FSP
GmbH
Helmbrechts
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.395.209,26 |
3.159.968,48 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
139.850,69 |
| II.
Finanzanlagen |
3.395.209,26 |
3.020.117,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.252.867,54 |
1.241.468,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.222.085,23 |
1.189.198,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.782,31 |
52.269,63 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.941.285,87 |
1.830.611,77 |
| Aktiva |
6.589.362,67 |
6.232.048,29 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
120.000,00 |
120.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
2.086.285,87 |
1.975.611,77 |
| davon
Verlustvortrag |
1.975.611,77 |
1.900.839,83 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.941.285,87 |
1.830.611,77 |
| B.
Rückstellungen |
10.000,00 |
9.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.579.362,67 |
6.222.348,29 |
| Passiva |
6.589.362,67 |
6.232.048,29 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Firma
FSP GmbH mit Sitz in Helmbrechts im Handelsregister
des Amtsgerichts Hof unter HRB 4239 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und der Satzung erstellt. Es gelten die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt
grundsätzlich unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der
Bilanz wurden die Vermerke zu den Restlaufzeiten der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
sowie die Vermerke zu den Verbindlichkeiten anstatt in die
Bilanz in den Anhang aufgenommen.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag (1.941 TEUR) aus.
Eine tatsächliche Überschuldung liegt nach
Ansicht der Geschäftsführung wegen einer
Patronatserklärung nicht vor.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
der §§ 252 ff HGB.
Das nicht abnutzbare Sachanlagevermögen ist mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten
bzw. mit dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Das strenge Niederstwertprinzip ist beachtet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nominalwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten auf Grundlage einer
vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Sie
werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet,
d.h. künftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt. Rückstellungsbeträge mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
bestanden (wie im Vorjahr) nicht.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 Euro und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Der Jahresabschluss wurde nach Ergebnisverwendung
aufgestellt. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in
Höhe von 1.975.611,77 Euro enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus
dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
kleiner als 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
über 5 Jahre
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und Leistungen
|
9,0
|
9,0
|
0,0
|
0,0
|
(Vorjahr)
|
8,9
|
8,9
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber Gesellschaftern
|
6.570,3
|
6.570,3
|
0,0
|
0,0
|
(Vorjahr)
|
6.212,5
|
6.212,5
|
0,0
|
0,0
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
(Vorjahr)
|
1,0
|
1,0
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
6.579,4
|
6.579,4
|
0,0
|
0,0
|
(Vorjahr)
|
6.222,3
|
6.222,3
|
0,0
|
0,0
|
D. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Die FSP GmbH hat beim Erwerb der Anteile an der GEK
mbH von Altgesellschaftern Bürgschaftsverpflichtungen
gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
für GA-Investitionszuschüsse übernommen.
Geschäftsführung/Vertretung
Zu Geschäftsführern waren während des
abgelaufenen Geschäftsjahres Herr Dipl.-Ing. Frank
Pichler und Frau Dipl.-Ing. Stefanie Pichler bestellt.
Sie sind beide einzelvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Helmbrechts, den 20. Oktober
2023
gez. Frank Pichler
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gez. Stefanie Pichler
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Frank Pichler
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Stefanie Pichler
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-Geschäftsführer-
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-Geschäftsführerin-
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2023
festgestellt.
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