Sparkasse Schwaben-BodenseeLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRA 13457
Vorher
Kreissparkasse Augsburg
Eingetragen
14.2.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Horst Schönfeld
seit 20.9.2021
Vorsitzender des Vorstands
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kreissparkasse Augsburg

Augsburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

der Kreissparkasse Augsburg

Sitz Augsburg

eingetragen beim

Amtsgericht Augsburg

Handelsregister-Nr. HR A 13457

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2019
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 20.173.525,51 26.361
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 273.212.079,09 265.943
293.385.604,60 292.305
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 67.408.226,36 18.578
b) andere Forderungen 220.980.942,12 249.390
288.389.168,48 267.968
4. Forderungen an Kunden 2.773.427.818,53 2.687.828
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.315.536.699,03 EUR (1.357.056)
Kommunalkredite 83.646.023,29 EUR (42.138)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 76.367.679,83 66.034
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 76.367.679,83 EUR (66.034)
bb) von anderen Emittenten 382.708.260,01 309.315
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 182.027.757,80 EUR (146.687)
459.075.939,84 375.349
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
459.075.939,84 375.349
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 18.998.025,71 6.999
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 36.192.267,32 36.160
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.115.583,97 EUR (1.116)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 350.000,00 350
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 3.813.498,49 538
darunter:
Treuhandkredite 3.813.498,49 EUR (538)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16.793,54 15
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 125
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
16.793,54 140
12. Sachanlagen 15.413.477,98 15.646
13. Sonstige Vermögensgegenstände 26.121.307,67 20.862
14. Rechnungsabgrenzungsposten 1.622.879,80 1.453
Summe der Aktiva 3.916.806.781,96 3.705.597

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2019
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 255.127,65 265
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 421.044.635,58 388.484
421.299.763,23 388.749
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 1.073.602.923,91 1.155.403
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 30.214.743,20 29.932
1.103.817.667,11 1.185.335
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.878.263.317,12 1.612.150
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 50.364.561,17 76.741
1.928.627.878,29 1.688.891
3.032.445.545,40 2.874.225
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 333.108,12 554
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
333.108,12 554
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 3.813.498,49 538
darunter:
Treuhandkredite 3.813.498,49 EUR (538)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.458.470,54 1.880
6. Rechnungsabgrenzungsposten 1.287.020,76 1.334
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 17.297.296,00 16.427
b) Steuerrückstellungen 3.872.174,48 5.127
c) andere Rückstellungen 15.111.619,77 13.671
36.281.090,25 35.225
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 3.824.570,00 9.369
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 238.800.000,00 221.800
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 172.921.921,39 168.392
cb) andere Rücklagen 0,00 0
172.921.921,39 168.392
d) Bilanzgewinn 3.341.793,78 3.530
176.263.715,17 171.922
Summe der Passiva 3.916.806.781,96 3.705.597
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 194.617.384,89 183.073
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 4.786.769,04 6.254
199.404.153,93 189.327
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 297.026.530,31 153.309
297.026.530,31 153.309

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2019
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 57.370.602,90 61.717
abgesetzte negative Zinsen 737.378,30 EUR (976)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 2.607.805,27 2.945
59.978.408,17 64.662
2. Zinsaufwendungen 7.738.957,53 8.566
abgesetzte positive Zinsen 745.891,99 EUR (635)
52.239.450,64 56.096
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 288.334,91 75
b) Beteiligungen 929.436,09 1.677
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
1.217.771,00 1.752
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 29.343.727,35 28.140
6. Provisionsaufwendungen 2.139.292,01 2.216
27.204.435,34 25.924
7. Nettoertrag des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 11.074.293,72 12.627
9. (weggefallen) 91.735.950,70 96.400
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 24.095.349,37 23.682
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.665.441,14 6.447
darunter:
für Altersversorgung 2.100.797,49 EUR (2.047)
30.760.790,51 30.129
b) andere Verwaltungsaufwendungen 24.303.603,77 26.379
55.064.394,28 56.508
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.561.194,32 2.872
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.314.219,91 3.082
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 3.409.215,30 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 495
3.409.215,30 495
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 2.036
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 12.179,22 0
12.179,22 2.036
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 17.000.000,00 16.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 12.399.106,11 16.399
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.981.201,49 11.007
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 76.110,84 762
8.057.312,33 11.769
25. Jahresüberschuss 4.341.793,78 4.630
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
4.341.793,78 4.630
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
4.341.793,78 4.630
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 1.000.000,00 1.100
b) in andere Rücklagen 0,00 0
1.000.000,00 1.100
29. Bilanzgewinn 3.341.793,78 3.530

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Aufgrund der besonderen Risiken aus der Corona-Pandemie haben wir erstmals zum besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anstelle einer vergangenheitsorientierten eine zukunftsorientierte Bewertungsmethode angewandt. Dabei haben wir in Anlehnung an die interne Risikosteuerung den erwarteten Verlust der kommenden 12 Monate verwendet. Das ausgewiesene Jahresergebnis fiel durch die Änderung der Bewertungsmethode (inkl. der neu gebildeten Rückstellungen für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken) um 8.759 TEUR niedriger aus.

Soweit unsere Kunden im Rahmen von Covid 19 das gesetzliche Moratorium nach Art. 240 § 3 EGBGB in Anspruch genommen haben, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens um den Stundungszeitraum. Die zum Bilanzstichtag gestundeten Zinsen weisen wir unter Aktiva Posten 4 "Forderungen an Kunden" aus. Die für das Jahr 2020 mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Zinsen haben wir vollständig als Zinsertrag vereinnahmt.

Wertpapiere

Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Beteiligungen und Anteile an verbundene Unternehmen

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Der aus der Übernahme einer Geschäftsstelle resultierende Firmenwert wird auf die Dauer von 15 Jahren abgeschrieben. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.

Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt.

Geringwertige Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 2,34 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1.592 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,25 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,25 % unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden ab dem Geschäftsjahr 2020 neue Berechnungsprogramme zur Ermittlung der Rückstellung für Dienstjubiläen und für die Altersteilzeit verwendet. Die Jubiläumsrückstellung wird nicht mehr auf Basis des für handelsrechtliche Zwecke modifizierten Pauschalwertverfahrens, sondern unter Anwendung der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) gebildet. Bei der Diskontierung wird erstmals bei beiden Rückstellungen einheitlich der Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Des Weiteren werden sowohl bei der Jubiläumsrückstellung als auch bei der Altersteilzeitrückstellung die Sterbewahrscheinlichkeiten erstmals auf Basis der Heubeck-Tafeln RT 2018 G ermittelt. Durch die Änderung der Bewertungsmethoden verringerte sich sowohl die Jubiläumsrückstellung um 15 TEUR als auch die Altersteilzeitrückstellung um 142 TEUR.

Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Zur Ermittlung eines ggf. bestehenden Verpflichtungsüberschusses ist eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen Finanzinstrumente des Bankbuchs unter Berücksichtigung aller bis zur vollständigen Abwicklung zu erwartenden Risiko- und Verwaltungskosten vorgenommen worden. Hierbei ist die Ermittlung anhand einer barwertigen Betrachtung erfolgt. Eine Rückstellung war nicht erforderlich.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Forderungen an die eigene Girozentrale 66.523 26.166

Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:

Posten 3 b) andere Forderungen
- bis drei Monate 20.586 68.305
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 100.680 121.522
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 100.000 60.000
- mehr als fünf Jahre --- ---

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 38.478 33.738
- davon nachrangig 10.961 9.598
- Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 500 500

Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:

- bis drei Monate 117.046 114.021
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 192.383 221.991
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 812.807 745.609
- mehr als fünf Jahre 1.604.482 1.537.192
- mit unbestimmter Laufzeit 46.244 68.507

Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden Kommunalkredite in Höhe von 4,8 Mio. EUR an die BayernLB bei gleichzeitiger Stundung der Kaufpreisforderung übertragen. Die Landesbank kann diese Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von öffentlichen Pfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis Kommunalkredite aus.

Diese Forderungen sind mit ihrem Buchwert in den Angaben zur "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten" enthalten.

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 29.961 33.017
- Börsenfähige Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon sind 457.664 373.830
- börsennotiert 411.731 352.887
- nicht börsennotiert 45.933 20.943

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Börsenfähige Wertpapiere, davon sind 18.998 6.999
- börsennotiert 18.998 6.999
- nicht börsennotiert --- ---

Anteile an Investmentvermögen

Die Sparkasse hat folgende Investmentfonds im Bestand:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Differenz Marktwert zu Buchwert
TEUR
Ertragsausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Aktienfonds Deka EURO STOXX 50 UCITS ETF 13.760 12.997 763 265
Deka MSCI World UCITS ETF 6.404 6.001 403 23

Für die dargestellten Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,36 1.860.143 ---
(31.12.2019)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe 0,22 662.761 50.307
(30.09.2019) (2018/2019)
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 1,53 230.539 ---
(31.12.2019)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 1,38 1.328.734 ---
(30.06.2020)
Bayern Card-Services Beteiligungs GmbH & Co. KG, München 1,53 2.792 4.564
(31.12.2019) (2019)
IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München 1,56 22.739 -24
(31.12.2019) (2019)
S-Immo-Beteiligungs-GmbH & Co. KG, München 1,25 5.680 991
(31.12.2019) (2019)

Darüber hinaus ist die Kreissparkasse Augsburg an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 1,53
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 1,00

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
S-Servicepartner Bayern GmbH, Schwabmünchen 70,00 1.117 (31.12.2019) 4 (2019)

Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde verzichtet, weil die Einbeziehung des Tochterunternehmens für die Verschaffung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist (§ 296 Abs. 2 HGB).

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 11: Immaterielle Anlagewerte

In diesem Posten ist ein aus der Übernahme einer Geschäftsstelle resultierender Firmenwert enthalten, welcher auf die Dauer von 15 Jahren abgeschrieben wird. Die Festsetzung der Nutzungsdauer erfolgte analog der steuerlichen Vorschriften.

Posten 12: Sachanlagen

Die Sachanlagen entfallen mit 8.546 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 2.002 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 13 TEUR (im Vorjahr 29 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag.

Latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2020 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Sachanlagen, Beteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,66 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 2.406 49.902 ---
Zugänge 16 206 ---
Abgänge 200 1.595 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 2.222 48.513 ---
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 2.266 34.256 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 138 1.423 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- 1.036 ---
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 199 1.544 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 2.205 33.099 ---
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 17 15.414 ---
Stand am 31.12. des Vorjahres 140 15.646 ---
Bilanzposten Buchwert 31.12.2019
TEUR
Nettoveränderungen
TEUR
Buchwert 31.12.2020
TEUR
Beteiligungen 36.160 32 36.192
Anteile an verbundenen Unternehmen 350 --- 350

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 403.942 382.786
- Durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten 397.029 361.675

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:

Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 21.255 22.809
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 36.495 31.735
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 159.666 121.533
- mehr als fünf Jahre 203.633 212.414

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.018 2.540
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.054 3.033

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:

Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
- bis drei Monate 5 5
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 29.950 29.662
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 75 72
- mehr als fünf Jahre 184 192
Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 11.136 20.867
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 36.219 30.561
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.732 24.323
- mehr als fünf Jahre 12 437

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 734 TEUR (im Vorjahr 786 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für von der Sparkasse eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 168 TEUR angefallen.

Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:

Betrag
TEUR
Währung Zinssatz
%
fällig am außerordentliches Kündigungsrecht
500 EUR 3,60 03.02.2021 nein
500 EUR 3,95 26.04.2021 nein

Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung auf Verlangen der Gläubiger ist nicht gegeben. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.

Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten (ohne anteilige Zinsen) von insgesamt 2.825 TEUR übersteigen im Einzelfall nicht 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten. Sie haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,05 % und eine Ursprungslaufzeit von 5 bis 10 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 2.750 TEUR fällig.

Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Mehrere Posten betreffende Angaben

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 39.554 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 39.140 TEUR.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Posten 1: Eventualverbindlichkeiten

Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine signifikanten Erkenntnisse und Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren keine bedeutenden Ansprüche Dritter ergeben.

Posten 2: Andere Verpflichtungen

In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine ausfallgefährdeten Kredite enthalten bzw. ist hierfür in Einzelfällen eine Drohverlustrückstellung gebildet worden.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Posten 2: Zinsaufwendungen

Im Posten "Zinsaufwendungen" sind Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 27 TEUR (im Vorjahr 32 TEUR) enthalten.

Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Fondsanteile, Kredite).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten "Sonstige betriebliche Erträge" der Gewinn- und Verlustrechnung enthält Erträge aus der Gestellung von Personal als wesentlichen Einzelbetrag in Höhe von 6.459 TEUR.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 292 TEUR (im Vorjahr 219 TEUR) und Erträge aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von Rückstellungen in Höhe von 0 TEUR (im Vorjahr --- TEUR) enthalten.

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 14 TEUR (im Vorjahr 2 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 1.416 TEUR (im Vorjahr 1.484 TEUR) enthalten.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in seiner für den 28.06.2021 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperre

Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 1.592 TEUR.

Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in Vorjahren bereits in diesem Zusammenhang 2.108 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden.

SONSTIGE ANGABEN

Derivative Finanzinstrumente

Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:

Derivative Finanzinstrumente
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
- in TEUR - Bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Insgesamt
Währungsrisiken
Devisentermingeschäfte 10.677 --- --- 10.677
Davon Handelsgeschäfte --- --- --- ---
Davon Deckungsgeschäfte 5.339 --- --- 5.339

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente

- in TEUR - Nominalbeträge Zeitwert positiv Zeitwert negativ Buchwert Bilanzausweis
Währungsrisiken
Devisentermingeschäfte 10.677 209 198 --- ---

Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden aus den Barwerten der gegenläufigen Zahlungsströme (in Fremdwährung und in Euro) unter Anwendung der Zero-Zinsstrukturkurve der jeweiligen Währung zum Bilanzstichtag ermittelt, die den Veröffentlichungen Reuters entnommen werden. Die Umrechnung erfolgt anhand der zuletzt verfügbaren Währungs-Spotkurse.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Kreissparkasse Augsburg Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).

Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2020 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2021 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 21.713 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2020 1.725 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2020 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 32.969 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 2,38 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2020 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2019 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2020 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2020 832 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 107 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2020 7.450 TEUR zurückgestellt. Die laufenden Bezüge für diesen Personenkreis betrugen im Geschäftsjahr 470 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte zum 31.12.2020 Kredite an Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 158 TEUR und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 1.611 TEUR gewährt.

Honorare für den Abschlussprüfer

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2020 Aufwendungen in Höhe von 244 TEUR an. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 34 TEUR und entfallen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz.

Von dem im Vorjahr im Anhang ausgewiesenem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen wurden im laufenden Geschäftsjahr 11 TEUR als Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im GuV-Posten 8 (Sonstige betriebliche Erträge) vereinnahmt.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender: Martin Sailer, Landrat des Landkreises Augsburg
Stellvertretende Vorsitzende: Lorenz Müller, 1. Bürgermeister der Stadt Schwabmünchen Heinz Liebert, stv. Landrat / Kreisrat, bis 10. Mai 2020 Dr. Michael Higl, 1. Bürgermeister des Marktes Meitingen, seit 11. Mai 2020
Mitglieder: Markus Ferber, Mitglied des Europäischen Parlaments Hansjörg Durz, Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Simone Strohmayr, Abgeordnete des Bayerischen Landtags Max Strehle, Kreisrat, bis 07. Juli 2020 Leopold Schwarz, Geschäftsführer der Firma Schwarzbräu GmbH, bis 07. Juli 2020 Armin Dittrich, Geschäftsführer der Firma DITTRICH+CO. GmbH&Co.KG, bis 07. Juli 2020 Heinz Liebert, stv. Landrat / Kreisrat, seit 08. Juli 2020 Andrea Pfundmeier, Geschäftsführerin der Secomba GmbH, seit 08. Juli 2020 Ralf Ritter, Geschäftsführer der Ritter GmbH, seit 08. Juli 2020

Vorstand

Vorsitzender: Richard Fank
Mitglieder: Horst Schönfeld Dr. Wolfgang Zettl, seit 01. Januar 2021

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2020
Vollzeitkräfte 186
Teilzeit- und Ultimokräfte 234
420
Auszubildende 33
Insgesamt 453

 

Augsburg, 30. März 2021

Kreissparkasse Augsburg

Vorstand

Richard Fank

Horst Schönfeld

Dr. Wolfgang Zettl

 

Augsburg, 06. April 2021

Kreissparkasse Augsburg

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Martin Sailer, Landrat

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Anlage zum

Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

zum 31. Dezember 2020

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Kreissparkasse Augsburg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Augsburg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Kreissparkasse Augsburg definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 91.736 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 347.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 12.399 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 7.981 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Kreissparkasse Augsburg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Kreissparkasse Augsburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Kreissparkasse Augsburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Forderungen an Kunden

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Das Risiko für den Abschluss

Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter der Bilanzposition Aktiva 4 ausgewiesenen Forderungen an Kunden weisen in Relation zur Bilanzsumme ein beträchtliches Volumen auf. Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für eine Kundenforderung beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Auch die Ermittlung von Risikovorsorge in Form von Pauschalwertberichtigungen für vorhersehbare, aber noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken unterliegt einer hohen Schätzunsicherheit. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Prozesse zur Kreditüberwachung und Risikovorsorgebildung sowie die Verfahren zur Risikofrüherkennung und Risikoklassifizierung im Kundenkreditgeschäft analysiert und daraufhin beurteilt, ob diese Prozesse bzw. Verfahren geeignet sind, drohende Kreditausfälle zeitnah zu identifizieren sowie die Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden angemessen abzubilden. Relevante Schlüsselkontrollen haben wir anhand von Einzelfällen aus dem Kreditbestand auf deren Wirksamkeit geprüft. Ebenso haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen geprüft.

Darüber hinaus haben wir anhand einzelner Kreditengagements untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen und ob zeitnah in angemessener Höhe Einzelwertberichtigungen gebildet wurden. Die Auswahl der Kreditengagements erfolgte risikoorientiert, unter besonderer Berücksichtigung von Bonitäts- und Besicherungsaspekten. Bei Feststellung von Indikatoren für Kreditausfälle wurden die von der Sparkasse getroffenen Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit, Konsistenz und Widerspruchsfreiheit beurteilt.

Unsere Schlussfolgerungen

Die eingerichteten Prozesse und Verfahren sind angemessen und wirksam, um drohende Kreditausfälle im Kundenkreditgeschäft zeitnah zu identifizieren sowie Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften zu ermitteln und fortzuschreiben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Markus Eckhardt.

 

München, den 21. April 2021

Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern

Öttl, Wirtschaftsprüfer

Eckhardt, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

der Kreissparkasse Augsburg

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf die Konzentration der Berichterstattung auf die gesetzlich geforderten Inhalte im Prognosebericht zulässigerweise durchbrochen.

1 Grundlagen der Sparkasse

1.1 Geschäftsmodell

Die Kreissparkasse Augsburg (im Folgenden: Sparkasse) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Augsburg und Schwabmünchen. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Landkreis Augsburg und Stadt Schwabmünchen. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind der Landkreis Augsburg und die Stadt Schwabmünchen.

Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte.

Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbandes Bayern und damit Teil des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation. Dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation sind die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG (Einlagensicherungsgesetz) anerkannt worden.

Die Sparkasse unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Die Sparkasse unterhält in ihrem Geschäftsgebiet zum 31.12.2020 18 Geschäftsstellen, 23 SB-Geschäftsstellen und 60 Geldausgabeautomaten.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Corona-Virus traf 2020 die gesamte Weltwirtschaft. Praktisch alle großen Volkswirtschaften erlebten krisenhafte Einbrüche bei Produktion und Handel. Einzig China, wo das Virus seinen Ausgang nahm, weist auf Jahresbasis bereits ein positives Wachstum aus. Auf Jahresbasis dürfte die weltweite Produktion 2020 nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds um über vier Prozent rückläufig gewesen sein. Beim Welthandel geht der IWF sogar von einem Rückschlag um mehr als zehn Prozent aus (Quelle: WEO des Internationalen Währungsfonds (IWF)). Unter den Industrieländern hat sich die US-Volkswirtschaft mit BIP-Verlusten von gut vier Prozent noch vergleichsweise gut gehalten.

Europa

Europa ist in weiten Teilen sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Die in beiden Pandemiewellen des Jahres überproportional betroffenen Länder Frankreich, Italien und besonders Spanien könnten aufgrund des bedeutenden Tourismussektors bei ihrem realen BIP für 2020 sogar zweistellige Schrumpfungsraten ausweisen. Das zu Beginn des Jahres aus der EU ausgeschiedene Vereinigte Königreich landete 2020 bei der BIP-Entwicklung ebenfalls an der Grenze zu einer zweistelligen prozentualen Schrumpfung. Deutschland mit seiner im internationalen Vergleich größeren Rolle der Industrieproduktion war in den einzelnen Phasen der Pandemie in unterschiedlichem Maße betroffen. Das zweite Quartal 2020 brachte eine saisonbereinigte Schrumpfung des BIP von 9,8 % gegenüber dem Vorquartal mit sich. Das dritte Quartal zeigte eine sehr starke Erholung, gemessen am BIP um 8,5 %. Dieser Aufschwung wurde jedoch im November vom zweiten Lockdown jäh unterbrochen.

Deutschland

Für das Gesamtjahr 2020 hat das Statistische Bundesamt mit seiner Erstschätzung vom 14. Januar 2021 für Deutschland eine reale BIP-Veränderung von -5,0 % ausgewiesen. Vor allem im Dienstleistungssektor sind viele Wertschöpfungen nicht möglich. Der Finanzsektor ist dagegen eher Teil der Lösung und trug 2020 durch die Sicherstellung von Finanzierungen zur Abfederung der Krise bei. Die privaten Konsumausgaben waren um 6,0 % rückläufig. Die Sparquote der privaten Haushalte stieg auf nie dagewesene 16,3 %. Die Bauproduktion konnte praktisch durchgängig aufrechterhalten werden. Der Preisauftrieb war 2020 sehr verhalten. Dies lag an geringen Rohstoff-(Öl-)Preisen sowie zeitweise reduzierten Mehrwertsteuersätzen. Im Ergebnis stiegen die Verbraucherpreise nur um 0,5 % in der Abgrenzung des nationalen Warenkorbes (0,4 % gemäß HVPI). Die Neuverschuldung in Deutschland stieg 2020 durch die expansive Finanzpolitik und Transferleistungen zur Stabilisierung in der Krise stark an. Die Schuldenstandsquote betrug zum Jahresende rund 70 %.

Arbeitsmarkt

Der deutsche Arbeitsmarkt erwies sich 2020 als robust, wenn auch die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote um 0,9 %-Punkte auf 5,9 % anstieg. Die stabilisierende Wirkung der Kurzarbeit sicherte jedoch Einkommensströme und verhinderte eine noch höhere Arbeitslosigkeit. Die größten Beschäftigungsverluste verzeichneten Handel, Verkehr, Gastgewerbe und die Unternehmensdienstleister. Beschäftigungsgewinne gab es hingegen im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (Quellen: Statistisches Bundesamt/Bundesagentur f. Arbeit DSGV).

Das Corona-Jahr 2020 hat seine Spuren auch auf dem bayerischen Arbeitsmarkt hinterlassen (Quelle: Bayerische Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit). Erstmals seit Jahren wuchs die Zahl der Beschäftigten in Bayern im Jahr 2020 nicht. Die Arbeitslosigkeit stieg von 2,8 % im Jahresdurchschnitt 2019 auf 3,6 % im Jahresdurchschnitt 2020 und somit um fast 30 % (29,8). Der Wert ist niedriger als erwartet, womit sich der bayerische Arbeitsmarkt trotz aller Belastungen durch die Pandemie "verhältnismäßig robust" zeigte. Einen Personalzuwachs gab es einzig in der Land- und Forstwirtschaft und in der Öffentlichen Verwaltung. Im verarbeitenden Gewerbe und in der Gastronomie war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. In den bayerischen Regierungsbezirken lagen die Arbeitslosenquoten dennoch jeweils deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

2.1.2 Branchen- und Konkurrenzsituation

Entwicklung in der Geldpolitik

Im Euroraum war der Preisauftrieb mit 1,4 % ebenfalls schwach. Die Europäische Zentralbank (EZB) weitete zur Begrenzung der Pandemiefolgen ihre expansive Geldpolitik nochmals aus, womit sich die aktuell sehr niedrige Zinslandschaft auf der Zeitachse noch länger verfestigt. Ankaufprogramme wurden fortgesetzt, zusätzliche Pandemie-Notprogramme aufgelegt (PEPP) und weitere Langfristtender (TLTRO III) geschaltet. Der Leitzins selbst wurde nicht weiter vertieft. Positiv ist, dass die Geldpolitik mit dem 2019 eingeführten Staffelzinssystem und den sehr günstigen Konditionen bei den TLTROs zunehmend Rücksicht auf die Kollateralschäden der expansiven Geldpolitik für die Ertragslage der Kreditwirtschaft nimmt. Eine Nachjustierung des Staffelzinsmultiplikators ist 2020 allerdings unterblieben. Durch die stark angeregte Kreditvergabe im Laufe des Jahres 2020 ist das Geldmengenwachstum deutlich beschleunigt worden.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die Kreditinstitute stehen weiterhin vor unverändert hohen Anforderungen infolge der zunehmenden Digitalisierung von Bankgeschäften durch verändertes Kundenverhalten, neue Wettbewerber, eine kostenintensive Bankenregulierung sowie eine zunehmende Margen-Erosion durch die europäischen Niedrigzinsen. Die Folgen dieser Belastungen müssen auch künftig durch eine Ausweitung des zinsunabhängigen Geschäfts sowie ein stringentes Kostenmanagement kompensiert werden.

Konkurrenzsituation

Die Sparkasse konkurriert in ihrem Geschäftsgebiet hauptsächlich mit neun Genossenschaftsbanken. Daneben ist im Gebiet der Stadt Augsburg eine sehr hohe Bankendichte und Wettbewerbsintensität zu verzeichnen. Dort sind neben der Stadtsparkasse Augsburg die Groß- und Regionalbanken sowie viele weitere Banken vertreten.

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2020

Auch in 2020 wurden vom Gesetzgeber weitere Regulierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt, die die Kreditwirtschaft belasten. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Regelungen:

Die Kreditwirtschaft hat die durch das Bundesministerium der Finanzen Ende des Vorjahres veröffentlichten Referentenentwürfe zur Wohnimmobiliendarlehenrisiko-Verordnung (WiDRVO) und zur Finanzstabilitätsdatenerhebungs-Verordnung (FinStabDEV) bestätigt. Ziel dieser Verordnungen ist die Einführung von Instrumenten zur Beschränkung der Vergabe von Neukrediten für den Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien, für den Fall, dass die Finanzstabilität als gefährdet angesehen wird. Damit verbunden sind zunächst regelmäßige Meldungen zur Schaffung einer Datenbasis für die Prüfung von Eingriffsnotwendigkeiten. Das Inkrafttreten der Vorschriften sowie die Fälligkeit der Erstmeldung kann ab Jahresmitte 2022 erwartet werden.

Die EBA hat im Mai 2020 Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) veröffentlicht. Die Übernahme in die für weniger bedeutsamen Institute (LSIs) maßgebliche nationale Verwaltungspraxis soll dabei voraussichtlich im Zuge der siebten MaRisk-Novelle erfolgen.

Im August 2020 ist die überarbeitete FinaRisikoV in Kraft getreten. Neuerungen ergaben sich hierbei am bestehenden RTF-Meldewesen durch die Neueinführung eines Meldebogens für die Kapitalplanung sowie darüber hinaus durch die Neueinführung eines ILAAP-Meldewesens. Die Erstanwendung der neuen Meldevorschriften erfolgte zum Meldestichtag 31. Dezember 2020.

Die BaFin hat im Oktober 2020 die Konsultationsentwürfe für die sechste MaRisk-Novelle sowie für die Novellierung der BAIT veröffentlicht; die Novellen dienen vor allem der nationalen Umsetzung der EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen, zu Auslagerungen sowie zu den Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Inkrafttreten und die Erstanwendung der Novellen ist derzeit von der BaFin für Ende 1. Quartal 2021 avisiert.

Im Dezember 2020 wurde das Risikoreduzierungsgesetz verabschiedet, welches vor allem zur Umsetzung der 2019 durch die EU beschlossenen Änderungen an der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) und der Abwicklungsrichtlinie (BRRD II) dient. Hierzu sieht das Risikoreduzierungsgesetz weitreichende Änderungen am Kreditwesengesetz (KWG) und Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) vor. Es erfolgten unter anderem Anpassungen beim SREP und bei den Regelungen zu Kapitalpuffern.

Im Dezember 2019 wurde die endgültige Fassung des Merkblatts für Nachhaltigkeitsrisiken der BaFin veröffentlicht. Ziel der BaFin ist die Unterstützung der Unternehmen durch die Erläuterung unterschiedlicher Good-Practice Ansätze und Leitfragen. Die BaFin erwartet, dass die beaufsichtigten Unternehmen eine Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und diese dokumentieren.

Zusätzlich hat die EBA im Jahr 2020 zu verschiedenen Zeitpunkten ITS (Implementing Technical Standards) bekannt gegeben. Diese betreffen sowohl das Meldewesen (z.B. besondere Pflichten für Marktpreisrisiken) als auch die Offenlegung. Die Erstanwendung ist für das Jahr 2021 vorgesehen.

Schließlich hat zum Jahresende die Bundesregierung das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verabschiedet, das zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist und für die Sparkassen einige Änderungen in der Bearbeitung von Sanierungsengagements bedeutet. Insbesondere die erweiterten Handlungsmöglichkeiten für den Schuldner bringen für die Sparkassen neue Belastungen mit sich.

Die Umsetzung der Neuregelungen erfordert in der Kreditwirtschaft einen hohen Zeitaufwand und bindet Mitarbeiterkapazitäten.

2.1.3 Regionale Wirtschaftsentwicklung

Im bevölkerungsmäßig drittgrößten Landkreis in Bayern leben per 30.09.2020 etwa 256.000 Menschen in 46 Städten, Märkten und Gemeinden. In engem Schulterschluss mit der Stadt Augsburg, dem Landkreis Aichach-Friedberg, Forschungseinrichtungen und namhaften Firmen ist der Landkreis Augsburg auf dem besten Wege, sich als Zentrum für Ressourceneffizienz zu positionieren - rund um den "Augsburg Innovationspark".

Der Landkreis Augsburg hat eine starke Verkehrsinfrastruktur: A 8 nach München und Ulm/Stuttgart, A 96 nach Lindau und München, B 17 Richtung Süden nach Füssen, B 2 Richtung Norden nach Donauwörth und Nürnberg mit Anschluss an die BAB A7 oder B 300 Richtung Ingolstadt.

Die regionale Wirtschaft ist lt. IHK-Umfrage in 2020 weiter abgeschwächt. Der Konjunkturindex der schwäbischen Wirtschaft ist um weitere 11 Punkte zurückgegangen und liegt 2020 bei 109. Die Risiken und Herausforderungen (z.B. Fachkräftemangel, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen, schwache Inlandsnachfrage .") für die schwäbischen Unternehmen haben zugenommen.

Die Arbeitslosenquote lag im Landkreis Augsburg im Jahresdurchschnitt 2020 mit 3,0 % (Stadt Augsburg: 6,2 %, Bayern: 3,6 %) deutlich unter der Quote im Bundesgebiet (5,9 %).

2.2 Geschäftsverlauf

Im Prognosebericht des letzten Jahres hatte die Sparkasse wesentliche Einflüsse aufgrund der Krise um den Corona-Virus erwartet. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich erfüllt.

2020
Mio. €
2019
Mio. €
Veränderung
Mio. €
Veränderung
in %
Bilanzsumme 3.917 3.706 211 5,7
Geschäftsvolumen 4.116 3.895 221 5,7
Einlagengeschäft 3.037 2.884 153 5,3
Ausleihungen 2.773 2.688 85 3,2
Eigenanlagen 478 382 96 25,2
Forderungen an Kreditinstitute 288 268 20 7,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 421 389 32 8,3

Die Bilanzsumme stieg im Jahr 2020 auf 3.917 Mio. EUR. Das starke Wachstum von 211 Mio. EUR oder 5,7 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf das Einlagen- und Ausleihgeschäft mit Kunden zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Anstieg des Geschäftsvolumens um 221 Mio. EUR oder 5,7 % auf 4.116 Mio. EUR zu verzeichnen.

Die Bestände im Einlagengeschäft (einschließlich Verbriefte Verbindlichkeiten, Nachrangige Verbindlichkeiten) erhöhten sich um 5,3 % auf 3.037 Mio. EUR. Während sich die Sichteinlagen weiterhin positiv entwickelten, war in 2020 erneut ein Rückgang beim Sparaufkommen zu verzeichnen. Zuwächse konnten vorrangig bei den Privat- und Unternehmenskunden erzielt werden. Die Sparkasse verrechnet für Großeinlagen einzelfallbezogene Verwahrentgelte.

Der Bestand der Ausleihungen an Kunden liegt mit 2.773 Mio. EUR um 3,2 % über dem Vorjahreswert. Getrieben wurde das Kreditgeschäft vor allem durch Unternehmen und Selbstständige. Im privaten Kreditgeschäft war der Bestand rückläufig.

Der Bestand an Eigenanlagen erhöhte sich um 25,2 % auf 478 Mio. EUR. Strategisch werden Bestände der Sparkasse mit Wiederanlagen ersetzt. Die Erhöhung ist zu einem großen Teil auf einen Bestandsaufbau bei festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen. Die Aktienquote wurde wie vorgesehen moderat weiter aufgebaut. Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich zudem um rund 7,6 % auf 288 Mio. EUR.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um rund 8,3 % auf 421 Mio. EUR. Der Bestand an Weiterleitungsmitteln hat sich im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erhöht.

Der positive Saldo aus An- und Verkäufen Nettoabsatz im Wertpapiergeschäft mit Kunden fiel gegenüber dem Ergebnis aus dem Jahr 2019 mit 39,7 Mio. EUR deutlich höher aus (Vorjahr 16,9 Mio. EUR). Der Umsatz stieg auf 373,4 Mio. EUR (Vorjahr 328,2 Mio. EUR).

Personal- und Sozialbereich

Die Sparkasse ist weiterhin ein bedeutender Arbeitgeber im Landkreis Augsburg. Die Gesamtzahl der Beschäftigten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr von 501 auf 489 Beschäftigte, von denen 199 vollzeitbeschäftigt und 255 teilzeitbeschäftigt sowie 35 in Ausbildung waren. 56,6 % der Beschäftigten sind Frauen.

Die Berufsausbildung in der Sparkasse bildet das Fundament für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben der klassischen Ausbildung zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau und zum Kaufmann für Dialogmarketing bzw. zur Kauffrau für Dialogmarketing bietet die Sparkasse ein praxisintegriertes betriebswirtschaftliches Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Ravensburg zum Bachelor of Arts (B.A.) an. Von den 14 Auszubildenden und Studierenden, die 2020 ihre Ausbildung mit Erfolg beendeten, hat die Sparkasse 11 in das Angestelltenverhältnis übernommen. Nach der derzeitigen Personalplanung zeichnet sich ab, dass bei entsprechender Qualifikation im kommenden Geschäftsjahr alle Auszubildenden in das Angestelltenverhältnis übernommen werden können. Die Quote der Auszubildenden, gemessen am gesamten Personalbestand, betrug 7,2 %. In die Aus- und Fortbildung investierte die Sparkasse rund 266 TEUR.

Im Mittelpunkt der Fortbildung der Beschäftigten stand die kontinuierliche Verbesserung der Beratungsqualität. Ziel ist eine ganzheitliche und systematische Beratung, orientiert an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden. Das Personalentwicklungskonzept der Sparkasse berücksichtigt dabei aktiv und rechtzeitig sich verändernde Anforderungen wie den permanenten technischen Wandel und die sich aus dem Aufsichtsrecht ergebenden Anforderungen. Neben der Auswahl klassischer Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Unternehmens setzte die Sparkasse auch auf innovative Personalentwicklungsinstrumente (z. B. Seitenwechsel und Mentoring-Programme).

Die Sparkasse hat im betrieblichen Alltag eine familienbewusste Unternehmenskultur verankert, in der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestmöglich gelingen kann. Dazu gehören auch die umfassenden Angebote im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Auf veränderte Mitarbeiterbedürfnisse reagiert das Unternehmen mit Flexibilität. Dies umfasst Arbeitszeit, -ort und -inhalte. Auf diese Weise wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen betrieblichen, Beschäftigten- und Kundeninteressen nachhaltig gesichert. Im vergangenen Geschäftsjahr nutzte mehr als ein Drittel der Belegschaft flexible Arbeitszeiten und praktizierte dabei Modelle, die von 10 bis 98 % der regulären Arbeitszeit reichen. Älteren Beschäftigten kommt das Angebot geförderter Altersteilzeitregelungen als Instrument für eine sukzessive und moderate Personalreduzierung entgegen.

Bei der Sparkasse gilt das Gebot der Chancengleichheit. Als Unternehmen mit einer überwiegend weiblichen Belegschaft wird die Sparkasse auch in Zukunft weiter daran arbeiten, den Anteil an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Die Sparkasse positioniert sich damit dauerhaft als attraktive Arbeitgeberin in der Region, die Verantwortung für Menschen übernimmt und so auch künftigen Anforderungen gerecht wird.

Das Vergütungs- und Anreizsystem der Sparkasse entspricht den rechtlichen sowie tariflichen Anforderungen, berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken und steht im Einklang zur Geschäftsstrategie. Hervorragende individuelle Leistungen sowie der Gesamterfolg der Sparkasse werden honoriert. Die Sparkasse stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

Kundenbeziehungen

Die persönliche Betreuung der Kunden durch qualifizierte Mitarbeiter steht im Mittelpunkt des Handelns der Sparkasse. Die Betreuung erfolgt in den Geschäftsstellen, am Telefon oder per Online-Beratung. Darüber hinaus stehen den Kunden rund um die Uhr (24/7) ein leistungsfähiges Service-Center (Call-Center) und die Internet-Filiale zur Verfügung. Neben Bankservices können hier auch Produkte abgeschlossen werden. Beratungen beim Kunden vor Ort und nach Vereinbarung sind selbstverständlich. Die Kombination aller Vertriebs- und Servicekanäle, sowie ein ausgewogenes Produktportfolio für alle Kundengruppen legen die Basis für eine starke Kundenbindung und hohe Kundenzufriedenheit.

Produktpolitik

Die Sparkasse verfügt über eine Produktmatrix, die regelmäßig qualitätsgesichert wird. Mit der Produktmatrix werden neben der betriebswirtschaftlichen Sichtweise, Auswirkung auf regulatorische Kennzahlen (z.B. die LCR) auch vertriebliche Aspekte berücksichtigt. Mit einer strategischen Produktplanung stehen für alle Bedarfsfelder aus den Sparkassen-Finanzkonzepten betriebswirtschaftlich bewertete Produkte zur Verfügung. Durch die klare Positionierung der einzelnen Produkte für die jeweiligen Zielgruppen bzw. Vertriebswege werden Produktdiskussionen in der Sparkasse vermieden. Die Produktmatrix ist seit 2020 Bestandteil des Planungsprozesses.

Soziales Engagement

Die Sparkasse pflegt und fördert eine lebendige Stiftungskultur. Auf diese Weise trägt sie dazu bei, Werte dauerhaft zu erhalten und die Zukunft ihres gesellschaftlichen Lebensumfelds zu gestalten.

Neben dem Stiftungsengagement leistet die Sparkasse in ihrem Geschäftsgebiet finanzielle Unterstützung in Form von Spenden und Sponsoring-Maßnahmen. Der Großteil davon ist sozialen Institutionen und Projekten sowie gemeinnützigen Einrichtungen gewidmet. Schwerpunktpartnerschaften unterhält die Sparkasse mit der Stiftung Bunter Kreis und dem Kreisjungendring Augsburg-Land.

Im Engagement der Sparkasse liegt besonderes Augenmerk auf Kindern und Jugendlichen, sozial Schwachen und Menschen mit Krankheit oder Behinderung. Daneben wird auch der Breitensport durch verschiedene Maßnahmen gefördert. Mit ihrem vielfältigen Engagement für Kunst und Kultur will die Sparkasse zudem zum Dialog anregen und Impulse für Innovation geben.

2.3 Vermögenslage

In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt:

Aktiva

2020 2019 in %
BS 2020
in %
BS 2019
Barreserve 293,4 292,3 7 8
Forderungen an Kreditinstitute 288,4 268,0 7 7
Forderungen an Kunden 2.773,4 2.687,8 71 73
Wertpapiergeschäft 478,1 382,3 12 10
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 36,5 36,5 1 1
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 15,4 15,8 0 0
Sonstiges 31,6 22,9 1 1
Bilanzsumme (BS) 3.916,8 3.705,6 100 100
davon Anlagevermögen 52,0 52,3

Passiva

2020 2019 in %
BS 2020
in %
BS 2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 421,3 388,7 11 10
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.032,4 2.874,2 77 78
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,3 0,6 0 0
Nachrangige Verbindlichkeiten und Genussrechtskapital 3,8 9,4 0 0
Eigenkapital einschließlich Fonds für allgemeine Bankrisiken 415,1 393,7 11 11
Sonstiges 43,9 39,0 1 1
Bilanzsumme (BS) 3.916,8 3.705,6 100 100

Aufgrund der Krise um die Covid-19-Pandemie war der Sparkasse keine fundierte Prognose zur Entwicklung der Vermögenslage der Sparkasse möglich. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Covid-19-Krise Reserven nach § 340f/g HGB zur Deckung von Bewertungsergebnissen eingesetzt werden müssen. Ein Rückgriff auf die Vorsorgereserven nach § 340f/g HGB war im Berichtsjahr nicht notwendig.

In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen.

Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 415,1 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 21,4 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 16,8 % (Vorjahr 16,6 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 11,5 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

2.4 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung der Zahlungsbereitschaft bedient sich die Sparkasse kurz- und mittelfristiger Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt fünf Jahre. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der BayernLB wurden nicht in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Mindestquote der Liquidity Coverage Ratio (LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag deutlich über dem Mindestwert. Die Erwartungen des Vorjahres zur Finanzlage wurden erreicht.

2.5 Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.

Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:

Posten des Betriebsvergleichs 31.12.2020 31.12.2019 (=Vj) Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 52,1 55,8 -3,7 -6,6
Provisionsüberschuss 27,2 26,0 1,2 4,5
Sonstige ordentliche Erträge 2,4 2,2 0,2 6,9
Gesamtertrag 81,6 84,0 -2,4 -2,8
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen: 50,0 49,5 0,5 1,0
- Personalaufwand 30,4 29,9 0,5 1,6
- andere Verwaltungsaufwendungen 19,6 19,6 0,0 0,0
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,8 0,7 0,2 24,9
Gesamtaufwand 50,8 50,2 0,6 1,3
Betriebsergebnis vor Bewertung 30,8 33,8 -3,0 -8,8
Bewertungsergebnis 1 ) -19,1 -18,2 -0,9 4,7
Betriebsergebnis nach Bewertung 11,7 15,6 -3,8 -24,7
Neutrales Ergebnis 0,6 0,0 0,5 1278,5
Betriebsergebnis vor Steuern 12,3 15,6 -3,3 -21,2
Steuern -8,0 -11,0 3,0 -27,5
Jahresüberschuss 4,3 4,6 -0,3 -6,2

1) Einschließlich des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der andauernden Niedrigzinsphase deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einer merklichen Verschlechterung der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich weitgehend erfüllt.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 0,81 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,12 % der DBS unter dem Vorjahreswert.

Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Wie auch in den Vorjahren war dieser erneut rückläufig. Ursächlich hierfür ist wiederum die seit Jahren anhaltende Null- bzw. Negativzinspolitik, welche sich im vergangenen Jahr insbesondere auf das Kundenkreditgeschäft und teilweise auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen hat. Dieser Rückgang konnte nur zu einem Teil durch die Verringerung von Zinsaufwendungen im Bereich der Spareinlagen kompensiert werden.

Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2020 insgesamt über dem Vorjahreswert. Ursächlich waren im Wesentlichen steigende Erlöse aus dem Wertpapiergeschäft, dem Immobiliengeschäft und dem Versicherungsgeschäft.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind leicht gestiegen. Der Anstieg im Personalaufwand (1,6 %) ist insbesondere das Ergebnis der Tarifsteigerungen trotz der gesunkenen Zahl an Beschäftigen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen fielen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der allgemeinen Preissteigerung etwas höher aus. Erwartet wurde insgesamt ein leicht steigender Verwaltungsaufwand.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 61,8 % (Vorjahr 59,4 %).

Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo von 19,1 Mio. EUR um 0,9 Mio. EUR ungünstiger aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür war maßgeblich die Umstellung der PWB-Ermittlung auf ein zukunftsorientiertes Verfahren. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Im Wertpapiergeschäft ist eine Zuschreibung von rund 0,8 Mio. EUR zu verzeichnen. Im sonstigen Bewertungsergebnis zeigt sich eine Zuschreibung bei Grundstücken und Gebäuden von 1,0 Mio. EUR. Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,31 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,12 % der DBS unter dem Vorjahreswert.

Das neutrale Ergebnis verbessert sich um 0,5 Mio. EUR auf einen positiven Saldo von 0,6 Mio. EUR. Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen.

Mit 4,3 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr einen um 0,3 Mio. EUR niedrigeren Jahresüberschuss aus.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,11 % (Vorjahr 0,13).

2.6 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

Die Sparkasse kann in Anbetracht der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2020 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung als zufriedenstellend beurteilt werden. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat sich zufriedenstellend entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.

3 Nichtfinanzielle Erklärung

Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB zum 31.12.2020 nicht verpflichtet.

4 Risikobericht

4.1 Risikomanagement

Zu den Kernfunktionen von Kreditinstituten gehören die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken.

Maßgebliche Bestandteile des Risikomanagements sind die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung von Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sowie zur Kommunikation von Risiken.

Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit in einer integrierten Geschäfts- und Risikostrategie festgelegt sowie hieraus geschäftsfeldbezogen verschiedene Teilstrategien abgeleitet. Die Strategien werden jährlich überprüft und ggf. angepasst. Darüber hinaus besteht ein Verhaltenskodex.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie wiederum ist in Teilstrategien unterteilt, um die Ziele der Risikostrategie in allen wesentlichen Geschäftsaktivitäten zu erfassen.

Die zur Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken konsistente Risikostrategie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis der Risikotragfähigkeit, die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele berücksichtigt. Mit Hilfe von Risikolimiten wurde bestimmt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Sparkasse bereit ist, Risiken einzugehen.

Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat die Sparkasse ein wirksames Risikomanagement eingerichtet und Verantwortlichkeiten und Strukturen, Prozesse sowie entsprechende Instrumente und Methoden festgelegt.

Den formalen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements bilden die einschlägigen bankaufsichtlichen Vorgaben, die neben dem § 25a KWG vor allem durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) geprägt sind.

Die Zuständigkeiten für das Risikomanagement sind eindeutig geregelt. Der Gesamtvorstand beschließt die Risikoausrichtung einschließlich der anzuwendenden Methoden und Verfahren zur Risikoidentifikation, -messung, -steuerung, -überwachung und -kommunikation. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement.

Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die Adressenausfall-, Beteiligungs-, Marktpreis-, Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Das Risikocontrolling führt die Risikoinventur durch und erstellt das Gesamtrisikoprofil. Dem Risikocontrolling obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse.

Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnungen, des Kapitalplanungsprozesses sowie des Refinanzierungsplanes und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter des Bereichs Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter des Bereichs Unternehmenssteuerung. Sie ist dem Überwachungsvorstand unterstellt.

Der Vorstand hat eine Compliance-Funktion eingerichtet. Sowohl die Aufgaben im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen als auch die Aufgaben der Compliance-Funktion gemäß WpHG werden als wesentliche Auslagerung von Spezialisten der SIZ wahrgenommen. Sowohl der Betrugspräventionsbeauftragte als auch der Compliance-Beauftragte sind unmittelbar dem Vorstand unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Die Interne Revision gewährleistet als Instrument des Vorstands die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Der Risikomanagementprozess beinhaltet alle Aktivitäten der Sparkasse zum systematischen Umgang mit Risiken. Die Basis bildet das auf Grundlage der jährlichen Risikoinventur erstellte Risikohandbuch der Sparkasse. Hier sind die Einzelschritte der Risikoerkennung, Risikomessung, Risikobewertung, Risikosteuerung, des Risikoreportings und der Risikokontrolle in komprimierter Form dargestellt und beschrieben. Folgende Risikoarten sind hierin als wesentlich definiert: Adressenausfallrisiken, Beteiligungsrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken.

Für diese Risiken verfügt die Sparkasse über ein Risikofrüherkennungssystem. Es gewährleistet, dass sich abzeichnende Risiken frühzeitig und laufend aufgezeigt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Neben der Messung und Steuerung von Risiken in den einzelnen Bereichen werden regelmäßig Risikotragfähigkeitsanalysen auf Gesamthausbasis durchgeführt. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit werden unter Berücksichtigung der in der Risikostrategie festgelegten Risikobereitschaft für das jeweilige Geschäftsjahr auf Gesamtbankebene Risikolimite festgelegt. Die Risikotragfähigkeit wird periodisch (Going Concern-Ansatz) ermittelt. In der periodischen Risikotragfähigkeit werden die Risiken danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresüberschuss der Sparkasse hat. Das periodische Risikodeckungspotenzial wird auf Basis von Ergebnisgrößen bilanzieller Eigenkapitalbestandteile und unter vorsichtigem Einbezug laufender Ergebnisse ermittelt. Das so ermittelte Risikodeckungspotenzial wird zur Deckung der Risiken bereitgestellt. Die Ermittlung der Risiken erfolgt rollierend auf ein Jahr.

Bei den Risiken, deren Höhe mit Hilfe von Szenarien ermittelt wird, legt die Sparkasse in der Regel in der periodischen Sicht ein Konfidenzniveau von 95 % zu Grunde. Die Auslastung der Limite wird laufend überwacht.

Neben der Risikotragfähigkeit werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert. Zusätzlich zu den betrachteten Szenarien wird ein inverser Stresstest durchgeführt.

Die Sparkasse hat einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs eingerichtet. Der Planungsprozess umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Aufgrund der erwarteten Geschäftsentwicklung bzw. der prognostizierten Ertragsentwicklung plant die Sparkasse sowohl die Entwicklung der regulatorischen als auch der wirtschaftlichen Eigenmittel. Aus den Plandaten lassen sich insbesondere die zukünftige Erfüllung der Kapitalquoten nach der CRR sowie das zukünftig zur Abdeckung von Risiken in der Risikotragfähigkeit zur Verfügung stehende interne Kapital ermitteln. Die Sparkasse hat darüber hinaus einen Prozess zur Planung des zukünftigen Refinanzierungsbedarfs mit einem Zeitraum von fünf Jahren eingerichtet.

4.2 Risikoarten und deren Absicherung

4.2.1 Adressenausfallrisiken

Aus der Aufgabenstellung der Sparkasse (Art. 2 SpkG) ist vor allem das Adressenausfallrisiko im Kundenkreditgeschäft von besonderer Bedeutung für die Sparkasse. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassen-, der Bonitäts- und der Branchenstruktur.

4.2.1.1 Ausfallrisiken im Kreditgeschäft

Unter Adressenrisiko im Kundengeschäft verstehen wir die Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann (Ausfallrisiko).

Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken auf Basis der geschäftspolitischen Ausrichtung hat der Vorstand der Sparkasse eine gesonderte Kreditrisikostrategie festgelegt. In der Kreditrisikostrategie wird zunächst das Kreditportfolio nach den wesentlichen strukturellen Merkmalen (z.B. Größenklassenstruktur, Branchenstruktur, Sicherheiten, Bonitätsklassen) analysiert. Insbesondere wird auf eine angemessene günstige Streuung nach Branchen und Risikostruktur abgestellt.

Zum 31.12.2020 wurden etwa 60,4 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen vergeben, 36,7 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die Werte für Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen liegen im Anteil über den Verhältnissen im Verbandsdurchschnitt. Die Branchenstruktur zeigt einen Schwerpunkt bei "erneuerbaren Energien" und "Dienstleistungen". Ferner stellen wir im Bereich der gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen eine stabile Nachfrage fest.

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31.12.2020 1,8 %.

Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Zur Beurteilung der Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft erfolgen individuelle Bonitätsbeurteilungen sowie laufende Bonitätsüberwachungen. Hierzu werden verschiedene Bonitätsmerkmale, wie z.B. Kapitaldienstfähigkeit und Eigenkapitalquote analysiert. Für die Risikoklassifizierung setzt die Sparkasse zusätzlich die von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringverfahren ein. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikogruppen zugeordnet. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine Überprüfung, ob das Engagement in eine intensivere Überwachung zu überführen ist. Entscheidend für die Bonitätseinstufung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die daraus ermittelte Zahlungsfähigkeit. Soweit einzelne Kreditengagements festgelegte Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements einer gesonderten Beobachtung unterzogen (Intensivbetreuung). Kritische Kreditengagements werden von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage eines Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzeptes betreut (Problemkredite). Auf dieser Basis ermittelt die Sparkasse die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken ist im Rahmen der Risikotragfähigkeit der Sparkasse durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt.

Zum 31.12.2020 war fast das gesamte Bruttokundenkreditvolumen in Höhe von 3.762,7 Mio. EUR im Risikobewertungssystem erfasst. Davon waren 95,4 % der Risikogruppe 1 bis 10 (Ausfallwahrscheinlichkeit < 3 %) zugeordnet. Die Anteile der Kredite mit erhöhten Risiken der Risikogruppen 11 bis 15 (Ausfallwahrscheinlichkeiten > 3 %) betragen 2,8 %. Nur 0,9 % der gerateten Kundenkredite werden der Risikogruppe 16-18 zugeordnet. Für die Restgröße von 0,9 % der Kundenkredite liegt per 31.12.2020 kein Rating vor.

Das Limit für Adressenrisiken im Kundengeschäft in Höhe von 8,0 Mio. EUR war zum 31.12.2020 mit 4,9 Mio. EUR ausgelastet.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass die fälligen Zins- und Tilgungszahlungen voraussichtlich nicht gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen erbracht werden können. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt.

Die Adressenausfallrisiken werden durch ein vom Markt unabhängiges Risikocontrolling laufend überwacht. Das Ergebnis der vierteljährlichen Portfolio-Berechnungen wird an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenausfallrisiken entscheidet.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2020
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2020
TEUR
EWB 10.389 6.444 3.146 527 13.160
Rückstellungen 445 1.895 67 --- 2.273
PWB --- 7.439 --- --- 7.439
Gesamt 10.834 15.778 3.213 527 22.872

Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse grundsätzlich Pauschalwertberichtigungen. Aufgrund der geringen Forderungsausfälle in der Vergangenheit war im Vorjahr keine Pauschalwertberichtigung zu bilden; Für 2020 erfolgte der methodische Wechsel von der BMF-Methode (vergangenheitsbezogen) auf die Methode nach IDW RS BFA 7 (zukunftsbezogen). Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340g und § 340f HGB.

Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen. Die Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von EWB entfallen nahezu vollständig auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen.

Eine Risikokonzentration besteht im Bereich der Branche "erneuerbare Energien"; hier hat die Sparkasse jedoch auch eine besondere Fachexpertise bereitgestellt.

Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratingklassen bzw. Risikogruppen gut diversifiziert. Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft hat sich in 2020 etwas verschlechtert. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Insgesamt stuft die Sparkasse die Entwicklung der Risikolage aus dem Kreditgeschäft als zufriedenstellend ein.

Die Messung des Adressenausfallrisikos im Kunden- und Eigengeschäft in periodischer Sicht erfolgt mit einem einfachen Modell auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten. Der für die Risikotragfähigkeit verwendete Risikowert ist der unerwartete Verlust für einen Risikohorizont von 1 Jahr.

4.2.1.2 Adressausfallrisiken aus Handelsgeschäften

Unter Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften versteht die Sparkasse die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder dem Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Referenzschuldners.

Zu den Handelsgeschäften zählt die Sparkasse alle in den MaRisk festgelegten Geschäftsarten. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften bestehen Emittenten- und Kontrahentenlimite. Ergänzend besteht ein zusammenfassendes Limit für alle Handelsgeschäfte und nicht bilanzwirksame Zahlungsansprüche (z.B. derivative Finanzinstrumente). Die Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung begrenzt. Hierbei werden auch externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten zur Gewichtung der bestehenden Volumina herangezogen.

Der Bestand der Wertpapiere in Höhe von insgesamt 476,7 Mio. EUR entfällt im Wesentlichen auf Schuldverschreibungen und Anleihen (457,7 Mio. EUR Buchwert) und einen Aktien-Investmentfonds (19,0 Mio. EUR Buchwert). Die von der Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 96,0 % über ein Rating zwischen AAA und BBB und liegen damit im sog. "Investment-Grade". Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich ausschließlich um Anteile an Investmentvermögen. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Marktpreisrisikostrategie begrenzt.

Das Limit für Adressenrisiken im Eigengeschäft in Höhe von 2,5 Mio. EUR war zum 31.12.2020 mit 1,9 Mio. EUR ausgelastet.

Alle Limite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling täglich überwacht. Das festgelegte Limit für das Emittenten- und Kontrahentenrisiko bewegte sich im gesamten Geschäftsjahr innerhalb der im Rahmen der Risikotragfähigkeit festgelegten Grenzen. Die Risikosituation kann als tragbar angesehen werden. Im Bereich der Handelsgeschäfte bestehen derzeit keine nennenswerten Adressenrisiken.

Die Ergebnisse werden an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen entscheidet der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenrisiken.

Risikokonzentrationen bestehen im Bereich der Emittenten bei den Landesbanken und insbesondere der BayernLB, die jedoch den Sicherungseinrichtungen der Sparkassenorganisation angehören. Das Länderrisiko aus Eigengeschäften ist von untergeordneter Bedeutung.

Die Messung des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft in periodischer Sicht erfolgt mit einem einfachen Modell auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten. Der für die Risikotragfähigkeit verwendete Risikowert ist der unerwartete Verlust für einen Risikohorizont von 1 Jahr.

4.2.1.3 Adressenausfallrisiken aus Beteiligungen

Unter dem Adressenausfallrisiko aus Beteiligungen versteht die Sparkasse die Gefahr einer bonitätsbedingten Wertminderung des Unternehmenswertes. Für die Beteiligungen besteht eine eigenständige Strategie. Beteiligungen werden zur Unterstützung des Verbundgedankens (sog. Verbundbeteiligungen) und zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraums eingegangen.

Das Risikocontrolling für die Verbundbeteiligungen wird durch den SVB wahrgenommen. Die Risiken aus sonstigen Beteiligungen werden durch den Bereich Unternehmenssteuerung gesteuert und überwacht. Basis für die Steuerung (Beteiligungscontrolling) bildet unter anderem die Beteiligungsstrategie der Sparkasse, in der qualitative Anforderungen sowie quantitative Anforderungen für Beteiligungen festgelegt sind. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Beteiligungsstrategie auch ein Limit für das gesamte Beteiligungsportfolio fixiert. Die Beteiligungsrisiken werden in das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse einbezogen und angemessen in den Stresstests berücksichtigt. Neben der Risikoquantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit erfolgt zusätzlich eine qualitative Beurteilung durch ein jährliches Reporting.

Die Beteiligungsrisiken werden durch das Risikocontrolling an den Vorstand berichtet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung des Adressenausfallrisikos aus Beteiligungen entscheidet.

Das Risiko aus Beteiligungen wird aus Sicht der Sparkasse als vertretbar angesehen. Insgesamt betrachtet konzentriert sich das Beteiligungsrisiko vor allem auf die Verbundbeteiligungen. Das festgelegte Limit für das Abschreibungsrisiko aus Beteiligungen in Höhe von 9,5 Mio. EUR war zum 31.12.2020 mit 8,9 Mio. EUR ausgelastet.

4.2.2 Marktpreisrisiken

Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Währungen, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze einschließlich der Veränderung von Spreadausweitungen.

Zur Risikomessung werden durch die Geschäftsleitung je Risikokategorie Risikolimite und Parameter für die Marktpreisrisiken festgelegt, die sich am Risikotragfähigkeitssystem orientieren und durch die unerwarteten Verluste ausgelastet werden. Sämtliche wesentlichen Marktpreisrisiken werden regelmäßig nach Art und Höhe bewertet.

Bei der Messung und Überwachung der Risikopositionen und der Analyse der damit verbundenen Verlustpotenziale wendet die Sparkasse die periodische Sicht an.

Die Marktpreisrisiken werden monatlich auf Basis aktueller Marktpreise ermittelt und auf die Limite angerechnet.

4.2.2.1 Markpreisrisiken Handelsgeschäfte

Die Limite für Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften betragen 18,7 Mio. EUR für Zinspapiere und 8,8 Mio. EUR für Aktienwerte inklusive Aktienfonds. Die Auslastungen zum 31.12.2020 liegen bei 13,7 Mio. EUR bzw. 5,6 Mio. EUR. Alle Limite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling regelmäßig überwacht. Das Ergebnis der Berechnungen wird an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet.

Neben dem Risikoszenario werden vierteljährliche Stresstests im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung durchgeführt. Das Ergebnis wird im Rahmen des MaRisk-Gesamtberichts reportet. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet hohen Marktpreisschwankungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die Auslastung für Marktpreisrisiken der Handelsgeschäfte bewegte sich im gesamten Geschäftsjahr innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite.

Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe der DV-Anwendung SimCorp Dimension unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen.

4.2.2.2 Zinsänderungsrisiken

Aufgrund der Geschäftsstruktur und der Nachfrage im Kundengeschäft ist ein wesentlicher Teil der Vermögensanlagen, insbesondere Forderungen an Kunden, mit überwiegend langfristigen Zinsbindungen ausgestattet. Demgegenüber sind die Finanzierungsmittel in einem geringeren Umfang festzinsgebunden. Zudem ist die Laufzeit der Zinsbindungen auf der Passivseite überwiegend kürzer als auf der Aktivseite. Ein bedeutender Teil der Einlagen von Kunden ist variabel verzinslich.

Das Zinsänderungsrisiko besteht in einer negativen Abweichung des Zinsüberschusses von einem erwarteten Wert und in einem Abschreibungsrisiko auf Grund von Marktänderungen (periodische Betrachtung siehe oben bei Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften). Darüber hinaus werden auch Barwertveränderungen (Abweichung von der erwarteten Performance) des Zinsbuchs als Zinsänderungsrisiko definiert (wertorientierte Betrachtung).

Die Messung der Zinsänderungsrisiken erfolgt sowohl auf periodischer als auch wertorientierter Basis, die Steuerung erfolgt auf periodischer Basis. Die Sparkasse setzt im Rahmen der institutsspezifischen Risikosteuerung bei der periodischen Ermittlung des Zinsspannenrisikos des Gesamtinstituts regelmäßig das Portal msgGillardon in den Varianten standardisierte Hochrechnung und individuelle Szenariorechnung ein. Die Ermittlung und Bewertung des Zinsänderungsrisikos erfolgt monatlich. Der Risikoermittlung liegt eine historische Szenarioanalyse mit sechs verschiedenen Zinsszenarien, die sich an der Methodik der BCBS-368-Leitlinie anlehnen, zugrunde. Die Ableitung dieser Parameter basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 95 % sowie einer Zeitreihe von 2006 bis 2019. Darüber hinaus wird der Wert des Portfolios unter Zugrundelegung unterschiedlicher Annahmen über die künftige Zinsentwicklung simuliert. Diese Simulationen zeigen mögliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Sparkassen, so dass ggf. Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Der ermittelte Risikowert wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit berücksichtigt.

Die wertorientierte Quantifizierung erfolgt mittels der integrierten Zinsbuchsteuerung Plus anhand der Risikokennzahl Value at Risk. Dabei wird ein Konfidenzniveau von 95 % und eine Haltedauer von drei Monaten zugrunde gelegt. Die Berechnung des Value at Risk beruht auf der Modernen historischen Simulation.

Der auf der Grundlage des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 12.08.2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) zum 31.12.2020 ermittelte Zinsrisikokoeffizient gemäß § 25a Abs. 2 KWG betrug 26,9 %. Der Zinsrisikokoeffizient errechnet das Absinken des wirtschaftlichen Werts der Geschäfte des Anlagebuchs (Zinsbuchbarwerts) bei einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung von +/- 200 Basispunkten im Verhältnis zu den Eigenmitteln. Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in einem hohen Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse.

Zur Steuerung und Überwachung der Zinsänderungsrisiken werden dem Vorstand monatlich Berichte zur Verfügung gestellt. Zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken werden neben bilanzwirksamen Instrumenten keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Das Limit für Zinsänderungsrisiken in Höhe von 2,5 Mio. EUR war zum 31.12.2020 mit 0,0 Mio. EUR ausgelastet.

4.2.3 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko), zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko).

Das Liquiditätsrisiko wird durch eine angemessene Liquiditätsvorsorge mittels interner Liquiditätsplanungen, einer täglichen Disposition und einer möglichst ausgewogenen Strukturierung der Aktiva und Passiva gesteuert. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben (Mindestreservevorschriften, LCR) werden dabei berücksichtigt.

Die Liquiditätsbeschaffung erfolgt grundsätzlich über Kundeneinlagen. Kurzfristige Liquidität wird primär über den Geldmarkt sichergestellt. Als Grundlage für die Planung und Steuerung der Liquidität dienen der Sparkasse verschiedene Liquiditätsübersichten. Auf Basis von Prognosewerten erfolgt eine monatliche Liquiditätsvorschau für einen Betrachtungszeitraum von 5 Jahren. Für die LCR wird mittels des LCR-Steuerers monatlich eine Prognose für 30 Tage und vierteljährlich für 90 Tage vorgenommen.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird mittels eines cashflow-orientierten Ansatzes vierteljährlich ermittelt. Es werden hierbei verschiedene Szenarien simuliert, die unterschiedlich hohe Intensitäten an Liquiditätszu- und -abflüssen unterstellen. Als Ergebnis erhält man jeweils die errechnete Kennzahl "Survival Period" (Überlebenszeitraum). Die Sparkasse hat hierfür einen Mindestwert von 3 Monaten definiert. Per Ultimo Dezember 2020 lag die Survival Period im kombinierten Stressszenario bei 24 Monaten und damit über dem definierten Mindestwert von 3 Monaten.

Die Sparkasse führt vierteljährlich im Rahmen der Risikotragfähigkeit Stresstests durch, die aufzeigen, inwieweit die Sparkasse potenzielle auftretende Refinanzierungsrisiken bewältigen kann.

Die LCR betrug zum 31.12.2020 190 %. Sie bewegte sich im Geschäftsjahr innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen und entsprechend unseren Erwartungen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Die Sparkasse verfügt insgesamt über eine Liquidität, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Im Rahmen der regelmäßigen Berichte aus der Gesamtbanksteuerung wird vierteljährlich an den Vorstand über die Liquiditätssituation und die Stresstests berichtet. Liquiditätskonzentrationen bestehen nicht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Liquiditätsengpässe sind nicht erkennbar bzw. absehbar.

4.2.4 Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko (OpRisk) ist die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken als Folgerisiken ein. Ziel ist es, alle relevanten operationellen Risiken frühzeitig zu erkennen, um so den kontrollierten Umgang mit den Risiken zu ermöglichen und die Eintrittswahrscheinlichkeit von Verlusten zu vermeiden bzw. zu verringern. Der systematische Umgang mit operationellen Risiken erfolgt auf Basis der festgelegten Risikostrategie. Die operationellen Risiken werden regelmäßig und anlassbezogen identifiziert und dokumentiert.

Zu den installierten Regelungen bzw. Verfahren zum Management der operationellen Risiken zählen insbesondere zentrale Vorgaben durch Arbeitsanweisungen, das interne Kontrollsystem, die schriftlich fixierte Ordnung für die Aufbauorganisation und die wesentlichen Arbeitsabläufe, der Einsatz von qualifiziertem Personal sowie die ständige Weiterentwicklung der Methoden und die Verbesserung der technischen Abläufe. Betriebsrisiken aus dem IT-Bereich, aus Organisations- und Bearbeitungsfehlern werden durch Vereinbarungen mit einem externen Rechenzentrum bzw. den Einsatz qualifizierter Mitarbeiter gemindert. Versicherbare Gefahrenpotenziale sind grundsätzlich durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt. Rechtliche Risiken werden durch den Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten reduziert.

Zur Messung von operationellen Risiken wird das OpRisk-Schätzverfahren angewendet. Operationelle Risiken werden hierbei, auf der Grundlage eingetretener Schadensfälle bei der Sparkasse sowie den bundesweit gesammelten Schadensfällen bei der SR geschätzt. Dabei wird für den unerwarteten Verlust ein Konfidenzniveau von 95,0 % und eine Haltedauer von einem Jahr angenommen. Das Verlustpotenzial aus dem OpRisk-Schätzverfahren beträgt 775 TEUR per 31.12.2020. Zur Identifizierung von operationellen Risiken werden die Risikolandkarte und die Schadensfalldatenbank angewendet. In der Schadensfalldatenbank werden tatsächlich eingetretene Schäden aus operationellen Risiken ab einem Betrag von 500 EUR erfasst und analysiert (ex-post Betrachtung).

Die operationellen Risiken bewegten sich im Geschäftsjahr innerhalb des vorgegebenen Limits in Höhe von 1,0 Mio. EUR. Die Auslastung zum 31.12.2020 beträgt 0,8 Mio. EUR.

Der Vorstand und der Verwaltungsrat werden mindestens jährlich bzw. anlassbezogen durch das zentrale OpRisk-Controlling über aufgetretene operationelle Schadensfälle und ermittelte Risiken informiert.

4.3 Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage der Sparkasse

Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse werden die Risiken frühzeitig identifiziert, Informationen über die Risiken an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet und gesteuert. Der Verwaltungsrat und der Vorstand werden im Zuge der Risikoberichterstattung vierteljährlich über die Gesamtrisikosituation der Sparkasse informiert.

Die Risiken bewegten sich jederzeit innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Rahmens. Das Gesamtbanklimit, das durchgängig aus Teil-Limiten der wesentlichen Risiken besteht, beträgt zum Bilanzstichtag 52,0 Mio. EUR und war mit 35,8 Mio. EUR bzw. 68,9 % ausgelastet und wurde auch während des Geschäftsjahres jederzeit eingehalten. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse beziehungsweise Marktentwicklungen durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Risikotragfähigkeit war im Geschäftsjahr stets gegeben. Die Risikolage wird insgesamt als vertretbar eingestuft. Die Eigenkapitalausstattung ist hinsichtlich der Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten der Sparkasse angemessen.

Bestandsgefährdende Risiken bzw. Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind zum Bilanzstichtag nicht ersichtlich.

5 Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Die Sparkasse weist darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung, insbesondere den weiteren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, abweichen können.

Europa und Deutschland

Die meisten derzeitigen Prognosen gehen von einer starken Erholung der Wirtschaftsaktivität im Jahr 2021 aus. Wann diese einsetzt und wie stark sie ausfällt, hängt maßgeblich vom Tempo und vom Anschlagen der Impfstrategie ab. Die Chefvolkswirte der S-Finanzgruppe gehen für 2021 im Mittel von 3,5 % Wachstum in Deutschland und von 4,6 % im Euroraum aus. Die Erholung soll dabei vor allem von denjenigen Verwendungskomponenten des BIP getragen, die 2020 besonders stark eingebrochen sind, also von Exporten und Ausrüstungsinvestitionen. In Deutschland sollen diese um 9,5 bzw. um 8,5 % zulegen. In diesem Szenario einer "fortschreitenden Überwindung der Pandemie" erfährt der private Konsum einen Zuwachs von 3,4 %. Die Sparquote soll 2021 mit gut 13 % noch auf erhöhtem Niveau verharren, eine Normalisierung wird erst 2022 erwartet. Ende 2021 soll das Vorkrisenniveau beim BIP erstmals wieder erreicht werden. Viele Belastungen in besonders vom Lockdown betroffenen Branchen waren 2020 zurückgestaut und Insolvenzen ausgesetzt. Die Chefvolkswirte gehen daher im Jahresdurchschnitt 2021 von einer gegenüber 2020 stagnierenden Zahl an Erwerbstätigen aus. Die Arbeitslosenquote könnte noch einmal leicht ansteigen und die Sechs-Prozent-Marke am deutschen Arbeitsmarkt überschreiten. Auch der staatliche Konsum wird 2021 nicht schnell von seinem erhöhten Niveau heruntergefahren werden.

Die Geldpolitik hat sich für 2021 bereits weitgehend festgelegt. Die Forward Guidance der Europäischen Zentralbank soll die Zinserwartungen bei einer anhaltenden monetären Expansion niedrig halten. Die Ankaufprogramme einschließlich der Sondertranche des PEPP werden fortgesetzt, weitere Langfristtender mit dreijähriger Laufzeit ausgeschrieben. 2021 dürfte der Auftrieb der Verbraucherpreise noch verhalten bleiben. Für Deutschland gehen die Chefvolkswirte von 1,4 % aus, was im zweiten Halbjahr 2021 bereits Effekte der wiedererhöhten Mehrwertsteuer gegenüber der niedrigeren Vorjahresbasis beinhaltet. Für den Euroraum werden nur um 1,1 % steigende Verbraucherpreise veranschlagt. Damit läge die Entwicklung noch deutlich unter der Zielmarke der EZB.

Bayerische und schwäbische Wirtschaft

Aus Sicht der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw), des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) und der IHK Schwaben wird das Vorjahreskrisenniveau zum Jahresende 2021 noch nicht wieder erreicht sein. Nachdem sich die konjunkturelle Erholung bereits im Spätsommer 2020 verlangsamte, bremsen der Teil-Lockdown im November sowie die verschärften Einschränkungen über die Weihnachtszeit die Konjunktur zusätzlich. Somit startete die bayerische Wirtschaft geschwächt in das Jahr 2021. Nach einem Rückgang von 6,5 % im Jahr 2020 prognostiziert die vbw für 2021 ein Wachstum des bayerischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um drei Prozent.

Arbeitsmarkt

Was den Arbeitsmarkt in Bayern angeht, bleiben die Aussichten weiter gedämpft. Die anhaltenden Beschränkungen des Wirtschaftslebens drohen die gestiegene Arbeitslosigkeit im Freistaat zu verfestigen. In besonders betroffenen Branchen könnte die schwierige Lage besonders auf die Arbeitslosenzahlen durchschlagen und auch die Langzeitarbeitslosigkeit ansteigen lassen. Laut BIHK-Umfrage vom Herbst 2020 wollen zwar weniger Unternehmen als noch im Frühjahr Personal abbauen, unterm Strich bleibt der Saldo der Beschäftigungserwartungen aber im negativen Bereich bei minus 11 Punkten. Zur Anpassung ihrer Personalkapazitäten setzen die Unternehmen vor allem auf Kurzarbeit, natürliche Fluktuation und Arbeitszeitkonten (Quellen: BIHK-Umfrage/ Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales).

5.1 Chancen und Risiken

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich in einem Nachlassen der weltwirtschaftlichen Dynamik, Digitalisierung und einem veränderten Kundenverhalten. Auch in der Eurozone haben sich die gesamtwirtschaftlichen Perspektiven eingetrübt.

Zu den Belastungsfaktoren gehören insbesondere die Risiken durch die weltweite Pandemie und deren wirtschaftliche Auswirkungen, die zunehmende Staatsverschuldung sowie die geopolitischen Konflikte und die Bedrohung durch den globalen Terrorismus. Ferner die weitere wirtschaftspolitische Entwicklung der USA nach dem Regierungswechsel und die Auswirkungen des erfolgten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Zudem wird die Rentabilität der Bankenbranche nachhaltig durch die steigende Regulierung und die anhaltende Niedrigzinsphase belastet. Ferner kann ein plötzliches Ende der expansiven Geldpolitik der EZB zu starken Zinssteigerungen und damit zu Zinsänderungsrisiken führen.

Die vertraglichen Regelungen zur Anpassung von Zinssätzen bei Prämiensparverträgen sind Gegenstand von Musterfeststellungsklagen von Verbraucherzentralen gegen Sparkassen im Bundesgebiet sind. Gegen erste Urteile haben beide Verfahrensbeteiligten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die endgültige Klärung durch den BGH steht noch aus. Eine hinreichend sichere Einschätzung, zu welcher Entscheidung der BGH kommen wird, ist derzeit nicht möglich. Die Sparkasse war und ist nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt, beobachtet und bewertet jedoch laufend die rechtlichen Entwicklungen.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sieht die Sparkasse insbesondere in einer konjunkturellen Erholung nach einem Abflauen der Covid-19-Pandemie, einer stärkeren Kreditnachfrage und einer steiler werdenden Zinsstrukturkurve.

Bedingt durch die niedrigen Anlagezinsen sind die klassischen Anlageformen wenig attraktiv. Vermögensumschichtungen in Sachanlagen sind die Folge. Die Sparkasse begleitet ihre Kunden dabei mit professioneller Beratung. Bei einer anhaltend starken Nachfrage am Immobilienmarkt (bei allerdings begrenztem Angebot an attraktiven Objekten) besteht die Chance, im Kundengeschäft Ausleihungen und Provisionserträge zu steigern. Bei einer positiven Entwicklung auf den Aktienmärkten sieht die Sparkasse die Chance, verbesserte Ergebnisbeiträge aus dem bilanzneutralen Wertpapiergeschäft mit Kunden zu erzielen.

Eine steigende Bedeutung eines nachhaltigen, sozialen und ökologisch orientierten Kreditgeschäfts spiegelt sich im Geschäftsmodell der Sparkasse wider und stößt auf positive Resonanz bei den Kunden. So sieht die Sparkasse gute Chancen in energetisch ausgerichteten Finanzierungen und investiert daher gezielt in Qualifikation und Expertenwissen der Beraterinnen und Berater in diesem Bereich.

Die sinkende Zinsspanne führt auch bei den Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt zu einem verstärkten Kostenmanagement und dem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als regionale Alternative zu positionieren.

Die Auswirkung der Chancen und Risiken auf die Geschäftsplanung, insbesondere die Auswirkungen auf die Risikovorsorge im Kreditgeschäft als auch im Eigengeschäft sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist derzeit nur schwer prognostizierbar.

5.2 Geschäftsentwicklung der Sparkasse

Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen erwartet die Sparkasse beim Kundenkreditvolumen ein leichtes Wachstum, das bei den Unternehmen in erster Linie durch die Nachfrage nach Kreditmitteln für Ersatzinvestitionen in Immobilien getragen werden wird. Bei den Privathaushalten dürften Wohnhausfinanzierungen im Vordergrund stehen.

Bei den Kundeneinlagen erwartet die Sparkasse einen deutlichen Anstieg.

5.3 Vermögenslage

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der andauernden Niedrigzinsphase rechnet die Sparkasse mit einer gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigeren Zuführung zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass aufgrund der Covid-19-Krise Reserven nach § 340f/g HGB zur Deckung von Bewertungsergebnissen eingesetzt werden müssen. Aufgrund ihrer angemessen Eigenmittelbasis geht die Sparkasse davon aus, dass sie die Eigenmittelanforderungen, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG, auch im Jahr 2021 jederzeit einhalten kann.

5.4 Finanzlage

Die Sparkasse ist sich aufgrund ihrer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung sicher, auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität zu verfügen und die Zahlungsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquidity Coverage Ratio (LCR) wird die Sparkasse auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios - wie in der Risikostrategie definiert - größer als 3 Monate sein.

5.5 Ertragslage

Die Sparkasse formuliert umfassend ihre strategische Ausrichtung in der Geschäfts- und der Risikostrategie. Wesentliche Steuerungsgrößen sind hierbei die Aufwand-Ertrags-Relation (Cost-Income-Ratio/CIR) und das Betriebsergebnis vor Bewertung. Sie werden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der andauernden Niedrigzinsphase rechnet die Sparkasse mit einem leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung.

Ursächlich ist ein weiterer Rückgang der Zinsspanne sowie ein sinkender Provisionsüberschuss und ein leicht steigender Verwaltungsaufwand.

Die Sparkasse rechnet mit einem moderaten Anstieg der Cost-Income-Ratio.

Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der zu erwartenden weiteren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Privat- und Firmenkunden und damit auch auf die Höhe des Risikoaufwandes nicht auszuschließen. Für das Geschäftsjahr 2021 geht die Sparkasse aufgrund eines sehr vorsichtigen Ansatzes in der Ermittlung des erwarteten Verlustes sowie aufgrund von weiteren Belastungen aus der Umstellung der PWB-Ermittlung auf ein zukunftsorientiertes Verfahren von einer gegenüber dem Vorjahresergebnis deutlich höheren Risikovorsorge aus.

Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft wird insbesondere von der weiteren Entwicklung der Kapitalmarktzinsen beeinflusst. Eine Prognose ist deshalb aufgrund hoher Unsicherheiten an den Kapitalmärkten schwierig. Auf Jahressicht werden nur moderat steigende Kapitalmarktzinsen erwartet. Aufgrund einer konservativen Anlagepolitik rechnet die Sparkasse im Prognosezeitraum bei den Wertpapieranlagen mit geringen Ergebnisbelastungen.

Nennenswerte Abschreibungen auf das Beteiligungsportfolio (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) erwartet die Sparkasse für den Prognosezeitraum nicht.

Damit geht die Sparkasse von einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus.

5.6 Gesamtaussage

Zusammenfassend beurteilt die Sparkasse ihre Perspektiven für das Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung der sich schnell ändernden Situation negativer als im Vorjahr. Die erwarteten wesentlichen Einflüsse, die den Geschäftsverlauf und das voraussichtliche Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021 wesentlich beeinträchtigen können, sind aus heutiger Sicht noch nicht quantifizierbar.

 

Augsburg, 30. März 2021

Kreissparkasse Augsburg

Der Vorstand

Richard Fank, Vorsitzender

Horst Schönfeld

Dr. Wolfgang Zettl

 

Augsburg, 06. April 2021

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Martin Sailer, Landrat

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Er wurde vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung, die Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse und, soweit erforderlich, über wichtige Angelegenheiten unterrichtet und fasste die nach den gesetzlichen Bestimmungen in seiner Kompetenz liegenden Beschlüsse. Über die Ergebnisse der von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern im Berichtsjahr durchgeführten Prüfungen wurde der Verwaltungsrat eingehend unterrichtet.

Der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Jahr 2020 wurde vom Verwaltungsrat zur Kenntnis genommen und nach Erteilung des Bestätigungsvermerks gemäß § 20 Absatz 3 SpkO am 28. Juni 2021 festgestellt.

Der Verwaltungsrat beschloss, den Bilanzgewinn 2020 von EUR 3.341.793,78 der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Augsburg, den 28. Juni 2021

Martin Sailer, Landrat

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