82 3.191,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.610,00 3.765,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 279,24 433,05
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.528,16 1.384,18
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.111,10 31.284,67

Passiva

31.3.2012
EUR
31.3.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 41.092,75 26.948,77
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 15.528,16 1.384,18
B. Rückstellungen 4.018,00 4.428,00
C. Verbindlichkeiten 35.093,10 26.856,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.111,10 31.284,67

Anhang


1.1 Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss der Video Center Dirrigl GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt.

Maßgebend waren die Rechnungslegungsvorschriften gem. §§ 238 ff. HGB, wobei die ergänzenden Vorschriften  für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Abschlusserstellung für Kapitalgesellschaften entsprechend angewandt wurden.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


1.2 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
 
a) Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte der Ansatz mit dem Nominalwert. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Liegen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr vor, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Im Einzelnen beinhalten die sonstigen Rückstellungen Kosten des Jahresabschlusses und dessen Offenlegung sowie Kosten für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen. Weitere Risiken für die Rückstellungen zu bilden gewesen wären, bestanden nach Angabe der Geschäftsführung nicht.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
  

Verbindlichkeitenspiegel      
Gesamtbetrag
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit
 
 
kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
größer 5 J.
 
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
gegenüber Kreditinstituten
25,6
25,6
0,0
0,0
aus Lieferungen und Leistungen
5,2
5,2
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
4,3
4,3
0,0
0,0
 
35,1
35,1
0,0
0,0


Bei den sonstigen Verbindlichkeiten sind Euro 3.480,04 (Vorjahr Euro 5.257,32) aus Steuern und Euro 548,41 (Vorjahr Euro 673,44) aus im Rahmen der sozialen Sicherheit.


1.3 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
 
Wir haben die Geschäftsführung darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft bilanziell überschuldet ist. Des Weiteren haben wir die Geschäftsführung auf die Notwendigkeit zur Einleitung weiterer Maßnahmen hingewiesen sowie auf die Verpflichtung zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung.

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist durch den Jahresfehlbetrag und die dadurch entstandene bilanzielle Unterdeckung beeinträchtigt. Die Planungen der Geschäftsführung gehen doch von einer Unternehmensfortführung (going concern) und einem Abbau der bilanziellen Überschuldung in den Folgegeschäftsjahren aus. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.


1.4 Sonstige Angaben
 
Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Inge Dirrigl, Herrn Rudolf Dirrigl und Herrn Jürgen Dirrigl geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. 

Fürstenfeldbruck, den 11.04.2013
Die Geschäftsführer:
Gez. Inge Dirrigl, Rudolf Dirrigl, Jürgen Dirrigl

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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