AlphaTec
GmbH
Wetzlar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
80.175,48 |
102.149,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.853,05 |
92.775,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.322,43 |
9.373,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
80.175,48 |
102.149,50 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.400,42 |
62.524,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.524,59 |
32.538,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.875,83 |
4.986,22 |
| B.
Rückstellungen |
2.400,00 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.375,06 |
37.324,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.375,06 |
37.324,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
80.175,48 |
102.149,50 |
Anhang
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der AlphaTec GmbH,
Sportparkstraße 9 in 35578 Wetzlar wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und der
steuerlichen Vorschriften (insbesondere
Körperschaftsteuergesetz, Einkommensteuergesetz)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und die Verlautbarungen
der Steuerberater-Kammer zu beachten.
Die GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von §
267 HGB, § 66 EGHGB, da sämtliche
Größenmerkmale die Schwellenwerte für
kleine Kapitalgesellschaften nicht überschreiten.
Deshalb wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die
Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß
§ 316 HGB
nicht prüfungspflichtig.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet sofern dem nicht
handelsrechtliche Regelungen entgegenstehen. Für das
Geschäftsjahr wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt.
Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
wurden, sofern vorhanden, gesondert erläutert und in
einer separaten Überleitungsrechnung erfasst.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagevermögen sind nicht vorhanden.
Das
Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert. Sofern die Tageswerte der
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens am
Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung niedriger waren, wurde gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG eine entsprechende Bewertung
vorgenommen. Soweit aufgrund des handelsrechtlichen
Niederstwertprinzips eine Abwertung erforderlich ist, die
steuerlich nicht geboten ist, wird diese in den
Erläuterungen separat aufgeführt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
liquide Mittel wurden zum Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Risiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird, sofern erforderlich, durch die separate Bildung von
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken gebildet. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Kurzfristige
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden
zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsforderungen- und
verbindlichkeiten bestehen nicht.
2.
Sonstige Angaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Währen des Geschäftsjahres 2011 erfolgte
die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn
Axel Muntermann, Wetzlar. Der Geschäftsführer hat
Einzelvertretungsbefugnis und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2012 festgestellt.
|