AFIDIS
GmbH
Bad
Lippspringe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.504,00 |
35.448,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.504,00 |
35.448,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.249,41 |
37.976,56 |
| I.
Vorräte |
821,84 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.643,64 |
20.986,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.783,93 |
16.989,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
451,20 |
3.234,77 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
153.484,63 |
165.214,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
179.689,24 |
241.874,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
190.214,94 |
180.287,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.730,31 |
-9.927,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
153.484,63 |
165.214,94 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
3.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
177.889,24 |
237.574,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.437,45 |
47.576,27 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
179.689,24 |
241.874,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Afidis GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Ebenfalls wird gem. § 274a Nr. 5 HGB i.V.m.
§ 264a HGB auf einen Ausweis von Steuerlatenzen
verzichtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Eine Insolvenzantragspflicht besteht gem. § 19
InsO i.V.m. § 64 (1) GmbH besteht nicht. Der
Überschuldungstatbestand ist mit Inkrafttreten des
Finanzmarktstabilisierungsgesetztes vom 18.10.2008
(vorübergehend) neu gefasst worden.
Danach liegt eine Überschuldung nur dann vor,
wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Nach den Umständen hält der Gesellschafter
die Fortführung des Unternehmens für
überwiegend wahrscheinlich, fällige
Verbindlichkeiten wurden in der Vergangenheit
pünktlich beglichen, mittelfristig können alle
Zahlungsverpflichtungen beglichen werden - eine (drohende)
Zahlungsunfähigkeit ist nicht zu erkennen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt,
soweit dieser dauerhaft war.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt,
soweit diese dauerhaft waren.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt,
soweit die Werterhöhung dauerhaft war.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von Euro 16.332,96.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Verpflichtungen Leasing u.Mietverträgen Euro
16.332,96
Verbindl. Bürgsch.,Wechsel-/Scheckbürg.
Euro 0,00
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus der Entwicklung des Anlagevermögens in der Anlage
zu entnehmen.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens in
der Anlage zu entnehmen.
Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Andreas Jagdmann
Angaben nach § 42 (3) GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von Euro 48.451,79.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
Euro 685,27.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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