B & D
Fotopark GmbH
Rödelsee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
69.216,00 |
73.478,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.041,00 |
32.303,00 |
| II.
Finanzanlagen |
41.175,00 |
41.175,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
58.063,39 |
35.217,57 |
| I.
Vorräte |
6.662,00 |
11.808,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.945,63 |
7.668,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.455,76 |
15.740,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
613,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.279,39 |
109.309,07 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.748,27 |
6.590,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
120.000,00 |
120.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
100.816,32 |
138.974,04 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.531,12 |
61.418,52 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.000,00 |
40.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.279,39 |
109.309,07 |
Anhang
der Firma
B & D Fotopark GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011
bis 31. Dezember 2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma B & D Fotopark GmbH
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.
1, 276,288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw.
§ 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind mit den Nominalwerten angesetzt.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
ungewissenen Verbindlichkeiten gebildet worden. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB
mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
In den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 31.578,10
Euro (VJ 5.122,57 Euro) enthalten.
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro
(VJ 5.024,15 Euro) enthalten.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1
Jahr betragen 17.355,99Euro (VJ 12.613,43 Euro) und mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen
29.803,34 Euro (VJ 40.147,06Euro).
Der Bilanzverlust zum 31.12.2011 in Höhe von
100.816,32 (VJ 138.974,04) enthält einen
Verlustvortrag in Höhe von 138.974,04 (VJ 145.906,14)
Euro.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung der Firma B & D
Fotopark GmbH durch die Geschäftsführer, Alf
Brünn und Michael Dehn.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der teilweisen Gewinnverwendung in der
Gesellschafterversammlung vom 19. September 2012
festgestellt.
Rödelsee, 19. September 2012
B & D Fotopark
GmbH
B & D Fotopark GmbH
-Geschäftsführer-
-Geschäftsführer-
Alf
Brünn
Michael Dehn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2012 festgestellt.
|