Sparkasse Fulda
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst Habermehl seit 8.9.2025 | Vorsitzender des Vorstands |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse FuldaFuldaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht gemäß § 289 HGB für das Geschäftsjahr 20231 RahmenbedingungenDie deutsche Volkswirtschaft trat im Jahr 2023 auf der Stelle. Das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag dem Statistischen Bundesamt zufolge um 0,1 Prozent niedriger als im Vorjahr. Das hohe Preisniveau auf allen Wirtschaftsstufen dämpfte die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstigere Finanzierungsbedingungen durch gestiegene Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Bau) sowie im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr, Gastbewerbe ging zurück. Zuwächse verzeichneten wie schon im Vorjahr die meisten Bereiche des Dienstleistungssektors. Auch das Baugewerbe kam auf ein - wenn auch bescheidenes - Plus. Die schwache Konjunktur ging nicht spurlos am Arbeitsmarkt vorbei. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind 2023 jahresdurchschnittlich merklich gestiegen. Die von der Bundesagentur für Arbeit ermittelte Arbeitslosenquote erhöhte sich im Jahresdurchschnitt um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg ein weiteres Mal an und lag bei durchschnittlich etwa 45,9 Millionen, dem höchsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990. Für die Verbraucher in Deutschland erhöhten sich die Preise im Jahresdurchschnitt um 5,9 Prozent. Die Jahresteuerungsrate blieb damit unter dem historischen Höchststand des Vorjahrs (7,9 Prozent). Die Europäische Zentralbank (EZB) hielt an ihrem restriktiven geldpolitischen Kurs fest und setzte die Leitzinsen im Jahresverlauf in sechs weiteren Schritten von 2,50 Prozent auf 4,50 Prozent deutlich herauf. Die Renditen am Geldmarkt folgten dieser Entwicklung und erreichten zum Jahresende ein Niveau von annähernd 4 Prozent. Am Rentenmarkt kam es zu einer gegenläufigen Bewegung und einem Rückgang des mittel- und langfristigen Zinsniveaus. Die daraus resultierende inverse Zinsstruktur hatte sich bis zum Bilanzstichtag noch nicht zurückgebildet. Die Aktienmärkte präsentierten sich nach dem schwierigen Vorjahr in sehr robuster Verfassung. Der Leitindex des deutschen Aktienmarkts (DAX) schloss das Jahr 2023 mit einem Plus von mehr als 20 Prozent ab. Dazu trugen vor allem Kursanstiege im vierten Quartal bei; viele Marktteilnehmer setzten auf das Szenario wieder sinkender Leitzinsen und damit günstigerer Finanzierungsbedingungen für Unternehmen. Die regionale Wirtschaft spiegelte zum Ende des Berichtsjahrs im Rahmen der Konjunkturumfrage der örtlichen Industrie- und Handelskammer eine eher gedrückte Stimmung. Der IHK-Geschäftsklimaindex, der Einschätzungen der gegenwärtigen und der erwarteten Geschäftslage zusammenführt, bewegte sich auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Nennenswerte Risiken sahen die Betriebe vor allem in den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und in einem Mangel an Fach- und Arbeitskräften. Auch das Handwerk berichtete von konjunkturellen Bremsspuren, obwohl hohe Auftragsbestände aus den Vorjahren die Geschäftsentwicklung in vielen Bereichen noch stützten. Einen negativen Trend vermeldete dabei Insbesondere das Bauhauptgewerbe. Die von der örtlichen Agentur für Arbeit ermittelte Arbeitslosenquote - bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen - lag im Jahresdurchschnitt bei 3,3 Prozent (Vorjahr: 2,9 Prozent). Das war wiederum der niedrigste Wert aller hessischen Landkreise. Die Wettbewerbssituation im Geschäftsgebiet unseres Hauses hat sich im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert. Neben der Sparkasse bieten zahlreiche Geschäftsbanken und mehrere genossenschaftliche Institute ihre Finanzdienstleistungen in Stadt und Landkreis Fulda an. Vor dem Hintergrund der Zinssteigerungen am Geld- und Kapitalmarkt intensivierte sich der Wettbewerb im Einlagengeschäft merklich. Im Kreditgeschäft blieben vor allem gute Bonitäten hart umworben, zumal die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen nach dem Einbruch zur Mitte des Vorjahrs auf niedrigem Niveau verharrte. Die Stabilität unseres Hauses und die Fähigkeit, Risiken zu tragen, waren im Berichtsjahr unverändert gegeben. Beides versetzt uns in die Lage, unseren satzungsgemäßen öffentlichen Auftrag jederzeit zu erfüllen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Kreditversorgung der heimischen Unternehmen und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Vorsorge und der Vermögensbildung. Unsere Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger sind der Landkreis Fulda und die Stadt Fulda. Darüber hinaus ist die Sparkasse Teil der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen; diese umfasst 48 Sparkassen, die Landesbank Hessen-Thüringen mit der Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, Anteile an der SV Sparkassen-Versicherung Holding AG sowie weitere Gesellschaften. Die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen agiert auf der Basis eines gemeinsam vereinbarten Verbundstatuts. Sie versteht sich als geschlossen handelnde und auftretende Organisation mit weiterhin regional eigenständig verantwortlichen Partnerunternehmen. Der Verbund drückt sich insbesondere in gemeinsam formulierten Geschäftszielen, in einem institutsübergreifenden Risikomonitoring, einer gemeinsamen Verbundrechenschaftslegung sowie in der Dotierung des regionalen Sparkassenstützungsfonds und des regionalen Reservefonds aus. Darüber hinaus ist unsere Sparkasse dem bundesweiten Institutssicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Es verknüpft elf regionale Sparkassenstützungsfonds und die Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen miteinander. Eine risikoorientierte Beitragsbemessung und ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sorgen dafür, bei Problemen einzelner Institute der Sparkassen-Finanzgruppe rechtzeitig gegensteuern und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Das Sicherungssystem ist zudem als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt. Somit hat ein Kunde der Sparkasse im Entschädigungsfall gegen das Sicherungssystem einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro, in Sonderfällen auch bis zu 500.000 Euro. Im Sinne des Aufsichtsrechts gehört die Sparkasse zu den "weniger bedeutenden" bzw. "kleinen und nicht-komplexen" Instituten. Sie wird nicht direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt, sondern von den nationalen Aufsichtsbehörden, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. 2 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennzahlen stellen unsere in der Geschäfts- und Risikostrategie bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren dar; sie gehen auch in die mittelfristige Unternehmensplanung ein:
* ohne Veränderungen der Reserven
gemäß 340 f HGB
Ihre quantitativen strategischen Ergebnisziele hat die Sparkasse im Berichtsjahr überwiegend erreicht. Aufwand-Ertrag-Relation, Provisionsergebnis, Bewertungsergebnis, Konditionsbeitrag aus dem Kundengeschäft und das Wachstum unserer wirtschaftlichen Eigenmittel entwickelten sich planmäßig bzw. besser als geplant oder prognostiziert; beim Sachaufwand verfehlten wir unser Ziel nur knapp. Lediglich der Personalaufwand lag merklich über dem von uns angestrebten Wert, was allerdings im Wesentlichen auf die gegenüber der Planung reduzierte DBS zurückzuführen ist. Im Bereich der strategischen Volumens- und Wachstumsziele blieben wir im gewerblichen Kreditgeschäft, bei den privaten Immobilienfinanzierungen und bei sonstigen Verbraucherkrediten hinter den Planzahlen zurück. Dagegen konnten wir den Nettoabsatz von Wertpapieren deutlich über den erwarteten Wert steigern. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere Ausführungen in den Abschnitten 3 zu den Grundzügen der Geschäftsentwicklung und 6 zur Ertragslage. 3 Grundzüge der GeschäftsentwicklungDie Bilanzsumme ist per 31. Dezember 2023 um 184 Mio EUR auf 4.068 Mio EUR zurückgegangen; das Geschäftsvolumen belief sich zum Bilanzstichtag auf 4.218 Mio EUR. Der Rückgang der Bilanzsumme resultierte in erster Linie aus gesunkenen Kundeneinlagen, geringeren Forderungen an Kreditinstitute sowie einem teilweisen Bestandsabbau bei den eigenen Wertpapieren.
Vorgänge von besonderer Bedeutung für Geschäftsentwicklung, Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage nach dem Bilanzstichtag hat es nicht gegeben. 3.1 Einlagen- und Wertpapiergeschäft mit KundenWährend sich die Kundeneinlagen (ohne verbriefte Verbindlichkeiten) der hessischen Sparkassen im Berichtsjahr leicht nach oben entwickelten (durchschnittlicher Anstieg: + 0,4 %), gingen sie bei unserer Sparkasse im Berichtsjahr um 5,7 Prozent auf 3.230 Mio EUR zurück. Bei der Planung für das Jahr 2023 hatten wir ein Wachstum von 1,0 Prozent angesetzt. Nach wie vor refinanzieren wir uns weit überwiegend aus Kundeneinlagen. Die Kapitalaufnahme bei Kreditinstituten ist im Verhältnis dazu von untergeordneter Bedeutung. Innerhalb des Einlagenbestands kam es zu merklichen Verschiebungen. So reduzierten sich die Spareinlagen um 72 Mio EUR und die täglich fälligen Einlagen (Girokonten, Konten S-Aktivsparen) um 459 Mio EUR. Gleichzeitig erhöhte sich die Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Termingelder, Sparkassenbriefe) um 337 Mio EUR. Der größte Teil des Einlagenabflusses entfiel auf Privatpersonen (157 Mio EUR). Auch die Guthaben von Unternehmen und öffentlichen Haushalten verminderten sich um 11 Mio EUR bzw. 32 Mio EUR. Sonstige Kunden erhöhten ihre Guthaben in unserem Haus um insgesamt 5 Mio EUR. Im Wertpapierkundengeschäft bewegte sich der Bruttoumsatz mit 530 Mio EUR leicht über Vorjahresniveau (526 Mio EUR). Dabei waren die Aktienumsätze der Kunden (Käufe und Verkäufe) nochmals rückläufig, während vor allem die Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere aufgrund der attraktiveren Renditen deutlich anstiegen. Per saldo stockten die Kunden ihre Wertpapierbestände weiter auf. Käufen von 326 Mio EUR standen Verkäufe und Fälligkeiten in Höhe von 203 Mio EUR gegenüber. Der Nettozufluss erhöhte sich somit deutlich von 116 Mio EUR auf 123 Mio EUR. Hinzu kam das an die Frankfurter Bankgesellschaft AG vermittelte Wertpapiergeschäft in Höhe von netto 19 Mio EUR. Angestrebt hatten wir einen Zuwachs von 85 Mio EUR. Der Kurswert aller in den Kundendepots gehaltenen Papiere erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 1.241 Mio EUR (+ 18,8 Prozent). In der Gesamtschau blieb das für Kunden betreute Geldvermögen (Einlagen und Wertpapiere) mit 4.471 Mio EUR nahezu unverändert. Das "Sparkassen-Finanzkonzept" und die Zuordnung vieler Kunden zu einem festen persönlichen Ansprechpartner sind weiterhin zentrale Instrumente, um Marktanteile und Ertragskraft im Einlagen-, Wertpapier- und Verbundgeschäft zu stabilisieren bzw. zu steigern und Kunden langfristig an die Sparkasse zu binden. Unseren Geldanlage-Beratungsprozess bieten wir vor dem Hintergrund der Erfahrung an, dass nur ein gut strukturiertes Vermögen die Anlegerwünsche nach Sicherheit, Liquidität und Rendite langfristig auszubalancieren vermag. Die rechtliche Situation bei der Zinsanpassung von langfristigen Prämiensparverträgen war zum Bilanzstichtag immer noch nicht endgültig geklärt. Vertreter der Verbraucherschutzverbände haben einen von Oberlandesgerichten derzeit favorisierten Referenzzinssatz nochmals vom BGH überprüfen lassen. Nach der Entscheidung vom 9. Juli 2024 hat der BGH die Revision zurückgewiesen und den angewandten Zinssatz bestätigt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Über die handelsrechtliche Behandlung der Auswirkungen des anhängigen Verfahrens zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen informieren wir ebenfalls im Anhang als Teil des Jahresabschlusses. 3.2 VerbundgeschäftDie Vermittlung von Geschäften an Kooperationspartner aus der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelte sich unterschiedlich. Das Bruttoneugeschäft beim Bausparen ging von 63 Mio EUR auf 51 Mio EUR zurück. Dagegen verbesserte sich die Vermittlung von Lebensversicherungen deutlich von 25 Mio EUR auf 39 Mio EUR und erreichte damit fast unseren Planwert. Ein Anteil von ca. 49 Prozent des vermittelten Volumens (19 Mio EUR) resultierte aus der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer-Kunden. Die kontinuierliche und zuverlässige Betreuung der Filialen und der Kompetenzcenter durch die Versicherungsspezialisten der Tochtergesellschaft Sparkasse Fulda Immobilien & Versicherung GmbH umfasst auch die Anbahnung von Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherungen. Mit einem in Jahresbeiträgen gemessenen Neugeschäft von 377 TEUR blieben wir leicht unter dem Ergebnis des Vorjahrs (404 TEUR). Die im Versicherung^- und Bauspargeschäft investierten Kundengelder schlagen sich zwar nicht in der Bilanz nieder. Über Provisionserträge tragen sie aber dazu bei, die Ertragskraft zu verbessern und den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken. Aus der Vermittlung von Immobilien über unsere Tochtergesellschaft Sparkasse Fulda Immobilien & Versicherung GmbH erzielte die Sparkasse im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 762 TEUR (Vorjahr: 1.091 TEUR). 3.3 Kredite und LeasingZu den wesentlichen Entwicklungen des Kreditgeschäfts gehörte im Berichtsjahr ein merklich gedämpftes Neugeschäft im gewerblichen und im privaten Segment. Insbesondere die Nachfrage nach Finanzierungsmitteln für den Bau oder Kauf privater Wohnimmobilien bewegte sich - gemessen an den Vorjahren - auf niedrigem Niveau. Insgesamt bewegten sich die um die Risikovorsorge bereinigten Forderungen an Kunden (inkl. Avale) mit 2.269 Mio EUR nur geringfügig über dem Vorjahresvolumen (+ 0,1 Prozent). Die Darlehenszusagen - ein Abbild des Neugeschäfts - lagen mit 346 Mio EUR deutlich unter dem Niveau des Jahres 2022 (490 Mio EUR). Die von der Sparkasse eingeräumten Kontokorrentkredite nahmen die Kunden am Bilanzstichtag um 6 Mio EUR höher in Anspruch. Bei den eigenen Darlehen verzeichneten wir ein Bestandsplus von 71 Mio EUR; sie machen mit 1.873 Mio EUR weiterhin mehr als 80 Prozent unserer Kundenforderungen (ohne Avale) aus. Das Volumen der öffentlich geförderten Weiterleitungsdarlehen ging um 25 Mio EUR auf 184 Mio EUR zurück. Die als Kundenforderungen bilanzierten Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen verminderten sich leicht von 50 Mio EUR auf 49 Mio EUR. Der größte Anteil unserer Forderungen an Kunden (ohne Avale und Schuldscheindarlehen) entfiel mit 55 Prozent auf das gewerbliche Kreditgeschäft. Die Kredite an Privatkunden summierten sich am Bilanzstichtag auf 42 Prozent; die übrigen Kundenforderungen waren fast ausschließlich an öffentliche Haushalte ausgereichte Mittel. Insgesamt hat das gewerbliche Kreditgeschäft bei unserem Institut weiterhin ein im Vergleich zu den anderen Sparkassen in Hessen überdurchschnittlich hohes Gewicht. Die Verteilung auf zahlreiche verschiedene Wirtschaftszweige spiegelt die ausgewogene Struktur unseres Geschäftsgebiets wider. Die größten Einzelanteile am gewerblichen Kundenkreditvolumen hatten zum Bilanzstichtag Unternehmen aus dem Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen (29,8 Prozent), das Verarbeitende Gewerbe (13,7 Prozent), das Baugewerbe (8,1 Prozent) sowie Unternehmen aus dem Bereich Beratung, Planung, Sicherheit (7,8 Prozent). Alle übrigen Wirtschaftszweige haben kleinere Strukturanteile. Wie die Wirtschaftsregion Fulda insgesamt ist auch das Kreditportfolio der Sparkasse über die einzelnen Branchen diversifiziert. Die Darlehenszusagen an unsere gewerblichen Kunden verminderten sich von 293 Mio EUR auf 241 Mio EUR. Gleichwohl stiegen die Ausleihungen insgesamt (inkl. Weiterleitungsdarlehen, ohne Schuldscheindarlehen) nochmals um etwa 13 Mio EUR (+ 1,1 Prozent; + 1,8 Prozent unter Einbezug sonstiger Kreditnehmer) an. In unserer im Frühjahr aktualisierten Geschäftsplanung hatten wir für das Jahr 2023 für das gewerbliche Kreditgeschäft - bezogen auf das gesamte Kreditvolumen - ein Wachstum von 2,0 Prozent angestrebt. Der Bestand der Darlehen an Privatkunden vergrößerte sich zwar um weitere 27 Mio EUR auf 852 Mio EUR. Das mit der Finanzierung von Wohnungsbauvorhaben verbundene Darlehensneugeschäft entwickelte sich mit 118 Mio EUR allerdings sehr verhalten (Vorjahr: 241 Mio EUR). Die lahmende Baukonjunktur ließ es nicht zu, das strategische Ziel von 225 Mio EUR (inkl. gewerbliche Investoren) auch nur annähernd zu erreichen. Auch das Neugeschäft bei Konsumenten- und Autokrediten blieb vor allem wegen des weiterhin zurückhaltenden Ausgabeverhaltens der privaten Haushalte mit 21 Mio EUR hinter dem Planwert von 28 Mio EUR zurück. Einen großen Teil der Verbraucherfinanzierungen vermitteln wir an die S-Kreditpartner GmbH. Diese Kooperation ermöglicht schnelle Entscheidungen und effiziente Prozesse. Die Darlehen an öffentliche Haushalte erhöhten sich auf 65 Mio EUR (Vorjahr: 55 Mio EUR), bewegten sich aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die Vermittlung von Leasingverträgen mit unseren Kooperationspartnern der Deutschen Leasing-Gruppe ergänzt die Palette unserer Finanzierungsangebote. Die Sparkasse vermittelte im Berichtsjahr 75 Neuverträge (Vorjahr: 65) mit einem Volumen von 12 Mio EUR. 3.4 Eigenanlagen und Forderungen an KreditinstituteDie Sparkasse hat die grundsätzliche strategische Ausrichtung der letzten Jahre auch im Berichtsjahr beibehalten. Bei der Direktanlage investierte sie überwiegend in deutsche Pfandbriefe sowie deutsche öffentliche Anleihen, darüber hinaus in ungedeckte Bankschuldverschreibungen von Emittenten der Sparkassen-Finanzgruppe. Reduziert haben wir dagegen das Volumen der Spezial- und Publikumsfonds. Grundsätzlich favorisierte die Sparkasse bei ihren Investitionsentscheidungen mittlere Laufzeiten. Das Volumen der in Wertpapieren gehaltenen Eigenanlagen lag am Jahresende mit 1.118 Mio EUR um 33 Mio EUR unter dem Vorjahresniveau. Sie teilten sich folgendermaßen auf: 18 Prozent Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten, 40 Prozent Anleihen von Kreditinstituten, 7 Prozent festverzinsliche Papiere sonstiger Emittenten, 34 Prozent Spezialfonds und 1 Prozent Publikumsfonds. Ausfälle hatten wir in unserem Wertpapierportfolio nicht zu verzeichnen. Abschreibungen auf niedrigere Jahresendkurse waren nur in begrenztem Umfang erforderlich. Die Kursreserven waren Ende 2023 höher als zu Jahresbeginn. Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich zum Bilanzstichtag auf 766 Mio EUR (31. Dezember 2022: 937 Mio EUR). Der Schwerpunkt der Anlagen lag mit 473 Mio EUR bei Schuldscheinen und Namensschuldverschreibungen. Bei der Deutschen Bundesbank unterhielten wir Ende 2023 Guthaben in Höhe von 82 Mio EUR. 3.5 Refinanzierung bei KreditinstitutenDie Refinanzierung bei Kreditinstituten blieb mit 208 Mio EUR leicht unter Vorjahresniveau. Den größten Anteil an diesem Volumen haben Weiterleitungsmittel im Rahmen öffentlicher Förderprogramme, die wir an unsere Kunden als Darlehen weiterreichen. 4 VermögenslageVermögensgegenstände und Verbindlichkeiten hat die Sparkasse nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute (Rech-KredV) bewertet. Durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen haben wir den erkennbaren Risiken in unserem Kreditgeschäft angemessen Rechnung getragen. Für latente Kreditrisiken bestehen Pauschalwertberichtigungen. Auflösungen wurden vorgenommen, soweit Gründe für Wertberichtigungen offensichtlich nicht mehr bestanden. Über die handelsrechtliche Behandlung informieren wir ebenfalls im Anhang des Jahresabschlusses. Die in Wertpapieren gehaltenen Eigenanlagen der Liquiditätsreserve haben wir zum strengen Niederstwert mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Kurswerten am Bilanzstichtag bewertet, die Wertpapiere des Anlagevermögens teilweise zum gemilderten Niederstwert. Abschreibungen waren nur in begrenztem Umfang erforderlich. Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die vermiedenen Niederstwertabschreibungen auf 10,2 Mio EUR (31. Dezember 2022: 23,5 Mio EUR). Zum Bilanzstichtag hatte die Sparkasse ein Kernkapital von 532 Mio EUR. Davon entfielen 282 Mio EUR auf die Sicherheitsrücklage und 250 Mio EUR auf den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Daneben standen uns 9 Mio EUR als Ergänzungskapital zur Verfügung. Aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2022 haben wir 1,5 Mio EUR unserer Sicherheitsrücklage zugeführt. Ihre Eigenmittelausstattung berechnet die Sparkasse nach den EU-weit harmonisierten Solvabilitätsvorschriften der Capital Requirements Regulation (CRR). Die zum Bilanzstichtag ermittelte Gesamtkapitalquote, das Verhältnis der Eigenmittel zur Summe der gesamten Risikopositionen nach der CRR, stieg von 22,2 Prozent auf 23,3 Prozent. Sie lag somit über dem Planwert von 20,4 Prozent, über dem Durchschnitt der hessischen Sparkassen und auch deutlich über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen zum Bilanzstichtag. Letztere betrugen einschließlich verschiedener Aufschläge (u. a. SREP-Kapitalzuschlag, Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Kapitalpuffer, Eigenmittelzielkennziffer) bei 13,4 Prozent der relevanten Risikopositionen. Die Sparkasse stellt ihre komfortable Eigenkapitalposition fast ausschließlich mit Kernkapital dar. Bei den zu unterlegenden Risiken erfordern das Adressenrisiko und das operationelle Risiko derzeit die höchste Eigenmittelunterlegung. Das Adressenrisiko wird nach dem Kreditrisiko-Standardansatz und das operationelle Risiko nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Die Eigenmittelanforderungen werden sich weiterhin sukzessive erhöhen. Den Ergebnissen unseres Kapitalplanungsprozesses zufolge wird sich die Sparkasse gleichwohl auch künftig über den aufsichtsrechtlich vorgegebenen Mindestanforderungen bewegen. 5 FinanzlageAuch bei der Steuerung ihrer Liquidität muss die Sparkasse aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen beachten. Die EU-weit geltende Liquiditätsdeckungskennziffer (LCR) zielt darauf ab, einer Stresssituation standzuhalten: Jedes Kreditinstitut muss einen ausreichenden Bestand an lastenfreien, erstklassigen liquiden Aktiva halten, um den Liquiditätsbedarf auch unter äußerst ungünstigen Umständen für mindestens 30 Kalendertage decken zu können. Die Sparkasse bewegte sich jeweils am Monatsultimo mit Werten zwischen 132 Prozent und 181 Prozent wie erwartet deutlich über der aufsichtsrechtlichen Untergrenze von 100 Prozent. Zu weiteren aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Survival Period und NSFR) verweisen wir auf Abschnitt 9.5. Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit unseres Hauses sichern auch ergänzende Verabredungen mit verschiedenen Landesbanken des Sparkassenverbunds über die gegebenenfalls kurzfristige Bereitstellung von Liquidität. 6 ErtragslageDie nachfolgende Tabelle leitet von der handelsrechtlichen Betrachtung der Gewinn- und Verlustrechnung zur betriebswirtschaftlichen Darstellung im Betriebsvergleich der Sparkassen-Finanzgruppe über.
Anmerkung: Aus rechnerischen Gründen können in der Tabelle Rundungsdifferenzen auftreten. Der Betriebsvergleich stellt den Erfolg der Sparkasse nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) des Geschäftsjahrs dar. Periodenfremde und außergewöhnliche Posten werden dabei nach einheitlichen Regeln dem neutralen Ergebnis zugerechnet.
Anmerkung: Aus rechnerischen Gründen können in der Tabelle Rundungsdifferenzen auftreten. Das Betriebsergebnis vor Bewertung (operatives Ergebnis) stieg um 15,3 Mio EUR auf 45,1 Mio EUR. Es lag damit um 7,5 Mio EUR über dem prognostizierten Ergebnis. Die Aufwand-Ertrag-Relation ging im Jahr 2023 auf 56,2 Prozent zurück und bewegte sich damit leicht unter dem Durchschnittswert der hessischen Sparkassen. Sie setzt den Personal- und Sachaufwand in das Verhältnis zur Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Saldo aus sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen und ist damit eine Kennzahl für die Effizienz des operativen Geschäfts. Der Zinsüberschuss als wichtigste Ertragsquelle der Sparkasse verbesserte sich stärker als erwartet um 16,1 Mio EUR auf 75,5 Mio EUR (1,83 Prozent der DBS). Insbesondere das kurzfristige Zinsniveau lag höher als wir zu Beginn des Geschäftsjahrs angenommen hatte. Dadurch erzielten wir aus kurzfristigen Geldanlagen und aus Zinsderivaten Erträge, die über unseren Planungen lagen. Die laufenden Erträge aus Fondsvermögen und Beteiligungen gingen von 16,3 Mio EUR auf 15,3 Mio EUR zurück, insbesondere weil wir den Bestand der von uns gehaltenen Publikumsfonds deutlich reduzierten. Der Provisionsüberschuss stieg von 24,9 Mio EUR auf 26,6 Mio EUR. Auch das lag über dem zu Jahresbeginn prognostizierten Wert. Die Erträge ausbauen konnten wir insbesondere im Giroverkehr und im Wertpapiergeschäft. Vor allem die aus dem Tarifabschluss im April 2023 resultierenden tariflichen Vereinbarungen erhöhten den Personalaufwand um 2,5 Mio EUR auf 39,4 Mio EUR. Damit lagen wir um 0,3 Mio EUR über dem Planansatz. Den Sachaufwand konnten wir entgegen unseren Erwartungen mit 18,5 Mio EUR nahezu konstant halten. Auch im Geschäftsjahr 2023 haben wir Bewertungsmaßnahmen im Kreditgeschäft mit Aufwendungen und Erträgen aus eigenen Wertpapieren saldiert ausgewiesen. Insgesamt ergab sich unter Berücksichtigung der Dotierung von Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB ein Nettoaufwand von 24,3 Mio EUR (Vorjahr: 34,8 Mio EUR). Im Kreditgeschäft erwies sich die Bewertungssituation weiterhin als stabil. Die Sparkasse mit einem Nettoaufwand von 7,0 Mio EUR gerechnet; per saldo ergab sich im Berichtsjahr ein Nettoertrag von 0,9 Mio EUR. Im Bestand der eigenen Wertpapiere standen Abschreibungen und realisierten Kursverlusten zugleich Zuschreibungen und realisierte Kursgewinne gegenüber. Insgesamt führte das zu einem Nettoertrag von 4,8 Mio EUR. In die Jahresplanung hatten wir einen Bewertungsaufwand von 3,6 Mio EUR eingestellt. Nachdem wir im Vorjahr noch einen Fehlbetrag in Höhe von 5,0 Mio EUR verzeichnen mussten, lag das betriebswirtschaftlich ermittelte Betriebsergebnis nach Bewertung im Berichtsjahr bei 20,8 Mio EUR. U. a. außerordentliche Zinsaufwendungen für vorzeitig beendete Prämiensparverträge flossen in das neutrale Ergebnis ein; es belastete die Erfolgsrechnung mit 0,7 Mio EUR. Somit ergab sich ein Anstieg des Ergebnisses vor Steuern von 0,9 Mio EUR auf 20,1 Mio EUR. Nach Abzug des Steueraufwands von 4,0 Mio EUR und einer Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gemäß § 340g HGB in Höhe von 4,6 Mio EUR belief sich der Jahresüberschuss auf 11,6 Mio EUR. Die Sicherheitsrücklage haben wir daraus im Rahmen einer Vorwegzuführung mit 8,5 Mio EUR gestärkt. Es verblieb ein Bilanzgewinn von 3,1 Mio EUR. Die aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte Eigenkapitalrentabilität lag bei 3,81 Prozent (Vorjahr: 0,18 Prozent); sie entspricht der Summe aus dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit und der Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken" im Verhältnis zur Summe aus Sicherheitsrücklage (ohne Bilanzgewinn) und "Fonds für allgemeine Bankrisiken" zu Beginn des Geschäftsjahrs. Das Ergebnis des Berichtsjahrs bewerten wir als zufriedenstellend. Vor allem der nochmals gestiegene Zinsüberschuss verbesserte die Ertragslage. Anders als im Vorjahr waren beträchtliche vorübergehende Wertkorrekturen bei den eigenen Wertpapieren nicht mehr erforderlich. So konnte unsere Sparkasse für alle erkennbaren Risiken ausreichend Vorsorge treffen und die Eigenmittelausstattung wieder stärken, um insbesondere Risiken aus den Bewertungsergebnissen langfristig abzufedern. 7 Gesamtbeurteilung der GeschäftsentwicklungIn einem weiterhin labilen gesamtwirtschaftlichen Umfeld verzeichnete unsere Sparkasse im Jahr 2023 eine insgesamt zufriedenstellende Geschäftsentwicklung. Das betreute Geldvermögen unserer Kunden entwickelte sich stabil. Im Kreditgeschäft hinterließ die konjunkturelle Entwicklung einige Bremsspuren. Hingegen konnten wir den Überschuss des operativen Geschäfts im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme deutlich steigern. Das versetzte uns in die Lage, angemessen Risikovorsorge zu treffen und die Eigenkapitalbasis weiter zu stärken. Insgesamt zufriedenstellend entwickelten sich auch unsere bedeutsamsten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren (vgl. Abschnitt 2). 8 Sonstige Leistungsindikatoren8.1 Personal, Aus- und WeiterbildungIm Jahresdurchschnitt 2023 beschäftigten wir 631 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Haus, darunter 302 Teilzeitkräfte und 32 Auszubildende. Am 1. August 2023 begannen 18 junge Menschen eine Berufsausbildung bei unserer Sparkasse, zwei davon ein Duales Studium. Nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung hat die Sparkasse im Januar 2024 allen jungen Bankkaufleuten ein Arbeitsverhältnis angeboten. 64 Prozent unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Frauen. Die Gruppe derjenigen, die 50 Jahre und älter sind, stellt mit 47 Prozent den größten Anteil des aktiv beschäftigten Personals, gefolgt von der Gruppe der 30- bis unter 50-Jährigen (40 Prozent) und der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jünger als 30 Jahre sind (13 Prozent). In den kommenden drei Jahren werden 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Altersteilzeit ausscheiden und in den Ruhestand gehen; dies resultiert im Wesentlichen aus Vereinbarungen in den Vorjahren, die die Sparkasse Betriebsangehörigen der Geburtsjahrgänge Juni 1960 und älter angeboten hatte. Weitere 25 Beschäftigte werden innerhalb der nächsten drei Jahre in die Freizeitphase der Altersteilzeit wechseln. Grundsätzlich passt die Sparkasse die Personalkapazitäten bedarfsorientiert durch interne Nachbesetzungen oder Rekrutierungen am externen Arbeitsmarkt an. Darüber hinaus kompensiert sie Personalbedarf auch durch effizientere Prozesse. Das Vergütungssystem der Sparkasse darf weder dem Vorstand noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anreize geben, unverhältnismäßig hohe Risikopositionen einzugehen. Die Risikoanalyse der Sparkasse ergab keine Hinweise auf solche Anreize. Die Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung wurden von uns beachtet. Von den Vorstandsmitgliedern abgesehen zahlt die Sparkasse die Mitarbeitergehälter auf Basis des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD-S). Bei der Betreuung der Kunden und der Übernahme neuer Aufgabengebiete erwartet die Sparkasse von ihren Beschäftigten ausgeprägte Veränderungsbereitschaft. Umgekehrt bietet sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, die Arbeitszeiten im Rahmen der geschäftlichen Notwendigkeiten flexibel zu gestalten. Damit kommen wir insbesondere den Wünschen von Müttern und Vätern jüngerer Kinder entgegen. Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um pflegebedürftige Eltern kümmern. Die demografische Entwicklung, die erhöhten aufsichtsrechtlichen Anforderungen und die fortschreitende Digitalisierung des Bankgeschäfts werden das Marktumfeld und den Sparkassenalltag in den nächsten Jahren weiter erheblich verändern. Insgesamt rechnen wir mit einem weiter zurückgehenden Personalbedarf bei qualitativ allerdings steigenden Anforderungen. Im Rahmen der Personal entwicklung bereitet die Sparkasse ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf durch zielgruppengerechte Fortbildung und Höherqualifizierung vor. Dabei nutzt sie vor allem die Angebote der Sparkassenakademie Hessen-Thüringen und der S-Management Akademie. 30 Prozent unserer bankspezifisch Beschäftigten sind Sparkassenbetriebswirte oder haben einen Hochschulabschluss, weitere 47 Prozent sind Bank- oder Sparkassenfachwirte. Über die bloße Vermittlung von Fachwissen hinaus ist es uns sehr wichtig, Kundenorientierung sowie Sozial-, Methoden- und Führungskompetenz weiter zu stärken. Ihre Führungskräfte begleitet die Sparkasse mit situations- und anlassbezogenen Weiterentwicklungsmaßnahmen. Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten die Chance, ihren Einblick in neue Herausforderungen des Sparkassengeschäfts über Projektarbeit zu vertiefen. Leistungsstarke junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren nach dem Ende der Ausbildung von potenzialorientierten Entwicklungsangeboten. Mobiles Arbeiten hat sich im Berichtsjahr weiter etabliert. Soweit betriebliche Erfordernisse nicht entgegenstehen, bietet die Sparkasse vielen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mittlerweile dauerhaft an, einen Teil ihrer Arbeitszeit außerhalb der Sparkasse darzustellen. 8.2 Strukturen und ProzesseDie Bereitschaft unserer Kundinnen und Kunden, Bankdienstleistungen vermehrt digital zu nutzen, war ungebrochen. Vor allem der Anteil kontaktloser Kartenzahlungen im Handel erhöhte sich im Jahresverlauf weiter von 83 Prozent auf 87 Prozent. Auch das mobile Bezahlen mit dem Smartphone (u. a. Apple Pay) fand bei den Kundinnen und Kunden weiter zunehmende Akzeptanz. Die Zahl der Barabhebungen an den Geldautomaten unserer Sparkasse bewegte sich mit 2,1 Millionen Posten auf Vorjahresniveau. Im Privatkundengeschäft waren Ende 2023 74 Prozent aller Girokonten für das Online-Banking freigeschaltet (Vorjahr: 72 Prozent, auswertungsbedingt angepasst). Gefragt blieb Online-Banking mit Smartphone oder Tablet. Am Jahresende gab es etwa 44.000 Kunden (Vorjahr 38.000), die die Sparkassen-App auf einem mobilen Endgerät aktiv nutzten. Die Zahl der Konten, bei denen die Kunden die Kontoauszüge nur noch elektronisch abrufen, erhöhte sich auf 100.000 (Vorjahr: 87.000, auswertungsbedingt angepasst). Von kleineren Anpassungen des SB-Angebots abgesehen, blieb die Filialinfrastruktur im Berichtsjahr unverändert. Die Sparkasse unterhielt wie schon im Vorjahr 30 personenbediente Filialen (inkl. Hauptstelle S-Finanzmarkt in Fulda). Hinzu kamen sieben Standorte mit reinem SB-Service. Um Attacken auf Geldautomaten vorzubeugen, hielten wir unsere SB-Foyers während der Nachtstunden weiterhin geschlossen. 8.3 InvestitionenVon reinem Erhaltungsaufwand abgesehen, investierten wir insgesamt 8,1 Mio EUR (Vorjahr: 1,3 Mio EUR) in Sachanlagen. Ein großer Teil davon entfiel auf Aufwendungen im Zusammenhang mit selbst erstellten Immobilien. Daneben nutzte die Sparkasse das Jahr 2023 für verschiedene Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, u. a. in unserer Hauptstelle und in unseren Filialen Neuhof und Kaiserstraße (Hünfeld). Hinzu kamen Ausgaben für den Austausch konventioneller Leuchten gegen energieeffiziente LED-Beleuchtung, für Sicherungsmaßnahmen unserer Geldautomaten gegen Sprengungen und die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf sparkasseneigenen Gebäuden. 8.4 Förderung gemeinnütziger Zwecke und EinrichtungenMit etwa 570 TEUR (Vorjahr: 710 TEUR) unterstützten wir im Berichtsjahr gemeinnützige Zwecke und Einrichtungen in der Stadt und im Landkreis Fulda. Davon entfielen 340 TEUR auf die Sparkasse selbst, weitere 230 TEUR auf ihre beiden Stiftungen. Damit stärkten wir vor allem die soziale und kulturelle Infrastruktur der Region. Nähere Angaben hierzu und zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben enthält der Statistische Bericht gemäß § 15 Abs. 2 des Hessischen Sparkassengesetzes; er ist diesem Lagebericht beigefügt. 9 Risikoberichterstattung9.1 Risikomanagementsystem und RisikotragfähigkeitUnter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Seit dem 1. Januar 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Die Nachhaltigkeitsrisiken bewerten wir in der Risikoinventur sowohl in einer operativen (bis zu drei Jahre) wie auch in einer strategischen (zehn Jahre und länger) Zeitdimension. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Geschäfts- und Risikostrategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) - bezogen auf das Bestandsgeschäft - und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 662 Mio EUR. Um eine angemessene Steuerung der Risiken zu ermöglichen, wurde ein Risikotragfähigkeitslimit von 350 Mio EUR festgelegt und auf die wesentlichen Risiken (ohne das Zahlungsunfähigkeitsrisiko) verteilt. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko kann nicht sinnvoll mit Risikodeckungspotenzial unterlegt werden, wird aber aufgrund seiner Wesentlichkeit ebenfalls in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse einbezogen. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt, wohl aber innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft sowie innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Ergänzend führt die Sparkasse vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:
Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit auch bei unerwarteten Ereignissen gegeben ist. Der Stresstest Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg zeigt die höchste Auslastung. Unmittelbaren Handlungsbedarf signalisiert keines der drei Szenarien. Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Die Sparkasse definiert die Inversitätsschwelle als den Gesamtrisikowert der ökonomischen Risikotragfähigkeit. Es wird also angenommen, dass die Fortführung des Geschäftsmodells gefährdet ist, sollte das ökonomische Risikodeckungspotenzial unter den (vor Stress) ermittelten ökonomischen Risiken liegen. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass nur sehr unwahrscheinliche Ereignisse die Existenz der Sparkasse gefährden könnten. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen:
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP1-Gesamtkapitalanforderung, kombinierte Pufferanforderung und Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Neben dem Planszenario berechnet die Sparkasse ein adverses Szenario, bei dem die Auswirkung von Entwicklungen betrachtet werden, die von der Planung abweichen. Dem Szenario schwerer konjunktureller Abschwung unter der Annahme steigender Zinsen (Stagflation) liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde:
Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG. Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Neben dem adversen Szenario führt die Sparkasse jährlich einen inversen Stresstest durch. Als kritische Schwelle ("Inversitätsschwelle") bezüglich der normativen Risikotragfähigkeit ist für den inversen Stresstest die Unterschreitung der CRR-Mindestkapitalquote von 9 % definiert. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Ihr Nominalwert lag zum 31. Dezember 2023 bei 350 Mio EUR. Daneben ist die Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl als Sicherungsnehmer als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um Credit Default Swaps, die in Credit Linked Notes eingebettet sind. Das Nominalvolumen betrug zum 31. Dezember 2023 insgesamt 67,8 Mio EUR. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken, das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Das Risikoreporting bildet die Risikosituation der Sparkasse ab. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung von Risikocontrolling und Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Die direkt dem Vorstand unterstellte Abteilung Betriebswirtschaft/Gruppe Controlling ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich. Die Risikocontrolling-Funktion ist aufbauorganisatorisch getrennt von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen. Sie hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Leitung der Abteilung Betriebswirtschaft und der Gruppe Controlling wahrgenommen. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und die Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 9.2 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Das Länderrisiko ist von untergeordneter Bedeutung. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet werden. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft. 9.2.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredits sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers im Zeitablauf ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt und dem Rating orientieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse (inkl. Zusagen /vor Wertberichtigung) gliedert sich wie folgt:
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Der Anteil von Finanzierungen gewerblicher Kunden (Unternehmen und Selbstständige) ist bei unserer Sparkasse weiterhin überdurchschnittlich hoch. Zugleich ist das Kreditgeschäft in diesem Geschäftssegment bei einem Gesamtvolumen von 1.788 Mio EUR (Vorjahr: 1.777 Mio EUR) ausreichend diversifiziert. Mit einem Anteil von 30 Prozent stellt das Grundstücks- und Wohnungswesen einen wesentlichen Schwerpunkt dar. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Bereich der gewerblichen Kunden folgende Ratingklassenstruktur:
Im Bereich der Privatkunden ergibt sich zum 31.12.2023 folgende Ratingklassenstruktur:
Auf das gesamte Kreditgeschäft bezogen, erhöhte sich der Anteil der Engagements mit einem Kreditvolumen von 5 Mio EUR und mehr zum Bilanzstichtag von 23,9 Prozent auf 26,0 Prozent des Gesamtkreditvolumens (ohne Kommunalkredite, Kreditbaskets, Schuldscheindarlehen und Credit Default Swaps und unter Aufrechnung von Avalen durch Metapartner). 48,6 Prozent des Kreditvolumens in dieser Größenklasse hatte die Sparkasse blanko ausgereicht (Vorjahr: 49,1 Prozent). Der Anteil der Blankoanteile in den stärker und stark risikobehafteten Risikoklassen 11 bis 18 erhöhte sich von 2,2 Prozent auf 3,3 Prozent. Sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen ist unser Kreditportfolio ausreichend diversifiziert. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse 13 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 33,9 Mio EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht. Quartalsweise oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt. Sie dienen dazu, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 bewegte sich wie im Vorjahr auf einem relativ niedrigen Niveau. 9.2.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners im Zeitablauf ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen. Adressenrisiken aus den Fondsanlagen werden bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien im Durchschauprinzip einbezogen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.629,7 Mio EUR (vor Bewertung). Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (696,2 Mio EUR), Schuldscheindarlehen an Kreditinstitute (471,5 Mio EUR), Wertpapierspezialfonds (182,5 Mio EUR) und Immobilien-Spezialfonds (191,1 Mio EUR). Bei den Eigenanlagen und bei der Anlage liquider Mittel konzentriert sich unsere Sparkasse vorwiegend auf erstklassige Bonitäten. Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:
Dabei basiert die Zuordnung unserer Wertpapier-Spezialfonds weitgehend auf einer Durchschaulösung. Die von uns gehaltenen Anteile an Publikumsfonds stellen wir auf Basis der jeweiligen Ratingstrukturen dar. Keine Ratings liegen im Wesentlichen bei Aktien in Wertpapier-Spezialfonds und Anteilen in Immobilien-Spezialfonds vor. Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen. 9.3 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, der sich aus der Veränderung von marktgetriebenen Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Marktpreisrisiken aus den Spezialfonds-Anlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Messung des Marktpreisrisikos erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorie Immobilienpreisrisiko, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unsere Spezialfonds. 9.3.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlusts in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, der sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie bei der Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die gegebenenfalls zeitverzögerten Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2028 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird ein Rückgang der Zinsstrukturkurve im kurz- und mittelfristigen Bereich und ein leicht steigendes Niveau im längerfristigen Bereich zugrunde gelegt. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen beträgt das Zinsspannenrisiko bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko für das Geschäftsjahr 2024 im Szenario ad-hoc + 100 Basispunkte (BP) rund 5,8 Mio EUR bzw. 6,7 Mio EUR. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
9.3.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlusts in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, der sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen in der Spreadklasse Financials A, die insbesondere aus Anlagen in Wertpapieren und Schuldscheindarlehen bei Landesbanken resultieren. Diese Konzentration steht im Kontext mit der Verbundstrategie und der Risikostrategie der Sparkasse und wird daher grundsätzlich akzeptiert. 9.3.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlusts in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, der sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds und Publikumsfonds (Aktien/ETF) gehalten. 9.3.4 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlusts in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, der sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte), als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Besondere Risiken aus den Immobilien im Eigenbestand und in den Immobilienfonds sind derzeit nicht erkennbar. 9.4 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlusts durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden, wobei für die Sparkasse nur die strategischen Verbundbeteiligungen bedeutend sind. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Für die Risikoermittlung setzt die Sparkasse folgende Parameter ein:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
Eine Risikokonzentration gibt es aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen. Sie ist immanent durch die Struktur der Sparkassenorganisation gegeben und für das Geschäftsmodell der Sparkasse zwingend erforderlich. Insofern wird diese Risikokonzentration einerseits durch die Sparkasse grundsätzlich in Kauf genommen, andererseits durch die Gremien der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen überwacht und gesteuert. 9.5 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko der Sparkasse ist gemäß der Risikoinventur als nicht wesentlich klassifiziert. Als Steuerungsgröße des Zahlungsunfähigkeitsrisikos wird das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Stressszenario (institutsspezifisches und marktspezifisches Szenario) der Überlebenshorizont mindestens 3 Monate betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt mehr als 60 Monate. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellwerte nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über dem definierten Schwellenwert von 115 % bzw. 105 %. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 9.6 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlusts durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Exante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 9.7 Sonstige RisikenIm Rahmen der Risikoinventur hat die Sparkasse über die vorstehenden Risiken hinaus keine weiteren wesentlichen Risiken identifiziert. 9.8 Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichendem Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Zugleich bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Insbesondere aufgrund neuer Parameter ergaben sich innerhalb der Risikoart Marktpreisrisiko im dritten und vierten Quartal 2023 Limitanpassungen in den Risikokategorien Zinsänderungs-, Spread- und Aktienrisiko. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 67,1 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir die Risikolage unter Berücksichtigung unserer guten Kapitalausstattung als zufriedenstellend. 10 PrognoseberichtDen Jahreswechsel 2023/2024 überschattete das Szenario einer "technischen" Rezession der deutschen Volkswirtschaft. Nach dem schwachen Schlussquartal 2023 deutete sich auch für das erste Quartal 2024 ein im Vorjahresvergleich weiterer leichter Rückgang der Wirtschaftsleistung an. Immerhin gehen die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe per Ende Januar davon aus, dass sich die Konjunktur im Jahresverlauf erholt und das reale deutsche Bruttoinlandsprodukt im Gesamtjahr 2024 um 0,3 Prozent zulegt - zurückzuführen vor allem auf eine Erholung des privaten Konsums und weiter steigende Ausrüstungsinvestitionen. Parallel dazu erwarten die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe einen nachlassenden Preisauftrieb; die Preissteigerungsrate bei den Verbraucherpreisen sehen sie für 2024 bei 2,6 Prozent, im Euro-Raum bei 2,5 Prozent. Das Inflationsziel der Europäische Zentralbank wäre damit zwar noch nicht erreicht. Allerdings gäbe es größeren Spielraum, die geldpolitischen Instrumente neu zu justieren und die Leitzinsen ab der zweiten Jahreshälfte moderat zu senken. Diese Einschätzungen für das Jahr 2024 spiegeln sich auch in den im Februar 2024 aktualisierten Planungen der Sparkasse wider. Für das gewerbliche Kreditgeschäft streben wir erneut ein moderates Wachstum von 2,0 Prozent an Im Geschäftsfeld der privaten Immobilienfinanzierungen planen wir vor dem Hintergrund sich stabilisierender Baukosten mit einem Zusagevolumen von 140 Mio EUR. Bei den sonstigen Verbraucherkrediten streben wir ein Neugeschäft von 21 Mio EUR an. Im Einlagengeschäft werden sich die merklichen Umschichtungen von täglich fälligen Sichteinlagen in Einlagen mit mittel- und langfristig festgeschriebenen Zinsen auch im Jahr 2024 fortsetzen. Die weiterhin zu beobachtende Sparneigung der privaten Haushalte und die Investitionszurückhaltung vieler Unternehmen werden die bilanzwirksamen Einlagen trotz gleichzeitiger Abflüsse auf Wertpapierdepots der Sparkasse moderat ansteigen lassen. Wir rechnen mit einem Plus von 1,0 Prozent. Im Wertpapierkundengeschäft sehen wir weitere Potenziale und streben entsprechend unserer Strategie einen Nettoabsatz von 75 Mio EUR an. Bei der Vermittlung von Lebensversicherungen planen wir mit einem Volumen von 40 Mio EUR. Für 2024 gehen wir davon aus, dass sich die inverse Zinsstruktur im Jahresverlauf tendenziell auflöst. In unserer betriebswirtschaftlichen Prognose erwarten wir einen mit 73,8 Mio EUR moderat zurückgehenden Zinsüberschuss (Jahr 2023: 75,5 Mio EUR). Den Provisionsüberschuss planen wir mit 27,0 Mio EUR (0,67% DBS) um etwa 0,4 Mio EUR über Vorjahresniveau. Die erwarteten Mehrerlöse resultieren dabei vor allem aus höheren Erträgen im Zahlungsverkehr, im Wertpapiergeschäft und im Verbundgeschäft. Den Personalaufwand prognostizieren wir mit 41,1 Mio EUR (1,01 % DBS) um 1,7 Mio EUR höher als im Vorjahr. Damit berücksichtigen wir insbesondere die im Vorjahr von den Tarifpartnern des öffentlichen Dienstes für 2024 vereinbarten nochmaligen Vergütungssteigerungen. Beim Sachaufwand sehen wir mit 19,4 Mio EUR (0,48 % DBS) einen Anstieg um 0,9 Mio EUR. Per saldo weist die Prognose mit 41,2 Mio EUR (1,02 % DBS) ein um 3,9 Mio EUR niedrigeres operatives Ergebnis aus. Die Aufwand-Ertrag-Relation stiege damit auf etwa 59,5 Prozent. Bei den prognostizierten Wertberichtigungen für das Kreditgeschäft und beim Bewertungsbedarf auf unsere Eigenanlagen (Wertpapiere und Beteiligungen) sehen wir einen Nettoaufwand von 12,2 Mio EUR (0,30 % DBS). Bei weiteren bedeutsamen, aus dem Zieltableau der Geschäfts- und Risikostrategie entnommenen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren ergeben sich folgende Planwerte für das Jahr 2024:
Im Rahmen der Kapitalplanung erwartet die Sparkasse für das Jahr 2024 eine nahezu konstante Gesamtkapitalquote. Auch künftig werden wir uns mit einigem Abstand über den Mindest-Kapitalanforderungen der Bankenaufsicht und den aufsichtlichen Eigenmittelempfehlungen für Stresssituationen bewegen. Die erwartete Entwicklung ermöglicht es der Sparkasse, das vorgesehene ökonomische Risikodeckungspotenzial auch unter Berücksichtigung der normativen Perspektive sowie der Ziele der Geschäfts- und Risikostrategie bereitzustellen. Auch bei der Liquiditätsausstattung rechnen wir mit einem weiterhin komfortablen Abstand zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen. Abweichende Rahmenbedingungen können die Ertragslage im Jahr 2024 in verschiedene Richtungen beeinflussen. Auf das Betriebsergebnis vor Bewertung positiv wirken sich in einem optimistischen Szenario u. a. überplanmäßige Wachstumsraten des Einlagen-, Kredit- und Dienstleistungsgeschäfts und eine vor dem Hintergrund weiter sinkender Inflationsraten steilere Zinskurve aus. In einem pessimistischen Szenario hingegen drücken besonders verhalten positive oder negative Wachstumsraten im Einlagen-, Kredit- und Dienstleistungsgeschäft und eine aufgrund restriktiver Geldpolitik der Notenbanken noch ausgeprägtere inverse Zinskurve das Betriebsergebnis vor Bewertung unter das von uns erwartete Niveau. Unsere betriebswirtschaftliche Prognoserechnung zeigt folgende Korridore für das Geschäftsjahr 2024 (in Mio EUR):
Sofern sich die Konjunktur besser als erwartet entwickeln sollte, hielte das die erforderliche Risikovorsorge für das Kreditgeschäft in Grenzen. Gleiches gilt für eine sich normalisierende Zinsstruktur und für eine durchgreifende Entspannung an den Aktien- und Immobilienmärkten. In diesen Szenarien bliebe der Sparkasse ein Teil der aktuell zu berücksichtigenden Bewertungsmaßnahmen für Eigenanlagen (festverzinsliche Wertpapiere, Spezial- und Publikumsfonds) erspart. Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2024 ein weiterhin verhalten wachsendes Geschäftsvolumen bei einem auf zufriedenstellendem Niveau leicht schwächeren Ergebnis. Wir werden weiterhin konsequent daran arbeiten, unsere Vertriebskraft zu intensivieren sowie interne Abläufe und Prozesse zu optimieren. Damit gewährleisten wir die notwendige wirtschaftliche Stabilität, um zum einen dem anhaltenden Wandel im Bankgeschäft, zum anderen unserem kreditwirtschaftlichen satzungsgemäßen Auftrag langfristig gerecht zu werden. Unsere überwiegend auf Kundeneinlagen basierende Refinanzierung gewährleistet jederzeitige Zahlungsbereitschaft. So bleibt die Sparkasse in ihrem Geschäftsgebiet ein für den Mittelstand, für Kommunen, für Vereine und für alle Bevölkerungsgruppen zuverlässiger, leistungsfähiger Partner bei Zahlungsverkehr, Kreditversorgung und Vermögensbildung - darüber hinaus ein für die gesellschaftliche Entwicklung unseres Geschäftsgebiets vielfältig engagierter Akteur.
Fulda, im Juli 2024 Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Fulda im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG)I. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2. Geschäftsstellennetz
3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr
4. Stiftungen der Sparkasse Fulda
5. Steuerleistung im Geschäftsjahr
II. Förderung der Vermögensbildung1. Bilanzwirksame Anlagen a) Kontenzahl
*) inkl. Null-Konten
b) Vermögensbildung
2. Bilanzneutrale Anlagena) Kundenwertpapiergeschäft - Anzahl Depots
b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände
III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs1. Forderungen an Kunden
2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr
IV. Girokonten auf Guthabenbasis
V. Beratung von Existenzgründern im Geschäftsjahr
VI. Vermittelte Förderkredite im Geschäftsjahr
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023der Sparkasse FuldaSitz Fulda eingetragen beim Amtsgericht FuldaHandelsregister-Nr. HRA 1376Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG zum 31. Dezember 2023A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss der Sparkasse Fulda zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Forderungen aus Schuldscheindarlehen und angekauften Leasingforderungen haben wir gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Bei den Schuldscheindarlehen befinden sich ausschließlich entsprechende Forderungen aus dem Ersterwerb ohne Agio im Bestand. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Finanzinstrumente und Wertpapiere des Handelsbestands befinden sich zum Bilanzstichtag nicht im Bestand. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde. Für im Rahmen von Kreditbaskettransaktionen der S-Finanzgruppe erworbene Credit-Linked-Notes haben wir die Bewertung anhand eines Bewertungsmodells (Discounted-Cashflow-Modell), das von der Bayerischen Landesbank bereitgestellt wurde, vorgenommen. Die Credit-Linked-Notes haben wir in Übereinstimmung mit der IDW Stellungnahme RS HFA 22 in ihre Bestandteile zerlegt und getrennt bilanziert. Zur Behandlung der getrennten Credit-Default-Swaps verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Kreditderivaten. Sofern für Wertpapiere ein aktiver Markt vorliegt, erfolgt die Bewertung mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen. Im Unterposten Aktiva 5bb) "Anleihen und Schuldverschreibungen anderer Emittenten" werden Wertpapiere in Höhe von 9.963 TEUR ausgewiesen, die im Vorjahr aufgrund der Stammdatenverschlüsselung im Unterposten Aktiva 5ba) "Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten" (Buchwert 9.963 TEUR) ausgewiesen wurden. Insoweit ist die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresangabe eingeschränkt. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben. Der Buchwert der verliehenen Wertpapiere beträgt zum Bilanzstichtag 3.637 TEUR (Vorjahr: 3.439 TEUR). Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände werden aus Vereinfachungsgründen bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Computerprogramme werden bereits ab Anschaffungskosten von 410 EUR einzeln aktiviert und abgeschrieben. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 1 "Zinserträge" bzw. 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 2,5 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,5 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK. Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden bestimmte Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften und Beständen , die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW Stellungnahme RS BFA 3 n. F. einbezogen. Der Ausweis der Zinsabgrenzungen erfolgt saldiert je Zinsswap. Kreditderivate werden entsprechend den Vorgaben der IDW Stellungnahme RS BFA 1 bilanziert und bewertet. Dabei werden Kreditderivate, die nach der genannten Stellungnahme als "erhaltene Kreditsicherheiten" einzustufen sind, nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung, d. h. bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen im Kreditgeschäft, berücksichtigt. Kreditderivate, die mit keinem anderen Geschäft der Sparkasse in Verbindung stehen ("freistehende Kreditderivate") und bei denen wir als Sicherungsgeber auftreten, haben wir ausschließlich in Bezug auf Adressenausfallrisiken abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHI. POSTENBEZOGENE ANGABENFORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEa) Forderungen an die eigene GirozentraleIm Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 390.374 TEUR (Vorjahr: 363.341 TEUR) enthalten. b) Nachrangige VermögensgegenständeIm Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 24.074 TEUR (Vorjahr: 24.074 TEUR) enthalten, die in voller Höhe auf den Unterposten "b) andere Forderungen" entfallen. c) Fristengliederung
FORDERUNGEN AN KUNDENa) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtIm Posten Forderungen an Kunden sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 21.745 TEUR (Vorjahr: 18.479 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angaben zu den FinanzanlagenFür Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:
Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus. c) FristengliederungVon den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 123.113 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angaben zu Anteilen an InvestmentvermögenZu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:
Die dargestellten Investmentvermögen unterliegen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. BETEILIGUNGENAnteilsbesitzUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
* unter Berücksichtigung des
Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung
Darüber hinaus ist die Sparkasse unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMENUnter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an der Sparkasse Fulda Immobilien & Versicherung GmbH mit Sitz in Fulda ausgewiesen. Die Sparkasse hält 100% der Kapitalanteile. Nach dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 betragen bei der Sparkasse Fulda Immobilien & Versicherung GmbH die Bilanzsumme 666 TEUR, das bilanzielle Eigenkapital 431 TEUR, die Umsatzerlöse 1.391 TEUR und der Jahresüberschuss 129 TEUR. Eine Einbeziehung der Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss hätte einen unwesentlichen Einfluss auf die Bilanzsumme, das Eigenkapital und den Jahresüberschuss. Im Hinblick auf das durch den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse vermittelte, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist das verbundene Unternehmen insgesamt von untergeordneter Bedeutung, sodass gemäß § 296 HGB die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleiben konnte. TREUHANDVERMÖGENDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. SACHANLAGENGrundstücke und GebäudeDie Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 19.734 TEUR (Vorjahr: 21.271 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIm aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENa) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen GirozentraleIm Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 206.099 TEUR (Vorjahr: 209.748 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
c) Als Sicherheit übertragene VermögensgegenständeHierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENa) Beziehungen zu verbundenen UnternehmenIm Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 491 TEUR (Vorjahr: 471 TEUR) enthalten, darunter keine nachrangigen. b) Fristengliederung
VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITENFristengliederungIm Passivposten 3a) ausgewiesene begebene Schuldverschreibungen werden in Höhe von 12.209 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. TREUHANDVERBINDLICHKEITENDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIm passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten. RÜCKSTELLUNGENDer Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 207 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. EVENTUALVERBINDLICHKEITENIm Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABENFINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. SACHANLAGEN, IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNGAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 2.415 TEUR (Vorjahr: 2.781 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 2.542 TEUR (Vorjahr: 3.132 TEUR) (darunter Eventualverbindlichkeiten 104 TEUR (Vorjahr: 310 TEUR)). ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEFür folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:
Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 184.042 TEUR abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln. Als Sicherheit für eigene Geschäfte und Kundengeschäfte an der Eurex Deutschland wurden Wertpapiere mit Buchwerten von 970 TEUR hinterlegt. Diese sind in der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" enthalten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derart besicherten Verbindlichkeiten. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. POSTENBEZOGENE ANGABENPROVISIONSERTRÄGEDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile, Leasingverträge), die Depotverwaltung und die Vermögensverwaltung. NETTOERGEBNIS DES HANDELSBESTANDSEs besteht ein aus dem Nettoergebnis des Handelsbestands gemäß § 340e Abs. 4 HGB in Vorjahren dotierter Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB) in Höhe von 20 TEUR. Laufende Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten des Handelsbestands sind nicht angefallen. JAHRESÜBERSCHUSSSteuerliche Sonderabschreibungen früherer Jahre, die gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, beeinflussen das Ergebnis nur in unbedeutendem Umfang. Aus der Fortführung des Ansatzes steuerlicher Werte aus früheren Geschäftsjahren sind zukünftige Belastungen in Form von Steuerzahlungen zu erwarten. Die Belastungen verteilen sich über eine Reihe von Jahren und beeinflussen die künftigen Jahresergebnisse nur unwesentlich. BILANZGEWINNa) Ausschüttungsgesperrte BeträgeNach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 207 TEUR. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 766 TEUR an den Landkreis Fulda und die Stadt Fulda als Träger der Sparkasse für öffentliche, dem gemeinen Nutzen dienende Zwecke auszuschütten und 2.296 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG. D. SONSTIGE ANGABENANGABEN ZU TERMINGESCHÄFTEN GEMÄß § 36 RECHKREDV
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDENDie Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die angegebenen Zinsderivate bestehen ausschließlich zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Für die Zinsswaps haben wir die beizulegenden Zeitwerte mithilfe eines anerkannten Bewertungsmodells ermittelt. Dabei haben wir erwartete zukünftige Cashflows und Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten, einbezogen. Die beizulegenden Zeitwerte der Credit-Default-Swaps haben wir anhand eines Bewertungsmodells ermittelt, dem als wesentlicher Parameter die Ratings der Kreditnehmer zugrunde liegen. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENIm Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wohn- und Geschäftshauses bestehen ausstehende Kaufpreiszahlungen in Höhe von 4.342 TEUR. Die ausstehenden Kaufpreiszahlungen werden anhand des Baufortschritts geleistet. In Höhe von 425 TEUR besteht ein gewerbesteuerliches Haftungsrisiko als Kommanditist der zwischenzeitlich aufgelösten HELICON Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG. Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 13.810 TEUR. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGBDie Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel (ZVK). Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 7,85 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,65 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert, das durch die ZVK ermittelte Sanierungsgeld betrug im Jahr 2023 754 TEUR und wurde für 2024 auf 883 TEUR angehoben. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 28.464 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.412 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 78.499 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDERDie ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:
Vorstandsbezüge waren im Geschäftsjahr 2023 in voller Höhe erfolgswirksam. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 98 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 875 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 10.422 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. KREDITE AN ORGANMITGLIEDERAn Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Kredite von 558 TEUR gewährt. MITARBEITER UND MITARBEITERINNENIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGBIn der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGBAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 3.272 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren zu rund 86 % aus handelsbilanziell nicht passivierten Fondserträgen und zu 14 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Beteiligungen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 34 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu 20 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen, zu rund 7 % auf Unterschiede bei den Wertpapieren, zu 19 % auf handelsbilanziell nicht aktivierte ausschüttungsgleiche Erträge und in Fondsanteilen enthaltene positive Aktien- und Teilfreistellungsgewinne, zu 12 % auf Unterschiede bei den Wertansätzen von Kundenforderungen, zu 2 % auf Unterschiede bei den Sachanlagen sowie zu 6 % auf die Einbeziehung steuerlicher Verlustvorträge, die voraussichtlich im nächsten Jahr verrechnet werden können. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,034 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. VERWALTUNGSRAT UND VORSTANDVerwaltungsratVorsitzenderDr. Heiko Wingenfeld (seit 1. April 2024), Oberbürgermeister, Stadt Fulda Bernd Woide (bis 31. März 2024), Landrat, Landkreis Fulda Stellvertretender Vorsitzender Bernd Woide (seit 1. April 2024), Landrat, Landkreis Fulda Dr. Heiko Wingenfeld (bis 31. März 2024), Oberbürgermeister, Stadt Fulda Mitglieder Josef Benkner, Landwirt Roswitha Blum, Personalratsvorsitzende, Sparkasse Fulda Michael Busold, Dipl.-Betriebswirt, Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft für den Vogelsbergkreis K.d.ö.R. Jürgen Diener, Geschäftsführer, Wäscherei Diener GmbH & Co. KG Stefan Frauenholz, Steuerfachwirt, cmb Plus Czarnecki + Mosinski + Bliewert Partnerschaft mbB Stefan Gottschlich, Projektmanager, DB Regio AG Mark Hannig (seit 1. Februar 2024), Innenrevisor, Sparkasse Fulda Heiko Herold, Personalsachbearbeiter, Sparkasse Fulda Roland Jehn (bis 31. Januar 2024), Kundenberater Sanierung, Sparkasse Fulda Klaus Peege, selbständiger Diplom Bauingenieur Martin Runk, stv. Personalratsvorsitzender und Schwerbehindertenvertreter, Sparkasse Fulda Frederik Schmitt, Erster Kreisbeigeordneter, Landkreis Fulda Benjamin Tschesnok, Bürgermeister, Stadt Hünfeld Stefanie Vormwald, Mitarbeiterin Betriebsorganisation, Sparkasse Fulda VorstandVorsitzender Uwe Marohn Mitglieder Horst Habermehl Christian Markert
Fulda, 26. April 2024 Der Vorstand Marohn Habermehl Markert Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung"Die Sparkasse Fulda hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Fulda besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Fulda definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 103.817 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 469. Der Gewinn vor Steuern beträgt 15.644 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 3.956 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Sparkasse Fulda hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Fulda hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 17. September 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Sparkasse Fulda Der Vorstand Marohn Habermehl Markert Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse FuldaVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Fulda bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Fulda für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäfta) Sachverhalt und Problemstellung:Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil der Forderungen an Kunden (Aktiva 4) macht mit 2.118,9 Mio EUR 52,1 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % erhöht. Somit handelt es sich quantitativ um den größten Aktivposten. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 398,3 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte. Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauffolgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. In den letzten Jahren bewegten sich Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau und höhere Finanzierungskosten sowie die veränderten konjunkturellen Rahmenbedingungen können Kreditausfälle zunehmen und die Bewertungsaufwendungen steigen. Aus den Kreditbewertungen können sich erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben. Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen:Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennung der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei grundsätzlich an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen und aussagebezogene Prüfungshandlungen haben wir sowohl durch zufällig ausgewählte Stichproben auf Basis einer geschichteten Grundgesamtheit als auch im Rahmen einer bewussten Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Anhand dieser Kreditengagements haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen"))" ermittelt wurden. Ergänzend haben wir im gesamten Prüfungsprozess analytische Prüfungshandlungen im Kreditbereich mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung. c) Verweis auf weitergehende Informationen:Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogenen Angaben") sowie dem Lagebericht (Kapitel "3.2 Kredite und Leasing" und "4. Vermögenslage" sowie "9.2 Adressenrisiko") entnommen werden. 2. Bilanzierung und Bewertung von "Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 5) sowie "Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 6)a) Sachverhalt und Problemstellung:Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie nicht festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio. Der Wertpapierbestand (Aktiva 5 und Aktiva 6) ist mit insgesamt 1.118 Mio EUR bzw. 27,5% der Bilanzsumme für den Jahresabschluss der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung. Die Bewertung erfolgt gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB. Der Liquiditätsreserve wurde knapp ein Drittel der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere und der Bestand der nicht festverzinslichen Wertpapiere zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dem Anlagevermögen wurden gut zwei Drittel der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere zugeordnet; der dem Anlagevermögen zugeordneten Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere wurde weit überwiegend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Der verbleibende Bestand wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die gesetzlichen Vertreter (Vorstand) haben im Anhang zu den Bewertungsmethoden sowie zu den Kriterien für die Einstufung als nur vorübergehende Wertminderung im Anlagevermögen Stellung genommen. Die im Geschäftsjahr 2023 eingetretenen Veränderungen des Marktzinsniveaus waren für die Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschuss zum 31. Dezember 2023 von hoher Relevanz und daher auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen:Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems insbesondere die Prozesse zur Bewertung der Wertpapiere beurteilt. Diesbezüglich haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen insbesondere bei im Jahr 2023 abgeschlossenen Handelsgeschäften durchgeführt. Daneben haben wir analytische Prüfungshandlungen für den Wertpapierbereich im Rahmen der Prüfung der MaRisk-Prozesse durchgeführt. Weiterhin haben wir die Entscheidungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Bewertung der Wertpapierbestände nachvollzogen. Bei einem Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Anlagevermögen haben wir geprüft, ob die Sparkasse eine sachgerechte Beurteilung der Wertminderung dahingehend vorgenommen hat, dass diese nicht von Dauer ist. c) Verweis auf weitergehende Informationen:Weitere Informationen sind im Anhang (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogenen Angaben und II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben") sowie dem Lagebericht (Kapitel "1 Rahmenbedingungen", "3.4 Eigenanlagen und Forderungen an Kreditinstitute", "4. Vermögenslage", "6. Ertragslage" und "9.3 Marktpreisrisiko") enthalten. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Unterlagen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Fulda i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Wolfgang Winterstein.
Frankfurt am Main, den 31. Juli 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Winterstein, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratsDer Verwaltungsrat wurde vom Vorstand in mehreren Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage, die Risikosituation sowie über wesentliche organisatorische Maßnahmen und vorgesehene Investitionen unterrichtet. Er fasste die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse und überwachte die Geschäftsführung. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen hat den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht geprüft. Mit ihrem Bestätigungsvermerk testiert die Prüfungsstelle, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. In der Sitzung am 17. September 2024 hat der Verwaltungsrat von den Prüfungsergebnissen Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Der ausgewiesene Bilanzgewinn beträgt 3.062.060,12 EUR. Gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 6 und 7 der Satzung in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Hessisches Sparkassengesetz werden davon 765.515,03 EUR an die Träger Landkreis Fulda und Stadt Fulda ausgeschüttet; 2.296.545,09 EUR werden der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zugeführt.
Fulda, 17. September 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrats Dr. Wingenfeld |
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