MVG-Metallvertriebsgesellschaft mbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Pütz seit 8.9.2021 | Geschäftsführer |
Christoph Pütz seit 8.9.2021 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MVG-Metallverarbeitungsgesellschaft mbHEschweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Erstmals im Berichtsjahr wurden die Entwicklungskosten für ein Zukunftsprojekt der Gesellschaft entsprechend § 248 Abs. 2 HGB aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und in Einzelfällen degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Der Erfüllungsbetrag wurde nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ermittelt. Die Steuerrückstellungen wurden für latente Steuern gebildet, da das handelsrechtliche Jahresergebnis vom Ergebnis in der Steuerbilanz abweicht. In der Steuerbilanz sind umfangreich außergewöhnliche Abschreibungen vorgenommen worden, um stille Reserven, die auf Grund eines unfreiwilligen Ausscheidens einer Vielzahl von Vermögensgegenständen durch Überschwemmung aufgedeckt wurden, auf Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Aufwendungen für ein in der Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögensgegenstand wurden mit EUR 71.571,83 aktiviert. In Höhe des in der Bilanz ausgewiesenen Betrages besteht eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs. 6 HGB) im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 4.827,00 (Vorjahr. EUR 36.416,00). In Höhe dieses Betrages besteht eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Eschweiler, den 25. April 2024 gez. Michael Pütz, M.Sc., Geschäftsführer gez. Christoph Pütz, M.A., Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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