"E. Evenz
GmbH"
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.549,52 |
28.186,52 |
| I.
Sachanlagen |
17.345,00 |
27.982,00 |
| II.
Finanzanlagen |
204,52 |
204,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.211,86 |
24.084,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.488,16 |
12.727,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.723,70 |
11.357,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
423,00 |
830,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
194.743,40 |
208.206,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
250.927,78 |
261.307,82 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
233.771,03 |
242.051,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.463,04 |
8.280,09 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
194.743,40 |
208.206,44 |
| B.
Rückstellungen |
3.841,00 |
2.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
247.086,78 |
258.557,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
47.086,78 |
58.557,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
250.927,78 |
261.307,82 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft E.Evenz GmbH i.L. wurde mit
Gesellschafterbeschluss vom 20. März 2012
aufgelöst und befindet sich mit Wirkung zum 01. April
2012 in Liquidation.
Der Jahresabschluss 2011 wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des HGB in der Fassung vom 22.12.2011
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB beibehalten.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
HGB Gebrauch gemacht.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass in Folge
der in Vorjahren eingetretenen Verluste das Eigenkapital
der Evenz GmbH auch nach den im Jahresabschluss
berücksichtigten Stützungsmaßnahmen von
Gesellschaftern - insbesondere Gewährung von Darlehen
- in nennenswertem Umfang angegriffen ist. Die
Zuführung zusätzlichen Eigenkapitals ist um so
mehr erforderlich, als zukünftige
Jahresüberschüsse teilweise zur
Rückführung der vereinbarten
Stützungsmaßnahmen zu verwenden sind und damit
nicht zur Stärkung des Eigenkapitals zur
Verfügung stehen.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Im Berichtsjahr wurden trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung keine Abweichungen von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr vorgenommen.
Gemäß § 252 Abs.1 Nr.2 HGB erfolgte
im Berichtjahr die Bilanzaufstellung unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie im Vorjahr unverändert
angewandt:
1. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und um die planmäßige Abschreibung
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bemessen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Berichtsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Weitere außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
2. Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten
abzüglich Wertberichtigungen angesetzt. Aufgrund
mangelnder Risiken im Forderungsbestand wurden zum
Bilanzstichtag keine Wertberichtigung vorgenommen.
3. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen
und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
worden.
4. Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Gemäß § 274a HGB ist die Gesellschaft
von der Aufstellung eines Anlagespiegels befreit.
2. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten (€ 247.086,78) haben
insgesamt € 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.
IV.
Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 223.115,62. Darin sind Darlehen der
Gesellschafter in Höhe von € 200.000,00
enthalten. Die Darlehen wurden zur Stärkung der
Liquidität der Gesellschaft gewährt und besitzen
eigenkapitalersetzenden Charakter zur Abwendung der
bilanziellen Überschuldung.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
den Geschäftsführer
Herrn Frank Schnorrenberg, Kaufmann, 50859 Köln
geführt.
Mit Wirkung zum 01. April 2012 ist die
Vertretungsbefugnis des bisherigen
Geschäftsführers erloschen.
Zum Liquidator wurde mit Wirkung ab dem
01.April 2012
Herrn Frank Schnorrenberg, Kaufmann, 50859 Köln
berufen.
Unterschrift des Liquidators
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 200.000,00 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 224.522,35 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2012 festgestellt.
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