Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 725134
Eingetragen
15.1.2008
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Unternehmensberatung im IT-Umfeld.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beilstein
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

2F Consulting GmbH

Beilstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Handelsbilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

EUR Stand am 31.12.2010
EUR
EUR Stand am 01.01.2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 21.138,00 32.009,00
21.138,00 32.009,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferung und Leistung 48.566,83 44.318,19
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.300,38 49.867,21 10.912,74 55.230,93
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 68.466,28 35.225,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Aktive Rechnungsabgrenzung 2.848,77 5.294,34
142.320,26 127.759,71

Passiva

EUR Stand am 31.12.2010
EUR
EUR Stand am 01.01.2010
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 3.220,03 2.183,83
III. Jahresüberschuss 40.351,90 68.571,93 26.036,20 53.220,03
B. Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen 5.195,00 0,00
II. Sonstige Rückstellungen 5.211,72 10.406,72 4.813,92 4.813,92
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten g. Kreditinstituten 34.543,31 43.379,19
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 821,46 513,73
3. Sonstige Verbindlichkeiten 27.976,84 63.341,61 25.832,84 69.725,76
142.320,26 127.759,71

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert. Die Eröffnungsbilanz entspricht der Schlussbilanz des Vorjahres.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs 1 S.3 HGB verzichtet.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

III. Bewertung einzelner Posten

ANLAGEVERMÖGEN

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind keine angefallen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen ausschließlich linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Steuerrechtlich wurde soweit möglich auch die degressive Abschreibung in Anspruch genommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert unter EUR 410,00 werden für Zwecke der steuerrechtlichen Gewinnermittlung im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Soweit Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) in Anspruch genommen wurden, wurden diese gesondert im Anlagespiegel ausgewiesen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden, sofern notwendig, durchgeführt und erläutert. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung und Leistungen wurde sofern notwendig durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

C. Allgemeine Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel/Anlage 5) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten enthält den künftigen Zinsanteil aus dem Darlehen bei der Audi Bank in Höhe von EUR 2.241,77.

4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung

Auf den Bilanzgewinn zum 31.12.2010 wurde im Dezember 2010 eine Vorabausschüttung in Höhe von EUR 25.000,00 vorgenommen. Der Geschäftsführer schlägt vor, den verbleibenden Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr in Höhe von EUR 43.571,93. In voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

5. Sonstige Rückstellungen

Stand am 01.01.2010
EUR
Verbrauch
EUR
Auflösung
EUR
Zuführung
EUR
Stand am 31.12.2010
EUR
Jahresabschlusskosten 2.500,00 - 1.903,20 - 596,80 2.000,00 2.000,00
Offenlegung Jahresabschluss 35,00 0,00 0,00 48,00 83,00
Berufsgenossenschaft 300,00 0,00 - 300,00 0,00 0,00
Beitrag IHK 2009 0,00 0,00 0,00 167,72 167,72
Tantieme 1.978,92 - 1.978,92 0,00 2.961,00 2.961,00
4.813,92 - 3.882,12 - 896,80 5.176,72 5.211,72

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

6. Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeit RLZ bis 1 Jahr
EUR
RLZ von 1 - 5 Jahren
EUR
RLZ mehr als 5 Jahre
EUR
Davon gesichert
EUR
Summe
EUR
Gegenüber Kreditinstituten 77,10 34.466,21 0,00 34.543,31 34.543,31
Aus Lieferung und Leistung 821,46 0,00 0,00 0,00 821,46
Gg. Gesellschafter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 27.976,84 0,00 0,00 0,00 27.976,84
Summen 28.875,40 34.466,21 0,00 34.543,31 63.341,61

7. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2010 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen:

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 HGB unterlassen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

E. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag unterliegen die nachfolgend dargestellten Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:

Bilanzausweis
EUR
Latente Steuern
EUR
Ausschüttungsgesperrter Betrag
EUR
Selbst erstellte Patente 0,00 0,00 0,00
Überhang aktive latente Steuern 0,00 0,00 0,00
0,00

Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden:

2010 Vorjahr
Gewerbliche Arbeitnehmer 0 0
Angestellte 0 0
Aushilfen 0 0
Gesamt 0 0

Im Berichtsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch folgende Gesellschafter:

 

Herr Axel Frühwirth

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von § 181 BGB).

Weitere Organe waren nicht vorhanden.

Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet.

F. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmern

I. Beteiligungen

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.

G. Angaben gem. § 42 III GmbHG

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, Axel Frühwirth, bestehen zum Bilanzstichtag keine.

 

2F Consulting GmbH

Axel Frühwirth, Geschäftsführer

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