Soemer
Messtechnik GmbH
Lennestadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.206,40 |
141.526,33 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
44.402,00 |
67.569,00 |
| II.
Sachanlagen |
43.214,00 |
51.639,00 |
| III.
Finanzanlagen |
19.590,40 |
22.318,33 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.599.155,52 |
3.337.004,12 |
| I.
Vorräte |
1.162.128,36 |
971.969,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
263.545,22 |
244.383,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.173.481,94 |
2.120.651,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.329,00 |
2.318,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
36.623,02 |
|
| Aktiva |
3.745.313,94 |
3.480.848,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.500.956,25 |
3.343.561,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.692.432,03 |
2.494.287,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
757.395,03 |
798.144,62 |
| B.
Rückstellungen |
86.804,87 |
79.931,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
157.552,82 |
57.356,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
157.552,82 |
57.356,00 |
| Summe
Passiva |
3.745.313,94 |
3.480.848,45 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
I. Identifikation
Firma: Soemer Messtechnik GmbH
Sitz: Lennestadt-Elspe
Registergericht/Nummer: Siegen, HRB 5996
II. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach §
248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur
im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
III. Darstellungsgrundsätze
1. Die Gliederung der Bilanz entspricht
den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in
Kontoform aufgestellt.
2. In der Bilanz ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht
mit Posten der Passivseite verrechnet, außer in den
nach § 246 II HGB gebotenen Fällen.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen,
das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
IV. Bewertungsmethoden
1. Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
2. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
4. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Forderungen in
ausländischer Währung wurden zunächst mit
dem Tageskurs eingebucht und zum Bilanzstichtag mit dem
Devisenkassamittelkurs bewertet.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Gewährte
Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abgesetzt.
7. Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
9. Für ungewisse Verbindlichkeiten
aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Pensionsverpflichtung wurde gem. § 253
Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet und mit dem entsprechenden
Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. S. 2 HGB
verrechnet.
10. Die sonstigen Rückstellungen
wurden nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
12. Die auf den vorangegangenen Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
B. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden am 31. Dezember 2023 nicht.
II. Verbindlichkeiten
Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
€ 157.552,82.
III. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt € 51.129,19
(100.000,00 DM).
IV. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Rückstellungen für
Gewährleistungsrisiken, Abschlusskosten und
Aufbewahrungspflichten.
V. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42
III GmbHG
Die Gesellschaft hat gegenüber dem
Gesellschafter eine Forderung in Höhe von €
2.668,41.
VI. Angaben gem. § 285 (1) Nr. 24 HGB
Das Deckungsvermögen beträgt am
Bilanzstichtag € 612.369,02 (Vj. € 595.975,38).
Die Pensionsverpflichtung beträgt am
Bilanzstichtag € 575.746,00 (Vj. € 598.824,00).
Der Zinsaufwand beträgt € 10.628,00.
Die Pensionsrückstellung nach Saldierung
gem. § 246 (2) HGB beträgt € 36.623,02.
Die Bewertung der Versorgungsverpflichtung erfolgt
entsprechend den Bestimmungen des § 249 HGB i.V.m.
§§ 252 bis 255 HGB. Die Pensionsverpflichtung
wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode
gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt:
a) durchschnittlicher Marktzins von 1,83 %
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank bekanntgemacht wurde,
b) Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0 %,
c) Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G".
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von €
4.661,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für
Ausschüttungen gesperrt.
VII. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
C. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer Herrn
Werner Soemer waren im Geschäftsjahr keine weiteren
Organe bestellt.
II. Ausschüttungssperre
Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
€ 4.661,00 die auf den Ertrag aus dem geänderten
Zinssatz zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen
entfallen.
Lennestadt, den 26. November 2024
Soemer Messtechnik GmbH
Werner Soemer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024
festgestellt.
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