Valentin-RenoTec Renovierung von Türen und
Küchenfronten Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Höxter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
668.858,58 |
546.844,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
427,00 |
2.137,00 |
| II.
Sachanlagen |
448.646,00 |
314.768,03 |
| III.
Finanzanlagen |
219.785,58 |
229.939,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.691.290,89 |
1.600.086,43 |
| I.
Vorräte |
337.268,67 |
193.932,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
736.112,35 |
1.069.005,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
274.146,42 |
293.702,23 |
| davon
gegen Gesellschafter |
96.592,41 |
103.166,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
617.909,87 |
337.147,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.533,37 |
11.460,08 |
| Aktiva |
2.367.682,84 |
2.158.391,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.409.026,29 |
1.063.916,51 |
| I.
eingefordertes Kapital |
20.451,67 |
20.451,67 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-5.112,92 |
-5.112,92 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.388.574,62 |
1.043.464,84 |
| B.
Rückstellungen |
456.348,97 |
648.707,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
502.307,58 |
445.767,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
492.242,96 |
423.747,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.064,62 |
22.020,10 |
| Summe
Passiva |
2.367.682,84 |
2.158.391,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Valentin-Reno Tec GmbH hat ihren Sitz in
Höxter. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Paderborn unter HR B 6981 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma Valentin-Reno Tec GmbH
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
sowie des GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von einer Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei den
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen der
§§ 252 ff. und 279 ff. HGB.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Abschreibungen erfolgen dabei nach der linearen Methode
über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Geringwertige
Anlagegüter, deren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen,
werden aus Vereinfachungsgründen nach § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Sofern am Bilanzstichtag der beizulegende Wert
niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit der
Marktpreis bzw. der beizulegende Wert am Abschlussstichtag
niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
angesetzt. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag
niedriger war, wurde dieser angesetzt. Bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurden die erkennbaren
Risiken durch die Bildung entsprechender Wertberichtigungen
(Einzel- und Pauschalwertberichtigung) berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzt die
Gesellschaft mit dem Nennwert an. Forderungen
gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag
in Höhe von EUR 96.592,41.
Guthaben an inländischen Zahlungsmitteln werden
zu Nominalwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Der Unterschiedsbetrag hinsichtlich der Bewertung der
Pensionsrückstellung, der sich aus der Abzinsung mit
einem Zinssatz der vergangenen 10 Jahre und demjenigen der
vergangenen 7 Jahre ergibt, beträgt zum Bilanzstichtag
EUR 1.293,13. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt als
nicht realisierter Buchgewinn einer
Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden
zum Bilanzstichtag nicht. Bei den weiteren
Verbindlichkeiten betrug die Restlaufzeit zum
Bilanzstichtag bis zu ein Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in einer separaten Übersicht
dargestellt.
Im Jahresdurchschnitt waren 25 Mitarbeiter im
Unternehmen beschäftigt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB lagen
zum Bilanzstichtag nicht vor.
Weitere, nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige
finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB), die
außerhalb des üblichen Rahmens liegen und zu
einer wesentlichen Belastung der Finanzlage führen,
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2025
festgestellt.
|