DW Energiemanagement GmbHLiquidiert

40468 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 34597
Eingetragen
16.5.1997
Branche
Wärme- und KältehandelTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Gegenstand
Der Vertrieb und Betrieb von Energieanlagen und alle damit verbundenen Dienstleistungen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Düsseldorf
25.000 DM
50.00%
Willich
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DW Energiemanagement GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 6.391,15
B. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
C. Umlaufvermögen 2.500,80 3.434,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.464,48 3.273,09
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36,32 161,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.501,80 9.826,37

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.471,80 8.710,37
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.391,15 0,00
III. eingefordertes Kapital 19.173,44 25.564,59
IV. Verlustvortrag 17.701,64 16.854,22
B. Rückstellungen 530,00 540,00
C. Verbindlichkeiten 500,00 576,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.501,80 9.826,37

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Berücksichtigung der vollständigen Gewinnverwendung.

Des Weiteren erfolgte bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erstmalig die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Im Einzelnen wird wie folgt verfahren:

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, wobei die Abschreibungen grundsätzlich linear unter Zugrundelegung von Nutzungsdauern zwischen zwei und fünfzehn Jahren erfolgen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert bewertet. Für das allgemeine Ausfallrisiko besteht eine Pauschalwertberichtigung. In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 2.296,94 Euro (VJ 2.946,94 Euro) enthalten.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt ebenfalls zum Nennwert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlusstischtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Eintrag im Handelsregister.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. In den Verbindlichkeiten sind 500,00 Euro (VJ 576,00 Euro) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr enthalten.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ralf Devantier.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Düsseldorf, den 29. Dezember 2011

Gez. Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.12.2011.

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