Burghoff GmbH & Co. KG

42369 Wuppertal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRA 9047
Vorher
Autohaus Willi Burghoff GmbH + Co. KGBurghoff Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG
Eingetragen
2.6.2003

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Burghoff Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.205.491,37 1.008.577,95
I. Sachanlagen 655.491,37 458.577,95
II. Finanzanlagen 550.000,00 550.000,00
B. Umlaufvermögen 820.619,35 942.980,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 356.478,48 347.019,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 464.140,87 595.961,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.026.110,72 1.951.558,61

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 306.775,12 306.775,12
I. Kapitalanteile 306.775,12 306.775,12
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 306.775,12 306.775,12
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 796.574,95 954.449,96
C. Rückstellungen 3.900,00 3.850,00
D. Verbindlichkeiten 917.585,65 685.268,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 394.348,57 444.486,96
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.275,00 1.215,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.026.110,72 1.951.558,61

Anhang

I. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes

Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts ist am 1. Januar 1986 das Bilanzrichtliniengesetz in Kraft getreten, das insbesondere die vierte und siebente EG-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umsetzt (Drittes Buch des HGB: §§ 238 ff. HGB).

Wir haben den Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften und insbesondere des Bilanzrichtliniengesetzes (§§ 238 ff. HGB) aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden und die Inanspruchnahme von Ausweis- und Ansatzwahlrechten wurden im laufenden Wirtschaftjahr beibehalten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Das Sachanlagevermögenwird zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti), vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Der Ausweis erfolgt nach der direkten Bruttomethode gemäß § 268 (2) HGB. Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Abschreibungen planmäßig nach Maßgabe vorwiegend der linearen Abschreibungsmethode berechnet.

Für Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 (2a) EStG wurde ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten ist im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nominalwerten angesetzt.

Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt, soweit dies notwendig erscheint. Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Soweit Ausgaben vor dem Bilanzstichtag zu Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag führen, werden die erforderlichen Abgrenzungen durch Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens vorgenommen.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, die in der Vorjahresbilanz ausgewiesene Rücklage gem. § 6b EStG gem. Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beizubehalten.

Die Rückstellungen gemäß § 249 (1) HGB berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 (1) HGB mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Für vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen, die zum Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag führen, wird die erforderliche Abgrenzung durch Passivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens vorgenommen.

III. Personalstand

Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2012 festgestellt.

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