Einzelhandel mit Textilien
Sahra Kedjar-Gries GmbHLiquidiert
66123 Saarbrücken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helga Sarah Borg seit 23.1.2020 | Liquidator |
Helga Sahra Kedjar-Gries seit 29.9.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sahra Kedjar-Gries GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGdes Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der Sahra Kedjar-Gries GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Gemäß § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Soweit in Anwendung von § 246 (2) HGB auf Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Verrechnungen vorzunehmen waren, wurden im Interesse der Bilanzklarheit auch die entsprechenden Vorjahresposten angepasst (§ 265 (2) HGB). Als Anlagevermögen werden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden gemäß § 255 (1) HGB mit den Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bilanziert/aktiviert und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen, das bereits zum Ende des Vorjahres vorhanden war, wurden planmäßig fortgeführt. Der Ansatz der Vorräte erfolgte mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. mit dem beizulegenden Zeitwert. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Barwert aktiviert. Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte entsprechend den Grundsätzen des § 250 (1) HGB. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren. Dabei wurde ein Rechnungszins von 6,80 % verwendet. Die Berechnung erfolgte nach den "Heubeck Richttafeln 2005 G". Für die Ermittlung des Rückstellungsbetrages wurden keine zukünftigen Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen vorgenommen (§ 285 Nr. 24 HGB). Von dem Wahlrecht zur Verteilung des Zuführungsbetrages über bis zu 15 Jahren gemäß Art. 67 (7) EGHGB wird kein Gebrauch gemacht. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt (§ 285 Nr. 25 HGB):
Die Bestimmung des Zeitwertes erfolgte aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter Zugrundelegung allgemein anerkannter Bewertungsmethoden. Sonstige Rückstellungen sind nur gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. 3. Erläuterungen zur Bilanz In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 2.532,11 EUR enthalten (268 Abs. 5 Satz 1 HGB). 4. Sonstige Pflichtangaben In den Forderungen ist eine solche gegen
Gesellschafter/Geschäftsführer in Höhe von
In den Verbindlichkeiten ist eine solche gegen Gesellschafter/Geschäftsführer in Höhe von 738,40 EUR enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Berichtsjahr (§ 285 Nr. 10 HGB): Frau Sarah Borg Saarbrücken, den 27. Juni 2013
Saarbrücken, den 27. Juni 2013 gez. Sarah Borg Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.08.2013 |
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