PRAVO Versorgungsmanagement GmbHLiquidiert
67346 Speyer, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PRAVO Versorgungsmanagement GmbHSpeyerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz auf den 31.12.2016PRAVO Versorgungsmanagement GmbHA. ALLGEMEINE ANGABEN Die PRAVO Versorgungsmanagement GmbH, Diakonissenstr. 29, 67346 Speyer hat ihren Sitz in Speyer und wird beim Registergericht des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh., Abt. B., unter der Handelsregisternummer 61946 geführt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzierungsstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die formale Darstellung des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahresabschluss durch Anwendung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) verändert. Die Anwendung des BilRUG wurde erstmalig angewendet, sie führt zu einer materiell geänderten Darstellung gegenüber dem Vorjahr. Abweichungen finden sich ausschließlich im Bereich der Umsatzerlöse und der Darstellung der Gesamtleistung, welche im Berichtsjahr um die sonstigen betrieblichen Erträge (hier: Grundstückserträge) erweitert sind. B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten, ggfs. erhöht um nichtabziehbare Vorsteueranteile, gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB bilanziert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen drei und acht Jahren) angesetzt. Vermögensgegenstände mit einem Wert über 410 € werden analog steuerlicher Regelungen aktiviert, Werte unter 410 € - sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter - werden aus Geringfügigkeitsgründen sofort abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelrisiken waren zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung nicht erkennbar; ein allgemeines Debitrisiko besteht nicht, so daß Einzel- und Pauschalwertberichtigungen nicht vorgenommen wurden. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend der periodengerechten Abgrenzung der Aufwendungen ermittelt und aktiviert. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung voraussichtlichen Erfüllungsbetrages passiviert. Die Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, so daß von der Abzinsung abgesehen wurde. Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche waren nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen abgesetzt. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, wurden daraus sich insgesamt ergebende Steuerbe- oder -entlastungen passiviert oder aktiviert. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ 1. ANLAGEVERMÖGEN Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 2. FORDERUNGEN und SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis u einem Jahr. 3. VERBINDLICHKEITEN Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. LATENTE STEUERN Temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten bestanden nicht. Bei der Ermittlung latenter Steuerentlastungen wurden bestehende steuerliche Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung wie folgt berücksichtigt:
Zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Sachanlagevermögen bestehen keine Differenzen, so daß die Bildung von passiven Steuerlatenzen nicht erforderlich war. D. SONSTIGE ANGABEN 1. GESCHÄFTSFÜHRUNG und BEZÜGE Geschäftsführer waren im Berichtsjahr:
Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich der Vergütungen der Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemacht. 2. ERGEBNISVERWENDUNG Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Speyer, 29.06.2017 gez. Jörg Trinemeier gez. Dr. med. Clemens Spiekermann Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2017 festgestellt. |
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