Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 108458
Vorher
a.r.m.s. GmbH
Eingetragen
23.4.2001
Branche
Verlegen von ComputerspielenGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
die Produktion sowie der Handel von Tonträgern, Videos und Spielfilmen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Geschäfte.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Deluxe Technical Consultants Ltd.GBR
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Deluxe Technical Consultants Ltd.
United Kingdom
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

CANYON GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 151.213,24 151.675,24
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.250,00 4.250,00
II. Sachanlagen 1.023,00 485,00
III. Finanzanlagen 146.940,24 146.940,24
B. Umlaufvermögen 1.377.770,35 663.697,57
I. Vorräte 323.938,65  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 916.912,55 655.836,99
III. Wertpapiere 126.846,45 6.660,41
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.072,70 1.200,17
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 940.713,46 1.341.126,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.469.697,05 2.156.499,22

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 965.713,46 1.366.126,41
III. nicht gedeckter Fehlbetrag -940.713,46 -1.341.126,41
B. Rückstellungen 13.100,27 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 2.456.596,78 2.153.999,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.469.697,05 2.156.499,22

Anhang

I.    Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


 

Der Jahresabschluss der CANYON GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
 
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-       Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-       Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
-       Sonstige Angaben
     

II.   Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
   

III. Erläuterungen zur Bilanz


 
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 74.503,77 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 542.475,69.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR 1.839.617,32, davon gegenüber Gesellschaftern EUR 1.839.617,32.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist, beträgt EUR 0,00.
   

IV. Sonstige Angaben

 
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Herr Michael Schäfer, Kaufmann
Herr Olaf Gippner, Kaufmann


Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber ihren Gesellschaftern oder Organmitgliedern Forderungen aus Vorschüssen/Krediten in Höhe von EUR 0,00.
   
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine, in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
 
 
Angaben über Unternehmensbeziehungen
Von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.
 
  Betriebsgröße
 
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
 
Hamburg, den 08.04.21013
gez. Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.4.2013.

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