Stegemann
Verwaltungs GmbH
Datteln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.684,05 |
53.768,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.429,54 |
45.285,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.254,51 |
8.482,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
86,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.770,05 |
66.551,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.292,57 |
23.888,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
1.675,94 |
6.813,02 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.813,79 |
-5.137,08 |
| B.
Rückstellungen |
6.578,37 |
6.633,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.899,11 |
36.029,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.770,05 |
66.551,12 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Stegemann Verwaltungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 wurden
erstmalig angewandt (Art. 66 EGHGB). Die
Übergangsregelungen der Artikel 66 und 67 des EGHGB
zur Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
wurden berücksichtigt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses
wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die Gesellschaft besitzt kein Anlagevermögen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr waren im Berichtsjahr nicht
auszuweisen. Dem Ausfallrisiko wurde durch
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des
nach § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Besicherungen bestehen nicht. Alle
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herr Günter Stegemann und ab
dem 22.04.2010 durch den Geschäftsführer Herr
Ralf-Peter Ignatowitz geführt. Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Gegenüber den Geschäftsführern
bestehen zum 31.12.2010 weder Forderungen noch
Verbindlichkeiten.
Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt
haftendende Gesellschafterin nachfolgender Firmen
Stegemann GmbH & Co. Immobilien KG
Stegemann zweite Grundstücksverwaltungs GmbH
& Co.KG
Stegemann vierte Grundstücksverwaltungs GmbH
& Co.KG
Stegemann fünfte Grundstücksverwaltungs
GmbH & Co.KG
Es bestanden zum 31.12.2010 folgenden Forderungen /
Verbindlichkeiten gegenüber diesen Firmen:
Forderung gegenüber Stegemann zweite
Grundstücksverwaltungs GmbH &
Co.KG 16.612,52
EUR
Forderung gegenüber Stegemann vierte
Grundstücksverwaltungs GmbH & Co.
KG 15.820,64 EUR
Forderung gegenüber Stegemann fünfte
Grundstücksverwaltungs GmbH & Co.
KG
3.695,59 EUR
Verbindlichkeit gegenüber Stegemann GmbH &
Co. Immobilien
KG 23.074,72
EUR
Der Sitz der Gesellschaft ist Datteln.
Datteln, den 22.3.2012
Ralf-Peter Ignatowitz
Geschäftsführer
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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