GeVI GmbH
Eschengasse 2, 95463 Bindlach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Küchler seit 5.6.2014 | Geschäftsführer |
Anton Fuchs seit 5.6.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 81.64% | |
| 18.36% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GeVI GmbHBindlachKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1) Grundlagen des Konzerns Die am 27.05.2014 mit Sitz in Bindlach gegründete GeVI GmbH hat mit Kaufvertrag vom 06.08.2014 26 % der Geschäftsanteile an der Schlaeger Kunststofftechnik GmbH, Bayreuth erworben. Mit Einbringungsvertrag vom 19.11.2014 wurden weitere 24,5 % der Anteile an der Schlaeger Kunststofftechnik GmbH, Bayreuth übernommen. Dadurch ist ein rechnungslegungspflichtiger Konzern, Beteiligung in Summe 50,5 %, entstanden. Neben vorgenannter Tochtergesellschaft wird auch die mittelbare 50,5 %-Beteiligung an der Schlaeger M-Tech GmbH, Bayreuth, einbezogen. Mit Kaufvertrag vom 27.02.2023 wurde seitens der Schlaeger Kunststofftechnik die Formentechnik Bayreuth GmbH erworben und geht somit in den GeVI-Konzern mit ein. Die weiteren mittelbaren Beteiligungen werden gemäß § 296 Abs. 2 S. 1 HGB nicht einbezogen. Der Hauptgeschäftsbereich des Konzerns, angesiedelt vor allem in der Produktionsgesellschaft Schlaeger Kunststofftechnik GmbH, Bayreuth und in der Vertriebsgesellschaft Schlaeger M-Tech GmbH, Bayreuth, ist die Produktion von elektro-mechanischen Komponenten und Baugruppen als Zulieferer für die Automobilindustrie. Durch den Erwerb der Anteile an der Formentechnik Bayreuth GmbH erfolgt nun eine Erweiterung des Geschäftsbetriebes um die Herstellung und den Vertrieb von Formen und Werkzeugen aller Art sowie von mechatronischen Komponenten. 1.1) Finanzielle Leistungsindikatoren Die zur Steuerung der Gesellschaft verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss. 1.2.) Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Für die Bemessung des wirtschaftlichen Erfolges werden neben den finanziellen Leistungsindikatoren die Mitarbeiter der Gesellschaft und die Umwelt als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren herangezogen. Mitarbeiter Die GeVI-Gruppe legt großen Wert auf die eigene Belegschaft. Wichtige Aspekte sind Arbeitszeitregelungen, angemessene Entlohnung, Einbeziehung der Belegschaft in Entscheidungen, Gesundheit und Sicherheit sowie Weiterbildung. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen umfassen flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten, Schulungen und Gesundheitsmanagement. Diskriminierung wird aktiv bekämpft, und es gibt Mechanismen zur Meldung und Bearbeitung von Beschwerden. Die Schlaeger-Gruppe setzt auf eine inklusive Unternehmenskultur und fördert die Vielfalt sowie das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden. Umwelt Das Unternehmen verfolgt Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2045. Zertifizierungen nach DIN EN ISO 14001 und 50001 sind vorhanden. Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft umfassen unter anderem die Steigerung der Getrenntsammlungsquote und Recycling von Kunststoff und Kupfer. 2) Wirtschaftsbericht 2.1) Geschäftsverlauf des Konzerns Die Nachfrage nach Serienprodukten und somit der Werksauslastung der Produktion unterlag auch in 2023 einer hohen Volatilität: Entgegen der Erwartung des Vorjahres erhöhten sich die Umsatzerlöse um 5,2 %. Das Ergebnis verminderte sich um 19,2 %. Die Entwicklung der Gesellschaft entsprach den Erwartungen des Unternehmens. Es ergeben sich folgende Kennzahlen, die aber nun bedingt aussagefähig sind, da sich durch die Einbeziehung der Formentechnik Bayreuth GmbH der Konsolidierungskreis gegenüber dem Vorjahr verändert hat. Die Gesamtleistung 2023 erhöht sich um 6,2 % auf 104,0 TEUR. Die Materialeinsatzquote beträgt 45,8 % gegenüber 46,4% im VJ. Der Rohertrag verbesserte sich von 53,6 % auf 54,2 %. Die Eigenkapitalquote des Konzerns liegt bei 75,9 % (VJ 74,3 %). Der Konzernjahresüberschuss verminderte sich um 1.708,5 TEUR auf 7.200,4 TEUR. Der cash-flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Wirtschaftsjahr TEUR 11.219,7. Investitionen in Sachanlagevermögen wurden in Höhe von TEUR 10.674 getätigt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Abrufzahlen 2023 vorsichtig stabilisiert. Die Störung der Lieferketten reduzierte sich, die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Baugruppen war verbessert. Kurzarbeit konnte deutlich reduziert werden. Neben dem bestehenden Seriengeschäft wurde intensiv an Neuprojekten gearbeitet: Die Produkt- und Prozessentwicklung wurde verstärkt, um weiterhin neue Produktentwicklungen zu forcieren. Diese zielen vereinzelt auf reine 'Verbrennerprojekte' oder Varianten bestehender Produkte - aber v.a. auf den Produktschwenk in Richtung Hybrid- / BEV-Fahrzeuge. Baugruppen für Elektromotoren im Stator-, Rotor- und Sensorik-Bereich mit direktem Bezug zur "Transformation Automobil & elektrischen Antrieben" gehören zum Kerngeschäft - vielfache Entwicklungsprojekte stehen vor der Vergabe. Im Wirtschaftsjahr konnte ein Großprojekt für einen Baukasten für Stator- & Rotorbaugruppen im Thermomanagement gewonnen werden. Im PHEV Bereich wurde eine Kapazitätssteigerung beauftragt. Offenheit für Varianten sowie skalierbarer Invest stehen insbesondere im noch sehr volatilen Elektromarkt (HEV / BEV) besonders im Fokus. Eine Stärke der GeVI-Gruppe ist weiterhin die Prozessplanung. Die bestehende Qualitätsphilosophie wird fortgeführt. Nach wie vor baut die GeVI-Gruppe durch Erhöhung der Funktionsintegration seiner Produkte, Verbreiterung der Projektanwendungen, der klar definierten Konzentration auf weitgehende Automatisierung mit größtmöglicher Flexibilität am Standort Bayreuth die geschaffene Position am Markt aus. Kleine Serien werden weiterhin am Produktionsstandort Schlaeger M-Tech s.r.o. (CZ) produziert. Die eigene Ausbildung und Qualifikation von Facharbeitern bleibt ein zentrales Schlüsselelement. Die Ausbildungsquote im Facharbeiterbereich war in 2023, wie generell in Deutschlang, rückläufig. Das Halten und die Gewinnung von Fachkräften ist und bleibt zukünftig eine schwieriger werdende Herausforderung und ein Schlüsselelement für den Erfolg des Unternehmens. Maßnahmen in diesem Bereich waren notwendig, wurden eingeleitet und die Wirksamkeit muss regelmäßig überprüft werden. 2.2) Lage des Konzerns Vorbemerkung: Der Vorjahresvergleich ist nur bedingt aussagefähig, da sich der Konsolidierungskreis verändert hat. a) Ertragslage Der Konzernumsatz 2023 beträgt 105.681,1 TEUR (VJ 100.471,8 TEUR), was eine Erhöhung um 5,2% bedeutet. Der Materialaufwand erhöhte sich von 45.408,3 TEUR auf 47.649,5 TEUR in 2023 um 4,9 %. Die Materialeinsatzquote beträgt nun 45,8 % (VJ 46,4 %). Der Personalaufwand im Konzern erhöhte sich von 20.324,5 TEUR auf 26.585,9 TEUR im Jahr 2023 (2.815 TEUR der Veränderungen entfallen davon auf die FTB). Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 438 Mitarbeiter (davon 40 bei der FTB) beschäftigt (VJ: 392 Mitarbeiter). Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Konzernjahresüberschuss (inkl. Anteile der Minderheitsgesellschafter) von 7.200,4 TEUR (Vorjahr 8.908,9 TEUR) erzielt. b) Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 98.881,5 TEUR (VJ: 92.871,9 TEUR). Die Vermögensstruktur ist durch einen Anteil des Anlagevermögens in Höhe von 32,8 % an der Bilanzsumme gekennzeichnet. Die Summe des Anlagevermögens beläuft sich absolut auf 32.416,2 TEUR. Flüssige Mittel betragen im Berichtsjahr 16.169,3 TEUR, das entspricht 16,4 % der Bilanzsumme. 24,6 % der Bilanzsumme entfallen auf Vorräte. Die Kapitalstruktur ist durch einen Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote) von 75,9 % (VJ: 74,3 %) gekennzeichnet. c) Finanzlage Der cash-flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Wirtschaftsjahr 2023 11.219,7 TEUR, der cash-flow aus der Investitionstätigkeit betrug -11.911,7 TEUR und der cash-flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug -2.457,7 TEUR. Die Liquiditätslage des Konzerns war im Berichtsjahr beständig gut. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden planmäßig getilgt und betragen zum 31.12.2023 2.804,7 TEUR gegenüber 3.457,2 TEUR im Vorjahr. Alle finanziellen Verpflichtungen konnten jederzeit fristgerecht erfüllt werden. 3) Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns Für 2024 wird mit einem Umsatzplus von 3-4% und einem konstanten Ergenbis auf Vorjahresniveau gerechnet. Wurde in 2023 noch mit einem schnellen Ende bei Hybrid-Aggregaten gerechnet, dreht sich aktuell eher der Trend. Hybride im Aufschwung, BEV stagnieren - Verbrenner werden in den kommenden Jahren weiter den Großteil der PKW Antriebe darstellen. Neuentwicklungen mit Wasserstofftechnologie bleiben zu beobachten, werden aber zunächst hauptsächlich im Nutzfahrzeugsektor mit ICE und Brennstoffzellen-Technik erwartet. 2030 soll der geplante Anteil rein elektrischer Fahrzeuge (Batteriegespeist oder Wasserstoff Brennstoffzelle) bis zu 30% betragen - dieses Ziel scheint aktuell sehr fraglich. Die GeVI-Gruppe ist an unterschiedlichen Entwicklungen für alle Antriebskonzepte beteiligt und erreicht damit in 2028 einen Umsatzanteil von > 50,0 % im Bereich HEV & BEV. Die Preise bei sämtlichen Rohstoffen (Kupfer, Bunt-Metalle Stahlteile und Kunststoffe) stagnierten in 2023 zunächst auf hohem Niveau. Ende 2023 leichte Entspannung bei Stahl & Kunststoff - die jedoch in 2024 bereits wieder überholt werden. Ziele für 2024: • Aufrechterhalten der Stabilität des Unternehmens. • Umsetzung und Fortführung der Effizienzoptimierung in der Fertigung mit Blick auf Personal-, Material- und Energie-Ressourcen auch bzw. gerade in der jeweiligen Auslastungssituation. • Erweiterung des Produktspektrums im Bereich "Baugruppen in E-Maschinen und Nebenaggregaten" mit weiteren Varianten & Kunden • Hohe Aufmerksamkeit auf laufende Produktinstallation "Stator/Rotor" f. Thermomanagement • Aktualisierung des integrierten Managementsystems auf neue Anforderungen incl. Vorbereitung auf Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Unser Risikomanagement skizziert bzw. bewertet folgende, mögliche Risiken: Konjunktur Die in 2023 formulierten positiven Prognosen wurden Ende 2023 bzw. Anfang 2024 bereits wieder überholt. Gesicherte Prognosen zur Markt- / Konjunkturentwicklung sind schwierig. EV Hochlauf in jedem Fall verzögert - Trend wieder verstärkt zu HV. Verbrenner aktuell stabil. Vorsichtig optimistische Einschätzung Gesamtabsatz PKW im Vgl. zu 2023 - plus 4%. EV Anteil 30% in 2030 wird nicht erreichbar sein. Die GeVI-Gruppe forciert weiter intensiv die Entwicklung von Neuprodukten für bestehende Partner und Neukunden - Konzentration auf Produkte für moderne Fahrzeugmotoren und Neuentwicklungen (Direkteinspritzung, Hybrid-Technologie, Applikationen für Kühlkreislauf-Komponenten "Thermo-Management" (Pumpen), variable Ölpumpensteuerung, Anwendungen für Elektromotoren, Abgasnachbehandlung, Ethanol-und Wasserstoffkomponenten) aber auch Fahrradmotorbauteile. Die E-Mobilität (Leistungselektronik und Temperaturmessung) bergen weiter Potenzial auch bei einer Veränderung der Kernkompetenzen. Investiert wird auch in Entwicklungen im Non-Automotive Bereich. Exportgeschäfte werden derzeit ausschließlich in EUR durchgeführt, Angebote erfolgen nur in EURO. Position der GeVI-Gruppe innerhalb der Automobilzuliefer-Kette 2023 konnte die erlangte Position weiter stabil gehalten werden. Die Kundenstrategien werden nach den Erfahrungen unterbrochener Lieferketten überdacht - "aus Europa für Europa". Die Kombination unserer technisch-qualitativ hochwertigen und effizienten Leistung der Gesamtfirma zusammen mit der gelebten Stabilität unser Partnerschaften bei Lieferanten und Kunden hat in den Krisenjahren eher zu einem höheren Ansehen im Markt geführt. Audits / Potentialbewertungen von Neukunden wurden erfolgreich abgeschlossen - die Anzahl der Kunden wächst. Die Erhaltung unserer wirtschaftlichen Stabilität wirkt sich in der Risikobeurteilung unserer Kunden positiv aus. Zusätzlich gibt es Chancen und Risiken durch die sich möglicherweise verändernde Regionalisierung von Lieferketten - erste Anzeichen "in Europa für Europa" sind erkennbar - aber auch stärkeren Wettbewerbsdruck. Daher beschäftigt sich die GeVI-Gruppe auch mit neuen Lieferorten, -ketten und ggf. Standorten oder Partnerschaften, um den global agierenden Kunden stets Lösungen anbieten zu können. In der weiter kritischen Beschäftigungssituation in Deutschland konzentriert sich dauerhaft ein besonderer Fokus auf die Sicherung & Entwicklung von gutem Fachkräftepersonal. Der Know-How-Schutz hat einen bedeutenden Stellenwert und zeigt sich in Patentanmeldungen, Entwicklungsverträgen mit IP-Regelungen, Vertragsklauseln für eigene Entwicklungen, aufwendigen Stellungnahmen zur Herstellbarkeit bis hinunter zu Unterlieferanten. Umgekehrt steigt auch die eigene Kompetenz bei FTO-Prüfungen, was insbesondere beim Einstieg in neue technische Bereiche (z.B. Leistungselektronik) notwendig ist. Aufgrund unseres strategischen Lieferantenmanagements unterstützen uns unsere Zulieferer bestmöglich in der Reaktion auf Terminänderungen unserer Kunden durch entsprechende Flexibilität in Ihrem Lieferverhalten uns gegenüber. Die Umsetzung der neuen Rahmenverträge und Qualitätssicherungsvereinbarungen in der gesamten Lieferkette ist ein aufwendiger und kontinuierlicher Prozess - optimiert und unterstützt letztlich aber die Abläufe und schafft Sicherheit für uns, unsere Kunden und die Lieferantenbasis. Die Anforderungen bzgl. -Kriterien und der Bilanzierung nach GHG Protokoll wird schrittweise mit einigen Lieferanten umgesetzt (z.B. Forderung der Co2-Equivalente / GWP-Werte). Materialfreigaben an unsere Lieferanten sollen und können Engpässe bei der Vormaterialbelieferung ausschließen bzw. erleichtern. Weiter bestehen langfristige Materialfreigaben mit unseren Kunden. Unsere rollierenden Vorausplanungen und Langzeitbestellungen gehen über die vereinbarten Zeiträume noch hinaus. Qualität Erhöhte Produktkomplexität führt zu erhöhter Erprobungs- & Qualitätsverantwortung. Durch Feldbeobachtung und systematische Analyse werden die von den Kunden geforderten "ppm-Raten" eingehalten bzw. unterschritten. Neuentwicklungen werden bzgl. Qualitätsrisiken bewertet und in enger Abstimmung mit dem Kunden, aber auch mit ausgebauten eigenen internen & externen Möglichkeiten validiert. Die Komplexität und damit der Qualitätsanspruch an zugekauften Teilen steigt - die Definition und Spezifikation durch den Kunden ist zeitweise nicht ausreichend; das Arbeiten mit "Target Specifications" erfordert besondere Sorgfalt bei den Regelungen zur Verantwortlichkeit ("RASIC-Vereinbarungen"). Wir unterstützen Kunden und Lieferanten mit bestmöglicher Betreuung und kontinuierlicher Systemüberprüfung bei gleichzeitig langfristiger, kalkulierbarer Bindung. In Situationen von notwendiger erhöhter Kundenbetreuung schaffen wir die entsprechenden Ressourcen zu organisieren um in kurzer Zeit partnerschaftlich reagieren zu können. Entwicklung der Kosten Das Lieferantenmanagement, die Auswahl und Betreuung bestehender und neuer Lieferanten bleibt ein Schlüsselfaktor - insbesondere getrieben durch neue Produkte & Warengruppen. Neu formulierte langfristige Rahmen-Verträge werden mit allen Schlüssellieferanten umgesetzt, um Stabilität zu erzeugen, jedoch auch, um die gesamte Lieferkette den aktuellen Kundenanforderungen anzupassen. Dazu gehören natürlich auch die Flexibilität in Bezug auf die aktuellen Mengen- und Terminverschiebungen. In 2023 stabilisierten sich die Preise für Zukaufteile zunächst auf hohem Niveau. Kunden wurden in transparenter Weise informiert, vertragliche Regelungen ausgenutzt und Anpassungen verhandelt. Ende 2023 sehen wir erste Preisoptimierungen / Anfang 2024 jedoch wieder einen Anstieg. MTZ Abrechnungen müssen neben den installierten Kupfer- und Buntmetallregelungen auch für weitere Metallteile (Fe / Sinter) erhoben werden; neue Abrechnungssysteme gewährleisten die Planungs- und Versorgungssicherheit unserer Kunden, minimieren gleichzeitig von uns nicht beeinflussbare Risiken. Personalkostenbereich: Dem Management der Personalkosten kommt immense Bedeutung zu. Die Anpassung der variablen Anteile muss möglichst zeitnah an die Entwicklung der Abrufe erfolgen. Bei Beschäftigung von Zeitarbeitskräften fordern und prüfen wir die Entlohnung gem. bzw. über Tarif. Die Entwicklung der Energiekosten wurde langfristig bereits als kritisch eingestuft. Der Grundsatz "langfristig & planbar" wurde in 2022 und auch in 2023 beibehalten - auch wenn diese Stabilität in der Energie-Beschaffung eher zu Kostensteigerung führte. Die Anpassungen mit den Kunden durch ETZ-Regelungen werden diskutiert. Ein Energiemanagementsystem nach DIN EN 50 001 bleibt erfolgreich zertifiziert. Im Jahr 2019 wurde der Meilenstein "CO 2 -neutrales Unternehmen" erreicht (Scope 1 & 2), was auch in 2023 durch die Stärkung der 5 Schlüsselbereiche beibehalten werden soll (Effizienzsteigerungen, Energiebeschaffung, Eigenerzeugung, Kompensation; Netzbelastung). Die CO 2 Neutralität als Ziel wird nun zunehmend auch in Vergabeprozessen aller Kunden eingefordert. Fremdfinanzierung Die Finanzierung der Gesellschaft ist auch weiterhin durch das bestehende Eigenkapital sowie langfristige dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Gesellschaftermittel gewährleistet. Neu installierte und geplante Anlagen und Produktionseinrichtungen werden nach vertraglicher Absicherung über bewährte Finanzierungsmodelle abgewickelt. Absatzmärkte Die gegenseitige Akzeptanz und die kalkulierbaren Beziehungen in der Supply-Chain bis zu den Endkunden ist weiterhin wichtigster Bestandteil einer funktionierenden Geschäftsbeziehung und erfolgreichen Entwicklung. Neue Verträge werden weiter auf Basis von mehrjährigen Laufzeiten mit entsprechenden Absicherungen von Neuinvestitionen abgeschlossen. Die Forderungen unserer Kunden in Bezug auf Produktionsstandorte in den BRIC Staaten sind weniger intensiv, müssen jedoch fallweise beleuchtet und diskutiert werden; neben Wirtschaftlichkeitsanalysen und Machbarkeitsstudien (z.B. Materialverfügbarkeit) sind insbesondere rechtliche Voraussetzungen und Kundenstrategien zu prüfen. Wir stehen zu unserer Entscheidung, keine ausländischen Standorte zu planen; es zahlte sich in den Krisenjahre 2020 - 2022 aus, die volle Konzentration auf den Standort Bayreuth zu legen. Die GeVI-Gruppe ist jedoch offen für Kooperationen, die fallspezifisch beurteilt werden. Forschung und Entwicklung Im Geschäftsfeld "Magnetbaugruppen" wurde auch in 2023 die Entwicklung abgeschlossen und dem Kunden erfolgreich vorgestellt. Dies zeigt das hohe Vertrauen aber auch die Richtigkeit im Kerngeschäft stark zu bleiben (Prognose Verbrennungsmotoren in 2030: ca. 50 - 60 Mio. Fahrzeuge). Die GeVI-Gruppe hatte ihr Engagement bei Entwicklungen im Bereich "Komplettmagnet" gezeigt und in 2022 auf "Stator-Rotor-Baugruppen" (incl. Simulation, Prüfstände, Lieferanten-Entwicklung) ausgeweitet. Hier haben wir unsere Kompetenz bei der Validierung der Entwicklungsergebnisse erweitert und mit externen Partnern unter Einbeziehung von Kunden kooperiert. Die Industrialisierung der Serienproduktion mit neuen Fertigungsprozessen startete in 2023. Intensiviert wurden die Aktivitäten für elektrische Antriebe. Neben Stator- und Rotorbaugruppen für Antriebsmaschinen sind nun komplette Kleinmaschinen als eigene Entwicklung und Musterbau möglich. Komplexe Temperatursensoren in E-Maschinen bleiben ein neues Technologiefeld mit Wachstums- und Nischenpotenzial. Auch Prozessentwicklungen und neue Technologie-Lieferanten wurden aufgebaut, welche für verschiedene Produkte aber auch durch eine breitere Einsetzbarkeit Nutzen bringen werden. Das bedeutet eine Verbreiterung des Technologie-Portfolios und lässt mehr Raum zur Rückwärtsintegration, höhere Wertschöpfung und öffnet die Chancen für höhere Lieferumfänge bei zukünftigen Make-or-Buy-Entscheidungen (z.B. Hair-Pin-Statoren; Vergussverfahren, Rechteckdrahtwicklungen). Personal und Ausbildung In 2023 hat sich die Personalsituation stabilisiert. Entsprechend den Bedarfen konnte ausreichend Personal in allen Bereichen eingestellt werden. Die in 2012 gegründete 'Technische Berufsbildung Bayreuth GmbH' - ein Spezialist zur Aus- & Weiterbildung für technische Berufsbilder - hat ihren Kundenstamm erweitert und sich in Bayreuth und Umgebung gut am Markt etabliert. Auch dort beobachten wir aber eine schwieriger werdende Situation d.h. die Anzahl und die Eignung der Kandidaten sank in der Region generell in 2023. Die GeVI-Gruppe bildet alle technischen Auszubildenden in diesem Tochterunternehmen aus. Zu beiden Themen wurde auch an anderen Rahmenbedingungen gearbeitet. Neue Positionen wurden geschaffen für Weiterbildungsprogramme und eine verbesserte Ausbildungs-Koordination. Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen.
Bindlach, im Oktober 2024 gezeichnet A. Fuchs, Geschäftsführer gezeichnet U. Küchler, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Kapitalflussrechnung nach DRS 21
Eigenkapitalspiegel
AnhangI. Allgemeine Angaben 1. Angaben zur Identifikation des Mutterunternehmens
2. Generalnorm Die GeVI GmbH hält seit 19. November 2014 durch Einbringung mit Kapitalerhöhung 50,5 % der Anteile an der Schlaeger Kunststofftechnik GmbH, Bayreuth. Diese wiederum hält mehrere 100 % Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften. Hiervon sind die Schlaeger M-Tech GmbH, Bayreuth und ab 2023 die Formentechnik Bayreuth GmbH als 100 % Töchter einbeziehungspflichtig. Damit liegt ein mehrstufiger Konzern vor. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung der Befreiungsvorschriften der §§ 291, 292 und § 290 Abs. 5 HGB sind nicht gegeben. Ebenso sind die Schwellenwerte des § 293 HGB für eine größenabhängige Befreiung von Anfang an überschritten. Zum 31. Dezember 2014 war damit erstmals ein Konzernabschluss nach §§ 290 ff HGB zu erstellen. Die Erstkonsolidierung wurde zum 19.11.2014 auf Basis der Zahlen zum 30.11.2014 durchgeführt. Der Konzernabschluss der GeVI GmbH wurde auf der Grundlage der Konzernrechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 290 ff. HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Eine Segmentberichterstattung wurde nicht erstellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind vorzugsweise im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der GeVI GmbH folgende Unternehmen einbezogen: - Schlaeger Kunststofftechnik GmbH, Bayreuth, unmittelbare 50,5 % Tochter - Schlaeger M-Tech GmbH, Bayreuth, mittelbare 50,5 % Tochter - Formentechnik Bayreuth GmbH, Bayreuth, mittelbare 50,5 % Tochter (erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss 2023; die FTB ist durch den Kauf der Anteile in 2023 eine 100%-ige Tochter der Schlaeger Kunststofftechnik GmbH) Folgende mittelbare Tochtergesellschaften werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen des Konzerns entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, entsprechend dem Wahlrecht des § 296 Abs. 2 Satz 1 HGB, nicht einbezogen: Schlaeger M-Tech s.r.o., Hranice, Tschechien, mittelbare 50,5 % Tochter
TBB - Technische Berufsbildung Bayreuth, mittelbare 50,5 % Tochter
Auch bei Zusammenbetrachtung beider nicht einbezogenen mittelbaren Tochtergesellschaften ergibt sich keine Einbeziehungspflicht (§ 296 Abs. 2 S. 2 HGB). III. Konsolidierungsmethoden 1. Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Konzernabschluss wurde auf den Abschlussstichtag des Mutterunternehmens 31. Dezember 2023 erstellt. Der Bilanzstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ebenfalls der 31. Dezember 2023. 2. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung für die voll konsolidierten Unternehmen erfolgt nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen Eigenkapital zu Zeitwerten der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Der Erwerb der Anteile der Formentechnik Bayreuth GmbH erfolgte zum 27. Februar 2023. Aus Vereinfachungsgründen (keine wesentliche Bedeutung) wurde das Tochterunternehmen bereits zum 01. Januar 2023 mit in den Konzernabschluss einbezogen. 3. Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Zeitpunkt der Verrechnung des konsolidierungspflichtigen Kapitals i. S. d. § 301 Abs. 2 HGB ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Dieser Zeitpunkt ist auf der obersten Konzernstufe, bei der GeVI GmbH, der Tag der Einbringung der Anteile, der 19. November 2014. Vereinfacht auf den 30.11.2014 ist die Erstkonsolidierung auf beiden Konzernstufen erfolgt. 4. Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden entsprechend § 303 HGB eliminiert. 5. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Umsätze werden mit den entsprechenden konzerninternen Aufwendungen verrechnet (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Geschäftsvorfällen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden ebenfalls aufgerechnet (§ 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 6. Zwischenergebniseliminierung Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden sowohl für das Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Steuerabgrenzungen eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind (§ 304 HGB). 7. Konsolidierung von Beteiligungserträgen Konzerninterne Beteiligungserträge (Ausschüttungen) wurden konsolidiert. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den bei der GeVI GmbH geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die für den Konzernabschluss geltenden Vorschriften des § 298 HGB wurden beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen an verbundene Unternehmen zum Nennwert Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach folgenden Grundsätzen: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Die Ermittlung erfolgt retrograd. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellen im Voraus bezahlte künftige Aufwendungen dar. Sie sind zum Nominalwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach den in § 253 HGB enthaltenen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung der "projected unit credit" (puc) Methode" errechnet. Als Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Anpassung laufender Leistungen sind mit 6,12 % alle 3 Jahre eingerechnet. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % angesetzt. Steuerrückstellungen beinhalten für das Geschäftsjahr noch nicht veranlagte Steuern. Sonstige Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Sie wurden in Höhe der voraussichtlichen, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet und berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten stellen im Voraus erhaltene Erträge dar. Sie sind zum Nominalwert angesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven im Bereich Grundstücke und Gebäude wurden passive latente Steuern bilanziert. Für den Ausweis der latenten Steuern wurde grundsätzlich der getrennte Ausweis aktiver und passiver Steuerlatenzen gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. V. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Mitzugehörigkeiten (§ 265 Abs. 3 HGB) Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird darauf hingewiesen, dass folgende Mitzugehörigkeiten bestehen:
2. Anlagevermögen Die Gliederung zum 31.12.2023 und die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen sind im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Für die Erstkonsolidierung zum 19. November 2014 zu Zeitwerten wurden im Bereich des Sachanlagevermögens die Buchwerte zu diesem Stichtag als zu Grunde zu legende Zeitwerte geschätzt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt auf (Vorjahr in Klammern):
4. Aktive latente Steuern
Bei einem unterstellten Steuersatz von 30 % ergeben sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 349,3. 5. Eigenkapital Das Eigenkapital gliedert sich folgendermaßen:
6. Pensionsrückstellungen Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 11 (§ 253 Abs. 6 HGB). 7. Steuerrückstellungen Die Rückstellungen betreffen die Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Jahr 2023. 8. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf (Vorjahr in Klammern):
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt gesichert: - Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.804.690,66 sind durch Buchgrundschulden gesichert. 9. Passive latente Steuern Bei der Erstkonsolidierung wurden stille Reserven in Höhe von TEUR 2.758,9 im Bereich der Grundstücke und Gebäude im Teilkonzern Schlaeger aufgedeckt. Hier wurde bei einem unterstellten Steuersatz von 30 % ein Abgrenzungsposten für passive latente Steuern in Höhe von TEUR 827,7 gebildet. Durch die Abschreibung der stillen Reserven mindert sich dieser Betrag jährlich und beträgt zum 31.12.2023 TEUR 602,1.
10. Angaben zu Geschäften nach § 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB Es wurden Sale-and-lease-back-Geschäfte zur Beschaffung liquider Mittel für die Finanzierung neuer Maschinen abgeschlossen. Der Vorteil des Geschäfts liegt in der positiven Wirkung auf die aktuelle Liquidität des Unternehmens. Risiken birgt die langfristige finanzielle Verpflichtung, die sich aus dem Geschäft ergibt. Im Geschäftsjahr beträgt der Zufluss aus dem Verkauf der Leasingobjekte TEUR 3.647,9 Die finanziellen Verpflichtungen in den folgenden Geschäftsjahren stellen sich aus den geschlossenen Leasingverträgen am Bilanzstichtag wie folgt dar:
11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB Zum Bilanzstichtag bestehen folgende, durch Mietverträge begründete sonstige finanziellen Verpflichtungen:
VI. Erläuterungen zur Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden wie folgt aufgegliedert:
2. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 377,8 enthalten. 3. Zinserträge Der Gesamtbetrag der Zinserträge im Geschäftsjahr 2023 betrug TEUR 266,9 (Vj.: TEUR 18,2). 4. Zinsaufwendungen Der Gesamtbetrag der Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr 2023 betrug TEUR 151,1 (Vj.: TEUR 172,8). Die Zinsaufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 33,4 (Vj. TEU 35,0). VII. Sonstige Angaben 1. Personalstand (§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB) Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Konzern beschäftigt: 69 Angestellte und 369 gewerbliche Arbeitnehmer. 2. Honorar des Abschlussprüfers (§ 314 Abs.1 Nr. 9 HGB) Die Rückstellung für Prüfungskosten des Konzerns beträgt insgesamt TEUR 57,5. Hiervon entfallen auf das Honorar des Konzernabschlussprüfers für dessen Prüfungsleistungen voraussichtlich TEUR 20,0. Für die Honorare der Abschlussprüfer der in den Konzern einbezogenen Einzelabschlüsse, welche dort wegen des Wahlrechts nach § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB nicht angegeben wurden, sind Rückstellungen in Höhe von TEUR 40,0 für Abschlussprüfungsleistungen enthalten. 3. Vergütung der Mitglieder der Unternehmensorgane Von der Schutzklausel hinsichtlich des Verzichts auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans des Mutterunternehmens nach § 314 Abs. 3 S. 2 HGB i.V.m. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB und § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
Bindlach, 15.01.2025 gezeichnet Ulrich Küchler, Geschäftsführer gezeichnet Anton Fuchs, Geschäftsführer Einladung / TO HauptversammlungGesellschafterbeschlussGeVI GmbH, Bindlachvom 23.01.2025 Die Gesellschafter der GeVI GmbH, Bindlach halten unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften eine Gesellschafterversammlung ab und beschließen einstimmig: 1. Die Gesellschafter billigen den von der Kanzlei Eismann und Partner, Weidenberg aufgestellten Konzernabschluss und von der Kanzlei Lauterbach & Scholz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Weiden mit einer Bilanzsumme in Höhe von 98.881.495,18 EUR geprüften Konzernabschluss der GeVI GmbH für das Jahr 2023. 2. Zum Konzernprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2024 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wird die Lauterbach & Scholz GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Weiden bestellt.
Bindlach, den 23.01.2025 gezeichnet Anton Fuchs, Gesellschafter gezeichnet Ulrich Küchler, Gesellschafter sonstige Berichtsbestandteile
* Die Abgänge resultieren aus "sale and lease back" Verträgen
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GeVI GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der GeVI GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der GeVI GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Weiden
i.d.OPf. den 11. Dezember 2024
gezeichnet Alfred Lauterbach, Wirtschaftsprüfer gezeichnet Norbert Scholz, Wirtschaftsprüfer |
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