AB Elektrotechnik GmbHLiquidiert

85256 Vierkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 83542
Vorher
Balatsos & Bikos Elektroanlagen GmbH
Eingetragen
3.2.1988
Branche
ElektroinstallationHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Durchführung von Elektroinstallationen.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Balatsos
seit 24.11.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AB Elektrotechnik GmbH

Vierkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 469,00 32.335,00
I. Sachanlagen 469,00 32.335,00
B. Umlaufvermögen 508.733,95 1.693.794,80
I. Vorräte 0,00 1.430.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 68.028,58 75.801,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 440.705,37 187.693,02
Bilanzsumme, Summe Aktiva 509.202,95 1.726.129,80

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 473.078,34 297.742,12
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 150.177,53 175.067,78
III. Jahresüberschuss 297.336,22 97.109,75
B. Rückstellungen 19.201,61 19.201,61
C. Verbindlichkeiten 16.923,00 1.409.186,07
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 16.923,00 1.309.120,07
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 100.066,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 509.202,95 1.726.129,80

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die Gesellschaft befindet sich seit 09.11.2015 in Liquidation.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungs - bzw.

Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte und halbf. Arbeiten erfolgte zum beizulegenden Wert.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr sowie das Vorjahr.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen für latente Steuern wurden nicht gebildet, da die Befreiungsvorschrift des § 274 a HGB in Anspruch genommen wird.

C. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Das gezeichnete Kapital von DM 50.000,00 (entspricht € 25.564,59)

wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB liegt keine Ausschüttungssperre vor.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden folgende Ausleihungen,

Forderungen und Verbindlichkeiten:

Verrechnungskonto Balatsos Andreas (Forderung) 13.999 €

E. Sonstige Angaben

Mitglieder der Geschäftsführung waren in 2016:

Herr Andreas Balatsos

Die Firma befindet sich mit Beschluß vom 9.11.2015 in Liquidation.

Der vorliegende Abschluß beinhaltet das Kalenderjahr 2016.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 13.999,22 EUR.

1.1.2015 - 31.12.2015

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 13.999,22 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Vierkirchen, den 28.05.2018

gez. Andreas Balatsos, Liquidator

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2018 festgestellt.

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