Reileck Projekt GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Rothe seit 4.7.2022 | Vorstandsmitglied |
Jürgen Dr. Fox seit 22.6.2015 | Vorsitzender des Vorstands |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SaalesparkasseHalle (Saale)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang
|
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| Risiko | Grundgeschäft | Sicherungsinstrument | Art der Bewertungseinheit | |||
| Variable | Art | Art | Betrag TEUR | Art | Betrag TEUR | |
| Zins | Wertänderungen | Festverzinsliche Wertpapiere | 505.900 | Swap | 505.900 | Mikro Hedge |
| Zins | Wertänderungen | Schuldscheindarlehen | 124.500 | Swap | 124.500 | Mikro Hedge |
| Risiko | Prospektive Effektivität |
| Variable | |
| Zins | Laufzeit- und Volumenkongruenz |
| Zins | Laufzeit- und Volumenkongruenz |
In die Bewertungseinheiten wurden
Vermögensgegenstände (festverzinsliche
Wertpapiere und Schuldscheindarlehen) in Höhe von
nominal 630,4 Mio. EUR zur Absicherung gegen
Zinsänderungsrisiken vollständig einbezogen. Die
Sicherungsbeziehungen haben eine Restlaufzeit von unter 1
Jahr bis unter 10 Jahren.
Die Absicherung der Zinsänderungsrisiken erfolgte
auf der Grundlage des Zinsniveaus bei Abschluss des
Sicherungsgeschäfts. Pull-to-par-Effekten in den
über-pari erworbenen und abgesicherten Wertpapieren
stehen laufende Zinszahlungen bzw. die erfolgswirksame
Auflösung einer Up-front-Zahlung gegenüber. Im
Berichtsjahr wurden Abschreibungen aufgrund von
Pull-to-par-Effekten in Höhe von 0,3 Mio. EUR
erfolgswirksam berücksichtigt.
Die Grundgeschäfte wurden stets über die
Restlaufzeit abgesichert. Die Wertänderungen gleichen
sich vollständig aus, da die Grund- und
Sicherungsgeschäfte einem identischen Risiko
unterliegen und auf das Sicherungsgeschäft keine
weiteren Risiken wirken. Grund- und
Sicherungsgeschäfte weisen stets eine hohe negative
Korrelation in Bezug auf das abgesicherte Risiko auf.
Die Ermittlung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen
erfolgt nach der "Critical Term Match-Methode". Dabei
wurden die außerhalb der jeweiligen Bewertungseinheit
liegenden zinsbezogenen Wertkomponenten des
Sicherungsderivats (variable Cashflows der abgeschlossenen
Zinsswapgeschäfte) als Swaps zur Sicherung des
allgemeinen Zinsänderungsrisikos deklariert und in die
Ermittlung des Rückstellungsbedarfs für die
verlustfreie Bewertung von Zinsrisiken im Bankbuch
einbezogen. Diese Bewertungsmethode führt zu einer
angemessenen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
Zinsswaps einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für
diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich
zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen
Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus
institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der
ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den
Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt.
Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge,
die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der
verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt.
Zum 31.12.2023 ergibt sich kein
Verpflichtungsüberschuss.
In diesem Posten sind enthalten:
| Forderungen an die eigene Girozentrale | 16.530 TEUR |
In diesem Posten sind enthalten:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen an verbundenen Unternehmen | 41.726 | 42.138 |
| Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 888 | 11.081 |
In diesem Posten sind enthalten:
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind
| börsennotiert | 1.228.126 TEUR |
| nicht börsennotiert | 58.321 TEUR |
Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden
Wertpapiere mit
| Buchwert | 605.634 TEUR |
| Beizulegender Zeitwert | 574.061 TEUR |
Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert
bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche
Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst
werden. Eine Wertminderung aufgrund eines veränderten
Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte
Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche
Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere
wieder ausgleichen.
Die Saaleparkasse hält an folgendem
Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:
| Klassifizierung nach Anlagezielen | Buchwert | Marktwert/ Anteilswert | Differenz zwischen
Marktwert und Buchwert |
(Ertrags-)
Ausschüttungen
für das Geschäftsjahr |
| TEUR | ||||
| Immobilienfonds Master-Halle1 | 550.664 | 558.912 | 8.248 | 18.776 |
| Sonstige Mittelstandskreditfonds | 4.087 | 4.109 | 23 | 82 |
| FCP-FIAR Halle 1 | 66.752 | 75.517 | 8.765 | 1.000 |
Rechtliche oder wirtschaftliche Beschränkungen in
der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, die
über die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen
bei den Immobiliensondervermögen gemäß
§ 255 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hinausgehen,
bestehen beim Mittelstandskreditfonds 1. Bei diesem
Sondervermögen kann eine Rückgabe der Anteile
unter Einhaltung einer Rückgabefrist von 12 Monaten
zum letzten Bankgeschäftstag des Monats Mai, im
Zweijahresturnus, erfolgen. Beim FCP-FIAR Halle 1 besteht
kein Rückgaberecht.
Unter den Beteiligungen wurden die Anteile an folgenden
Unternehmen ausgewiesen:
| Name und Sitz | Eigenkapital 31.12.2022 | Beteiligungsquote 2023 | Ergebnis 2022 |
| TEUR | % | TEUR | |
| Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin | 180.212 | 4,07 | -3.058 |
| Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg | 14.319 | 19,76 | 4 |
Die Saalesparkasse besitzt folgende bedeutenden Anteile
an verbundenen Unternehmen:
| Name und Sitz | Eigenkapital 31.12.2022 | Beteiligungsquote | Ergebnis 2022 |
| TEUR | % | TEUR | |
| Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH, Halle (Saale) | 5.580 | 100 | 241 |
Die s-Immobiliengesellschaft Halle mbH ist ein weiteres
verbundenes Unternehmen, an dem die Saalesparkasse zwar mit
100% aber nur mit 25 TEUR und damit nicht wesentlich
beteiligt ist.
Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller
Höhe die Forderungen an Kunden.
| Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von | 12.062 TEUR |
| Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt | 5.108 TEUR |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen aus Körperschaft- und Gewerbesteuer | 6.116 | 15.773 |
| Grundstücke und Gebäude des Umlaufvermögens | 6.231 | 6.225 |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: | ||
| Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen | 210 | 406 |
Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften
zwischen Handels- und Steuerbilanz bestanden zum 31.
Dezember 2023 Steuerlatenzen. Die Steuerentlastungen
resultierten aus bilanziellen Ansatzunterschieden,
insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung
sowie bei der Bewertung der Sachanlagen, des
Anteilsbesitzes und der Rückstellungen.
Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht
erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde
verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte
bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes
von 30 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl.
Solidaritätszuschlag).
| Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR) | ||||||
| Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten | Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | |||||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.020.815 | 105.494 | 158.789 | 0 | 967.521 | 4.209 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 652.925 | 43.000 | 71.485 | 0 | 624.440 | 2.059 |
| Beteiligungen | 36.090 | 325 | 0 | 0 | 36.415 | 25.310 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 18.165 | 0 | 0 | 0 | 18.165 | 0 |
| Sachanlagen | 308.681 | 43.365 | 7.980 | -256 | 343.809 | 170.784 |
| Immaterielle Anlagewerte | 856 | 40 | 316 | 0 | 580 | 717 |
| Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR) | ||||||
| Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | ||||||
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | Zuschreibungen im Geschäftsjahr | Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit | Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | |||
| Zugängen | Abgängen | Umbuchungen | ||||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 318 | 0 | 0 | 307 | 0 | 4.221 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 24 | 0 | 40 | 0 | 1.996 |
| Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 25.310 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 16.800 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16.800 |
| Sachanlagen | 17.676 | 1.383 | 0 | 1.602 | 0 | 185.474 |
| Immaterielle Anlagewerte | 54 | 0 | 0 | 316 | 0 | 455 |
| Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR) | ||
| Buchwerte | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | Stand am 31.12. des Vorjahres | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 963.300 | 1.016.606 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 622.444 | 650.865 |
| Beteiligungen | 11.105 | 10.780 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.365 | 18.165 |
| Sachanlagen | 158.335 | 137.898 |
| Immaterielle Anlagewerte | 124 | 138 |
Soweit das bewegliche Sachanlagevermögen über
der Grenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG)
liegen, aber 3.000 EUR nicht übersteigen, wurde als
Abgangszeitpunkt für den Anlagespiegel pauschal der
Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung herangezogen.
In diesem Posten sind enthalten:
| Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale | 49.742 TEUR |
| Der Gesamtbetrag der als
Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf |
181.472 TEUR |
In diesem Posten sind enthalten:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 170 | 395 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 4.982 | 4.163 |
Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 45.488 TEUR |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von | 399 | 730 |
Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen
in Höhe von 12.921 TEUR wurde nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis
des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen
sieben Geschäftsjahren beträgt der
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen
13.060 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in
Höhe von 140 TEUR. Eine Ausschüttungssperre
besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender
Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Der
Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet
werden.
Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im
Berichtsjahr Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe
von 201 TEUR angefallen.
Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10 % des
Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt
ausgestattet:
| Betrag TEUR | Währung | Zinssatz (%) | Fälligkeit am | Vorzeitiger Betrag/Rückzahlungsverpflichtung |
| 5.000 | EUR | 1,68 | 22.09.2031 | nein |
Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen
Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder
der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller
nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet
werden. Die Sparkasse hat sich ein außerordentliches
Kündigungsrecht vorbehalten. Eine
Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere
Schuldformen besteht nicht. Die Bedingungen der
Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Art. 63 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).
Die (sonstigen) Mittelaufnahmen von insgesamt 8.000
TEUR, die im Einzelfall die 10 % des Gesamtbetrags der
nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind
im Durchschnitt mit 4,41% verzinslich. Die
Ursprungslaufzeit ist 10 Jahre.
Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des
Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer
Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der
Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten
Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die
von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten
Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu
begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die
Verpflichtung übernommen, anteilig für den
anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und
Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat
darüber hinaus die Verpflichtung übernommen,
für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des
Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter)
einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem
Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist
nicht quantifizierbar.
Die Saalesparkasse gehört dem institutsbezogenen
Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe
(Sicherungssystem) an, das elf regionale
Sparkassenstützungsfonds durch einen
überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft
(freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den
Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und
Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch
diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das
gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur
Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem
Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die
angehörenden Institute selbst zu schützen und bei
diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt
die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der
Kunden.
Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem
nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich
anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig
von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das
Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung
seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG
bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG
(derzeit 100.000 EUR pro Person).
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der
freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen
Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen
beibehalten. Zusätzlich erfüllt das
Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.
Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der
zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob
und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen
der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines
Instituts erbracht und an welche Auflagen diese
gegebenenfalls geknüpft werden. Der
Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin
festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die
Funktion der Auszahlungsstelle.
Das Sicherungssystem der deutschen
Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes
Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken
sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei
gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren
Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).
Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen
weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und
Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR
("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die
Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023
beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung
für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.
Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein
nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als
Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf
insgesamt 4.081 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen
Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu
entrichten. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen
zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden
zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und
Liquidität der CRR-Kreditinstitute der
Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR
("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf
insgesamt 22.973 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen
Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche
Beiträge zu entrichten.
Am Bilanzstichtag verteilen sich die gemäß
§ 36 RechKredV noch nicht abgewickelten
Termingeschäfte auf zinsbezogene Termingeschäfte
(Zinsswaps).
Sämtliche derivative Finanzinstrumente dienen
ausschließlich der Absicherung von Zinsschwankungen.
Die am Bilanzstichtag insgesamt noch nicht abgewickelten
derivativen Finanzinstrumente gemäß § 36
RechKredV gliedern sich wie folgt:
| Derivative Finanzinstrumente | Nominalbetrag in TEUR |
| Zinsbezogene Geschäfte | 630.400 |
| Insgesamt | 630.400 |
Die gemäß § 9 RechKredV geforderte
Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
| Posten der Bilanz | Restlaufzeiten | |||
| bis zu 3 Monaten | mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren | mehr als 5 Jahre | |
| TEUR | ||||
| Aktiva 3 b) | ||||
| Andere Forderungen an Kreditinstitute | 50.000 | 0 | 0 | 0 |
| Aktiva 4 | ||||
| Forderungen an Kunden | 71.253 | 253.663 | 1.185.561 | 1.846.927 |
| Passiva 1b) | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 274.300 | 52.522 | 78.538 | 116.600 |
| Passiva 2a) ab) | ||||
| Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten | 30.047 | 105.149 | 65.247 | 1.337 |
| Passiva 2b) bb) | ||||
| Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 212.209 | 102.889 | 53.371 | 356 |
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten
werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach
Restlaufzeiten aufgegliedert.
Angabe der Beträge, die in dem auf den
Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne
anteilige Zinsen):
| TEUR | |
| Posten Aktiva 5 | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 291.568 |
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind
Forderungen in Höhe von 62.129 TEUR mit unbestimmter
Laufzeit enthalten.
Die wesentlichen Provisionserträge für die
für Dritte erbrachten Dienstleistungen für
Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung
von Produkten der Verbundpartner (Versicherung,
Bausparverträge, Immobilien, Fondsanteile).
Einen wesentlichen Bestandteil der sonstigen
betrieblichen Ergebnisse bilden die ordentlichen
Erträge aus der Vermietung von Gebäuden. Ein
weiterer wesentlicher Anteil entfällt auf die
Auflösung der Rückstellung für die
Musterfeststellungsklage "Prämiensparen".
Einen wesentlichen Bestandteil der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen bildet die Zuführung zu den
Drohverlustrückstellungen im Rahmen der Bewertung
eines schwebenden Beschaffungsgeschäftes.
Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat vorschlagen, den
Bilanzgewinn in voller Höhe der
Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Den Organen der Sparkasse gehören an:
| Handschak, Hartmut | Landrat des Landkreises Saalekreis |
| Dr. Wiegand, Bernd (1. Stellvertretender) | Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) -> Mitgliedschaft ruht seit 12.04.2021 |
| Stimmvertretung für den Oberbürgermeister (ohne Vorsitz- bzw. Stellvertreterfunktion) Geier, Egbert | Bürgermeister der Stadt Halle (Saale) als Amtsvertretung des Oberbürgermeisters |
| Lange, Hendrik (2. Stellvertretender Vorsitzender) | Diplom-Biologe, Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt |
| Dr. Czikowsky, Halina | Berufsschullehrerin im Ruhestand |
| Ettingshausen, Rüdiger (bis 27.03.2023) | Geschäftsführer Landtagsfraktion DIE LINKE im Ruhestand |
| Dr. Hagenau, Dietlind | Bürgermeisterin der Stadt Leuna im Ruhestand |
| Helmich, Dennis | Landesvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen Sachsen-Anhalt |
| Krimmling, Renate (ab 27.03.2023) | Diplom-Mathematikerin im Ruhestand |
| Moll, Thomas | Geschäftsführer AKS GmbH Halle |
| Schaaf, Mario | Controller Stadtwerke Halle GmbH |
| Schröder, Florian | Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt |
| Schwab, Tobias | Kreisgeschäftsführer der CDU Sachsen-Anhalt |
| Sorge, Alexander | Pressesprecher beim Landesverband DIE LINKE Sachsen-Anhalt |
| Beyer, Jens | Gruppenleiter Marktfolge Passiv bei der DSGF |
| Bürger, Tino | Berater in der Abteilung Private Banking |
| Hänsel, Andreas | kommissarischer Gruppenleiter in der Abteilung Gesamtbanksteuerung |
| Leibrich, Uwe | Vorsitzender des Personalrates |
| Müller, Thomas | Filialleiter |
| Prinzler, Torsten | Gruppenleiter Vertriebsmanagement in der Abteilung Unternehmensentwicklung |
| Vorsitzender | Mitglied |
| Dr. Fox, Jürgen | Rothe, Christian |
Knobloch, Peter
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Fox ist
Mitglied im Aufsichtsrat der Norddeutschen Landesbank
(NORD/LB).
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für
ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge
in Höhe von 88 TEUR. An frühere Mitglieder des
Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im
Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von
590 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für
die früheren Mitglieder des Vorstands und für
ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 12.990 TEUR.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in
Höhe von 3.445 TEUR und den Mitgliedern des
Verwaltungsrates in Höhe von 706 TEUR gewährt.
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| Vollzeitkräfte | 320 |
| Teilzeitkräfte | 222 |
| Insgesamt | 542 |
| nachrichtlich: Auszubildende | 30 |
Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer
folgendes Gesamthonorar berechnet:
| für die Abschlussprüfungsleistungen | 255 TEUR |
| für andere Bestätigungsleistungen | 66 TEUR |
| darunter: | |
| Prüfung gemäß § 89 WpHG | 36 TEUR |
| Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/Bbk und Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG | 5 TEUR |
| für sonstige Leistungen | 25 TEUR |
Halle (Saale), 27.05.2024
Saalesparkasse
Der Vorstand
| Dr. Jürgen Fox | Christian Rothe |
Das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 war weltweit
nach 2022 weiterhin von hoher Inflation geprägt, wenn
gleich die Preissteigerungen in den meisten Ländern
nicht mehr so hoch wie zu den Spitzenständen im Herbst
2022 waren. Nach der Prognose des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands ergibt sich
aus dem Verlauf im Gesamtjahr 2023 eine reale
BIP-Veränderung i.H.v. -0,3%.
Die privaten Konsumausgaben sanken um 0,8%. Dies
spiegelt vor allem die Präsenz des Themas Inflation
wieder, welches die Kauflust und Konsummöglichkeiten
in Deutschland dämpfte.
Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das
2023 erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst
wurde noch der Auftragsbestand bei begonnenen Projekten
abgearbeitet. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr
in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1%. Am
stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Das
Marktgeschehen für Halle (Saale) und den Saalekreis
ist nach der langanhaltenden Boomphase mit steigenden
Mieten und Kaufpreisen seit der Zinswende ebenfalls ins
Stocken geraten.
Die Arbeitslosenquote ist in Deutschland für das
Jahr 2023 um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7% gestiegen. Die Zahl
der Erwerbstätigen ist mit 45,9 Mio. gegenüber
dem Vorjahr leicht gestiegen.
In Sachsen-Anhalt stieg die durchschnittliche
Arbeitslosenquote 2023 auf 7,5% gegenüber 7,1% im
Vorjahr. Bezogen auf das Geschäftsgebiet der
Saalesparkasse sind die Arbeitslosenquoten im Jahr 2023 in
der Stadt Halle (Saale) leicht gestiegen und im Saalekreis
im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.
Von Seiten des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt
wird für den Saalekreis bis zum Jahr 2035 ein weiterer
wesentlicher Bevölkerungsrückgang prognostiziert,
für die Stadt Halle (Saale) wird ebenfalls von einer
leicht negativen Entwicklung ausgegangen.
In 2023 haben sich sowohl bei den kurzfristigen Zinsen
(3 Monats EURIBOR) als auch im mittel- und langfristigen
Laufzeitbereich (5 bis 10-Jahres Zins) die Zinssätze
für Bundeswertpapiere im positiven Bereich entwickelt.
Im 3 Monatsbereich lag die Spanne im Jahresverlauf bei 2%
bis 4% und bei den 10-Jährigen deutschen
Staatsanleihen lag die Spanne bei 2,2% bis 2,6%.
Die EZB hat das Leitzinsniveau bis Jahresende 2023 um
insgesamt 2,5 Prozentpunkte erhöht. Der Zinssatz
für die Einlagefazilität der EZB bleibt dabei
wegen der auf absehbare Zeit erhaltenen
Überschussliquiditätssituation der für die
Geldmärkte entscheidende Leitzins. Der Satz der
Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4,5%.
Die Saalesparkasse ist eine Anstalt des
öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale). Das
Geschäftsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Halle
(Saale) und den Saalekreis. Träger der Saalesparkasse
sind die Stadt Halle (Saale) und der Landkreis Saalekreis.
Institutssichernde Einrichtung der Saalesparkasse im
Sinne des § 23a Abs. 1 KWG ist der
Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen
Sparkassenverbandes.
Maßgebliche rechtliche Grundlagen für die
Geschäftstätigkeit der Saalesparkasse sind das
Kreditwesengesetz (KWG), das Sparkassengesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA), die Sparkassenverordnung des
Landes Sachsen-Anhalt sowie die Satzung der Saalesparkasse.
Die Organe der Saalesparkasse sind der Verwaltungsrat und
der Vorstand (§ 7 SpkG-LSA).
Das Geschäftsvolumen der Saalesparkasse
(Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) konnte
gegenüber dem Vorjahr nochmals gesteigert werden und
bewegt sich damit erneut über den Erwartungen.
Der Zinsüberschuss legte mit 26,9 Mio. EUR deutlich
über den Planwert von 98,8 Mio. EUR hinaus zu. Das
Provisionsergebnis liegt mit 36,8 Mio. EUR auf
Planwertniveau von 36,7 Mio. EUR. Die
Verwaltungsaufwendungen liegen mit einem Wert von 79,6 Mio.
EUR leicht über dem Planwert, der mit 77,3 Mio. EUR
angegeben ist, als auch über dem Vorjahreswert.
Insgesamt sind wir mit der Geschäftsentwicklung der
Saalesparkasse im Geschäftsjahr 2023 zufrieden.
Der Bestand der Forderungen gegenüber Kunden hat
sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und stieg um
277,6 Mio. EUR auf 3.429,3 Mio. EUR. Das entspricht einer
Steigerung von 8,7%.
Der Bestand der Kommunalkredite bewegte sich mit einer
Erhöhung um 28,5% (Vorjahr +2,7%) deutlich über
dem Vorjahreswert. Das Kreditvolumen an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Personen stieg um 9,9%
(Vorjahr 9,3%), es liegt damit unter den Erwartungen i.H.v.
11,0%. Der Bestand von Krediten an Privatpersonen wurde um
10,1% (Vorjahr 14,4%) über die Planvorgaben i.H.v.
7,5% hinaus ausgeweitet. Im Bereich der Konsumentenkredite
erhöhte sich der Bestand um 2,2% (Vorjahr 2,6%). Die
Steigerung in den genannten Bereichen ergibt sich aus
anhaltend starker Kreditnachfrage im gewerblichen Bereich
sowie bei Baufinanzierungen. Der Bestand von
Schuldscheindarlehen an Unternehmen und öffentliche
Haushalte erhöhte sich um 8,3 Mio. EUR bzw. 1,0%
gegenüber dem Vorjahr.
Hinsichtlich der Laufzeiten der Ausleihungen war ein
Zuwachs sowohl bei den kurz- bis mittelfristigen Krediten
(+85,3 Mio. EUR bzw. +26,8%) als auch bei den langfristigen
Ausleihungen (+222,4 Mio. EUR bzw. +7,8%) zu verzeichnen.
Im außerbilanziellen Bereich haben sich die
Eventualverbindlichkeiten um 1,3% erhöht und die
unwiderruflichen Kreditzusagen um 21% verringert.
Die Eigenanlagen in Wertpapieren und Forderungen an
Kreditinstitute verringerten sich bis Ende 2023 um 172,9
Mio. EUR (8,0%) auf insgesamt 1.989,8 Mio. EUR.
Bei der Position der Forderungen an Kreditinstitute ist
gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 30,6 Mio.
EUR auf 71,4 Mio. EUR zu verzeichnen. Das Anlagevolumen
erstreckt sich insbesondere auf inländische
Kreditinstitute.
Der Wertpapierbestand (Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere) sank um 203,4 Mio. EUR auf
1.918,5 Mio. EUR. Dies entspricht einer Verringerung um
9,6% gegenüber dem Vorjahr. Der Buchwert der
verliehenen Wertpapiere hat sich gegenüber dem Vorjahr
um 16,3 Mio. EUR bzw. 2,3% auf 680,5 Mio. EUR verringert.
Das Anlagevolumen des Wertpapierbestandes besteht
hauptsächlich aus Schuldverschreibungen
inländischer Kreditinstitute, Unternehmens- und
Staatsanleihen sowie Spezialfonds.
Die Saalesparkasse ist Inhaber von Anteilen an diversen
Spezialfonds (Buchwerte: 622,4 Mio. EUR). Das in Fonds
investierte Vermögen hat sich durch Umstrukturierungen
im Jahresverlauf um 28,4 Mio. EUR verringert, darunter sind
ca. 88,6% des Fondsvolumens in Immobilien investiert und
10,7% der Anlagen in den Spezialfonds entfallen auf den
Bereich Infrastruktur.
Das originäre Beteiligungsgeschäft erstreckt
sich maßgeblich auf Verbundbeteiligungen mit
strategischer Ausrichtung. Die Saalesparkasse weist
Beteiligungen über 11,1 Mio. EUR aus, die in Höhe
von 6,8 Mio. EUR auf den Ostdeutschen Sparkassenverband
sowie in Höhe von 2,8 Mio. EUR auf den
Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt entfallen.
Zudem hält die Saalesparkasse mit der seit 1998
bestehenden S-Immobiliengesellschaft Halle mbH eine
100%-ige Tochtergesellschaft, deren Geschäftszweck im
Erwerb, der Entwicklung, der Vermietung, der Verwaltung und
dem Verkauf von Immobilien besteht.
Als weiteres verbundenes Unternehmen hat die
Saalesparkasse in 2019 100% der Anteile der Halleschen
Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH
(HGWS) mit Sitz in Halle (Saale) erworben. Die Beteiligung
mit einem Buchwert von 1,3 Mio. EUR umfasst den
Immobilienbestand des Wohnviertels "Pauluspark" in Halle
(Saale), welcher zur Portfoliodiversifizierung der
Wohnimmobilien der Saalesparkasse beiträgt. Im
Geschäftsjahr 2022 hat die HGWS 100% der Anteile der
Reileck Projekt GmbH zu einem Kaufpreis von 18,6 Mio. EUR
erworben. Diese plant auf einem bereits in ihrem Eigentum
befindlichen Grundstück die Errichtung mehrerer
Gebäude zur vorwiegend wohnwirtschaftlichen, aber auch
gewerblichen Nutzung. Die mehrere Jahre andauernde
Umsetzung des Projektes hat im II. Quartal 2022 begonnen.
Bei der Bewertung des Beteiligungswertes an der
Halleschen Gesellschaft für Wohnen und
Stadtentwicklung (HGWS) hat sich eine fehlende
Werthaltigkeit ergeben. Hier erfolgt die
außerplanmäßige Abschreibung auf den
ermittelten Beteiligungswert. Die Beteiligung ist zum
Vorjahr um 16,8 Mio. EUR zurückgegangen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
erhöhten sich um 88,3 Mio. EUR (1,7%) auf 5.205,8 Mio.
EUR und übertreffen damit nochmals unsere Planannahmen
i.H.v. 4.949,6 Mio. EUR.
Insgesamt sind die Spareinlagen um 134,6 Mio. EUR bzw.
12,8 % auf 1.184,7 Mio. EUR gestiegen und bewegen deutlich
über dem Vorjahresniveau sowie über dem Planwert
i.H.v. 1.141,0 Mio. EUR. Hierfür sind unter anderem
die Auflage von neuen Produkten (ZinsPlus und KombiProdukt)
sowie das Aufleben bekannter Produktvarianten
(Festzinskonto und Sparbrief) auf Grund der attraktiven
Verzinsung maßgebend.
Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
entwickelten sich insgesamt rückläufig mit einer
Verringerung um 46,4 Mio. EUR. Dabei zeichneten sich die
Rückgänge in den Beständen der täglich
fälligen Verbindlichkeiten ab welche damit unter dem
Planwert liegen.
Das Volumen der bei Kreditinstituten aufgenommenen
Gelder erhöhte sich um 91,3 Mio. EUR bzw. 20,8% auf
529,9 Mio. EUR.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich das
Depotvolumen unserer Kunden in den bei unseren
Verbundpartner geführten Depots um 70,9 Mio. EUR oder
41,7% auf 240,7 Mio. EUR. Die Anzahl der Fondsdepots von
Kunden bei unserem Verbundpartner Deka-Bank erhöhte
sich im Jahr 2023 um 1.420 Stück auf 32.200
Stück. Das Depotvolumen unserer Kunden bei der
Deka-Bank ist im abgelaufenen Geschäftsjahr um 152,3
Mio. EUR oder 16,9% auf 1.050,6 Mio. EUR gestiegen.
Im Versicherungs- und Verbundgeschäft konnten die
guten Vorjahreswerte nicht in allen Bereichen
bestätigt bzw. übertroffen werden.
Das Gesamtergebnis im Versicherungsgeschäft der
Saalesparkasse zeigte für 2023 im Neugeschäft
eine Teils gemischte Entwicklung. So lag die Beitragssumme
2023 für die Lebensversicherungen bei 28,8 Mio. EUR
und somit 2,5 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Auch im
Bereich KFZ konnte eine positive Entwicklung der
Beiträge von 749 TEUR in 2022 auf 934 TEUR im
abgelaufenen Jahr verzeichnet werden. Bei den
Sachversicherungen ging das Ergebnis gegenüber dem
Vorjahreswert um 152 TEUR zurück und erreicht einen
Wert von 640 TEUR.
Bei den Bausparverträgen konnte die positive
Entwicklung aus dem Vorjahr nicht fortgesetzt werden. Das
im Jahr 2023 abgeschlossene Volumen liegt bei 133,5 Mio.
EUR und damit um 14,9 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert.
In Bezug auf die vermittelten Objekte im Geschäft
mit der LBS Immobilien GmbH konnte das Vorjahresergebnis
(-186,0 TEUR) nicht erreicht werden. Insgesamt wurden 129
Objekte von den Handelsvertretern der Saalesparkasse
vermittelt. Der durchschnittliche Kaufpreis je Objekt
konnte auf Vorjahresniveau (0,2 Mio. EUR) bestätigt
werden. Die in 2023 erzielten Courtagen aus vermittelten
Objekten betrugen 1,7 Mio. EUR
Das Produktangebot der Saalesparkasse wurde im
Berichtsjahr weiter ausgebaut bzw. bestehende
Produktangebote sinnvoll ergänzt. Das
Sparkassengirokonto wurde bei unveränderten Preisen
für unsere Kunden, um die S-Vorteilswelt und S-Trust
ergänzt.
Auch das Angebot für die Vermögensanlage bzw.
den Vermögensaufbau wurde mit der Einführung von
Smartvermögen und des Sparkassenkapitalbriefs mit
Nachrangabrede deutlich erweitert. Während mit der
digitalen Vermögensverwaltung der DekaBank
(Smartvermögen) der Vermögensaufbau für eine
junge oder digital affine Zielgruppe bereits ab geringen
Beträgen möglich ist (500€ einmalig oder
25€ monatlich), steht beim Sparkassenkapitalbrief mit
Nachrangabrede die langfristige, festverzinsliche Anlage
von größeren Anlagebeträgen (ab
50.000€) im Vordergrund. Die Kunden profitieren dabei
von einer sehr guten Verzinsung (5,00% p.a. Stand:
31.12.2023).
Mit dem Sparkassen- Modernisierungskredit Klima hat die
Saalesparkasse eine neue Variante in ihr Angebot
aufgenommen, um ihre Kunden bei energetisch notwendigen
Modernisierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Zum 31. Dezember 2023 waren in der Saalesparkasse 582
bankspezifisch Beschäftigte tätig. Damit hat sich
der Personalbestand gegenüber dem Vorjahr leicht
erhöht. Der Bestand an 271 Teilzeitbeschäftigten
hat sich ebenfalls leicht erhöht. Im Berichtsjahr
haben 12 Auszubildende am 1. August 2023 ihre Ausbildung
begonnen. Zum Stichtag werden 35 Auszubildende zu
Bankkaufleuten ausgebildet. 13 MitarbeiterInnen befinden
sich zurzeit in der Arbeitsphase der Altersteilzeit. Die in
der Saalesparkasse zur Stellenbesetzung erforderlichen
Qualifikationsanforderungen, wie die Ausbildung als
Bankkaufmann (m/w/d), zahlreiche Weiterbildungen zum Erwerb
weiterführender Qualifikationen sowie die
Aufrechterhaltung des erreichten Wissensniveaus bilden eine
wichtige Grundlage. Für Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen wurden deshalb im
Berichtsjahr 0,5 Mio. EUR aufgewendet.
Zur Intensivierung der Betreuungsqualität wird ein
besonderes Augenmerk auf die stetige Aktualisierung der
Beratungs- und Systemunterstützung in allen unseren
Filialen gelegt.
Über das Netz der
Kundenselbstbedienungsgeräte, bestehend aus 93
Geldautomaten, 23 Kontoauszugsdruckern und 53
Überweisungsterminals, wurden im Geschäftsjahr
2023 rund 7,3 Mio. Transaktionen getätigt, wobei an
den Geldautomaten rund 995,1 Mio. EUR verfügt wurden.
Insgesamt belaufen sich die anrechenbaren Eigenmittel
der Saalesparkasse zum Jahresende 2023 auf 565,1 Mio. EUR.
Die Gesamtkapitalquote nach Capital Requirements Regulation
(CRR) lag per 31. Dezember 2023 mit 13,8% über den
gesetzlichen Mindestanforderungen (KWG i. V. m. CRR). Dabei
hat die Saalesparkasse neben den
Mindestgesamtkapitalanforderungen gemäß CRR
(8,0%) auch die von der BaFin angeordneten
zusätzlichen Kapitalanforderungen gemäß
Supervisory Review and Evaluation Process (SREP: 0,5%)
sowie die Kapitalpufferanforderungen gemäß
§ 10c KWG (Kapitalerhaltungspuffer) und § 10d KWG
(antizyklischer Kapitalpuffer) einzuhalten. Die
Mindestkapitalanforderung für 2023 beträgt
inklusive des für die Saalesparkasse individuell
festgelegten SREP-Aufschlages und der
Kapitalpufferanforderungen 11,82% und wurde somit
eingehalten.
Auf der Aktivseite stellen die Ausleihungen an Kunden
mit 53,3% (Vorjahr 50,8%) der Bilanzsumme und die
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere mit 20,1% (Vorjahr 23,7%) die bedeutendsten
Posten dar.
Auf der Passivseite wird die Kapitalstruktur von den
Kundeneinlagen (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden)
mit 80,9% (Vorjahr 82,5%) der Bilanzsumme dominiert.
Darüber hinaus erstrecken sich die
Refinanzierungsmittel der Saalesparkasse auf
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (8,3%),
die im Vorjahresvergleich (7,1%) gestiegen sind.
Die Ansätze der Aktiv- und Passivpositionen in der
Bilanz entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Mit den
zum Jahresultimo 2023 vorgenommenen
Einzelbewertungsmaßnahmen, die auch die Bildung von
Rückstellungen beinhalten, ist den erkennbaren Risiken
und Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen worden.
Die Saalesparkasse hat ihren Bestand an Wertpapieren der
Liquiditätsreserve nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Bei den verzinslichen
Wertpapieren des Anlagevermögens werden die
Anschaffungskosten bzw. die fortgeführten Buchwerte
angesetzt.
Geschäfte im eigenen Management der Saalesparkasse
wurden ausschließlich in Euro getätigt. Im
Eigenanlagengeschäft wurden sechzehn neue
Swapgeschäfte zur Absicherung von
Zinsänderungsrisiken abgeschlossen. Drei der
Sicherungsbeziehungen endeten planmäßig.
In den bilanzierten Aktivwerten, insbesondere im
Wertpapierbestand, bestehen stichtagsbezogen Kursreserven
sowie saldierte schwebende Verluste aus
Schuldscheindarlehen. Außerdem besteht zur Sicherung
gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweiges
zusätzlich eine Risikovorsorge nach § 340f HGB.
Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wurde das
gemilderte Niederstwertprinzip angewandt. Dadurch wurden,
gegenüber einer Bewertung zum strengen
Niederstwertprinzip, Abschreibungen in Höhe von 31,6
Mio. EUR vermieden.
Die Saalesparkasse verfügt über eine
angemessene Kapitalausstattung, die den Rahmen für die
geplanten Geschäftsaktivitäten bietet. Mit der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Zuführung
des Bilanzgewinnes wird die Sicherheitsrücklage 217,8
Mio. EUR (3,38% der Bilanzsumme) betragen.
Die Zahlungsfähigkeit der Saalesparkasse war im
Berichtsjahr aufgrund einer Liquiditätsvorsorge zu
jedem Zeitpunkt sichergestellt. Die von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geforderten
Liquiditätskennzahlen wurden stets eingehalten.
Die Guthaben, die zur Erfüllung der
Mindestreservebestimmungen vorgeschrieben sind, unterhielt
die Saalesparkasse bei der Deutschen Bundesbank.
Die Zahlungsverpflichtungen auf der Passivseite sind
aufgrund der Niedrigzinsphase in den vergangenen Jahren
überwiegend kurzfristig gebunden. Demgegenüber
stehen auf der Aktivseite Zahlungsmittel in Form von
Guthaben bei der Bundesbank und der Nord/LB sowie liquiden
Wertpapieren zur Verfügung. Die unwiderruflichen
Kreditzusagen betrugen zum Stichtag 283,7 Mio. EUR.
Die Saalesparkasse ist als Mitglied der S-Finanzgruppe
Teil eines leistungsfähigen Liquiditätsverbundes
und verfügt zur Erfüllung ihrer
Zahlungsverpflichtungen über verschiedene
Refinanzierungsquellen. Hauptrefinanzierungsquellen stellen
neben den Kundeneinlagen die Landesbanken und die EZB dar.
Um den Zugang zur Liquiditätsbeschaffung über die
EZB zu gewährleisten, verfügt die Saalesparkasse
in ausreichendem Maße über notenbankfähige
Sicherheiten. Im Jahr 2023 war der Zugang zu den
Refinanzierungsquellen jederzeit gegeben. Die Finanzlage
ist geordnet und die Saalesparkasse wird aus heutiger Sicht
auch zukünftig in der Lage sein, ihre
Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Die Saalesparkasse hat folgende wesentlichen
Leistungsindikatoren definiert und im Berichtsjahr
nachgehalten.
| Leistungsindikator | Plan 2023 | 2023 | 2022 |
| Gesamtkapitalquote * | 15,1 % | 13,78 % | 13,30 % |
| Betriebsergebnis I (vor Bewertung) in % der DBS | 1,02 % | 1,41 % | 0,91 % |
| Cost-Income-Ratio in % der DBS ** | 55,5 % | 47,7% | 56,3 % |
| Personalaufwand in % der DBS | 0,73 % | 0,71 % | 0,67 % |
| Sachaufwand in % der DBS | 0,54 % | 0,58 % | 0,52 % |
* Rechtliche Grundlage: Art. 92 CRR Abs. 1 c -
Eigenmittelanforderungen 31.12.2023
Die nachfolgende Übersicht enthält eine nach
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte
Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres und des
Vorjahres.
| Position | 2023 in
Mio. EUR |
in % der
DBS * |
% der
DBS LSA * |
2022 in
Mio.EUR |
in % der
DBS * |
% der
DBS LSA * |
| Zinsüberschuss | 125,7 | 2,03 | 1,91 | 87,7 | 1,45 | 1,51 |
| Provisionsüberschuss | 36,8 | 0,60 | 0,75 | 36,5 | 0,60 | 0,72 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10,3 | 0,17 | 0,06 | 9,1 | 0,15 | 0,04 |
| Verwaltungsaufwendungen | -79,6 | -1,30 | -1,39 | -71,9 | -1,19 | -1,34 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -6,1 | -0,10 | -0,03 | -5,5 | -0,09 | -0,03 |
| Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, Bewertung und Steuern | 87,2 | 1,41 | 1,29 | 55,9 | 0,91 | 0,93 |
| Bewertungsergebnis | -20,6 | -0,33 | -0,61 | -25,9 | -0,43 | -0,60 |
| Neutrales Ergebnis | -13,2 | -0,21 | 0,04 | -2,2 | -0,04 | 0,04 |
| Ertragsteuern | -27,0 | -0,44 | -0,36 | -7,2 | -0,12 | -0,17 |
| Veränderung der Vorsorgereserven (saldiert) | -24,1 | -0,39 | -0,57 | -18,4 | -0,30 | -0,18 |
| Jahresüberschuss | 2,3 | 0,04 | 0,36 | 2,1 | 0,03 | 0,02 |
* Vergleichszahlen: Auswertung Betriebsvergleich
2023 und 2022
| Abkürzungen: | DBS - Durchschnittliche Bilanzsumme |
| LSA - Land Sachsen-Anhalt |
Zu den Ergebnissen im Einzelnen:
Der im Vergleich zum Vorjahr um 38 Mio. EUR bzw. um
43,3% höhere Zinsüberschuss ist weiterhin die
bedeutendste Ertragsquelle der Saalesparkasse. Der Planwert
von 98,8 Mio. EUR wurde deutlich übertroffen.
Die im Vergleich zum Vorjahr mit 144,4 Mio. EUR
(Vorjahr: 93,8 Mio. EUR) deutlich gestiegenen
Zinserträge sind maßgeblich mit Zuwächsen
im Kundenkreditgeschäft sowie durch zinsbedingte
Mehrerträge bei den Forderungen an Kreditinstitute zu
erklären. Der Planwert von 129,1 Mio. EUR wurde
deutlich übertroffen. Verglichen mit dem Vorjahr war
der Zinsaufwand mit 27,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR,
Planwert 35,8 Mio. EUR) deutlich erhöht. Dies ist
hauptsächlich auf das gestiegene Marktzinsniveau und
der Wiedereinführung von festverzinslichen
Passivprodukten zurückzuführen. Der mit den
Zinserträgen saldierte Ertrag aus den getätigten
Zinssicherungsvereinbarungen (Swaps) belief sich auf 8,7
Mio. EUR.
Für die Saalesparkasse ergab sich auf der Grundlage
der deutlich gestiegenen durchschnittlichen Bilanzsumme
(DBS) eine gegenüber dem Vorjahr höhere
Zinsspanne von 2,03% (Vorjahr 1,45%), die über dem
Landesdurchschnitt der Sparkassen in Sachsen-Anhalt (1,91%)
liegt.
Der Provisionsüberschuss lag mit 36,8 Mio. EUR
leicht über dem Niveau des Vorjahres (36,5 Mio. EUR)
und auf dem geplanten Wert (36,8 Mio. EUR). Dies ist auf
einen höheren Rückgang bei den
Provisionsaufwendungen, hier für
Vermittlungstätigkeiten Dritter im
Kreditgeschäft, zurückzuführen. Dadurch
wurden die rückläufigen Provisionserträge,
hier Vermittlungsgeschäft und
Wertpapierleihegeschäft, überkompensiert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge werden
wesentlich durch die Grundstücks- und
Gebäudeerträge sparkasseneigener Immobilien,
deren Bestand durch Neuerwerbungen gestiegen ist,
geprägt. Sie bewegten sich mit 10,3 Mio. EUR (Vorjahr
9,1 Mio. EUR) leicht über dem Planwert (9,3 Mio. EUR).
Die Verwaltungsaufwendungen (79,6 Mio. EUR) lagen
über dem Niveau des Vorjahres (71,9 Mio. EUR), sie
bewegen sich dabei ebenfalls über dem geplanten Niveau
(77,3 Mio. EUR).
Die Personalaufwendungen einschließlich der
sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung stiegen um 3,2 Mio. EUR auf 43,7
Mio. EUR (0,71% der DBS), Vorjahr 40,5 Mio. EUR, und lagen
damit dennoch unter dem Planwert von 44,2 Mio. EUR. In den
Planungen wurde auf Grund zu erwartender deutlicher
Tarifsteigerungen von einem deutlichen Anstieg des
Personalaufwandes für das Jahr 2023 ausgegangen. Durch
den von den Planungsannahmen abweichenden Tarifabschluss
kommt es zu deutlichen Entlastungen.
Der Sachaufwand lag bei 35,8 Mio. EUR (Vorjahr 31,4 Mio.
EUR) bzw. 0,58% der DBS und bewegte sich damit sowohl
über dem Planwert als auch über dem
Vorjahreswert. Positionen mit höheren Aufwendungen als
geplant sind unter anderen Dienstleistungen Dritter,
Betriebs- und Geschäftsausstattung und der
Werbeaufwand.
Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, Bewertung,
Steuern und neutralen Ergebnis als bedeutsamer
Leistungsindikator hat sich mit 87,2 Mio. EUR um 31,3 Mio.
EUR oder 56% gegenüber dem Vorjahresergebnis
erhöht. Damit liegt die Saalesparkasse deutlich
über dem Planwert (61,9 Mio. EUR).
Insgesamt hat sich das Verhältnis der ordentlichen
Aufwendungen zum Bruttoertrag (Cost-Income-Ratio) als
bedeutsamer Leistungsindikator mit 47,7% deutlich
verbessert (Vorjahr 56,3% / Planwert 55,5%).
Unter Berücksichtigung der Gewinne und Verluste
aufgrund von Fälligkeiten und der
Veräußerung von Wertpapieren sowie des
Ergebnisses aus der Saldierung von Abschreibungen und
Zuschreibungen ergibt sich ein positives Bewertungsergebnis
im Wertpapiergeschäft von 13,7 Mio. EUR (0,22% der
DBS). Die Entwicklung ist gegenüber dem Planwert (-3,8
Mio. EUR) und dem Vorjahreswert (-13,7 Mio. EUR) im
Wesentlichen geprägt durch die hohen Zuschreibungen
auf die Wertpapiere der Liquiditätsreserve.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft in
Höhe von -6,8 Mio. EUR hat sich im Vergleich zum
Vorjahr negativ verändert. Gegenüber den
Modellannahmen aus der Planung in Höhe von -10,3 Mio.
EUR stellt sich das Bewertungsergebnis im
Kreditgeschäft deutlich positiver dar.
Das sonstige Bewertungsergebnis (-27,5 Mio. EUR)
fällt sowohl gegenüber dem Planwert in Höhe
von -0,6 Mio. EUR als auch gegenüber dem Vorjahr (-8,1
Mio. EUR) deutlich negativer aus. Dies begründet sich
auf Grund von Bewertungsmaßnahmen für
Grundstücke und Gebäude sowie dem Anteilsbesitz
wegen dauerhafter Wertminderungen.
Das Bewertungsergebnis insgesamt stellt sich mit -20,6
Mio. EUR bzw. -0,33% der DBS negativ dar.
Das neutrale Ergebnis fällt mit insgesamt -13,2
Mio. EUR deutlich negativer gegenüber dem Planwert
(-1,8 Mio. EUR) aus und stellt sich damit auch schlechter
als der Vorjahreswert (-2,2 Mio. EUR) dar. Wesentliche
Gründe für die negative Entwicklung des Neutralen
Aufwandes gegenüber dem Planwert sind insbesondere
Aufwendungen für die Bildung einer
Drohverlustrückstellung für den geplanten Bau des
Hotels in der Kapellengasse in Halle (Saale). Wesentliche
Gründe für die Abweichungen des Neutralen
Ertrages gegenüber dem Planwert sind Auflösungen
von Rückstellungen für Zinsnachforderungen aus
Prämiensparverträgen.
Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,036%.
Zur Stärkung der Kernkapital- und
Gesamtkapitalquote soll der Bilanzgewinn in Höhe von
2,3 Mio. EUR mit der Feststellung des Jahresabschlusses der
Sicherheitsrücklage zugeführt werden.
Bei geordneten Finanz- und
Vermögensverhältnissen verfügt die
Saalesparkasse über eine Ertragskraft, die es ihr
erlaubt, dass für die weitere
Geschäftsentwicklung erforderliche Eigenkapital zu
erwirtschaften.
Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit war im
Geschäftsjahr gewährleistet. Wesentliche
Liquiditätsrisiken sind aus der Bilanzstruktur nicht
erkennbar.
Insgesamt beurteilen wir die Vermögens- und
Finanzlage sowie die Ertragslage im Geschäftsjahr 2023
als zufrieden stellend.
Die nachhaltige Gewährleistung einer stetigen
Ertragskraft bei gleichzeitiger Sicherung des
Vermögens der Saalesparkasse zur Erfüllung des
gesetzten Unternehmenszwecks ist das Grundprinzip der
Geschäftspolitik der Saalesparkasse. Dabei nimmt ein
aktives Risikomanagement einen hohen Stellenwert ein.
Unter dem Risikomanagement versteht die Saaleparkasse,
dass Risiken frühzeitig und regelmäßig
erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht
werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023
Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am
29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der
Mindestanforderungen an das Risikomanagement.
Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des
Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die
Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur
Sicherstellung der langfristigen Fortführung der
Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz
und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests.
Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die
Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten
aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne
Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. Damit wurde
gleichzeitig die bisherige periodenorientierte Sichtweise
der Risikotragfähigkeit im Rahmen eines
Fortführungsansatzes (Going-Concern) als
Steuerungsperspektive abgelöst. In der Geschäfts-
und Risikostrategie haben wir die Ziele der Sparkasse
für jede wesentliche Geschäftstätigkeit
sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele
dargestellt. Konkretisierungen erfolgen durch nachgelagerte
Teilstrategien. In mindestens jährlichem Rhythmus
überprüft der Vorstand die Strategien und passt
diese ggf. an. Die Strategien werden dem Verwaltungsrat zur
Kenntnis gegeben und - inklusive möglicher Ursachen im
Falle festgestellter Abweichungen von strategischen Zielen
- mit diesem erörtert.
Die Festlegung der wesentlichen Risikoarten erfolgt im
Rahmen einer Risikoinventur. Ziel der Risikoinventur ist
es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu
identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu
können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als
Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der
Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden
regelmäßig quantitative und qualitative Analysen
zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen
vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt
durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken
in der ökonomischen Perspektive als wesentlich
eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | Kundengeschäft |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Immobilienrisiko | |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Refinanzierungskostenrisiko | |
| Operationelles Risiko |
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als Teil des
Liquiditätsrisikos ist dabei zwar gemäß
MaRisk als wesentliches Risiko eingestuft. Dieses wird
jedoch aufgrund seines Charakters weiterhin nicht explizit
in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt, da es
nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt
werden kann.
Darüber hinaus sind das Beteiligungs- und
Provisionsrisiko in der normativen Perspektive wesentlich.
Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen der
Risikoinventur ebenfalls betrachtet. Im Fokus steht dabei
bislang die Bewertung der Nachhaltigkeitsfaktoren aus den
Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
auf die in der Saalesparkasse identifizierten Risiken. Die
Nachhaltigkeitsrisiken stellen dabei keine eigene Risikoart
dar.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung
des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum
31. Dezember 2023 ein ökonomisches
Risikodeckungspotenzial von 873,0 Mio. EUR. Das daraus
abgeleitete Gesamtlimit von 730,0 Mio. EUR wurde auf die
wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine
angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die
wesentlichen Risiken werden, sofern keine
außerordentlichen Entwicklungen bestehen,
vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das
Teilrisikolimit für Operationelle Risiken zum
30.09.2023 überschritten. Als Reaktion hierauf
erfolgte eine Limiterhöhung, welche im Zuge der
generellen Neufestlegung der
Risikotragfähigkeitslimite im Rahmen der
Mittelfristigen Unternehmensplanung 2024-2028 umgesetzt
wurde. Das bereitgestellte Gesamtlimit reichte sowohl
unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die
wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken der
ökonomischen Perspektive das Konfidenzniveau auf 99,9%
und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. In der Saalesparkasse ist der Begriff "Risiko"
in der ökonomischen Perspektive der
Risikotragfähigkeit als Quantil der zum
Konfidenzniveau gehörenden
Wertänderungsverteilung definiert und stellt auf das
Risiko als Verlust ab. Sofern erwartete Verluste jedoch
bereits im Risikodeckungspotenzial berücksichtigt
wurden, wird der Quantilswert um den erwarteten Verlust
gemindert und nur der unerwartete Verlust im Risiko
angesetzt.
Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine
risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Saalesparkasse berücksichtigt
jedoch innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den
Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde
Diversifikationseffekte.
Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart | Limit | Limitauslastung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Adressenrisiko | 145,0 | 89,7 | 61,9 |
| Marktpreisrisiko | 500,0 | 327,2 | 65,4 |
| Refinanzierungskostenrisiko | 40,0 | 29,6 | 74,1 |
| Operationelles Risiko | 45,0 | 32,4 | 72,0 |
| Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko | 730,0 | 479,0 | 65,6 |
Das Limitsystem fungiert sowohl auf Gesamtrisikoebene
als auch auf Ebene der einzelnen wesentlichen Risikoarten
als 3-Farben-Ampelsystem und gibt über festgelegte
Warnschwellen frühzeitig Signale für die
Notwendigkeit des Eingriffs durch eine aktive
Risikosteuerung.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit sowohl in der ökonomischen
als auch in der normativen Sichtweise durchgeführt. In
der normativen Perspektive nutzen wir die
Öffnungsklausel der MaRisk durch Anwendung eines
Szenarios auf der Grundlage des schweren konjunkturellen
Abschwungs. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt dabei
ausgehend vom schweren konjunkturellen Abschwung in
Verbindung mit Zinsanstiegsparametern als Szenario
"Stagflation". Ziel der Stressszenariobetrachtungen ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse. Dies schließt die
Betrachtung inverser Stresstests ein, die ihren Fokus auf
Ereignisse richten, die die Überlebensfähigkeit
der Saalesparkasse gefährden könnten.
Das Stressszenario "Immobilienkrise aufgrund
Zinsanstieg" zeigt dabei in der ökonomischen
Perspektive die größten Auswirkungen auf unser
Risikodeckungspotenzial. Maßnahmen waren nicht zu
ergreifen, werden jedoch grundsätzlich vorgehalten.
Das Stressszenario "Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg"
ist gekennzeichnet durch einen schnellen Zinsanstieg im
Euroraum in Kombination mit einer deutlichen
Überbewertung der Preise für gewerbliche und
wohnwirtschaftliche Immobilien als Folge der
langanhaltenden Niedrigzinsphase und dem starken Anstieg
der Kreditvergabe für Immobilienfinanzierungen und
entlädt sich in einem europaweiten starken und
abrupten Preisverfall der Immobilien. Auch unter
Würdigung der durchgeführten Stressszenarien
wäre die Risikotragfähigkeit gegeben.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028, für adverse
Betrachtungen bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf
rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen
über die künftige Ergebnisentwicklung für
das Planszenario sowie für ein adverses Szenario
getroffen. In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die
darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP
1-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte
Pufferanforderung
2 und die Eigenmittelempfehlung) sowie die
Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren
können im Planszenario sowohl die aufsichtlichen
Mindestkapitalanforderungen als auch die eigene
strategische Zielgröße in Höhe von 13,25%
incl. eines zusätzlichen Managementpuffers
vollständig erfüllt werden. Auch im Falle der
Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten
Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen
gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind,
zeigen sich keine Kapitalengpässe. Als adverses
Szenario wurde dabei ein schwerer konjunktureller Abschwung
in Verbindung mit Zinsanstiegsparametern (Stagflation)
betrachtet.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden mindestens jährlich
überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die
zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und
Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung.
Hierzu gehört die Simulation der einzelnen
Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um
gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu
können.
Die Saalesparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente ein.
Im Produktkatalog der Saalesparkasse sind dafür
Zinsswaps vorgesehen. Zu Steuerungs- und Sicherungszwecken
erfolgte auch im Geschäftsjahr 2023 der Einsatz von
Derivaten in Form von Zinsswaps. Hierfür wurden
Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als
Micro-Hedges zur Absicherung möglicher
Zinsänderungsrisiken gebildet. Diese werden auch in
die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Zur
Reduzierung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
wurden 16 neue Swapgeschäfte abgeschlossen. 3
Zinsswapgeschäfte wurden fällig. Nähere
Angaben sind dem Anhang aus der Übersicht zu den
derivativen Finanzgeschäften zu entnehmen.
Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung
möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das
Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im
Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung
bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als
auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials.
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten haben wir
Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder
qualitativen Merkmalen basieren.
Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung
der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz
sowie Effektivität und führt gegebenenfalls
erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.
Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der
Sparkasse abgebildet. Die mindestens vierteljährliche
Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den
Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den
wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben
quantitativen Informationen auch eine qualitative
Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf
besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung
und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert
eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich
über die Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Methodenauswahl incl. der Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren
sowie der Errichtung und Weiterentwicklung der
Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich
verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und
gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Weiterhin nimmt
die Risikocontrolling-Funktion die wesentlichen Aufgaben
der IPS-Sanierungsplanung wahr, insbesondere die
Unterstützung der Geschäftsleitung bei der
ex-ante erfolgenden Krisenvorbereitung und einer ggf.
notwendigen Durchführung von Prozessen zur Umsetzung
von Handlungsoptionen. Die Saalesparkasse hat die
Risikocontrolling-Funktion innerhalb der Leitungsebene der
Abteilung Gesamtbanksteuerung angesiedelt.
Die Compliance-Funktion ist organisatorisch innerhalb
der Abteilung Gesamtbanksteuerung eingerichtet. Der
benannte Compliance-Beauftragte ist fachlich unmittelbar
der Geschäftsleitung unterstellt. Zu den wesentlichen
Aufgaben dieser Funktion gehören die Identifizierung
der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, deren
Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens
des Instituts führen kann, die Durchführung einer
Risikoanalyse, Überwachungs- und Kontrollaufgaben
sowie die Ausübung einer Koordinierungs-,
Informations- und Kommunikationsfunktion.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im
Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen
sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich
aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen
Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren
festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit
geplanter Veränderungen in der Aufbau- und
Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen
Definitionen und Regelungen.
Den Aufgabenbereich des zentralen Risikomanagements hat
der Gesamtvorstand auf die organisatorisch von den
Bereichen Markt und Handel getrennte Abteilung
Gesamtbanksteuerung übertragen.
Die operative Verantwortung für die
Adressenrisikosteuerung ist vom Markt organisatorisch
getrennt in der Abteilung Kreditmanagement angesiedelt. Das
Risikocontrolling wird von der Abteilung
Gesamtbanksteuerung wahrgenommen.
Die Steuerung und Überwachung der Marktpreisrisiken
wird ebenso von der Abteilung Gesamtbanksteuerung
verantwortet. Im Bereich der Marktpreisrisikosteuerung der
Handelsgeschäfte wird dabei durch die Zuordnung zu dem
von Markt und Handel unabhängigen Bereich dem Prinzip
der Funktionstrennung nach den MaRisk Rechnung getragen.
Die Saalesparkasse lässt einen Teil ihres
Wertpapiervermögens im Rahmen von Spezialfondsmandaten
verwalten. Die Anlagerichtlinien werden den direkt
gehaltenen Fonds durch die Saalesparkasse vorgegeben und in
den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des
Anlageausschusses überprüft. Die primäre
Steuerung dieser Fonds obliegt dem Fondsmanagement. Durch
die von den Fondsgesellschaften zur Verfügung
gestellten Informationen ist sichergestellt, dass die Fonds
in den Risikoüberwachungsprozess eingebunden sind. Des
Weiteren werden die Mandate von den jeweiligen
Fachbereichen begleitet.
Das operative Liquiditätsrisikomanagement wird von
den Abteilungen Treasury / Eigenhandel und
Gesamtbanksteuerung / Gruppe Meldewesen durchgeführt.
Die Verantwortung für das strategische
Liquiditätsrisikomanagement liegt bei den Abteilungen
Treasury / Eigenhandel und Gesamtbanksteuerung / Gruppe
Risikocontrolling.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt zentral
durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung. Die
Verantwortlichkeit für das dezentrale Management
operationeller Risiken liegt bei den
Führungskräften in den Organisationseinheiten.
Auch die Steuerung der ausschließlich normativ
wesentlichen Provisionsrisiken wird von der Abteilung
Gesamtbanksteuerung verantwortet.
Für die Steuerung der ebenso normativ wesentlichen
Beteiligungsrisiken sind grundsätzlich die gleichen
Verantwortlichkeiten wie für die Steuerung der
Adressenrisiken festgelegt. In die Initiierung von
Beteiligungen ist darüber hinaus auch die Abteilung
Treasury / Eigenhandel eingebunden.
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das
Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher
aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines
Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die
Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Ihrer Geschäftstätigkeit entsprechend ist
für die Saalesparkasse das Adressenausfallrisiko im
Kundenkreditgeschäft, bei den Eigenanlagen
einschließlich der Forderungen an Kreditinstitute und
der außerbilanziellen Instrumente (Zinsswaps) sowie
bei den Beteiligungen inklusive der sonstigen
Vermögensgegenstände von größter
Bedeutung.
Das Länderrisiko ist Teil des Adressenrisikos im
Kunden- und Eigengeschäft und umfasst neben dem
Bonitätsrisiko auch das Ländertransferrisiko. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
Kreditausreichungen der Sparkasse erfolgten zu ca. 14 %
an Kreditnehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands.
Diese Anlagen unterliegen einer regelmäßigen
Beobachtung der Saalesparkasse im Hinblick auf
mögliche Länderrisiken. Österreich,
Frankreich und Italien stellen dabei die Sitzländer
mit den höchsten Investitionsvolumen dar. Der
Schwerpunkt der Anlagen mit Länderrisiken resultiert
aus dem Eigengeschäft und liegt in Wertpapieranleihen
von Staaten, Banken sowie Unternehmen.
Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos für
Zwecke der ökonomischen Risikotragfähigkeit
erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der
Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden
mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z.
B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten,
Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle
Portfoliostruktur inklusive der Rating- und
Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken
berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten
Wertentwicklungen werden zu einer
Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus
die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk
abgeleitet werden. Das Risiko im Sinne eines Verlustes
entspricht dem Quantil der zum Konfidenzniveau
gehörenden Wertänderungsverteilung. Auf Ebene der
Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv
unter Verzicht auf die Nutzung von Diversifikationseffekten
zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im
Kundengeschäft und Adressenrisiko im
Eigengeschäft.
Die Portfoliostrukturen des Kundenkreditgeschäftes,
des Depot A sowie der Beteiligungen, die ermittelten
Risiken sowie die Limitauslastungen werden
vierteljährlich überwacht und die Ergebnisse
umfänglich an die Verantwortlichen berichtet. In
aggregierter Form erhält der Verwaltungsrat
vierteljährlich Auskunft. Eine
ad-hoc-Berichterstattung ergänzt das standardisierte
Reporting.
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im
Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im
Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des
Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise
höherer Spread gegenüber der risikolosen
Zinskurve berücksichtigt werden muss
(Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft
erfolgt auf Portfolio- als auch auf Kreditnehmerebene
entsprechend den Vorgaben aus der festgelegten Strategie
unter Berücksichtigung der Bonitäten sowie der
Größenklassen-, Branchen- und
Sicherheitenstruktur (z. B. Volumenbegrenzungen,
Einschränkungen der Ratingklasse und Branche).
Der Risikomanagementprozess für das
Kundenkreditgeschäft umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das mittels quantitativer (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf der Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
regelmäßige Bonitätsprüfung und Beurteilung des Kapitaldienstes |
| ― |
Trennung der Voten in Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) in Abhängigkeit vom Kreditvolumen und der Risikorelevanz bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
Ermittlung der Sicherheitenwerte auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze sowie eine regelmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos mit dem Kreditrisikomodell CPV unter Berücksichtigung identifizierter Konzentrationen und Limitierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive |
| Kundenkreditgeschäft der Sparkasse * | Kreditvolumen | |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | |
| Firmenkundenkredite | 1.603 | 1.520 |
| Privatkundenkredite | 1.700 | 1.607 |
| Kommunen/ Öffentliche Haushalte | 329 | 311 |
| Gesamt | 3.632 | 3.438 |
* Gliederung entsprechend der internen
Berichterstattung
Mit einem Anteil von 46,8% wurde der größte
Anteil der Kundenkredite per 31.12.2023 an Privatkunden
ausgereicht. Auf Unternehmen und wirtschaftlich
selbstständige Personen entfallen 44,1%.
Der Branchenschwerpunkt zeigt sich im Grundstücks-
und Wohnungswesen mit einem Anteil von 31,7% am
gewerblichen Kreditgeschäft. Danach folgen
Kreditausreichungen für Finanz- und
Versicherungsunternehmen sowie in der Energie- und
Wasserversorgung.
Die Risikostruktur der Kundenkredite lässt
vertretbare Risiken erkennen und wird als unkritisch
eingeschätzt. Mit 95,6% ist der höchste Anteil
der ungesicherten Kredite der Risikoklasse I (Rating 1 bis
9) mit geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet.
Insgesamt 2,8% der ungesicherten Kredite entfallen auf die
Risikoklasse II (Rating 10 bis 15C) mit höheren
Risiken, während die auf die Risikoklasse III (Rating
16 bis 18) entfallenden ungesicherten Kreditteile der
Ratingnoten 17 und 18 durch eine Risikovorsorge abgeschirmt
sind. Konzentrationen zeigen sich in Form von
volumenbedingten Größenkonzentrationen, volumen-
und risikobedingten Branchenkonzentrationen sowie im
Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.
Insgesamt wird das Kundenkreditportfolio als gut
diversifiziert eingeschätzt.
Die in den Kreditüberwachungsprozess integrierten
Aufgaben führen neben der laufenden
Engagementüberwachung zu einer regelmäßigen
Überprüfung und Anpassung der Risikovorsorge. Die
erforderliche Risikovorsorge ist Gegenstand der internen
Berichterstattung und umfasst den nicht durch Sicherheiten
gedeckten ermittelten Kapitalanteil notleidender sowie ggf.
erstmalig Wert zu berichtigender Engagements sowie Vorsorge
für latente Risiken (Pauschalwertberichtigung). Die
Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich
zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg aufgrund gestiegener
EWB-Neubildungen bei einer gleichzeitig erhöhten
Anzahl der Kreditnehmer. Eine Betroffenheit für das
Adressenrisiko infolge andauernd hoher Inflation und
Ukraine-Krise deutet sich erstmals an.
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso
besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert
und damit ein möglicherweise höherer Spread
gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die
tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von
den prognostizierten Werten abweichen.
Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden bei
der Risikoermittlung im Durchschauprinzip einbezogen.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Die wesentlichen Elemente im Risikomanagementprozess
für das Depot A/ die Eigenanlagen sind:
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens mit Überwachung branchen- als auch unternehmensspezifischer Informationen auf Negativmerkmale und regelmäßiger Beobachtung der Entwicklung der Ratings sowie der Asset-Swap-Spreads |
| ― |
festgelegtes Verfahren zur Überleitung von Emittenten in die Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung |
| ― |
Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) sowie Produktgruppen und Ländern |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos mit dem Kreditrisikomodell CPV unter Berücksichtigung identifizierter Konzentrationen und Limitierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive |
Die Risikostruktur des Eigengeschäfts zeigt mit
einem Anteil von 75,5% im Investment-Grade (Ratingklassen 1
bis 5) sowie 4,2% im Speculative - Grade (Ratingklassen 6
bis 15) vertretbare Risiken auf. Auf die vorhandene
Liquidität auf Konten bei der Deutschen Bundesbank
entfallen 20,3% des Volumens, für welche kein Rating
ausgewiesen wird.
Die Anwendung des Kreditportfoliomodells CPV auf das
Depot A zur Identifizierung von Konzentrationsrisiken zeigt
temporär bestehende Größenkonzentrationen
in Bezug auf der S-Finanzgruppe zugehörige
Kreditnehmer. Die Saalesparkasse ist sich dieser
Konzentrationsrisiken bewusst und toleriert diese aufgrund
der bestehenden Sicherungsmechanismen im Rahmen der
S-Finanzgruppe, die Gewähr für den Fortbestand
der Institute bieten.
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher
sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.
Als wertbeeinflussende Parameter gelten Zinsen, Spreads,
Währungen und Immobilienpreise.
Die Marktpreisrisikosteuerung der Saalesparkasse erfolgt
für das Bankbuch durch den Vorstand. Dabei liegt der
Fokus nicht nur auf der Überwachung von
Zinsänderungsrisiken, die aus Fristeninkongruenzen
bzw. inkongruentem Zinsanpassungsverhalten von
Passivgeschäften gegenüber den
Aktivgeschäften entstehen. In gleichem Maße
werden auch die Spreadrisiken (Bonitätsspreads) und
die Immobilienrisiken überwacht.
Alle Marktpreisrisiken können bei
handelsrechtlicher Betrachtung am Bewertungs- oder
Realisationsstichtag zu Verlusten führen. Das
Zinsänderungsrisiko kann sich sowohl in einem
niedrigeren Zinsüberschuss (Zinsspannenrisiko) als
auch in einem zinsinduzierten Bewertungsrisiko aus dem
Wertpapiergeschäft niederschlagen.
Das ebenfalls im Marktpreisrisiko abgebildete
Immobilienrisiko umfasst sowohl Immobilieninvestitionen
unter fremdem Management, die aus Immobilienfonds oder
Immobiliengesellschaften resultieren sowie Immobilien im
eigenen Management.
Im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption werden
dabei neben dem Zinsänderungsrisiko auch das
Spreadrisiko und das Immobilienrisiko limitiert.
Vierteljährlich werden Simulationen zur Messung und
Steuerung der Marktpreisrisiken durchgeführt. Dies
erfolgt sowohl für die Immobilien- und Spreadrisiken
als auch auf Basis hausindividueller Planungen bzw.
Prognosen zur Zins-, Margen- und Bilanzstrukturentwicklung
für das Zinsänderungsrisiko. Für Positionen
mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung haben wir
mithilfe des Modells der gleitenden Durchschnitte geeignete
Annahmen abgeleitet.
Die im Rahmen der ökonomischen Betrachtung der
Marktpreisrisiken identifizierten Risikokonzentrationen in
Bezug auf Laufzeiten, Spreadklassen und der Struktur des
Immobilienportfolios werden im Risikomanagement
berücksichtigt.
Die wertorientierte Messung des Marktpreisrisikos
für die Zwecke der ökonomischen
Risikotragfähigkeit erfolgt unter Verwendung eines
Varianz-Kovarianz-Verfahrens in der Anwendung
"Marktpreisrisiko IDH (MPR)". In der Anwendung werden auf
Basis der zins- und spreadrisikorelevanten Positionen und
zentral durch die SR (S-Rating und Risikosysteme GmbH)
bereitgestellter Varianz-Kovarianz-Matrizen für die
Risikoparameter die Risikowerte mittels Value-at-Risk
bestimmt.
Die Quantifizierung des Risikowertes für das
Immobilienrisiko erfolgt über die Anwendung "MPR
Immobilienpreisrisiko / caballito", welches ebenfalls
zentral von der SR (S-Rating und Risikosysteme GmbH)
bereitgestellt wird. Basis für die Risikomessung ist
der durchgeschaute Immobilienbestand, strukturiert nach
Länder-Branchen-Kombinationen. Auf Grundlage von
repräsentativen Indexzeitreihen diverser
Länder-Branchen-Indizes wird ausgehend von
historischen Schwankungen der Immobilienindizes in
Verbindung mit dem eigenen Bestand die erwartete
Wertänderung und damit der Risikowert als
Value-at-Risk abgeleitet.
Zusätzlich werden die Zinsänderungsrisiken mit
ihrer Auswirkung auf den barwertigen Vermögenswert der
Saalesparkasse über den Value-at-Risk quantifiziert.
Die Vorgaben der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht besagen, dass Institute im
Rahmen eines Standardtests die Auswirkungen einer
plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung von
aktuell +200 Basispunkten und -200 Basispunkten auf den
Barwert zu überprüfen haben. Die höchste
negative Barwertänderung im Verhältnis zu den
regulatorischen Eigenmitteln ergibt den
Zinsrisikokoeffizienten. Institute, die als Ergebnis der
Berechnungen einen Zinsrisikokoeffizienten
größer als 20,0 % aufweisen, gelten als
Kreditinstitute mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko.
Der Zinsrisikokoeffizient der Saalesparkasse lag Ende
Dezember 2023 bei 12,5% und damit deutlich unterhalb von
20,0 %. Der Maximalwert wurde im August 2023 mit 14,5%
ausgewiesen.
Die Zinsänderungsrisiken, die Spreadrisiken und das
Immobilienrisiko werden von ihrer Ausprägung als
bedeutsam angesehen. Die Absicherung des
Zinsänderungsrisikos einzelner Anleihen bzw.
Schuldscheindarlehen erfolgt durch Zinsswaps im Rahmen von
Micro-Hedges. Zum Bilanzstichtag bestanden 36
Sicherungsgeschäfte zur Absicherung eines Volumens von
630,4 Mio. EUR nominal.
Neben der Erhöhung der Investitionen in
Spezialfonds erfolgten ebenfalls Neuinvestitionen im
Rentenportfolio.
Für die im Anlagevermögen der Saalesparkasse
befindlichen Wertpapiere wird im Jahresabschluss das
gemilderte Niederstwertprinzip angewandt.
Die Risikopositionen der Handelsgeschäfte, deren
Abschreibungspotenziale, die realisierten und schwebenden
Ergebnisse der Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) werden
handelstäglich für das Anlagebuch und das
Gesamtdepot ermittelt.
Für Zwecke der Risikotragfähigkeitsrechnung
werden für die Marktpreisrisiken in
regelmäßigen Abständen Szenarioanalysen
(Risikoszenario, Stressszenario) durchgeführt und
quantifiziert. Die Basis hierfür bilden die
verschiedenen Risikoarten (Zinsänderungsrisiko,
Spreadrisiko, Währungsrisiko, Optionsrisiko,
Immobilienrisiko), soweit sie im aktuellen Portfolio
wesentliche Risiken darstellen. In diesem Rahmen werden
auch vorliegende Risikokonzentrationen in den Strukturen
identifiziert. So bestehen u.a. Risikokonzentrationen bei
den Spreadrisiken (hinsichtlich einzelner Spreadklassen)
und im Bereich des Immobilienrisikos unserer Fonds
(hinsichtlich der Höhe des verwalteten Volumens pro
Fondsmanagement, der Nutzungsart Büro sowie einzelner
Standorte innerhalb Deutschlands). Die identifizierten zu
beobachtenden Risikokonzentrationen sind z.T. Ergebnis
einer strategischen Schwerpunktsetzung bzw. ein
Zwischenergebnis beim Aufbau einer geplanten
Portfoliostruktur. Unabhängig davon werden bei den
regelmäßigen Szenarioanalysen alle
Risikopositionen und damit auch die vorliegenden Strukturen
vollständig berücksichtigt. Ausgehend von der
historischen Entwicklung werden mögliche negative
Entwicklungen für jeden Risikotreiber statistisch
ermittelt und die Auswirkungen auf die Bestände
für jedes Teilrisiko separat bestimmt. Die
Marktpreisrisiken aus Immobilienfonds werden dabei anhand
eines Benchmarkportfolio-Ansatzes ermittelt.
Zinsänderungs- und Spreadrisiken werden im
Risikoszenario auf der Basis von integrierten
Renditeszenarien und einem Konfidenzniveau von 99,9 %
gemeinsam betrachtet und bei der Aggregation mit den
übrigen Teilrisiken summiert. Die Stresstestanalysen
gehen von einer vollständigen additiven
Verknüpfung sämtlicher Teilrisiken, auch der
Zinsänderungs- und Spreadrisiken, aus.
Diese Analysen quantifizieren die Auswirkungen
außergewöhnlicher Ereignisse und extremer
Marktbedingungen auf die Vermögenspositionen der
Saalesparkasse. Die Geschäftsführung und die
verantwortlichen Bereiche werden über die Ergebnisse
der Szenarioanalysen umfassend informiert.
Die Saalesparkasse unterscheidet ihr
Liquiditätsrisiko in das
Zahlungsunfähigkeitsrisiko sowie in das
Refinanzierungskostenrisiko. Unter dem
Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird die Gefahr verstanden,
dass die Saalesparkasse ihren Zahlungsverpflichtungen nicht
in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachkommen
kann. Dieses Risiko wird schlagend, wenn die
Zahlungsverpflichtungen das zur Verfügung stehende
Liquiditätsdeckungspotenzial übersteigen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen
Perspektive ist ein Verlust, der durch die Reduzierung des
Liquiditätsbeitrages des Kundengeschäfts
entsteht. Zusammen mit dem Liquiditätsbeitrag des
Kundengeschäfts wird der Teil des Eigengeschäfts
betrachtet, für den kein Marktwert vorliegt (z. B.
Tages- und Termingelder). Die Berechnung des
Refinanzierungskostenrisikos erfolgt über einen
Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der
Normalverteilung.
Das normative Refinanzierungskostenrisiko als
Ertragsrisiko definiert die Gefahr einer negativen
Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten.
Dabei sind sowohl der negative Effekt aus veränderten
Liquiditätsspreads als auch aus einem Abweichen von
der erwarteten Refinanzierungsstruktur maßgeblich.
Die Beurteilung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos
schließt das Marktliquiditätsrisiko ein. Dieses
bezieht sich auf die Liquidität von Produkten und
Märkten. Es beschreibt die Gefahr, dass aufgrund von
Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe
Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem
bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen
gehandelt werden können.
Die Saalesparkasse geht zur Generierung von
Erträgen Liquiditätsfristentransformation ein.
Liquiditätsfristentransformation liegt vor, wenn
kurzfristig zur Verfügung stehende Mittel langfristig
investiert werden. Die Fristigkeit stellt dabei auf die
Kapital- bzw. Liquiditätsbindung ab. Resultierend aus
dem Umfang der Liquiditätsfristentransformation
können sowohl das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als
auch das Refinanzierungskostenrisiko als Risikokategorien
des Liquiditätsrisikos schlagend werden. Die
Überwachung und Begrenzung beider
Risikoausprägungen erfolgt im Rahmen des operativen
und strategischen Liquiditätsrisikomanagements.
Um den zukünftigen Liquiditätsbedarf auch bei
einem angespannten Marktumfeld zu analysieren, werden im
Rahmen von Szenarioanalysen ausgewählte Ereignisse
simuliert, die zu einer Belastung der
Liquiditätssituation führen. Die Limitierung des
zukünftigen Liquiditätsbedarfs erfolgt durch
Vorgabe einer strukturellen Mindestliquidität mittels
volumenbezogener Limite. Zusätzlich wird im
Szenarioansatz eine Reichweite limitiert. Diese definiert
den Zeitraum, in dem die Saalesparkasse auch bei Eintritt
liquiditätsbelastender Ereignisse unter Heranziehung
ihres Liquiditätsdeckungspotenzials über
ausreichende Liquiditätsreserven verfügen muss,
um zahlungsfähig zu bleiben.
Zur Beurteilung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit
zieht die Saalesparkasse neben der Auslastung des Volumen-
und Reichweitenlimits auch die Höhe der
aufsichtsrechtlichen Kennzahlen "Liquidity Coverage Ratio"
(LCR) und "Net Stable Funding Ratio" (NSFR) heran. Die LCR
dient der Messung des kurzfristigen
Liquiditätsrisikos. Die Kennzahl beschreibt das
Verhältnis der liquiden Aktiva zum Gesamtwert der
Liquiditätsabflüsse abzüglich der
Liquiditätszuflüsse innerhalb einer
30-tägigen Stressphase. Die NSFR soll sicherstellen,
dass ein Institut über eine hypothetische
Stressperiode von einem Jahr eine stabile
Refinanzierungsstruktur aufweist. Die Kennzahl berechnet
sich als Quotient aus der verfügbaren stabilen
Refinanzierung (ASF) und der erforderlichen stabilen
Refinanzierung (RSF).
Die Zahlungsfähigkeit der Saalesparkasse war im
Jahr 2023 zu jeder Zeit gegeben. Im Rahmen der
durchgeführten Szenarioanalysen und Auswertungen
ergaben sich keine Hinweise auf einen
Liquiditätsengpass. Der Überlebenshorizont
(Survival Period) lag über der Engpassmarke von 10
Monaten und beträgt per 31.12.2023: 14 Monate. Die
Mindestquote für die LCR und NSFR wurde an allen
Meldestichtagen eingehalten. Zum Jahresultimo 2023 belief
sich die Höhe der LCR auf 219,85%. Die Höhe der
NSFR betrug 125,82%.
Operationelle Risiken sind die Gefahren von
Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des
Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der
internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse
eintreten. Diese Definition schließt die
aufsichtsrechtliche Definition operationeller Risiken aus
der CRR vollumfänglich ein. Strategische Risiken und
Geschäftsrisiken bleiben ausgenommen. Das
Reputationsrisiko stellt für die Saalesparkasse ein
Folgerisiko operationeller und auch anderer Risiken (zum
Beispiel Markt- und Adressenrisiken) dar. Sofern sich
Reputationsrisiken auf operationelle Risiken
zurückführen lassen, werden sie in die
Betrachtung einbezogen. Eine Quantifizierung von
Reputationsrisiken ist nicht vorgesehen.
Die Identifikation von Ex-ante-Risiken erfolgt mittels
Risikoinventur. In diesem Zuge werden durch strukturierte
Interviews mit den Abteilungsleitern und Gebietsdirektoren
Einschätzungen über die Risikosensitivität
der durch die Befragten verantworteten Prozesse im Institut
gewonnen. Zusätzlich kommt es zur Schätzung von
Verlustpotenzialen, die sich aus der
Eintrittswahrscheinlichkeit von standardisierten und
individuellen Risikoszenarien sowie deren qualitativer und
quantitativer Bewertung ergeben. Aus der Risikoinventur
für die operationellen Risiken 2023 lassen sich die
Werte für das jährliche Verlustpotenzial und den
realistischen Maximalverlust ableiten, die sowohl zur
Validierung des Risikopotenzials im Risikoszenario als auch
im Stressszenario der ökonomischen
Risikotragfähigkeit einfließen.
Die Schadensfalldatenbank bildet die schlagend
gewordenen operationellen Risiken ab. Mit Hilfe der ex
post-Betrachtung werden Ursachen analysiert. Damit einher
geht die Analyse zur Vermeidung oder Reduzierung von
Wiederholungsrisiken. Die Dokumentation der
Schadensfälle wird mithilfe standardisierter
Erfassungssoftware dezentral aufbereitet und dem zentralen
operationellen Risikocontrolling zur Verfügung
gestellt. Dort erfolgt die Auswertung der erfassten
Schadensfälle. Die Ergebnisse fließen sowohl in
das unterjährige Gesamtrisiko-Reporting als auch in
das jährliche Berichtswesen zu operationellen Risiken
ein. Gleichzeitig ist der Prozess der Schadensmeldung in
das Ad-hoc-Berichtssystem integriert. Die
Bruttoschadenssummen bilden die Grundlage zur Ermittlung
des Limits in der ökonomischen
Risikotragfähigkeit.
Zur Quantifizierung operationeller Risiken in der
ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit
setzt die Saalesparkasse das "OpRisk-Schätzverfahren"
der SR Sparkassenrating und Risikosysteme GmbH ein. Die
Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass
die Saalesparkasse zunächst basierend auf ihrer
eigenen Verlusthistorie den Median ihrer
Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median
wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools
für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete
periodische Verlust für ein Jahr dient als
Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten
barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B.
Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist)
berücksichtigt werden. Im Laufe des Jahres 2023 wurde
das zugrundeliegende Parameterset für das
Schätzverfahren OpRisk angepasst.
Die innerhalb der Risikoinventur 2023 identifizierten
operationellen Risiken ergaben keine bedeutsame Auswirkung
auf die Gesamtrisikolage der Saalesparkasse.
Risikokonzentrationen wurden in Bezug auf die Anzahl von
Schäden bzw. deren Schadenshöhe sowie im Hinblick
auf die Verlustpotenzialschätzung aus der
Risikoinventur für operationelle Risiken
identifiziert. Diese werden im Risikomanagement
berücksichtigt. Die Konzentrationen resultieren
einerseits aus den Einzelschäden der Risikokategorie
externe Einflüsse. Andererseits sind die
Konzentrationen auf gleichgelagerte externe kriminelle
Handlungen zurückzuführen, deren Regulierung mit
Sensibilisierungsmaßnahmen beim Kunden sowie
Präventionsmaßnahmen (Updates im IT-Bereich)
einhergehen. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf.
Zur Steuerung operationeller Risiken werden verschiedene
Maßnahmen eingesetzt, um Schäden vorzubeugen, zu
vermeiden oder in ihrer Anzahl bzw. ihrem
Schadensausmaß zu begrenzen. Dabei werden die
Steuerungsmaßnahmen im Einzelfall unter Kosten- und
Nutzenaspekten selektiert.
Die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen
trägt zur Begrenzung operationeller Risiken bei.
Darüber hinaus wird für die Steuerung der
operationellen Risiken die Vernetzung verschiedener
Prozesse und Informationskanäle genutzt, die
beispielsweise die Notfall- und Arbeitsschutzbeauftragten,
die Beauftragten für Datenschutz und
Informationssicherheit sowie den Beauftragten für
Compliance (Wertpapierhandelsgesetz) sowie
MaRisk-Compliance einbinden. Eine wesentliche Rolle nimmt
dabei die "Zentrale Stelle" ein, die unter anderem mit der
Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung betraut ist.
Die Arbeitsabläufe in der Saalesparkasse sowie die
Ordnungsmäßigkeit der Prozesse werden über
Organisationsrichtlinien geregelt. Die Konzeption der
Notfallplanung ist dafür geeignet, wesentliche
Prozesse nach einem Störfall weiterzuführen oder
wiederherzustellen.
Provisionsrisiken werden in der Saalesparkasse als
Unterrisikoart innerhalb der sonstigen Risiken betrachtet.
Das Provisionsrisiko bezeichnet dabei das Risiko, dass der
geplante Provisionsüberschuss nicht erreicht wird. Der
Großteil des Provisionsüberschusses wird dabei
traditionell im originären Kundengeschäft
generiert.
Modellbedingt wird das Provisionsrisiko nur in der
normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit
berücksichtigt. In der ökonomischen Perspektive
entfaltet die Risikoart, welche sich auf das
Neugeschäft fokussiert, hingegen keine Risikowirkung.
Grundsätzlich führen bei normativer Betrachtung
negative Absatzveränderungen zu einem geringeren
Provisionsüberschuss, was sich wiederum negativ auf
die Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf das normative
Risikodeckungspotenzial auswirken kann.
In der Saalesparkasse ergeben sich Risiken im
Provisionsüberschuss im Wesentlichen aus Abweichungen
zur Vertriebsplanung, über welche monatlich berichtet
wird. Zusätzlich wird die Entwicklung des
Provisionsgeschäftes in der Saalesparkasse
wöchentlich bzw. in Verbindung mit dem kalkulierten
Kundengeschäftsergebnis monatlich überwacht und
an die Verantwortlichen berichtet. Bei Bedarf werden
entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Die von der
Saalesparkasse angebotenen Produkte und Dienstleistungen
unterliegen zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit
einer regelmäßigen Überprüfung und
einer aktiven Anpassung an die vorherrschenden
Marktbedingungen.
Die für das Jahr 2023 gesetzten Vertriebsziele im
Provisionsgeschäft konnten zwar nicht durchgängig
erfüllt werden. Unterdurchschnittliche
Zielerreichungen konnten jedoch durch die
Übererfüllung anderer Bereiche fast
vollständig kompensiert werden. Es ergibt sich ein
Gesamtzielerreichungsgrad von 99,9% der angestrebten
Vertriebsleistung im Provisionsgeschäft. Die
Risikosituation in Bezug auf die Vertriebsrisiken aus dem
Dienstleistungsgeschäft stellt sich zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2023 insgesamt als unkritisch dar. Auch
für das folgende Geschäftsjahr hat die
Saalesparkasse ihre Vertriebsplanung auf die Erreichung des
geplanten Provisionsüberschusses ausgerichtet.
Das Risiko aus Beteiligungen (Beteiligungsrisiko)
umfasst die Möglichkeit einer negativen Abweichung vom
Erwartungswert einer Beteiligung und kann sich aus einer
negativen Wertänderung der Beteiligung, einer
negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag
(Ausschüttung) sowie dem Risiko eines Nachschusses
ergeben. Das Beteiligungsrisiko bezieht sich nur auf die
Eigenkapitalbestandteile und nicht auf Kredite an
Beteiligungsgesellschaften.
Die Sparkasse steuert ihr Beteiligungsrisiko
entsprechend der für das Beteiligungsmanagement
festgelegten Strategie. Dabei unterscheidet die Sparkasse
nach strategischen und operativen Beteiligungen. Das
Beteiligungsportfolio umfasst vorwiegend strategische
Beteiligungen durch Tochterunternehmen sowie Beteiligungen
innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.
Neben unmittelbaren Beteiligungen hält die
Saalesparkasse auch mittelbar Beteiligungen über den
Ostdeutschen Sparkassenverband, den
Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt sowie
über die HGWS, die in das Risikomanagement eingebunden
sind.
Der Risikomanagementprozess umfasst im Wesentlichen die
regelmäßige
| ― |
Bonitätsbewertung mittels einer Risikoklassifizierung |
| ― |
Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen einschließlich einer Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens |
| ― |
unterjährige Berichterstattung im Gesamtrisikobericht zur Höhe und Entwicklung der Risiken sowie die Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichts. |
Innerhalb der Risikostruktur der unmittelbaren
Beteiligungen entfällt das gesamte Volumen auf die
Ratingklassen 1 bis 9 mit geringen
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Volumenbedingte
Konzentrationen bestehen aufgrund des Anteils der Buchwerte
einzelner strategischer Beteiligungen am
Beteiligungsportfolio, welche die Sparkasse u.a. bei
Verbundbeteiligungen bewusst eingegangen ist.
Im Rahmen der Risikoermittlung unterliegen die
Beteiligungen einer Durchschau auf deren
Grundgeschäft. Beteiligungen, die dabei eindeutig
einer anderen Risikoart oder -kategorie zugeordnet werden
können, werden in dieser Risikoart oder -kategorie
abgebildet. Diese Vorgehensweise trifft in der Sparkasse
auf Immobilienbeteiligungen zu.
Beteiligungsrisiken stellen als Ergebnis der
Risikoinventur ausschließlich eine normativ
wesentliche Risikoart dar und werden daher nicht über
die ökonomische Risikotragfähigkeit limitiert.
Die Saalesparkasse verfügt über Techniken zur
Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung
der Risiken, die ständig an die aufsichtsrechtlichen
Rahmenbedingungen, die Änderungen des Marktes, die
Entwicklung der Geschäfte sowie die Entwicklung der
Saalesparkasse angepasst und weiterentwickelt werden. In
diesem Zusammenhang erfolgte im Jahr 2023 die Umstellung
von der bisherigen periodenorientierten auf die neue
ökonomische Risikotragfähigkeitskonzeption
gemäß aufsichtlicher Vorgaben.
In der ökonomischen Perspektive der
Risikotragfähigkeit waren die Risiken der
Saalesparkasse im Jahr 2023 stets mit ausreichend
Risikodeckungspotenzial unterlegt. Im Rahmen der
Ersteinführung der ökonomischen
Risikotragfähigkeit zum 31.03.2023 wurde dabei
zunächst ein Gesamtlimit in Höhe von 610 Mio. EUR
festgelegt. Dieses wurde im Jahresverlauf jederzeit
eingehalten. Eine temporäre
Teillimitüberschreitung ergab sich durch die
Aktualisierung von Risikomodellparametern für das
Operationelle Risiko zum 30.09.2023. Im Zuge der
Mittelfristigen Unternehmensplanung 2024-2028 wurden im
vierten Quartal 2023 eine Erhöhung des Gesamtlimites
auf 730 Mio. EUR und Neuverteilung auf die Risikoarten
durchgeführt. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der
Ergebnisse der Risikoinventur und aktualisierter Parameter
insbesondere im Risikomodell zur Ermittlung der
Marktpreisrisiken. Das Risikotragfähigkeitslimit in
der ökonomischen Perspektive war am Bilanzstichtag mit
65,6% ausgelastet.
Auch in der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit stand im Jahr 2023 jederzeit
ausreichend Risikodeckungspotenzial zur Verfügung. Die
Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Das normative
Risikodeckungspotenzial konnte auch im Jahr 2023 durch die
erfolgten Reservezuführungen im Zuge des
Jahresabschlusses des Vorjahres gestärkt werden.
In der Gesamtbetrachtung beider Perspektiven
(ökonomisch und normativ) war und ist die
Risikotragfähigkeit der Saalesparkasse derzeit
gegeben.
Die durchgeführten Stresstests zeigen darüber
hinaus, dass auch außergewöhnliche Ereignisse
durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt
werden können. Aus den durchgeführten Stresstests
in der ökonomischen Perspektive ergaben sich im
Jahresverlauf die höchsten Risikoausprägungen
beim risikoartenübergreifenden Stressszenario
"Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg", jedoch stets ohne
Beeinträchtigung der Risikotragfähigkeit. Auch
durch die adverse Szenariobetrachtung in der normativen
Perspektive in Form des Szenarios "Stagflation" ergaben
sich keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der
Risikotragfähigkeit. Maßnahmen waren nicht
erforderlich, werden jedoch vorgehalten.
Insgesamt beurteilen wir die Risikolage der
Saalesparkasse zum Ende des Jahres 2023 als vertretbar.
Bestandsgefährdende oder
entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind aktuell
nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung
bestehen in erster Linie durch die Regulatorik sowie in
weiteren starken Zinsanstiegen, die je nach Ausprägung
neben der Wirkung im Zinsergebnis auch zu
Bewertungsergebnissen im Depot A oder auch zu einer
Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3
führen könnten. Im Hinblick auf die Regulatorik
ist weiterhin mit steigenden Eigenkapitalanforderungen aber
auch Risiken aus der Überarbeitung der aufsichtlichen
Systematik zur Ermittlung institutsindividueller
Kapitalanforderungen zu rechnen, welche mittelfristig die
Risikotragfähigkeit weiter einengen könnten.
Eventuelle Risiken aus der Zugehörigkeit zur
Sparkassen-Finanzgruppe hat die Saalesparkasse im
Risikomanagementsystem durch entsprechende
Überwachungs- und Controllingmaßnahmen erfasst.
Daneben könnte sich eine weitere Verschärfung der
aktuellen Immobilienkrise mit weiteren Rückgängen
bei den Marktwerten der Immobilien unter anderem auf die
Werthaltigkeit der Besicherung im Kreditgeschäft aber
auch auf die Werthaltigkeit der Eigenanlagen in Immobilien
auswirken.
Die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe
prognostizieren für das deutsche BIP 2024 ein Wachstum
von 0,3%. Das ist abermals weniger als die zugleich
für den Euroraum prognostizierten 0,8% Wachstum. Die
Rate für Deutschland würde gerade einmal die
Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre
damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in
Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau
des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung.
Für Ostdeutschland wird seitens des Instituts
für Wirtschaftsforschung Halle im Rahmen der
Konjunkturprognose 2024 eine Steigerung des
Bruttoinlandsproduktes von 0,7% prognostiziert.
Die Quote der registrierten Arbeitslosen würde nach
der Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe
für 2024 mit 5,8% (bezogen auf Deutschland) weiter
sehr niedrig bleiben. Eine gewisse Unsicherheit geht
allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen
noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die
Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der
Arbeitsmarktlage strukturell stark.
Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe
Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2%
zu sorgen. Auf Grundlage seiner aktuellen Beurteilung ist
der EZB-Rat der Auffassung, dass sich die EZB-Leitzinsen
auf einem Niveau befinden, das - wenn es lange genug
aufrechterhalten wird - einen erheblichen Beitrag zu diesem
Ziel leisten wird.
Aufgrund der steigenden Baukosten und der damit
verbundenen geringeren Anzahl an Neubauprojekten ist kurz-
bis mittelfristig mit steigenden Mieten insbesondere im
Wohnungsbereich zu rechnen. Mittel- bis langfristig wird
mit steigenden Immobilienpreisen in Deutschland und Europa
gerechnet.
Unter Berücksichtigung der schwierigen
Rahmenbedingungen erfolgte eine vorsichtige Planung der
Geschäftsentwicklung. Die Planung erfolgt auf
Monatsdurchschnittsbeständen. Der Prognosezeitraum
beträgt 3 Jahre.
Aufgrund der bisher stets vorsichtigen Planannahmen
konnte in den Vorjahren insbesondere im Kundengeschäft
ein Bewertungsergebnis erzielt werden, welches sich jeweils
- teilweise sogar deutlich - besser als geplant darstellt.
Im Jahr 2023 hat es als Folge der anhaltend schwierigen
volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen allerdings erste
sichtbare Auswirkungen auf das Adressenrisiko aus dem
Kundengeschäft gegeben. Das Bewertungsergebnis hat
sich deutlich negativer entwickelt. Es zeigt sich dennoch
in etwa auf Planniveau. Die Auswirkungen im
Eigengeschäft der Saalesparkasse waren dagegen bislang
kaum spürbar bzw. moderat. Auch in Zukunft werden wir
dem Adressenrisiko weiterhin größte
Aufmerksamkeit schenken. Wir gehen davon aus, die
zukünftigen Risiken mit den in der Planung
aufgenommenen Werten, welche auch Sicherheitspuffer
berücksichtigen, in ausreichendem Umfang
berücksichtigt zu haben.
Hinsichtlich der Zinsentwicklung erwarten wir einen
deutlichen Rückgang im Geldmarktbereich bis Ende 2026.
Anschließend bleiben die Zinsen konstant. Im
Kapitalmarktbereich gehen wir ebenfalls von einem
Zinsrückgang bis Ende 2026 aus. Dieser fällt
jedoch moderater aus als im Geldmarktbereich.
Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage gehen wir
von einer Ausweitung des Kreditgeschäftes aus.
Für das Jahr 2024 wird im Privatkundengeschäft
ein Wachstum von 5,9% geplant. Das
Firmenkundengeschäft stagniert bei -0,1%. Im
Kommunalkreditgeschäft gehen wir von einem
Rückgang um 3,1% aus. In den Folgejahren erwarten wir
deutlich geringere Zuwachsraten im
Privatkundengeschäft von rd. 2,8% pro Jahr. Im
Firmenkundengeschäft gehen wir grundsätzlich von
einer Erholung aus. Die Zuwachsraten liegen bei 2,2-2,4%.
Der Rückgang in 2026 ergibt sich durch die geplante
Rückführung eines endfälligen
Großkredites.
Insgesamt werden die Eigenanlagen 2024 aufgrund hoher
Fälligkeiten von Anleihen und Schuldscheindarlehen um
9,6% sinken. Dagegen wird der Bestand an Spezialfonds mit
Fokus auf Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen mit
einer erwarteten Steigerung für 2024 von 10,7% weiter
ausgebaut. Zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken
werden Zinsswaps eingesetzt. Die vorzuhaltende
Mindestreserve wird aus dem aktuellen Mindestreservesoll
abgeleitet. Aus Vorsichtsgründen wurde die
Erhöhung des Reservesatzes von derzeit 1% auf 3%
für Mitte 2024 unterstellt. Weitere
Liquiditätsüberschüsse werden in variablen
Forderungen an Kreditinstitute geparkt. Im September 2024
erfolgt die Rückzahlung der Verbindlichkeiten aus den
sogenannten gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III)
in Höhe von 250 Mio. EUR.
Für 2024 wird ein Bestandszuwachs der
Kundeneinlagen von 1,4% prognostiziert. In den Folgejahren
steigt der jährliche Zuwachs der Kundeneinlagen um rd.
1,3%. Durch das gestiegene Zinsniveau und die
Wiederaufnahme festverzinslicher Produkte in die
Angebotspalette gehen wir von weiteren Umschichtungen aus.
Aus den nicht- bzw. geringverzinsten Produkten wie
Sichteinlagen und Normalsparen fließen Einlagen in
höherverzinsliche Produkte. Zur Stärkung der
Eigenkapitalausstattung der Saalesparkasse wurden
nachrangige Sparkassenkapitalbriefe in die Produktpalette
aufgenommen. Sie qualifizieren sich als
Ergänzungskapital.
Der Vertrieb wird im Jahr 2024 auch weiterhin auf den
Ausbau des Kreditgeschäftes mit Privat- und
Firmenkunden ausgerichtet sein. Die Saalesparkasse plant,
die Modelle und Konditionen im Girobereich auch im Jahr
2024 konstant fortzuführen. Gleichzeitig soll der
Provisionsertrag aus dem Verbundgeschäft stabilisiert
werden. Dieses erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den
Verbundpartnern, der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG,
den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt
(ÖSA) und der Deka-Bank.
Den unterschiedlichen Vertriebskanalpräferenzen der
Kunden entsprechend, verfolgen wir weiterhin eine
konsequente Multikanal-Strategie und haben hierzu den
stationären Vertrieb um ein Kundenservicecenter (KSC)
ergänzt, in welchem Kunden online oder per Telefon
betreut werden. Über alle Kundengruppen hinweg wollen
wir die Qualität und Quantität unserer Beratung
und Betreuung weiterhin verbessern. Es gilt deshalb, die
bestehenden Betreuungs- und Beratungskonzepte der
mindestens jährlichen Kundenkontakte zu verstetigen,
um auch zukünftig mithilfe der ganzheitlichen,
strukturierten und bedarfsorientierten Beratung das
marktführende Kreditinstitut im Geschäftsgebiet
mit einem Anteil von 56,4% der geführten Girokonten im
Geschäftsgebiet nach den Marktanalysen des DSGV zu
bleiben.
Im Hinblick auf die prognostizierte Geschäfts- und
Zinsentwicklung erwarten wir für das
Geschäftsjahr 2024 einen Zinsüberschuss in
Höhe von 111,0 Mio. EUR. In den Folgejahren gehen wir
von steigenden Zinsergebnissen bis 121,2 Mio. EUR in 2026
aus, sofern die erwartete Zinsentwicklung eintritt und die
geplanten Annahmen im Kundengeschäft erreicht werden
können.
Das Ergebnis im Provisionsgeschäft wird sich im
kommenden Jahr 2024 bei Erreichen der Vertriebsziele mit
37,0 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. In den
Folgejahren wird für 2025 mit 36,9 Mio. EUR und
für 2026 mit 36,7 Mio. EUR eine leicht
rückläufige Entwicklung des
Provisionsüberschusses unterstellt.
Der Personalaufwand 2024 wird mit 46,9 Mio. EUR
erwartet. Für die Jahre 2025 und 2026 werden die
Personalaufwendungen aufgrund des geplanten sukzessiven
Personalaufbaus und Tarifsteigerungen weiter steigen auf
48,3 Mio. EUR bzw. 50,0 Mio. EUR. Der Sachaufwand des
Jahres 2024 wird mit 36,3 Mio. EUR auf dem gleichen Niveau
wie 2023 liegen. Im weiteren Planungszeitraum gehen wir im
Planjahr 2025 von 34,0 Mio. EUR aus. Für das Planjahr
2026 wird ebenfalls ein konstanter Planwert von 33,9 Mio.
EUR erwartet.
Die Gesamtkapitalquote (Leistungsindikator) in Höhe
von 14,60% wird sich im Vergleich zum Jahr 2023 im Planjahr
2024 auf einem höheren Niveau bewegen. Für die
Jahre 2025 und 2026 wird von einem Anstieg bis auf 15,42%
ausgegangen.
Die Cost-Income-Ratio (Leistungsindikator) wird sich in
2024 mit 55,7% über dem Wert des Jahres 2023 bewegen.
Unter Berücksichtigung der Planannahmen ist in den
Folgejahren eine Ergebnisentwicklung auf einen Wert von
53,0% im Jahr 2025 und 51,2% im Jahr 2026 zu erwarten.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird sich nach
unseren Planungen für das Jahr 2024 mit 66,3 Mio. EUR,
was 1,05% der DBS entspricht, deutlich unter dem Niveau des
Vorjahres bewegen. Für die Folgejahre gehen wir
aufgrund der derzeitigen Zinsentwicklung von höheren
Zinsüberschüssen sowie infolgedessen von
steigenden Betriebsergebnissen im Jahr 2025 von 72,8 Mio.
EUR (1,17% der DBS) und im Jahr 2026 von 79,9 Mio. EUR
(1,26% der DBS) und einer guten Ertragslage aus.
Das aktuelle negative wirtschaftliche Umfeld, was
insbesondere geprägt ist durch Kriegsgeschehen, die
Entwicklung der Inflation sowie gestiegene Zinsen zeigt
erste Auswirkungen auf die Adressenrisiken. Wir gehen
weiterhin von zeitverzögerten zusätzlichen
Belastungen für unsere Bewertungsergebnisse aus. Vor
diesem Hintergrund erfolgten die Planungsrechnungen
besonders vorsichtig und berücksichtigen
zusätzlich zu den methodischen Simulationsrechnungen
einen Sicherheitsaufschlag bei der Ableitung der Planwerte
für Adressenrisiken für 2024 und 2025. Damit
sollen Unsicherheiten in Bezug auf mögliche
Folgewirkungen aufgrund der aktuell besonderen
Marktsituation berücksichtigt werden.
Aus dem Wertpapiereigengeschäft wird ein
Bewertungsergebnis von 0,7 Mio. EUR im Jahr 2024
eingeplant. Der Planwert umfasst dabei sowohl einen
adresseninduzierten als auch einen marktpreisinduzierten
Prognosewert. Der marktpreisinduzierten Prognosewert
enthält die sich aus der prognostizierten
Zinsentwicklung ergebenden Bewertungseffekte. Im
Jahresabschluss 2022 ergaben sich aufgrund von
Kursverlusten erhebliche Bewertungsaufwendungen. Durch den
pull to par Effekt erfolgt eine sukzessive Wertaufholung.
Der adresseninduzierte Teil des Bewertungsergebnisses dient
dabei insbesondere zur Abfederung möglicher
Bewertungsrisiken aufgrund der Höhe und des
Risikogehaltes unseres inzwischen erreichten
Schuldscheindarlehensbestandes und umfasst einen
zusätzlichen Sicherheitsaufschlag in Höhe von 2,5
Mio. EUR. Für die Folgejahre wird von negativen
Bewertungsergebnissen ausgegangen, die insgesamt zwischen
-2,2 und -4,4 Mio. EUR schwanken.
Für das Kundenkreditgeschäft werden im Jahr
2024 steigende Bewertungsaufwendungen in Höhe von -8,0
Mio. EUR erwartet. Neben den Basisparametern der Risiko-
und Sicherheitenstruktur beeinflusst dabei das geplante
Wachstum im Kreditgeschäft den Vorschauwert sowie
ebenso wie beim Wertpapiergeschäft ein
zusätzlicher Sicherheitsaufschlag in Höhe von 2,5
Mio. EUR zur Berücksichtigung möglicher
Folgewirkungen infolge der aktuell besonderen
Marktsituation. In den Folgejahren wird der
Bewertungsbedarf im Kundenkreditgeschäft für 2025
auf einem gleichen Niveau wie 2024 und für 2026 auf
einem leicht darunter liegenden Niveau prognostiziert.
Das sonstige Bewertungsergebnis wird im Jahr 2024 mit
-0,6 Mio. EUR erwartet. Es umfasst insbesondere
mögliche Bewertungsaufwendungen für unsere direkt
und indirekt gehaltenen Beteiligungen. Für die
Folgejahre wird hingegen aktuell von keinem nennenswerten
Bewertungserfordernis ausgegangen.
Das Jahresergebnis 2024 soll zur Stärkung der
Eigenmittel genutzt werden. Darüber hinaus sollen
Vorsorgereserven nach § 340g HGB gebildet werden.
Für die Folgejahre sollen weitere Zuführungen zum
Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
zur Stärkung der Eigenmittel getätigt werden. So
können langfristig die Einhaltung der erhöhten
aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen des Baseler
Regelungswerkes sichergestellt werden.
Die Ertragslage insgesamt stellt sich über den
Planungshorizont hinweg als auskömmlich dar, sodass
aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken
erkennbar sind. Für den Prognosezeitraum wird aus der
Sicht per 31. Dezember 2023 kein Liquiditätsengpass
erwartet. Die Auslastungen der Indikatoren zur
Früherkennung eines sich abzeichnenden
Liquiditätsengpasses liegen alle in unkritischen
Bereichen. Die Zahlungsfähigkeit der Saalesparkasse
kann damit aus gegenwärtiger Sicht auch für
zukünftige Zeiträume sichergestellt werden.
Für eine Beeinträchtigung der künftigen
Liquiditätslage gibt es derzeit keinen Anhaltspunkt.
Darüber hinaus ist für den Prognosezeitraum
weiterhin sowohl die Einhaltung der Gesamtkapitalkennziffer
gemäß CRR unter Berücksichtigung des
SREP-Kapitalaufschlages als auch der
Risikotragfähigkeit sowohl in der ökonomischen
als auch der normativen Sichtweise der Saalesparkasse
sichergestellt.
Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt
entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive
für die künftige Geschäftsentwicklung der
Sparkasse zuversichtlich.
Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung
könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für
die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.
Im Vordergrund der Betrachtung stehen dabei insbesondere
die für uns bedeutenden Marktpreis- sowie
Adressenrisiken.
Die künftigen Zinsänderungsrisiken werden
sowohl von möglichen negativen Entwicklungen des
Zinsüberschusses als auch von einem zinsinduzierten
Bewertungsrisiko aus dem Wertpapiergeschäft,
insbesondere bei stark steigenden Zinsen, getrieben. Die
Entwicklung des Zinsüberschusses ist maßgeblich
von der Zinsstruktur und vom Kundenverhalten abhängig.
Mittelfristig werden Chancen zur Steigerung des
Zinsüberschusses in der Ausweitung des
Kundenkreditgeschäftes sowie in einem moderaten
Anstieg und einer Versteilerung der Zins strukturkurve
gesehen. Risiken, die zu einer Minderung des
Zinsüberschusses aus dem Kundenkreditgeschäft
führen können, ergeben sich dagegen bei einem
Zinsrückgang bzw. einer Verflachung der Zinskurve.
Die Zinsentwicklung nimmt auch Einfluss auf das
Bewertungsergebnis Wertpapiere. Stark steigende Zinsen
generieren zinsinduzierte Bewertungsrisiken, die
wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Sparkassen
haben können. Zu deren Begrenzung wurden
Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Darüber hinaus besteht vor allem bei volatilen
Märkten die Gefahr steigender Bonitätsspreads,
die das Bewertungsergebnis unserer Wertpapiere negativ
beeinflussen können.
Die Entwicklung der Immobilienmärkte hat einen
wesentlichen Einfluss auf die Erträge und
Wertansätze der Immobilienfonds sowie der eigenen an
Dritte vermieteten Bestandsimmobilien. Risiken ergeben sich
insbesondere aus negativen Preisentwicklungen,
erhöhten Leerständen und
Angebotsüberhängen. Dem gegenüber sehen wir
Chancen bei einer Stabilisierung und ggf. sogar wieder
positiveren Marktentwicklung.
Falls es aufgrund der wirtschaftlichen Lage jedoch zu
erheblichen Bonitätsverschlechterungen und sinkenden
Sicherheitenwerten in Verbindung mit unerwarteten
Bewertungsaufwendungen kommt, kann dies die Ertragslage der
Saalesparkasse zusätzlich negativ
beeinträchtigen.
Die genannten Auswirkungen können zu negativen
Abweichungen von den für die bedeutsamsten
Leistungsindikatoren getroffenen Ertragsprognosen
führen.
Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer
Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere
Belastungen ergeben, die insbesondere negativen Einfluss
auf die Kapitalentwicklung der Saalesparkasse haben
können.
Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet
laufenden Konjunktur und stärkeren realen
Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet, sowie
einer erhöhten Nachfrage nach Immobilien, die die
Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln
könnte. Dies würde zu einer stärkeren
Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses
führen.
Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der sich
ständig weiterentwickelnden Ausrichtung unserer
Vertriebsstruktur. Positive Impulse für unser Wachstum
und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus der
Weiterentwicklung unserer Beratungszentren für das
beratungsintensive Geschäft. Die Umsetzung der
Betreuungskonzeptionen im Privat- und
Firmenkundengeschäft mit einer stärkeren
Fokussierung auf Beratung, die Steigerung der
Qualitätskultur in Service und Beratung als auch das
Ziel- und Anreizsystem könnte zu besseren
Vertriebsergebnissen führen.
Generell werden im Geschäftsgebiet, aufbauend auf
beispielsweise der Zahl von saldiert nahezu 11.400 neuen
Privatgirokonten in den letzten zwei Jahren, noch
Potenziale für den Zugewinn von Marktanteilen gesehen,
sowohl bei bestehenden Kundenverbindungen als auch bei
Unternehmen und Personen, die derzeit nicht Kunden der
Saalesparkasse sind. Sofern dieses gelingt, wären
weitere Ertragsausweitungen die Folge.
Durch den Zulauf von rund 400 Bewerbungen, 56
Neueinstellungen, keinen Engpässen bei
Schlüsselfunktionen und Verjüngung der
Belegschaft, sehen wir uns für die Zukunft und dem in
der Branche drohendem Fachkräftemangel sehr gut
aufgestellt.
Sollte es gelingen, Nachhaltigkeitsaspekte schneller als
angenommen in die Kundenprozesse zu integrieren,
könnten sich zusätzliche vertriebliche
Absatzchancen im Kundenkreditgeschäft und in der
Anlageberatung ergeben.
Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der
Filialpräsenz in der Fläche und der
flächendeckend angebotenen Selbstbedienungstechnik und
digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere
Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren
Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die
Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und
Rentabilitätsdruck zu begegnen.
Die Prognose für die Geschäftsjahre 2024-2026
lässt insgesamt erkennen, dass das durch die
Wettbewerbssituation und die Entwicklung der
Zinsmärkte beeinflusste Umfeld günstige
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt. Eine
auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an
die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die
Liquidität können gemäß den Planungen
für die Jahre 2024-2026 sichergestellt werden.
Trotz Berücksichtigung der vorgenannten
Ausführungen und vorsichtiger Planungsannahmen wird
sich das Betriebsergebnis vor Bewertung im
Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich unter dem Niveau
des Jahres 2023 bewegen. Abweichungen gegenüber der
Planung können primär durch die Entwicklung an
den Geld- und Kapitalmärkten sowie die
Konjunkturentwicklung verursacht werden, die sich im
Wesentlichen auf den Zinsaufwand für Kundeneinlagen,
auf die Erträge aus den Eigenanlagen als auch in Form
ggf. erforderlicher Wertberichtigungen auswirken
könnten.
Der Vorstand sieht die weitere wirtschaftliche
Entwicklung der Saalesparkasse unter Berücksichtigung
der vorgenommenen Simulationen in den kommenden Jahren als
geordnet an.
Halle (Saale), 27. Mai 2024
Der Vorstand
| Dr. Jürgen Fox | Christian Rothe |
Wir haben den Jahresabschluss der Saalesparkasse -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Saalesparkasse für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im
Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der Sparkasse unabhängig in
Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer
Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapiere
3. Bewertung von überwiegend nicht
sparkassenbetrieblich genutzten Immobilien, die sowohl im
Direktbestand als auch mittelbar über ein verbundenes
Unternehmen und dessen Tochterunternehmen entwickelt bzw.
gehalten werden
Unsere Darstellung der besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Risiko für den Jahresabschluss
b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
c) Verweis auf weitergehende Informationen
a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes
Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der
Forderungen an Kunden können sich wesentliche
Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse,
insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der
Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das
Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere
die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen
vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit),
maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird
insbesondere durch den Wert der gestellten
Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der
Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich
zulässige Ermessensspielräume.
b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten
Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen
gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253
Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben
wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt.
Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit
des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der
Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen
bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der
Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse
vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen
Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der
Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen
und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter
geprüft.
c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung
der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum
Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten
Aktiva 4 enthalten.
a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den
Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe
maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung
der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen
auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die
Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere unter Berücksichtigung bestehender
Bewertungseinheiten mit derivativen Finanzinstrumenten im
Bestand, die sie der Liquiditätsreserve oder dem
Anlagevermögen zugeordnet hat. Daneben hält die
Sparkasse Anteile an Investmentvermögen, die sie dem
Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der
Bewertung der Wertpapiere gemäß §§
340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB in Verbindung
mit § 254 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen.
Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob
für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt
vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung
legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und
Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister
theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die
Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der
nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte
Rücknahmepreis maßgeblich.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems
zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Dabei haben wir
bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung
des beizulegenden Werts bei Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere die vorliegende
Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim
Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die
ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der
Ermittlung der beizulegenden Werte der Wertpapiere anhand
der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei
beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der
Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen
sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden
Werte.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und der
Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6
sowie zu den Bewertungseinheiten enthalten.
a) Der Bestand an überwiegend nicht
sparkassenbetrieblich genutzten Immobilien, die sowohl im
Direktbestand als auch mittelbar über ein verbundenes
Unternehmen und dessen Tochterunternehmen entwickelt bzw.
gehalten werden, hat für die Sparkasse aufgrund seiner
Höhe eine maßgebliche Bedeutung. Die
Grundstücke und Gebäude sowie die Anteile an
verbundenen Unternehmen stellen Anlagevermögen dar und
sind gemäß § 340e Abs. 1 Satz 1 HGB nach
§ 253 Abs. 3 Sätze 1 bis 2 und Satz 5 HGB zu
bewerten. Neben der Durchführung der
planmäßigen Abschreibung ist bei den
Grundstücken und Gebäuden des
Anlagevermögens jährlich zu prüfen, ob eine
voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt. Ist dies
zu bejahen, muss eine außerplanmäßige
Abschreibung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 Satz 3
HGB). Aus notwendigen Bewertungsmaßnahmen können
sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der
Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Sind
bei einem verbundenen Unternehmen am Bilanzstichtag
nachhaltige Wertminderungen bereits eingetreten oder mit
Sicherheit zu erwarten, sind Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich. Bei
schwebenden Beschaffungsgeschäften über
bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände
stellt die Drohverlustrückstellung grundsätzlich
eine vorweggenommene (außerplanmäßige)
Abschreibung dieser Vermögensgegenstände dar.
Eine Drohverlustrückstellung ist zu passivieren, wenn
für den Vermögensgegenstand nach erfolgter
Lieferung voraussichtlich eine Pflicht zur
(außerplanmäßigen) Abschreibung besteht.
Für die Bewertung der Grundstücke und
Gebäude, die sowohl im Direktbestand als auch
mittelbar über ein verbundenes Unternehmen und dessen
Tochterunternehmen entwickelt bzw. gehalten werden, hat die
Ermittlung des intersubjektiv nachprüfbaren
Immobilienwerts eine maßgebliche Bedeutung. Da die in
die Bewertung einfließenden Parameter die
Wertermittlung wesentlich beeinflussen, war dieser
Sachverhalt angesichts der Höhe des
Immobilienvermögens im Rahmen unserer Prüfung von
besonderer Bedeutung.
b) Im Rahmen der Prüfung haben wir die
Vorgehensweise sowie das Interne Kontrollsystem der
Sparkasse zur Bewertung der überwiegend nicht
sparkassenbetrieblich genutzten Immobilien, die sowohl im
Direktbestand als auch mittelbar über ein verbundenes
Unternehmen und dessen Tochterunternehmen entwickelt bzw.
gehalten werden, geprüft. Die für die Bestimmung
des Wertansatzes herangezogenen Unterlagen haben wir in
Bezug auf deren Eignung, Aktualität, Methodik sowie
ihrer Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung
gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns ein
Verständnis über die der Wertermittlung zugrunde
liegenden Ausgangsdaten, der Wertparameter sowie der
getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch
gewürdigt und beurteilt, ob sie in vertretbaren
Bandbreiten liegen.
c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung
der überwiegend nicht sparkassenbetrieblich genutzten
Immobilien, die sowohl im Direktbestand als auch mittelbar
über ein verbundenes Unternehmen und dessen
Tochterunternehmen gehalten werden bzw. initiiert wurden,
sind im Anhang zum Jahresabschluss in den
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 8, 12 und
Passiva 7 c enthalten.
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse
umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr.
2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach §
325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen
Bericht für das Geschäftsjahr 2023.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch eine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten
Arbeiten zu den vor dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen
den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind
wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für
die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen
im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich
für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
Internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die, sofern einschlägig, zur
Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen
vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung
mit § 26 Abs. 2 SpkG-LSA gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der
Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden
Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im
Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur
Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/Bbk, |
| ― |
Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG und |
| ― |
Prüfung nach § 35 Abs. 1 EinSiG. |
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Gunther Weihmann.
Berlin, 31. Mai 2024
Sparkassenverband für die Sparkassen in den
Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat
Sachsen
und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher
Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -
| Weihmann |
| Wirtschaftsprüfer |
Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 7
Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschließt
der Verwaltungsrat über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Lageberichtes sowie
über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Die Saalesparkasse ist aufgrund ihrer Größe
verpflichtet, nach dem
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz(§ 289 b Abs. 1 und
§ 289 c HGB) eine nichtfinanzielle Erklärung bzw.
einen nichtfinanziellen Bericht abzugeben, der das
Geschäftsmodell der Gesellschaft beschreibt und zu
Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, der Achtung der
Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung Auskünfte und Erläuterungen gibt. Die
Saalesparkasse erfüllt die Verpflichtung mit der
Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichtes
und wird diesen zeitgleich mit dem Lagebericht im
Bundesanzeiger veröffentlichen.
Der mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der
Saalesparkasse zum 31. Dezember 2023
| mit einer Bilanzsumme von | 6.434.700.058,54 Euro |
| und einem Jahresüberschuss von | 2.333.011,34 Euro |
wird hiermit festgestellt.
Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der
Sicherheitsrücklage zugeführt.
Der vorgelegte Lagebericht und der Nichtfinanzielle
Bericht nach § 289 c HGB werden vom Verwaltungsrat
gebilligt.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig/mit dem
Stimmenverhältnis............
Für die Richtigkeit
| Hartmut Handschak |
| Vorsitzender des Verwaltungsrates |
Die Saalesparkasse hat keine Niederlassungen im Ausland.
Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Saalesparkasse besteht
im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Saalesparkasse definiert den Umsatz als Saldo aus
der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen,
Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige
betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für
den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 175.515 TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 530.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 28.221 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 25.397 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Saalesparkasse hat im Geschäftsjahr keine
öffentlichen Beihilfen erhalten.
1 Für Sparkassen ohne
Auslandsniederlassungen.
Nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG sind die
folgenden Angaben durch Institute in die Anlage nach §
26a KWG zum Abschluss aufzunehmen²:
1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeiten und
geographische Lage [Anm: d.j. der jeweilige Ort] der
Niederlassungen,
2. Umsatz [Anm: bei Instituten: Angabe der
"Bruttoerträge" (vgl. EU-Bankbilanz-Richtlinie)],
3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten [Anm: Die Anzahl der Lohn- und
Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten sollte
entsprechend § 267 Abs. 5 HGB erfolgen, d. h.
Durchschnittsbetrachtung der Beschäftigtenzahl zu den
Quartalsultimos analog der der Angabe im Anhang.
Auszubildende werden im Anhang nicht zur Anzahl der
Arbeitnehmer gezählt (bzw. [optional] nur
nachrichtlich genannt). Sie sind demnach von der Angabe der
Beschäftigungszahl nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
KWG ausgenommen.],
4. Gewinn oder Verlust vor Steuern
5. Steuern auf Gewinn oder Verlust [Anm: empfohlen wird
eine Orientierung am Steueraufwand ausweislich der
Rechnungslegung],
6. erhaltene öffentliche Beihilfen [Anm:
ausschließlich EU-Beihilfeverfahren]
Die Art der Tätigkeiten ist die Beschreibung
für ein Kreditinstitut im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr.
1 CRR.
Der Umsatz wird als Saldo aus der Summe folgender
Komponenten³ der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
definiert:
| ― |
Zinserträge (+), |
| ― |
Zinsaufwendungen (-) |
| ― |
Laufende Erträge aus Aktien etc. (+), |
| ― |
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc. (+), |
| ― |
Provisionserträge (+), |
| ― |
Provisionsaufwendungen (-), |
| ― |
Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (bereits saldiert) (+/-), |
| ― |
Sonstige betriebliche Erträge (+). |
2 IDW Fachnachrichten 3/2015, S. 172 f.: BFA:
Zweifelsfragen zum Country-by-Country-Reporting.
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in ihren
Auslegungsfragen zur länderspezifischen
Berichterstattung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
vorgesehen, dass die Bestimmung der Anzahl der Lohn- und
Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten
entsprechend § 267 Abs. 5 HGB zu erfolgen hat. Damit
entspricht die Ermittlung für die Angabe in der Anlage
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
grundsätzlich der im Anhang des Jahresabschlusses
veröffentlichten Anzahl der Mitarbeiter. Die Angabe
erfolgt allerdings abweichend vom Anhang in
Vollzeitäquivalenten, d. h. Teilzeitbeschäftigte
sind anteilig einzubeziehen. Die Auszubildenden werden im
Anhang nicht zur Anzahl der Arbeitnehmer gezählt (bzw.
[optional] nur nachrichtlich genannt), sie sind demnach von
der Angabe der Beschäftigungszahl nach § 26a Abs.
1 Satz 2 Nr. 3 KWG ausgenommen.
Die Angaben entsprechen dem GuV-Posten "Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit" (Posten 19)
4 bzw. im Falle außerordentlicher
Geschäftsvorfälle unter Einbeziehung des
GuV-Postens "Außerordentliches Ergebnis" (Posten 22).
[Es wird angemerkt, dass eine Angabe zum Nettogewinn
gesetzlich nicht gefordert ist. Es wird den Instituten
freigestellt, den Nettogewinn offenzulegen.]
Die Angaben zum Steueraufwand entsprechen dem GuV-Posten
"Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Posten 23).
Gemeint sind hier ausschließlich öffentliche
Beihilfen im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens
5, Sparkassen sind von dieser Angabe
regelmäßig nicht betroffen.
Obwohl die Anlage nach § 26a KWG zum Abschluss
keinen Bestandteil des Abschlusses i. S. d. § 264 Abs.
1 HGB darstellt, verlangt der Gesetzesgeber, dass diese
Anlage als "Anlage zum Abschluss zusammen mit dem Abschluss
zu veröffentlichen ist.
Die Anlage zur länderspezifischen Berichterstattung
nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG ist nicht Bestandteil des
den Aufsichtsbehörden jeweils zum 31. März gem.
§ 26 Abs. 1 Satz 1 KWG einzureichenden
Jahresabschlusses. Sie ist den Aufsichtsbehörden erst
zusammen mit dem testierten Jahresabschluss einzureichen.
4 vgl. für Posten RechKredV, Formblatt 3,
Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Anlage nach § 26a KWG zum Abschluss ist
daraufhin zu prüfen, ob die nach § 26a Abs. 1
Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG erforderlichen Angaben in diese
Anlage aufgenommen und in Übereinstimmung mit den
dargestellten Grundsätzen aufgestellt wurden. Da diese
Anlage eine Anlage zum Jahresabschluss ist, ist sie i. R.
d. Prüfung des Abschlusses nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Abschlussprüfungen zu
prüfen. Mit Blick auf die Adressaten des Abschlusses,
einschließlich der Anlage nach § 26a KWG zum
Abschluss, gilt die Wesentlichkeit für den Abschluss
als Ganzes grundsätzlich auch für die
Prüfung der Anlage.
Da die Prüfung der Anlage, als Anlage zum
Abschluss, im Rahmen der Prüfung des Abschlusses
erfolgt, ist es nicht notwendig, auf die Anlage im
Bestätigungsvermerk gesondert hinzuweisen, sofern sich
keine Einwendungen aus der Prüfung der Anlage ergeben.
Weitere Ausführungen über die Durchführung
der Prüfung und über das Ergebnis der
Prüfung der Anlage sind im Prüfungsbericht zu
berichten.
6 IDW Fachnachrichten 3/2015, S. 172 f.: BFA:
Zweifelsfragen zum Country-by-Country-Reporting.
Saalesparkasse
Rathausstraße 5
06108 Halle (Saale)
0345 232-00
info@saalesparkasse.de
www.saalesparkasse.de
Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen
Berichterstattung am Berichtsstandard der
Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und
Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von
Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als
eigenständiges Berichtssystem für die
Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die
Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die
international anerkannten Standards (Sustainability
Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative,
an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures
(GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex
(DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige
Entwicklung (RNE)" anerkannt.
Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst
ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor
allem nach dem CSR Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)
juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren
der Gruppe G.
Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das
Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden
Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023.
Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen
wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen
Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach.
Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten
Sparkassen-Indikatoren.
Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich
gemäß den regulatorischen, politischen und
gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue
Anforderungen angepasst.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir
teilweise auf die gleichzeitige Nennung männlicher,
weiblicher und neutraler Sprachformen und verwenden das
generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen
umfassen gleichermaßen alle Geschlechter.
Unter Einbindung der Fachbereiche wird der
nichtfinanzielle Bericht der Saalesparkasse durch den
Nachhaltigkeitsmanager erstellt. Der Verwaltungsrat billigt
den nichtfinanziellen Bericht. Die Veröffentlichung
des Berichts erfolgt zeitgleich mit dem Lagebericht.
Anke Riedel
Gruppenleiterin Rechnungswesen
0345 232-1658
anke.riedel@saalesparkasse.de
Axel Metz
Nachhaltigkeitsmanager
0345 232-1025
axel.metz@saalesparkasse.de
Der Lagebericht für das Berichtsjahr 2023 wird bis
zum 31.12.2024 im Unternehmensregister veröffentlicht
(https://www.unternehmensregister.de).
Als Sparkasse erfüllen wir seit mehr als 200 Jahren
unseren öffentlichen Auftrag und sind auf das
Gemeinwohl ausgerichtet. Wir stehen für ein rentables
Geschäft zum Vorteil unserer Kundinnen und Kunden,
welches die Grundlage dafür ist, unsere Region
nachhaltig weiterzuentwickeln. Auch in Zeiten
demografischen Wandels und verstärkter
Regulierungsanforderungen sind wir zukunftsfähig
aufgestellt. Wir haben wirtschaftliche, ökologische
und soziale Themen gleichermaßen im Blick.
Der öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des
Landes Sachsen-Anhalt niedergelegt und umfasst unter
anderem:
| ― |
die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben, |
| ― |
allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen, |
| ― |
die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten, |
| ― |
die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie |
| ― |
den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen. |
Der öffentliche Auftrag bildet ab was Sparkassen
besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe
ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem
wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen.
Sparkassen stehen für finanzielle und damit
gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag
ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln. Unser
Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale
Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum,
dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu
erfüllen.
Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für
die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht
zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden,
fließen in die Region zurück zur Finanzierung
gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als
Sparkasse fördern wir mit unserer
Geschäftstätigkeit verlässlich die
Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und
Lebensqualität in der Region und dienen so dem
Gemeinwohl.
Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste
Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns
hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen
unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen
sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit
Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen
Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und
respektieren die Gesetze.
Als verlässlicher Finanzpartner liegt uns das Wohl
unserer Kundinnen und Kunden am Herzen. Ihr Erfolg ist
unser Erfolg. In Filialen und Beratungszentren bieten wir
Kompetenz und vielfältige Dienstleistungen in allen
Finanzfragen. Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und
Kunden steht für uns an erster Stelle. Nun schon im
fünften Jahr in Folge wurde die Saalesparkasse 2023
zum Focus-Money City Contest-Sieger Privatkunden im Bereich
Beratung und Service gekürt. Im gleichen Format ging
das Haus zum sechsten Mal in Folge als Testsieger im
Geschäftskundensegment hervor. Darüber hinaus
wurde die Saalesparkasse im Jahr 2023 wieder als Sieger im
Bankentest für die Beratung im Bereich Baufinanzierung
vom Deutschen Institut für Bankentests GmbH (in
Zusammenarbeit mit "Die Welt") ausgezeichnet. Des Weiteren
konnte 2023 wieder das Prädikat "Digital Banking -
sehr gut", welches ebenfalls das Deutsche Institut für
Bankentests GmbH in Zusammenarbeit mit "Die Welt" vergab,
erlangt werden. Die Kundenzufriedenheit ist die Grundlage
zur Erfüllung unseres öffentlichen Auftrages.
Denn nur zufriedene Kundinnen und Kunden ermöglichen
es uns, die Erträge zu erwirtschaften, die wir in die
Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region
investieren.
Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden
vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und
mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der
Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich
schwächeren Personen die Teilnahme am
Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen
für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und
geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen
Konditionen.
Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im
Ostdeutschen Sparkassenverband und auch Teil der
Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der
Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund
zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren
als selbstständige Institute, vernetzen aber
gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den
Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die
DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die
öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-,
Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie
Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in
den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und
Verlagswesen.
Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren
Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den
Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten
und Finanzdienstleistungen an. Unsere wesentlichen
Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus
dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie
mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere
Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.
| Wesentliche Daten per 31.12.2023 | Wert |
| Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt | 627 |
| Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt) | 574 |
| Anzahl Auszubildende und Trainees | 39 |
| Anzahl Filialen (personenbesetzt) | 43 |
| Anzahl SB-Filialen | 27 |
| Anzahl fahrbare Filialen | 2 |
| Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) | 146 |
| Anzahl Geldausgabeautomaten | 93 |
| Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) | 23 |
| Anzahl Ein- und Auszahlautomaten | 30 |
| Anzahl Privatgirokonten | 221.067 |
| Anzahl Geschäftsgirokonten | 21.212 |
| Bilanzsumme in T€ | 6.434.700 |
| Gesamteinlagen in T€ | 5.752.824 |
| Kreditvolumen in T€ | 4.228.299 |
| Eigenkapital in T€ | 217.837 |
| Dr. Jürgen Fox, Vorstandsvorsitzender |
| Christian Rothe, Vorstandsmitglied |
| Hartmut Handschak | Landrat des Landkreises Saalekreis |
| Dr. Bernd Wiegand | Oberbürgermeister
Stadt Halle (Saale);
Mitgliedschaft ruht seit 12.04.2021 |
| Egbert Geier | Stimmvertretung für
den Oberbürgermeister
(ohne Vorsitz- bzw. Stellvertreterfunktion); seit 22.11.2021; Bürgermeister der Stadt Halle (Saale) |
| Hendrik Lange | 2. stellvertretender Vorsitzender |
| Dr. Halina Czikowsky | Mitglied |
| Andreas Hänsel | Mitglied |
| Dr. Dietlind Hagenau | Mitglied |
| Dennis Helmich | Mitglied |
| Renate Krimmling | Mitglied |
| Thomas Moll | Mitglied |
| Mario Schaaf | Mitglied |
| Florian Schröder | Mitglied |
| Tobias Schwab | Mitglied |
| Jens Beyer | Mitglied |
| Tino Bürger | Mitglied |
| Torsten Prinzler | Mitglied |
| Uwe Leibrich | Mitglied |
| Thomas Müller | Mitglied |
| Alexander Sorge | Mitglied |
Unsere Träger sind die Stadt Halle (Saale) und der
Saalekreis.
Die Sparkasse ist eine mündelsichere, dem gemeinen
Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts.
| Beteiligungen | Anteil in % | Direkte Beteiligung | Indirekte Beteiligung über: |
| Verbundene Unternehmen | |||
| S-Immobiliengesellschaft Halle mbH | 100,00 | Ja | |
| Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH | 100,00 | Ja | |
| Reileck Projekt GmbH | 100,00 | Nein | Hallesche Gesellschaft
für Wohnen
und Stadtentwicklung mbH |
| Beteiligungen S-Finanzgruppe | |||
| Ostdeutscher Sparkassenverband | 4,07 | Ja | |
| Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt | 19,76 | Ja | |
| Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG | 0,23 | Ja | |
| Beteiligungen in der Region | |||
| Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH | 20,00 | Ja | |
| Merseburger Innovations- und Technologiezentrum GmbH | 23,37 | Ja | |
| Sonstige Beteiligungen | |||
| Karla Plattform GmbH | 25,00 | Ja | |
| Nord KB Beteiligungsgesellschaft mbH | 5.46 | Ja | |
| Fiducia Mailing Services eG | 1 Geschäftsanteil | Ja | |
| Visa Inc. | 1 Geschäftsanteil | Ja |
Die Saalesparkasse ist u.a. in den folgenden
Organisationen Mitglied: - Ostdeutscher Sparkassenverband -
Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt - Kommunaler
Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt - IHK Halle-Dessau -
Creditreform
Das Geschäftsgebiet der Saalesparkasse umfasst die
Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis. Mit
243.480 Einwohnern in Halle (Saale) (Stand 30.06.2023) und
188.610 im Saalekreis (Stand 31.12.2023) und einer
Fläche von rund 135 km
2 bzw. 1.434 km
2 beinhaltet das Geschäftsgebiet damit
großstädtische und ländliche Strukturen.
Privatkunden
Gewerbliche Kunden
Kommunen
Treasury/Eigenhandel
Gemeinsam mit unseren Verbundpartnern in der
S-Finanzgruppe umfasst unsere primäre Leistungspalette
die ganzheitliche Beratung, sowie Services und
Finanzdienstleistungen in den Bereichen Konten &
Karten, Sparen & Anlegen, Wohnen & Immobilie,
Kredite & Konsum und Absicherung & Altersvorsorge.
In den Beratungen stehen weitere Spezialisten zur
Verfügung: beispielsweise für Kommunen, in der
Vermögensberatung sowie beim Generationenmanagement
und Stiftungen (Private Banking), für Landwirte oder
Immobilienkunden.
Wir sind verlässlicher Partner der privaten,
gewerblichen und kommunalen Kundschaft in unserer Region.
Die ganzheitliche Beratung von Privatpersonen, Unternehmen
und Kommunen sowie die Finanzierung ihrer Vorhaben
betrachten wir als unsere Kernaufgabe.
| ― |
Die Saalesparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde. |
| ― |
Die Saalesparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlich-rechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (das Sparkassengesetz und die Sparkassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Sparkassensatzung). Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben. |
| ― |
Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Sachsen-Anhalt. |
"Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der
Sparkasse
Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert
sich an den folgenden Grundsätzen:
a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den
öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen
Trägers eine angemessene Versorgung aller
Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der
öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen
Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählen unter
anderem:
| ― |
die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben, |
| ― |
allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen, |
| ― |
die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten, |
| ― |
die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie |
| ― |
den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen. |
b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte
öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen
besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe
ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem
wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen.
Sparkassen stehen für finanzielle und damit
gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag
ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.
c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der
damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das
Geschäftsmodell Öffentlich-rechtlicher Sparkassen
nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu
erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen
obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen.
Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen
erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des
Eigenkapitals benötigt werden-der Allgemeinheit
zugute.
d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung
darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich
nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.
e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen
Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter
Geschäfte ausschließt oder Restriktionen
unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden
Geschäftspolitik verpflichtet.
Führungsstruktur in der Sparkasse
| ― |
Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. |
| ― |
Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat unter anderem über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. |
| ― |
Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte gemäß § 8 Abs. 3 Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt bedürfen aber der Zustimmung des Verwaltungsrates. |
| ― |
Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf. |
Das Vergütungssystem der Sparkasse steht in
Einklang mit dem Management der Nachhaltigkeitsrisiken
sowie der Nachhaltigkeitsstrategie der Sparkasse. Die
Sparkasse stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von
Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein nachhaltiges,
verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur
langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden
Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellt die
Sparkasse sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder
bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen
Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.
Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize
gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den
Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger
entspricht.
Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem
Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten
Leistung verknüpft und begünstigt keine
übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf
den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen
Nachhaltigkeitsrisiken. Die Saalesparkasse ist ein anderes,
nicht börsennotiertes Institut im Sinne von Art. 433c
CRR. Daher besteht gemäß Art. 433c Abs. 2
Buchst. f CRR i. V. m. Art. 450 Abs. 1 Buchstaben a bis d
und h bis k CRR eine Offenlegungspflicht.
Darüber hinaus besteht eine Offenlegungspflicht
nach § 16 der Institutsvergütungsverordnung. Der
Offenlegungs- und der Vergütungsbericht werden auf der
Website der Sparkasse veröffentlicht.
Die Altersstruktur des Vorstands ist wie bei allen
Kreditinstituten durch gesetzliche Anforderungen
geprägt, die eine Zulassung als Vorstand von
beruflichen Qualifikationsnachweisen abhängig machen
und eine Mindestzahl von Berufsjahren voraussetzen.
Insofern sind keine unter 30-Jährigen in diesem Organ
vertreten. Die Sparkasse sieht insbesondere in
leistungsbereiten und -starken Frauen einen wesentlichen
Erfolgsfaktor für die Zukunft.
Gesamtverantwortlich für die Steuerung des Themas
Nachhaltigkeit ist der Vorstandsvorsitzende der
Saalesparkasse.
Die operative Umsetzung liegt bei der im Jahr 2023 neu
geschaffenen Stelle des Nachhaltigkeitsmanagers. Diese ist
direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt und berichtet
regelmäßig an diesen.
Der Nachhaltigkeitsmanager trägt die Verantwortung
für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
sowie für die Koordination der definierten
Maßnahmen.
Für die Entwicklung und Umsetzung der
Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit wird im Jahr 2024
der bereichsübergreifend besetzte "Steuerungskreis
Nachhaltigkeit" eingeführt.
Die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts fällt
ebenfalls in den Aufgabenbereich des
Nachhaltigkeitsmanagers. An dem Prozess zur Erhebung der
dafür benötigten Informationen sind alle
relevanten Fachbereiche der Saalesparkasse beteiligt.
Der Verhaltenskodex der Saalesparkasse bündelt die
einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig
eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen
Richtlinien, ethischen Grundsätze und
Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für
alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Sparkasse. Er ist Leitfaden für die tägliche
berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe
für gute Unternehmensführung und in
Konfliktsituationen.
Der Verhaltenskodex trägt zugleich zur Entwicklung
eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die
Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den
Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der
Risiko- und Compliance-Kultur in der Saalesparkasse.
→ Offenlegungs- und Vergütungsbericht
| Grundlagen der Unternehmensführung | Status |
| Bericht zur Unternehmensführung | keine Berichterstattung |
| Corporate Governance Kodex | vorhanden |
| Diversitatsrichtlinie für den Vorstand | nicht vorhanden |
| Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit | Funktion |
| Bereich | |
| Gesamtverantwortung auf Vorstandsebene | Vorstandsvorsitzender |
| Operative Verantwortung | Nachhaltigkeitsmanager |
In unserem Geschäftsgebiet bieten wir unseren
Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen
Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes
Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere
Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage
versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.
Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist
eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete
Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden
kontinuierlich und aktiv durch eine persönliche
Beraterin bzw. einen persönlichen Berater. Unser
ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem
Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns,
individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und
Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen
Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung
passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin
bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die
Risikoneigung, die Anlageziele sowie die Erfahrungen und
Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Wesentliche Themen
sind dabei Anlageberatung, Beratung zur Altersvorsorge und
Beratungen zur Immobilie.
Beratungsangebote rund um die Themen
Vermögensbildung und Altersvorsorge sind besonders vor
dem Hintergrund der Geldentwertung durch Inflation wichtig.
Zugleich steigen die Vielfalt und die Komplexität der
Anlageprodukte stetig und damit auch die Anforderungen an
die Beratung, den Kundinnen und Kunden Finanzprodukte so zu
erklären, dass jede bzw. jeder eine verlässliche
Entscheidungsgrundlage erhält. Als Sparkasse
übernehmen wir diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe
gerne und ermöglichen allen Sparerinnen und Sparern
den Zugang zu qualifizierter Vermögensberatung. Dies
gilt für alle Bevölkerungsschichten und für
Menschen, die in Regionen leben, aus denen sich viele
Banken schon längst zurückgezogen haben. Die
Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen ist in die
Anlageberatung integriert.
Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ist die
Grundlage der Erfüllung unseres öffentlichen
Auftrags. Denn zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen
uns als Finanzpartner weiter- und ermöglichen es uns
so, die Ressourcen zu erwirtschaften, die wir in die
Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region
investieren.
82,3 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der
Online-Kundenbefragung 2023
(Sparkassen-Online-Kundendialog) zeigen eine ausgezeichnete
und sehr gute Weiterempfehlungsbereitschaft an
("Würden Sie unsere Sparkasse guten Freunden
empfehlen?"). Die allgemeine Kundenzufriedenheit ("Wie
beurteilen Sie unsere Sparkasse insgesamt?")
überprüfen wir ebenfalls im Rahmen dieser
Kundenzufriedenheitsbefragung (67,7 % TOP-BOX-
ausgezeichnet und sehr gut).
Das Zielsystem der Saalesparkasse soll die Zufriedenheit
unserer Kundinnen und Kunden fördern. Der reine
Produktverkauf steht bei uns nicht im Vordergrund.
Qualitätsmerkmale, wie z.B. die Erreichung unserer
Kundinnen und Kunden mit Finanzkonzeptgesprächen oder
die Zusammenfassung und Messung von Produktabschlüssen
in Bedarfsfelder der Kundinnen und Kunden,
unterstützten den lösungsorientierten Ansatz in
unseren Kundenberatungen.
| Top-2-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung | In % | Vorjahr |
| Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Privatkundinnen/-kunden | 68.7 | 68,1 |
Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als
Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle
eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement
vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die
angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden
sicherzustellen.
Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um
wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit
wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine
langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer
Website sind die "Beschwerdemanagement-Grundsätze der
Saalesparkasse" veröffentlicht.
Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess
der Bearbeitung von Beschwerden. Im vergangenen Jahr wurden
253 Beschwerden im Beschwerdemanagement registriert.
Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verringerung um ca.
70 %, die im Zusammenhang steht mit dem BGH-Urteil vom
27.04.2021 (AGB-Änderungsmechanismus / Az. XI ZR
26/20) und dem Musterfeststellungsverfahren gegen die
Saalesparkasse zum Thema Zinsanpassung. Beide Themen hatten
in den Vorjahren zu überdurchschnittlichen vielen
Beschwerden geführt, spielten aber im Berichtsjahr
2023 kaum eine Rolle.
Eingaben zu Nachhaltigkeitsaspekten werden im Rahmen des
Beschwerdemanagements derzeit nicht systematisch
ausgewertet.
→ Beschwerdemanagement-Grundsätze
| Beschwerdemanagement | Anzahl | Vorjahr |
| Erfasste Kundenbeschwerden insgesamt | 253 | 864 |
Zahlungsverkehr
Preispolitik
Geldanlage
Wertpapiergeschäft
Die 4 genannten Kategorien/Themen sind die. in denen die
meisten Beschwerden erfasst wurden. Der deutliche
Rückgang gegenüber dem Vorjahr steht im
Zusammenhang mit dem BGH-Urteil vom 27.04.2021
(AGB-Änderungsmechanismus /Az. X1 ZR 26/20) und dem
Musterfeststellungsverfahren gegen die Saalesparkasse zum 1
hema Zinsanpassung. Beide Themen hatten in den Vorjahren zu
überdurchschnittlichen vielen Beschwerden
geführt, spielten aber im Berichtsjahr 2023 kaum eine
Rolle.
Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der
Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung
erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die
zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für
unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen
Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die
außergerichtliche und somit kostengünstige und
schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und
Sparkasse.
Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin
bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudsfrau bzw. dem
Ombudsmann, durchgeführt. Die Ombudsfrauen bzw.
Ombudsmänner müssen die Befähigung zum
Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen
nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner
werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes
für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die
Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den
letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV,
einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder
einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig
gewesen sein.
| Schlichtungsverfahren | Anzahl | Vorjahr |
| Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt | 7 | 52 |
| Davon zu: | ||
| Zahlungsverkehr und Kontoführung | 5 | 20 |
| Kreditgeschäft | 0 | 0 |
| Wertpapiergeschäft | 0 | 6 |
| Spargeschäft | 0 | 23 |
| Sonstiges | 2 | 3 |
| Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) | Anzahl | Vorjahr |
| Zurückgenommene Schlichtungsanträge | 2 | 1 |
| Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) | 1 | 3 |
| Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden | 0 | 20 |
| Entscheidungen zugunsten der Sparkasse | 3 | 27 |
| Einigungen und von der/dem Schlichter∕-in angeregte Vergleiche | 1 | 6 |
Der erhebliche Rückgang an
Schlichtungsanträgen zum Vorjahr hat den gleichen
Hintergrund wie der Rückgang der Beschwerdezahlen
insgesamt.
Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an
Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei
der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben
sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie
führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in
deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung
aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen
Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und
zwischen den verschiedenen Interessengruppen
(Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand,
Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister,
breite Öffentlichkeit) einem systematischen
Verbesserungsprozess unterliegt.
Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister
sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien
formuliert:
| ― |
Capital Requirements Regulation (CRR) |
| ― |
Gesetz über das Kreditwesen (KWG) |
| ― |
Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) |
| ― |
Gesetz über Geldwäsche (GwG) |
| ― |
Handelsgesetzbuch (HGB) |
| ― |
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) |
Der Verhaltenskodex der Saalesparkasse enthält auf
der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des
Sparkassengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt, eine
Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und
verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für
das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme
Verhalten der Beschäftigten nach innen und
außen.
Die Grundsätze des Kodex sind geleitet von den
Zielen der Verantwortung des Vorstandes sowie des
Verwaltungsrates der Sparkassen für die Sparkasse und
der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle.
Als ihren Unternehmenszweck versteht die Saalesparkasse
den öffentlichen Auftrag aus § 2
"Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag"
Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die
Geschäftsstrategie dient der Erfüllung dieses
Auftrags. Der Saalesparkasse kommt damit eine besondere
Rolle als verlässliche und vertrauenswürdige
regionale Partnerin zu.
An diesem Anspruch sollen sich die
Unternehmensführung und das Verhalten der
Beschäftigten jederzeit orientieren. Vor diesem
Hintergrund hat sich die Sparkasse entschieden, Inhalte und
Regelungen im Sinne einer Corporate Governance zu beachten.
Unser Kodex beschreibt das von der Geschäftsleitung
erwartete Verhalten der Beschäftigten und der
Führungskräfte.
Der Verhaltenskodex, der durch unser
Unternehmensleitbild, die Strategien, Anweisungen und
Prozesse konkretisiert wird, ist Orientierung und Leitfaden
für verantwortungsbewusstes Handeln. Er thematisiert
Ziele und Prinzipien, wie sich die Beschäftigten der
Saalesparkasse verhalten müssen, um stets den
gültigen rechtlichen Regelungen und den eigenen
internen Anforderungen gerecht zu werden. Jede
Mitarbeiterin und Mitarbeiter ist persönlich
gefordert, sich mit dem Kodex vertraut zu machen.
Verstöße gegen interne oder externe Regelungen
oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen werden durch die
Saalesparkasse entsprechend geahndet. Für Vorstand,
Führungskräfte und alle übrigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Saalesparkasse ist der
Verhaltenskodex verbindlich.
Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem
Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen überprüft
und bei Bedarf angepasst. Der Vorstand berichtet über
das Ergebnis der Überprüfung und erörtert
dieses mit dem Verwaltungsrat.
Darüber hinaus wird in der Saalesparkasse eine
angemessene Risikokultur ebenfalls aktiv gelebt: Sie
beschreibt die Art und Weise, wie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Instituts im Rahmen ihrer Tätigkeiten
mit Risiken umgehen (sollen).
Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell
entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs.
Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben
weit überwiegend hier in der Region. Durch unseren
Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zu
gesellschaftlicher Entwicklung tragen wir zu
wettbewerbsfähigen und gleichwertigen
Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die
Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des
nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in
der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags.
Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen
berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer
Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung,
Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser
gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere
regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz
konkret.
Als Sparkasse respektieren wir die international
anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an
alle entsprechend in nationales Recht überführten
Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese
in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter
anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und
Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und
Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und
privatem Alltag, die Förderung der physischen und
psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen
gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von
Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer
nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als
attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute
Arbeitsplätze.
Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse
wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei
unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv,
produktiv und für sie persönlich gewinnbringend
umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der
Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher
Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im
Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei
umfassende Unterstützungsinstrumente zur
Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer
Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern.
Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und
Weiterbildungscurriculum integriert.
Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber
möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der
seine Beschäftigten auch langfristig bei einer
erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt.
Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für
alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend
wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit
fördern und den Zusammenhalt im Team stärken.
Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die
Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab
und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite
Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu
Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns
dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu
konzentrieren.
Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat
sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert.
Unser Filialnetz ist dabei unverändert unser
wichtigster Vertriebskanal und wird konsequent den
veränderten Bedürfnissen angepasst. Gleichzeitig
bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der
Sparkassen-Internetfiliale, der App "Sparkasse" und unserem
Kunden-Service-Center weitere sichere, bedarfsgerechte
digitale und mobile Zugänge zu allen
Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.
Wir stärken die Finanzbildung in allen
Generationen. Wir unterstützen über den
unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private
Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget-
und Finanzplanung und befähigen sie damit zur
selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge.
Unsere Gesellschaft lebt vom bürgerschaftlichen
Engagement. Dort, wo die kommunalen
Gebietskörperschaften angesichts knapper
öffentlicher Kassen nicht ausreichend wirken
können, sind Menschen und Unternehmen gefordert sich
einzubringen.
Auch im Jahr 2023 hat die Saalesparkasse einen wichtigen
Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke unseres
Geschäftsgebiets geleistet Zusätzlich
übernehmen wir im Sinne unseres öffentlichen
Auftrags aber auch Mitverantwortung für die
gesellschaftliche Entwicklung in der Region.
Die Grundlage unseres Engagements für das
Gemeinwesen sind die von der Sparkasse erwirtschafteten
Überschüsse. Im Jahr 2023 unterstützten wir
mit knapp über 5 Millionen Euro zahlreiche
gemeinnützige Projekte, Vereine, Einrichtungen und
Institutionen. Dabei sind unsere
Förderaktivitäten sind auf lokale und regionale
Initiativen und Bedürfnisse fokussiert. Unsere
Förderschwerpunkte liegen auf den drei Bereichen
Sport, Kultur und Soziales.
Dabei legen wir Wert auf Nachhaltigkeit und
Kontinuität: Das zeigen im kulturellen Bereich
beispielhaft die langjährigen Partnerschaften mit der
Carl-Loewe-Gesellschaft in Löbejün, dem Verein
Alte Brennerei in Niemberg, der Burg Querfurt und der
Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad
Lauchstädt GmbH im Saalekreis. In der Stadt Halle
(Saale) bestehen kontinuierliche Kooperationen zum Beispiel
mit den Franckeschen Stiftungen, dem Literaturhaus Halle
(Saale), der Stiftung Händelhaus und dem Kunstmuseum
Moritzburg Halle (Saale).
Im sportlichen Bereich konzentriert sich die
Saalesparkasse weiter auf die Förderung des Nachwuchs-
und Breitensports im Geschäftsgebiet. Zahlreiche
Fördervereinbarungen mit Sportvereinen der Region sind
ein deutlicher Beleg für die Absicht, die
Förderaktivitäten möglichst vielen Menschen
zugutekommen zu lassen. Darüber hinaus begleiten wir
die unterschiedlichsten kleinen und großen
sportlichen Events in unserer Region.
Die Folgen des Klimawandels sind auch im
Geschäftsgebiet der Saalesparkasse spürbar. Um
diese Herausforderungen zu bewältigen und langfristig
zur Erhaltung der Artenvielfalt beizutragen, haben wir auch
im Berichtsjahr unsere Umweltprojekte fortgesetzt. Im
Saalekreis wurde beispielsweise die Sanierung des
Schlossteiches in Ostrau und die Ufergestaltung inklusive
der Herstellung ökologisch wichtiger
Flachwasserbereiche am Wallendorfer See in der Gemeinde
Schkopau mit insgesamt 100.000 EUR gefördert. In der
Stadt Halle (Saale) haben wir unsere Aufforstungsaktionen
in der Dölauer Heide fortgesetzt. Mit einer
Förderung von 50.000 EUR konnten hier auf rund 2,5
Hektar Neupflanzungen angelegt werden. Außerdem wurde
mit einem Betrag von rund 100.000 EUR der Erhalt und die
Umsetzung von Ahornbäumen von einer
innerstädtischen Baustelle an einen anderen geeigneten
Ort finanziert.
Unser gesellschaftliches Engagement soll auch unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren und
stärken, sich ehrenamtlich zu engagieren. Deshalb
würdigen wir das Engagement unserer Beschäftigten
mit einem alle zwei Jahre ausgeschriebenen
"Mitarbeiter-Ehrenamtspreis". Der Preis ist mit einem
Preisgeld verbunden, das den gemeinnützigen
Einrichtungen, für die die Gewinner aktiv sind, direkt
zugutekommt und verleiht dem ehrenamtlichen Engagement
unserer Kolleginnen und Kollegen die Wertschätzung und
den Respekt, den es verdient.
Ein weiterer bedeutender Ansatz unseres
gesellschaftlichen Engagements ist es, Menschen zu
motivieren, sich für ihre Nachbarschaft und Region
gemeinsam einzusetzen und die Gesellschaft aktiv
mitzugestalten. Vor diesem Hintergrund hat die
Saalesparkasse bereits im Jahr 2021 ihr Engagement um die
regionale Crowdfunding-Plattform "99 Funken" erweitert.
Unterstützung gibt es hier nicht nur durch die
kostengünstige Bereitstellung des technischen Systems
und die persönliche Beratung der Projektinitiatoren.
Die Projekte werden darüber hinaus im Rahmen von
Spendentopf-Kampagnen gefördert. Damit verdoppelte die
Saalesparkasse im Berichtsjahr jede Einzahlung bis zum
Erreichen der Fundingschwelle bis zu einem
Höchstbetrag von 5.000 EUR pro Projekt. Neu auf der
Plattform ist die Integration eines Tools, das es
Projektstartern ermöglicht, ihre Vorhaben an den
Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) der Vereinten
Nationen auszurichten. Damit wollen wir einen Beitrag zu
einer gerechteren und ökologischeren Welt leisten und
die gesellschaftliche Wirkung von Crowdfunding-Projekten
sichtbar machen.
Die Saalesparkasse ist darüber hinaus selbst in
über 30 Vereinen als Mitglied aktiv, teilweise sogar
im Vorstand der Einrichtungen. Über unser regionales
Engagement hinaus sind wir Mitglied der Sparkassenstiftung
für internationale Kooperation e. V. und tragen somit
auch unserer globalen Verantwortung Rechnung.
Die Saalesparkasse fungiert im Geschäftsgebiet als
Arbeitgeber, Auftraggeber, Steuerzahler, Unternehmer und
Investor. Sie steht dabei im ständigen
Meinungsaustausch mit allen Interessengruppen, wie den
Trägern, den Kundinnen und Kunden,
Geschäftspartnern sowie den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Wir haben darüber hinaus Kontakt mit
Vereinen und Verbänden, Schulen, der Burg
Giebichenstein Kunsthochschule Halle (Saale) und der
Hochschule Merseburg. Diese Anspruchsgruppen sind für
uns ein wichtiger Impulsgeber, um Trends und Entwicklungen
sowie Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Für die Kommunikation mit unseren Anspruchsgruppen
nutzen wir verschiedene Wege. Alle medialen
Aktivitäten orientieren sich am Leitbild der
Saalesparkasse und ordnen sich in die
Geschäftsstrategie des Unternehmens ein. Der Fokus
liegt auf der Kommunikation der Werte der Marke
Saalesparkasse. Dabei ist es erklärtes Ziel, die
Verbundenheit und das Vertrauen zur Sparkasse zu
stärken und in der breiten Öffentlichkeit zu
etablieren. Insbesondere durch die Herausstellung der
Gemeinwohlorientierung über die Kommunikation des
regionalen Engagements als Förderer gesellschaftlicher
Aufgaben soll die Relevanz der Sparkasse für die
Region deutlicher werden. Erweitert wird das
Kommunikationsspektrum durch zahlreiche Service-Themen und
weiterführende Informationen rund um
Bankdienstleistungen. Dabei werden Themen gezielt aus
Nutzerperspektive mit Blick auf die verschiedenen
individuellen Lebenssituationen aufbereitet. Dabei ist es
unser Ziel, die Menschen zu befähigen, die eigenen
Finanzen selbstbewusst in die Hand zu nehmen. So leisten
wir "Hilfe zur Selbsthilfe", indem wir unsere Follower in
den sozialen Medien dazu befähigen und motivieren,
sich erfolgreich mit ihren Finanzen zu beschäftigen.
Fazit: Traditionell stark sind und bleiben wir im
Bereich des gesellschaftlichen Engagements. Projekte mit
sozialen und ökologischen Zielsetzungen wollen wir
künftig konsequent vorantreiben.
| Beitrag zum Gemeinwesen | Volumen in T€ | Vorjahr |
| Ertragsabhängige Steuerzahlungen | 28.067 | 6.303 |
| Personalaufwand | 43.732 | 40.737 |
| Sachaufwand | 35.843 | 29.035 |
| Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt | 5.054 | 3.800 |
| Beitrag zum Gemeinwesen gesamt | 112.696 | 79.875 |
Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen
Motivation heraus gegründet worden, möglichst
vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe
zu ermöglichen. Damit gehört seit Gründung
vor mehr als 200 Jahren die Gemeinwohlorientierung zum
Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem
gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die
Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und
Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der
Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren.
Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind
die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region
tätig sind. Die für Sparkassen relevanten
Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen
Studie vom Institut für Kreditwesen der
Universität Münster erarbeitet.
Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen
für unser Institut wie folgt:
Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische
Entscheider)
Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse
und Wissenschaft)
zivilgesellschaftliche Akteure,
Nichtregierungsorganisationen
Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und
Bürger)
Die Sparkasse ist, ebenso wie die Mehrzahl ihrer
Beschäftigten, in der Region verwurzelt. Als kommunal
verankertes Kreditinstitut führen wir im Rahmen
unserer Geschäftstätigkeit und unseres
gesellschaftlichen Engagements einen kontinuierlichen
Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden und
Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen
Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern in
der Region.
In den Verwaltungsrat sind Verantwortliche der
Regionalpolitik und sachkundige Personen der
Bürgerschaft bestellt worden. Entsprechend der
jeweiligen Gremienaufgaben werden regelmäßig
Informationen geteilt und es erfolgen Abstimmungen
bezüglich relevanter Sparkassenthemen.
Durch eine Vielzahl von Veranstaltungen treten wir
zielgruppenspezifisch und thematisch mit unserer Kundschaft
in Austausch. Einen weiteren Baustein zur Kommunikation mit
den Kundinnen und Kunden stellt der Informationsaustausch
über die Sozialen Medien - insbesondere den
Facebook-Kanal - der Saalesparkasse dar. Darüber
hinaus laden wir unsere Kundinnen und Kunden zu
Veranstaltungen mit einzelthematischen Schwerpunkten ein.
Die Sparkasse versteht sich dabei auch als Netzwerkpartner.
Die Inhalte umfassen ein breites Spektrum an Themen, die
für die zukunftsfähige wirtschaftliche und
gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wichtig
sind.
Für die Information unserer Mitarbeitenden haben
wir im Jahr 2022 eine Intranet-Plattform (ICM Intranet
Content Management) eingeführt, über die
jederzeit alle relevanten Informationen, Detailabläufe
und Neuigkeiten zum Geschäftsbetrieb abrufbar sind.
Ein themenbezogener Dialog mit der gesamten Belegschaft
findet jährlich zur Jahresauftaktveranstaltung statt.
Wir nutzen den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen, um
unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und
unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln.
Im Berichtsjahr wurde in diesem Rahmen durch die
Saalesparkasse beispielsweise ein Gesprächsabend zu
den "Strukturwandel-Projekten im Wirtschaftsraum
Halle-Saalekreis" mit zahlreichen Gästen aus der
Landes- und Regionalpolitik sowie wichtigen Akteure der
regionalen Wirtschaft initiiert.
Der Strukturwandel nach dem Kohleausstieg im
mitteldeutschen Revier ist eine bewusste Entscheidung
für eine nachhaltige und zukunftsträchtige
Energieversorgung und Industrielandschaft und damit eine
einzigartige Chance für die Weiterentwicklung der
Region.
Für den Erfolg ist es unerlässlich, die
regionalen Akteure vor Ort einzubeziehen, wofür die
Saalesparkasse mit dem neuen Veranstaltungsformat einen
Beitrag leisten will.
| Anzahl Dialoge | Art des Dialogs | Wesentliche Themen/lnhalte | Wesentliche Ergebnisse |
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | |||
| laufend | Jahresauftaktveranstaltungen, Mitarbeiterveranstaltungen, Telefonkonferenzen, Steuerungsgespräche, Intranet-Plattform 1CM | alle für die Tätigkeit notwendigen Informationen | - |
| Kundinnen und Kunden | |||
| laufend | Verschiedene Veranstaltungsformate, Social Media Account | anlassbezogen | - |
| Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider∕-innen) | |||
| 5 Sitzungen im Jahr | Verwaltungsratssitzungen | Richtlinien der Geschäftspolitik u. Überwachung der Geschäftsführung | gem. Protokoll |
| Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft) | |||
| anlassbezogen | i. R. der Pressearbeit | anlassbezogen | - |
Eine gezielte Kommunikation zu nichtfinanziellen
Aspekten gibt es in der Saalesparkasse bislang nicht. Im
Rahmen der Geschäftstätigkeit und des
gesellschaftlichen Engagements führt die Sparkasse
jedoch einen kontinuierlichen Austausch mit der Kundschaft,
den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen
Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürger
der Region. Die Identifikation dieser Anspruchsgruppen
ergibt sich aus der unternehmerischen Tätigkeit der
Sparkasse.
Die Saalesparkasse verschafft ihren Kundinnen und Kunden
Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dabei
fördern wir die Kompetenz aller Altersgruppen in
Finanzfragen, indem wir in jeder Lebensphase passende
Informationsangebote, Services und Beratung anbieten.
Darüber hinaus bieten wir über unsere
Verbundpartner Fondssparpläne, Bausparverträge
sowie Lebens- und Rentenversicherungen zur Vorsorge an.
Unsere Produkte und Dienstleistungen wurden bisher nicht
auf ihre soziale und ökologische Wirkung analysiert.
Eine Prüfung, ob eine solche Analyse überhaupt
möglich ist, steht noch aus.
Zu unseren Angeboten gehören jedoch auch
Anlageprodukte mit einem besonderen ökologischen oder
sozialen Nutzen. Mit den Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
der DekaBank bieten wir unseren Kundinnen und Kunden, die
ihr Geld nachhaltig anlegen möchten, ein breites
Produktspektrum an. Die Zusammenstellung dieser Fonds
erfolgt nach festgelegten Kriterien: z. B. Investitionen in
erneuerbare Energie, Unternehmen mit großem sozialem
Engagement oder mit effizientem und umweltschonendem Umgang
mit natürlichen Ressourcen. Gleichzeitig gibt es
Ausschlusskriterien, wie Investitionen in die Atom- oder
Rüstungsindustrie oder Unternehmen, die Kinderarbeit
fördern.
Im Jahr 2023 investierten unsere Kundinnen und Kunden
unter anderem in die folgenden Fonds, die das Thema
Nachhaltigkeit aufgreifen:
| ― |
Deka-lmmobilienGlobal-PAI |
| ― |
Westlnvest InterSelect-PAI |
| ― |
Deka-Nachhaltigkeit Renten CF(A) - ESG, PAI |
| ― |
Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien CF - ESG, PAI |
| ― |
Deka-Nachhaltigkeit DividendenStrategie CF (A) - ESG, PAI |
| ― |
Deka-Nachhaltigkeit GlobalChampions CF - ESG, PAL |
Eine Investition in Anlageprodukte kann auch als
Nachhaltigkeit im Sinne einer Altersvorsorge für
unsere Kundinnen und Kunden verstanden werden. So bietet
die Saalesparkasse ihren Kundinnen und Kunden die
Möglichkeit, durch eine Geldanlage, beispielsweise in
Fonds, einen langfristigen Vermögensaufbau zu
realisieren.
Nachhaltige Kreditvergabe: Bei der Vergabe von Krediten
wird immer geprüft, ob die Kreditnehmer in der Lage
sind, die Verpflichtungen langfristig bedienen zu
können. Die elektronische Kreditakte hat die
erforderlichen Ressourcen bereits im Sinne der
Nachhaltigkeit signifikant reduziert. Die
Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) (z.B. Umweltschutz, Energieeffizientes Bauen und
Sanieren, Photovoltaik, erneuerbare Energien) zahlen
ebenfalls auf das Thema "Nachhaltigkeit" ein.
Darüber hinaus bieten wir den Kundinnen und Kunden
über unser Kunden-Service-Center einen komfortablen
und flexiblen Zugang zum Thema Finanzen an. Unsere
Kundinnen und Kunden profitieren hier beispielsweise von
erweiterten Beratungszeiten, der Möglichkeit einer
individuellen Beratung von unterwegs oder zuhause aus sowie
der umfassenden technischen Erreichbarkeit unserer
digitalen Beraterinnen und Berater über E-Mail,
Telefon, Text- oder Videochat. Alle Unterlagen stehen den
Kundinnen und Kunden über das elektronische Postfach
oder in einem Downloadbereich zur Verfügung. Dabei
bleiben stets Diskretion und Datenschutz gewahrt.
Unabhängig davon, welches Medium die Kundinnen und
Kunden wählen, um mit uns in Kontakt zu treten, wir
beweisen stets Professionalität, Menschlichkeit und
pflegen einen respektvollen Umgang. Fester Bestandteil
unserer Unternehmenskultur ist eine verlässliche und
zeitnahe Kommunikation innerhalb des Hauses sowie mit
externen Ansprechpartnern.
Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen
wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit
rechtmäßigem Aufenthalt in der EU),
unabhängig von der persönlichen Situation, dem
Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein
Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen
Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt,
sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch
auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter
bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn
bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem
Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches
Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen
Zahlungsverzuges. Zum anderen ist die Vereinbarung eines
Kündigungsrechtes möglich: hier ist die
Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise
möglich, wenn 24 Monate lang keine
Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die
Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen
rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat.
Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen
Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus
wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil
Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte
Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die
Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des
Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot
verstößt oder weil bei Abschluss des
Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im
Berichtsjahr haben wir 221.067 Privatgirokonten (Vorjahr:
210.319) geführt, 4.893 davon waren Basiskonten
(Vorjahr: 5.636).
Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten
Preisen und sind mit 43 Filialen (Vorjahr: 45) überall
im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in
die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem
qualifizierte Beratung.
An insgesamt 117 Standorten (Vorjahr: 111) stehen
modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten,
Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere
SB-Geräte zur Verfügung. Ergänzend dazu
versorgen wir mit 2 fahrbaren Filialen (Vorjahr: 2) auch
Menschen in wenig besiedelten oder abgelegenen Gebieten.
Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der
digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin
unserer Kundinnen und Kunden. Mit der
Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren
Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und
Kunden eine digitale Basis für alle
Finanzgeschäfte.
Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und
verstärkt durch den seit der Coronapandemie
stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch
2023 eine deutliche Zunahme der digitalen Kontakte. So
erledigten 158.908 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: 146.924)
ihre Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile
Banking.
Die digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse
werden von unseren Kunden rege genutzt: 172.353 Kundinnen
und Kunden nutzten im vergangenen Jahr ihre Girocard
für Zahlungen im Handel. Davon waren im Dezember 2023
86,6 % der Girocard-Zahlungen kontaktlos. Dazu zählen
kontaktlose Zahlungen mit physischer Karte und mit der
digitalen Girocard im Smartphone.
Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und
Kunden leistungsfähige und vor allem sichere
Lösungen an, die wir durch die persönliche
Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die
App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und
Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse
entwickelt.
Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von
unseren Wettbewerbern unterscheidet auf allen Wegen zu
erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin
ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der
Beschäftigten für eine kanalübergreifende
Kundenbetreuung.
| Finanzwirtschaftliche Grundversorgung wirtschaftlich schwächerer Privatpersonen | Anzahl | Vorjahr |
| Privatgirokonten gesamt | 221.067 | 210.319 |
| Davon: Basiskonten | 4.893 | 5.636 |
| Filialnetz und digitale Zugangswege | Anzahl | Vorjahr |
| Filialen (personenbesetzt) | 43 | 43 |
| Fahrbare Filialen | 2 | 2 |
| SB-Filialen | 27 | 26 |
| SB-Geräte (Bankautomaten) | 146 | 104 |
| Geldausgabeautomaten | 93 | 91 |
| Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) | 23 | 84 |
| Ein- und Auszahlungsautomaten | 30 | 28 |
| Nutzer∕-innen Online-∕Mobile Banking | 158.908 | 146.924 |
| Installationen der Sparkassen-Apps | 116.623 | 128.396 |
Im Jahr 2023 wurde ein Großteil der
Kontoauszugdrucker. mit reiner KAD-Funktion. durch
SB-Geräte (Bankautomaten) ersetzt.
Mit der Führung eines Basiskontos ermöglichen
wir es jedem Verbraucher, unabhängig von seiner
persönlichen Situation, Einkommen, Alter oder
Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am
Zahlungsverkehr teilzunehmen. Von 242.279 Geschäfts-
und Privatgirokonten (davon 21.212 Geschäftsgirokonten
und 221.067 Privatgirokonten) wurden im Berichtsjahr 4.893
Basiskonten (Vorjahr: 5.636) bei der Saalesparkasse
geführt. Diese Konten auf Guthabenbasis können
nur aus wichtigen Gründen, die im Zahlungskontengesetz
benannt sind, gekündigt werden.
Unsere zwei fahrbaren Geschäftsstellen versorgen
unsere Kundinnen und Kunden in gering besiedelten Regionen
unseres Geschäftsgebietes mit Finanzdienstleistungen.
Zusätzlich steht unser Kundenservicecenter allen in
der Mobilität eingeschränkten Kundinnen und
Kunden mit Beratung und Dienstleistungen auf telefonischem
oder digitalem Weg zur Verfügung. Im Rahmen unseres
Förderengagements unterstützen wir auch soziale
Projekte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
Zum Stichtag 31.12.2023 gab es an 70 Standorten 93
Geldausgabeautomaten, die sehbehindertenunterstützend
sind. Unsere sehbehinderten-unterstützenden
Geldausgabeautomaten besitzen
Kopfhöreranschlüsse.
Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden in deutscher
Sprache. Sofern eine Beraterin oder Berater es darstellen
kann, ist eine Beratung in einer anderen Sprache
möglich. Einen systematischen Ansatz, um Beratungen in
weiteren Sprachen anbieten zu können, gibt es jedoch
aktuell nicht.
Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Online-Banking
an, das sich durch beispielsweise eine ausreichend
große Schrift, kontrastreiche Textfarben, eine
einfach zu bedienende Seitennavigation sowie
verständliche Texte auszeichnet. Im Januar 2017 wurde
die Barrierefreiheit der Internetfiliale beim BITV-Test,
der durch das vom Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung geförderte Projekt "BIK (Barrierefrei
informieren und kommunizieren)"entwickelt wurde,
bestätigt. Unser Online-Banking ist zudem für die
Nutzung mit Vorleseprogrammen ("Screen Reader") optimiert.
Darüber hinaus stellen wir Informationsmaterial
beispielsweise über Videos in Gebärdensprache,
Dokumente in leichter Sprache oder in Form von
barrierefreien PDF-Dateien zur Verfügung (siehe
sparkasse.de).
Unsere Kundinnen und Kunden können sich in unserer
Internet-Filiale sowie der Sparkassen-App mittels der
Filialsuche zu Barrierefreiheit und evtl.
Öffnungszeiten der einzelnen Standorte informieren.
Schulungsprogramme, die den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder
Mobilitätseinschränkung schulen, bietet die
Saalesparkasse aktuell nicht an.
Schritt für Schritt bauen wir auch den
barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den
Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt
und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. Vier unserer
Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An 60 Standorten
befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie
Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen
Standort-inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung
und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche
auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.
| Barrierefreiheit in der Sparkasse | Anzahl |
| Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten | 60 |
| Davon: rollstuhlgerecht | 60 |
| Davon: sehbehindertenunterstützend | 60 |
| Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend | 60 |
Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als
Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft,
die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem
Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche
Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und
eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die
Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier
in der Region und überall in Deutschland.
Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende
soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht.
Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius
gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine
herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher
Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung
an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach
über die Zukunftsfähigkeit einzelner
Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die
Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige
Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und
europäischen Wirtschaftspolitik.
Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte
Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich
gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden
Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur
sie können die nachhaltige Transformation in die
Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die
gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern.
Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe
wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen
Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.
Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die
bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken,
Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Sie
stellen somit keine eigenständige Risikoart dar.
Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen,
die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige
Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit
haben können, zu bewerten und zu steuern. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder
Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder
Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich
oder potenziell negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die
Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann".
Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei
Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder
transitorischer Risiken auf den Wert der
Vermögensgegenstände oder auf die
Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische
Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum
Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und
indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die
Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von
Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren.
Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben
sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen
zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des
Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft.
Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt
betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer
Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO
2-Preise in ihrer Existenz bedroht sind.
Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten
Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel
und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel
bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden
oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden
die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner
Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive).
Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken wurden 2023 erstmal
im Rahmen der Risikoinventur identifiziert. Zukünftig
werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur
Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und bewertet.
Um den besonderen langfristigen Charakter von
Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden
Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und
mittelfristige Zeiträume im Rahmen der (operativen)
Risikoinventur und zukünftig zusätzlich für
längerfristige Zeiträume im Rahmen der
strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet. Die
strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur wird 2024
durchgeführt.
Im Rahmen der operativen Risikoinventur wurden die
nachfolgenden Nachhaltigkeitsfaktoren als wesentliche
Risikotreiber (Outside-in-Perspektive) für die
Geschäftstätigkeit der Saalesparkasse
identifiziert und bewertet:
| ― |
"Abkehr von
treibhausgasproduzierenden Produkten oder Produkten,
deren Produktion Treibhausgase generiert"
|
| ― |
"Treibhausgasbepreisung"
|
Beide Nachhaltigkeitsfaktoren wirken dabei als
transitorische Risiken, die sich aus dem sich
verändernden wirtschaftlichen und politischen Umfeld
ergeben. Die Saalesparkasse erwartet in Zukunft weitere
politische Maßnahmen, die das Emittieren von
Treibhausgasen verteuern und dass die Nachfrage nach
treibhausgasintensiven Produkten nachlassen wird.
Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und
Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie
eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue
Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.
Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven
Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich
Unternehmen aller Branchen und Größenklassen
neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit
einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen
für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale,
die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen
Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als
Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue
Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.
Wie diese Transformationsbegleitung aussehen kann und
welche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden
relevant sind, wird aktuell geprüft. Eine
mögliche Lösung ist die individuelle Bewertung
der ESG-Risiken unter Berücksichtigung der
nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie
und eine darauf angepasste Vergabe entsprechender Kredite
um den Transformationsprozess hin zum nachhaltigeren
Wirtschaften als Finanzierungspartner zu unterstützen.
Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale
und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die
Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und
Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die
Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir
nachfolgend dar.
Als Saalesparkasse bekennen wir uns zum Prinzip der
Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt
mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der
natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen
sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben
haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und
Selbstständige, Kommunen, private Personen und die
Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der
Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung
der Klimaziele und bei der Verbesserung der
Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und
unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und
Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete
gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.
Integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie sind
daher die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit:
Ökologie, Wirtschaft und Soziales:
| ― |
Ökologische Nachhaltigkeit: Wir setzen uns für einen bewussten und effizienten Umgang mit endlichen und nachwachsenden Rohstoffen, Wasser und Energie ein, um die Umwelt einschließlich der natürlichen Ressourcen zu schonen und Risiken für uns und unsere Kundinnen und Kunden zu reduzieren. |
| ― |
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit steht dabei für Substanzerhaltung sowie Zukunftsfähigkeit und Leistungsorientierung für uns und unsere Kundinnen und Kunden. Zudem fällt hierunter das Bemühen um eine langfristige Optimierung der Beziehung zu unseren Kundinnne und Kunden sowie unserer eigenen Ergebnissituation - im Gegensatz zu einer kurzfristigen Ergebnismaximierung. |
| ― |
Soziale Nachhaltigkeit steht einerseits für die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung und gesellschaftlichen Engagements. Andererseits auch für das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Saalesparkasse. Wir streben lange Beziehungen zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu unseren Kundinnen und Kunden an. Gleiches gilt auch für unsere sozialen Förderaktivitäten - auch hier liegt unser Hauptaugenmerk auf stabilen Partnerschaften, da solche häufig den größten Nutzen stiften. |
Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung
von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur
persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen,
Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung
ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger
wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet
beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und
Ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler
Bestandteil unserer Geschäftsstrategie.
Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist
darüber hinaus das Fundament unseres
Wirtschaftssystems. Wir werden die Nachhaltigkeit in der
Sparkasse entlang der regulatorischen Anforderungen und der
Erwartungen unserer Kundschaft sowie Anspruchsgruppen
weiterentwickeln.
Als Sparkasse orientieren wir uns an den "Principles for
Responsible Banking (PRB)" der Vereinten Nationen (UNEP
Fl), die nachfolgend aufgeführt sind.
Wir werden unsere Geschäftsstrategie so ausrichten,
dass sie in Übereinstimmung mit den 17
Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs), dem
Pariser Klimaabkommen und wesentlichen nationalen und
regionalen Rahmenwerken zur Erreichung gesellschaftlicher
Ziele beiträgt und den Menschen in den Mittelpunkt
stellt.
Wir werden die aus unseren Aktivitäten, Produkten
und Dienstleistungen resultierenden positiven Auswirkungen
auf Mensch und Umwelt fortwährend steigern. Zeitgleich
werden wir die negativen Auswirkungen verringern und die
entsprechenden Risiken managen. Dabei werden wir uns in der
Entwicklung und Veröffentlichung von Zielvorgaben auf
die Bereiche konzentrieren, in denen wir die
größten Auswirkungen haben.
Wir werden vertrauensvoll mit unseren Kundinnen und
Kunden zusammenarbeiten, um nachhaltige Arbeitsweisen zu
ermutigen. Wir werden Kundinnen und Kunden darin
unterstützen, Wirtschaftstätigkeiten so
auszurichten, dass gemeinsamer Wohlstand für jetzige
und künftige Generationen geschaffen wird.
Wir werden auf eigene Initiative hin relevante
Anspruchsgruppen verantwortungsvoll zurate ziehen,
einbinden und mit diesen partnerschaftlich
zusammenarbeiten, um gesellschaftliche Ziele zu erreichen.
Wir werden unser Bekenntnis zu diesen Leitlinien durch
eine wirksame Unternehmensführung ("Corporate
Governance") und eine Unternehmenskultur des
verantwortungsvollen Bankwesens umsetzen.
Wir werden regelmäßig unsere eigene und die
kollektive Umsetzung der Leitlinien überprüfen.
Für unsere positiven und negativen Auswirkungen und
unseren Beitrag zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele
übernehmen wir Verantwortung und stellen hierüber
Transparenz her.
→ Principles for Responsible Banking
Die Saalesparkasse ist aktuell noch im Prozess
strategische Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln. Dazu
werden in 2024 verschiedene Maßnahmen
durchgeführt.
Zusammen mit dem Vorstand der Saalesparkasse und einer
fachübergreifenden Gruppe aus
Führungskräften und Mitarbeitenden werden
zusammen mit einer externen Beratungsgesellschaft in einem
Workshop strategische Nachhaltigkeitsziele und
Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet.
Mit der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der
Berichterstattung nach CSRD, werden wir die doppelte
Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsfaktoren
(Outside-in-Perspektive & Inside-out-Perspektive)
für die Saalesparkasse identifizieren.
Anschließend werden wir unsere Nachhaltigkeitsziele
auf Basis unserer Geschäftsstrategie unseres
Nachhaltigkeitsverständnisses sowie der Risikoinventur
und der Wesentlichkeitsanalyse definieren.
| Strategische Implementierung von Nachhaltigkeit | Status |
| Verankerung von Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie | implementiert |
| Gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie | nicht vorhanden |
| Operative Implementierung von Nachhaltigkeit | Status |
| Definition von strategischen Nachhaltigkeitszielen | in Arbeit |
| Definition von operativen Nachhaltigkeitszielen | in Planung |
| Prozess zur Maßnahmenentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit | in Arbeit |
| Jährliches Monitoring der Zielerreichung | in Planung |
Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den
Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt
über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente
und wird durch den Nachhaltigkeitsmanager und den
Steuerungskreis Nachhaltigkeit koordiniert.
Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken
erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls
anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der
zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden
internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen
Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung,
Risikosteuerung und -Controlling ist in Arbeit.
Für die Finanzierungs- und Anlagestandards werden
aktuell von der Saalesparkasse Leitlinien zur
Nachhaltigkeit definiert, die in alle relevanten Prozesse
integriert werden sollen.
Nachhaltigkeit ist ein Themenbereich, der in den
Planungs-, Steuerungs- und Controllingprozessen in der
Saalesparkasse verankert wird. Alle nachfolgenden
Handlungsanforderungen werden im Rahmen der Regelprozesse
in der Sparkasse umgesetzt. Überall dort, wo einzelne
Aspekte der Nachhaltigkeit zusätzlichen Planungs-,
Steuerungs- und Controllingbedarf erforderlich machen,
werden die notwendigen Prozesse und Verfahren aufgesetzt.
Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich
im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand
des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung und
Produkte transparent. Die Erhebung der Berichtsdaten anhand
des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente
Datenqualität sicher und macht unsere
Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die
Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die
Einbindung der relevanten Fachabteilungen in die
Berichterstellung sichergestellt.
| Status der Implementierung von Nachhaltigkeit | Status |
| Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen | in Arbeit |
| Nachhaltigkeits-Reporting nach Sparkassen-Standard | implementiert |
Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein
zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und
arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung
erbringen wir im Wesentlichen in unserem
Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot
an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage
unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere
Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die
kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet
mit Krediten zu versorgen.
Das Kundenkreditportfolio im Obligo der Sparkasse belief
sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 3.632 Mio. Euro. Der
Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich "Private
Haushalte" mit einem Anteil von 46,8 % am Obligo.
Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben
sich durch die Finanzierung von
Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kredite an
Unternehmen und Selbstständige liegt der Schwerpunkt
im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, auf den
14,0 % des Obligos entfallen. Die nachfolgende
tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des
Kundenkreditportfolios der Sparkasse sowie die
Firmenkundenkredite auf Branchenebene. Die Aufteilung
geschieht nach Kundensystematik (KUSY) und
Wirtschaftszweig-Code (WZ-Code).
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im
Berichtsjahr Nachhaltigkeitsrisiken für das
Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score
(S-ESG-Score) qualitativ bewertet
Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom
Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands
e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem
zentralen Sparkassen-Dienstleister für
Risikomanagement-Verfahren, entwickelt.
Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken
in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment),
Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance)
identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist
der Standard für die Bewertung von
Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der
Sparkassen.
Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen
Indikatoren in den Bereichen Umwelt und Klima, Soziales und
Governance die Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden.
Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei
relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation
der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ
2008). Für gewerbliche Immobilienkunden erfolgt
zusätzlich eine ESG-Bewertung des
Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt
mit in den Kundenscore ein.
Liegen für den Firmenkunden keine individuellen
ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf
Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die
Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert.
Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr
geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem
Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A
bis E zugewiesen.
Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle
kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar
wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten
S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht
direkte Branchenvergleiche, da übergreifend
signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken
bestehen. Für schnelle Ergebnisse hat der
DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich ein
Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich
die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem
eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen.
Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendiensts
komplettieren das Modell.
Zum Berichtsstichtag wurden gewerbliche Bestandskredite
in Höhe von 1.602 Mio. Euro mit dem S-ESG-Score
bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an
Privatkundinnen und -kunden bzw. öffentliche
Haushalte, die einen Anteil von 56 % der Kundenkredite
ausmachen, für die aktuell keine Bewertungen der
ESG-Risiken vorliegen.
Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite
an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 29.12.2023 ein
geringes ESG-Risiko. Bezogen auf die Verteilung nach
Kreditvolumen wurden zum Stichtag 81 % der Kredite an
Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen oder
geringen ESG-Risiken vergeben.
Neun Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden
in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken
vergeben. Die Entwicklung der Verteilung von ESG-Risiken
wird vierteljährlich überwacht und an den
Gesamtvorstand berichtet.
→ 100 gesamt
Wir haben eine nachhaltige Risikostrategie für
unser Kreditgeschäft festgelegt und etabliert. Bei der
Kreditvergabe bilden sowohl bei unseren privaten und als
auch bei unseren gewerblichen Kundinnen und Kunden solide
Bonitäten und nachhaltig tragfähige
Geschäfts- und Investitionsmodelle die Grundlagen
unseres Kreditgeschäftes und unserer
Portfoliostruktur. Die Saalesparkasse ist in der Stadt
Halle (Saale) und dem Saalekreis der wichtigste und
größte regionale Finanzdienstleister. Wir
spielen eine tragende Rolle in der Kreditversorgung der
privaten, gewerblichen und kommunalen Kreditnehmerinnen und
Kreditnehmer in unserer Region und fördern die
nachhaltige Entwicklung und das wirtschaftliche Wachstum in
unserem Geschäftsgebiet.
Unsere gewerblichen Kundinnen und Kunden begleiten wir
bei der Gründung und Übernahme von Unternehmen
mit nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodellen.
Für unsere bestehenden Unternehmen finanzieren wir
Investitionen, die der Standorthaltung und -erweiterung
sowie Verbesserung der Produktion einschließlich dem
Einsatz ressourcenschonender Verfahren dienen und tragen
somit zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
in unserer Region bei. Hierdurch leisten wir einen
wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Erhöhung der
Attraktivität der Stadt Halle (Saale) und des
Saalekreises als Wirtschafts- und Wissensstandort sowie als
nachhaltig lebenswerte Region und unterstützen
gleichzeitig unsere kommunalen Institutionen bei der
Sicherung und Gestaltung Ihrer Zukunftsfähigkeit.
Daneben übernehmen wir auch die
Finanzierungsbegleitung unserer kommunalen Kundinnen und
Kunden, die hierdurch ihre öffentlichen Aufgaben
wahrnehmen können.
Sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen
Investorinnen und Investoren werden zunehmend
ressourcenschonende Aspekte in Investitionsentscheidungen
einbezogen und spielen somit zunehmend auch bei unseren
Finanzierungsentscheidungen eine wichtige Rolle. Dies gilt
für die Beurteilung der langfristigen
Tragfähigkeit von Investitionen sowohl in Immobilien
als auch in beweglichen Wirtschaftsgütern.
Der Fokus der Saalesparkasse liegt auf einer
langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit
den Kundinnen und Kunden unseres Hauses.
Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit
den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und
durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer
emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und
Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei
Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Die
Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im
Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind,
samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine
Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale
Orientierungspunkte.
Aktuell stellt die Saalesparkasse den Kundinnen und
Kunden keine nachhaltigen Sparprodukte zur Verfügung.
Es wird ein umfassendes Produktangebot Passiv vorgehalten
(z.B. Sparkassenbriefe, Zuwachssparen). Es finden zurzeit
keine Bestrebungen (Handlungsprogramm) statt, das Thema
"Nachhaltigkeit" in das Passivgeschäft zu integrieren.
Nachhaltigkeitskriterien und- Standards existieren nicht
für das Passivgeschäft. Die Entwicklung inkl. der
Möglichkeiten eines entsprechenden Produktangebotes
werden intensiv beobachtet.
Nichtsdestotrotz leistet die Saalesparkasse als wichtige
Vermittlerin zwischen Kapitalsuchenden sowie Anlegern und
Anlegerinnen einen wichtigen Beitrag zur Transformation hin
zu einer nachhaltigeren Wirtschafts- und Lebensweise in
ihrem Geschäftsgebiet. Sie wandelt die Einlagen von
Kundinnen und Kunden aus der Region in Kredite, die dann
wieder dem Geschäftsgebiet zu Gute kommen. Dies ist
der Kern unserer Geschäftstätigkeit als
Sparkasse. Wir refinanzieren u.a. die Investitionen in die
Transformation von Unternehmen, Selbstständigen,
Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer
Kundinnen und Kunden.
Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember
2023 insgesamt 3.281.760 TEUR, von denen 1.989.919 TEUR auf
die Eigenanlagen der Sparkasse (Depot A) entfallen und
1.291.841 TEUR auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und
Kunden (Depot B).
Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig
über Kundeneinlagen. Für die Eigenanlage werden
Vermögenstitel ausgewählt, die unseren
Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am
besten entsprechen. Dabei werden auch die
Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage beleuchtet.
Mit dem "Deka Treasury-Kompass" wurde zum Stichtag
31.03.2023 ein detaillierter Nachhaltigkeitscheck für
die Anleihen in der Eigenanlage durchgeführt, der auf
den Kriterien des UN Global Compact basiert. Dabei
entsprechen 85,9 % des geprüften Anlagevolumens den
Nachhaltigkeitskriterien. Darüber hinaus haben wir
250,7 Mio. EUR (Vorjahr: 271,3 Mio. EUR) an Anleihen in
Bestand, welche von den Emittenten selbst nach deren
Nachhaltigkeitsframework als sogenannte "Green Bonds"
explizit deklariert wurden. Dies entspricht ca. 19,09 %
(Vorjahr: 17,6 %) der gesamten Anleihebestände. Im
Geschäft mit Schuldscheindarlehen wenden wir zur
Messung der Nachhaltigkeitsrisiken das Modell "Sparkassen
ESG-Score" bei jedem Neugeschäft an. Zum 31.12.2023
erfolgte darüber zudem eine Portfolioauswertung,
welche ergab, dass sich ein Großteil des
Schuldscheinvolumens in Branchen mit eher niedrigen
Nachhaltigkeitsrisiken einordnet.
Ein dezidiertes Handlungsprogramm zur Umsetzung von
Nachhaltigkeit in der Eigenanlage existiert bislang noch
nicht. Auch hat die Saalesparkasse noch keine eigenen
Nachhaltigkeitskriterien und -Standards festgelegt.
Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben
wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung
eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte
Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung
konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in
unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die
Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen
und Kunden in der Anlageberatung als für sie geeignet
empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die
Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und
Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die
Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der
Anlageberatung ein.
Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum
einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind
aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards
generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen
ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder
über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu
berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen
bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse
auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.
Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien
oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10
% aus Herstellung und/oder Vertrieb von
Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 %),
zu mehr als 5 % aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30
% aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder
Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN
Global Compact begehen. Dies bedeutet zugleich, dass bei
Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert
wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.
Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert
zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch
Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die
Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige
Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise
trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass
Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und
verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum
aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen
Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst
geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
haben.
Die Strategien zur Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von
nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
für die Anlageberatung, für die
Versicherungsvermittlung, für die Bausparberatung
sowie für die PS-Lotterie veröffentlichen wir auf
unserer Website.
→ Nachhaltigkeit in der Kundenanlage
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung
der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle
übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben
wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und
frühzeitig umgesetzt. Seit September 2021 wird die
nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt.
Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder
Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an
Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei
einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit
werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der
gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der
Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 -
entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei
Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
ausgewiesen.
| ― |
ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO2-Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin). |
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen. |
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren. |
Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem
die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der
Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in
nachhaltige Investitionen sein soll.
Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und
-berater haben wir als Saalesparkasse intensiviert. Ziel
ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die
jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen
können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein
qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot
kontinuierlich vermittelt.
Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung
dem Regionalprinzip verpflichtet. Wo immer es möglich
ist, arbeiten wir mit Produzenten und
Dienstleistungsunternehmen aus der Sparkassenfinanzgruppe
sowie unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region
verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir
möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren
Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber
hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen
auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus
Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der
Sparkassen-Finanzgruppe.
Die Einhaltung von Arbeitsrechten und Mitbestimmung ist
in Deutschland unternehmerischer Standard und wird von
staatlicher Seite überwacht. Dazu zählt unter
anderem die Bezahlung nach dem Mindestlohngesetz in
Niedriglohnbranchen. Wir halten darüber hinaus die
gesetzlichen Standards in den Bereichen Trinkwasser,
Energie und Entsorgung ein. Bei Neubauten und
Sanierungsmaßnahmen halten wir die Vorgaben
gemäß EEWärmeG und EnEV ein.
Bei der Beschaffung von Büroausstattung nutzen wir
den zentralen Einkaufsdienstleister der
Sparkassen-Finanzgruppe, d.h. die
Sparkassen-Einkaufsgesellschaft (SEG). Die SEG bekennt sich
zu einer nachhaltigen Geschäftsausrichtung. Dies
bedeutet auch, dass die Lieferanten der SEG ihre
Tätigkeit in verantwortungsvoller, moralisch
einwandfreier und fairer Weise ausüben sollen. Im
SEG-Verhaltenskodex sind beispielsweise Aspekte, wie
Business-Ethik (Anti-Korruption, Transparente Kommunikation
etc.), soziale Verantwortung (Ablehnung von Zwang- und
Kinderarbeit, Einhaltung internationaler Menschenrechte,
Gesundheitsschutz etc.) oder Umweltschutz und
Produktinhalte (Logistik, erneuerbare Energien,
Umweltsiegel etc.) festgehalten. Diesem Verhaltenskodex
müssen sich die Lieferanten der SEG verpflichten.
Konkret wird in diesem Verhaltenskodex beispielsweise
beschrieben, dass der Lieferant den SEG-Verhaltenskodex
allen Subunternehmen zur Verfügung stellen muss, die
im Rahmen der Geschäftsbeziehung Leistungen erbringen,
sowie auf dessen Einhaltung zu achten hat. SEG und
Lieferant haben eine feste Verpflichtung, zu einer
ökologisch nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Eine
kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes ist
anzustreben. Auch müssen die Gesundheit sowie die
Sicherheit der Menschen, die von den Aktivitäten der
SEG sowie des Lieferanten direkt oder indirekt betroffen
sind, sichergestellt werden.
Die Saalesparkasse erbringt als Finanzdienstleister den
größten Teil der Wertschöpfung selbst. Die
Wertschöpfungskette besteht im Wesentlichen aus
Marketing sowie dem anschließenden Vertrieb. Durch
die Hilfe unserer Verbundpartner können wir auf
einheitliche Verbundprodukte und starke Produktmarken
zugreifen. Als nicht produzierendes und
ausschließlich regional tätiges Unternehmen sind
uns keine sozialen und ökologischen Probleme bekannt,
die auf den einzelnen Stufen unserer
Wertschöpfungskette entstehen könnten.
Beim Einkauf von Waren und externen Dienstleistungen ist
es unser Bestreben, diese umwelt- und sozialgerecht zu
beziehen. Konkrete Nachhaltigkeitsaspekte (Einhaltung
internationaler Arbeitsnormen, Mindestlohn, Menschenrechte,
Armut) werden im Einkauf nicht berücksichtigt.
Baumaßnahmen werden unter ökonomischen und
ökologischen Aspekten betrachtet. Durch eigene
Investitionen im Geschäftsgebiet und Kredite an
heimische Unternehmen gibt die Saalesparkasse dem
Wirtschaftskreislauf im Geschäftsgebiet wichtige
Impulse.
Die Kennzahlen "Auftragsvergaben an regionale
Unternehmen" sowie "Hinweise zu menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Problemlagen in der Liefer- und
Wertschöpfungsketten" konnten für das
Berichtsjahr nicht ermittelt werden.
Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen
sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die
im Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur
geprüft werden.
Zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen
von Klima- und Umweltrisiken auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse werden verschiedene
Zeiträume betrachtet. In der "Operativen
Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von
Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie
für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt.
Diese wurde erstmal in 2023 durchgeführt. Die
Ergebnisse der operativen Risikoinventur werden im Kapitel
"Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele" erläutert. Dem
besonderen langfristigen Charakter von
Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen
Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Bei
dieser wird eine Relevanzbeurteilung von
Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der strategischen
Ausrichtung der Saalesparkasse für einen Zeitraum von
fünf bis zu zehn Jahren durchgeführt. Die
strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur wird 2024
durchgeführt.
Die "Inside-out-Perspektive" wurde bisher nicht
systematisch betrachtet und wird erst mit der
Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach CSRD
ganzheitlich für die Saalesparkasse beleuchtet. Dazu
wird bewertet, welche Auswirkungen unsere
Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der
Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann.
Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich
bisher in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:
| ― |
Operativer Geschäftsbetrieb in den stationären Filialen und Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent. Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). |
| ― |
Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio |
| ― |
Vermögenswerte in der Eigenanlage (Depot A) und im Vermögensmanagement (Depot B) der Sparkasse haben ebenfalls einen Carbon Footprint. |
Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive"
analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder
transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und
Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts
hinwirken können.
| ― |
Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich physische oder transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen und -nehmer, die durch Folgen des veränderten Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder Trockenperioden entstehen. Transitorische Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem Übergang von den heute vorherrschenden Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle, Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist, schließt das immer auch Beteiligungsrisiken ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär nicht die Schäden durch die Umwelt- und Klimaveränderung, sondern deren finanzielle Auswirkungen für die Sparkasse. Künftig streben wir auch die Messung der finanzierten Emission aus dem Kreditgeschäft an. Allerdings bestehen hier aktuell noch keine validen Methoden. |
| ― |
Operativer Geschäftsbetrieb: Mögliche physische Risiken für den Geschäftsbetrieb durch Naturgewalten/Unfälle werden im Rahmen unseres Risikomanagements unter den "operationellen Risiken" analysiert. Dabei bewerten wir die Auswirkungen derartiger externer Ereignisse auf die Ertrags- und Risikosituation der Sparkasse. In der operativen Risikoinventur wurden in 2023 keine physischen Risiken für den Geschäftsbetrieb als wesentlich eingestuft. |
Dezidierte Instrumente zur Steuerung von Umwelt- und
Klimarisiken im Kerngeschäft wurden im Berichtsjahr
nicht eingesetzt, dies ist aber für 2024 geplant.
Die Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der
Saalesparkasse wird mithilfe des Kennzahlen-Tools des
Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") erstellt.
Die "VfU Kennzahlen" und das zugehörige
Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard
für die Bilanzierung der betrieblichen
Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein
wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse. Die
Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des
Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten
Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.
Der überwiegende Teil der verwendeten Daten (Strom,
teilweise Verkehr, Kühl- und Löschmittel) basiert
auf einer exakten Messung. Wenn nur Teildaten vorlagen,
wurden fehlende Daten hochgerechnet.
| ― |
Strom: Die Datenqualität basiert auf exakten Messungen, da die Mengen aus den Jahresabrechnungen der Stromlieferanten stammen. |
| ― |
Wärme: Die Datenqualität basiert auf exakten Messungen, da die Mengen aus den Jahresabrechnungen der Energielieferanten stammen. |
| ― |
Geschäftsverkehr: Der Geschäftsverkehr mit unseren Firmenwagen wurde anhand von Fahrtenbüchern berechnet. Der Geschäftsverkehr mit öffentlichen Verkehrsmittel wurde wegen fehlender Datengrundlage nicht in die Berechnung einbezogen. |
| ― |
Wasser: Die Datenqualität basiert auf exakten Messungen, da die Mengen aus den Jahresabrechnungen der Wasserlieferanten stammen. |
| ― |
Kühl- und Löschmittel: Es gab im Jahr 2023 keine verzeichneten Verluste von Kühl- und Löschmitteln. |
| VfU-Kennzahlen | Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung | Datenqualität | Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder in Prozent | THG - Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalente |
| Gebäudeenergie | ||||
| Gesamter Gebäudeenergieverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) | 8.691.862 | 15.143 | 1.603 | |
| Stromverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) | 2.335.130 | 4.068 | 383 | |
| Strom aus Lieferanten-Mix | 2.335.130 | 3 | 383 | |
| Wärmeverbrauch in den Gebäuden (kWh pro Mitarbeiter) | 6.356.732 | 11.074 | 1.220 | |
| Verbrauch fossiler Brennstoffe in kWh | 3.457.829 | 891 | ||
| Erdgas | 3.429.403 | 3 | 882 | |
| Heizöl EL | 24.586 | 3 | 8 | |
| Treibstoffe für Notstrom-Aggregate (Diesel) | 3.840 | 3 | 1 | |
| Verbrauch von Fernwärme in kWh | 2.898.903 | 329 | ||
| Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung | 2.898.903 | 3 | 329 | |
| Geschäftsreisen | ||||
| Geschäftsreiseverkehr insgesamt in km (km pro Mitarbeiter) | 134.716 | 235 | 45 | |
| Direkter Straßenverkehr (erfasst in km, Scope 1) | 134.716 | 2 | 100% | 45 |
| Wasser | ||||
| Wasserverbrauch insgesamt in m 3 (Liter pro Mitarbeiter) | 7.101,3 | 12.372 | 4 | |
| Trinkwasser | 7.101,3 | 3 | 100% | 4 |
| VfU-Kennzahlen | Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr | Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder in % |
| Treibhausgasemissionen (Daten extrapoliert auf 100%-System) | ||
| Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Location Based (kg pro Mitarbeiter) | 1.313 | 2.288 |
| Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Market Based (kg pro Mitarbeiter) | 1.652 | 2.879 |
| Direkte Emissionen Scope 1 | 715 | 1.245 |
| indirekte Emissionen Scope 2 Location-based method | 263 | 458 |
| indirekte Emissionen Scope 2 Market-based method | 602 | 1.049 |
| indirekte THG-Emissionen aus Scope 3 | 335 | 584 |
| THG-Reduktionszertifikate zur Kompensation in Tonnen: | 0 | 0% |
| Verbleibende Netto-THG-Emissionen in Tonnen nach Kompensation/Offsetting durch Zertifikate (Anteil der Brutto-Emissionen in %): | 1.652 | 100% |
3 Daten basieren auf exakten Messungen, z. B.
Zuliefererrechnungen, Zählerwert
2 Daten basieren auf einer Berechnung oder genauen
Schätzung
1 Daten basieren auf einer groben Schätzung
0 Daten nicht angegeben
Die Umweltauswirkung unseres direkten
Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus
Verbräuchen bei Gebäudeenergie,
Geschäftsverkehr und Wasser.
Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den
Geschäftsbetrieb 1.652,4 Tonnen CO2-Äquivalente.
Die relativen THG-Emissionen betrugen 2,879 Tonnen
CO2-Äquivalente pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter.
Die THG-Emissionen entfielen im Berichtsjahr im
wesentlichen auf Wärme (73,8 %), Verkehr (2,7%) und
Strom (23,2 %).
Da für das Berichtsjahr 2023 erstmalig eine
Klimabilanz erstellt wurde, kann kein Vergleich zu den
Vorjahren angestellt werden.
Die Saalesparkasse führt in regelmäßigen
Abständen ein Energieaudit auf Grundlage des
Energiedienstleistungsgesetzes durch. Hierbei untersuchen
externe Prüfer die Energieverbräuche und deren
größte Treiber. Das Ergebnis des Audits ist ein
Maßnahmenkatalog, um den Energieverbrauch weiter zu
reduzieren. Die Reauditierung erfolgt alle vier Jahre und
wurde in 2023 erneut erfolgreich durchgeführt.
Konkrete Klima- und Umweltziele wurden bisher nicht von
uns definiert. Es wird für 2024 angestrebt im Rahmen
des Strategieprozess und mithilfe der
Wesentlichkeitsanalyse Klima- und Umweltziele im Einklang
mit unserem Nachhhaltigkeitsverständnis zu erarbeiten
und zu definieren.
| ― |
Nutzung von Carsharing Angeboten |
| ― |
Zwei Elektrofahrzeuge im Eigentum der Saalesparkasse |
| ― |
Nutzung von zwei eigenen Photovoltaikanlagen |
| ― |
Finanzielle Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Erwerb von Job-Tickets des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes |
| ― |
Nutzung von energiesparender LED-Beleuchtung |
| ― |
Angebot zum Dienstrad-Leasing |
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die
Saalesparkasse verpflichtet, die umfangreicheren
Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur
Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich
zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den
nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben
werden. Die nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178
(im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche
Veröffentlichung von zahlreichen
Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer
übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem
Bericht entnommen werden.
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den
Finanzinformationen, die regelmäßig für das
regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU)
575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten
Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet
werden. Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der
Saalesparkasse. Einbezogen in die Berechnungen der beiden
Hauptkennzahlen Green Asset Ratio CapEx und Green Asset
Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische
Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der
Finanzierung der jeweils relevantesten
Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können,
sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber
Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung
abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt
gemäß der Anforderung aus der
EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der
Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten
Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der
EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der
diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der
Taxonomiekonformität (für
Geschäftsjahresende 2023) können keine
Vergleichsangaben veröffentlicht werden.
Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie
nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und
Nichtfinanzunternehmen wird eine Vielzahl von bisher nicht
vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der
Vermögenswerte der Saalesparkasse erfordert neben
allgemein veröffentlichten Informationen zu den
nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern
und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern
bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit
der Datenanforderung und der Kategorisierung von
Risikopositionen anhand ihrer ökologischen
Nachhaltigkeit hat die Saalesparkasse umfangreiche
Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung
unternommen, insbesondere Datennacherfassungen bei
Bestandspositionen. Anpassungen relevanter Kreditprozesse
und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung
wurden unternommen, um vorrangig im Neugeschäft
EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im
Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.
Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für
die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, in erster
Linie da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten
Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten
für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf
deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basierten.
Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über
die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und
finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier
zusätzlichen Umweltziele, die neuen
Wirtschaftstätigkeiten aus dem
Sustainable-Finance-Paket und der
Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und
fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der
Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer
Unterstützung beschränkt Die Beschränkungen
in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung
EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu
einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen,
insbesondere der beiden Green Asset Ratios.
Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der
EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des
Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer
Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in
Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung
der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig
über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der
Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend
auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen
Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige
in der Europäischen Union) implementiert hat.
Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen
ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger
Risikopositionen.
Die Green Asset Ratio der Saalesparkasse auf Basis der
Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum
Geschäftsjahresende 2023 0,44 %. Die Green Asset Ratio
der Saalesparkasse auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei
beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,6 %. Diese
beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und
dürften im Branchenvergleich üblich sein. Es
wurden in den vergangen Jahren umfangreiche Anstrengungen
unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur
Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie)
Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse,
Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den
Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende
Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die
Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen.
Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
| ― |
ein großer Teil der Aktiva der Saalesparkasse gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden besteht. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage. |
| ― |
es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit Kundinnen und Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt. |
| ― |
ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A bestehen gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden. |
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den
Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt
für 2023 39,7 %. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen
determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen
und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und
nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (direkt oder
indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen unterliegen.
Grundsätzlich wäre eine Bewertung der
Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten
möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden
Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen
könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen
ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.
Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die
kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition
besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Das
heißt grundsätzlich stünden
taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten
zur Verfügung, dürfen aber nicht für die
Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im
Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen
auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von
2022 sind und damals Kreditinstitute noch nicht
verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu
veröffentlichen.
| Haupt-KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | 24 |
| KPI **** | 0,44 |
| KPI ***** | 0,6 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 0,37 |
| % der
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
39,7 |
| % der
Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR
einbezogen werden
(Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
16,47 |
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 5 |
| KPI **** | 0,83 |
| KPI **** | 1,49 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 65 |
| % der
Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
29,65 |
| % der
Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR
einbezogen werden
(Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
15,27 |
** Gebühren- und Provisionserträge aus
anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
*** % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
**** basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die
Saalesparkasse ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen
gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1386
Mio. Euro begeben. Dies entspricht ca. 25,5 % der gesamten
erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die
Saalessparkasse finanziert dabei einen Querschnitt des
Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von
Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut
wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere
Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die
derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten
Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten
beträgt 0,65 %. Zu dieser Quote tragen dabei
grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei,
bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser
nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die
Energieeffizienzklasse werden dabei über die
Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden
seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die
große Herausforderung bestand und besteht darin,
Energieeffizienzklassen für den Altbestand
nachzuerfassen. In der Vergangenheit war es nicht
erforderlich Energieausweise systematisch zu erheben. Es
ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden
Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv
auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken
dürfte.
Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien
besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten
verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der
ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So
erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität
von Baufinanzierungen pauschal nach der
Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes.
Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 %
(grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen
(Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das
Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene
Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen:
Wenn bei einem Baujahr vor oder in 2020 die
Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist, oder bei einem
Baujahr nach dem 31.12.2020, die Energieeffizienzklasse
"A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen
regulatorischen Anforderungen durch das
Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023
berücksichtigt. Entsprechend werden Baufinanzierungen
mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren
Energieeffizienzklasse (also ungleich "A" und "A+") als
nicht taxonomiekonform klassifiziert.
Die Saalesparkasse weist zum Geschäftsjahresende
2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber privaten
Haushalten in Höhe von 28 Mio. Euro aus. Davon wurden
28 Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. Keine
dieser Kredite konnten als ökologisch nachhaltig
klassifiziert werden. Die Ableitung der
Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im
Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des
Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im
Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind
hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und
Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW",
"Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude
übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung /
Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um
durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der
Taxonomiekonformität ist für das
Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender
Informationen und Nachweisen zu den konkreten
Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich.
Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell
ökologisch nachhaltigen Drittmitteln
(Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der
Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Kreditinstitute sollen Auskunft über
taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber
natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die
Saalesparkasse keine in der eigenen Bilanz erfassten
Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten.
Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023
165 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese
Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als
allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von
Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie.
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds
(auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich
auch in diese Kategorie gehören, können technisch
aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Die in den
Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen
zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein.
Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die
kommenden Berichte wird angestrebt.
Derzeit sind 20,6 % bzw. 7,9 % der Risikopositionen
gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiefähig
bzw. taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer
Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen
zumeist nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt
diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt
vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für
allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene
Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert
durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum
Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine
Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel
2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Saalesparkasse
zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die
zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die
Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf
eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen
werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von
deutlich über 1.200 Finanz- und
Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen
Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022
unterlagen.
Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante
Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code
(Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und
Taxonomiekonformitätsquote, Quote der
Übergangstätigkeiten sowie Quote der
ermöglichenden Tätigkeiten für die
Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle
Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und
CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der
Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich
enthält diese Liste noch Informationen von mehreren
Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum
Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie
und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral
innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch
manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen
Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022.
Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser
Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von
Finanzunternehmen, die über die
Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen
für 2022 nicht vor.
Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war
für die Saalesparkasse die Ableitung der TaxonomieKPIs
der allgemeinen Risikoposition gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen
vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der
Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige
Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf
die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei
Unternehmenskunden, unabhängig von deren
Größe. Dies betraf auch die datentechnische
Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung zum
Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die
erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des
zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe
(Finanz Informatik - Fl) in den Datenhaushalt
überführt werden.
Die Saalesparkasse weist gegenüber
Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende
2023 Risikopositionen in Höhe von 701 Mio. Euro auf.
Davon sind 25,09 % taxonomiefähig und 0 %
taxonomiekonform.
Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur
Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten.
Die Grundlage für die Erstellung dieses
Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die
Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom
Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine
Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die
von den Finanzunternehmen für deren
Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten
Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine
Taxonomiefähigkeitsquote.
Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund
der Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178
sogar von der Berechnungslogik für das
Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen
den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die
Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von
Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für
das Geschäftsjahresende 2023 können daher
theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese
Finanzunternehmen determiniert werden.
Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese
Gesellschaften lagen nicht vor. Daher ist die
Taxonomiekonformitätsquote in diesem
Geschäftsbereich 0 %.
Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023
655 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber
Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten
nur direkt gehaltene Anleihen und Aktien (Davon 0 %
taxonomiekonform in dieser Kategorie).
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen
nicht vor.
Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der
Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im
Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung
und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung
bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen
Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen
auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der
Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds
(auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich
auch in diese Kategorie gehören, können technisch
aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden.
Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer
38 bzw. 39 zu finden.
Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen
Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green
Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser
Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird
angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber
der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch
gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese
Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten
dürfen nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch
nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die
GAR.
Die den Kennzahlen der Saalesparkasse zugrunde liegenden
Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022
und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im
Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst
später einsetzenden vollständigen
Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Die Saalesparkasse ist ein starker Finanzierungspartner
für Kommunen vor Ort. Ein großer Teil der
Forderungen gegenüber lokalen
Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite
dar. Mit diesen unterstützt die Saalesparkasse die
jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen und
Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine
taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen
Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende
identifiziert werden.
Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der
Saalesparkasse machen die Kassenkredite aus. Diese
können nicht positiv auf den Zähler der erfassten
Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und
dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten
Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen
werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i.
H. v. 0,44 % bzw. 0,6 % erklären.
Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv
bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen
Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der
kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in
diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die
kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B.
kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese
kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen
1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch
wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten
dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung
der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
Die Saalesparkasse hat derzeit keine derartigen
Vermögenwerte.
Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023
2.252 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber
Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der
Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht
unterliegen. Diese Positionen enthalten alle
Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene
Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene
Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese
Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen
allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.
Bei den 2.585 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber
nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um
die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der
Unternehmensfinanzierungen der Saalesparkasse betrifft
somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt
nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine
Berücksichtigung dieses großen Anteils an der
Gesamtaktiva (42 %) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf
die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch,
dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR
herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ
verzerrt. Da die Saalesparkasse besonders aufgrund ihrer
regionalen Ausrichtung im Bereich der
Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert
ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.
Bei den 2.252 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber
nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den
klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an
größeren und großen Unternehmen, die z. B.
aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder
aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform nicht einer
Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu
zählen auch Kredite an Unternehmen, die
Tochtergesellschaften von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften
sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen
verzerren die GAR der Saalesparkasse zusätzlich
negativ.
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels
Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte),
werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie
abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen
Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber
Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine
technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen
im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist
für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch
leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit,
dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme
Anteile enthalten sind.
Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden
IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die
entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die
Taxonomiekennzahlen der Saalesparkasse. Eine bessere
Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden
Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind
IT-technisch für 2023 größtenteils den
laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet.
Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird
dadurch für das Geschäftsjahresende 2023
möglicherweise unterzeichnet.
Derzeit sind keine der Risikopositionen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen
taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer
Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sind, und Risikopositionen gegenüber diesen
Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt
diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt
vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für
allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene
Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert
durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum
Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine
Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel
2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Saalesparkasse
zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die
zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023
239 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren
Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen
Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber
diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen
auch von der Sparkasse direkt gehaltene
Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören,
können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio
einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann
aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt
werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf
die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass
Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in
Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen
veröffentlichen.
Die Vermögenswerte der Saalesparkasse welche nicht
in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden
dürfen, umfassen für 2023 1.073 Mio. Euro. Dies
entspricht ca. 16,48 % der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl
wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen
gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der
Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen
existieren nicht.
Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und
supranationalen Emittenten über 345 Mio. Euro. Dies
entspricht ca. 5,3 % der Gesamtaktiva. Diese
Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und
Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden
im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen
gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen
höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse
ausmachen. Es besteht keine Möglichkeit, diese
möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in
die Berechnung der Green Asset Ratio einfließen zu
lassen.
Die Saalesparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 728
Mio. Euro. Dies entspricht ca. 11,2 % der Gesamtaktiva.
Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und
Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition
handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der
Deutschen Bundesbank.
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen
aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen
Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des
dreistelligen NACE-Codes, welche dem
Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine
Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt
aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem
Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei
nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung
über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch
die Saalesparkasse. Es besteht die Möglichkeit, dass
sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den
kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen
über die Hauptgeschäftstätigkeiten der
Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen
verändern.
Die höchsten Taxonomiekonformen Risikopositionen
für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weisen die
NACE-Codes D35 mit 10 Mio. Euro und C28 mit 2 Mio. Euro
auf. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige
Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen
veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende
Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1
(Klimaschutz).
Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx
mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass
tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen
Investitionsausgaben systematisch höher ist als die
Quoten der ökologisch nachhaltigen
Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf
hindeuten, dass bei Neuinvestitionen
Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch
nachhaltige Projekte investieren, während der
Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen),
welcher ursächlich für die erzielbaren
Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile
von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
enthält.
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich
Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen
Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder
des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a.
der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur
Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von
fossilem Gas.
Dazu zählen aber auch die Finanzierung oder das
Halten von Risikopositionen in diesen
Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von
Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels
Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von
Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten
nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch
auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts
übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit
indirekt investiert.
Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen,
die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind.
Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige
Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen
sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen
Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden
Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der
jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch
der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der
Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben
häufig größere Bestände an
verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und
Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen.
Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile
erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd-
oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeiner Publikums-
oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, dass
Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten
Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
Die Saalesparkasse bejaht eine der sechs Fragen zu den
Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich des fossilen Gases
kommen die JA-Angaben nur aufgrund des durchgeschauten
Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande,
die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte
zweckgebundene Finanzierungen im Bereich des fossilen Gases
existieren nicht.
Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der
Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits
erwähnte zentrale Stammdatenliste
zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich
feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend
Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im
Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen
entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch
fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den
jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von
2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der
Saalesparkasse begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist
für das Geschäftsjahresende 2023 keine
Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen
zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den
kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage
verbessern und die einzelnen Meldebögen können
voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die
Saalesparkasse veröffentlicht werden.
Die Risikopositionen der Saalesparkasse mit denen
taxonomiefähige oder taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können,
betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und
Immobilien" der in der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten.
Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen
gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte
dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen
derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ
auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen,
Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere
wichtige Teile der GAR der Saalesparkasse. Die Art und die
Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da
deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse
übernommen werden. Die taxonomiekonformen
Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden
im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz"
determiniert. Dies liegt daran, dass es für die
allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am
Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten, welche über die
allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden
übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf
dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die
Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen
für das Geschäftsjahresende 2022 in den
allermeisten Fällen ausschließlich die
Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1
vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf
die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier
Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden
Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der
Saalesparkasse nehmen.
Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit Für die
Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die
Saalesparkasse aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste
einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte
eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht
vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem
Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis Umsatz / Basis CapEx"
vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage
für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre
erheblich.
Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten
mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen
Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die
Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere
Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind
verschiedene Positionen abzuziehen.
Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig
für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.
Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der
Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025
(für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der
Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und
im täglichen Handeln bekennt sich die Saalesparkasse
zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie)
sowie die dazugehörigen verschiedenen Delegierten
Verordnungen haben für die Saalesparkasse eine sehr
hohe Bedeutung, denn die EU-Taxonomie betrifft wesentliche
Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das
komplette Privatkundengeschäft, die
Kapitalmarktanlagen und zu einem kleinen Teil das
Geschäft mit Unternehmenskunden. Darüber hinaus
kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass
Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch
nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der
Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die
Saalesparkasse besonders wichtig, das Regelwerk in der
Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen
und der Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden sowie
Gegenparteien zu beachten. Es werden umfangreiche
Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.
Die Saalesparkasse hatte zum Geschäftsjahresende
keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese
Berichtsposition.
Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den
Ausführungen in 1. und 3.
Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche
und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und
Kunden ruht.
Das veränderte Kundenverhalten und die
fortschreitende Digitalisierung erfordern eine deutlich
differenziertere Marktbearbeitung. Vertriebskanäle mit
neuen Rollen und Aufgaben entstehen. Wesentliche
Handlungsfelder im Personalbereich sind:
| ― |
Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren. |
| ― |
Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen. |
| ― |
Die fachliche Weiterentwicklung unserer Beschäftigten in Bezug auf neue Markterfordernisse muss einhergehen mit einer Stärkung ihrer individuellen Bereitschaft und Fähigkeit zur Veränderung. Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse einerseits unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Zum anderen möchten wir auch für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken. |
Die Saalesparkasse beschäftigte zum 31. Dezember
2023 insgesamt 627 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im
Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei 614 Personen.
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt
die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem
Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen
geregelt sind. 89,8 % aller Beschäftigten der
Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem
Tarifvertrag. Außertariflich Beschäftigte
dürfen nicht schlechter gestellt werden.
Die Saalesparkasse ist eine attraktive Arbeitgeberin,
für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger
wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die
Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie
Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet.
Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und
entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die
durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der
Saalesparkasse beträgt 22 Jahre. Befristungen kommen
v. a. zum Tragen bei zeitlich befristeten Vakanzen, nach
Übernahme in das Beschäftigungsverhältnis
entsprechend den Übernahmekriterien unseres
Ausbildungskonzepts und auf Ebene des Vorstands.
Unsere Ausbildungsquote betrug 6,0 % im Jahr 2023.
Unsere Auszubildenden erhalten eine duale Berufsausbildung,
bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im
Berufsschulunterricht ergänzen. Sie streben einen
Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel
ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer
Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis
in der Sparkasse zu übernehmen.
Bereits während der Berufsausbildung ist es uns als
Sparkasse wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen
Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und
flexible Arbeitsfelder zu bieten.
Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung
und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im
Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung
stärken wir daher durch selbst organisierte oder
projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit
und die Kreativität unserer Auszubildenden.
Für die Saalesparkasse als
öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die
Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig
von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung,
Nationalität, Alter, Beeinträchtigung,
Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder
jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften eine
Selbstverständlichkeit.
Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes
ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der
geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom
Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich
vergütet. Die Saaleparkasse erstellt jährlich
einen Vergütungsbericht und veröffentlicht diesen
auf ihrer Website. Darin sind die Vergütungsstrukturen
genauer dargestellt.
Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu
erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse
etabliert
| ― |
Beachtung der Geschlechtsneutralität bei Stellenausschreibungen, |
| ― |
Potenzialanalyse als Personalentwicklungsmaßnahme unabhängig vom Geschlecht des Mitarbeiters, |
| ― |
geschlechtsneutrale Trainingsangebote für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend hausinternem Seminarangebot, |
| ― |
geschlechtsneutrale Nachfolgeplanung, |
| ― |
die Möglichkeit von Teilzeitarbeit wird geschlechtsunabhängig sowohl Fach- als auch Führungskräften angeboten, |
| ― |
Die Arbeitsverhältnisse innerhalb der Saalesparkasse richten sich, soweit nichts anderes bestimmt, nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst-Sparkassen (TVöD-S) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung und ist damit geschlechtsneutralen Parametern unterworfen. |
| ― |
Bei der Ausgestaltung von Prozessen und Inhalten wird regelmäßig auf Gleichstellung, insbesondere im Zusammenhang mit der Karriereplanung und dergleichen mehr, geachtet. |
Die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde in 2023
erfüllt. Im Jahr 2023 lag die Quote bei 8,96 %
(Vorjahr: 8,77 %).
Entsprechend den Vorgaben des
Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
ist die Beteiligung und Mitbestimmung der
Beschäftigten gewährleistet.
Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht,
Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie
Kollektivverhandlungen zu führen. Wir
unterstützen die Sicherstellung von freier
Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und
die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im
Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit
mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und
Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um
Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen
Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.
Im Rahmen des Ideenmanagements können
Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und
Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an
der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen.
Die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten
wird in der Saalesparkasse über unser
Personalentwicklungskonzept, Feedback-Mechanismen, wie ein
regelmäßig unterjährig abgefragter
Sparkassenklimaindex, ein im Dreijahresrhythmus erhobenes
Personalbarometer, Austauschrunden zwischen interessierten
Beschäftigten und der Geschäftsleitung, ein
Ideenmanagement, die Einbindung interessierter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Projekte der
Saalesparkasse sowie ein Beschwerdemanagement,
gewährleistet.
In regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen
erfassen wir die Zufriedenheit unserer Beschäftigten
sowie ihre Bereitschaft zur Weiterempfehlung der Sparkasse
als Arbeitgeberin. Die gewonnenen Kennzahlen verschaffen
uns einen grundlegenden Überblick über die
Qualität unserer Beschäftigungspolitik. Im Zuge
des Austauschs zu den Ergebnissen der Befragungen regen wir
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem an, konkrete
Verbesserungsimpulse zu geben, die als Orientierung
für die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur
Optimierung unserer Leistungen als Arbeitgeber dienen.
Die Mitarbeiterzufriedenheit im Berichtsjahr
beträgt 66,4 %, während die Bereitschaft zur
Weiterempfehlung des Arbeitgebers bei 55 % liegt. Die
Impulse der Beschäftigten betrafen im Wesentlichen die
Themen Unternehmenskultur, Arbeitsplatzausstattung und
Rahmenbedingungen, vertragliche Konditionen, Zusammenarbeit
zwischen den Organisationseinheiten sowie Information und
Kommunikation. Daraus lassen sich wichtige Ursachen und
Stellschrauben der Mitarbeiterzufriedenheit ableiten. Um
diese zu steigern, werden konkrete Maßnahmen
initiiert.
Da für viele Arbeitnehmer die Unternehmenskultur
mittlerweile der wichtigste Auswahlfaktor bei der
Arbeitgeberwahl ist, legen wir auch künftig hierauf
einen Schwerpunkt. Ferner gewährleisten wir eine gute
Arbeitsplatzausstattung, schaffen angemessene Arbeits- und
Rahmenbedingungen. Zudem fördern wir aktiv eine sehr
gute Zusammenarbeit zwischen Bereichen und
Organisationseinheiten.
| 2023 | ||||
| Beschäftigungsstruktur | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 627 | 217 | 410 | 0 |
| Auszubildende und Trainees | 39 | 23 | 16 | 0 |
| Beschäftigte aus der Region | 522 | 185 | 337 | 0 |
| Führungskräfte aus der Region | 66 | 35 | 31 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Beschäftigungsstruktur | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 614 | 209 | 405 | 0 |
| Auszubildende und Trainees | 41 | 26 | 15 | 0 |
| Beschäftigte aus der Region | 520 | 180 | 340 | 0 |
| Führungskräfte aus der Region | 62 | 32 | 30 | 0 |
| 2023 | ||||
| Gleichbehandlung und Tarifverträge | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte mit Tarifvertrag | 563 | 175 | 388 | 0 |
| Gleichstellungsbeauftragte | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Gleichbehandlung und Tarifverträge | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte mit Tarifvertrag | 562 | 175 | 387 | 0 |
| Gleichstellungsbeauftragte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Beschäftigungsverhältnisse | Wert | Vorjahr |
| Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag | 89,8 % | 90,1 % |
| Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag | 90,3 % | 89,3 % |
| Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag | 9,7 % | 10,7 % |
| Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte | Wert | Vorjahr |
| Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit | 22 Jahre | 23 Jahre |
| Ausbildungsquote | 6.0 % | 6,3 % |
| Übernahmequote | 65,7 % | 56,25 % |
| Zufriedenheit der Mitarbeitenden | Wert | Vorjahr |
| Mitarbeitendenzufriedenheit insgesamt | 66,4 % | - |
| Bereitschaft zur Weiterempfehlung des Arbeitgebers | 55,0 % | - |
In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen
Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen,
Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen.
Von ihren breit gefächerten Potenzialen können
wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und
Förderung unterschiedlicher Talente und
Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für
innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches
Handeln.
Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für
die junge Generation und für digitale Talente. Wir
fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen
jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen
gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu
bringen.
Mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" haben
wir unser Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von
Menschen in Unternehmen sowie zur Schaffung eines
vorurteilsfreien und nicht ausgrenzenden Arbeitsumfelds
unterstrichen.
Die Wahrnehmung von Führungspositionen durch Frauen
gehört für uns zum Selbstverständnis im
Bereich der Diversität. Der Anteil weiblicher
Führungskräfte beträgt 47,3%.
| Geschlecht | ||||
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | Anzahl gesamt | männlich | weiblich | divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 627 | 217 | 410 | 0 |
| Vorstandsmitglieder | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Führungskräfte | 74 | 39 | 35 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 614 | 209 | 405 | 0 |
| Vorstandsmitglieder | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Führungskräfte | 70 | 36 | 34 | 0 |
| Alter | |||
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | <30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 75 | 280 | 259 |
| Vorstandsmitglieder | 0 | 0 | 2 |
| Führungskräfte | 1 | 41 | 32 |
| Vorjahr | |||
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 75 | 280 | 259 |
| Vorstandsmitglieder | 0 | 0 | 2 |
| Führungskräfte | 1 | 41 | 28 |
| Geschlecht | ||||
| Kontrollorgane und Eigentümer | Anzahl gesamt | männlich | weiblich | divers |
| Verwaltungsrat | 18 | 15 | 3 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Verwaltungsrat | 18 | 16 | 2 | 0 |
| Alter | |||
| Kontrollorgane und Eigentümer | < 30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Verwaltungsrat | 0 | 6 | 12 |
| Vorjahr | |||
| Verwaltungsrat | 0 | 8 | 10 |
| Frauenanteil nach Hierachieebene | Wert | Vorjahr |
| Weibliche Beschäftigte | 65,4 % | 66% |
| Weibliche Führungskräfte | 37,3 % | 48,6 % |
| Weibliche Vorstandsmitglieder | 0% | 0% |
| Weibliche Verwaltungsratsmitglieder | 16,7 % | 11,1 % |
Mit einem umfassenden Angebot fördert die
Saalesparkasse die Gesundheit ihrer Beschäftigten.
Dazu gehören beispielsweise eine
betriebsärztliche Betreuung, Angebote über die
Betriebssportgemeinschaft oder belastungsarme ergonomische
Arbeitsplätze.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die
Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) sicher.
Seit Jahren stellt sich die Saalesparkasse mit einem
betrieblichen Gesundheitsmanagement aktiv der
Verantwortung, die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu schützen und zu fördern. Gemeinsam
mit der Krankenkasse "IKK gesund plus" werden allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige Angebote
zur Gesundheitsförderung kostenfrei unterbreitet.
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist ein systematischer,
auf Nachhaltigkeit orientierter Prozess zur Verbesserung
der Gesundheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.
Es unterstützt die erfolgreiche Weiterentwicklung der
Saalesparkasse und trägt dazu bei, die Effizienz und
Qualität der Arbeit zu erhöhen.
Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
nach Arbeitsschutzgesetz einschließlich der
psychischen Belastungen ist ein wichtiger Baustein, um die
Arbeitsbedingungen in der Saalesparkasse fortlaufend zu
verbessern. Sowohl unsere Betriebsärztin als auch
unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als kompetente
Ansprechpartner bezüglich der Gestaltung der Arbeit
und der Arbeitsplätze sowie bei gesundheitlichen
Problemen zur Verfügung. Arbeitsmedizinische
Untersuchungen im Rahmen von Angebotsvorsorge- und
Pflichtuntersuchungen werden tätigkeitsbezogen
regelmäßig durchgeführt. Notwendige
ergonomische Arbeits- und Hilfsmittel werden durch die
Saalesparkasse finanziert bzw. werden die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter durch unsere Betriebsärztin bei der
Durchführung von Antragsverfahren bei der
zuständigen Rentenversicherung im Rahmen der
Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben''
unterstützt.
Auch die Angebote des Vereins "Sportgemeinschaft der
Saalesparkasse e.V." (z.B. Tennis, Fußball,
Laufgemeinschaften, Yoga, Bowling) tragen zum Wohl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.
Daneben schaffen Regelungen für die
Wiedereingliederung von Langzeitkranken wichtige
Rahmenbedingungen, um nachhaltig aktiv und gesund im Beruf
zu sein und zu bleiben.
Neben den Angaben zur krankheitsbedingten
Abwesenheitsquote bietet auch die Mitarbeitendenbefragung
zur Zufriedenheit mit dem Angebot und der Qualität der
gesundheitsbezogenen Angebote einen Einblick in die
Leistungsfähigkeit des Gesundheitsmanagements der
Sparkasse. Zugleich zeigt die Befragung auch
Optimierungspotenziale in der Gesundheitsförderung
auf. Im Berichtsjahr waren 56 % der befragten Personen mit
dem Gesundheitsmanagement in der Sparkasse zufrieden.
| Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote | Wert | Vorjahr |
| Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote | 8,1 % | 7,9 % |
| Zufriedenheit der Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Gesundheit | Wert | Vorjahr |
| Mitarbeitendenzufriedenheit mit dem Gesundheitsmanagement | 56% | 56% |
| Mitarbeitendenzufriedenheit mit Angebot und Qualität | 57% | 57% |
Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie verpflichtet. Für familiengerechte
Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit
großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass
wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität
fördern, in der die Rücksichtnahme auf
familiäre Erfordernisse ein Teil einer
teamorientierten Arbeitsorganisation ist.
Wir möchten außerdem für Frauen bessere
Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den
Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen.
Ebenso wollen wir Männer stärker ermutigen, Zeit
für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von
Angehörigen fördern wir mit spezifischen
Maßnahmen.
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat
die Saalesparkasse die notwendigen Rahmenbedingungen
dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die
unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut
oder besser in Einklang bringen können.
Dazu bieten wir vielfältige Arbeits- und
Teilzeitmodelle an und unterstützen unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit. Im Rahmen
unseres gesellschaftlichen Engagements durch Spenden
unterstützen wir die Träger von
Kindereinrichtungen regelmäßig bei ihren
Projekten und Initiativen.
Die Angaben der Beschäftigten zu ihrer
Zufriedenheit mit den familiengerechten Arbeitsbedingungen
in der Sparkasse geben einen Anhaltspunkt, ob die oben
angeführten Prinzipien, zu denen sich die
Saalesparkasse bekennt, in der Praxis genügend
Anwendung und Anerkennung Finden. 65 % der
Beschäftigten zeigen eine hohe Zufriedenheit mit den
Regelungen zur Arbeitszeit und schätzen ein, dass sie
die Arbeit mit ihrem persönlichen Bedürfnis nach
Erholung sehr gut in Einklang bringen können. Die
Impulse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen die
Handlungsbedarfe auf, an denen weitergearbeitet werden
kann, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu
verbessern. Es ist unser Anspruch, unseren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern verlässliche und umfassende
Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung individueller
Lebenskonzepte zu gewährleisten. Mobiles und
wohnortnahes Arbeiten haben sich in diesem Zusammenhang
etabliert. Auch gewährt die Saalesparkasse Sabbaticals
nach tariflichen Regelungen.
| 2023 | ||||
| Inanspruchnahme von Elternzeit | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) | 263 | 22 | 241 | 0 |
| Beschäftigte in Elternzeit | 13 | 2 | 11 | 0 |
| Rückkehr nach Elternzeit | 5 | 2 | 3 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Inanspruchnahme von Elternzeit | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) | 267 | 15 | 252 | 0 |
| Beschäftigte in Elternzeit | 17 | 4 | 13 | 0 |
| Rückkehr nach Elternzeit | 12 | 4 | 8 | 0 |
| Zufriedenheit der Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Familie und Beruf | Wert | Vorjahr |
| Mitarbeitendenzufriedenheit mit der Flexibilität der Arbeitszeit | 57% | - |
| Mitarbeitendenzufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie | 85 % | 70% |
Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte
und fördern das lebenslange Lernen sowie die
Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten.
Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel,
die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die
Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat
für uns als Sparkasse oberste Priorität.
Die Saalesparkasse bietet in Zusammenarbeit mit Partnern
aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch
eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige
berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den
Führungsebenen unseres Hauses.
Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren
Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir
trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen
Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt
weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation
unserer Beschäftigten für eine
kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies
gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der
regionalen Sparkassenakademie.
Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten
die Weiterbildung zur "Sparkassenfachwirtin" bzw. zum
"Sparkassenfachwirt" oder zur "Bankfachwirtin" bzw. zum
"Bankfachwirt" an den Sparkassenakademien an.
Anschließend ist die Weiterbildung zur
"Sparkassenbetriebswirtin" bzw. zum
"Sparkassenbetriebswirt" oder zur "Bankbetriebswirtin" bzw.
zum "Bankbetriebswirt" möglich.
Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich
wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der
Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und
Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen
Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus
resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der
Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte,
Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und
externe Schulungen verfolgt werden.
In die Weiterbildung von 647 Beschäftigten haben
wir im Berichtsjahr mehr als 462 TEUR investiert. Im
Durchschnitt hat jede bzw. jeder Beschäftigte 3,66
Weiterbildungstage im Jahr in Anspruch genommen.
Den Beschäftigten der Saalesparkasse steht ein
hausinternes Seminarangebot zur Verfügung. Dies dient
der Vertriebsunterstützung, der Vermittlung von
Fachwissen, dem Training von verkäuferischen
Kompetenzen und dem Erwerb von Kern- und
Führungskompetenzen. Darüber hinaus stehen allen
Beschäftigten die Angebote der Nord-Ostdeutschen
Sparkassenakademie sowie weitern externen
Bildungsträgern zur Verfügung. Ergänzt
werden die Weiterbildungsmöglichkeiten durch
E-Learning Angebote.
Im Berichtsjahr 2023 haben 7,88 % aller Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ein Feedbackgespräch zur Beurteilung
ihrer Leistung und beruflichen Entwicklung erhalten. Von
ihnen waren 45,1 % Frauen und 54,9 % Männer sowie
darin enthalten 3,9 % der Führungskräfte.
Die Beurteilung ist eine der wichtigsten Grundlagen
für den Personaleinsatz und die Personalförderung
in der Saalesparkasse. Die systematische Beurteilung bildet
die Basis zur zielgerichteten Entwicklung und
Förderung der Beschäftigten. Die
Beschäftigten erhalten Auskunft über den Grad
ihrer Aufgabenerfüllung gemäß
Stellenbeschreibung in Form einer qualifizierten
Rückmeldung durch ihre Führungskraft.
Stärken und Potenziale werden herausgestellt. Darauf
aufbauend werden Entwicklungsschritte festgelegt,
Personalentwicklungsmaßnahmen und persönliche
Ziele vereinbart.
Alle Beschäftigten sind mindestens
regelmäßig im 2-Jahres-Rhythmus durch die
direkte Führungskraft zu beurteilen. Alle
Beurteilungen werden zentral im Personalbereich gesichtet
und plausibilisiert. Ergibt sich aus der Beurteilung eine
Handlungsnotwendigkeit, so werden individuelle oder auch
zentrale Personalentwicklungsmaßnahmen eingeleitet.
Mit den Beschäftigten werden
Personalentwicklungsgespräche geführt, die
Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht
oder Karriereplanungsgespräche geführt. Für
die Umsetzung von zentralen Maßnahmen nutzen wir
digitale Lernangebote, Teamtrainings und Schulungen zur
Unterstützung der Fach-, Sozial-, Methoden- und
Handlungskompetenz.
Im Rahmen der Mitarbeitendenbefragungen wird auch die
Zufriedenheit mit den Weiterbildungsmöglichkeiten
sowie die Zufriedenheit mit den
Entwicklungsmöglichkeiten in der Sparkasse abgefragt.
Im Vergleich zu anderen Sparkassen zeigt sich deutlich eine
überdurchschnittliche Bewertung in Bezug auf
Weiterbildung und Entwicklung.
70 % der befragten Mitarbeitenden waren dabei sehr
zufrieden mit den Weiterbildungsmöglichkeiten, die sie
von ihrer Sparkasse angeboten bekommen haben, 57 % der
Befragten waren auch mit ihren persönlichen
Entwicklungsmöglichkeiten in der Sparkasse sehr
zufrieden.
| Alter | ||||
| Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen | Anzahl gesamt | < 30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen | 2845 | 315 | 1615 | 915 |
| Personentage für Fortbildung | 2368 | 388 | 1394 | 586 |
| Vorjahr | ||||
| Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen | 1.828 | 288 | 1.036 | 504 |
| Personentage für Fortbildung | 2.633 | 1.105 | 1.133 | 395 |
| Investitionen in Fort- und Weiterbildung | Wert | Vorjahr |
| Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€} | 462 | 427 |
| Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten | 3,66 | 4,75 |
| Zufriedenheit der Mitarbeitenden | Wert | Vorjahr |
| Mitarbeitendenzufriedenheit mit Weiterbildungsmöglichkeiten | 70% | 70% |
| Mitarbeitendenzufriedenheit mit Entwicklungsmöglichkeiten | 57% | 54% |
Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit
sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip.
Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden,
Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen
überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.
Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen,
neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch
immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung
auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte
haben. Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die
Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener
Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf
den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.
Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte
Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer
Geschäftstätigkeit. Alle relevanten
Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion
in unserer Sparkasse überwacht. Eingebunden in die
Identifikation und Analyse von Risiken bei den
Menschenrechten sind die für die jeweiligen Risiken
relevanten Bereiche inklusive Personalmanagement,
Organisation und Gesamtbanksteuerung. So wird
sichergestellt, dass die relevanten Unternehmensbereiche in
die Verantwortung für den Umgang mit Menschenrechten
eingebunden sind.
Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden
die Kernarbeitsnormen der "Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen
alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an
Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung,
Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Mit den
geschilderten Regelungen und Prozessen können
menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert
und, falls notwendig, mit geeigneten Maßnahmen
minimiert oder verhindert werden oder, im Falle einer
unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen
Verletzung, kann Abhilfe ergriffen werden.
Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im
Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen.
Alle Mitarbeitenden in den in diesem Zusammenhang
relevanten Geschäftsbereichen werden
regelmäßig durch Informationen und Schulungen
speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult
und sensibilisiert.
Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung
der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte.
Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit
ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und
Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in
eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten
menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit
größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen.
Grundlegende Leitsätze haben wir in unserer
Geschäftsstrategie, in unserem Leitbild, in unserem
Verhaltenskodex sowie in den Richtlinien zur Risikokultur
der Saalesparkasse verankert.
Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung
menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten
stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse.
Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt,
Fairness und Rücksichtnahme gegenüber
benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen
schließen heute das Bekenntnis zu Demokratie,
Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind
unerlässlich für eine verantwortliche und
kundenorientierte Unternehmensführung.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse
sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie
bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten
aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und
nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte
sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren
Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und
Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der
Menschenrechte wird nicht geduldet.
Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten
und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir
deutsches und europäisches Recht.
In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in
Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen
festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung
dienen können, um die Prinzipien und Werte der
Saalesparkasse im täglichen Handeln umzusetzen.
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
die Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.
Die Saalesparkasse bietet allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und
Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und
Fähigkeiten.
Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) werden beachtet.
Die Saalesparkasse entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns
findet der Tarifvertrag für den Dienstleistungsbereich
Sparkassen im Bereich der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (TVöD-S) Anwendung.
Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes
wird in der Saalesparkasse die Entgeltgleichheit von Frauen
und Männern gewährleistet.
Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu
bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu
führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des
Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und
Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches
Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer
Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der
Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch,
niemanden von modernen Finanzdienstleistungen
auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte
und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden
gleichberechtigt zugänglich zu machen. Wir optimieren
daher beispielsweise den barrierefreien Zugang zu unserem
Internetauftritt regelmäßig (z.B. durch
Anpassung von Schriftgrößen und Verwendung von
Farben).
Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet,
ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im
Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der
Sparkasse Berücksichtigung. Wir arbeiten hier vor
allem mit Lieferanten und Dienstleistern aus der
Sparkassenfinanzgruppe und mit regionalen Dienstleistern
und Lieferanten zusammen.
Der vertrauliche Umgang mit Informationen sowie
personenbezogenen Daten unserer Kundinnen und Kunden,
Geschäftspartner sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und die Verwendung nur zu den vorgesehenen
geschäftlichen Zwecken, sind für die Wahrung des
Bankgeheimnisses und des Datenschutzes
selbstverständlich. Die Saalesparkasse erfüllt
die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO),
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer
datenschutzrechtlich relevanter Normen. Informationen und
Daten sind durch geeignete Maßnahmen vor Missbrauch,
Verlust, Beschädigung oder Benutzung durch Unbefugte
geschützt. Der Schutz von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen ist gewahrt.
Die Saalesparkasse nutzt überwiegend die sichere
IT-Infrastruktur in der Sparkassen-Finanzgruppe.
Darüber hinaus zum Einsatz kommende Fremdanwendungen
unterliegen den Anforderungen zum Datenschutz und
Datensicherheit. Beauftragte Dienstleister sind über
vertragliche Regelungen an das Datenschutzniveau der
Saalesparkasse gebunden. Der Datenschutzbeauftragte
überwacht die Einhaltung der gesetzlichen
Anforderungen zu allen Fragen des Datenschutzes und der
Datensicherheit. Des Weiteren wirkt er bei Datenschutz- und
Datensicherheitskonzepten sowie datenschutzrelevanten
Verfahrensregelungen mit. Besondere Risiken sind nicht
vorhanden.
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen
spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und
Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug,
Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation,
Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren
Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und
Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die
Saalesparkasse bekennt sich ausdrücklich zum Ziel,
illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.
Die Beauftragten stellen über Vorkehrungen und
detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang
mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um
Vermögens- und Reputationsschäden für die
Saalesparkasse und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern.
Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung
der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der
Verbandsunterstützung ermöglicht eine
Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf
neue rechtliche Entwicklungen werden die
Geschäftsbereiche hingewiesen.
Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie
stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie
sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze
befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben
sind in unserem Haus der Compliance-Beauftragte MaRisk
sowie die Zentrale Stelle und bei kapitalmarktrechtlichen
Themen der Compliance-Beauftragte WpHG verantwortlich. Sie
sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben
umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten
Informationszugang.
Die Beauftragten identifizieren zudem mögliche
Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die
Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich
Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere
die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung und
unseres Verhaltenskodex, der die Basis unserer
Compliance-Grundsätze bildet. Weiter unterstützt
und beraten sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher
Vorgaben. Die Beauftragten erstatten im Rahmen ihrer
Tätigkeiten sowohl jährlich als auch
anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen
werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat
weitergeleitet.
In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur.
Sämtliche Beschäftigte werden im Rahmen
regelmäßiger Schulungen auf die von der
Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in
den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber
hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der
Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln
unterrichtet. Um Compliance-Verstöße zu
vermeiden, sind alle Beschäftigten aufgefordert, sich
mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre
Führungskräfte, die Fachbereiche oder die
Compliance-Beauftragten zu wenden. Damit
Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden
können, geben wir unseren Beschäftigten die
Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog.
Hinweisgebersystem).
Die Saalesparkasse trägt dafür Sorge, dass
ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch externe
Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten
und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze
innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner
und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet
die Saalesparkasse geschützte schriftliche und
mündliche Meldekanäle an. Eine strikt
vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur
Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann
die Meldung auch anonym erfolgen. Als Hinweisgeberstelle
fungiert in der Saalesparkasse die Interne Revision.
| Umsetzung von Compliance | Status |
| Abteilung Compliance | nicht vorhanden |
| Compliance-Beauftragter | vorhanden |
| Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung | regelmäßig |
| Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat | jährlich |
| Externer Compliance-Bericht | keine Berichterstattung |
Die Saalesparkasse ist Mitglied im Ostdeutschen
Sparkassenverband und über diesen dem DSGV in Berlin
angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der
Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen
und in der Öffentlichkeit und organisiert die
Willensbildung innerhalb der Gruppe.
Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung
der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine
Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte
für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist
Träger der zentralen Bildungseinrichtung der
Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für
Finanzwirtschaft & Management. Weitere
Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung
für die Wissenschaft, die Eberle-Butschkau-Stiftung
sowie die Sparkassenstiftung für internationale
Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die
institutssichernden Einrichtungen nach dem
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie
den Sicherungsfonds der Girozentralen und den
Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und
Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an
verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder
menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder
Art.
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates
für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben,
insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die
Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch
der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen
Entwicklung der Staaten verbunden sind.
Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut
berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen
relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen
ihren Gesellschaften die jeweils gültigen
steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält
die jeweils geltenden Steuergesetze und -Vorschriften in
Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir
kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und
konstruktiv mit den jeweils zuständigen
Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und
steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu
unseren Werten und Überzeugungen.
Halle (Saale), 13.06.2024
Der Vorstand
| Dr. Jürgen Fox | Christian Rothe |
| lfd. Nummer Meldebogen | Meldebogen | regulatorische Basis DelVO (EU) ... | Erstmalige Veröffentlichung für GJE |
| 1 | 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI | 2021/2178 | 2023 |
| 2 | 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 3 | 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 4 | 2. GAR-Sektorinformationen (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 5 | 2. GAR-Sektorinformationen (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 6 | 3. GAR KPI Bestand (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 7 | 3. GAR KPI Bestand (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 8 | 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 9 | 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 10 | 5.KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 11 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2023 |
| 12 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 13 | 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2023 |
| 14 | 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2025 |
| 15 | 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2025 |
| 16 | 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis Umsatz) * | 2021/2178 | 2025 |
| 17 | 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis CapEx) * | 2021/2178 | 2025 |
| 18 | Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas | 2022/1214 | 2023 |
| 19 | Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 20 | Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| 21 | Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 22 | Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| 23 | Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 24 | Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| 25 | Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * | 2022/1214 | 2023 |
| 26 | Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * | 2022/1214 | 2023 |
| Zusätzlich | Qualitative Angaben | 2021/2178 | 2021 |
* Zu Erläuterungszwecken ergänzt
Anmerkung: Die Meldebögen sind in der
konsolidierten Fassung der DelVO 2021/2178 zu finden. Diese
wurde zuletzte durch die DelVO 2023/2486 vom 27. Juni 2023
geändert.
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 24 | 0,44 | 0,6 | 0,37 | 39,7 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 16,47 |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 5 | 0,83 | 1,49 | 65 | 29,65 |
| Handelsbuch (*) | 0 | 0 | 0 | |||
| Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | |||
| Verwaltete Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | |||
| (Assets under management) | ||||||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 15,27 |
| Handelsbuch (*) | ||
| Finanzgarantien | ||
| Verwaltete Vermögenswerte | ||
| (Assets under management) | ||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI
zukunftsgerichtete Informationen offen,
einschließlich Informationen in Form von Zielen,
zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten
Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt:
Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und
Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand"
(Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach
positivem Ergebnis einer entsprechenden
Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.
In der Tabelle "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den
gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten
ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen
CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen
Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY,
für Finanzgarantien XY, für Verwaltete
Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die %
Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und
für GAR (Zuflüsse) XY.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]buchwert | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2854 | 625 | 24 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 701 | 175 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 655 | 173 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 655 | 173 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 45 | 2 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 165 | 24 | 5 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 132 | 16 | 4 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 33 | 8 | 1 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 1760 | 426 | 19 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1386 | 387 | 9 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 28 | 28 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 228 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 228 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 2585 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 2252 | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 2013 | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 1348 | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 280 | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 42 | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 622 | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 239 | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 29 | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 210 | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 44 | Derivate | 3 | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 16 | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 52 | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 262 | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 5439 | 625 | 24 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 1073 | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 345 | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 728 | ||||
| 52 | Handelsbuch | 0 | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 6512 | 625 | 24 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 625 | 24 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 175 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 173 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 173 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 24 | 5 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 16 | 4 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 8 | 1 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 | Private Haushalte | 426 | 19 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 387 | 9 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 28 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 625 | 24 | 0 | 0 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 625 | 24 | 0 | 0 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 5 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 5 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 5 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 5 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 5 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]buchwert | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2854 | 636 | 32 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 701 | 176 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 655 | 174 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 655 | 174 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 45 | 2 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 165 | 34 | 13 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 132 | 23 | 10 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 33 | 11 | 4 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 1760 | 426 | 19 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1386 | 387 | 9 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 28 | 28 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 228 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 228 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 2585 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 2252 | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 2013 | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 1348 | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 280 | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 42 | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 622 | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 239 | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 29 | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 210 | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 44 | Derivate | 3 | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 16 | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 52 | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 262 | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 5439 | 636 | 32 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 1073 | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 345 | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 728 | ||||
| 52 | Handelsbuch | 0 | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 6512 | 636 | 32 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 636 | 32 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 176 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 174 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 174 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 34 | 13 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 23 | 10 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 11 | 4 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 | Private Haushalte | 426 | 19 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 387 | 9 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 28 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 636 | 32 | 0 | 0 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 636 | 32 | 0 | 0 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 9 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 9 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 9 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 9 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 9 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
| a | b | c | d | e | ||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 3 | 0 | 0 | ||
| 2 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 20 | 0 | 0 | ||
| 3 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 6 | 0 | 0 | ||
| 4 | C28 Maschinenbau | 24 | 2 | 0 | ||
| 5 | D35 Energieversorgung | 26 | 3 | 0 | ||
| 6 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 4 | 0 | 0 | ||
| 7 | J61 Telekommunikation | 10 | 0 | 0 | ||
| 8 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | 5 | 0 | 0 | ||
| ... | ||||||
| f | g | h | i | j | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 0 | ||||
| 2 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | ||||
| 3 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 0 | ||||
| 4 | C28 Maschinenbau | 0 | ||||
| 5 | D35 Energieversorgung | 0 | ||||
| 6 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 0 | ||||
| 7 | J61 Telekommunikation | 0 | ||||
| 8 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | 0 | ||||
| ... | ||||||
| k | l | m | n | o | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | |||||
| 2 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | |||||
| 3 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | |||||
| 4 | C28 Maschinenbau | |||||
| 5 | D35 Energieversorgung | |||||
| 6 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | |||||
| 7 | J61 Telekommunikation | |||||
| 8 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | |||||
| ... | ||||||
| p | q | r | s | t | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | |||||
| 2 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | |||||
| 3 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | |||||
| 4 | C28 Maschinenbau | |||||
| 5 | D35 Energieversorgung | |||||
| 6 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | |||||
| 7 | J61 Telekommunikation | |||||
| 8 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | |||||
| ... | ||||||
| u | v | w | x | y | ||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 3 | ||||
| 2 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 20 | ||||
| 3 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 6 | ||||
| 4 | C28 Maschinenbau | 24 | ||||
| 5 | D35 Energieversorgung | 26 | ||||
| 6 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 4 | ||||
| 7 | J61 Telekommunikation | 10 | ||||
| 8 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | 5 | ||||
| ... | ||||||
| z | aa | ab | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| 1 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 0 | ||
| 2 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | ||
| 3 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 0 | ||
| 4 | C28 Maschinenbau | 2 | ||
| 5 | D35 Energieversorgung | 3 | ||
| 6 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 0 | ||
| 7 | J61 Telekommunikation | 0 | ||
| 8 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | 0 | ||
| ... | ||||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
| a | b | c | d | e | ||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | ||
| 1 | A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. | 4 | 0 | 0 | ||
| 2 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 3 | 0 | 0 | ||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 20 | 1 | 0 | ||
| 4 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 6 | 0 | 0 | ||
| 5 | C28 Maschinenbau | 24 | 2 | 0 | ||
| 6 | D35 Energieversorgung | 26 | 10 | 0 | ||
| 7 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 4 | 0 | 0 | ||
| 8 | J61 Telekommunikation | 10 | 0 | 0 | ||
| 9 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 13 | 0 | 0 | ||
| 10 | M72 Forschung und Entwicklung | 2 | 0 | 0 | ||
| 11 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | 5 | 0 | 0 | ||
| f | g | h | i | j | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | ||
| 1 | A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. | 0 | ||||
| 2 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 0 | ||||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | ||||
| 4 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 0 | ||||
| 5 | C28 Maschinenbau | 0 | ||||
| 6 | D35 Energieversorgung | 0 | ||||
| 7 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 0 | ||||
| 8 | J61 Telekommunikation | 0 | ||||
| 9 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 0 | ||||
| 10 | M72 Forschung und Entwicklung | 0 | ||||
| 11 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | 0 | ||||
| k | l | m | n | o | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | ||
| 1 | A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. | |||||
| 2 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | |||||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | |||||
| 4 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | |||||
| 5 | C28 Maschinenbau | |||||
| 6 | D35 Energieversorgung | |||||
| 7 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | |||||
| 8 | J61 Telekommunikation | |||||
| 9 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | |||||
| 10 | M72 Forschung und Entwicklung | |||||
| 11 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | ||
| 1 | A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. | |||||
| 2 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | |||||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | |||||
| 4 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | |||||
| 5 | C28 Maschinenbau | |||||
| 6 | D35 Energieversorgung | |||||
| 7 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | |||||
| 8 | J61 Telekommunikation | |||||
| 9 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | |||||
| 10 | M72 Forschung und Entwicklung | |||||
| 11 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | |||||
| u | v | w | x | y | ||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | ||
| 1 | A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. | 4 | ||||
| 2 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 3 | ||||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 20 | ||||
| 4 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 6 | ||||
| 5 | C28 Maschinenbau | 24 | ||||
| 6 | D35 Energieversorgung | 26 | ||||
| 7 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 4 | ||||
| 8 | J61 Telekommunikation | 10 | ||||
| 9 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 13 | ||||
| 10 | M72 Forschung und Entwicklung | 2 | ||||
| 11 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | 5 | ||||
| z | aa | ab | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| 1 | A01 Landwirtschaft,Jagd u.verbundene Tätigk. | 0 | ||
| 2 | B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 0 | ||
| 3 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 1 | ||
| 4 | C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. | 0 | ||
| 5 | C28 Maschinenbau | 2 | ||
| 6 | D35 Energieversorgung | 10 | ||
| 7 | H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr | 0 | ||
| 8 | J61 Telekommunikation | 0 | ||
| 9 | M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 0 | ||
| 10 | M72 Forschung und Entwicklung | 0 | ||
| 11 | N77 Vermietung von beweglichen Sachen | 0 | ||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem
Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio
der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit
Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die
von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in
dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den
Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den
taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die
ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese
Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf
ökologisch
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 21,89 | 0,84 | 0 | 0 | 0,16 |
| 2 | Finanzunternehmen | 25 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 26,38 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 26,38 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 4,87 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 14,53 | 2,9 | 0 | 0,01 | 2,8 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 12,47 | 2,95 | 0 | 0 | 3,5 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 22,71 | 2,66 | 0 | 0,05 | 0,02 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 24,18 | 1,1 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 27,95 | 0,65 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,49 | 0,44 | 0 | 0 | 0,08 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichen de Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 21,89 | 0,84 | 0 | 0 | 0,16 |
| 2 | Finanzunternehmen | 25 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 26,38 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 26,38 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 4,87 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 14,53 | 2,9 | 0 | 0,01 | 2,8 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 12,47 | 2,95 | 0 | 0 | 3,5 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 22,71 | 2,66 | 0 | 0,05 | 0,02 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 24,18 | 1,1 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 27,95 | 0,65 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,49 | 0,44 | 0 | 0 | 0,08 |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 52,47 |
| 2 | Finanzunternehmen | 12,88 |
| 3 | Kreditinstitute | 12,05 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 12,05 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,83 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 3,04 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 2,43 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,61 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 32,36 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 25,49 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,51 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 4,19 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 4,19 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem
Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio
der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit
Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die
von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in
dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den
Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den
taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die
ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese
Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf
ökologisch 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen
Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 22,27 | 1,14 | 0 | 0 | 0,31 |
| 2 | Finanzunternehmen | 25,09 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 26,59 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 26,59 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 3,43 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 20,68 | 7,97 | 0 | 0,02 | 5,42 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 17,16 | 7,24 | 0 | 0 | 6,77 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 34,68 | 10,89 | 0 | 0,08 | 0,04 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 24,18 | 1,1 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 27,95 | 0,65 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,68 | 0,6 | 0 | 0 | 0,16 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 22,27 | 1,14 | 0 | 0 | 0,31 |
| 2 | Finanzunternehmen | 25,09 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 26,59 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 26,59 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 3,43 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 20,68 | 7,97 | 0 | 0,02 | 5,42 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 17,16 | 7,24 | 0 | 0 | 6,77 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 34,68 | 10,89 | 0 | 0,08 | 0,04 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 24,18 | 1,1 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 27,95 | 0,65 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,68 | 0,6 | 0 | 0 | 0,16 |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 52,47 |
| 2 | Finanzunternehmen | 12,88 |
| 3 | Kreditinstitute | 12,05 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 12,05 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,83 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 3,04 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 2,43 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,61 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 32,36 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 25,49 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,51 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 4,19 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 4,19 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf
Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen
1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten
und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen
angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35,89 | 0,83 | 0 | 0 | 0,41 |
| 2 | Finanzunternehmen | 26,6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 27,99 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 27,99 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 20,55 | 4,34 | 0 | 0,03 | 4,93 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 19,08 | 5,93 | 0 | 0 | 6,8 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 24,41 | 0,16 | 0,12 | 0,04 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 63,15 | 1,33 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 91,77 | 1,92 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 23,33 | 0,54 | 0 | 0 | 0,26 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35,89 | 0,83 | 0 | 0 | 0,41 |
| 2 | Finanzunternehmen | 26,6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 27,99 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 27,99 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 20,55 | 4,34 | 0 | 0,03 | 4,93 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 19,08 | 5,93 | 0 | 0 | 6,8 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 24,41 | 0,16 | 0,12 | 0,04 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 63,15 | 1,33 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 91,77 | 1,92 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 23,33 | 0,54 | 0 | 0 | 0,26 |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 65 |
| 2 | Finanzunternehmen | 28,03 |
| 3 | Kreditinstitute | 26,64 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 26,64 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,39 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 5,36 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 3,88 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,48 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 23,39 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,44 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,59 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 8,22 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8,22 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf
Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen
1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten
und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen
angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 36,79 | 1,49 | 0 | 0 | 0,97 |
| 2 | Finanzunternehmen | 26,77 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 28,17 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 28,17 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 30,59 | 12,3 | 0 | 0,06 | 11,74 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 30,34 | 16,91 | 0 | 0 | 16,21 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 31,22 | 0,2 | 0,2 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 63,15 | 1,33 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 91,77 | 1,92 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 23,92 | 0,97 | 0 | 0 | 0,63 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 36,79 | 1,49 | 0 | 0 | 0,97 |
| 2 | Finanzunternehmen | 26,77 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 28,17 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 28,17 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 30,59 | 12,3 | 0 | 0,06 | 11,74 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 30,34 | 16,91 | 0 | 0 | 16,21 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 31,22 | 0,2 | 0,2 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 63,15 | 1,33 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 91,77 | 1,92 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 23,92 | 0,97 | 0 | 0 | 0,63 |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 65 |
| 2 | Finanzunternehmen | 28,03 |
| 3 | Kreditinstitute | 26,64 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 26,64 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,39 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 5,36 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 3,88 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,48 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 23,39 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,44 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,59 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 8,22 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8,22 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
| a | b | c | d | e | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||||
| Gesamt (Mio. EUR) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| f | g | h | i | j | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| k | l | m | n | o | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| u | v | w | x | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | |||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||
| 3 | Kreditinstitute | ||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | ||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | ||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||
1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen
Informationen über den prozentualen Anteil (%) der
Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang
mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch
nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung
nach Übergangs- und ermöglichende
Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten
Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen,
die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen
als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
| a | b | c | d | e | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||||
| Gesamt (Mio. EUR) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| f | g | h | i | j | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| k | l | m | n | o | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | |||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| u | v | w | x | ||
| F&C-KPI - Offenlegungsstichtag T | |||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%) (taxonomiefähig) | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (%) (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen - Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe | ||||
| 2 | Dienstleistungen für Finanzunternehmen | ||||
| 3 | Kreditinstitute | ||||
| 4 | Sonstige Finanzunternehmen | ||||
| 5 | davon Wertpapierfirmen | ||||
| 6 | davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 7 | davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 8 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 9 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||
1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen
Informationen über den prozentualen Anteil (%) der
Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang
mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch
nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung
nach Übergangs- und ermöglichende
Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten
Gebühren- und Provisionserträgen von Unternehmen,
die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen, für andere Dienstleistungen
als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
| a | b | c | d | e | ||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Beizulegender Zeitwert | Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| f | g | h | i | j | ||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| k | l | m | n | o | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform ) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | ||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform ) | |||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform ) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels-KPI | |||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | ||||
| 3 | Kreditinstitute | ||||
| 4 | Schuldverschreibungen | ||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | ||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | ||||
| 8 | Schuldverschreibungen | ||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | ||||
| 11 | Schuldverschreibungen | ||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 17 | Schuldverschreibungen | ||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||
| 20 | Schuldverschreibungen | ||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| a | b | c | d | e | ||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Beizulegender Zeitwert | Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| f | g | h | i | j | ||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels- KPI | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| k | l | m | n | o | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | |||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels- KPI | ||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||||
| Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | Absolute Käufe | Absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels- KPI | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Schuldverschreibungen | |||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | |||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 8 | Schuldverschreibungen | |||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | |||||
| 11 | Schuldverschreibungen | |||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 17 | Schuldverschreibungen | |||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | |||||
| 20 | Schuldverschreibungen | |||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Absolute Verkäufe | Absolute Käufe plus absolute Verkäufe | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Handels- KPI | |||
| 1 | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente) - Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | ||||
| 3 | Kreditinstitute | ||||
| 4 | Schuldverschreibungen | ||||
| 5 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 6 | Sonstige Finanzunternehmen | ||||
| 7 | davon Wertpapierfirmen | ||||
| 8 | Schuldverschreibungen | ||||
| 9 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 10 | davon Vermögensverwalter | ||||
| 11 | Schuldverschreibungen | ||||
| 12 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 13 | davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 17 | Schuldverschreibungen | ||||
| 18 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 19 | Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich Gegenparteien aus Drittländern | ||||
| 20 | Schuldverschreibungen | ||||
| 21 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kratt-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | |||||
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt |
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | |||||
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt |
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100% | ||||
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI |
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100% | ||||
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI |
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
Zusätzlich zu den quantitativen KPI werden die
folgenden qualitativen Angaben geliefert, um die
Erläuterungen der Finanzunternehmen und das
Verständnis der Märkte in Bezug auf diese KPI zu
untermauern:
| Nr. | Qualitative Angabe | Qualitative Angaben vom Kreditinstitut |
| 1 | Hintergrundinformationen zur Untermauerung der quantitativen Indikatoren, einschließlich des Umfangs der für den KPI erfassten Vermögenswerte und Tätigkeiten, Informationen über Datenquellen und Beschränkungen; | |
| 2 | Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zur ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit, beginnend mit dem zweiten Jahr der Implementierung, wobei zwischen geschäftsbezogenen, methodischen und datenbezogenen Aspekten unterschieden wird; | |
| 3 | Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien; | |
| 4 | Für Kreditinstitute, die keine quantitativen Angaben zu Handelskrediten offenlegen müssen, qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien; | |
| 5 | Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens |
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