Wittmann & Schuhmann GmbH

Am Kreuzweg 4, 86668 Karlshuld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 101559
Eingetragen
23.4.1998
Branche
Schornstein-, Feuerungs- und IndustrieofenbauGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
Zentralheizungs- und Lüftungsbau

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Schuhmann
seit 28.6.2012
Geschäftsführer
Frank Dr. Wittmann
seit 4.6.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Frank Wittmann
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Frank Wittmann
Karlshuld
15.600 €
60.00%
Karlshuld
10.400 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wittmann & Schuhmann GmbH

Karlshuld

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 1,00
II. Sachanlagen 312.703,00 276.054,00
312.704,00 276.054,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 152.400,00 303.400,00
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 365.652,16 295.695,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 253.492,06 333.918,76
771.544,22 933.013,93
Summe Aktiva 1.084.248,22 1.209.067,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 459.351,26 358.442,19
III. Bilanzgewinn 33.325,31 15.909,07
Summe Eigenkapital 518.676,57 400.351,26
B. Rückstellungen 177.594,12 154.433,40
C. Verbindlichkeiten 387.977,53 654.283,27
Summe Passiva 1.084.248,22 1.209.067,93

Anhang zum 31.12.2023

Allgemeine Angaben

Mit Beschluss vom 29.11.2024 wurde der Jahresabschluss festgestellt

Der Jahresabschluss der Wittmann und Schuhmann GmbH in 86668 Karlshuld auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Die Firma Wittmann und Schuhmann GmbH (kurz: Berichtsfirma), ist als Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.

Die Berichtsfirma ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen nach den §§ 264, 274a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht; ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Durchbrechungen der Darstellungsstetigkeit erfolgten nicht.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 HGB, während die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB un­ter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gegliedert wurde.

Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 17. März 1998 errich­tet. Sie wurde am 23. April 1998 im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt in der Abteilung B unter der Num­mer 101559 eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens ist der Zentralheizungs- und Lüftungsbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.

Das Stammkapital der Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 12.06.2012 erhöht von 25.564,59 Euro auf 26.000 Euro und ist voll einbezahlt.

Der Sitz der Gesellschaft ist 86668 Karlshuld.

Die Herren

Frank Wittmann, Heizungsbaumeister, Karlshuld und

Stefan Schuhmann, Heizungsbaumeister, Karlshuld

vertreten die Gesellschaft als Geschäftsführer einzeln.

Prokura wurde nicht erteilt.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Der Jahresabschluss enthält keine wesentlichen Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung zum Bilanzstichtag waren nicht erforderlich.

Die materiellen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Waren- und Materialvorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mussten Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.

Die Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Die in dieser Position enthaltenen Posten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Das steuerliche Ergebnis entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Differenz ist von untergeordneter Bedeutung. Vom Ausweis latenter Steuern wurde daher aus Vereinfachungsgründen und unter Anwendung des § 274a Nr. 4 abgesehen.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten waren nicht erforderlich.

 

Karlshuld, den 05.03.2025

Wittmann & Schuhmann GmbH

Frank Wittmann Stefan Schuhmann

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