Sahra Kedjar-Gries GmbHLiquidiert

66123 Saarbrücken, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 7737
Eingetragen
19.3.1984
Branche
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnFrisör- und Barbiersalons
Gegenstand
der Betrieb eines Friseursalons sowie der Handel mit branchenüblichen kosmetischen Artikeln

Historie

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Management

NameRolle
Helga Sarah Borg
seit 23.1.2020
Liquidator
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sahra Kedjar-Gries GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

1.613,00

2.629,00

I. Sachanlagen

1.613,00

2.629,00

B. Umlaufvermögen

32.608,94

33.265,83

I. Vorräte

15.176,03

12.871,45

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.431,68

4.212,83

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

16.001,23

16.181,55

C. Rechnungsabgrenzungsposten

809,00

556,00

Summe Aktiva

35.030,94

36.450,83



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

3.800,83

9.404,87

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Verlustvortrag

-16.159,72

-17.903,07

III. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-5.604,04

1.743,35

B. Rückstellungen

28.698,00

23.775,00

C. Verbindlichkeiten

2.532,11

3.270,96

Summe Passiva

35.030,94

36.450,83

ANHANG

des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Sahra Kedjar-Gries GmbH wurde auf der Grundlage der Rech­nungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Gemäß § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet.

Soweit in Anwendung von § 246 (2) HGB auf Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Verrechnungen vorzunehmen waren, wurden im Interesse der Bilanzklarheit auch die entsprechenden Vorjahresposten angepasst (§ 265 (2) HGB).

Als Anlagevermögen werden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden gemäß § 255 (1) HGB mit den Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bilanziert/aktiviert und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen, das bereits zum Ende des Vorjahres vorhanden war, wurden planmäßig fortgeführt.

Der Ansatz der Vorräte erfolgte mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. mit dem beizulegenden Zeitwert. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Barwert aktiviert.

Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte entsprechend den Grundsätzen des § 250 (1) HGB.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren. Dabei wurde ein Rechnungszins von 6,80 % verwendet. Die Berechnung erfolgte nach den "Heubeck Richttafeln 2005 G". Für die Ermittlung des Rückstellungsbetrages wurden keine zukünftigen Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen vorgenommen (§ 285 Nr. 24 HGB).

Von dem Wahlrecht zur Verteilung des Zuführungsbetrages über bis zu 15 Jahren gemäß Art. 67 (7) EGHGB wird kein Gebrauch gemacht.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt (§ 285 Nr. 25 HGB):

EUR

Erfüllungsbetrag der Schulden / Rückstellung

Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände /

66.201,00

Rückdeckungsversicherung

39.453,00

= Pensionsrückstellung

26.748,00

Verrechnete Aufwendungen

4.459,66

Verrechnete Erträge

2.590,00

= Zinsaufwand

1.869,66

Die Bestimmung des Zeitwertes erfolgte aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter Zugrundelegung allgemein anerkannter Bewertungsmethoden.

Sonstige Rückstellungen sind nur gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 2.532,11 EUR enthalten (268 Abs. 5 Satz 1 HGB).

4. Sonstige Pflichtangaben

In den Forderungen ist eine solche gegen Gesellschafter/Geschäftsführer in Höhe von
221,93 EUR (§ 285 Nr. 9 c HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG). Die Forderung wird mit 4 % p.a. verzinst.

In den Verbindlichkeiten ist eine solche gegen Gesellschafter/Geschäftsführer in Höhe von 738,40 EUR enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Berichtsjahr (§ 285 Nr. 10 HGB):

Frau Sarah Borg

Saarbrücken, den 27. Juni 2013

gezeichnet:

Sarah Borg

Geschäftsführerin

 

Saarbrücken, den 27. Juni 2013

gez. Sarah Borg

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.08.2013

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