Finkernagel
GmbH
Haßfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.026,00 |
56.870,00 |
| I.
Sachanlagen |
55.026,00 |
56.870,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
205.001,64 |
170.585,70 |
| I.
Vorräte |
100.748,00 |
66.475,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.949,20 |
79.913,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.304,44 |
24.196,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.300,74 |
1.275,12 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
6.292,12 |
|
| Aktiva |
274.620,50 |
228.730,82 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
23.353,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
40.000,00 |
40.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
41.646,05 |
24.778,32 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
29.646,07 |
16.867,73 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
6.292,12 |
|
| B.
Rückstellungen |
36.673,00 |
32.523,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
237.947,50 |
172.853,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
206.630,65 |
161.470,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
31.316,85 |
11.382,65 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
7.625,36 |
1.949,48 |
| Passiva |
274.620,50 |
228.730,82 |
Anhang
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen; größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung
des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft wurde am 2. Dezember 2003
gegründet. Sie wird im Amtsgericht Bamberg unter HRB
5006 geführt. Im Berichtsjahr war
Geschäftsführer Herr Heinrich Finkernagel,
Schlossermeister.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr. Soweit die
Voraussetzungen für die Bildung von
Rückstellungen für latente Steuern vorlagen
wurden solche gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wird in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt und ist vollständig einbezahlt.
Kapitalrücklage
Es besteht eine Kapitalrücklage von 40.000
Euro, die 2021 vom
Gesellschafter der Kapitalrücklage
zugeführt wurde.
Angaben zu den Mitarbeitern
Es sind durchschnittlich 24 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 231.700,65 €. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren
beträgt 6.246.85
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine
Verbindlichkeit in Höhe von 7.625,36 €. Diese
wird mit 2% Punkten über dem Basiszins verzinst.
sonstige Berichtsbestandteile
Haßfurt, der 01.12.2023
Heinrich Finkernagel, Schlossermeister
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2023 festgestellt
sonstige Berichtsbestandteile
gez. die Geschäftsleitung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2023
festgestellt.
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