Saalesparkasse

Halle (Saale)

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRA 32351
Vorher
Kreissparkasse Merseburg-Querfurt
Eingetragen
9.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsBausparkassenKreditinstitute mit Sonderaufgaben
Gegenstand
Betreiben der gemäß Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Sparkassenverordnung Sachsen-Anhalt vorgesehenen Geschäften.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Christian Rothe
seit 4.7.2022
Vorstandsmitglied
Jürgen Dr. Fox
seit 22.6.2015
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Saalesparkasse

Halle (Saale)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Saalesparkasse
Sitz Halle (Saale)
eingetragen beim Amtsgericht Stendal
Handelsregister-Nr. HRA 32351

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 51.652.307,92 72.154
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 727.539.393,73 571.135
779.191.701,65 643.289
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 18.045.742,14 20.290
b) andere Forderungen 53.390.128,20 20.525
71.435.870,34 40.815
4. Forderungen an Kunden 3.429.323.433,22 3.151.812
darunter:
durch
Grundpfandrechte
gesichert
711.490.474,47 EUR (664.121)
Kommunalkredite 221.631.464,09 EUR (172.430)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 407.168.553,14 496.612
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
407.168.553,14 EUR (496.612)
bb) von anderen Emittenten 888.870.091,49 974.404
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
489.325.635,89 EUR (531.906)
1.296.038.644,63 1.471.016
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
1.296.038.644,63 1.471.016
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 622.444.315,92 650.865
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 11.105.098,26 10.780
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
1.212.646,19 EUR (1.213)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.365.412,27 18.165
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 45.488.279,60 48.728
darunter:
Treuhandkredite 45.488.279,60 EUR (48.728)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 124.257,00 138
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
124.257,00 138
12. Sachanlagen 158.334.983,56 137.897
13. Sonstige Vermögensgegenstände 18.928.085,11 25.248
14. Rechnungsabgrenzungsposten 919.976,98 910
15. Aktive latente Steuern 0,00 0
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0
Summe der Aktiva 6.434.700.058,54 6.199.665

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 3.525.461,52 26
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 530.537.476,30 438.568
534.062.937,82 438.594
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 982.968.228,49 1.027.745
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 201.779.994,72 22.378
1.184.748.223,21 1.050.123
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 3.649.549.485,26 4.017.104
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 371.464.406,18 50.277
4.021.013.891,44 4.067.381
0,00 0
5.205.762.114,65 5.117.505
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 45.488.279,60 48.728
darunter:
Treuhandkredite 45.488.279,60 EUR (48.728)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.385.656,08 3.420
6. Rechnungsabgrenzungsposten 1.459.594,98 2.001
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 12.989.614,00 12.507
b) Steuerrückstellungen 11.621.302,10 427
c) andere Rückstellungen 25.093.630,88 18.054
49.704.546,98 30.988
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 12.999.042,80 5.023
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 362.000.000,00 337.900
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 215.504.874,29 213.357
215.504.874,29 213.357
d) Bilanzgewinn 2.333.011,34 2.148
217.837.885,63 215.505
Summe der Passiva 6.434.700.058,54 6.199.665
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 48.417.667,20 47.768
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
48.417.667,20 47.768
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 283.721.169,05 359.064
283.721.169,05 359.064

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 104.844.819,01 60.228
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
0,00 EUR (2.873)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 25.673.064,89 9.166
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
130.517.883,90 69.394
2. Zinsaufwendungen 27.258.444,51 1.936
darunter:
abgesetzte
positive Zinsen
0,00 EUR (1.964)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
14,37 EUR (0)
103.259.439,39 67.457
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 19.938.391,33 32.115
b) Beteiligungen 1.323.436,78 935
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
21.261.828,11 33.050
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 41.845.351,87 42.352
6. Provisionsaufwendungen 4.996.883,31 5.867
36.848.468,56 36.485
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter:
Zuführungen zum
oder Entnahmen
aus dem Fonds für
allgemeine Bankrisiken
0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 14.144.938,66 10.745
darunter:
aus der Fremd-
währungsumrechnung
10.726,31 EUR (13)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 101.655,16 EUR (9)
9. (weggefallen)
175.514.674,72 147.737
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 35.642.071,00 32.717
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.799.210,29 8.020
darunter:
für Altersversorgung 2.325.771,55 EUR (1.775)
44.441.281,29 40.737
b) andere Verwaltungsaufwendungen 33.711.760,74 29.035
78.153.042,03 69.772
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 17.729.471,84 14.246
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 17.361.607,76 6.672
darunter:
aus der Fremd-
währungsumrechnung
118,38 EUR (0)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
247.211,53 EUR (403)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 30.122
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 5.701.211,62 0
5.701.211,62 30.122
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 15.621.891,80 29
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
15.621.891,80 29
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 28.739,31 46
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 24.100.000,00 18.400
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 28.221.133,60 8.451
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 25.397.106,06 6.054
darunter:
Veränderung der
Steuerabgrenzung
nach § 274 HGB
0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 491.016,20 249
25.888.122,26 6.303
25. Jahresüberschuss 2.333.011,34 2.148
26. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
2.333.011,34 2.148
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
2.333.011,34 2.148
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 2.333.011,34 2.148

Anhang
Der Saalesparkasse zum 31.12.2023

0. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Saalesparkasse wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.

Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Ist der Nennwert höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig. Ist der Nennwert niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung eines Kundenkredites durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei Teilen der Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nur Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert lag.

Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.

Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet.

In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Bei den Wertpapierleihegeschäften gehen wir nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere auf den Entleiher aus. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.

Bei im Bestand gehaltenen Spezial-Investmentfonds und Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

Bei Anteilen an Immobilienfonds, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben. Vorfristige Rückgaben sind nicht beabsichtigt.

Im Geschäftsjahr wurden Anteile an Investmentvermögen in den Master-Investmentfonds zum Marktwert eingebracht. Die Anschaffungskosten der neuen Anteile am Masterfonds wurden nach dem Marktwert der eingebrachten Vermögensgegenstände bemessen.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bilanziert. Bei der Beteiligung am SBV wurden in Vorjahren, wegen dauerhafter Wertminderung, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei der Bewertung des Beteiligungswertes an der Halleschen Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung (HGWS) hat sich eine dauerhafte Wertminderung bei den gehaltenen Grundstücken und Gebäuden bzw. geplanten Immobilienvorhaben ergeben. Hier erfolgt die außerplanmäßige Abschreibung auf den ermittelten Beteiligungswert.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene EDV-Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 2 bis 5 Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei einzelnen Gebäuden haben wir außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen vorgenommen.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden.

Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Beim Sachanlagevermögen wurden Zuschreibungen vorgenommen, soweit die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind, max. bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG, erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen gemäß § 7h EStG, erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß § 7i EStG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.

Aufgrund der - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB -allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibung und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um etwa 666 TEUR über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass der Erfüllungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt über dem Nominalwert liegt. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich zu ihrem Nominalwert angesetzt. Die Differenz zum Erfüllungsbetrag wurden durch eine zeitanteilige Erhöhung des Nominalwerts berücksichtigt. Eine zeitanteilige Erhöhung des Nominalwerts wurde vorgenommen, wenn die Ansprüche auf Zinserhöhungen zum 31. Dezember 2023 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als realisiert gelten.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %; der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 0,99 %.

Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.

Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) - " zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Saalesparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse ZVK Sachsen-Anhalt.

Die ZVK Sachsen-Anhalt finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag, bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten, ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. bis zum 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK Sachsen-Anhalt, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK Sachsen-Anhalt im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 33.778 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.132 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 33.460 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK Sachsen-Anhalt die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK Sachsen-Anhalt in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK Sachsen-Anhalt.

Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 2,01 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,03 % abgezinst.

Rückstellungen wegen der BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.

Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen gebildet. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 378 TEUR gebildet. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Finanzinstrumente

Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (variabel verzinsliche Darlehen mit vereinbarter Zinsuntergrenze, Darlehen mit Sondertilgungsrechten oder Kündigungsrechten der Kunden bzw. mit Stufenzinsvereinbarungen (Zuwachssparen etc.) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert.

Die Saalesparkasse hält Schuldscheindarlehen bei denen die Darlehensnehmer umfassende Rechte auf vorzeitige Rückzahlung im Zusammenhang mit einer Make-Whole-Klausel haben. Darüber hinaus beinhalten zahlreiche Schuldscheindarlehen das Recht des Darlehensnehmers zur vollständigen bzw. teilweisen Rückzahlung aufgrund rechtlicher bzw. steuerlicher Änderungen und/oder aufgrund erhöhter Kosten. Die im Bestand befindlichen Schuldscheindarlehen enthalten des Weiteren Sonderausstattungsmerkmale und Nebenabreden (Covenants) wie Zins-, Floor- und Step-Up-Klauseln (Zinserhöhung) oder Change-of-Control-Klauseln.

Derivative Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands / Bewertungseinheiten / Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuches)

Derivative Finanzinstrumente (Swaps) wurden zur Absicherung von Geschäften abgeschlossen. Sie wurden zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Die zum Bilanzstichtag bestehenden ökonomischen Sicherungsbeziehungen werden stets auch im Jahresabschluss als Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB abgebildet. Bei den im Jahresabschluss gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich ausschließlich um Mikro Hedges. Die Bewertungsergebnisse werden unter Anwendung der sogenannten Einfrierungsmethode innerhalb einer Bewertungseinheit mit dem Bewertungsergebnis der abgesicherten Grundgeschäfte in zulässigem Umfang verrechnet.

Die Saaleparkasse hat folgende Sicherungsbeziehungen durch die Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB im Jahresabschluss zum 31.12.2023 nachvollzogen:

Risiko Grundgeschäft Sicherungsinstrument Art der Bewertungseinheit
Variable Art Art Betrag TEUR Art Betrag TEUR
Zins Wertänderungen Festverzinsliche Wertpapiere 505.900 Swap 505.900 Mikro Hedge
Zins Wertänderungen Schuldscheindarlehen 124.500 Swap 124.500 Mikro Hedge
Risiko Prospektive Effektivität
Variable
Zins Laufzeit- und Volumenkongruenz
Zins Laufzeit- und Volumenkongruenz

In die Bewertungseinheiten wurden Vermögensgegenstände (festverzinsliche Wertpapiere und Schuldscheindarlehen) in Höhe von nominal 630,4 Mio. EUR zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken vollständig einbezogen. Die Sicherungsbeziehungen haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr bis unter 10 Jahren.

Die Absicherung der Zinsänderungsrisiken erfolgte auf der Grundlage des Zinsniveaus bei Abschluss des Sicherungsgeschäfts. Pull-to-par-Effekten in den über-pari erworbenen und abgesicherten Wertpapieren stehen laufende Zinszahlungen bzw. die erfolgswirksame Auflösung einer Up-front-Zahlung gegenüber. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen aufgrund von Pull-to-par-Effekten in Höhe von 0,3 Mio. EUR erfolgswirksam berücksichtigt.

Die Grundgeschäfte wurden stets über die Restlaufzeit abgesichert. Die Wertänderungen gleichen sich vollständig aus, da die Grund- und Sicherungsgeschäfte einem identischen Risiko unterliegen und auf das Sicherungsgeschäft keine weiteren Risiken wirken. Grund- und Sicherungsgeschäfte weisen stets eine hohe negative Korrelation in Bezug auf das abgesicherte Risiko auf.

Die Ermittlung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen erfolgt nach der "Critical Term Match-Methode". Dabei wurden die außerhalb der jeweiligen Bewertungseinheit liegenden zinsbezogenen Wertkomponenten des Sicherungsderivats (variable Cashflows der abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte) als Swaps zur Sicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos deklariert und in die Ermittlung des Rückstellungsbedarfs für die verlustfreie Bewertung von Zinsrisiken im Bankbuch einbezogen. Diese Bewertungsmethode führt zu einer angemessenen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die Zinsswaps einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31.12.2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 16.530 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an verbundenen Unternehmen 41.726 42.138
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 888 11.081

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 1.228.126 TEUR
nicht börsennotiert 58.321 TEUR

Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 605.634 TEUR
Beizulegender Zeitwert 574.061 TEUR

Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund eines veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Saaleparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/ Anteilswert Differenz zwischen
Marktwert und Buchwert
(Ertrags-) Ausschüttungen
für das Geschäftsjahr
TEUR
Immobilienfonds Master-Halle1 550.664 558.912 8.248 18.776
Sonstige Mittelstandskreditfonds 4.087 4.109 23 82
FCP-FIAR Halle 1 66.752 75.517 8.765 1.000

Rechtliche oder wirtschaftliche Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, die über die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen bei den Immobiliensondervermögen gemäß § 255 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hinausgehen, bestehen beim Mittelstandskreditfonds 1. Bei diesem Sondervermögen kann eine Rückgabe der Anteile unter Einhaltung einer Rückgabefrist von 12 Monaten zum letzten Bankgeschäftstag des Monats Mai, im Zweijahresturnus, erfolgen. Beim FCP-FIAR Halle 1 besteht kein Rückgaberecht.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen wurden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name und Sitz Eigenkapital 31.12.2022 Beteiligungsquote 2023 Ergebnis 2022
TEUR % TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 4,07 -3.058
Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg 14.319 19,76 4

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Saalesparkasse besitzt folgende bedeutenden Anteile an verbundenen Unternehmen:

Name und Sitz Eigenkapital 31.12.2022 Beteiligungsquote Ergebnis 2022
TEUR % TEUR
Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH, Halle (Saale) 5.580 100 241

Die s-Immobiliengesellschaft Halle mbH ist ein weiteres verbundenes Unternehmen, an dem die Saalesparkasse zwar mit 100% aber nur mit 25 TEUR und damit nicht wesentlich beteiligt ist.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 12.062 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 5.108 TEUR

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen aus Körperschaft- und Gewerbesteuer 6.116 15.773
Grundstücke und Gebäude des Umlaufvermögens 6.231 6.225

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen 210 406

Mehrere Posten betreffende Angaben:

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestanden zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Die Steuerentlastungen resultierten aus bilanziellen Ansatzunterschieden, insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung sowie bei der Bewertung der Sachanlagen, des Anteilsbesitzes und der Rückstellungen.

Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag).

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 1.1. des Geschäftsjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.020.815 105.494 158.789 0 967.521 4.209
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 652.925 43.000 71.485 0 624.440 2.059
Beteiligungen 36.090 325 0 0 36.415 25.310
Anteile an verbundenen Unternehmen 18.165 0 0 0 18.165 0
Sachanlagen 308.681 43.365 7.980 -256 343.809 170.784
Immaterielle Anlagewerte 856 40 316 0 580 717
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 318 0 0 307 0 4.221
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 24 0 40 0 1.996
Beteiligungen 0 0 0 0 0 25.310
Anteile an verbundenen Unternehmen 16.800 0 0 0 0 16.800
Sachanlagen 17.676 1.383 0 1.602 0 185.474
Immaterielle Anlagewerte 54 0 0 316 0 455
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 963.300 1.016.606
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 622.444 650.865
Beteiligungen 11.105 10.780
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.365 18.165
Sachanlagen 158.335 137.898
Immaterielle Anlagewerte 124 138

Soweit das bewegliche Sachanlagevermögen über der Grenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) liegen, aber 3.000 EUR nicht übersteigen, wurde als Abgangszeitpunkt für den Anlagespiegel pauschal der Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung herangezogen.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 49.742 TEUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf
181.472 TEUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 170 395
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.982 4.163

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45.488 TEUR

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von 399 730

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 12.921 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 13.060 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 140 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe von 201 TEUR angefallen.

Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10 % des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet:

Betrag TEUR Währung Zinssatz (%) Fälligkeit am Vorzeitiger Betrag/Rückzahlungsverpflichtung
5.000 EUR 1,68 22.09.2031 nein

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Die Sparkasse hat sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht. Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Die (sonstigen) Mittelaufnahmen von insgesamt 8.000 TEUR, die im Einzelfall die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 4,41% verzinslich. Die Ursprungslaufzeit ist 10 Jahre.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

2. Andere Verpflichtungen

Die Saalesparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).

Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 4.081 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 22.973 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten.

Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte/Derivative Finanzinstrumente

Am Bilanzstichtag verteilen sich die gemäß § 36 RechKredV noch nicht abgewickelten Termingeschäfte auf zinsbezogene Termingeschäfte (Zinsswaps).

Sämtliche derivative Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Zinsschwankungen.

Die am Bilanzstichtag insgesamt noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumente gemäß § 36 RechKredV gliedern sich wie folgt:

Derivative Finanzinstrumente Nominalbetrag in TEUR
Zinsbezogene Geschäfte 630.400
Insgesamt 630.400

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeiten
bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
TEUR
Aktiva 3 b)
Andere Forderungen an Kreditinstitute 50.000 0 0 0
Aktiva 4
Forderungen an Kunden 71.253 253.663 1.185.561 1.846.927
Passiva 1b)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 274.300 52.522 78.538 116.600
Passiva 2a) ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten 30.047 105.149 65.247 1.337
Passiva 2b) bb)
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 212.209 102.889 53.371 356

Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

TEUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 291.568

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 62.129 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Fondsanteile).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

Einen wesentlichen Bestandteil der sonstigen betrieblichen Ergebnisse bilden die ordentlichen Erträge aus der Vermietung von Gebäuden. Ein weiterer wesentlicher Anteil entfällt auf die Auflösung der Rückstellung für die Musterfeststellungsklage "Prämiensparen".

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen

Einen wesentlichen Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bildet die Zuführung zu den Drohverlustrückstellungen im Rahmen der Bewertung eines schwebenden Beschaffungsgeschäftes.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

IV. Sonstige Angaben

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender

Handschak, Hartmut Landrat des Landkreises Saalekreis

Weitere Mitglieder gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 SpkG-LSA

Dr. Wiegand, Bernd (1. Stellvertretender) Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) -> Mitgliedschaft ruht seit 12.04.2021
Stimmvertretung für den Oberbürgermeister (ohne Vorsitz- bzw. Stellvertreterfunktion) Geier, Egbert Bürgermeister der Stadt Halle (Saale) als Amtsvertretung des Oberbürgermeisters
Lange, Hendrik (2. Stellvertretender Vorsitzender) Diplom-Biologe, Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt
Dr. Czikowsky, Halina Berufsschullehrerin im Ruhestand
Ettingshausen, Rüdiger (bis 27.03.2023) Geschäftsführer Landtagsfraktion DIE LINKE im Ruhestand
Dr. Hagenau, Dietlind Bürgermeisterin der Stadt Leuna im Ruhestand
Helmich, Dennis Landesvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen Sachsen-Anhalt
Krimmling, Renate (ab 27.03.2023) Diplom-Mathematikerin im Ruhestand
Moll, Thomas Geschäftsführer AKS GmbH Halle
Schaaf, Mario Controller Stadtwerke Halle GmbH
Schröder, Florian Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt
Schwab, Tobias Kreisgeschäftsführer der CDU Sachsen-Anhalt
Sorge, Alexander Pressesprecher beim Landesverband DIE LINKE Sachsen-Anhalt

Weitere Mitglieder gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 SpkG - LSA

Beyer, Jens Gruppenleiter Marktfolge Passiv bei der DSGF
Bürger, Tino Berater in der Abteilung Private Banking
Hänsel, Andreas kommissarischer Gruppenleiter in der Abteilung Gesamtbanksteuerung
Leibrich, Uwe Vorsitzender des Personalrates
Müller, Thomas Filialleiter
Prinzler, Torsten Gruppenleiter Vertriebsmanagement in der Abteilung Unternehmensentwicklung

Vorstand:

Vorsitzender Mitglied
Dr. Fox, Jürgen Rothe, Christian

stellvertretendes Mitglied

Knobloch, Peter

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Fox ist Mitglied im Aufsichtsrat der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB).

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 88 TEUR. An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 590 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 12.990 TEUR.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in Höhe von 3.445 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe von 706 TEUR gewährt.

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 320
Teilzeitkräfte 222
Insgesamt 542
nachrichtlich: Auszubildende 30

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

für die Abschlussprüfungsleistungen 255 TEUR
für andere Bestätigungsleistungen 66 TEUR
darunter:
Prüfung gemäß § 89 WpHG 36 TEUR
Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/Bbk und Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG 5 TEUR
für sonstige Leistungen 25 TEUR

Halle (Saale), 27.05.2024

Saalesparkasse

Der Vorstand

Dr. Jürgen Fox Christian Rothe

Lagebericht der Saalesparkasse 2023

1 Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 war weltweit nach 2022 weiterhin von hoher Inflation geprägt, wenn gleich die Preissteigerungen in den meisten Ländern nicht mehr so hoch wie zu den Spitzenständen im Herbst 2022 waren. Nach der Prognose des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands ergibt sich aus dem Verlauf im Gesamtjahr 2023 eine reale BIP-Veränderung i.H.v. -0,3%.

Die privaten Konsumausgaben sanken um 0,8%. Dies spiegelt vor allem die Präsenz des Themas Inflation wieder, welches die Kauflust und Konsummöglichkeiten in Deutschland dämpfte.

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das 2023 erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1%. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Das Marktgeschehen für Halle (Saale) und den Saalekreis ist nach der langanhaltenden Boomphase mit steigenden Mieten und Kaufpreisen seit der Zinswende ebenfalls ins Stocken geraten.

Die Arbeitslosenquote ist in Deutschland für das Jahr 2023 um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7% gestiegen. Die Zahl der Erwerbstätigen ist mit 45,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen.

In Sachsen-Anhalt stieg die durchschnittliche Arbeitslosenquote 2023 auf 7,5% gegenüber 7,1% im Vorjahr. Bezogen auf das Geschäftsgebiet der Saalesparkasse sind die Arbeitslosenquoten im Jahr 2023 in der Stadt Halle (Saale) leicht gestiegen und im Saalekreis im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.

Von Seiten des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt wird für den Saalekreis bis zum Jahr 2035 ein weiterer wesentlicher Bevölkerungsrückgang prognostiziert, für die Stadt Halle (Saale) wird ebenfalls von einer leicht negativen Entwicklung ausgegangen.

1.2 Entwicklung der Finanzbranche

In 2023 haben sich sowohl bei den kurzfristigen Zinsen (3 Monats EURIBOR) als auch im mittel- und langfristigen Laufzeitbereich (5 bis 10-Jahres Zins) die Zinssätze für Bundeswertpapiere im positiven Bereich entwickelt. Im 3 Monatsbereich lag die Spanne im Jahresverlauf bei 2% bis 4% und bei den 10-Jährigen deutschen Staatsanleihen lag die Spanne bei 2,2% bis 2,6%.

Die EZB hat das Leitzinsniveau bis Jahresende 2023 um insgesamt 2,5 Prozentpunkte erhöht. Der Zinssatz für die Einlagefazilität der EZB bleibt dabei wegen der auf absehbare Zeit erhaltenen Überschussliquiditätssituation der für die Geldmärkte entscheidende Leitzins. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4,5%.

2 Geschäftsentwicklung der Saalesparkasse

2.1 Grundlage der Geschäftstätigkeit

Die Saalesparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale). Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Halle (Saale) und den Saalekreis. Träger der Saalesparkasse sind die Stadt Halle (Saale) und der Landkreis Saalekreis.

Institutssichernde Einrichtung der Saalesparkasse im Sinne des § 23a Abs. 1 KWG ist der Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes.

Maßgebliche rechtliche Grundlagen für die Geschäftstätigkeit der Saalesparkasse sind das Kreditwesengesetz (KWG), das Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA), die Sparkassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Satzung der Saalesparkasse. Die Organe der Saalesparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand (§ 7 SpkG-LSA).

2.2 Gesamtüberblick zur Geschäftsentwicklung

Das Geschäftsvolumen der Saalesparkasse (Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) konnte gegenüber dem Vorjahr nochmals gesteigert werden und bewegt sich damit erneut über den Erwartungen.

Der Zinsüberschuss legte mit 26,9 Mio. EUR deutlich über den Planwert von 98,8 Mio. EUR hinaus zu. Das Provisionsergebnis liegt mit 36,8 Mio. EUR auf Planwertniveau von 36,7 Mio. EUR. Die Verwaltungsaufwendungen liegen mit einem Wert von 79,6 Mio. EUR leicht über dem Planwert, der mit 77,3 Mio. EUR angegeben ist, als auch über dem Vorjahreswert.

Insgesamt sind wir mit der Geschäftsentwicklung der Saalesparkasse im Geschäftsjahr 2023 zufrieden.

2.3 Kreditgeschäft

Der Bestand der Forderungen gegenüber Kunden hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und stieg um 277,6 Mio. EUR auf 3.429,3 Mio. EUR. Das entspricht einer Steigerung von 8,7%.

Der Bestand der Kommunalkredite bewegte sich mit einer Erhöhung um 28,5% (Vorjahr +2,7%) deutlich über dem Vorjahreswert. Das Kreditvolumen an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen stieg um 9,9% (Vorjahr 9,3%), es liegt damit unter den Erwartungen i.H.v. 11,0%. Der Bestand von Krediten an Privatpersonen wurde um 10,1% (Vorjahr 14,4%) über die Planvorgaben i.H.v. 7,5% hinaus ausgeweitet. Im Bereich der Konsumentenkredite erhöhte sich der Bestand um 2,2% (Vorjahr 2,6%). Die Steigerung in den genannten Bereichen ergibt sich aus anhaltend starker Kreditnachfrage im gewerblichen Bereich sowie bei Baufinanzierungen. Der Bestand von Schuldscheindarlehen an Unternehmen und öffentliche Haushalte erhöhte sich um 8,3 Mio. EUR bzw. 1,0% gegenüber dem Vorjahr.

Hinsichtlich der Laufzeiten der Ausleihungen war ein Zuwachs sowohl bei den kurz- bis mittelfristigen Krediten (+85,3 Mio. EUR bzw. +26,8%) als auch bei den langfristigen Ausleihungen (+222,4 Mio. EUR bzw. +7,8%) zu verzeichnen.

Im außerbilanziellen Bereich haben sich die Eventualverbindlichkeiten um 1,3% erhöht und die unwiderruflichen Kreditzusagen um 21% verringert.

2.4 Eigenanlagen und Forderungen an Kreditinstitute

Die Eigenanlagen in Wertpapieren und Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich bis Ende 2023 um 172,9 Mio. EUR (8,0%) auf insgesamt 1.989,8 Mio. EUR.

Bei der Position der Forderungen an Kreditinstitute ist gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 30,6 Mio. EUR auf 71,4 Mio. EUR zu verzeichnen. Das Anlagevolumen erstreckt sich insbesondere auf inländische Kreditinstitute.

Der Wertpapierbestand (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sank um 203,4 Mio. EUR auf 1.918,5 Mio. EUR. Dies entspricht einer Verringerung um 9,6% gegenüber dem Vorjahr. Der Buchwert der verliehenen Wertpapiere hat sich gegenüber dem Vorjahr um 16,3 Mio. EUR bzw. 2,3% auf 680,5 Mio. EUR verringert. Das Anlagevolumen des Wertpapierbestandes besteht hauptsächlich aus Schuldverschreibungen inländischer Kreditinstitute, Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Spezialfonds.

Die Saalesparkasse ist Inhaber von Anteilen an diversen Spezialfonds (Buchwerte: 622,4 Mio. EUR). Das in Fonds investierte Vermögen hat sich durch Umstrukturierungen im Jahresverlauf um 28,4 Mio. EUR verringert, darunter sind ca. 88,6% des Fondsvolumens in Immobilien investiert und 10,7% der Anlagen in den Spezialfonds entfallen auf den Bereich Infrastruktur.

2.5 Anteilsbesitz

Das originäre Beteiligungsgeschäft erstreckt sich maßgeblich auf Verbundbeteiligungen mit strategischer Ausrichtung. Die Saalesparkasse weist Beteiligungen über 11,1 Mio. EUR aus, die in Höhe von 6,8 Mio. EUR auf den Ostdeutschen Sparkassenverband sowie in Höhe von 2,8 Mio. EUR auf den Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt entfallen.

Zudem hält die Saalesparkasse mit der seit 1998 bestehenden S-Immobiliengesellschaft Halle mbH eine 100%-ige Tochtergesellschaft, deren Geschäftszweck im Erwerb, der Entwicklung, der Vermietung, der Verwaltung und dem Verkauf von Immobilien besteht.

Als weiteres verbundenes Unternehmen hat die Saalesparkasse in 2019 100% der Anteile der Halleschen Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH (HGWS) mit Sitz in Halle (Saale) erworben. Die Beteiligung mit einem Buchwert von 1,3 Mio. EUR umfasst den Immobilienbestand des Wohnviertels "Pauluspark" in Halle (Saale), welcher zur Portfoliodiversifizierung der Wohnimmobilien der Saalesparkasse beiträgt. Im Geschäftsjahr 2022 hat die HGWS 100% der Anteile der Reileck Projekt GmbH zu einem Kaufpreis von 18,6 Mio. EUR erworben. Diese plant auf einem bereits in ihrem Eigentum befindlichen Grundstück die Errichtung mehrerer Gebäude zur vorwiegend wohnwirtschaftlichen, aber auch gewerblichen Nutzung. Die mehrere Jahre andauernde Umsetzung des Projektes hat im II. Quartal 2022 begonnen.

Bei der Bewertung des Beteiligungswertes an der Halleschen Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung (HGWS) hat sich eine fehlende Werthaltigkeit ergeben. Hier erfolgt die außerplanmäßige Abschreibung auf den ermittelten Beteiligungswert. Die Beteiligung ist zum Vorjahr um 16,8 Mio. EUR zurückgegangen.

2.6 Einlagengeschäft

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich um 88,3 Mio. EUR (1,7%) auf 5.205,8 Mio. EUR und übertreffen damit nochmals unsere Planannahmen i.H.v. 4.949,6 Mio. EUR.

Insgesamt sind die Spareinlagen um 134,6 Mio. EUR bzw. 12,8 % auf 1.184,7 Mio. EUR gestiegen und bewegen deutlich über dem Vorjahresniveau sowie über dem Planwert i.H.v. 1.141,0 Mio. EUR. Hierfür sind unter anderem die Auflage von neuen Produkten (ZinsPlus und KombiProdukt) sowie das Aufleben bekannter Produktvarianten (Festzinskonto und Sparbrief) auf Grund der attraktiven Verzinsung maßgebend.

Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden entwickelten sich insgesamt rückläufig mit einer Verringerung um 46,4 Mio. EUR. Dabei zeichneten sich die Rückgänge in den Beständen der täglich fälligen Verbindlichkeiten ab welche damit unter dem Planwert liegen.

Das Volumen der bei Kreditinstituten aufgenommenen Gelder erhöhte sich um 91,3 Mio. EUR bzw. 20,8% auf 529,9 Mio. EUR.

2.7 Wertpapier- und Investmentgeschäft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich das Depotvolumen unserer Kunden in den bei unseren Verbundpartner geführten Depots um 70,9 Mio. EUR oder 41,7% auf 240,7 Mio. EUR. Die Anzahl der Fondsdepots von Kunden bei unserem Verbundpartner Deka-Bank erhöhte sich im Jahr 2023 um 1.420 Stück auf 32.200 Stück. Das Depotvolumen unserer Kunden bei der Deka-Bank ist im abgelaufenen Geschäftsjahr um 152,3 Mio. EUR oder 16,9% auf 1.050,6 Mio. EUR gestiegen.

2.8 Verbundgeschäft

Im Versicherungs- und Verbundgeschäft konnten die guten Vorjahreswerte nicht in allen Bereichen bestätigt bzw. übertroffen werden.

Das Gesamtergebnis im Versicherungsgeschäft der Saalesparkasse zeigte für 2023 im Neugeschäft eine Teils gemischte Entwicklung. So lag die Beitragssumme 2023 für die Lebensversicherungen bei 28,8 Mio. EUR und somit 2,5 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Auch im Bereich KFZ konnte eine positive Entwicklung der Beiträge von 749 TEUR in 2022 auf 934 TEUR im abgelaufenen Jahr verzeichnet werden. Bei den Sachversicherungen ging das Ergebnis gegenüber dem Vorjahreswert um 152 TEUR zurück und erreicht einen Wert von 640 TEUR.

Bei den Bausparverträgen konnte die positive Entwicklung aus dem Vorjahr nicht fortgesetzt werden. Das im Jahr 2023 abgeschlossene Volumen liegt bei 133,5 Mio. EUR und damit um 14,9 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert.

In Bezug auf die vermittelten Objekte im Geschäft mit der LBS Immobilien GmbH konnte das Vorjahresergebnis (-186,0 TEUR) nicht erreicht werden. Insgesamt wurden 129 Objekte von den Handelsvertretern der Saalesparkasse vermittelt. Der durchschnittliche Kaufpreis je Objekt konnte auf Vorjahresniveau (0,2 Mio. EUR) bestätigt werden. Die in 2023 erzielten Courtagen aus vermittelten Objekten betrugen 1,7 Mio. EUR

2.9 Vertrieb und Produkte

Das Produktangebot der Saalesparkasse wurde im Berichtsjahr weiter ausgebaut bzw. bestehende Produktangebote sinnvoll ergänzt. Das Sparkassengirokonto wurde bei unveränderten Preisen für unsere Kunden, um die S-Vorteilswelt und S-Trust ergänzt.

Auch das Angebot für die Vermögensanlage bzw. den Vermögensaufbau wurde mit der Einführung von Smartvermögen und des Sparkassenkapitalbriefs mit Nachrangabrede deutlich erweitert. Während mit der digitalen Vermögensverwaltung der DekaBank (Smartvermögen) der Vermögensaufbau für eine junge oder digital affine Zielgruppe bereits ab geringen Beträgen möglich ist (500€ einmalig oder 25€ monatlich), steht beim Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede die langfristige, festverzinsliche Anlage von größeren Anlagebeträgen (ab 50.000€) im Vordergrund. Die Kunden profitieren dabei von einer sehr guten Verzinsung (5,00% p.a. Stand: 31.12.2023).

Mit dem Sparkassen- Modernisierungskredit Klima hat die Saalesparkasse eine neue Variante in ihr Angebot aufgenommen, um ihre Kunden bei energetisch notwendigen Modernisierungsmaßnahmen zu unterstützen.

2.10 Ressourcen

Zum 31. Dezember 2023 waren in der Saalesparkasse 582 bankspezifisch Beschäftigte tätig. Damit hat sich der Personalbestand gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Der Bestand an 271 Teilzeitbeschäftigten hat sich ebenfalls leicht erhöht. Im Berichtsjahr haben 12 Auszubildende am 1. August 2023 ihre Ausbildung begonnen. Zum Stichtag werden 35 Auszubildende zu Bankkaufleuten ausgebildet. 13 MitarbeiterInnen befinden sich zurzeit in der Arbeitsphase der Altersteilzeit. Die in der Saalesparkasse zur Stellenbesetzung erforderlichen Qualifikationsanforderungen, wie die Ausbildung als Bankkaufmann (m/w/d), zahlreiche Weiterbildungen zum Erwerb weiterführender Qualifikationen sowie die Aufrechterhaltung des erreichten Wissensniveaus bilden eine wichtige Grundlage. Für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wurden deshalb im Berichtsjahr 0,5 Mio. EUR aufgewendet.

Zur Intensivierung der Betreuungsqualität wird ein besonderes Augenmerk auf die stetige Aktualisierung der Beratungs- und Systemunterstützung in allen unseren Filialen gelegt.

Über das Netz der Kundenselbstbedienungsgeräte, bestehend aus 93 Geldautomaten, 23 Kontoauszugsdruckern und 53 Überweisungsterminals, wurden im Geschäftsjahr 2023 rund 7,3 Mio. Transaktionen getätigt, wobei an den Geldautomaten rund 995,1 Mio. EUR verfügt wurden.

3 Vermögenslage der Saalesparkasse

Insgesamt belaufen sich die anrechenbaren Eigenmittel der Saalesparkasse zum Jahresende 2023 auf 565,1 Mio. EUR. Die Gesamtkapitalquote nach Capital Requirements Regulation (CRR) lag per 31. Dezember 2023 mit 13,8% über den gesetzlichen Mindestanforderungen (KWG i. V. m. CRR). Dabei hat die Saalesparkasse neben den Mindestgesamtkapitalanforderungen gemäß CRR (8,0%) auch die von der BaFin angeordneten zusätzlichen Kapitalanforderungen gemäß Supervisory Review and Evaluation Process (SREP: 0,5%) sowie die Kapitalpufferanforderungen gemäß § 10c KWG (Kapitalerhaltungspuffer) und § 10d KWG (antizyklischer Kapitalpuffer) einzuhalten. Die Mindestkapitalanforderung für 2023 beträgt inklusive des für die Saalesparkasse individuell festgelegten SREP-Aufschlages und der Kapitalpufferanforderungen 11,82% und wurde somit eingehalten.

Auf der Aktivseite stellen die Ausleihungen an Kunden mit 53,3% (Vorjahr 50,8%) der Bilanzsumme und die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit 20,1% (Vorjahr 23,7%) die bedeutendsten Posten dar.

Auf der Passivseite wird die Kapitalstruktur von den Kundeneinlagen (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden) mit 80,9% (Vorjahr 82,5%) der Bilanzsumme dominiert. Darüber hinaus erstrecken sich die Refinanzierungsmittel der Saalesparkasse auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (8,3%), die im Vorjahresvergleich (7,1%) gestiegen sind.

Die Ansätze der Aktiv- und Passivpositionen in der Bilanz entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Mit den zum Jahresultimo 2023 vorgenommenen Einzelbewertungsmaßnahmen, die auch die Bildung von Rückstellungen beinhalten, ist den erkennbaren Risiken und Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen worden.

Die Saalesparkasse hat ihren Bestand an Wertpapieren der Liquiditätsreserve nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Bei den verzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens werden die Anschaffungskosten bzw. die fortgeführten Buchwerte angesetzt.

Geschäfte im eigenen Management der Saalesparkasse wurden ausschließlich in Euro getätigt. Im Eigenanlagengeschäft wurden sechzehn neue Swapgeschäfte zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen. Drei der Sicherungsbeziehungen endeten planmäßig.

In den bilanzierten Aktivwerten, insbesondere im Wertpapierbestand, bestehen stichtagsbezogen Kursreserven sowie saldierte schwebende Verluste aus Schuldscheindarlehen. Außerdem besteht zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweiges zusätzlich eine Risikovorsorge nach § 340f HGB. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wurde das gemilderte Niederstwertprinzip angewandt. Dadurch wurden, gegenüber einer Bewertung zum strengen Niederstwertprinzip, Abschreibungen in Höhe von 31,6 Mio. EUR vermieden.

Die Saalesparkasse verfügt über eine angemessene Kapitalausstattung, die den Rahmen für die geplanten Geschäftsaktivitäten bietet. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses und der Zuführung des Bilanzgewinnes wird die Sicherheitsrücklage 217,8 Mio. EUR (3,38% der Bilanzsumme) betragen.

4 Finanzlage der Saalesparkasse

Die Zahlungsfähigkeit der Saalesparkasse war im Berichtsjahr aufgrund einer Liquiditätsvorsorge zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geforderten Liquiditätskennzahlen wurden stets eingehalten.

Die Guthaben, die zur Erfüllung der Mindestreservebestimmungen vorgeschrieben sind, unterhielt die Saalesparkasse bei der Deutschen Bundesbank.

Die Zahlungsverpflichtungen auf der Passivseite sind aufgrund der Niedrigzinsphase in den vergangenen Jahren überwiegend kurzfristig gebunden. Demgegenüber stehen auf der Aktivseite Zahlungsmittel in Form von Guthaben bei der Bundesbank und der Nord/LB sowie liquiden Wertpapieren zur Verfügung. Die unwiderruflichen Kreditzusagen betrugen zum Stichtag 283,7 Mio. EUR.

Die Saalesparkasse ist als Mitglied der S-Finanzgruppe Teil eines leistungsfähigen Liquiditätsverbundes und verfügt zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen über verschiedene Refinanzierungsquellen. Hauptrefinanzierungsquellen stellen neben den Kundeneinlagen die Landesbanken und die EZB dar. Um den Zugang zur Liquiditätsbeschaffung über die EZB zu gewährleisten, verfügt die Saalesparkasse in ausreichendem Maße über notenbankfähige Sicherheiten. Im Jahr 2023 war der Zugang zu den Refinanzierungsquellen jederzeit gegeben. Die Finanzlage ist geordnet und die Saalesparkasse wird aus heutiger Sicht auch zukünftig in der Lage sein, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

5 Ertragslage der Saalesparkasse

Die Saalesparkasse hat folgende wesentlichen Leistungsindikatoren definiert und im Berichtsjahr nachgehalten.

Leistungsindikator Plan 2023 2023 2022
Gesamtkapitalquote * 15,1 % 13,78 % 13,30 %
Betriebsergebnis I (vor Bewertung) in % der DBS 1,02 % 1,41 % 0,91 %
Cost-Income-Ratio in % der DBS ** 55,5 % 47,7% 56,3 %
Personalaufwand in % der DBS 0,73 % 0,71 % 0,67 %
Sachaufwand in % der DBS 0,54 % 0,58 % 0,52 %

* Rechtliche Grundlage: Art. 92 CRR Abs. 1 c - Eigenmittelanforderungen 31.12.2023

** Berechnung: Verwaltungsaufwand / Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, sonstigen ordentlichen Ertrag, sonstigen ordentlichen Aufwand & Nettoergebnis aus Finanzgeschäften

Die nachfolgende Übersicht enthält eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres und des Vorjahres.

Position 2023 in
Mio. EUR
in % der
DBS *
% der
DBS LSA *
2022 in
Mio.EUR
in % der
DBS *
% der
DBS LSA *
Zinsüberschuss 125,7 2,03 1,91 87,7 1,45 1,51
Provisionsüberschuss 36,8 0,60 0,75 36,5 0,60 0,72
Sonstige betriebliche Erträge 10,3 0,17 0,06 9,1 0,15 0,04
Verwaltungsaufwendungen -79,6 -1,30 -1,39 -71,9 -1,19 -1,34
Sonstige betriebliche Aufwendungen -6,1 -0,10 -0,03 -5,5 -0,09 -0,03
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, Bewertung und Steuern 87,2 1,41 1,29 55,9 0,91 0,93
Bewertungsergebnis -20,6 -0,33 -0,61 -25,9 -0,43 -0,60
Neutrales Ergebnis -13,2 -0,21 0,04 -2,2 -0,04 0,04
Ertragsteuern -27,0 -0,44 -0,36 -7,2 -0,12 -0,17
Veränderung der Vorsorgereserven (saldiert) -24,1 -0,39 -0,57 -18,4 -0,30 -0,18
Jahresüberschuss 2,3 0,04 0,36 2,1 0,03 0,02

* Vergleichszahlen: Auswertung Betriebsvergleich 2023 und 2022

Abkürzungen: DBS - Durchschnittliche Bilanzsumme
LSA - Land Sachsen-Anhalt

Zu den Ergebnissen im Einzelnen:

Der im Vergleich zum Vorjahr um 38 Mio. EUR bzw. um 43,3% höhere Zinsüberschuss ist weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle der Saalesparkasse. Der Planwert von 98,8 Mio. EUR wurde deutlich übertroffen.

Die im Vergleich zum Vorjahr mit 144,4 Mio. EUR (Vorjahr: 93,8 Mio. EUR) deutlich gestiegenen Zinserträge sind maßgeblich mit Zuwächsen im Kundenkreditgeschäft sowie durch zinsbedingte Mehrerträge bei den Forderungen an Kreditinstitute zu erklären. Der Planwert von 129,1 Mio. EUR wurde deutlich übertroffen. Verglichen mit dem Vorjahr war der Zinsaufwand mit 27,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR, Planwert 35,8 Mio. EUR) deutlich erhöht. Dies ist hauptsächlich auf das gestiegene Marktzinsniveau und der Wiedereinführung von festverzinslichen Passivprodukten zurückzuführen. Der mit den Zinserträgen saldierte Ertrag aus den getätigten Zinssicherungsvereinbarungen (Swaps) belief sich auf 8,7 Mio. EUR.

Für die Saalesparkasse ergab sich auf der Grundlage der deutlich gestiegenen durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) eine gegenüber dem Vorjahr höhere Zinsspanne von 2,03% (Vorjahr 1,45%), die über dem Landesdurchschnitt der Sparkassen in Sachsen-Anhalt (1,91%) liegt.

Der Provisionsüberschuss lag mit 36,8 Mio. EUR leicht über dem Niveau des Vorjahres (36,5 Mio. EUR) und auf dem geplanten Wert (36,8 Mio. EUR). Dies ist auf einen höheren Rückgang bei den Provisionsaufwendungen, hier für Vermittlungstätigkeiten Dritter im Kreditgeschäft, zurückzuführen. Dadurch wurden die rückläufigen Provisionserträge, hier Vermittlungsgeschäft und Wertpapierleihegeschäft, überkompensiert.

Die sonstigen betrieblichen Erträge werden wesentlich durch die Grundstücks- und Gebäudeerträge sparkasseneigener Immobilien, deren Bestand durch Neuerwerbungen gestiegen ist, geprägt. Sie bewegten sich mit 10,3 Mio. EUR (Vorjahr 9,1 Mio. EUR) leicht über dem Planwert (9,3 Mio. EUR).

Die Verwaltungsaufwendungen (79,6 Mio. EUR) lagen über dem Niveau des Vorjahres (71,9 Mio. EUR), sie bewegen sich dabei ebenfalls über dem geplanten Niveau (77,3 Mio. EUR).

Die Personalaufwendungen einschließlich der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung stiegen um 3,2 Mio. EUR auf 43,7 Mio. EUR (0,71% der DBS), Vorjahr 40,5 Mio. EUR, und lagen damit dennoch unter dem Planwert von 44,2 Mio. EUR. In den Planungen wurde auf Grund zu erwartender deutlicher Tarifsteigerungen von einem deutlichen Anstieg des Personalaufwandes für das Jahr 2023 ausgegangen. Durch den von den Planungsannahmen abweichenden Tarifabschluss kommt es zu deutlichen Entlastungen.

Der Sachaufwand lag bei 35,8 Mio. EUR (Vorjahr 31,4 Mio. EUR) bzw. 0,58% der DBS und bewegte sich damit sowohl über dem Planwert als auch über dem Vorjahreswert. Positionen mit höheren Aufwendungen als geplant sind unter anderen Dienstleistungen Dritter, Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Werbeaufwand.

Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, Bewertung, Steuern und neutralen Ergebnis als bedeutsamer Leistungsindikator hat sich mit 87,2 Mio. EUR um 31,3 Mio. EUR oder 56% gegenüber dem Vorjahresergebnis erhöht. Damit liegt die Saalesparkasse deutlich über dem Planwert (61,9 Mio. EUR).

Insgesamt hat sich das Verhältnis der ordentlichen Aufwendungen zum Bruttoertrag (Cost-Income-Ratio) als bedeutsamer Leistungsindikator mit 47,7% deutlich verbessert (Vorjahr 56,3% / Planwert 55,5%).

Unter Berücksichtigung der Gewinne und Verluste aufgrund von Fälligkeiten und der Veräußerung von Wertpapieren sowie des Ergebnisses aus der Saldierung von Abschreibungen und Zuschreibungen ergibt sich ein positives Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft von 13,7 Mio. EUR (0,22% der DBS). Die Entwicklung ist gegenüber dem Planwert (-3,8 Mio. EUR) und dem Vorjahreswert (-13,7 Mio. EUR) im Wesentlichen geprägt durch die hohen Zuschreibungen auf die Wertpapiere der Liquiditätsreserve.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft in Höhe von -6,8 Mio. EUR hat sich im Vergleich zum Vorjahr negativ verändert. Gegenüber den Modellannahmen aus der Planung in Höhe von -10,3 Mio. EUR stellt sich das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft deutlich positiver dar.

Das sonstige Bewertungsergebnis (-27,5 Mio. EUR) fällt sowohl gegenüber dem Planwert in Höhe von -0,6 Mio. EUR als auch gegenüber dem Vorjahr (-8,1 Mio. EUR) deutlich negativer aus. Dies begründet sich auf Grund von Bewertungsmaßnahmen für Grundstücke und Gebäude sowie dem Anteilsbesitz wegen dauerhafter Wertminderungen.

Das Bewertungsergebnis insgesamt stellt sich mit -20,6 Mio. EUR bzw. -0,33% der DBS negativ dar.

Das neutrale Ergebnis fällt mit insgesamt -13,2 Mio. EUR deutlich negativer gegenüber dem Planwert (-1,8 Mio. EUR) aus und stellt sich damit auch schlechter als der Vorjahreswert (-2,2 Mio. EUR) dar. Wesentliche Gründe für die negative Entwicklung des Neutralen Aufwandes gegenüber dem Planwert sind insbesondere Aufwendungen für die Bildung einer Drohverlustrückstellung für den geplanten Bau des Hotels in der Kapellengasse in Halle (Saale). Wesentliche Gründe für die Abweichungen des Neutralen Ertrages gegenüber dem Planwert sind Auflösungen von Rückstellungen für Zinsnachforderungen aus Prämiensparverträgen.

Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,036%.

Zur Stärkung der Kernkapital- und Gesamtkapitalquote soll der Bilanzgewinn in Höhe von 2,3 Mio. EUR mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

6 Abschließende Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Saalesparkasse

Bei geordneten Finanz- und Vermögensverhältnissen verfügt die Saalesparkasse über eine Ertragskraft, die es ihr erlaubt, dass für die weitere Geschäftsentwicklung erforderliche Eigenkapital zu erwirtschaften.

Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr gewährleistet. Wesentliche Liquiditätsrisiken sind aus der Bilanzstruktur nicht erkennbar.

Insgesamt beurteilen wir die Vermögens- und Finanzlage sowie die Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 als zufrieden stellend.

7 Risikobericht

7.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

Die nachhaltige Gewährleistung einer stetigen Ertragskraft bei gleichzeitiger Sicherung des Vermögens der Saalesparkasse zur Erfüllung des gesetzten Unternehmenszwecks ist das Grundprinzip der Geschäftspolitik der Saalesparkasse. Dabei nimmt ein aktives Risikomanagement einen hohen Stellenwert ein.

Unter dem Risikomanagement versteht die Saaleparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. Damit wurde gleichzeitig die bisherige periodenorientierte Sichtweise der Risikotragfähigkeit im Rahmen eines Fortführungsansatzes (Going-Concern) als Steuerungsperspektive abgelöst. In der Geschäfts- und Risikostrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Konkretisierungen erfolgen durch nachgelagerte Teilstrategien. In mindestens jährlichem Rhythmus überprüft der Vorstand die Strategien und passt diese ggf. an. Die Strategien werden dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gegeben und - inklusive möglicher Ursachen im Falle festgestellter Abweichungen von strategischen Zielen - mit diesem erörtert.

Die Festlegung der wesentlichen Risikoarten erfolgt im Rahmen einer Risikoinventur. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als Teil des Liquiditätsrisikos ist dabei zwar gemäß MaRisk als wesentliches Risiko eingestuft. Dieses wird jedoch aufgrund seines Charakters weiterhin nicht explizit in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt, da es nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann.

Darüber hinaus sind das Beteiligungs- und Provisionsrisiko in der normativen Perspektive wesentlich.

Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen der Risikoinventur ebenfalls betrachtet. Im Fokus steht dabei bislang die Bewertung der Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf die in der Saalesparkasse identifizierten Risiken. Die Nachhaltigkeitsrisiken stellen dabei keine eigene Risikoart dar.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 873,0 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 730,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden, sofern keine außerordentlichen Entwicklungen bestehen, vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Teilrisikolimit für Operationelle Risiken zum 30.09.2023 überschritten. Als Reaktion hierauf erfolgte eine Limiterhöhung, welche im Zuge der generellen Neufestlegung der Risikotragfähigkeitslimite im Rahmen der Mittelfristigen Unternehmensplanung 2024-2028 umgesetzt wurde. Das bereitgestellte Gesamtlimit reichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken der ökonomischen Perspektive das Konfidenzniveau auf 99,9% und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. In der Saalesparkasse ist der Begriff "Risiko" in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit als Quantil der zum Konfidenzniveau gehörenden Wertänderungsverteilung definiert und stellt auf das Risiko als Verlust ab. Sofern erwartete Verluste jedoch bereits im Risikodeckungspotenzial berücksichtigt wurden, wird der Quantilswert um den erwarteten Verlust gemindert und nur der unerwartete Verlust im Risiko angesetzt.

Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Saalesparkasse berücksichtigt jedoch innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 145,0 89,7 61,9
Marktpreisrisiko 500,0 327,2 65,4
Refinanzierungskostenrisiko 40,0 29,6 74,1
Operationelles Risiko 45,0 32,4 72,0
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 730,0 479,0 65,6

Das Limitsystem fungiert sowohl auf Gesamtrisikoebene als auch auf Ebene der einzelnen wesentlichen Risikoarten als 3-Farben-Ampelsystem und gibt über festgelegte Warnschwellen frühzeitig Signale für die Notwendigkeit des Eingriffs durch eine aktive Risikosteuerung.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit sowohl in der ökonomischen als auch in der normativen Sichtweise durchgeführt. In der normativen Perspektive nutzen wir die Öffnungsklausel der MaRisk durch Anwendung eines Szenarios auf der Grundlage des schweren konjunkturellen Abschwungs. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt dabei ausgehend vom schweren konjunkturellen Abschwung in Verbindung mit Zinsanstiegsparametern als Szenario "Stagflation". Ziel der Stressszenariobetrachtungen ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse. Dies schließt die Betrachtung inverser Stresstests ein, die ihren Fokus auf Ereignisse richten, die die Überlebensfähigkeit der Saalesparkasse gefährden könnten.

Das Stressszenario "Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg" zeigt dabei in der ökonomischen Perspektive die größten Auswirkungen auf unser Risikodeckungspotenzial. Maßnahmen waren nicht zu ergreifen, werden jedoch grundsätzlich vorgehalten. Das Stressszenario "Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg" ist gekennzeichnet durch einen schnellen Zinsanstieg im Euroraum in Kombination mit einer deutlichen Überbewertung der Preise für gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobilien als Folge der langanhaltenden Niedrigzinsphase und dem starken Anstieg der Kreditvergabe für Immobilienfinanzierungen und entlädt sich in einem europaweiten starken und abrupten Preisverfall der Immobilien. Auch unter Würdigung der durchgeführten Stressszenarien wäre die Risikotragfähigkeit gegeben.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028, für adverse Betrachtungen bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 1-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung 2 und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können im Planszenario sowohl die aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen als auch die eigene strategische Zielgröße in Höhe von 13,25% incl. eines zusätzlichen Managementpuffers vollständig erfüllt werden. Auch im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind, zeigen sich keine Kapitalengpässe. Als adverses Szenario wurde dabei ein schwerer konjunktureller Abschwung in Verbindung mit Zinsanstiegsparametern (Stagflation) betrachtet.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Saalesparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente ein. Im Produktkatalog der Saalesparkasse sind dafür Zinsswaps vorgesehen. Zu Steuerungs- und Sicherungszwecken erfolgte auch im Geschäftsjahr 2023 der Einsatz von Derivaten in Form von Zinsswaps. Hierfür wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung möglicher Zinsänderungsrisiken gebildet. Diese werden auch in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Zur Reduzierung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch wurden 16 neue Swapgeschäfte abgeschlossen. 3 Zinsswapgeschäfte wurden fällig. Nähere Angaben sind dem Anhang aus der Übersicht zu den derivativen Finanzgeschäften zu entnehmen.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die mindestens vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl incl. der Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie der Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Weiterhin nimmt die Risikocontrolling-Funktion die wesentlichen Aufgaben der IPS-Sanierungsplanung wahr, insbesondere die Unterstützung der Geschäftsleitung bei der ex-ante erfolgenden Krisenvorbereitung und einer ggf. notwendigen Durchführung von Prozessen zur Umsetzung von Handlungsoptionen. Die Saalesparkasse hat die Risikocontrolling-Funktion innerhalb der Leitungsebene der Abteilung Gesamtbanksteuerung angesiedelt.

Die Compliance-Funktion ist organisatorisch innerhalb der Abteilung Gesamtbanksteuerung eingerichtet. Der benannte Compliance-Beauftragte ist fachlich unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt. Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Funktion gehören die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen kann, die Durchführung einer Risikoanalyse, Überwachungs- und Kontrollaufgaben sowie die Ausübung einer Koordinierungs-, Informations- und Kommunikationsfunktion.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

1 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess), aktuelle SREP-Gesamtkapitalanforderung der Saalesparkasse: 8,5 %

2 Kombinierte Pufferanforderung: besteht aus Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischem Kapitalpuffer und Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien

7.2 Organisation des Risikomanagements

Den Aufgabenbereich des zentralen Risikomanagements hat der Gesamtvorstand auf die organisatorisch von den Bereichen Markt und Handel getrennte Abteilung Gesamtbanksteuerung übertragen.

Die operative Verantwortung für die Adressenrisikosteuerung ist vom Markt organisatorisch getrennt in der Abteilung Kreditmanagement angesiedelt. Das Risikocontrolling wird von der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen.

Die Steuerung und Überwachung der Marktpreisrisiken wird ebenso von der Abteilung Gesamtbanksteuerung verantwortet. Im Bereich der Marktpreisrisikosteuerung der Handelsgeschäfte wird dabei durch die Zuordnung zu dem von Markt und Handel unabhängigen Bereich dem Prinzip der Funktionstrennung nach den MaRisk Rechnung getragen.

Die Saalesparkasse lässt einen Teil ihres Wertpapiervermögens im Rahmen von Spezialfondsmandaten verwalten. Die Anlagerichtlinien werden den direkt gehaltenen Fonds durch die Saalesparkasse vorgegeben und in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Anlageausschusses überprüft. Die primäre Steuerung dieser Fonds obliegt dem Fondsmanagement. Durch die von den Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen ist sichergestellt, dass die Fonds in den Risikoüberwachungsprozess eingebunden sind. Des Weiteren werden die Mandate von den jeweiligen Fachbereichen begleitet.

Das operative Liquiditätsrisikomanagement wird von den Abteilungen Treasury / Eigenhandel und Gesamtbanksteuerung / Gruppe Meldewesen durchgeführt. Die Verantwortung für das strategische Liquiditätsrisikomanagement liegt bei den Abteilungen Treasury / Eigenhandel und Gesamtbanksteuerung / Gruppe Risikocontrolling.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt zentral durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung. Die Verantwortlichkeit für das dezentrale Management operationeller Risiken liegt bei den Führungskräften in den Organisationseinheiten.

Auch die Steuerung der ausschließlich normativ wesentlichen Provisionsrisiken wird von der Abteilung Gesamtbanksteuerung verantwortet.

Für die Steuerung der ebenso normativ wesentlichen Beteiligungsrisiken sind grundsätzlich die gleichen Verantwortlichkeiten wie für die Steuerung der Adressenrisiken festgelegt. In die Initiierung von Beteiligungen ist darüber hinaus auch die Abteilung Treasury / Eigenhandel eingebunden.

7.3 Risikobetrachtung im Detail

7.3.1 Management der Adressenausfallrisiken

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Ihrer Geschäftstätigkeit entsprechend ist für die Saalesparkasse das Adressenausfallrisiko im Kundenkreditgeschäft, bei den Eigenanlagen einschließlich der Forderungen an Kreditinstitute und der außerbilanziellen Instrumente (Zinsswaps) sowie bei den Beteiligungen inklusive der sonstigen Vermögensgegenstände von größter Bedeutung.

Das Länderrisiko ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft und umfasst neben dem Bonitätsrisiko auch das Ländertransferrisiko. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Kreditausreichungen der Sparkasse erfolgten zu ca. 14 % an Kreditnehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands. Diese Anlagen unterliegen einer regelmäßigen Beobachtung der Saalesparkasse im Hinblick auf mögliche Länderrisiken. Österreich, Frankreich und Italien stellen dabei die Sitzländer mit den höchsten Investitionsvolumen dar. Der Schwerpunkt der Anlagen mit Länderrisiken resultiert aus dem Eigengeschäft und liegt in Wertpapieranleihen von Staaten, Banken sowie Unternehmen.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos für Zwecke der ökonomischen Risikotragfähigkeit erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet werden. Das Risiko im Sinne eines Verlustes entspricht dem Quantil der zum Konfidenzniveau gehörenden Wertänderungsverteilung. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv unter Verzicht auf die Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft.

Die Portfoliostrukturen des Kundenkreditgeschäftes, des Depot A sowie der Beteiligungen, die ermittelten Risiken sowie die Limitauslastungen werden vierteljährlich überwacht und die Ergebnisse umfänglich an die Verantwortlichen berichtet. In aggregierter Form erhält der Verwaltungsrat vierteljährlich Auskunft. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt das standardisierte Reporting.

7.3.1.1 Kundenkreditgeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolio- als auch auf Kreditnehmerebene entsprechend den Vorgaben aus der festgelegten Strategie unter Berücksichtigung der Bonitäten sowie der Größenklassen-, Branchen- und Sicherheitenstruktur (z. B. Volumenbegrenzungen, Einschränkungen der Ratingklasse und Branche).

Der Risikomanagementprozess für das Kundenkreditgeschäft umfasst folgende wesentliche Elemente:

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das mittels quantitativer (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf der Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

regelmäßige Bonitätsprüfung und Beurteilung des Kapitaldienstes

Trennung der Voten in Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) in Abhängigkeit vom Kreditvolumen und der Risikorelevanz bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

Ermittlung der Sicherheitenwerte auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze sowie eine regelmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Berechnung des Adressenrisikos mit dem Kreditrisikomodell CPV unter Berücksichtigung identifizierter Konzentrationen und Limitierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive

Kundenkreditgeschäft der Sparkasse * Kreditvolumen
31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkundenkredite 1.603 1.520
Privatkundenkredite 1.700 1.607
Kommunen/ Öffentliche Haushalte 329 311
Gesamt 3.632 3.438

* Gliederung entsprechend der internen Berichterstattung

Mit einem Anteil von 46,8% wurde der größte Anteil der Kundenkredite per 31.12.2023 an Privatkunden ausgereicht. Auf Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen entfallen 44,1%.

Der Branchenschwerpunkt zeigt sich im Grundstücks- und Wohnungswesen mit einem Anteil von 31,7% am gewerblichen Kreditgeschäft. Danach folgen Kreditausreichungen für Finanz- und Versicherungsunternehmen sowie in der Energie- und Wasserversorgung.

Die Risikostruktur der Kundenkredite lässt vertretbare Risiken erkennen und wird als unkritisch eingeschätzt. Mit 95,6% ist der höchste Anteil der ungesicherten Kredite der Risikoklasse I (Rating 1 bis 9) mit geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet. Insgesamt 2,8% der ungesicherten Kredite entfallen auf die Risikoklasse II (Rating 10 bis 15C) mit höheren Risiken, während die auf die Risikoklasse III (Rating 16 bis 18) entfallenden ungesicherten Kreditteile der Ratingnoten 17 und 18 durch eine Risikovorsorge abgeschirmt sind. Konzentrationen zeigen sich in Form von volumenbedingten Größenkonzentrationen, volumen- und risikobedingten Branchenkonzentrationen sowie im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Insgesamt wird das Kundenkreditportfolio als gut diversifiziert eingeschätzt.

Die in den Kreditüberwachungsprozess integrierten Aufgaben führen neben der laufenden Engagementüberwachung zu einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Risikovorsorge. Die erforderliche Risikovorsorge ist Gegenstand der internen Berichterstattung und umfasst den nicht durch Sicherheiten gedeckten ermittelten Kapitalanteil notleidender sowie ggf. erstmalig Wert zu berichtigender Engagements sowie Vorsorge für latente Risiken (Pauschalwertberichtigung). Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg aufgrund gestiegener EWB-Neubildungen bei einer gleichzeitig erhöhten Anzahl der Kreditnehmer. Eine Betroffenheit für das Adressenrisiko infolge andauernd hoher Inflation und Ukraine-Krise deutet sich erstmals an.

7.3.1.2 Depot A/ Eigenanlagen

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden bei der Risikoermittlung im Durchschauprinzip einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Die wesentlichen Elemente im Risikomanagementprozess für das Depot A/ die Eigenanlagen sind:

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens mit Überwachung branchen- als auch unternehmensspezifischer Informationen auf Negativmerkmale und regelmäßiger Beobachtung der Entwicklung der Ratings sowie der Asset-Swap-Spreads

festgelegtes Verfahren zur Überleitung von Emittenten in die Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) sowie Produktgruppen und Ländern

regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos mit dem Kreditrisikomodell CPV unter Berücksichtigung identifizierter Konzentrationen und Limitierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive

Die Risikostruktur des Eigengeschäfts zeigt mit einem Anteil von 75,5% im Investment-Grade (Ratingklassen 1 bis 5) sowie 4,2% im Speculative - Grade (Ratingklassen 6 bis 15) vertretbare Risiken auf. Auf die vorhandene Liquidität auf Konten bei der Deutschen Bundesbank entfallen 20,3% des Volumens, für welche kein Rating ausgewiesen wird.

Die Anwendung des Kreditportfoliomodells CPV auf das Depot A zur Identifizierung von Konzentrationsrisiken zeigt temporär bestehende Größenkonzentrationen in Bezug auf der S-Finanzgruppe zugehörige Kreditnehmer. Die Saalesparkasse ist sich dieser Konzentrationsrisiken bewusst und toleriert diese aufgrund der bestehenden Sicherungsmechanismen im Rahmen der S-Finanzgruppe, die Gewähr für den Fortbestand der Institute bieten.

7.3.2 Management der Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Als wertbeeinflussende Parameter gelten Zinsen, Spreads, Währungen und Immobilienpreise.

Die Marktpreisrisikosteuerung der Saalesparkasse erfolgt für das Bankbuch durch den Vorstand. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf der Überwachung von Zinsänderungsrisiken, die aus Fristeninkongruenzen bzw. inkongruentem Zinsanpassungsverhalten von Passivgeschäften gegenüber den Aktivgeschäften entstehen. In gleichem Maße werden auch die Spreadrisiken (Bonitätsspreads) und die Immobilienrisiken überwacht.

Alle Marktpreisrisiken können bei handelsrechtlicher Betrachtung am Bewertungs- oder Realisationsstichtag zu Verlusten führen. Das Zinsänderungsrisiko kann sich sowohl in einem niedrigeren Zinsüberschuss (Zinsspannenrisiko) als auch in einem zinsinduzierten Bewertungsrisiko aus dem Wertpapiergeschäft niederschlagen.

Das ebenfalls im Marktpreisrisiko abgebildete Immobilienrisiko umfasst sowohl Immobilieninvestitionen unter fremdem Management, die aus Immobilienfonds oder Immobiliengesellschaften resultieren sowie Immobilien im eigenen Management.

Im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption werden dabei neben dem Zinsänderungsrisiko auch das Spreadrisiko und das Immobilienrisiko limitiert.

Vierteljährlich werden Simulationen zur Messung und Steuerung der Marktpreisrisiken durchgeführt. Dies erfolgt sowohl für die Immobilien- und Spreadrisiken als auch auf Basis hausindividueller Planungen bzw. Prognosen zur Zins-, Margen- und Bilanzstrukturentwicklung für das Zinsänderungsrisiko. Für Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung haben wir mithilfe des Modells der gleitenden Durchschnitte geeignete Annahmen abgeleitet.

Die im Rahmen der ökonomischen Betrachtung der Marktpreisrisiken identifizierten Risikokonzentrationen in Bezug auf Laufzeiten, Spreadklassen und der Struktur des Immobilienportfolios werden im Risikomanagement berücksichtigt.

Die wertorientierte Messung des Marktpreisrisikos für die Zwecke der ökonomischen Risikotragfähigkeit erfolgt unter Verwendung eines Varianz-Kovarianz-Verfahrens in der Anwendung "Marktpreisrisiko IDH (MPR)". In der Anwendung werden auf Basis der zins- und spreadrisikorelevanten Positionen und zentral durch die SR (S-Rating und Risikosysteme GmbH) bereitgestellter Varianz-Kovarianz-Matrizen für die Risikoparameter die Risikowerte mittels Value-at-Risk bestimmt.

Die Quantifizierung des Risikowertes für das Immobilienrisiko erfolgt über die Anwendung "MPR Immobilienpreisrisiko / caballito", welches ebenfalls zentral von der SR (S-Rating und Risikosysteme GmbH) bereitgestellt wird. Basis für die Risikomessung ist der durchgeschaute Immobilienbestand, strukturiert nach Länder-Branchen-Kombinationen. Auf Grundlage von repräsentativen Indexzeitreihen diverser Länder-Branchen-Indizes wird ausgehend von historischen Schwankungen der Immobilienindizes in Verbindung mit dem eigenen Bestand die erwartete Wertänderung und damit der Risikowert als Value-at-Risk abgeleitet.

Zusätzlich werden die Zinsänderungsrisiken mit ihrer Auswirkung auf den barwertigen Vermögenswert der Saalesparkasse über den Value-at-Risk quantifiziert. Die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besagen, dass Institute im Rahmen eines Standardtests die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung von aktuell +200 Basispunkten und -200 Basispunkten auf den Barwert zu überprüfen haben. Die höchste negative Barwertänderung im Verhältnis zu den regulatorischen Eigenmitteln ergibt den Zinsrisikokoeffizienten. Institute, die als Ergebnis der Berechnungen einen Zinsrisikokoeffizienten größer als 20,0 % aufweisen, gelten als Kreditinstitute mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Der Zinsrisikokoeffizient der Saalesparkasse lag Ende Dezember 2023 bei 12,5% und damit deutlich unterhalb von 20,0 %. Der Maximalwert wurde im August 2023 mit 14,5% ausgewiesen.

Die Zinsänderungsrisiken, die Spreadrisiken und das Immobilienrisiko werden von ihrer Ausprägung als bedeutsam angesehen. Die Absicherung des Zinsänderungsrisikos einzelner Anleihen bzw. Schuldscheindarlehen erfolgt durch Zinsswaps im Rahmen von Micro-Hedges. Zum Bilanzstichtag bestanden 36 Sicherungsgeschäfte zur Absicherung eines Volumens von 630,4 Mio. EUR nominal.

Neben der Erhöhung der Investitionen in Spezialfonds erfolgten ebenfalls Neuinvestitionen im Rentenportfolio.

Für die im Anlagevermögen der Saalesparkasse befindlichen Wertpapiere wird im Jahresabschluss das gemilderte Niederstwertprinzip angewandt.

Die Risikopositionen der Handelsgeschäfte, deren Abschreibungspotenziale, die realisierten und schwebenden Ergebnisse der Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) werden handelstäglich für das Anlagebuch und das Gesamtdepot ermittelt.

Für Zwecke der Risikotragfähigkeitsrechnung werden für die Marktpreisrisiken in regelmäßigen Abständen Szenarioanalysen (Risikoszenario, Stressszenario) durchgeführt und quantifiziert. Die Basis hierfür bilden die verschiedenen Risikoarten (Zinsänderungsrisiko, Spreadrisiko, Währungsrisiko, Optionsrisiko, Immobilienrisiko), soweit sie im aktuellen Portfolio wesentliche Risiken darstellen. In diesem Rahmen werden auch vorliegende Risikokonzentrationen in den Strukturen identifiziert. So bestehen u.a. Risikokonzentrationen bei den Spreadrisiken (hinsichtlich einzelner Spreadklassen) und im Bereich des Immobilienrisikos unserer Fonds (hinsichtlich der Höhe des verwalteten Volumens pro Fondsmanagement, der Nutzungsart Büro sowie einzelner Standorte innerhalb Deutschlands). Die identifizierten zu beobachtenden Risikokonzentrationen sind z.T. Ergebnis einer strategischen Schwerpunktsetzung bzw. ein Zwischenergebnis beim Aufbau einer geplanten Portfoliostruktur. Unabhängig davon werden bei den regelmäßigen Szenarioanalysen alle Risikopositionen und damit auch die vorliegenden Strukturen vollständig berücksichtigt. Ausgehend von der historischen Entwicklung werden mögliche negative Entwicklungen für jeden Risikotreiber statistisch ermittelt und die Auswirkungen auf die Bestände für jedes Teilrisiko separat bestimmt. Die Marktpreisrisiken aus Immobilienfonds werden dabei anhand eines Benchmarkportfolio-Ansatzes ermittelt. Zinsänderungs- und Spreadrisiken werden im Risikoszenario auf der Basis von integrierten Renditeszenarien und einem Konfidenzniveau von 99,9 % gemeinsam betrachtet und bei der Aggregation mit den übrigen Teilrisiken summiert. Die Stresstestanalysen gehen von einer vollständigen additiven Verknüpfung sämtlicher Teilrisiken, auch der Zinsänderungs- und Spreadrisiken, aus.

Diese Analysen quantifizieren die Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse und extremer Marktbedingungen auf die Vermögenspositionen der Saalesparkasse. Die Geschäftsführung und die verantwortlichen Bereiche werden über die Ergebnisse der Szenarioanalysen umfassend informiert.

7.3.3 Management der Liquiditätsrisiken

Die Saalesparkasse unterscheidet ihr Liquiditätsrisiko in das Zahlungsunfähigkeitsrisiko sowie in das Refinanzierungskostenrisiko. Unter dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass die Saalesparkasse ihren Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Dieses Risiko wird schlagend, wenn die Zahlungsverpflichtungen das zur Verfügung stehende Liquiditätsdeckungspotenzial übersteigen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ist ein Verlust, der durch die Reduzierung des Liquiditätsbeitrages des Kundengeschäfts entsteht. Zusammen mit dem Liquiditätsbeitrag des Kundengeschäfts wird der Teil des Eigengeschäfts betrachtet, für den kein Marktwert vorliegt (z. B. Tages- und Termingelder). Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung.

Das normative Refinanzierungskostenrisiko als Ertragsrisiko definiert die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl der negative Effekt aus veränderten Liquiditätsspreads als auch aus einem Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur maßgeblich.

Die Beurteilung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos schließt das Marktliquiditätsrisiko ein. Dieses bezieht sich auf die Liquidität von Produkten und Märkten. Es beschreibt die Gefahr, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Die Saalesparkasse geht zur Generierung von Erträgen Liquiditätsfristentransformation ein. Liquiditätsfristentransformation liegt vor, wenn kurzfristig zur Verfügung stehende Mittel langfristig investiert werden. Die Fristigkeit stellt dabei auf die Kapital- bzw. Liquiditätsbindung ab. Resultierend aus dem Umfang der Liquiditätsfristentransformation können sowohl das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als auch das Refinanzierungskostenrisiko als Risikokategorien des Liquiditätsrisikos schlagend werden. Die Überwachung und Begrenzung beider Risikoausprägungen erfolgt im Rahmen des operativen und strategischen Liquiditätsrisikomanagements.

Um den zukünftigen Liquiditätsbedarf auch bei einem angespannten Marktumfeld zu analysieren, werden im Rahmen von Szenarioanalysen ausgewählte Ereignisse simuliert, die zu einer Belastung der Liquiditätssituation führen. Die Limitierung des zukünftigen Liquiditätsbedarfs erfolgt durch Vorgabe einer strukturellen Mindestliquidität mittels volumenbezogener Limite. Zusätzlich wird im Szenarioansatz eine Reichweite limitiert. Diese definiert den Zeitraum, in dem die Saalesparkasse auch bei Eintritt liquiditätsbelastender Ereignisse unter Heranziehung ihres Liquiditätsdeckungspotenzials über ausreichende Liquiditätsreserven verfügen muss, um zahlungsfähig zu bleiben.

Zur Beurteilung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit zieht die Saalesparkasse neben der Auslastung des Volumen- und Reichweitenlimits auch die Höhe der aufsichtsrechtlichen Kennzahlen "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) und "Net Stable Funding Ratio" (NSFR) heran. Die LCR dient der Messung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos. Die Kennzahl beschreibt das Verhältnis der liquiden Aktiva zum Gesamtwert der Liquiditätsabflüsse abzüglich der Liquiditätszuflüsse innerhalb einer 30-tägigen Stressphase. Die NSFR soll sicherstellen, dass ein Institut über eine hypothetische Stressperiode von einem Jahr eine stabile Refinanzierungsstruktur aufweist. Die Kennzahl berechnet sich als Quotient aus der verfügbaren stabilen Refinanzierung (ASF) und der erforderlichen stabilen Refinanzierung (RSF).

Die Zahlungsfähigkeit der Saalesparkasse war im Jahr 2023 zu jeder Zeit gegeben. Im Rahmen der durchgeführten Szenarioanalysen und Auswertungen ergaben sich keine Hinweise auf einen Liquiditätsengpass. Der Überlebenshorizont (Survival Period) lag über der Engpassmarke von 10 Monaten und beträgt per 31.12.2023: 14 Monate. Die Mindestquote für die LCR und NSFR wurde an allen Meldestichtagen eingehalten. Zum Jahresultimo 2023 belief sich die Höhe der LCR auf 219,85%. Die Höhe der NSFR betrug 125,82%.

7.3.4 Management der operationellen Risiken

Operationelle Risiken sind die Gefahren von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Diese Definition schließt die aufsichtsrechtliche Definition operationeller Risiken aus der CRR vollumfänglich ein. Strategische Risiken und Geschäftsrisiken bleiben ausgenommen. Das Reputationsrisiko stellt für die Saalesparkasse ein Folgerisiko operationeller und auch anderer Risiken (zum Beispiel Markt- und Adressenrisiken) dar. Sofern sich Reputationsrisiken auf operationelle Risiken zurückführen lassen, werden sie in die Betrachtung einbezogen. Eine Quantifizierung von Reputationsrisiken ist nicht vorgesehen.

Die Identifikation von Ex-ante-Risiken erfolgt mittels Risikoinventur. In diesem Zuge werden durch strukturierte Interviews mit den Abteilungsleitern und Gebietsdirektoren Einschätzungen über die Risikosensitivität der durch die Befragten verantworteten Prozesse im Institut gewonnen. Zusätzlich kommt es zur Schätzung von Verlustpotenzialen, die sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit von standardisierten und individuellen Risikoszenarien sowie deren qualitativer und quantitativer Bewertung ergeben. Aus der Risikoinventur für die operationellen Risiken 2023 lassen sich die Werte für das jährliche Verlustpotenzial und den realistischen Maximalverlust ableiten, die sowohl zur Validierung des Risikopotenzials im Risikoszenario als auch im Stressszenario der ökonomischen Risikotragfähigkeit einfließen.

Die Schadensfalldatenbank bildet die schlagend gewordenen operationellen Risiken ab. Mit Hilfe der ex post-Betrachtung werden Ursachen analysiert. Damit einher geht die Analyse zur Vermeidung oder Reduzierung von Wiederholungsrisiken. Die Dokumentation der Schadensfälle wird mithilfe standardisierter Erfassungssoftware dezentral aufbereitet und dem zentralen operationellen Risikocontrolling zur Verfügung gestellt. Dort erfolgt die Auswertung der erfassten Schadensfälle. Die Ergebnisse fließen sowohl in das unterjährige Gesamtrisiko-Reporting als auch in das jährliche Berichtswesen zu operationellen Risiken ein. Gleichzeitig ist der Prozess der Schadensmeldung in das Ad-hoc-Berichtssystem integriert. Die Bruttoschadenssummen bilden die Grundlage zur Ermittlung des Limits in der ökonomischen Risikotragfähigkeit.

Zur Quantifizierung operationeller Risiken in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit setzt die Saalesparkasse das "OpRisk-Schätzverfahren" der SR Sparkassenrating und Risikosysteme GmbH ein. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Saalesparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Im Laufe des Jahres 2023 wurde das zugrundeliegende Parameterset für das Schätzverfahren OpRisk angepasst.

Die innerhalb der Risikoinventur 2023 identifizierten operationellen Risiken ergaben keine bedeutsame Auswirkung auf die Gesamtrisikolage der Saalesparkasse.

Risikokonzentrationen wurden in Bezug auf die Anzahl von Schäden bzw. deren Schadenshöhe sowie im Hinblick auf die Verlustpotenzialschätzung aus der Risikoinventur für operationelle Risiken identifiziert. Diese werden im Risikomanagement berücksichtigt. Die Konzentrationen resultieren einerseits aus den Einzelschäden der Risikokategorie externe Einflüsse. Andererseits sind die Konzentrationen auf gleichgelagerte externe kriminelle Handlungen zurückzuführen, deren Regulierung mit Sensibilisierungsmaßnahmen beim Kunden sowie Präventionsmaßnahmen (Updates im IT-Bereich) einhergehen. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf.

Zur Steuerung operationeller Risiken werden verschiedene Maßnahmen eingesetzt, um Schäden vorzubeugen, zu vermeiden oder in ihrer Anzahl bzw. ihrem Schadensausmaß zu begrenzen. Dabei werden die Steuerungsmaßnahmen im Einzelfall unter Kosten- und Nutzenaspekten selektiert.

Die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen trägt zur Begrenzung operationeller Risiken bei. Darüber hinaus wird für die Steuerung der operationellen Risiken die Vernetzung verschiedener Prozesse und Informationskanäle genutzt, die beispielsweise die Notfall- und Arbeitsschutzbeauftragten, die Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit sowie den Beauftragten für Compliance (Wertpapierhandelsgesetz) sowie MaRisk-Compliance einbinden. Eine wesentliche Rolle nimmt dabei die "Zentrale Stelle" ein, die unter anderem mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betraut ist.

Die Arbeitsabläufe in der Saalesparkasse sowie die Ordnungsmäßigkeit der Prozesse werden über Organisationsrichtlinien geregelt. Die Konzeption der Notfallplanung ist dafür geeignet, wesentliche Prozesse nach einem Störfall weiterzuführen oder wiederherzustellen.

7.3.5 Management der Provisionsrisiken

Provisionsrisiken werden in der Saalesparkasse als Unterrisikoart innerhalb der sonstigen Risiken betrachtet. Das Provisionsrisiko bezeichnet dabei das Risiko, dass der geplante Provisionsüberschuss nicht erreicht wird. Der Großteil des Provisionsüberschusses wird dabei traditionell im originären Kundengeschäft generiert.

Modellbedingt wird das Provisionsrisiko nur in der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. In der ökonomischen Perspektive entfaltet die Risikoart, welche sich auf das Neugeschäft fokussiert, hingegen keine Risikowirkung. Grundsätzlich führen bei normativer Betrachtung negative Absatzveränderungen zu einem geringeren Provisionsüberschuss, was sich wiederum negativ auf die Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf das normative Risikodeckungspotenzial auswirken kann.

In der Saalesparkasse ergeben sich Risiken im Provisionsüberschuss im Wesentlichen aus Abweichungen zur Vertriebsplanung, über welche monatlich berichtet wird. Zusätzlich wird die Entwicklung des Provisionsgeschäftes in der Saalesparkasse wöchentlich bzw. in Verbindung mit dem kalkulierten Kundengeschäftsergebnis monatlich überwacht und an die Verantwortlichen berichtet. Bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Die von der Saalesparkasse angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterliegen zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit einer regelmäßigen Überprüfung und einer aktiven Anpassung an die vorherrschenden Marktbedingungen.

Die für das Jahr 2023 gesetzten Vertriebsziele im Provisionsgeschäft konnten zwar nicht durchgängig erfüllt werden. Unterdurchschnittliche Zielerreichungen konnten jedoch durch die Übererfüllung anderer Bereiche fast vollständig kompensiert werden. Es ergibt sich ein Gesamtzielerreichungsgrad von 99,9% der angestrebten Vertriebsleistung im Provisionsgeschäft. Die Risikosituation in Bezug auf die Vertriebsrisiken aus dem Dienstleistungsgeschäft stellt sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 insgesamt als unkritisch dar. Auch für das folgende Geschäftsjahr hat die Saalesparkasse ihre Vertriebsplanung auf die Erreichung des geplanten Provisionsüberschusses ausgerichtet.

7.3.6 Management der Beteiligungsrisiken

Das Risiko aus Beteiligungen (Beteiligungsrisiko) umfasst die Möglichkeit einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung und kann sich aus einer negativen Wertänderung der Beteiligung, einer negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung) sowie dem Risiko eines Nachschusses ergeben. Das Beteiligungsrisiko bezieht sich nur auf die Eigenkapitalbestandteile und nicht auf Kredite an Beteiligungsgesellschaften.

Die Sparkasse steuert ihr Beteiligungsrisiko entsprechend der für das Beteiligungsmanagement festgelegten Strategie. Dabei unterscheidet die Sparkasse nach strategischen und operativen Beteiligungen. Das Beteiligungsportfolio umfasst vorwiegend strategische Beteiligungen durch Tochterunternehmen sowie Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.

Neben unmittelbaren Beteiligungen hält die Saalesparkasse auch mittelbar Beteiligungen über den Ostdeutschen Sparkassenverband, den Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt sowie über die HGWS, die in das Risikomanagement eingebunden sind.

Der Risikomanagementprozess umfasst im Wesentlichen die regelmäßige

Bonitätsbewertung mittels einer Risikoklassifizierung

Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen einschließlich einer Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

unterjährige Berichterstattung im Gesamtrisikobericht zur Höhe und Entwicklung der Risiken sowie die Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichts.

Innerhalb der Risikostruktur der unmittelbaren Beteiligungen entfällt das gesamte Volumen auf die Ratingklassen 1 bis 9 mit geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Volumenbedingte Konzentrationen bestehen aufgrund des Anteils der Buchwerte einzelner strategischer Beteiligungen am Beteiligungsportfolio, welche die Sparkasse u.a. bei Verbundbeteiligungen bewusst eingegangen ist.

Im Rahmen der Risikoermittlung unterliegen die Beteiligungen einer Durchschau auf deren Grundgeschäft. Beteiligungen, die dabei eindeutig einer anderen Risikoart oder -kategorie zugeordnet werden können, werden in dieser Risikoart oder -kategorie abgebildet. Diese Vorgehensweise trifft in der Sparkasse auf Immobilienbeteiligungen zu.

Beteiligungsrisiken stellen als Ergebnis der Risikoinventur ausschließlich eine normativ wesentliche Risikoart dar und werden daher nicht über die ökonomische Risikotragfähigkeit limitiert.

7.4 Beurteilung der Risikolage

Die Saalesparkasse verfügt über Techniken zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken, die ständig an die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Änderungen des Marktes, die Entwicklung der Geschäfte sowie die Entwicklung der Saalesparkasse angepasst und weiterentwickelt werden. In diesem Zusammenhang erfolgte im Jahr 2023 die Umstellung von der bisherigen periodenorientierten auf die neue ökonomische Risikotragfähigkeitskonzeption gemäß aufsichtlicher Vorgaben.

In der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit waren die Risiken der Saalesparkasse im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. Im Rahmen der Ersteinführung der ökonomischen Risikotragfähigkeit zum 31.03.2023 wurde dabei zunächst ein Gesamtlimit in Höhe von 610 Mio. EUR festgelegt. Dieses wurde im Jahresverlauf jederzeit eingehalten. Eine temporäre Teillimitüberschreitung ergab sich durch die Aktualisierung von Risikomodellparametern für das Operationelle Risiko zum 30.09.2023. Im Zuge der Mittelfristigen Unternehmensplanung 2024-2028 wurden im vierten Quartal 2023 eine Erhöhung des Gesamtlimites auf 730 Mio. EUR und Neuverteilung auf die Risikoarten durchgeführt. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Risikoinventur und aktualisierter Parameter insbesondere im Risikomodell zur Ermittlung der Marktpreisrisiken. Das Risikotragfähigkeitslimit in der ökonomischen Perspektive war am Bilanzstichtag mit 65,6% ausgelastet.

Auch in der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit stand im Jahr 2023 jederzeit ausreichend Risikodeckungspotenzial zur Verfügung. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Das normative Risikodeckungspotenzial konnte auch im Jahr 2023 durch die erfolgten Reservezuführungen im Zuge des Jahresabschlusses des Vorjahres gestärkt werden.

In der Gesamtbetrachtung beider Perspektiven (ökonomisch und normativ) war und ist die Risikotragfähigkeit der Saalesparkasse derzeit gegeben.

Die durchgeführten Stresstests zeigen darüber hinaus, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Aus den durchgeführten Stresstests in der ökonomischen Perspektive ergaben sich im Jahresverlauf die höchsten Risikoausprägungen beim risikoartenübergreifenden Stressszenario "Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg", jedoch stets ohne Beeinträchtigung der Risikotragfähigkeit. Auch durch die adverse Szenariobetrachtung in der normativen Perspektive in Form des Szenarios "Stagflation" ergaben sich keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Risikotragfähigkeit. Maßnahmen waren nicht erforderlich, werden jedoch vorgehalten.

Insgesamt beurteilen wir die Risikolage der Saalesparkasse zum Ende des Jahres 2023 als vertretbar.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind aktuell nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen in erster Linie durch die Regulatorik sowie in weiteren starken Zinsanstiegen, die je nach Ausprägung neben der Wirkung im Zinsergebnis auch zu Bewertungsergebnissen im Depot A oder auch zu einer Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 führen könnten. Im Hinblick auf die Regulatorik ist weiterhin mit steigenden Eigenkapitalanforderungen aber auch Risiken aus der Überarbeitung der aufsichtlichen Systematik zur Ermittlung institutsindividueller Kapitalanforderungen zu rechnen, welche mittelfristig die Risikotragfähigkeit weiter einengen könnten. Eventuelle Risiken aus der Zugehörigkeit zur Sparkassen-Finanzgruppe hat die Saalesparkasse im Risikomanagementsystem durch entsprechende Überwachungs- und Controllingmaßnahmen erfasst. Daneben könnte sich eine weitere Verschärfung der aktuellen Immobilienkrise mit weiteren Rückgängen bei den Marktwerten der Immobilien unter anderem auf die Werthaltigkeit der Besicherung im Kreditgeschäft aber auch auf die Werthaltigkeit der Eigenanlagen in Immobilien auswirken.

8 Prognosebericht

8.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe prognostizieren für das deutsche BIP 2024 ein Wachstum von 0,3%. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8% Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung.

Für Ostdeutschland wird seitens des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle im Rahmen der Konjunkturprognose 2024 eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes von 0,7% prognostiziert.

Die Quote der registrierten Arbeitslosen würde nach der Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe für 2024 mit 5,8% (bezogen auf Deutschland) weiter sehr niedrig bleiben. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark.

8.2 Entwicklung der Finanzbranche

Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2% zu sorgen. Auf Grundlage seiner aktuellen Beurteilung ist der EZB-Rat der Auffassung, dass sich die EZB-Leitzinsen auf einem Niveau befinden, das - wenn es lange genug aufrechterhalten wird - einen erheblichen Beitrag zu diesem Ziel leisten wird.

Aufgrund der steigenden Baukosten und der damit verbundenen geringeren Anzahl an Neubauprojekten ist kurz- bis mittelfristig mit steigenden Mieten insbesondere im Wohnungsbereich zu rechnen. Mittel- bis langfristig wird mit steigenden Immobilienpreisen in Deutschland und Europa gerechnet.

8.3 Geschäftsentwicklung der Saalesparkasse

Unter Berücksichtigung der schwierigen Rahmenbedingungen erfolgte eine vorsichtige Planung der Geschäftsentwicklung. Die Planung erfolgt auf Monatsdurchschnittsbeständen. Der Prognosezeitraum beträgt 3 Jahre.

Aufgrund der bisher stets vorsichtigen Planannahmen konnte in den Vorjahren insbesondere im Kundengeschäft ein Bewertungsergebnis erzielt werden, welches sich jeweils - teilweise sogar deutlich - besser als geplant darstellt. Im Jahr 2023 hat es als Folge der anhaltend schwierigen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen allerdings erste sichtbare Auswirkungen auf das Adressenrisiko aus dem Kundengeschäft gegeben. Das Bewertungsergebnis hat sich deutlich negativer entwickelt. Es zeigt sich dennoch in etwa auf Planniveau. Die Auswirkungen im Eigengeschäft der Saalesparkasse waren dagegen bislang kaum spürbar bzw. moderat. Auch in Zukunft werden wir dem Adressenrisiko weiterhin größte Aufmerksamkeit schenken. Wir gehen davon aus, die zukünftigen Risiken mit den in der Planung aufgenommenen Werten, welche auch Sicherheitspuffer berücksichtigen, in ausreichendem Umfang berücksichtigt zu haben.

Hinsichtlich der Zinsentwicklung erwarten wir einen deutlichen Rückgang im Geldmarktbereich bis Ende 2026. Anschließend bleiben die Zinsen konstant. Im Kapitalmarktbereich gehen wir ebenfalls von einem Zinsrückgang bis Ende 2026 aus. Dieser fällt jedoch moderater aus als im Geldmarktbereich.

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage gehen wir von einer Ausweitung des Kreditgeschäftes aus. Für das Jahr 2024 wird im Privatkundengeschäft ein Wachstum von 5,9% geplant. Das Firmenkundengeschäft stagniert bei -0,1%. Im Kommunalkreditgeschäft gehen wir von einem Rückgang um 3,1% aus. In den Folgejahren erwarten wir deutlich geringere Zuwachsraten im Privatkundengeschäft von rd. 2,8% pro Jahr. Im Firmenkundengeschäft gehen wir grundsätzlich von einer Erholung aus. Die Zuwachsraten liegen bei 2,2-2,4%. Der Rückgang in 2026 ergibt sich durch die geplante Rückführung eines endfälligen Großkredites.

Insgesamt werden die Eigenanlagen 2024 aufgrund hoher Fälligkeiten von Anleihen und Schuldscheindarlehen um 9,6% sinken. Dagegen wird der Bestand an Spezialfonds mit Fokus auf Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Steigerung für 2024 von 10,7% weiter ausgebaut. Zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken werden Zinsswaps eingesetzt. Die vorzuhaltende Mindestreserve wird aus dem aktuellen Mindestreservesoll abgeleitet. Aus Vorsichtsgründen wurde die Erhöhung des Reservesatzes von derzeit 1% auf 3% für Mitte 2024 unterstellt. Weitere Liquiditätsüberschüsse werden in variablen Forderungen an Kreditinstitute geparkt. Im September 2024 erfolgt die Rückzahlung der Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) in Höhe von 250 Mio. EUR.

Für 2024 wird ein Bestandszuwachs der Kundeneinlagen von 1,4% prognostiziert. In den Folgejahren steigt der jährliche Zuwachs der Kundeneinlagen um rd. 1,3%. Durch das gestiegene Zinsniveau und die Wiederaufnahme festverzinslicher Produkte in die Angebotspalette gehen wir von weiteren Umschichtungen aus. Aus den nicht- bzw. geringverzinsten Produkten wie Sichteinlagen und Normalsparen fließen Einlagen in höherverzinsliche Produkte. Zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Saalesparkasse wurden nachrangige Sparkassenkapitalbriefe in die Produktpalette aufgenommen. Sie qualifizieren sich als Ergänzungskapital.

Der Vertrieb wird im Jahr 2024 auch weiterhin auf den Ausbau des Kreditgeschäftes mit Privat- und Firmenkunden ausgerichtet sein. Die Saalesparkasse plant, die Modelle und Konditionen im Girobereich auch im Jahr 2024 konstant fortzuführen. Gleichzeitig soll der Provisionsertrag aus dem Verbundgeschäft stabilisiert werden. Dieses erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern, der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) und der Deka-Bank.

Den unterschiedlichen Vertriebskanalpräferenzen der Kunden entsprechend, verfolgen wir weiterhin eine konsequente Multikanal-Strategie und haben hierzu den stationären Vertrieb um ein Kundenservicecenter (KSC) ergänzt, in welchem Kunden online oder per Telefon betreut werden. Über alle Kundengruppen hinweg wollen wir die Qualität und Quantität unserer Beratung und Betreuung weiterhin verbessern. Es gilt deshalb, die bestehenden Betreuungs- und Beratungskonzepte der mindestens jährlichen Kundenkontakte zu verstetigen, um auch zukünftig mithilfe der ganzheitlichen, strukturierten und bedarfsorientierten Beratung das marktführende Kreditinstitut im Geschäftsgebiet mit einem Anteil von 56,4% der geführten Girokonten im Geschäftsgebiet nach den Marktanalysen des DSGV zu bleiben.

Im Hinblick auf die prognostizierte Geschäfts- und Zinsentwicklung erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 einen Zinsüberschuss in Höhe von 111,0 Mio. EUR. In den Folgejahren gehen wir von steigenden Zinsergebnissen bis 121,2 Mio. EUR in 2026 aus, sofern die erwartete Zinsentwicklung eintritt und die geplanten Annahmen im Kundengeschäft erreicht werden können.

Das Ergebnis im Provisionsgeschäft wird sich im kommenden Jahr 2024 bei Erreichen der Vertriebsziele mit 37,0 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. In den Folgejahren wird für 2025 mit 36,9 Mio. EUR und für 2026 mit 36,7 Mio. EUR eine leicht rückläufige Entwicklung des Provisionsüberschusses unterstellt.

Der Personalaufwand 2024 wird mit 46,9 Mio. EUR erwartet. Für die Jahre 2025 und 2026 werden die Personalaufwendungen aufgrund des geplanten sukzessiven Personalaufbaus und Tarifsteigerungen weiter steigen auf 48,3 Mio. EUR bzw. 50,0 Mio. EUR. Der Sachaufwand des Jahres 2024 wird mit 36,3 Mio. EUR auf dem gleichen Niveau wie 2023 liegen. Im weiteren Planungszeitraum gehen wir im Planjahr 2025 von 34,0 Mio. EUR aus. Für das Planjahr 2026 wird ebenfalls ein konstanter Planwert von 33,9 Mio. EUR erwartet.

Die Gesamtkapitalquote (Leistungsindikator) in Höhe von 14,60% wird sich im Vergleich zum Jahr 2023 im Planjahr 2024 auf einem höheren Niveau bewegen. Für die Jahre 2025 und 2026 wird von einem Anstieg bis auf 15,42% ausgegangen.

Die Cost-Income-Ratio (Leistungsindikator) wird sich in 2024 mit 55,7% über dem Wert des Jahres 2023 bewegen. Unter Berücksichtigung der Planannahmen ist in den Folgejahren eine Ergebnisentwicklung auf einen Wert von 53,0% im Jahr 2025 und 51,2% im Jahr 2026 zu erwarten.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird sich nach unseren Planungen für das Jahr 2024 mit 66,3 Mio. EUR, was 1,05% der DBS entspricht, deutlich unter dem Niveau des Vorjahres bewegen. Für die Folgejahre gehen wir aufgrund der derzeitigen Zinsentwicklung von höheren Zinsüberschüssen sowie infolgedessen von steigenden Betriebsergebnissen im Jahr 2025 von 72,8 Mio. EUR (1,17% der DBS) und im Jahr 2026 von 79,9 Mio. EUR (1,26% der DBS) und einer guten Ertragslage aus.

Das aktuelle negative wirtschaftliche Umfeld, was insbesondere geprägt ist durch Kriegsgeschehen, die Entwicklung der Inflation sowie gestiegene Zinsen zeigt erste Auswirkungen auf die Adressenrisiken. Wir gehen weiterhin von zeitverzögerten zusätzlichen Belastungen für unsere Bewertungsergebnisse aus. Vor diesem Hintergrund erfolgten die Planungsrechnungen besonders vorsichtig und berücksichtigen zusätzlich zu den methodischen Simulationsrechnungen einen Sicherheitsaufschlag bei der Ableitung der Planwerte für Adressenrisiken für 2024 und 2025. Damit sollen Unsicherheiten in Bezug auf mögliche Folgewirkungen aufgrund der aktuell besonderen Marktsituation berücksichtigt werden.

Aus dem Wertpapiereigengeschäft wird ein Bewertungsergebnis von 0,7 Mio. EUR im Jahr 2024 eingeplant. Der Planwert umfasst dabei sowohl einen adresseninduzierten als auch einen marktpreisinduzierten Prognosewert. Der marktpreisinduzierten Prognosewert enthält die sich aus der prognostizierten Zinsentwicklung ergebenden Bewertungseffekte. Im Jahresabschluss 2022 ergaben sich aufgrund von Kursverlusten erhebliche Bewertungsaufwendungen. Durch den pull to par Effekt erfolgt eine sukzessive Wertaufholung. Der adresseninduzierte Teil des Bewertungsergebnisses dient dabei insbesondere zur Abfederung möglicher Bewertungsrisiken aufgrund der Höhe und des Risikogehaltes unseres inzwischen erreichten Schuldscheindarlehensbestandes und umfasst einen zusätzlichen Sicherheitsaufschlag in Höhe von 2,5 Mio. EUR. Für die Folgejahre wird von negativen Bewertungsergebnissen ausgegangen, die insgesamt zwischen -2,2 und -4,4 Mio. EUR schwanken.

Für das Kundenkreditgeschäft werden im Jahr 2024 steigende Bewertungsaufwendungen in Höhe von -8,0 Mio. EUR erwartet. Neben den Basisparametern der Risiko- und Sicherheitenstruktur beeinflusst dabei das geplante Wachstum im Kreditgeschäft den Vorschauwert sowie ebenso wie beim Wertpapiergeschäft ein zusätzlicher Sicherheitsaufschlag in Höhe von 2,5 Mio. EUR zur Berücksichtigung möglicher Folgewirkungen infolge der aktuell besonderen Marktsituation. In den Folgejahren wird der Bewertungsbedarf im Kundenkreditgeschäft für 2025 auf einem gleichen Niveau wie 2024 und für 2026 auf einem leicht darunter liegenden Niveau prognostiziert.

Das sonstige Bewertungsergebnis wird im Jahr 2024 mit -0,6 Mio. EUR erwartet. Es umfasst insbesondere mögliche Bewertungsaufwendungen für unsere direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen. Für die Folgejahre wird hingegen aktuell von keinem nennenswerten Bewertungserfordernis ausgegangen.

Das Jahresergebnis 2024 soll zur Stärkung der Eigenmittel genutzt werden. Darüber hinaus sollen Vorsorgereserven nach § 340g HGB gebildet werden. Für die Folgejahre sollen weitere Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zur Stärkung der Eigenmittel getätigt werden. So können langfristig die Einhaltung der erhöhten aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen des Baseler Regelungswerkes sichergestellt werden.

Die Ertragslage insgesamt stellt sich über den Planungshorizont hinweg als auskömmlich dar, sodass aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Für den Prognosezeitraum wird aus der Sicht per 31. Dezember 2023 kein Liquiditätsengpass erwartet. Die Auslastungen der Indikatoren zur Früherkennung eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses liegen alle in unkritischen Bereichen. Die Zahlungsfähigkeit der Saalesparkasse kann damit aus gegenwärtiger Sicht auch für zukünftige Zeiträume sichergestellt werden. Für eine Beeinträchtigung der künftigen Liquiditätslage gibt es derzeit keinen Anhaltspunkt.

Darüber hinaus ist für den Prognosezeitraum weiterhin sowohl die Einhaltung der Gesamtkapitalkennziffer gemäß CRR unter Berücksichtigung des SREP-Kapitalaufschlages als auch der Risikotragfähigkeit sowohl in der ökonomischen als auch der normativen Sichtweise der Saalesparkasse sichergestellt.

8.4 Chancen und Risiken der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Saalesparkasse

Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die künftige Geschäftsentwicklung der Sparkasse zuversichtlich.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Im Vordergrund der Betrachtung stehen dabei insbesondere die für uns bedeutenden Marktpreis- sowie Adressenrisiken.

Die künftigen Zinsänderungsrisiken werden sowohl von möglichen negativen Entwicklungen des Zinsüberschusses als auch von einem zinsinduzierten Bewertungsrisiko aus dem Wertpapiergeschäft, insbesondere bei stark steigenden Zinsen, getrieben. Die Entwicklung des Zinsüberschusses ist maßgeblich von der Zinsstruktur und vom Kundenverhalten abhängig. Mittelfristig werden Chancen zur Steigerung des Zinsüberschusses in der Ausweitung des Kundenkreditgeschäftes sowie in einem moderaten Anstieg und einer Versteilerung der Zins strukturkurve gesehen. Risiken, die zu einer Minderung des Zinsüberschusses aus dem Kundenkreditgeschäft führen können, ergeben sich dagegen bei einem Zinsrückgang bzw. einer Verflachung der Zinskurve.

Die Zinsentwicklung nimmt auch Einfluss auf das Bewertungsergebnis Wertpapiere. Stark steigende Zinsen generieren zinsinduzierte Bewertungsrisiken, die wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Sparkassen haben können. Zu deren Begrenzung wurden Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Darüber hinaus besteht vor allem bei volatilen Märkten die Gefahr steigender Bonitätsspreads, die das Bewertungsergebnis unserer Wertpapiere negativ beeinflussen können.

Die Entwicklung der Immobilienmärkte hat einen wesentlichen Einfluss auf die Erträge und Wertansätze der Immobilienfonds sowie der eigenen an Dritte vermieteten Bestandsimmobilien. Risiken ergeben sich insbesondere aus negativen Preisentwicklungen, erhöhten Leerständen und Angebotsüberhängen. Dem gegenüber sehen wir Chancen bei einer Stabilisierung und ggf. sogar wieder positiveren Marktentwicklung.

Falls es aufgrund der wirtschaftlichen Lage jedoch zu erheblichen Bonitätsverschlechterungen und sinkenden Sicherheitenwerten in Verbindung mit unerwarteten Bewertungsaufwendungen kommt, kann dies die Ertragslage der Saalesparkasse zusätzlich negativ beeinträchtigen.

Die genannten Auswirkungen können zu negativen Abweichungen von den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Ertragsprognosen führen.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die insbesondere negativen Einfluss auf die Kapitalentwicklung der Saalesparkasse haben können.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet, sowie einer erhöhten Nachfrage nach Immobilien, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.

Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der sich ständig weiterentwickelnden Ausrichtung unserer Vertriebsstruktur. Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus der Weiterentwicklung unserer Beratungszentren für das beratungsintensive Geschäft. Die Umsetzung der Betreuungskonzeptionen im Privat- und Firmenkundengeschäft mit einer stärkeren Fokussierung auf Beratung, die Steigerung der Qualitätskultur in Service und Beratung als auch das Ziel- und Anreizsystem könnte zu besseren Vertriebsergebnissen führen.

Generell werden im Geschäftsgebiet, aufbauend auf beispielsweise der Zahl von saldiert nahezu 11.400 neuen Privatgirokonten in den letzten zwei Jahren, noch Potenziale für den Zugewinn von Marktanteilen gesehen, sowohl bei bestehenden Kundenverbindungen als auch bei Unternehmen und Personen, die derzeit nicht Kunden der Saalesparkasse sind. Sofern dieses gelingt, wären weitere Ertragsausweitungen die Folge.

Durch den Zulauf von rund 400 Bewerbungen, 56 Neueinstellungen, keinen Engpässen bei Schlüsselfunktionen und Verjüngung der Belegschaft, sehen wir uns für die Zukunft und dem in der Branche drohendem Fachkräftemangel sehr gut aufgestellt.

Sollte es gelingen, Nachhaltigkeitsaspekte schneller als angenommen in die Kundenprozesse zu integrieren, könnten sich zusätzliche vertriebliche Absatzchancen im Kundenkreditgeschäft und in der Anlageberatung ergeben.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen Selbstbedienungstechnik und digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

8.5 Zusammenfassende Würdigung

Die Prognose für die Geschäftsjahre 2024-2026 lässt insgesamt erkennen, dass das durch die Wettbewerbssituation und die Entwicklung der Zinsmärkte beeinflusste Umfeld günstige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für die Jahre 2024-2026 sichergestellt werden.

Trotz Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen und vorsichtiger Planungsannahmen wird sich das Betriebsergebnis vor Bewertung im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich unter dem Niveau des Jahres 2023 bewegen. Abweichungen gegenüber der Planung können primär durch die Entwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten sowie die Konjunkturentwicklung verursacht werden, die sich im Wesentlichen auf den Zinsaufwand für Kundeneinlagen, auf die Erträge aus den Eigenanlagen als auch in Form ggf. erforderlicher Wertberichtigungen auswirken könnten.

Der Vorstand sieht die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Saalesparkasse unter Berücksichtigung der vorgenommenen Simulationen in den kommenden Jahren als geordnet an.

Halle (Saale), 27. Mai 2024

Der Vorstand

Dr. Jürgen Fox Christian Rothe

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Saalesparkasse

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Saalesparkasse - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Saalesparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

3. Bewertung von überwiegend nicht sparkassenbetrieblich genutzten Immobilien, die sowohl im Direktbestand als auch mittelbar über ein verbundenes Unternehmen und dessen Tochterunternehmen entwickelt bzw. gehalten werden

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere unter Berücksichtigung bestehender Bewertungseinheiten mit derivativen Finanzinstrumenten im Bestand, die sie der Liquiditätsreserve oder dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Daneben hält die Sparkasse Anteile an Investmentvermögen, die sie dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB in Verbindung mit § 254 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Dabei haben wir bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts bei Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte der Wertpapiere anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 sowie zu den Bewertungseinheiten enthalten.

3. Bewertung von überwiegend nicht sparkassenbetrieblich genutzten Immobilien, die sowohl im Direktbestand als auch mittelbar über ein verbundenes Unternehmen und dessen Tochterunternehmen entwickelt bzw. gehalten werden

a) Der Bestand an überwiegend nicht sparkassenbetrieblich genutzten Immobilien, die sowohl im Direktbestand als auch mittelbar über ein verbundenes Unternehmen und dessen Tochterunternehmen entwickelt bzw. gehalten werden, hat für die Sparkasse aufgrund seiner Höhe eine maßgebliche Bedeutung. Die Grundstücke und Gebäude sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen stellen Anlagevermögen dar und sind gemäß § 340e Abs. 1 Satz 1 HGB nach § 253 Abs. 3 Sätze 1 bis 2 und Satz 5 HGB zu bewerten. Neben der Durchführung der planmäßigen Abschreibung ist bei den Grundstücken und Gebäuden des Anlagevermögens jährlich zu prüfen, ob eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt. Ist dies zu bejahen, muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Aus notwendigen Bewertungsmaßnahmen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Sind bei einem verbundenen Unternehmen am Bilanzstichtag nachhaltige Wertminderungen bereits eingetreten oder mit Sicherheit zu erwarten, sind Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich. Bei schwebenden Beschaffungsgeschäften über bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände stellt die Drohverlustrückstellung grundsätzlich eine vorweggenommene (außerplanmäßige) Abschreibung dieser Vermögensgegenstände dar. Eine Drohverlustrückstellung ist zu passivieren, wenn für den Vermögensgegenstand nach erfolgter Lieferung voraussichtlich eine Pflicht zur (außerplanmäßigen) Abschreibung besteht.

Für die Bewertung der Grundstücke und Gebäude, die sowohl im Direktbestand als auch mittelbar über ein verbundenes Unternehmen und dessen Tochterunternehmen entwickelt bzw. gehalten werden, hat die Ermittlung des intersubjektiv nachprüfbaren Immobilienwerts eine maßgebliche Bedeutung. Da die in die Bewertung einfließenden Parameter die Wertermittlung wesentlich beeinflussen, war dieser Sachverhalt angesichts der Höhe des Immobilienvermögens im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Im Rahmen der Prüfung haben wir die Vorgehensweise sowie das Interne Kontrollsystem der Sparkasse zur Bewertung der überwiegend nicht sparkassenbetrieblich genutzten Immobilien, die sowohl im Direktbestand als auch mittelbar über ein verbundenes Unternehmen und dessen Tochterunternehmen entwickelt bzw. gehalten werden, geprüft. Die für die Bestimmung des Wertansatzes herangezogenen Unterlagen haben wir in Bezug auf deren Eignung, Aktualität, Methodik sowie ihrer Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns ein Verständnis über die der Wertermittlung zugrunde liegenden Ausgangsdaten, der Wertparameter sowie der getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie in vertretbaren Bandbreiten liegen.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der überwiegend nicht sparkassenbetrieblich genutzten Immobilien, die sowohl im Direktbestand als auch mittelbar über ein verbundenes Unternehmen und dessen Tochterunternehmen gehalten werden bzw. initiiert wurden, sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 8, 12 und Passiva 7 c enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG-LSA gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/Bbk,

Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG und

Prüfung nach § 35 Abs. 1 EinSiG.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gunther Weihmann.

Berlin, 31. Mai 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen
und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -

Weihmann
Wirtschaftsprüfer

Beschluss Nr. 05 / 2024

Verwaltungsratssitzung am 17. Juni 2024

TOP 13

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses und die Billigung des Lageberichtes und des Nichtfinanziellen Berichtes nach § 289 c HGB

Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 7 Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschließt der Verwaltungsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Lageberichtes sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Die Saalesparkasse ist aufgrund ihrer Größe verpflichtet, nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz(§ 289 b Abs. 1 und § 289 c HGB) eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen Bericht abzugeben, der das Geschäftsmodell der Gesellschaft beschreibt und zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, der Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Auskünfte und Erläuterungen gibt. Die Saalesparkasse erfüllt die Verpflichtung mit der Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichtes und wird diesen zeitgleich mit dem Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Beschluss:

Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Saalesparkasse zum 31. Dezember 2023

mit einer Bilanzsumme von 6.434.700.058,54 Euro
und einem Jahresüberschuss von 2.333.011,34 Euro

wird hiermit festgestellt.

Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.

Der vorgelegte Lagebericht und der Nichtfinanzielle Bericht nach § 289 c HGB werden vom Verwaltungsrat gebilligt.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig/mit dem Stimmenverhältnis............

Für die Richtigkeit

Hartmut Handschak
Vorsitzender des Verwaltungsrates

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische Berichterstattung"¹)

Die Saalesparkasse hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Saalesparkasse besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Saalesparkasse definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 175.515 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 530.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 28.221 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 25.397 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Saalesparkasse hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

1 Für Sparkassen ohne Auslandsniederlassungen.

Fachliche Erläuterungen zur Erstellung

Nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG sind die folgenden Angaben durch Institute in die Anlage nach § 26a KWG zum Abschluss aufzunehmen²:

1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeiten und geographische Lage [Anm: d.j. der jeweilige Ort] der Niederlassungen,

2. Umsatz [Anm: bei Instituten: Angabe der "Bruttoerträge" (vgl. EU-Bankbilanz-Richtlinie)],

3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten [Anm: Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten sollte entsprechend § 267 Abs. 5 HGB erfolgen, d. h. Durchschnittsbetrachtung der Beschäftigtenzahl zu den Quartalsultimos analog der der Angabe im Anhang. Auszubildende werden im Anhang nicht zur Anzahl der Arbeitnehmer gezählt (bzw. [optional] nur nachrichtlich genannt). Sie sind demnach von der Angabe der Beschäftigungszahl nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KWG ausgenommen.],

4. Gewinn oder Verlust vor Steuern

5. Steuern auf Gewinn oder Verlust [Anm: empfohlen wird eine Orientierung am Steueraufwand ausweislich der Rechnungslegung],

6. erhaltene öffentliche Beihilfen [Anm: ausschließlich EU-Beihilfeverfahren]

1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeiten und geographische Lage

Die Art der Tätigkeiten ist die Beschreibung für ein Kreditinstitut im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR.

2. Umsatz ("Bruttoerträge")

Der Umsatz wird als Saldo aus der Summe folgender Komponenten³ der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB definiert:

Zinserträge (+),

Zinsaufwendungen (-)

Laufende Erträge aus Aktien etc. (+),

Erträge aus Gewinngemeinschaften etc. (+),

Provisionserträge (+),

Provisionsaufwendungen (-),

Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (bereits saldiert) (+/-),

Sonstige betriebliche Erträge (+).

2 IDW Fachnachrichten 3/2015, S. 172 f.: BFA: Zweifelsfragen zum Country-by-Country-Reporting.

3 Ertragskomponenten gem. § 34 (2) Nr. 1 RechKredV, vgl. auch BaFin (2015): Auslegungsfragen zur länderspezifischen Berichterstattung, lfd. Nr. 4 "Umsatz".

3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in ihren Auslegungsfragen zur länderspezifischen Berichterstattung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG vorgesehen, dass die Bestimmung der Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten entsprechend § 267 Abs. 5 HGB zu erfolgen hat. Damit entspricht die Ermittlung für die Angabe in der Anlage gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG grundsätzlich der im Anhang des Jahresabschlusses veröffentlichten Anzahl der Mitarbeiter. Die Angabe erfolgt allerdings abweichend vom Anhang in Vollzeitäquivalenten, d. h. Teilzeitbeschäftigte sind anteilig einzubeziehen. Die Auszubildenden werden im Anhang nicht zur Anzahl der Arbeitnehmer gezählt (bzw. [optional] nur nachrichtlich genannt), sie sind demnach von der Angabe der Beschäftigungszahl nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KWG ausgenommen.

4. Gewinn oder Verlust vor Steuern

Die Angaben entsprechen dem GuV-Posten "Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit" (Posten 19) 4 bzw. im Falle außerordentlicher Geschäftsvorfälle unter Einbeziehung des GuV-Postens "Außerordentliches Ergebnis" (Posten 22).

[Es wird angemerkt, dass eine Angabe zum Nettogewinn gesetzlich nicht gefordert ist. Es wird den Instituten freigestellt, den Nettogewinn offenzulegen.]

5. Steuern auf Gewinn oder Verlust

Die Angaben zum Steueraufwand entsprechen dem GuV-Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Posten 23).

6. Erhaltene öffentliche Beihilfen

Gemeint sind hier ausschließlich öffentliche Beihilfen im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens 5, Sparkassen sind von dieser Angabe regelmäßig nicht betroffen.

Obwohl die Anlage nach § 26a KWG zum Abschluss keinen Bestandteil des Abschlusses i. S. d. § 264 Abs. 1 HGB darstellt, verlangt der Gesetzesgeber, dass diese Anlage als "Anlage zum Abschluss zusammen mit dem Abschluss zu veröffentlichen ist.

Die Anlage zur länderspezifischen Berichterstattung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG ist nicht Bestandteil des den Aufsichtsbehörden jeweils zum 31. März gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 KWG einzureichenden Jahresabschlusses. Sie ist den Aufsichtsbehörden erst zusammen mit dem testierten Jahresabschluss einzureichen.

4 vgl. für Posten RechKredV, Formblatt 3, Gewinn- und Verlustrechnung.

5 vgl. BaFin (2015): Auslegungsfragen zur länderspezifischen Berichterstattung, lfd. Nr. 7 "erhaltene öffentliche Beihilfen".

Fachliche Erläuterungen zur Prüfung⁶

Die Anlage nach § 26a KWG zum Abschluss ist daraufhin zu prüfen, ob die nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG erforderlichen Angaben in diese Anlage aufgenommen und in Übereinstimmung mit den dargestellten Grundsätzen aufgestellt wurden. Da diese Anlage eine Anlage zum Jahresabschluss ist, ist sie i. R. d. Prüfung des Abschlusses nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfungen zu prüfen. Mit Blick auf die Adressaten des Abschlusses, einschließlich der Anlage nach § 26a KWG zum Abschluss, gilt die Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes grundsätzlich auch für die Prüfung der Anlage.

Da die Prüfung der Anlage, als Anlage zum Abschluss, im Rahmen der Prüfung des Abschlusses erfolgt, ist es nicht notwendig, auf die Anlage im Bestätigungsvermerk gesondert hinzuweisen, sofern sich keine Einwendungen aus der Prüfung der Anlage ergeben. Weitere Ausführungen über die Durchführung der Prüfung und über das Ergebnis der Prüfung der Anlage sind im Prüfungsbericht zu berichten.

6 IDW Fachnachrichten 3/2015, S. 172 f.: BFA: Zweifelsfragen zum Country-by-Country-Reporting.

Nachhaltigkeitsbericht 2023

Berichtsparameter

Allgemeine Informationen

Unternehmensdaten

Saalesparkasse

Rathausstraße 5
06108 Halle (Saale)
0345 232-00
info@saalesparkasse.de
www.saalesparkasse.de

Nutzung von Rahmenwerken

Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung am Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt.

Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor allem nach dem CSR Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G.

Berichtsperiode

Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

Berichtsinhalte

Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren.

Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir teilweise auf die gleichzeitige Nennung männlicher, weiblicher und neutraler Sprachformen und verwenden das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen alle Geschlechter.

Angaben zu externen Prüfungen

Unter Einbindung der Fachbereiche wird der nichtfinanzielle Bericht der Saalesparkasse durch den Nachhaltigkeitsmanager erstellt. Der Verwaltungsrat billigt den nichtfinanziellen Bericht. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt zeitgleich mit dem Lagebericht.

Kontakt

Anke Riedel
Gruppenleiterin Rechnungswesen
0345 232-1658
anke.riedel@saalesparkasse.de

Axel Metz
Nachhaltigkeitsmanager
0345 232-1025
axel.metz@saalesparkasse.de

Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage

Der Lagebericht für das Berichtsjahr 2023 wird bis zum 31.12.2024 im Unternehmensregister veröffentlicht (https://www.unternehmensregister.de).

Geschäftspolitik

Öffentlicher Auftrag

Als Sparkasse erfüllen wir seit mehr als 200 Jahren unseren öffentlichen Auftrag und sind auf das Gemeinwohl ausgerichtet. Wir stehen für ein rentables Geschäft zum Vorteil unserer Kundinnen und Kunden, welches die Grundlage dafür ist, unsere Region nachhaltig weiterzuentwickeln. Auch in Zeiten demografischen Wandels und verstärkter Regulierungsanforderungen sind wir zukunftsfähig aufgestellt. Wir haben wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen gleichermaßen im Blick.

Der öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt niedergelegt und umfasst unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

Der öffentliche Auftrag bildet ab was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln. Unser Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen.

Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl.

Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.

Als verlässlicher Finanzpartner liegt uns das Wohl unserer Kundinnen und Kunden am Herzen. Ihr Erfolg ist unser Erfolg. In Filialen und Beratungszentren bieten wir Kompetenz und vielfältige Dienstleistungen in allen Finanzfragen. Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden steht für uns an erster Stelle. Nun schon im fünften Jahr in Folge wurde die Saalesparkasse 2023 zum Focus-Money City Contest-Sieger Privatkunden im Bereich Beratung und Service gekürt. Im gleichen Format ging das Haus zum sechsten Mal in Folge als Testsieger im Geschäftskundensegment hervor. Darüber hinaus wurde die Saalesparkasse im Jahr 2023 wieder als Sieger im Bankentest für die Beratung im Bereich Baufinanzierung vom Deutschen Institut für Bankentests GmbH (in Zusammenarbeit mit "Die Welt") ausgezeichnet. Des Weiteren konnte 2023 wieder das Prädikat "Digital Banking - sehr gut", welches ebenfalls das Deutsche Institut für Bankentests GmbH in Zusammenarbeit mit "Die Welt" vergab, erlangt werden. Die Kundenzufriedenheit ist die Grundlage zur Erfüllung unseres öffentlichen Auftrages. Denn nur zufriedene Kundinnen und Kunden ermöglichen es uns, die Erträge zu erwirtschaften, die wir in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region investieren.

Wertschöpfung und Lieferkette

Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.

Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.

Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.

Organisationsprofil

Wesentliche Daten per 31.12.2023 Wert
Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt 627
Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt) 574
Anzahl Auszubildende und Trainees 39
Anzahl Filialen (personenbesetzt) 43
Anzahl SB-Filialen 27
Anzahl fahrbare Filialen 2
Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) 146
Anzahl Geldausgabeautomaten 93
Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 23
Anzahl Ein- und Auszahlautomaten 30
Anzahl Privatgirokonten 221.067
Anzahl Geschäftsgirokonten 21.212
Bilanzsumme in T€ 6.434.700
Gesamteinlagen in T€ 5.752.824
Kreditvolumen in T€ 4.228.299
Eigenkapital in T€ 217.837

Vorstand

Dr. Jürgen Fox, Vorstandsvorsitzender
Christian Rothe, Vorstandsmitglied

Verwaltungsrat

Hartmut Handschak Landrat des Landkreises Saalekreis
Dr. Bernd Wiegand Oberbürgermeister Stadt Halle (Saale);
Mitgliedschaft ruht seit 12.04.2021
Egbert Geier Stimmvertretung für den Oberbürgermeister
(ohne Vorsitz- bzw. Stellvertreterfunktion);
seit 22.11.2021; Bürgermeister der Stadt Halle (Saale)
Hendrik Lange 2. stellvertretender Vorsitzender
Dr. Halina Czikowsky Mitglied
Andreas Hänsel Mitglied
Dr. Dietlind Hagenau Mitglied
Dennis Helmich Mitglied
Renate Krimmling Mitglied
Thomas Moll Mitglied
Mario Schaaf Mitglied
Florian Schröder Mitglied
Tobias Schwab Mitglied
Jens Beyer Mitglied
Tino Bürger Mitglied
Torsten Prinzler Mitglied
Uwe Leibrich Mitglied
Thomas Müller Mitglied
Alexander Sorge Mitglied

Träger

Unsere Träger sind die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis.

Rechtsform

Die Sparkasse ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Beteiligungen Anteil in % Direkte Beteiligung Indirekte Beteiligung über:
Verbundene Unternehmen
S-Immobiliengesellschaft Halle mbH 100,00 Ja
Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH 100,00 Ja
Reileck Projekt GmbH 100,00 Nein Hallesche Gesellschaft für Wohnen
und Stadtentwicklung mbH
Beteiligungen S-Finanzgruppe
Ostdeutscher Sparkassenverband 4,07 Ja
Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt 19,76 Ja
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG 0,23 Ja
Beteiligungen in der Region
Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH 20,00 Ja
Merseburger Innovations- und Technologiezentrum GmbH 23,37 Ja
Sonstige Beteiligungen
Karla Plattform GmbH 25,00 Ja
Nord KB Beteiligungsgesellschaft mbH 5.46 Ja
Fiducia Mailing Services eG 1 Geschäftsanteil Ja
Visa Inc. 1 Geschäftsanteil Ja

Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen

Die Saalesparkasse ist u.a. in den folgenden Organisationen Mitglied: - Ostdeutscher Sparkassenverband - Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt - Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt - IHK Halle-Dessau - Creditreform

Geschäftsgebiet und wichtige Märkte

Das Geschäftsgebiet der Saalesparkasse umfasst die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis. Mit 243.480 Einwohnern in Halle (Saale) (Stand 30.06.2023) und 188.610 im Saalekreis (Stand 31.12.2023) und einer Fläche von rund 135 km 2 bzw. 1.434 km 2 beinhaltet das Geschäftsgebiet damit großstädtische und ländliche Strukturen.

Geschäftsbereiche

Privatkunden

Gewerbliche Kunden

Kommunen

Treasury/Eigenhandel

Wichtige Produkte und Dienstleistungen

Gemeinsam mit unseren Verbundpartnern in der S-Finanzgruppe umfasst unsere primäre Leistungspalette die ganzheitliche Beratung, sowie Services und Finanzdienstleistungen in den Bereichen Konten & Karten, Sparen & Anlegen, Wohnen & Immobilie, Kredite & Konsum und Absicherung & Altersvorsorge. In den Beratungen stehen weitere Spezialisten zur Verfügung: beispielsweise für Kommunen, in der Vermögensberatung sowie beim Generationenmanagement und Stiftungen (Private Banking), für Landwirte oder Immobilienkunden.

Wichtige Kundengruppen

Wir sind verlässlicher Partner der privaten, gewerblichen und kommunalen Kundschaft in unserer Region. Die ganzheitliche Beratung von Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen sowie die Finanzierung ihrer Vorhaben betrachten wir als unsere Kernaufgabe.

Grundsätze der Unternehmensführung

Grundlagen der Unternehmensführung

Die Saalesparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde.

Die Saalesparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlich-rechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (das Sparkassengesetz und die Sparkassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Sparkassensatzung). Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben.

Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Sachsen-Anhalt.

"Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse

Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählen unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.

c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell Öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden-der Allgemeinheit zugute.

d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.

e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur in der Sparkasse

Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat unter anderem über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands.

Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte gemäß § 8 Abs. 3 Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt bedürfen aber der Zustimmung des Verwaltungsrates.

Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Vergütung

Das Vergütungssystem der Sparkasse steht in Einklang mit dem Management der Nachhaltigkeitsrisiken sowie der Nachhaltigkeitsstrategie der Sparkasse. Die Sparkasse stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein nachhaltiges, verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellt die Sparkasse sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht.

Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Die Saalesparkasse ist ein anderes, nicht börsennotiertes Institut im Sinne von Art. 433c CRR. Daher besteht gemäß Art. 433c Abs. 2 Buchst. f CRR i. V. m. Art. 450 Abs. 1 Buchstaben a bis d und h bis k CRR eine Offenlegungspflicht.

Darüber hinaus besteht eine Offenlegungspflicht nach § 16 der Institutsvergütungsverordnung. Der Offenlegungs- und der Vergütungsbericht werden auf der Website der Sparkasse veröffentlicht.

Diversität im Vorstand

Die Altersstruktur des Vorstands ist wie bei allen Kreditinstituten durch gesetzliche Anforderungen geprägt, die eine Zulassung als Vorstand von beruflichen Qualifikationsnachweisen abhängig machen und eine Mindestzahl von Berufsjahren voraussetzen. Insofern sind keine unter 30-Jährigen in diesem Organ vertreten. Die Sparkasse sieht insbesondere in leistungsbereiten und -starken Frauen einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunft.

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung

Gesamtverantwortlich für die Steuerung des Themas Nachhaltigkeit ist der Vorstandsvorsitzende der Saalesparkasse.

Die operative Umsetzung liegt bei der im Jahr 2023 neu geschaffenen Stelle des Nachhaltigkeitsmanagers. Diese ist direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt und berichtet regelmäßig an diesen.

Der Nachhaltigkeitsmanager trägt die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die Koordination der definierten Maßnahmen.

Für die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit wird im Jahr 2024 der bereichsübergreifend besetzte "Steuerungskreis Nachhaltigkeit" eingeführt.

Die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Nachhaltigkeitsmanagers. An dem Prozess zur Erhebung der dafür benötigten Informationen sind alle relevanten Fachbereiche der Saalesparkasse beteiligt.

Corporate-Governance-Kodex und Compliance

Der Verhaltenskodex der Saalesparkasse bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung und in Konfliktsituationen.

Der Verhaltenskodex trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliance-Kultur in der Saalesparkasse.

→ Offenlegungs- und Vergütungsbericht

Grundlagen der Unternehmensführung Status
Bericht zur Unternehmensführung keine Berichterstattung
Corporate Governance Kodex vorhanden
Diversitatsrichtlinie für den Vorstand nicht vorhanden
Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit Funktion
Bereich
Gesamtverantwortung auf Vorstandsebene Vorstandsvorsitzender
Operative Verantwortung Nachhaltigkeitsmanager

Kundenberatung und Beschwerdemanagement

Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher

In unserem Geschäftsgebiet bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.

Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch eine persönliche Beraterin bzw. einen persönlichen Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die Risikoneigung, die Anlageziele sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Wesentliche Themen sind dabei Anlageberatung, Beratung zur Altersvorsorge und Beratungen zur Immobilie.

Qualifizierte Vermögensberatung für alle Menschen

Beratungsangebote rund um die Themen Vermögensbildung und Altersvorsorge sind besonders vor dem Hintergrund der Geldentwertung durch Inflation wichtig. Zugleich steigen die Vielfalt und die Komplexität der Anlageprodukte stetig und damit auch die Anforderungen an die Beratung, den Kundinnen und Kunden Finanzprodukte so zu erklären, dass jede bzw. jeder eine verlässliche Entscheidungsgrundlage erhält. Als Sparkasse übernehmen wir diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe gerne und ermöglichen allen Sparerinnen und Sparern den Zugang zu qualifizierter Vermögensberatung. Dies gilt für alle Bevölkerungsschichten und für Menschen, die in Regionen leben, aus denen sich viele Banken schon längst zurückgezogen haben. Die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen ist in die Anlageberatung integriert.

Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ist die Grundlage der Erfüllung unseres öffentlichen Auftrags. Denn zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter- und ermöglichen es uns so, die Ressourcen zu erwirtschaften, die wir in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region investieren.

82,3 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Online-Kundenbefragung 2023 (Sparkassen-Online-Kundendialog) zeigen eine ausgezeichnete und sehr gute Weiterempfehlungsbereitschaft an ("Würden Sie unsere Sparkasse guten Freunden empfehlen?"). Die allgemeine Kundenzufriedenheit ("Wie beurteilen Sie unsere Sparkasse insgesamt?") überprüfen wir ebenfalls im Rahmen dieser Kundenzufriedenheitsbefragung (67,7 % TOP-BOX- ausgezeichnet und sehr gut).

Das Zielsystem der Saalesparkasse soll die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden fördern. Der reine Produktverkauf steht bei uns nicht im Vordergrund. Qualitätsmerkmale, wie z.B. die Erreichung unserer Kundinnen und Kunden mit Finanzkonzeptgesprächen oder die Zusammenfassung und Messung von Produktabschlüssen in Bedarfsfelder der Kundinnen und Kunden, unterstützten den lösungsorientierten Ansatz in unseren Kundenberatungen.

Top-2-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung In % Vorjahr
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Privatkundinnen/-kunden 68.7 68,1

Impuls- und Beschwerdemanagement

Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen.

Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Website sind die "Beschwerdemanagement-Grundsätze der Saalesparkasse" veröffentlicht.

Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden. Im vergangenen Jahr wurden 253 Beschwerden im Beschwerdemanagement registriert. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verringerung um ca. 70 %, die im Zusammenhang steht mit dem BGH-Urteil vom 27.04.2021 (AGB-Änderungsmechanismus / Az. XI ZR 26/20) und dem Musterfeststellungsverfahren gegen die Saalesparkasse zum Thema Zinsanpassung. Beide Themen hatten in den Vorjahren zu überdurchschnittlichen vielen Beschwerden geführt, spielten aber im Berichtsjahr 2023 kaum eine Rolle.

Eingaben zu Nachhaltigkeitsaspekten werden im Rahmen des Beschwerdemanagements derzeit nicht systematisch ausgewertet.

→ Beschwerdemanagement-Grundsätze

Beschwerdemanagement Anzahl Vorjahr
Erfasste Kundenbeschwerden insgesamt 253 864

Wesentliche Inhalte/Themen der Beschwerden

Zahlungsverkehr

Preispolitik

Geldanlage

Wertpapiergeschäft

Die 4 genannten Kategorien/Themen sind die. in denen die meisten Beschwerden erfasst wurden. Der deutliche Rückgang gegenüber dem Vorjahr steht im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil vom 27.04.2021 (AGB-Änderungsmechanismus /Az. X1 ZR 26/20) und dem Musterfeststellungsverfahren gegen die Saalesparkasse zum 1 hema Zinsanpassung. Beide Themen hatten in den Vorjahren zu überdurchschnittlichen vielen Beschwerden geführt, spielten aber im Berichtsjahr 2023 kaum eine Rolle.

Schlichtungsverfahren

Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse.

Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudsfrau bzw. dem Ombudsmann, durchgeführt. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.

Schlichtungsverfahren Anzahl Vorjahr
Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt 7 52
Davon zu:
Zahlungsverkehr und Kontoführung 5 20
Kreditgeschäft 0 0
Wertpapiergeschäft 0 6
Spargeschäft 0 23
Sonstiges 2 3
Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) Anzahl Vorjahr
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 2 1
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) 1 3
Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden 0 20
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 3 27
Einigungen und von der/dem Schlichter∕-in angeregte Vergleiche 1 6

Der erhebliche Rückgang an Schlichtungsanträgen zum Vorjahr hat den gleichen Hintergrund wie der Rückgang der Beschwerdezahlen insgesamt.

Verhaltensstandards für Mitarbeitende

Rechtlicher Rahmen

Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt.

Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

Capital Requirements Regulation (CRR)

Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)

Gesetz über Geldwäsche (GwG)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Der Verhaltenskodex der Saalesparkasse enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt, eine Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der Beschäftigten nach innen und außen.

Die Grundsätze des Kodex sind geleitet von den Zielen der Verantwortung des Vorstandes sowie des Verwaltungsrates der Sparkassen für die Sparkasse und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle.

Werte und Handlungsrichtlinien

Als ihren Unternehmenszweck versteht die Saalesparkasse den öffentlichen Auftrag aus § 2 "Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag" Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Geschäftsstrategie dient der Erfüllung dieses Auftrags. Der Saalesparkasse kommt damit eine besondere Rolle als verlässliche und vertrauenswürdige regionale Partnerin zu.

An diesem Anspruch sollen sich die Unternehmensführung und das Verhalten der Beschäftigten jederzeit orientieren. Vor diesem Hintergrund hat sich die Sparkasse entschieden, Inhalte und Regelungen im Sinne einer Corporate Governance zu beachten. Unser Kodex beschreibt das von der Geschäftsleitung erwartete Verhalten der Beschäftigten und der Führungskräfte.

Der Verhaltenskodex, der durch unser Unternehmensleitbild, die Strategien, Anweisungen und Prozesse konkretisiert wird, ist Orientierung und Leitfaden für verantwortungsbewusstes Handeln. Er thematisiert Ziele und Prinzipien, wie sich die Beschäftigten der Saalesparkasse verhalten müssen, um stets den gültigen rechtlichen Regelungen und den eigenen internen Anforderungen gerecht zu werden. Jede Mitarbeiterin und Mitarbeiter ist persönlich gefordert, sich mit dem Kodex vertraut zu machen. Verstöße gegen interne oder externe Regelungen oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen werden durch die Saalesparkasse entsprechend geahndet. Für Vorstand, Führungskräfte und alle übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Saalesparkasse ist der Verhaltenskodex verbindlich.

Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Der Vorstand berichtet über das Ergebnis der Überprüfung und erörtert dieses mit dem Verwaltungsrat.

Darüber hinaus wird in der Saalesparkasse eine angemessene Risikokultur ebenfalls aktiv gelebt: Sie beschreibt die Art und Weise, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Risiken umgehen (sollen).

Sozialbelange

Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange

Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben weit überwiegend hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zu gesellschaftlicher Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags.

Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret.

Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten

Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze.

Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert.

Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken.

Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot

Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren.

Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Unser Filialnetz ist dabei unverändert unser wichtigster Vertriebskanal und wird konsequent den veränderten Bedürfnissen angepasst. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale, der App "Sparkasse" und unserem Kunden-Service-Center weitere sichere, bedarfsgerechte digitale und mobile Zugänge zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.

Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge.

Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften

Beitrag zum Gemeinwesen

Unsere Gesellschaft lebt vom bürgerschaftlichen Engagement. Dort, wo die kommunalen Gebietskörperschaften angesichts knapper öffentlicher Kassen nicht ausreichend wirken können, sind Menschen und Unternehmen gefordert sich einzubringen.

Auch im Jahr 2023 hat die Saalesparkasse einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke unseres Geschäftsgebiets geleistet Zusätzlich übernehmen wir im Sinne unseres öffentlichen Auftrags aber auch Mitverantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung in der Region.

Die Grundlage unseres Engagements für das Gemeinwesen sind die von der Sparkasse erwirtschafteten Überschüsse. Im Jahr 2023 unterstützten wir mit knapp über 5 Millionen Euro zahlreiche gemeinnützige Projekte, Vereine, Einrichtungen und Institutionen. Dabei sind unsere Förderaktivitäten sind auf lokale und regionale Initiativen und Bedürfnisse fokussiert. Unsere Förderschwerpunkte liegen auf den drei Bereichen Sport, Kultur und Soziales.

Dabei legen wir Wert auf Nachhaltigkeit und Kontinuität: Das zeigen im kulturellen Bereich beispielhaft die langjährigen Partnerschaften mit der Carl-Loewe-Gesellschaft in Löbejün, dem Verein Alte Brennerei in Niemberg, der Burg Querfurt und der Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH im Saalekreis. In der Stadt Halle (Saale) bestehen kontinuierliche Kooperationen zum Beispiel mit den Franckeschen Stiftungen, dem Literaturhaus Halle (Saale), der Stiftung Händelhaus und dem Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale).

Im sportlichen Bereich konzentriert sich die Saalesparkasse weiter auf die Förderung des Nachwuchs- und Breitensports im Geschäftsgebiet. Zahlreiche Fördervereinbarungen mit Sportvereinen der Region sind ein deutlicher Beleg für die Absicht, die Förderaktivitäten möglichst vielen Menschen zugutekommen zu lassen. Darüber hinaus begleiten wir die unterschiedlichsten kleinen und großen sportlichen Events in unserer Region.

Die Folgen des Klimawandels sind auch im Geschäftsgebiet der Saalesparkasse spürbar. Um diese Herausforderungen zu bewältigen und langfristig zur Erhaltung der Artenvielfalt beizutragen, haben wir auch im Berichtsjahr unsere Umweltprojekte fortgesetzt. Im Saalekreis wurde beispielsweise die Sanierung des Schlossteiches in Ostrau und die Ufergestaltung inklusive der Herstellung ökologisch wichtiger Flachwasserbereiche am Wallendorfer See in der Gemeinde Schkopau mit insgesamt 100.000 EUR gefördert. In der Stadt Halle (Saale) haben wir unsere Aufforstungsaktionen in der Dölauer Heide fortgesetzt. Mit einer Förderung von 50.000 EUR konnten hier auf rund 2,5 Hektar Neupflanzungen angelegt werden. Außerdem wurde mit einem Betrag von rund 100.000 EUR der Erhalt und die Umsetzung von Ahornbäumen von einer innerstädtischen Baustelle an einen anderen geeigneten Ort finanziert.

Unser gesellschaftliches Engagement soll auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren und stärken, sich ehrenamtlich zu engagieren. Deshalb würdigen wir das Engagement unserer Beschäftigten mit einem alle zwei Jahre ausgeschriebenen "Mitarbeiter-Ehrenamtspreis". Der Preis ist mit einem Preisgeld verbunden, das den gemeinnützigen Einrichtungen, für die die Gewinner aktiv sind, direkt zugutekommt und verleiht dem ehrenamtlichen Engagement unserer Kolleginnen und Kollegen die Wertschätzung und den Respekt, den es verdient.

Ein weiterer bedeutender Ansatz unseres gesellschaftlichen Engagements ist es, Menschen zu motivieren, sich für ihre Nachbarschaft und Region gemeinsam einzusetzen und die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Vor diesem Hintergrund hat die Saalesparkasse bereits im Jahr 2021 ihr Engagement um die regionale Crowdfunding-Plattform "99 Funken" erweitert.

Unterstützung gibt es hier nicht nur durch die kostengünstige Bereitstellung des technischen Systems und die persönliche Beratung der Projektinitiatoren. Die Projekte werden darüber hinaus im Rahmen von Spendentopf-Kampagnen gefördert. Damit verdoppelte die Saalesparkasse im Berichtsjahr jede Einzahlung bis zum Erreichen der Fundingschwelle bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR pro Projekt. Neu auf der Plattform ist die Integration eines Tools, das es Projektstartern ermöglicht, ihre Vorhaben an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) der Vereinten Nationen auszurichten. Damit wollen wir einen Beitrag zu einer gerechteren und ökologischeren Welt leisten und die gesellschaftliche Wirkung von Crowdfunding-Projekten sichtbar machen.

Die Saalesparkasse ist darüber hinaus selbst in über 30 Vereinen als Mitglied aktiv, teilweise sogar im Vorstand der Einrichtungen. Über unser regionales Engagement hinaus sind wir Mitglied der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e. V. und tragen somit auch unserer globalen Verantwortung Rechnung.

Die Saalesparkasse fungiert im Geschäftsgebiet als Arbeitgeber, Auftraggeber, Steuerzahler, Unternehmer und Investor. Sie steht dabei im ständigen Meinungsaustausch mit allen Interessengruppen, wie den Trägern, den Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir haben darüber hinaus Kontakt mit Vereinen und Verbänden, Schulen, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle (Saale) und der Hochschule Merseburg. Diese Anspruchsgruppen sind für uns ein wichtiger Impulsgeber, um Trends und Entwicklungen sowie Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Für die Kommunikation mit unseren Anspruchsgruppen nutzen wir verschiedene Wege. Alle medialen Aktivitäten orientieren sich am Leitbild der Saalesparkasse und ordnen sich in die Geschäftsstrategie des Unternehmens ein. Der Fokus liegt auf der Kommunikation der Werte der Marke Saalesparkasse. Dabei ist es erklärtes Ziel, die Verbundenheit und das Vertrauen zur Sparkasse zu stärken und in der breiten Öffentlichkeit zu etablieren. Insbesondere durch die Herausstellung der Gemeinwohlorientierung über die Kommunikation des regionalen Engagements als Förderer gesellschaftlicher Aufgaben soll die Relevanz der Sparkasse für die Region deutlicher werden. Erweitert wird das Kommunikationsspektrum durch zahlreiche Service-Themen und weiterführende Informationen rund um Bankdienstleistungen. Dabei werden Themen gezielt aus Nutzerperspektive mit Blick auf die verschiedenen individuellen Lebenssituationen aufbereitet. Dabei ist es unser Ziel, die Menschen zu befähigen, die eigenen Finanzen selbstbewusst in die Hand zu nehmen. So leisten wir "Hilfe zur Selbsthilfe", indem wir unsere Follower in den sozialen Medien dazu befähigen und motivieren, sich erfolgreich mit ihren Finanzen zu beschäftigen.

Fazit: Traditionell stark sind und bleiben wir im Bereich des gesellschaftlichen Engagements. Projekte mit sozialen und ökologischen Zielsetzungen wollen wir künftig konsequent vorantreiben.

Beitrag zum Gemeinwesen Volumen in T€ Vorjahr
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 28.067 6.303
Personalaufwand 43.732 40.737
Sachaufwand 35.843 29.035
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 5.054 3.800
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt 112.696 79.875

Dialog mit Anspruchsgruppen

Anspruchsgruppen der Sparkasse

Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört seit Gründung vor mehr als 200 Jahren die Gemeinwohlorientierung zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren.

Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet.

Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:

Anspruchsgruppen

Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider)

Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)

zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen

Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)

Kommunikation mit Anspruchsgruppen

Die Sparkasse ist, ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten, in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut führen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden und Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.

In den Verwaltungsrat sind Verantwortliche der Regionalpolitik und sachkundige Personen der Bürgerschaft bestellt worden. Entsprechend der jeweiligen Gremienaufgaben werden regelmäßig Informationen geteilt und es erfolgen Abstimmungen bezüglich relevanter Sparkassenthemen.

Durch eine Vielzahl von Veranstaltungen treten wir zielgruppenspezifisch und thematisch mit unserer Kundschaft in Austausch. Einen weiteren Baustein zur Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden stellt der Informationsaustausch über die Sozialen Medien - insbesondere den Facebook-Kanal - der Saalesparkasse dar. Darüber hinaus laden wir unsere Kundinnen und Kunden zu Veranstaltungen mit einzelthematischen Schwerpunkten ein. Die Sparkasse versteht sich dabei auch als Netzwerkpartner. Die Inhalte umfassen ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wichtig sind.

Für die Information unserer Mitarbeitenden haben wir im Jahr 2022 eine Intranet-Plattform (ICM Intranet Content Management) eingeführt, über die jederzeit alle relevanten Informationen, Detailabläufe und Neuigkeiten zum Geschäftsbetrieb abrufbar sind. Ein themenbezogener Dialog mit der gesamten Belegschaft findet jährlich zur Jahresauftaktveranstaltung statt. Wir nutzen den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln.

Im Berichtsjahr wurde in diesem Rahmen durch die Saalesparkasse beispielsweise ein Gesprächsabend zu den "Strukturwandel-Projekten im Wirtschaftsraum Halle-Saalekreis" mit zahlreichen Gästen aus der Landes- und Regionalpolitik sowie wichtigen Akteure der regionalen Wirtschaft initiiert.

Der Strukturwandel nach dem Kohleausstieg im mitteldeutschen Revier ist eine bewusste Entscheidung für eine nachhaltige und zukunftsträchtige Energieversorgung und Industrielandschaft und damit eine einzigartige Chance für die Weiterentwicklung der Region.

Für den Erfolg ist es unerlässlich, die regionalen Akteure vor Ort einzubeziehen, wofür die Saalesparkasse mit dem neuen Veranstaltungsformat einen Beitrag leisten will.

Übersicht über Dialoge mit Anspruchsgruppen

Anzahl Dialoge Art des Dialogs Wesentliche Themen/lnhalte Wesentliche Ergebnisse
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
laufend Jahresauftaktveranstaltungen, Mitarbeiterveranstaltungen, Telefonkonferenzen, Steuerungsgespräche, Intranet-Plattform 1CM alle für die Tätigkeit notwendigen Informationen -
Kundinnen und Kunden
laufend Verschiedene Veranstaltungsformate, Social Media Account anlassbezogen -
Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider∕-innen)
5 Sitzungen im Jahr Verwaltungsratssitzungen Richtlinien der Geschäftspolitik u. Überwachung der Geschäftsführung gem. Protokoll
Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)
anlassbezogen i. R. der Pressearbeit anlassbezogen -

Wesentlichkeitsprüfung

Eine gezielte Kommunikation zu nichtfinanziellen Aspekten gibt es in der Saalesparkasse bislang nicht. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und des gesellschaftlichen Engagements führt die Sparkasse jedoch einen kontinuierlichen Austausch mit der Kundschaft, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürger der Region. Die Identifikation dieser Anspruchsgruppen ergibt sich aus der unternehmerischen Tätigkeit der Sparkasse.

Zugänge zu Finanzdienstleistungen

Die Saalesparkasse verschafft ihren Kundinnen und Kunden Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dabei fördern wir die Kompetenz aller Altersgruppen in Finanzfragen, indem wir in jeder Lebensphase passende Informationsangebote, Services und Beratung anbieten. Darüber hinaus bieten wir über unsere Verbundpartner Fondssparpläne, Bausparverträge sowie Lebens- und Rentenversicherungen zur Vorsorge an. Unsere Produkte und Dienstleistungen wurden bisher nicht auf ihre soziale und ökologische Wirkung analysiert. Eine Prüfung, ob eine solche Analyse überhaupt möglich ist, steht noch aus.

Zu unseren Angeboten gehören jedoch auch Anlageprodukte mit einem besonderen ökologischen oder sozialen Nutzen. Mit den Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen der DekaBank bieten wir unseren Kundinnen und Kunden, die ihr Geld nachhaltig anlegen möchten, ein breites Produktspektrum an. Die Zusammenstellung dieser Fonds erfolgt nach festgelegten Kriterien: z. B. Investitionen in erneuerbare Energie, Unternehmen mit großem sozialem Engagement oder mit effizientem und umweltschonendem Umgang mit natürlichen Ressourcen. Gleichzeitig gibt es Ausschlusskriterien, wie Investitionen in die Atom- oder Rüstungsindustrie oder Unternehmen, die Kinderarbeit fördern.

Im Jahr 2023 investierten unsere Kundinnen und Kunden unter anderem in die folgenden Fonds, die das Thema Nachhaltigkeit aufgreifen:

Deka-lmmobilienGlobal-PAI

Westlnvest InterSelect-PAI

Deka-Nachhaltigkeit Renten CF(A) - ESG, PAI

Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF - ESG, PAI

Deka-Nachhaltigkeit DividendenStrategie CF (A) - ESG, PAI

Deka-Nachhaltigkeit GlobalChampions CF - ESG, PAL

Eine Investition in Anlageprodukte kann auch als Nachhaltigkeit im Sinne einer Altersvorsorge für unsere Kundinnen und Kunden verstanden werden. So bietet die Saalesparkasse ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, durch eine Geldanlage, beispielsweise in Fonds, einen langfristigen Vermögensaufbau zu realisieren.

Nachhaltige Kreditvergabe: Bei der Vergabe von Krediten wird immer geprüft, ob die Kreditnehmer in der Lage sind, die Verpflichtungen langfristig bedienen zu können. Die elektronische Kreditakte hat die erforderlichen Ressourcen bereits im Sinne der Nachhaltigkeit signifikant reduziert. Die Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (z.B. Umweltschutz, Energieeffizientes Bauen und Sanieren, Photovoltaik, erneuerbare Energien) zahlen ebenfalls auf das Thema "Nachhaltigkeit" ein.

Darüber hinaus bieten wir den Kundinnen und Kunden über unser Kunden-Service-Center einen komfortablen und flexiblen Zugang zum Thema Finanzen an. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren hier beispielsweise von erweiterten Beratungszeiten, der Möglichkeit einer individuellen Beratung von unterwegs oder zuhause aus sowie der umfassenden technischen Erreichbarkeit unserer digitalen Beraterinnen und Berater über E-Mail, Telefon, Text- oder Videochat. Alle Unterlagen stehen den Kundinnen und Kunden über das elektronische Postfach oder in einem Downloadbereich zur Verfügung. Dabei bleiben stets Diskretion und Datenschutz gewahrt.

Unabhängig davon, welches Medium die Kundinnen und Kunden wählen, um mit uns in Kontakt zu treten, wir beweisen stets Professionalität, Menschlichkeit und pflegen einen respektvollen Umgang. Fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist eine verlässliche und zeitnahe Kommunikation innerhalb des Hauses sowie mit externen Ansprechpartnern.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen

Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU), unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Zum anderen ist die Vereinbarung eines Kündigungsrechtes möglich: hier ist die Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24 Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat. Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder weil bei Abschluss des Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im Berichtsjahr haben wir 221.067 Privatgirokonten (Vorjahr: 210.319) geführt, 4.893 davon waren Basiskonten (Vorjahr: 5.636).

Filialnetz und digitale Zugangswege

Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 43 Filialen (Vorjahr: 45) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung.

An insgesamt 117 Standorten (Vorjahr: 111) stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung. Ergänzend dazu versorgen wir mit 2 fahrbaren Filialen (Vorjahr: 2) auch Menschen in wenig besiedelten oder abgelegenen Gebieten.

Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte.

Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und verstärkt durch den seit der Coronapandemie stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch 2023 eine deutliche Zunahme der digitalen Kontakte. So erledigten 158.908 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: 146.924) ihre Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile Banking.

Die digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse werden von unseren Kunden rege genutzt: 172.353 Kundinnen und Kunden nutzten im vergangenen Jahr ihre Girocard für Zahlungen im Handel. Davon waren im Dezember 2023 86,6 % der Girocard-Zahlungen kontaktlos. Dazu zählen kontaktlose Zahlungen mit physischer Karte und mit der digitalen Girocard im Smartphone.

Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt.

Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung wirtschaftlich schwächerer Privatpersonen Anzahl Vorjahr
Privatgirokonten gesamt 221.067 210.319
Davon: Basiskonten 4.893 5.636
Filialnetz und digitale Zugangswege Anzahl Vorjahr
Filialen (personenbesetzt) 43 43
Fahrbare Filialen 2 2
SB-Filialen 27 26
SB-Geräte (Bankautomaten) 146 104
Geldausgabeautomaten 93 91
Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 23 84
Ein- und Auszahlungsautomaten 30 28
Nutzer∕-innen Online-∕Mobile Banking 158.908 146.924
Installationen der Sparkassen-Apps 116.623 128.396

Im Jahr 2023 wurde ein Großteil der Kontoauszugdrucker. mit reiner KAD-Funktion. durch SB-Geräte (Bankautomaten) ersetzt.

Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

Mit der Führung eines Basiskontos ermöglichen wir es jedem Verbraucher, unabhängig von seiner persönlichen Situation, Einkommen, Alter oder Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am Zahlungsverkehr teilzunehmen. Von 242.279 Geschäfts- und Privatgirokonten (davon 21.212 Geschäftsgirokonten und 221.067 Privatgirokonten) wurden im Berichtsjahr 4.893 Basiskonten (Vorjahr: 5.636) bei der Saalesparkasse geführt. Diese Konten auf Guthabenbasis können nur aus wichtigen Gründen, die im Zahlungskontengesetz benannt sind, gekündigt werden.

Unsere zwei fahrbaren Geschäftsstellen versorgen unsere Kundinnen und Kunden in gering besiedelten Regionen unseres Geschäftsgebietes mit Finanzdienstleistungen. Zusätzlich steht unser Kundenservicecenter allen in der Mobilität eingeschränkten Kundinnen und Kunden mit Beratung und Dienstleistungen auf telefonischem oder digitalem Weg zur Verfügung. Im Rahmen unseres Förderengagements unterstützen wir auch soziale Projekte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen.

Zum Stichtag 31.12.2023 gab es an 70 Standorten 93 Geldausgabeautomaten, die sehbehindertenunterstützend sind. Unsere sehbehinderten-unterstützenden Geldausgabeautomaten besitzen Kopfhöreranschlüsse.

Sprachservices

Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden in deutscher Sprache. Sofern eine Beraterin oder Berater es darstellen kann, ist eine Beratung in einer anderen Sprache möglich. Einen systematischen Ansatz, um Beratungen in weiteren Sprachen anbieten zu können, gibt es jedoch aktuell nicht.

Barrierefreiheit

Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Online-Banking an, das sich durch beispielsweise eine ausreichend große Schrift, kontrastreiche Textfarben, eine einfach zu bedienende Seitennavigation sowie verständliche Texte auszeichnet. Im Januar 2017 wurde die Barrierefreiheit der Internetfiliale beim BITV-Test, der durch das vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderte Projekt "BIK (Barrierefrei informieren und kommunizieren)"entwickelt wurde, bestätigt. Unser Online-Banking ist zudem für die Nutzung mit Vorleseprogrammen ("Screen Reader") optimiert. Darüber hinaus stellen wir Informationsmaterial beispielsweise über Videos in Gebärdensprache, Dokumente in leichter Sprache oder in Form von barrierefreien PDF-Dateien zur Verfügung (siehe sparkasse.de).

Unsere Kundinnen und Kunden können sich in unserer Internet-Filiale sowie der Sparkassen-App mittels der Filialsuche zu Barrierefreiheit und evtl. Öffnungszeiten der einzelnen Standorte informieren.

Schulungsprogramme, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung schulen, bietet die Saalesparkasse aktuell nicht an.

Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. Vier unserer Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An 60 Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort-inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.

Barrierefreiheit in der Sparkasse Anzahl
Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten 60
Davon: rollstuhlgerecht 60
Davon: sehbehindertenunterstützend 60
Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend 60

Nachhaltigkeitsmanagement und Due Diligence

Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier in der Region und überall in Deutschland.

Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach über die Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik.

Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse

Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Sie stellen somit keine eigenständige Risikoart dar.

Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann".

Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände oder auf die Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren.

Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO 2-Preise in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive).

Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken wurden 2023 erstmal im Rahmen der Risikoinventur identifiziert. Zukünftig werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und bewertet.

Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der (operativen) Risikoinventur und zukünftig zusätzlich für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet. Die strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur wird 2024 durchgeführt.

Im Rahmen der operativen Risikoinventur wurden die nachfolgenden Nachhaltigkeitsfaktoren als wesentliche Risikotreiber (Outside-in-Perspektive) für die Geschäftstätigkeit der Saalesparkasse identifiziert und bewertet:

"Abkehr von treibhausgasproduzierenden Produkten oder Produkten, deren Produktion Treibhausgase generiert"

Für diesen Nachhaltigkeitsfaktor wurde eine potentielle indirekte Auswirkung auf die Saalesparkasse identifiziert, da das Institut in mit Treibhausgas produzierenden Unternehmen bzw. in Unternehmen, deren Produkte Treibhausgase ausstoßen, investiert ist. Dieser Faktor kann sich im Kunden- und im Eigengeschäft auf die bekannten Risikoarten, insbesondere auf die Adressen-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken, auswirken.

"Treibhausgasbepreisung"

Für diesen Nachhaltigkeitsfaktor wurde eine potentielle indirekte Auswirkung auf die Saalesparkasse identifiziert, da das Institut in Treibhausgas produzierende Unternehmen bzw. Branchen investiert ist. Dieser Faktor kann sich im Kunden- und im Eigengeschäft auf die bekannten Risikoarten, insbesondere auf die Adressen-, Makrtpreis- und Liquiditätsrisiken, auswirken.

Beide Nachhaltigkeitsfaktoren wirken dabei als transitorische Risiken, die sich aus dem sich verändernden wirtschaftlichen und politischen Umfeld ergeben. Die Saalesparkasse erwartet in Zukunft weitere politische Maßnahmen, die das Emittieren von Treibhausgasen verteuern und dass die Nachfrage nach treibhausgasintensiven Produkten nachlassen wird.

Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.

Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.

Wie diese Transformationsbegleitung aussehen kann und welche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden relevant sind, wird aktuell geprüft. Eine mögliche Lösung ist die individuelle Bewertung der ESG-Risiken unter Berücksichtigung der nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie und eine darauf angepasste Vergabe entsprechender Kredite um den Transformationsprozess hin zum nachhaltigeren Wirtschaften als Finanzierungspartner zu unterstützen.

Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele

Nachhaltigkeitsmanagement

Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar.

Nachhaltigkeitsverständnis

Als Saalesparkasse bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und Selbstständige, Kommunen, private Personen und die Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung der Klimaziele und bei der Verbesserung der Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen. Integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie sind daher die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Ökologie, Wirtschaft und Soziales:

Ökologische Nachhaltigkeit: Wir setzen uns für einen bewussten und effizienten Umgang mit endlichen und nachwachsenden Rohstoffen, Wasser und Energie ein, um die Umwelt einschließlich der natürlichen Ressourcen zu schonen und Risiken für uns und unsere Kundinnen und Kunden zu reduzieren.

Wirtschaftliche Nachhaltigkeit steht dabei für Substanzerhaltung sowie Zukunftsfähigkeit und Leistungsorientierung für uns und unsere Kundinnen und Kunden. Zudem fällt hierunter das Bemühen um eine langfristige Optimierung der Beziehung zu unseren Kundinnne und Kunden sowie unserer eigenen Ergebnissituation - im Gegensatz zu einer kurzfristigen Ergebnismaximierung.

Soziale Nachhaltigkeit steht einerseits für die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung und gesellschaftlichen Engagements. Andererseits auch für das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Saalesparkasse. Wir streben lange Beziehungen zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu unseren Kundinnen und Kunden an. Gleiches gilt auch für unsere sozialen Förderaktivitäten - auch hier liegt unser Hauptaugenmerk auf stabilen Partnerschaften, da solche häufig den größten Nutzen stiften.

Nachhaltigkeitsstrategie

Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und Ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie.

Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres Wirtschaftssystems. Wir werden die Nachhaltigkeit in der Sparkasse entlang der regulatorischen Anforderungen und der Erwartungen unserer Kundschaft sowie Anspruchsgruppen weiterentwickeln.

Als Sparkasse orientieren wir uns an den "Principles for Responsible Banking (PRB)" der Vereinten Nationen (UNEP Fl), die nachfolgend aufgeführt sind.

Leitlinie 1: Strategische Ausrichtung

Wir werden unsere Geschäftsstrategie so ausrichten, dass sie in Übereinstimmung mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs), dem Pariser Klimaabkommen und wesentlichen nationalen und regionalen Rahmenwerken zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele beiträgt und den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Leitlinie 2: Auswirkungen und Zielsetzung

Wir werden die aus unseren Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen resultierenden positiven Auswirkungen auf Mensch und Umwelt fortwährend steigern. Zeitgleich werden wir die negativen Auswirkungen verringern und die entsprechenden Risiken managen. Dabei werden wir uns in der Entwicklung und Veröffentlichung von Zielvorgaben auf die Bereiche konzentrieren, in denen wir die größten Auswirkungen haben.

Leitlinie 3: Kundenbeziehungen

Wir werden vertrauensvoll mit unseren Kundinnen und Kunden zusammenarbeiten, um nachhaltige Arbeitsweisen zu ermutigen. Wir werden Kundinnen und Kunden darin unterstützen, Wirtschaftstätigkeiten so auszurichten, dass gemeinsamer Wohlstand für jetzige und künftige Generationen geschaffen wird.

Leitlinie 4: Stakeholder

Wir werden auf eigene Initiative hin relevante Anspruchsgruppen verantwortungsvoll zurate ziehen, einbinden und mit diesen partnerschaftlich zusammenarbeiten, um gesellschaftliche Ziele zu erreichen.

Leitlinie 5: Governance und Unternehmenskultur

Wir werden unser Bekenntnis zu diesen Leitlinien durch eine wirksame Unternehmensführung ("Corporate Governance") und eine Unternehmenskultur des verantwortungsvollen Bankwesens umsetzen.

Leitlinie 6: Transparenz und Verantwortung

Wir werden regelmäßig unsere eigene und die kollektive Umsetzung der Leitlinien überprüfen. Für unsere positiven und negativen Auswirkungen und unseren Beitrag zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele übernehmen wir Verantwortung und stellen hierüber Transparenz her.

→ Principles for Responsible Banking

Nachhaltigkeitsziele

Die Saalesparkasse ist aktuell noch im Prozess strategische Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln. Dazu werden in 2024 verschiedene Maßnahmen durchgeführt.

Zusammen mit dem Vorstand der Saalesparkasse und einer fachübergreifenden Gruppe aus Führungskräften und Mitarbeitenden werden zusammen mit einer externen Beratungsgesellschaft in einem Workshop strategische Nachhaltigkeitsziele und Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet.

Mit der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Berichterstattung nach CSRD, werden wir die doppelte Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsfaktoren (Outside-in-Perspektive & Inside-out-Perspektive) für die Saalesparkasse identifizieren. Anschließend werden wir unsere Nachhaltigkeitsziele auf Basis unserer Geschäftsstrategie unseres Nachhaltigkeitsverständnisses sowie der Risikoinventur und der Wesentlichkeitsanalyse definieren.

Strategische Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Verankerung von Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie implementiert
Gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie nicht vorhanden
Operative Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Definition von strategischen Nachhaltigkeitszielen in Arbeit
Definition von operativen Nachhaltigkeitszielen in Planung
Prozess zur Maßnahmenentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit in Arbeit
Jährliches Monitoring der Zielerreichung in Planung

Implementierung in Prozesse und Controlling

Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse

Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente und wird durch den Nachhaltigkeitsmanager und den Steuerungskreis Nachhaltigkeit koordiniert.

Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -Controlling ist in Arbeit.

Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit

Für die Finanzierungs- und Anlagestandards werden aktuell von der Saalesparkasse Leitlinien zur Nachhaltigkeit definiert, die in alle relevanten Prozesse integriert werden sollen.

Nachhaltigkeit ist ein Themenbereich, der in den Planungs-, Steuerungs- und Controllingprozessen in der Saalesparkasse verankert wird. Alle nachfolgenden Handlungsanforderungen werden im Rahmen der Regelprozesse in der Sparkasse umgesetzt. Überall dort, wo einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit zusätzlichen Planungs-, Steuerungs- und Controllingbedarf erforderlich machen, werden die notwendigen Prozesse und Verfahren aufgesetzt.

Kontrolle

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung und Produkte transparent. Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der relevanten Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt.

Status der Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen in Arbeit
Nachhaltigkeits-Reporting nach Sparkassen-Standard implementiert

Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft

Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft

Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung erbringen wir im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen.

Kundenkreditportfolio der Sparkasse

Das Kundenkreditportfolio im Obligo der Sparkasse belief sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 3.632 Mio. Euro. Der Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich "Private Haushalte" mit einem Anteil von 46,8 % am Obligo.

Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich durch die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kredite an Unternehmen und Selbstständige liegt der Schwerpunkt im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, auf den 14,0 % des Obligos entfallen. Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Sparkasse sowie die Firmenkundenkredite auf Branchenebene. Die Aufteilung geschieht nach Kundensystematik (KUSY) und Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code).

Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code)

Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) qualitativ bewertet

Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)

Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt.

Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der Sparkassen.

Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen Indikatoren in den Bereichen Umwelt und Klima, Soziales und Governance die Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden. Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008). Für gewerbliche Immobilienkunden erfolgt zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt mit in den Kundenscore ein.

Liegen für den Firmenkunden keine individuellen ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen.

Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen. Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendiensts komplettieren das Modell.

Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand)

Zum Berichtsstichtag wurden gewerbliche Bestandskredite in Höhe von 1.602 Mio. Euro mit dem S-ESG-Score bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an Privatkundinnen und -kunden bzw. öffentliche Haushalte, die einen Anteil von 56 % der Kundenkredite ausmachen, für die aktuell keine Bewertungen der ESG-Risiken vorliegen.

Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 29.12.2023 ein geringes ESG-Risiko. Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum Stichtag 81 % der Kredite an Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen oder geringen ESG-Risiken vergeben.

Neun Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken vergeben. Die Entwicklung der Verteilung von ESG-Risiken wird vierteljährlich überwacht und an den Gesamtvorstand berichtet.

S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen

Verteilung des Kreditbestands auf die Noten

% des untersuchten Kreditbestands

→ 100 gesamt

ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft

Wir haben eine nachhaltige Risikostrategie für unser Kreditgeschäft festgelegt und etabliert. Bei der Kreditvergabe bilden sowohl bei unseren privaten und als auch bei unseren gewerblichen Kundinnen und Kunden solide Bonitäten und nachhaltig tragfähige Geschäfts- und Investitionsmodelle die Grundlagen unseres Kreditgeschäftes und unserer Portfoliostruktur. Die Saalesparkasse ist in der Stadt Halle (Saale) und dem Saalekreis der wichtigste und größte regionale Finanzdienstleister. Wir spielen eine tragende Rolle in der Kreditversorgung der privaten, gewerblichen und kommunalen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in unserer Region und fördern die nachhaltige Entwicklung und das wirtschaftliche Wachstum in unserem Geschäftsgebiet.

Unsere gewerblichen Kundinnen und Kunden begleiten wir bei der Gründung und Übernahme von Unternehmen mit nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodellen. Für unsere bestehenden Unternehmen finanzieren wir Investitionen, die der Standorthaltung und -erweiterung sowie Verbesserung der Produktion einschließlich dem Einsatz ressourcenschonender Verfahren dienen und tragen somit zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unserer Region bei. Hierdurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Erhöhung der Attraktivität der Stadt Halle (Saale) und des Saalekreises als Wirtschafts- und Wissensstandort sowie als nachhaltig lebenswerte Region und unterstützen gleichzeitig unsere kommunalen Institutionen bei der Sicherung und Gestaltung Ihrer Zukunftsfähigkeit. Daneben übernehmen wir auch die Finanzierungsbegleitung unserer kommunalen Kundinnen und Kunden, die hierdurch ihre öffentlichen Aufgaben wahrnehmen können.

Sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Investorinnen und Investoren werden zunehmend ressourcenschonende Aspekte in Investitionsentscheidungen einbezogen und spielen somit zunehmend auch bei unseren Finanzierungsentscheidungen eine wichtige Rolle. Dies gilt für die Beurteilung der langfristigen Tragfähigkeit von Investitionen sowohl in Immobilien als auch in beweglichen Wirtschaftsgütern.

Der Fokus der Saalesparkasse liegt auf einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden unseres Hauses.

Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft

Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind, samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale Orientierungspunkte.

Nachhaltigkeit im Passivgeschäft

Nachhaltigkeitsaspekte im Passivgeschäft

Aktuell stellt die Saalesparkasse den Kundinnen und Kunden keine nachhaltigen Sparprodukte zur Verfügung. Es wird ein umfassendes Produktangebot Passiv vorgehalten (z.B. Sparkassenbriefe, Zuwachssparen). Es finden zurzeit keine Bestrebungen (Handlungsprogramm) statt, das Thema "Nachhaltigkeit" in das Passivgeschäft zu integrieren. Nachhaltigkeitskriterien und- Standards existieren nicht für das Passivgeschäft. Die Entwicklung inkl. der Möglichkeiten eines entsprechenden Produktangebotes werden intensiv beobachtet.

Nichtsdestotrotz leistet die Saalesparkasse als wichtige Vermittlerin zwischen Kapitalsuchenden sowie Anlegern und Anlegerinnen einen wichtigen Beitrag zur Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschafts- und Lebensweise in ihrem Geschäftsgebiet. Sie wandelt die Einlagen von Kundinnen und Kunden aus der Region in Kredite, die dann wieder dem Geschäftsgebiet zu Gute kommen. Dies ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren u.a. die Investitionen in die Transformation von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.

Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)

Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember 2023 insgesamt 3.281.760 TEUR, von denen 1.989.919 TEUR auf die Eigenanlagen der Sparkasse (Depot A) entfallen und 1.291.841 TEUR auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und Kunden (Depot B).

Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)

Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Kundeneinlagen. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen. Dabei werden auch die Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage beleuchtet.

Mit dem "Deka Treasury-Kompass" wurde zum Stichtag 31.03.2023 ein detaillierter Nachhaltigkeitscheck für die Anleihen in der Eigenanlage durchgeführt, der auf den Kriterien des UN Global Compact basiert. Dabei entsprechen 85,9 % des geprüften Anlagevolumens den Nachhaltigkeitskriterien. Darüber hinaus haben wir 250,7 Mio. EUR (Vorjahr: 271,3 Mio. EUR) an Anleihen in Bestand, welche von den Emittenten selbst nach deren Nachhaltigkeitsframework als sogenannte "Green Bonds" explizit deklariert wurden. Dies entspricht ca. 19,09 % (Vorjahr: 17,6 %) der gesamten Anleihebestände. Im Geschäft mit Schuldscheindarlehen wenden wir zur Messung der Nachhaltigkeitsrisiken das Modell "Sparkassen ESG-Score" bei jedem Neugeschäft an. Zum 31.12.2023 erfolgte darüber zudem eine Portfolioauswertung, welche ergab, dass sich ein Großteil des Schuldscheinvolumens in Branchen mit eher niedrigen Nachhaltigkeitsrisiken einordnet.

Ein dezidiertes Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Eigenanlage existiert bislang noch nicht. Auch hat die Saalesparkasse noch keine eigenen Nachhaltigkeitskriterien und -Standards festgelegt.

Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)

Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.

Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.

Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 % aus Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 %), zu mehr als 5 % aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 % aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.

Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.

Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung, für die Versicherungsvermittlung, für die Bausparberatung sowie für die PS-Lotterie veröffentlichen wir auf unserer Website.

→ Nachhaltigkeit in der Kundenanlage

Nachhaltige Anlageberatung

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Seit September 2021 wird die nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.

ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO2-Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin).

Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen.

Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren.

Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll.

Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Saalesparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.

Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung

Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus der Sparkassenfinanzgruppe sowie unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Einhaltung von Arbeitsrechten und Mitbestimmung ist in Deutschland unternehmerischer Standard und wird von staatlicher Seite überwacht. Dazu zählt unter anderem die Bezahlung nach dem Mindestlohngesetz in Niedriglohnbranchen. Wir halten darüber hinaus die gesetzlichen Standards in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung ein. Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen halten wir die Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV ein.

Bei der Beschaffung von Büroausstattung nutzen wir den zentralen Einkaufsdienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe, d.h. die Sparkassen-Einkaufsgesellschaft (SEG). Die SEG bekennt sich zu einer nachhaltigen Geschäftsausrichtung. Dies bedeutet auch, dass die Lieferanten der SEG ihre Tätigkeit in verantwortungsvoller, moralisch einwandfreier und fairer Weise ausüben sollen. Im SEG-Verhaltenskodex sind beispielsweise Aspekte, wie Business-Ethik (Anti-Korruption, Transparente Kommunikation etc.), soziale Verantwortung (Ablehnung von Zwang- und Kinderarbeit, Einhaltung internationaler Menschenrechte, Gesundheitsschutz etc.) oder Umweltschutz und Produktinhalte (Logistik, erneuerbare Energien, Umweltsiegel etc.) festgehalten. Diesem Verhaltenskodex müssen sich die Lieferanten der SEG verpflichten.

Konkret wird in diesem Verhaltenskodex beispielsweise beschrieben, dass der Lieferant den SEG-Verhaltenskodex allen Subunternehmen zur Verfügung stellen muss, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung Leistungen erbringen, sowie auf dessen Einhaltung zu achten hat. SEG und Lieferant haben eine feste Verpflichtung, zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes ist anzustreben. Auch müssen die Gesundheit sowie die Sicherheit der Menschen, die von den Aktivitäten der SEG sowie des Lieferanten direkt oder indirekt betroffen sind, sichergestellt werden.

Die Saalesparkasse erbringt als Finanzdienstleister den größten Teil der Wertschöpfung selbst. Die Wertschöpfungskette besteht im Wesentlichen aus Marketing sowie dem anschließenden Vertrieb. Durch die Hilfe unserer Verbundpartner können wir auf einheitliche Verbundprodukte und starke Produktmarken zugreifen. Als nicht produzierendes und ausschließlich regional tätiges Unternehmen sind uns keine sozialen und ökologischen Probleme bekannt, die auf den einzelnen Stufen unserer Wertschöpfungskette entstehen könnten.

Beim Einkauf von Waren und externen Dienstleistungen ist es unser Bestreben, diese umwelt- und sozialgerecht zu beziehen. Konkrete Nachhaltigkeitsaspekte (Einhaltung internationaler Arbeitsnormen, Mindestlohn, Menschenrechte, Armut) werden im Einkauf nicht berücksichtigt.

Baumaßnahmen werden unter ökonomischen und ökologischen Aspekten betrachtet. Durch eigene Investitionen im Geschäftsgebiet und Kredite an heimische Unternehmen gibt die Saalesparkasse dem Wirtschaftskreislauf im Geschäftsgebiet wichtige Impulse.

Die Kennzahlen "Auftragsvergaben an regionale Unternehmen" sowie "Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Problemlagen in der Liefer- und Wertschöpfungsketten" konnten für das Berichtsjahr nicht ermittelt werden.

Umweltbelange

Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange

Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur geprüft werden.

Zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse werden verschiedene Zeiträume betrachtet. In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt. Diese wurde erstmal in 2023 durchgeführt. Die Ergebnisse der operativen Risikoinventur werden im Kapitel "Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele" erläutert. Dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Bei dieser wird eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der strategischen Ausrichtung der Saalesparkasse für einen Zeitraum von fünf bis zu zehn Jahren durchgeführt. Die strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur wird 2024 durchgeführt.

Inside-out-Risiken

Die "Inside-out-Perspektive" wurde bisher nicht systematisch betrachtet und wird erst mit der Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach CSRD ganzheitlich für die Saalesparkasse beleuchtet. Dazu wird bewertet, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann.

Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich bisher in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:

Operativer Geschäftsbetrieb in den stationären Filialen und Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent. Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung).

Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio

Vermögenswerte in der Eigenanlage (Depot A) und im Vermögensmanagement (Depot B) der Sparkasse haben ebenfalls einen Carbon Footprint.

Outside-in-Risiken

Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive" analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können.

Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich physische oder transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen und -nehmer, die durch Folgen des veränderten Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder Trockenperioden entstehen. Transitorische Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem Übergang von den heute vorherrschenden Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle, Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist, schließt das immer auch Beteiligungsrisiken ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär nicht die Schäden durch die Umwelt- und Klimaveränderung, sondern deren finanzielle Auswirkungen für die Sparkasse. Künftig streben wir auch die Messung der finanzierten Emission aus dem Kreditgeschäft an. Allerdings bestehen hier aktuell noch keine validen Methoden.

Operativer Geschäftsbetrieb: Mögliche physische Risiken für den Geschäftsbetrieb durch Naturgewalten/Unfälle werden im Rahmen unseres Risikomanagements unter den "operationellen Risiken" analysiert. Dabei bewerten wir die Auswirkungen derartiger externer Ereignisse auf die Ertrags- und Risikosituation der Sparkasse. In der operativen Risikoinventur wurden in 2023 keine physischen Risiken für den Geschäftsbetrieb als wesentlich eingestuft.

Dezidierte Instrumente zur Steuerung von Umwelt- und Klimarisiken im Kerngeschäft wurden im Berichtsjahr nicht eingesetzt, dies ist aber für 2024 geplant.

Umweltleistung und Ressourcenverbrauch

Die Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Saalesparkasse wird mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") erstellt.

Die "VfU Kennzahlen" und das zugehörige Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse. Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.

Datenqualität

Der überwiegende Teil der verwendeten Daten (Strom, teilweise Verkehr, Kühl- und Löschmittel) basiert auf einer exakten Messung. Wenn nur Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten hochgerechnet.

Strom: Die Datenqualität basiert auf exakten Messungen, da die Mengen aus den Jahresabrechnungen der Stromlieferanten stammen.

Wärme: Die Datenqualität basiert auf exakten Messungen, da die Mengen aus den Jahresabrechnungen der Energielieferanten stammen.

Geschäftsverkehr: Der Geschäftsverkehr mit unseren Firmenwagen wurde anhand von Fahrtenbüchern berechnet. Der Geschäftsverkehr mit öffentlichen Verkehrsmittel wurde wegen fehlender Datengrundlage nicht in die Berechnung einbezogen.

Wasser: Die Datenqualität basiert auf exakten Messungen, da die Mengen aus den Jahresabrechnungen der Wasserlieferanten stammen.

Kühl- und Löschmittel: Es gab im Jahr 2023 keine verzeichneten Verluste von Kühl- und Löschmitteln.

VfU-Kennzahlen Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung Datenqualität Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder in Prozent THG - Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalente
Gebäudeenergie
Gesamter Gebäudeenergieverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) 8.691.862 15.143 1.603
Stromverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) 2.335.130 4.068 383
Strom aus Lieferanten-Mix 2.335.130 3 383
Wärmeverbrauch in den Gebäuden (kWh pro Mitarbeiter) 6.356.732 11.074 1.220
Verbrauch fossiler Brennstoffe in kWh 3.457.829 891
Erdgas 3.429.403 3 882
Heizöl EL 24.586 3 8
Treibstoffe für Notstrom-Aggregate (Diesel) 3.840 3 1
Verbrauch von Fernwärme in kWh 2.898.903 329
Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung 2.898.903 3 329
Geschäftsreisen
Geschäftsreiseverkehr insgesamt in km (km pro Mitarbeiter) 134.716 235 45
Direkter Straßenverkehr (erfasst in km, Scope 1) 134.716 2 100% 45
Wasser
Wasserverbrauch insgesamt in m 3 (Liter pro Mitarbeiter) 7.101,3 12.372 4
Trinkwasser 7.101,3 3 100% 4
VfU-Kennzahlen Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder in %
Treibhausgasemissionen (Daten extrapoliert auf 100%-System)
Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Location Based (kg pro Mitarbeiter) 1.313 2.288
Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Market Based (kg pro Mitarbeiter) 1.652 2.879
Direkte Emissionen Scope 1 715 1.245
indirekte Emissionen Scope 2 Location-based method 263 458
indirekte Emissionen Scope 2 Market-based method 602 1.049
indirekte THG-Emissionen aus Scope 3 335 584
THG-Reduktionszertifikate zur Kompensation in Tonnen: 0 0%
Verbleibende Netto-THG-Emissionen in Tonnen nach Kompensation/Offsetting durch Zertifikate (Anteil der Brutto-Emissionen in %): 1.652 100%

Datenqualität

3 Daten basieren auf exakten Messungen, z. B. Zuliefererrechnungen, Zählerwert

2 Daten basieren auf einer Berechnung oder genauen Schätzung

1 Daten basieren auf einer groben Schätzung

0 Daten nicht angegeben

Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs

Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Geschäftsverkehr und Wasser.

Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den Geschäftsbetrieb 1.652,4 Tonnen CO2-Äquivalente.

Die relativen THG-Emissionen betrugen 2,879 Tonnen CO2-Äquivalente pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter.

Die THG-Emissionen entfielen im Berichtsjahr im wesentlichen auf Wärme (73,8 %), Verkehr (2,7%) und Strom (23,2 %).

Da für das Berichtsjahr 2023 erstmalig eine Klimabilanz erstellt wurde, kann kein Vergleich zu den Vorjahren angestellt werden.

Klima- und Umweltziele

Die Saalesparkasse führt in regelmäßigen Abständen ein Energieaudit auf Grundlage des Energiedienstleistungsgesetzes durch. Hierbei untersuchen externe Prüfer die Energieverbräuche und deren größte Treiber. Das Ergebnis des Audits ist ein Maßnahmenkatalog, um den Energieverbrauch weiter zu reduzieren. Die Reauditierung erfolgt alle vier Jahre und wurde in 2023 erneut erfolgreich durchgeführt.

Konkrete Klima- und Umweltziele wurden bisher nicht von uns definiert. Es wird für 2024 angestrebt im Rahmen des Strategieprozess und mithilfe der Wesentlichkeitsanalyse Klima- und Umweltziele im Einklang mit unserem Nachhhaltigkeitsverständnis zu erarbeiten und zu definieren.

Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung

Nutzung von Carsharing Angeboten

Zwei Elektrofahrzeuge im Eigentum der Saalesparkasse

Nutzung von zwei eigenen Photovoltaikanlagen

Finanzielle Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Erwerb von Job-Tickets des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes

Nutzung von energiesparender LED-Beleuchtung

Angebot zum Dienstrad-Leasing

Ökologische EU-Taxonomie

Qualitative Angaben 1

Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung

Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Saalesparkasse verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Bericht entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Saalesparkasse

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden. Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der Saalesparkasse. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio CapEx und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können, sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderung aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen wird eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Saalesparkasse erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Saalesparkasse umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung unternommen, insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um vorrangig im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, in erster Linie da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basierten.

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

Meldebogen 0-Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden Key Performance Indikatoren bzw. Indicators (KPI)

Green Asset Ratio (GAR)

Die Green Asset Ratio der Saalesparkasse auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,44 %. Die Green Asset Ratio der Saalesparkasse auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,6 %. Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein. Es wurden in den vergangen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen.

Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

ein großer Teil der Aktiva der Saalesparkasse gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden besteht. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit Kundinnen und Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt.

ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A bestehen gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden

Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 39,7 %. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (direkt oder indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.

Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Das heißt grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)

Haupt-KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte 24
KPI **** 0,44
KPI ***** 0,6
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** 0,37
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
39,7
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
16,47

GAR (Zuflüsse)

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 5
KPI **** 0,83
KPI **** 1,49
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** 65
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
29,65
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
15,27

* Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen

** Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM

*** % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken

**** basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei

****** basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY. für Finanzgarantien XY, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und für GAR (Zuflüsse) XY.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Saalesparkasse ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1386 Mio. Euro begeben. Dies entspricht ca. 25,5 % der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Saalessparkasse finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,65 %. Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nachzuerfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich Energieausweise systematisch zu erheben. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes.

Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen: Wenn bei einem Baujahr vor oder in 2020 die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist, oder bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, die Energieeffizienzklasse "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt. Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich "A" und "A+") als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Gebäudesanierungskredite

Die Saalesparkasse weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 28 Mio. Euro aus. Davon wurden 28 Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. Keine dieser Kredite konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

Kfz-Kredite

Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Saalesparkasse keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten.

Nicht-Finanzunternehmen

Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 165 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie.

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt.

Derzeit sind 20,6 % bzw. 7,9 % der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Saalesparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:

Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen.

Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und Taxonomiekonformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Saalesparkasse die Ableitung der TaxonomieKPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - Fl) in den Datenhaushalt überführt werden.

Finanzunternehmen

Die Saalesparkasse weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 701 Mio. Euro auf. Davon sind 25,09 % taxonomiefähig und 0 % taxonomiekonform.

Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote.

Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.

Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht vor. Daher ist die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich 0 %.

Kreditinstitut

Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 655 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten nur direkt gehaltene Anleihen und Aktien (Davon 0 % taxonomiekonform in dieser Kategorie).

Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht vor.

Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden.

Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR.

Die den Kennzahlen der Saalesparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Saalesparkasse ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Ein großer Teil der Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Saalesparkasse die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen und Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden.

Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Saalesparkasse machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,44 % bzw. 0,6 % erklären.

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Saalesparkasse hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 2.252 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 2.585 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Saalesparkasse betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva (42 %) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Saalesparkasse besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Bei den 2.252 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Saalesparkasse zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind.

Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Saalesparkasse. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.

Derzeit sind keine der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Saalesparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten

Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 239 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Die Vermögenswerte der Saalesparkasse welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 1.073 Mio. Euro. Dies entspricht ca. 16,48 % der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht.

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 345 Mio. Euro. Dies entspricht ca. 5,3 % der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Es besteht keine Möglichkeit, diese möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der Green Asset Ratio einfließen zu lassen.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 728 Mio. Euro. Dies entspricht ca. 11,2 % der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen

GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des dreistelligen NACE-Codes, welche dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Saalesparkasse. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.

Die höchsten Taxonomiekonformen Risikopositionen für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weisen die NACE-Codes D35 mit 10 Mio. Euro und C28 mit 2 Mio. Euro auf. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).

Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen), welcher ursächlich für die erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält.

Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas.

Dazu zählen aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert.

Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeiner Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, dass Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

Die Saalesparkasse bejaht eine der sechs Fragen zu den Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich des fossilen Gases kommen die JA-Angaben nur aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich des fossilen Gases existieren nicht.

Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Saalesparkasse begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Saalesparkasse veröffentlicht werden.

Qualitative Angaben 2

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Saalesparkasse mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Saalesparkasse. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Saalesparkasse nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Saalesparkasse aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.

Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.

Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

Qualitative Angaben 3

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden sowie Gegenparteien

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Saalesparkasse zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen Delegierten Verordnungen haben für die Saalesparkasse eine sehr hohe Bedeutung, denn die EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und zu einem kleinen Teil das Geschäft mit Unternehmenskunden. Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Saalesparkasse besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden sowie Gegenparteien zu beachten. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.

Qualitative Angaben 4

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Saalesparkasse hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

Qualitative Angaben 5

Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.

Arbeitnehmerbelange

Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte

Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.

Das veränderte Kundenverhalten und die fortschreitende Digitalisierung erfordern eine deutlich differenziertere Marktbearbeitung. Vertriebskanäle mit neuen Rollen und Aufgaben entstehen. Wesentliche Handlungsfelder im Personalbereich sind:

Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren.

Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen.

Die fachliche Weiterentwicklung unserer Beschäftigten in Bezug auf neue Markterfordernisse muss einhergehen mit einer Stärkung ihrer individuellen Bereitschaft und Fähigkeit zur Veränderung. Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse einerseits unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Zum anderen möchten wir auch für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken.

Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit

Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue

Die Saalesparkasse beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 627 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei 614 Personen. Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 89,8 % aller Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Außertariflich Beschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden.

Die Saalesparkasse ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Saalesparkasse beträgt 22 Jahre. Befristungen kommen v. a. zum Tragen bei zeitlich befristeten Vakanzen, nach Übernahme in das Beschäftigungsverhältnis entsprechend den Übernahmekriterien unseres Ausbildungskonzepts und auf Ebene des Vorstands.

Unsere Ausbildungsquote betrug 6,0 % im Jahr 2023. Unsere Auszubildenden erhalten eine duale Berufsausbildung, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Sie streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen.

Bereits während der Berufsausbildung ist es uns als Sparkasse wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten.

Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.

Gleichbehandlung und Entgelttransparenz

Für die Saalesparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften eine Selbstverständlichkeit.

Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Die Saaleparkasse erstellt jährlich einen Vergütungsbericht und veröffentlicht diesen auf ihrer Website. Darin sind die Vergütungsstrukturen genauer dargestellt.

Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert

I. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung nach (§21 Abs. 1 Nr. 1 EntgTranspG)

Beachtung der Geschlechtsneutralität bei Stellenausschreibungen,

Potenzialanalyse als Personalentwicklungsmaßnahme unabhängig vom Geschlecht des Mitarbeiters,

geschlechtsneutrale Trainingsangebote für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend hausinternem Seminarangebot,

geschlechtsneutrale Nachfolgeplanung,

die Möglichkeit von Teilzeitarbeit wird geschlechtsunabhängig sowohl Fach- als auch Führungskräften angeboten,

II. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit von Frauen und Männern (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 EntgTranspG)

Die Arbeitsverhältnisse innerhalb der Saalesparkasse richten sich, soweit nichts anderes bestimmt, nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst-Sparkassen (TVöD-S) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung und ist damit geschlechtsneutralen Parametern unterworfen.

Bei der Ausgestaltung von Prozessen und Inhalten wird regelmäßig auf Gleichstellung, insbesondere im Zusammenhang mit der Karriereplanung und dergleichen mehr, geachtet.

Die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde in 2023 erfüllt. Im Jahr 2023 lag die Quote bei 8,96 % (Vorjahr: 8,77 %).

Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit

Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.

Im Rahmen des Ideenmanagements können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen.

Die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten wird in der Saalesparkasse über unser Personalentwicklungskonzept, Feedback-Mechanismen, wie ein regelmäßig unterjährig abgefragter Sparkassenklimaindex, ein im Dreijahresrhythmus erhobenes Personalbarometer, Austauschrunden zwischen interessierten Beschäftigten und der Geschäftsleitung, ein Ideenmanagement, die Einbindung interessierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Projekte der Saalesparkasse sowie ein Beschwerdemanagement, gewährleistet.

In regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen erfassen wir die Zufriedenheit unserer Beschäftigten sowie ihre Bereitschaft zur Weiterempfehlung der Sparkasse als Arbeitgeberin. Die gewonnenen Kennzahlen verschaffen uns einen grundlegenden Überblick über die Qualität unserer Beschäftigungspolitik. Im Zuge des Austauschs zu den Ergebnissen der Befragungen regen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem an, konkrete Verbesserungsimpulse zu geben, die als Orientierung für die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Optimierung unserer Leistungen als Arbeitgeber dienen.

Die Mitarbeiterzufriedenheit im Berichtsjahr beträgt 66,4 %, während die Bereitschaft zur Weiterempfehlung des Arbeitgebers bei 55 % liegt. Die Impulse der Beschäftigten betrafen im Wesentlichen die Themen Unternehmenskultur, Arbeitsplatzausstattung und Rahmenbedingungen, vertragliche Konditionen, Zusammenarbeit zwischen den Organisationseinheiten sowie Information und Kommunikation. Daraus lassen sich wichtige Ursachen und Stellschrauben der Mitarbeiterzufriedenheit ableiten. Um diese zu steigern, werden konkrete Maßnahmen initiiert.

Da für viele Arbeitnehmer die Unternehmenskultur mittlerweile der wichtigste Auswahlfaktor bei der Arbeitgeberwahl ist, legen wir auch künftig hierauf einen Schwerpunkt. Ferner gewährleisten wir eine gute Arbeitsplatzausstattung, schaffen angemessene Arbeits- und Rahmenbedingungen. Zudem fördern wir aktiv eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Bereichen und Organisationseinheiten.

2023
Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 627 217 410 0
Auszubildende und Trainees 39 23 16 0
Beschäftigte aus der Region 522 185 337 0
Führungskräfte aus der Region 66 35 31 0
Vorjahr
Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 614 209 405 0
Auszubildende und Trainees 41 26 15 0
Beschäftigte aus der Region 520 180 340 0
Führungskräfte aus der Region 62 32 30 0
2023
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 563 175 388 0
Gleichstellungsbeauftragte 1 0 1 0
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten 0 0 0 0
Vorjahr
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 562 175 387 0
Gleichstellungsbeauftragte 0 0 0 0
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten 0 0 0 0
Beschäftigungsverhältnisse Wert Vorjahr
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag 89,8 % 90,1 %
Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag 90,3 % 89,3 %
Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag 9,7 % 10,7 %
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte Wert Vorjahr
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit 22 Jahre 23 Jahre
Ausbildungsquote 6.0 % 6,3 %
Übernahmequote 65,7 % 56,25 %
Zufriedenheit der Mitarbeitenden Wert Vorjahr
Mitarbeitendenzufriedenheit insgesamt 66,4 % -
Bereitschaft zur Weiterempfehlung des Arbeitgebers 55,0 % -

Diversität und Chancengerechtigkeit

In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.

Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen.

Mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" haben wir unser Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen sowie zur Schaffung eines vorurteilsfreien und nicht ausgrenzenden Arbeitsumfelds unterstrichen.

Die Wahrnehmung von Führungspositionen durch Frauen gehört für uns zum Selbstverständnis im Bereich der Diversität. Der Anteil weiblicher Führungskräfte beträgt 47,3%.

Geschlecht
Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften Anzahl gesamt männlich weiblich divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 627 217 410 0
Vorstandsmitglieder 2 2 0 0
Führungskräfte 74 39 35 0
Vorjahr
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 614 209 405 0
Vorstandsmitglieder 2 2 0 0
Führungskräfte 70 36 34 0
Alter
Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften <30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 75 280 259
Vorstandsmitglieder 0 0 2
Führungskräfte 1 41 32
Vorjahr
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 75 280 259
Vorstandsmitglieder 0 0 2
Führungskräfte 1 41 28
Geschlecht
Kontrollorgane und Eigentümer Anzahl gesamt männlich weiblich divers
Verwaltungsrat 18 15 3 0
Vorjahr
Verwaltungsrat 18 16 2 0
Alter
Kontrollorgane und Eigentümer < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Verwaltungsrat 0 6 12
Vorjahr
Verwaltungsrat 0 8 10
Frauenanteil nach Hierachieebene Wert Vorjahr
Weibliche Beschäftigte 65,4 % 66%
Weibliche Führungskräfte 37,3 % 48,6 %
Weibliche Vorstandsmitglieder 0% 0%
Weibliche Verwaltungsratsmitglieder 16,7 % 11,1 %

Gesundheit und Wohlergehen

Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Mit einem umfassenden Angebot fördert die Saalesparkasse die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu gehören beispielsweise eine betriebsärztliche Betreuung, Angebote über die Betriebssportgemeinschaft oder belastungsarme ergonomische Arbeitsplätze.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.

Seit Jahren stellt sich die Saalesparkasse mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement aktiv der Verantwortung, die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und zu fördern. Gemeinsam mit der Krankenkasse "IKK gesund plus" werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung kostenfrei unterbreitet. Betriebliches Gesundheitsmanagement ist ein systematischer, auf Nachhaltigkeit orientierter Prozess zur Verbesserung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Es unterstützt die erfolgreiche Weiterentwicklung der Saalesparkasse und trägt dazu bei, die Effizienz und Qualität der Arbeit zu erhöhen.

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz einschließlich der psychischen Belastungen ist ein wichtiger Baustein, um die Arbeitsbedingungen in der Saalesparkasse fortlaufend zu verbessern. Sowohl unsere Betriebsärztin als auch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als kompetente Ansprechpartner bezüglich der Gestaltung der Arbeit und der Arbeitsplätze sowie bei gesundheitlichen Problemen zur Verfügung. Arbeitsmedizinische Untersuchungen im Rahmen von Angebotsvorsorge- und Pflichtuntersuchungen werden tätigkeitsbezogen regelmäßig durchgeführt. Notwendige ergonomische Arbeits- und Hilfsmittel werden durch die Saalesparkasse finanziert bzw. werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch unsere Betriebsärztin bei der Durchführung von Antragsverfahren bei der zuständigen Rentenversicherung im Rahmen der Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben'' unterstützt.

Auch die Angebote des Vereins "Sportgemeinschaft der Saalesparkasse e.V." (z.B. Tennis, Fußball, Laufgemeinschaften, Yoga, Bowling) tragen zum Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.

Daneben schaffen Regelungen für die Wiedereingliederung von Langzeitkranken wichtige Rahmenbedingungen, um nachhaltig aktiv und gesund im Beruf zu sein und zu bleiben.

Neben den Angaben zur krankheitsbedingten Abwesenheitsquote bietet auch die Mitarbeitendenbefragung zur Zufriedenheit mit dem Angebot und der Qualität der gesundheitsbezogenen Angebote einen Einblick in die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsmanagements der Sparkasse. Zugleich zeigt die Befragung auch Optimierungspotenziale in der Gesundheitsförderung auf. Im Berichtsjahr waren 56 % der befragten Personen mit dem Gesundheitsmanagement in der Sparkasse zufrieden.

Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote Wert Vorjahr
Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote 8,1 % 7,9 %
Zufriedenheit der Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Gesundheit Wert Vorjahr
Mitarbeitendenzufriedenheit mit dem Gesundheitsmanagement 56% 56%
Mitarbeitendenzufriedenheit mit Angebot und Qualität 57% 57%

Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.

Wir möchten außerdem für Frauen bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir Männer stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat die Saalesparkasse die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen können.

Dazu bieten wir vielfältige Arbeits- und Teilzeitmodelle an und unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit. Im Rahmen unseres gesellschaftlichen Engagements durch Spenden unterstützen wir die Träger von Kindereinrichtungen regelmäßig bei ihren Projekten und Initiativen.

Die Angaben der Beschäftigten zu ihrer Zufriedenheit mit den familiengerechten Arbeitsbedingungen in der Sparkasse geben einen Anhaltspunkt, ob die oben angeführten Prinzipien, zu denen sich die Saalesparkasse bekennt, in der Praxis genügend Anwendung und Anerkennung Finden. 65 % der Beschäftigten zeigen eine hohe Zufriedenheit mit den Regelungen zur Arbeitszeit und schätzen ein, dass sie die Arbeit mit ihrem persönlichen Bedürfnis nach Erholung sehr gut in Einklang bringen können. Die Impulse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen die Handlungsbedarfe auf, an denen weitergearbeitet werden kann, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu verbessern. Es ist unser Anspruch, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlässliche und umfassende Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung individueller Lebenskonzepte zu gewährleisten. Mobiles und wohnortnahes Arbeiten haben sich in diesem Zusammenhang etabliert. Auch gewährt die Saalesparkasse Sabbaticals nach tariflichen Regelungen.

2023
Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) 263 22 241 0
Beschäftigte in Elternzeit 13 2 11 0
Rückkehr nach Elternzeit 5 2 3 0
Vorjahr
Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) 267 15 252 0
Beschäftigte in Elternzeit 17 4 13 0
Rückkehr nach Elternzeit 12 4 8 0
Zufriedenheit der Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Familie und Beruf Wert Vorjahr
Mitarbeitendenzufriedenheit mit der Flexibilität der Arbeitszeit 57% -
Mitarbeitendenzufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 85 % 70%

Weiterbildung/lebenslanges Lernen

Grundlagen der Aus- und Weiterbildung

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.

Die Saalesparkasse bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.

Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.

Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zur "Sparkassenfachwirtin" bzw. zum "Sparkassenfachwirt" oder zur "Bankfachwirtin" bzw. zum "Bankfachwirt" an den Sparkassenakademien an. Anschließend ist die Weiterbildung zur "Sparkassenbetriebswirtin" bzw. zum "Sparkassenbetriebswirt" oder zur "Bankbetriebswirtin" bzw. zum "Bankbetriebswirt" möglich.

Weiterbildungsmaßnahmen

Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.

In die Weiterbildung von 647 Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr mehr als 462 TEUR investiert. Im Durchschnitt hat jede bzw. jeder Beschäftigte 3,66 Weiterbildungstage im Jahr in Anspruch genommen.

Den Beschäftigten der Saalesparkasse steht ein hausinternes Seminarangebot zur Verfügung. Dies dient der Vertriebsunterstützung, der Vermittlung von Fachwissen, dem Training von verkäuferischen Kompetenzen und dem Erwerb von Kern- und Führungskompetenzen. Darüber hinaus stehen allen Beschäftigten die Angebote der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie sowie weitern externen Bildungsträgern zur Verfügung. Ergänzt werden die Weiterbildungsmöglichkeiten durch E-Learning Angebote.

Im Berichtsjahr 2023 haben 7,88 % aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Feedbackgespräch zur Beurteilung ihrer Leistung und beruflichen Entwicklung erhalten. Von ihnen waren 45,1 % Frauen und 54,9 % Männer sowie darin enthalten 3,9 % der Führungskräfte.

Die Beurteilung ist eine der wichtigsten Grundlagen für den Personaleinsatz und die Personalförderung in der Saalesparkasse. Die systematische Beurteilung bildet die Basis zur zielgerichteten Entwicklung und Förderung der Beschäftigten. Die Beschäftigten erhalten Auskunft über den Grad ihrer Aufgabenerfüllung gemäß Stellenbeschreibung in Form einer qualifizierten Rückmeldung durch ihre Führungskraft. Stärken und Potenziale werden herausgestellt. Darauf aufbauend werden Entwicklungsschritte festgelegt, Personalentwicklungsmaßnahmen und persönliche Ziele vereinbart.

Alle Beschäftigten sind mindestens regelmäßig im 2-Jahres-Rhythmus durch die direkte Führungskraft zu beurteilen. Alle Beurteilungen werden zentral im Personalbereich gesichtet und plausibilisiert. Ergibt sich aus der Beurteilung eine Handlungsnotwendigkeit, so werden individuelle oder auch zentrale Personalentwicklungsmaßnahmen eingeleitet.

Mit den Beschäftigten werden Personalentwicklungsgespräche geführt, die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht oder Karriereplanungsgespräche geführt. Für die Umsetzung von zentralen Maßnahmen nutzen wir digitale Lernangebote, Teamtrainings und Schulungen zur Unterstützung der Fach-, Sozial-, Methoden- und Handlungskompetenz.

Im Rahmen der Mitarbeitendenbefragungen wird auch die Zufriedenheit mit den Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Zufriedenheit mit den Entwicklungsmöglichkeiten in der Sparkasse abgefragt. Im Vergleich zu anderen Sparkassen zeigt sich deutlich eine überdurchschnittliche Bewertung in Bezug auf Weiterbildung und Entwicklung.

70 % der befragten Mitarbeitenden waren dabei sehr zufrieden mit den Weiterbildungsmöglichkeiten, die sie von ihrer Sparkasse angeboten bekommen haben, 57 % der Befragten waren auch mit ihren persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten in der Sparkasse sehr zufrieden.

Alter
Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl gesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 2845 315 1615 915
Personentage für Fortbildung 2368 388 1394 586
Vorjahr
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 1.828 288 1.036 504
Personentage für Fortbildung 2.633 1.105 1.133 395
Investitionen in Fort- und Weiterbildung Wert Vorjahr
Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€} 462 427
Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten 3,66 4,75
Zufriedenheit der Mitarbeitenden Wert Vorjahr
Mitarbeitendenzufriedenheit mit Weiterbildungsmöglichkeiten 70% 70%
Mitarbeitendenzufriedenheit mit Entwicklungsmöglichkeiten 57% 54%

Achtung der Menschenrechte

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.

Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben. Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.

Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht. Eingebunden in die Identifikation und Analyse von Risiken bei den Menschenrechten sind die für die jeweiligen Risiken relevanten Bereiche inklusive Personalmanagement, Organisation und Gesamtbanksteuerung. So wird sichergestellt, dass die relevanten Unternehmensbereiche in die Verantwortung für den Umgang mit Menschenrechten eingebunden sind.

Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und, falls notwendig, mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe ergriffen werden.

Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen.

Alle Mitarbeitenden in den in diesem Zusammenhang relevanten Geschäftsbereichen werden regelmäßig durch Informationen und Schulungen speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult und sensibilisiert.

Achtung der Menschenrechte

Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen. Grundlegende Leitsätze haben wir in unserer Geschäftsstrategie, in unserem Leitbild, in unserem Verhaltenskodex sowie in den Richtlinien zur Risikokultur der Saalesparkasse verankert.

Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen heute das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet.

Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches Recht.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Saalesparkasse im täglichen Handeln umzusetzen.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.

Die Saalesparkasse bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten.

Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.

Die Saalesparkasse entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns findet der Tarifvertrag für den Dienstleistungsbereich Sparkassen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-S) Anwendung. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Saalesparkasse die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.

Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

Kundinnen und Kunden

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. Wir optimieren daher beispielsweise den barrierefreien Zugang zu unserem Internetauftritt regelmäßig (z.B. durch Anpassung von Schriftgrößen und Verwendung von Farben).

Lieferanten und Dienstleister

Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkasse Berücksichtigung. Wir arbeiten hier vor allem mit Lieferanten und Dienstleistern aus der Sparkassenfinanzgruppe und mit regionalen Dienstleistern und Lieferanten zusammen.

Datenschutz

Der vertrauliche Umgang mit Informationen sowie personenbezogenen Daten unserer Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Verwendung nur zu den vorgesehenen geschäftlichen Zwecken, sind für die Wahrung des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes selbstverständlich. Die Saalesparkasse erfüllt die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer datenschutzrechtlich relevanter Normen. Informationen und Daten sind durch geeignete Maßnahmen vor Missbrauch, Verlust, Beschädigung oder Benutzung durch Unbefugte geschützt. Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist gewahrt.

Die Saalesparkasse nutzt überwiegend die sichere IT-Infrastruktur in der Sparkassen-Finanzgruppe. Darüber hinaus zum Einsatz kommende Fremdanwendungen unterliegen den Anforderungen zum Datenschutz und Datensicherheit. Beauftragte Dienstleister sind über vertragliche Regelungen an das Datenschutzniveau der Saalesparkasse gebunden. Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Des Weiteren wirkt er bei Datenschutz- und Datensicherheitskonzepten sowie datenschutzrelevanten Verfahrensregelungen mit. Besondere Risiken sind nicht vorhanden.

Corporate Governance

Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Saalesparkasse bekennt sich ausdrücklich zum Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.

Die Beauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens- und Reputationsschäden für die Saalesparkasse und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben sind in unserem Haus der Compliance-Beauftragte MaRisk sowie die Zentrale Stelle und bei kapitalmarktrechtlichen Themen der Compliance-Beauftragte WpHG verantwortlich. Sie sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.

Die Beauftragten identifizieren zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung und unseres Verhaltenskodex, der die Basis unserer Compliance-Grundsätze bildet. Weiter unterstützt und beraten sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragten erstatten im Rahmen ihrer Tätigkeiten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Sämtliche Beschäftigte werden im Rahmen regelmäßiger Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder die Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

Die Saalesparkasse trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch externe Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die Saalesparkasse geschützte schriftliche und mündliche Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung auch anonym erfolgen. Als Hinweisgeberstelle fungiert in der Saalesparkasse die Interne Revision.

Umsetzung von Compliance Status
Abteilung Compliance nicht vorhanden
Compliance-Beauftragter vorhanden
Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung regelmäßig
Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat jährlich
Externer Compliance-Bericht keine Berichterstattung

Politische Interessenvertretung

Die Saalesparkasse ist Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband und über diesen dem DSGV in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.

Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder Art.

Steuern

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -Vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.

Halle (Saale), 13.06.2024

Der Vorstand

Dr. Jürgen Fox Christian Rothe

Anhang

Taxonomie - Berichterstattung nach DelVO (EU) 2021/2178 und DelVO (EU) 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas)

Stand: 15. Dezember 2023

lfd. Nummer Meldebogen Meldebogen regulatorische Basis DelVO (EU) ... Erstmalige Veröffentlichung für GJE
1 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI 2021/2178 2023
2 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
3 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
4 2. GAR-Sektorinformationen (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
5 2. GAR-Sektorinformationen (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
6 3. GAR KPI Bestand (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
7 3. GAR KPI Bestand (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
8 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
9 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
10 5.KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
11 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
12 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis CapEx) * 2021/2178 2023
13 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis CapEx) * 2021/2178 2023
14 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis Umsatz) * 2021/2178 2025
15 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis CapEx) * 2021/2178 2025
16 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis Umsatz) * 2021/2178 2025
17 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis CapEx) * 2021/2178 2025
18 Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 2022/1214 2023
19 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
20 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
21 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
22 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
23 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
24 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
25 Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
26 Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
Zusätzlich Qualitative Angaben 2021/2178 2021

* Zu Erläuterungszwecken ergänzt

Anmerkung: Die Meldebögen sind in der konsolidierten Fassung der DelVO 2021/2178 zu finden. Diese wurde zuletzte durch die DelVO 2023/2486 vom 27. Juni 2023 geändert.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI (****) KPI (*****) % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 24 0,44 0,6 0,37 39,7
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 16,47
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 5 0,83 1,49 65 29,65
Handelsbuch (*) 0 0 0
Finanzgarantien 0 0 0
Verwaltete Vermögenswerte 0 0 0
(Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge (**)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 15,27
Handelsbuch (*)
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte
(Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge (**)

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen

(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM

Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.

(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken

(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei

(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.

Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand" (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.

In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY, für Finanzgarantien XY, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und für GAR (Zuflüsse) XY.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt [brutto]buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 2854 625 24 0 0
2 Finanzunternehmen 701 175 0 0 0
3 Kreditinstitute 655 173 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 655 173 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 45 2 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 165 24 5 0 0
21 Darlehen und Kredite 132 16 4 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 33 8 1 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 1760 426 19 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1386 387 9 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 28 28 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 228 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 228 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 2585 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 2252
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 2013
35 Darlehen und Kredite 1348
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 280
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 42
39 Eigenkapitalinstrumente 622
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 239
41 Darlehen und Kredite 29
42 Schuldverschreibungen 210
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 3
45 Kurzfristige Interbankenkredite 16
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 52
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 262
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 5439 625 24 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 1073
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 345
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 728
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 6512 625 24 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 20 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 5 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 5 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 5 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 5 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 5 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 625 24 0 0
2 Finanzunternehmen 175 0 0 0
3 Kreditinstitute 173 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 173 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 2 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 24 5 0 0
21 Darlehen und Kredite 16 4 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 8 1 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 426 19 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 387 9 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 28 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 625 24 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 625 24 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 5
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 5
21 Darlehen und Kredite 5
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 5
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 5
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt [brutto]buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 2854 636 32 0 0
2 Finanzunternehmen 701 176 0 0 0
3 Kreditinstitute 655 174 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 655 174 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 45 2 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 165 34 13 0 0
21 Darlehen und Kredite 132 23 10 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 33 11 4 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 1760 426 19 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1386 387 9 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 28 28 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 228 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 228 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 2585 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 2252
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 2013
35 Darlehen und Kredite 1348
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 280
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 42
39 Eigenkapitalinstrumente 622
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 239
41 Darlehen und Kredite 29
42 Schuldverschreibungen 210
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 3
45 Kurzfristige Interbankenkredite 16
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 52
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 262
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 5439 636 32 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 1073
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 345
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 728
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 6512 636 32 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 20 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 9 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 9 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 9 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 9 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 9 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 636 32 0 0
2 Finanzunternehmen 176 0 0 0
3 Kreditinstitute 174 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 174 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 2 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 34 13 0 0
21 Darlehen und Kredite 23 10 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11 4 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 426 19 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 387 9 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 28 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 636 32 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 636 32 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 9
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 9
21 Darlehen und Kredite 9
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 9
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 9
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

a b c d e
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 3 0 0
2 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 20 0 0
3 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 6 0 0
4 C28 Maschinenbau 24 2 0
5 D35 Energieversorgung 26 3 0
6 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 4 0 0
7 J61 Telekommunikation 10 0 0
8 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 5 0 0
...
f g h i j
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0
2 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0
3 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 0
4 C28 Maschinenbau 0
5 D35 Energieversorgung 0
6 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 0
7 J61 Telekommunikation 0
8 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0
...
k l m n o
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas
2 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
3 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug.
4 C28 Maschinenbau
5 D35 Energieversorgung
6 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr
7 J61 Telekommunikation
8 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
...
p q r s t
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas
2 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
3 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug.
4 C28 Maschinenbau
5 D35 Energieversorgung
6 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr
7 J61 Telekommunikation
8 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
...
u v w x y
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 3
2 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 20
3 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 6
4 C28 Maschinenbau 24
5 D35 Energieversorgung 26
6 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 4
7 J61 Telekommunikation 10
8 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 5
...
z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0
2 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0
3 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 0
4 C28 Maschinenbau 2
5 D35 Energieversorgung 3
6 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 0
7 J61 Telekommunikation 0
8 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0
...

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

a b c d e
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. 4 0 0
2 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 3 0 0
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 20 1 0
4 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 6 0 0
5 C28 Maschinenbau 24 2 0
6 D35 Energieversorgung 26 10 0
7 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 4 0 0
8 J61 Telekommunikation 10 0 0
9 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 13 0 0
10 M72 Forschung und Entwicklung 2 0 0
11 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 5 0 0
f g h i j
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. 0
2 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0
4 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 0
5 C28 Maschinenbau 0
6 D35 Energieversorgung 0
7 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 0
8 J61 Telekommunikation 0
9 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 0
10 M72 Forschung und Entwicklung 0
11 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0
k l m n o
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk.
2 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
4 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug.
5 C28 Maschinenbau
6 D35 Energieversorgung
7 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr
8 J61 Telekommunikation
9 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
10 M72 Forschung und Entwicklung
11 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
p q r s t
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk.
2 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
4 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug.
5 C28 Maschinenbau
6 D35 Energieversorgung
7 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr
8 J61 Telekommunikation
9 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
10 M72 Forschung und Entwicklung
11 N77 Vermietung von beweglichen Sachen
u v w x y
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. 4
2 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 3
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 20
4 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 6
5 C28 Maschinenbau 24
6 D35 Energieversorgung 26
7 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 4
8 J61 Telekommunikation 10
9 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 13
10 M72 Forschung und Entwicklung 2
11 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 5
z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. 0
2 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 1
4 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 0
5 C28 Maschinenbau 2
6 D35 Energieversorgung 10
7 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 0
8 J61 Telekommunikation 0
9 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 0
10 M72 Forschung und Entwicklung 0
11 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 0

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 21,89 0,84 0 0 0,16
2 Finanzunternehmen 25 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 26,38 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 26,38 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 4,87 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 14,53 2,9 0 0,01 2,8
21 Darlehen und Kredite 12,47 2,95 0 0 3,5
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 22,71 2,66 0 0,05 0,02
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 24,18 1,1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27,95 0,65 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 11,49 0,44 0 0 0,08
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichen de Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 21,89 0,84 0 0 0,16
2 Finanzunternehmen 25 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 26,38 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 26,38 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 4,87 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 14,53 2,9 0 0,01 2,8
21 Darlehen und Kredite 12,47 2,95 0 0 3,5
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 22,71 2,66 0 0,05 0,02
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 24,18 1,1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27,95 0,65 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 11,49 0,44 0 0 0,08
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 52,47
2 Finanzunternehmen 12,88
3 Kreditinstitute 12,05
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,05
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,83
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 3,04
21 Darlehen und Kredite 2,43
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,61
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 32,36
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 25,49
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,51
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,19
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,19
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 22,27 1,14 0 0 0,31
2 Finanzunternehmen 25,09 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 26,59 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 26,59 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 3,43 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 20,68 7,97 0 0,02 5,42
21 Darlehen und Kredite 17,16 7,24 0 0 6,77
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 34,68 10,89 0 0,08 0,04
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 24,18 1,1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27,95 0,65 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 11,68 0,6 0 0 0,16
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 22,27 1,14 0 0 0,31
2 Finanzunternehmen 25,09 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 26,59 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 26,59 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 3,43 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 20,68 7,97 0 0,02 5,42
21 Darlehen und Kredite 17,16 7,24 0 0 6,77
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 34,68 10,89 0 0,08 0,04
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 24,18 1,1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 27,95 0,65 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 11,68 0,6 0 0 0,16
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 52,47
2 Finanzunternehmen 12,88
3 Kreditinstitute 12,05
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,05
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,83
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 3,04
21 Darlehen und Kredite 2,43
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,61
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 32,36
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 25,49
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,51
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,19
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,19
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 35,89 0,83 0 0 0,41
2 Finanzunternehmen 26,6 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 27,99 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 27,99 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 20,55 4,34 0 0,03 4,93
21 Darlehen und Kredite 19,08 5,93 0 0 6,8
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 24,41 0,16 0,12 0,04
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 63,15 1,33 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 91,77 1,92 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 23,33 0,54 0 0 0,26
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 35,89 0,83 0 0 0,41
2 Finanzunternehmen 26,6 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 27,99 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 27,99 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 20,55 4,34 0 0,03 4,93
21 Darlehen und Kredite 19,08 5,93 0 0 6,8
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 24,41 0,16 0,12 0,04
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 63,15 1,33 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 91,77 1,92 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 23,33 0,54 0 0 0,26
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 65
2 Finanzunternehmen 28,03
3 Kreditinstitute 26,64
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 26,64
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 1,39
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 5,36
21 Darlehen und Kredite 3,88
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,48
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 23,39
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 15,44
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,59
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 8,22
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 8,22
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 36,79 1,49 0 0 0,97
2 Finanzunternehmen 26,77 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 28,17 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 28,17 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 30,59 12,3 0 0,06 11,74
21 Darlehen und Kredite 30,34 16,91 0 0 16,21
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 31,22 0,2 0,2 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 63,15 1,33 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 91,77 1,92 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 23,92 0,97 0 0 0,63
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 36,79 1,49 0 0 0,97
2 Finanzunternehmen 26,77 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 28,17 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 28,17 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 30,59 12,3 0 0,06 11,74
21 Darlehen und Kredite 30,34 16,91 0 0 16,21
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 31,22 0,2 0,2 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 63,15 1,33 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 91,77 1,92 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 23,92 0,97 0 0 0,63
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 65
2 Finanzunternehmen 28,03
3 Kreditinstitute 26,64
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 26,64
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 1,39
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 5,36
21 Darlehen und Kredite 3,88
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,48
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 23,39
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 15,44
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,59
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 8,22
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 8,22
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung - Basis Umsatz

a b c d e
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Gesamt (Mio. EUR) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
f g h i j
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
k l m n o
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
p q r s t
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
u v w x
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern

1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.

6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung - Basis CapEx

a b c d e
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Gesamt (Mio. EUR) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
f g h i j
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
k l m n o
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
p q r s t
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
u v w x
F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern

1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichende Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.

7. KPI Handelsbuchbestand - Basis Umsatz

a b c d e
Klimaschutz (CCM)
Beizulegender Zeitwert Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
f g h i j
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
k l m n o
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform ) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform )
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
u v w x z
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad
Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform ) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels-KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente

7. KPI Handelsbuchbestand - Basis CapEx

a b c d e
Klimaschutz (CCM)
Beizulegender Zeitwert Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
f g h i j
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels- KPI Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
k l m n o
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels- KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
u v w x z
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Käufe plus absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels- KPI Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad
Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Verkäufe Absolute Käufe plus absolute Verkäufe
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Handels- KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kratt-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Qualitative Angaben vom Kreditinstitut zu den veröffentlichten taxonomierelevanten Leistungsindikatoren

Zusätzlich zu den quantitativen KPI werden die folgenden qualitativen Angaben geliefert, um die Erläuterungen der Finanzunternehmen und das Verständnis der Märkte in Bezug auf diese KPI zu untermauern:

Nr. Qualitative Angabe Qualitative Angaben vom Kreditinstitut
1 Hintergrundinformationen zur Untermauerung der quantitativen Indikatoren, einschließlich des Umfangs der für den KPI erfassten Vermögenswerte und Tätigkeiten, Informationen über Datenquellen und Beschränkungen;
2 Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zur ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit, beginnend mit dem zweiten Jahr der Implementierung, wobei zwischen geschäftsbezogenen, methodischen und datenbezogenen Aspekten unterschieden wird;
3 Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien;
4 Für Kreditinstitute, die keine quantitativen Angaben zu Handelskrediten offenlegen müssen, qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien;
5 Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

10 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.