Amplifon
Bayern GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
313.392,96 |
443.226,85 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
32.504,76 |
64.404,80 |
| II.
Sachanlagen |
280.888,20 |
378.822,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.633.656,29 |
2.714.975,94 |
| I.
Vorräte |
145.099,83 |
178.274,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.482.041,93 |
2.528.245,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.514,53 |
8.455,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
585,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.947.049,25 |
3.158.787,79 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
103.468,90 |
103.468,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
47.600,29 |
47.600,29 |
| III.
Gewinnrücklagen |
22.772,87 |
22.772,87 |
| IV.
Gewinnvortrag |
3.095,74 |
3.095,74 |
| V.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
717.701,57 |
701.428,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.529.289,75 |
1.749.302,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
596.589,03 |
604.587,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.947.049,25 |
3.158.787,79 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Amplifon Bayern GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß § 288 HGB wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Mitzugehörigkeitsvermerke
Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im
Wesentlichen zugleich sonstige
Vermögensgenstände.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind zugleich Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
sind zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sowie im Wesentlichen zugleich sonstige
Verbindlichkeiten.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und im Jahr des
Zugangs zeitanteilig vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 150,00 wurden als Aufwand erfasst.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen
EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wird ein
jahresbezogener Sammelposten gebildet, der im Jahr der
Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst
wird.
Die Bewertung der unter den
Vorräten ausgewiesen Waren erfolgt mit den
Anschaffungskosten unter Anwendung des
Bewertungsvereinfachungsverfahrens der gleitenden
Durchschnittspreise nach § 240 Abs. 4 i.V.m.
§ 256 Satz 2 HGB und unter Berücksichtigung
des Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken, die
sich aus geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. In allen Fällen wurde
verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen
Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf
anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert
führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.
Es werden Wertberichtigungen aufgrund von
Marktgängigkeit auf unter den Vorräten
ausgewiesene Hörgerätebestände von nicht
bevorzugten Lieferanten vorgenommen. Bei Verkaufszahlen je
Artikel von 0 bis 1 ME wurden 75% und bei 2 bis 10 ME 50%
des Bestandswertes abgewertet.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten waren die Vorräte frei von
Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
unter Berücksichtigung individueller Risiken bewertet.
Das Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird mit Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände in fremder Währung
bestanden nicht. Die Pauschalwertberichtigung für
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt für
Einzelposten mit einer Fälligkeit von mehr als 90 bis
180 Tagen zu 20%, von 181 bis zu 365 Tagen zu 50% und mehr
als 356 Tagen zu 100%.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen
wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Rückstellung
für Verpflichtungen aus Nachbetreuung) sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung waren im
Geschäftsjahr nicht umzurechnen.
Für vorausbezahlte Reparaturpauschalen, mit
denen die Reparaturen von Hörgeräten über
einen mehrjährigen Zeitraum abgegolten werden, wird
ein
passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und
zeitanteilig entsprechend wieder aufgelöst.
3.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Die aus verschiedenen Unternehmenserwerben (Asset
Deals) bzw. Verschmelzungen resultierenden Geschäfts-
oder Firmenwerte werden aktiviert und über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren
abgeschrieben. Zu jedem Bilanzstichtag wird zusätzlich
geprüft, ob eine außerplanmäßige
Abschreibung notwendig wäre. Akquisitionen erfolgen
unter strategischen Gesichtspunkten, d.h. neben bereits
vorhandenen Kundenbeziehungen wird vor allem in das
Marktpotential, also zukünftige Kundenbeziehungen, und
darüber hinaus in den vorhandenen Mitarbeiterstamm
investiert. Die bereits vorhandenen Kundenbeziehungen sowie
der vorhandene Stamm an qualifizierten Mitarbeitern haben
nach unseren Erfahrungen eine durchschnittliche
Nutzungsdauer von 10 Jahren.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
3,89
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
2005 G von Prof. Klaus
Heubeck
|
|
Die bestehenden Rückdeckungsversicherungen
stellen keine Vermögensgegenstände i.S.d.
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
EUR 2.361.026,38 (Vorjahr: EUR 1.602.353,43)
4.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Craig Stevens
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ausgeübter Beruf:
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Diplom-Physiker,
Geschäftsführer der Amplifon Deutschland
GmbH
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Konzernzugehörigkeit
Mutterunternehmen der Gesellschaft, das zugleich den
Konzernabschluss für den größten und
kleinsten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft
einbezogen wird, aufstellt, ist die Amplifon S.p.A.,
Mailand/Italien. Dieser Abschluss kann unter
http://www.amplifon.com eingesehen werden und ist am
Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Gewinnabführungsvertrag
Zwischen der Amplifon Bayern GmbH und der Amplifon
München GmbH wurde am 24. August 2000 mit
Änderung vom 9. Dezember 2014 ein
Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser
Gewinnabführungsvertrag verpflichtet die Amplifon
Bayern GmbH, ihren gesamten handelsrechtlichen
Jahresüberschuss, vorbehaltlich der Bildung und
Auflösung etwaiger Gewinnrücklagen, der sich ohne
die Gewinnabführung ergeben würde, vermindert um
einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, an die
Amplifon München abzuführen.
München, 28. Februar 2017
gez. Craig Stevens
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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