Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 123837
Eingetragen
18.1.1999
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Beteiligung als alleinhaftende Gesellschafterin an der Fa. Schäffler Bauträger und Baubetreuung GmbH & Co KG mit dem Sitz in Starnberg sowie ferner Verwaltung von Grundstücken und Beteiligungen.

Historie

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Management

NameRolle
Barbara Schäffler
seit 17.10.2001
Geschäftsführer
Martin Schäffler
seit 17.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Franziskusweg 11, 82319 Starnberg
17000
33.33%
Fasanenweg 17 a, 82319 Starnberg
17000
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MBF-Beteiligungs GmbH

Starnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

A K T I V A

31.12.2015 31.12.2014
A. UMLAUFVERMÖGEN 52.467,29 51.493,54
SUMME Aktiva 52.467,29 51.493,54

P A S S I V A

31.12.2015 31.12.2014
A. EIGENKAPITAL 29.810,30 28.809,04
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.187,79 1.232,10
C. VERBINDLICHKEITEN 21.469,20 21.452,40
SUMME Passiva 52.467,29 51.493,54

Anhang

A. Vorbemerkung

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2015 ist grundsätzlich nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 266 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 265 Abs. 1 HGB).

Die Forderungen sind mit dem Nominalwert bilanziert (§ 253 Abs. 1 HGB). Einzelabschreibungen sowie Abschreibungen wegen allgemeiner und besonderer Risiken wurden, soweit erforderlich, vorgenommen.

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das laufende Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

C. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Flüssige Mittel

Unter den flüssigen Mitteln ist ein Bankguthaben ausgewiesen. Der Bestand ist durch einen gleichlautenden Bankauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2015 unverändert 26.075,89 EUR. Davon sind zum Stichtag 13.037,95 EUR einbezahlt.

Rückstellungen

Die ausgewiesenen Rückstellungen enthalten Beträge für Abschlusskosten und Steuerzahlungen. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt.

Verbindlichkeiten

Angaben über Restlaufzeiten sowie Umfang und Art der Besicherung zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr zum 31.12.2015 (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 HGB):

Restlaufzeiten in Jahren GesamtEUR bis 1 JahrEUR 1 bis 5 JahreEUR über 5 JahreEUR
Sonstige Verbindlichkeiten 21.469,20 21.469,20 0,00 0,00
Summe Verbindlichkeiten 21.469,20 21.469,20 0,00 0,00

Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte nicht.

Haftungsverhältnisse §§ 251 i. V. m. 268 Abs. 7 HGB

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

E. Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Geschäftsjahr zum 31.12.2015 war:

Herr Martin Schäffler, Franziskusweg 31, 82319 Starnberg

Frau Barbara Schäffler, Franziskusweg 31, 82319 Starnberg

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Über die Ergebnisverwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Starnberg, 28.07.2016

Martin Schäffler

Barbara Schäffler

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde am 28.07.2016 festgestellt.

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